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Corona: Welche Hilfen gibt es für Selbständige?

von gerrit.wustmann
Kleine Selbständige, Ladenbesitzer, Dienstleister – viele von ihnen stehen durch die mit der Corona-Krise verbundenen Einschränkungen vor dem Aus. Deshalb hat die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern ein milliardenschweres Hilfspaket aufgelegt. Wie hoch sind die Hilfen für Selbständige, wie kann man sie beantragen?
Corona Hilfen für Selbständige
Corona Hilfen für SelbständigeFoto: fermate / iStock

„Wir lassen niemanden alleine!“ Es sind große Worte, mit denen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Soforthilfen für Unternehmen und Selbständige in der vergangenen Woche verkündete. Der Bund hat sich von der Schwarzen Null verabschiedet und 156 Milliarden Euro an neuen Schulden aufgenommen. Nun kommt es darauf an, dass die Betroffenen das Geld möglichst schnell und unkompliziert erhalten.

Abgesehen von wenigen „systemrelevanten“ Betrieben müssen sämtliche Geschäfte und Dienstleister bis mindestens zum 20. April 2020 schließen – und es ist zu befürchten, dass die Schließungen noch verlängert werden. Vielleicht um mehrere Monate. Zwar dürfen Händler weiterhin liefern und es gibt in den Sozialen Medien unzählige Solidaritätsaufrufe: Die Menschen werden gebeten, lokale Händler zu unterstützen anstatt jetzt wieder bei den großen Platzhirschen des Onlinehandels einzukaufen, die mit ihren Steuervermeidungstaktiken letztlich allen schaden. Doch ob das wirklich und nachhaltig funktioniert, ist offen.

Corona sorgt für wegbrechende Umsätze

Fakt ist, dass in zahlreichen Branchen die Umsätze bereits zusammengebrochen sind, viele verdienen gar kein Geld mehr. Aber die Verbindlichkeiten bleiben: Mieten, Lohnkosten, Warenkosten, Kosten für Organisation und Logistik laufen weiter. Das kann nur stemmen, wer beträchtliche Rücklagen zur Verfügung hat – und auch die sind irgendwann aufgebraucht.

Genau hier sollen die Hilfen des Bundes greifen. Jeder, der versichern kann, dass er aufgrund der Corona-Pandemie in Existenznot oder Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, kann Hilfsmittel beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass der jeweilige Betrieb vor dem März 2020 noch nicht in Schwierigkeiten war.

Was genau unter „Schwierigkeiten“ zu verstehen ist, definiert sich so: es müssen „mehr als die Hälfte der Aufträge“ von vor dem 1. März weggebrochen oder sich die Umsätze im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert haben; die behördlichen Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise müssen die Möglichkeiten, Umsatz zu machen, deutlich eingeschränkt haben (zum Beispiel durch das Verbot, Ladengeschäfte oder Restaurants zu öffnen); außerdem muss ein akuter Finanzierungsengpass vorliegen, der verhindert, dass bestehende Verbindlichkeiten bedient werden können.

So viel Geld können Selbständige bekommen

Für Soloselbständige und Selbständige mit bis zu fünf Mitarbeitern gibt es 9000 Euro, bei bis zu zehn Mitarbeitern gibt es 15.000 Euro und bei bis zu 50 Mitarbeitern 25.000 Euro. Dabei werden die Mitarbeiter allerdings nicht pro Person, sondern pro Stelle gezählt. Ein Arbeitnehmer, der 20 Wochenstunden arbeitet, zählt als 0,5 Mitarbeiter, bei bis zu 30 Stunden als 0,75 Mitarbeiter, bei über 30 Stunden wird er als ein Mitarbeiter gezählt. Minijobber sind demnach pro Kopf 0,3 Mitarbeiter.

Die Antragsformulare sind einfach gehalten, es werden nur wenige Informationen und Nachweise verlangt. Ausfüllen kann man sie ausschließlich online auf den Webseiten der Wirtschaftsministerien der Bundesländer, wo sie auf den Startseiten prominent verlinkt sind. Ersten Erfahrungsberichten zufolge geht die Bewilligung sehr schnell – oft kommt schon am Tag des Antrags die Bestätigung, dass das Geld ausgezahlt wird.

Es handelt sich um Beträge, die zwar steuerpflichtig sind, die aber nicht zurückgezahlt werden müssen. Allerdings sollen die Finanzämter im kommenden Jahr im Zuge der Steuererklärung überprüfen, ob die Anträge plausibel waren und tatsächlich wirtschaftliche Probleme im Sinne der oben genannten Definitionen vorlagen. Ist dies nicht der Fall, dann ist zu erwarten, dass die Hilfen zurückgezahlt werden müssen. Da sich eine unrechtmäßige Erschleichung der Hilfen um Betrug handelt, dürfte auch mit Strafen zu rechnen sein. Es ist also von der Antragstellung abzuraten, wenn man die Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllt.

Weitere Hilfen für Selbständige in der Corona-Krise

Wer kein Anrecht auf Soforthilfen hat, aber trotzdem finanzielle Hilfen benötigt, kann aktuell einen zinsfreien KfW-Kredit aufnehmen, den man sich über seine Hausbank vermitteln lassen kann. Diese kann auch beim Antragsverfahren helfen. Gerade für kleine Selbständige und Gründer dürfte in dem Zusammenhang interessant sein, dass es Banken wie die zur Deutschen Bank gehörende Direktbank Fyrst gibt, die sich genau auf ihre Belange spezialisiert haben und auch weitergehende Beratung anbieten.

Die Finanzämter sind aktuell dazu angehalten, unkompliziert Steuerstundungen zu ermöglichen, Vorauszahlungen zu reduzieren und auch vorerst auf Versäumnisgebühren zu verzichten. Wer akute Finanzierungslücken hat, kann diese eventuell schon überbrücken, wenn vorübergehend die laufenden Kosten sinken. Details hierzu kann jeder Betroffene bei seinem Finanzamt erfragen.

Für diejenigen, denen gerade alles wegbricht und für die Kredite oder Soforthilfen entweder nicht ausreichend sind oder nicht infrage kommen, bleibt als letzter Ausweg noch der Antrag auf Arbeitslosengeld II. Die Arbeitsagenturen sollen vorübergehend Anträge schnell und unkompliziert und ohne großen bürokratischen Aufwand bewilligen. Auch die Vermögensprüfung soll bis auf Weiteres ausfallen. So muss niemand erst seine Rücklagen aufbrauchen, bevor er mit Hilfe rechnen kann.

Über den Autor
gerrit.wustmann
Gerrit Wustmann hat Orientalistik, Geschichte und Politologie in Köln und Bonn studiert. Er ist freier Schriftsteller und Journalist, lebt in Köln und Istanbul und arbeitet für Verlage, Redaktionen, Agenturen. Seit Frühjahr 2013 ist er im Team der qmedia GmbH.