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Abkürzungen nach DIN 5008

Für zahlreiche Begriffe gibt es gängige, feststehende Abkürzungen, die allgemein verstanden werden. Das heißt: So gut wie jeder weiß, was diese Abkürzungen bedeuten. Vorsicht ist geboten bei eher selten gebräuchlichen Abkürzungen. Wenn Sie Zweifel haben, ob der Adressat wirklich weiß, was gemeint ist, dann verzichten Sie lieber auf die Kurzform und schreiben das Wort aus – das gilt auch, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die korrekte Abkürzung kennen. Während es in Büchern oder längeren Textbeiträgen üblich ist, Begriffe und auch Zahlen bis zu einer bestimmten Höhe auszuschreiben, soll geschäftliche Korrespondenz rasch auf den Punkt kommen, weshalb diese Abkürzungen nach der DIN-Norm 5008 hilfreich sind.
Wichtig ist es auch hier, die Regeln der Grammatik einzuhalten, die aber sehr simpel sind. Abgekürzte Wörter enden mit einem Punkt – und zwischen Wörtern und zugehörigen Satzzeichen wie Punkten oder Kommata kommt grundsätzlich kein Leerzeichen. Steht die Abkürzung innerhalb eines Satzes, so wird das folgende Wort kleingeschrieben, sofern es kein Nomen ist. Hierauf unbedingt achten, denn es gibt leider Autokorrekturprogramme, die das nicht selbstständig erkennen und automatisch das nächste Wort großschreiben.
Gängige Abkürzungen sind beispielsweise:
beispielsweise – bspw.
zum Beispiel – z. B. (hier wird ein Leerzeichen eingefügt, da es sich um zwei Wörter handelt)
gegebenenfalls – ggf.
eventuell – evtl.
meines Erachtens – m. E.
im Auftrag – i. A.
und so weiter – usw.
in der Regel – i. d. R.
Stunde – Std.
Minute – Min.
Dann gibt es Abkürzungen für feststehende Nomen oder auch Unternehmensbezeichnungen. Diese werden in aller Regel groß geschrieben und haben keine Punkte, zum Beispiel:
Zweites Deutsches Fernsehen – ZDF
Europäische Union – EU
United States of America – USA
Lastkraftwagen – LKW
Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH
Aktiengesellschaft – AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
Auf die Grammatik gilt es wieder zu achten, wenn es um die Mehrzahl geht. Hier werden die häufigsten (und auch die peinlichsten) Fehler gemacht. Oft wird AGB zum Beispiel mit AGBs oder, noch falscher, mit AGB’s abgekürzt. Das angehängte „s“ ist überflüssig, denn AGB ist bereits die Mehrzahl. Außerdem wird ein Mehrzahl-s grundsätzlich einfach an das Wort angehängt, ohne Apostroph, das (so kann man es sich leichter einprägen) als „Deppenapostroph“ in den Sprachgebrauch eingegangen ist. Die Mehrzahl von Aktiengesellschaften lautet korrekt in der Kurzform AGen, nicht AGs – man muss sich stets bewusst machen, was die Abkürzungen in der langen Form bedeutet, dann erkennt man den Fehler. Da die Abkürzung AGen unüblich und ungebräuchlich ist, verwendet man lieber die lange Form.
Ebenfalls ohne Punkt abgekürzt werden Maßeinheiten (m für Meter, CM für Zentimeter – jeweils ohne Leerzeichen hinter der zugehörigen Zahl); chemische und physikalischen Elemente und Einheiten (kWh für Kilowattstunde) oder Währungen (EUR für Euro, DM für Deutsche Mark).