
Gewerbesteuer Freiberufler: Das müssen Sie beachten
Freiberufler gelten im Vergleich zu Gewerbetreibenden in Hinsicht auf die Gewerbesteuer als privilegiert, da sie kein Gewerbe anmelden müssen und somit auch keine Gewerbesteuer zahlen. Das sorgt dafür, dass viele junge Selbständige oft als Freiberufler tätig sein wollen.
Allerdings sind an den Status des Freiberuflers einige Bedingungen geknüpft, die vom Finanzamt streng überprüft werden. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, kann es im schlimmsten Fall sogar zu einer nachträglichen Gewerbesteuerpflicht kommen, so dass Sie Steuern nachzahlen müssen.
Lesen Sie hier, was Freiberufler zur Gewerbesteuer wissen müssen und was es zu beachten gibt.
Gewerbesteuerrechner
Keine Gewerbesteuerpflicht für Freiberufler
Freiberufler müssen grundsätzlich keine Gewerbesteuer zahlen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihre selbständige Tätigkeit eindeutig und ausschließlich als freiberufliche Tätigkeit gilt. Wenn das Finanzamt hier Zweifel hat, weil einzelne Tätigkeiten gewerblicher Natur sind, wird die Behörde Ihren Status als Freiberufler anzweifeln. Häufig muss in solchen Fällen sogar ein Gericht entscheiden, ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind.
Freiberufler genießen außer der Befreiung von der Gewerbesteuer noch einige weitere Vorteile: Sie müssen kein Gewerbe anmelden und brauchen folglich keinen Gewerbeschein. Sie dürfen zur Ermittlung des Gewinns eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen und müssen nicht bilanzieren.
Trotzdem sollten Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit nicht als Freibrief sehen und sehr genau prüfen lassen, ob Sie mit Ihrer geschäftlichen Tätigkeit tatsächlich in vollem Umfang als Freiberufler anerkannt sind oder nicht. Diese Entscheidung trifft Ihr Finanzamt.
Die wichtigsten Definitions-Kriterien für Freiberufler
Unter einem Freiberufler versteht man einen Dienstleister, der seinen Beruf völlig selbständig ausübt und der keiner Weisung unterliegt. Dieses Kriterium erfüllen in der Regel auch Gewerbetreibende. Die Tätigkeit eines Freiberuflers ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass sie eine gehobene Ausbildung und häufig sogar ein Studium voraussetzt.
Außerdem muss sie zu einem der Berufe gehören, die in steuerlicher Hinsicht als freiberufliche Tätigkeit anerkannt sind. Diese Berufe sind im Einkommenssteuergesetz genau festgelegt, man nennt sie auch „Katalogberufe“. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, Anwälte, Steuerberater, Autoren oder Journalisten. Diese Berufe haben alle einen heilenden, unterrichtenden, erzieherischen oder schriftstellerischen Charakter.
Tätigkeit darf keinen gewerblichen Charakter haben
Die größte Gefahr für Freiberufler besteht darin, dass sie ihre Tätigkeit so ausweiten, dass sie einen gewerblichen Charakter annimmt. Wenn ein Zahnarzt als Freiberufler in seiner Praxis zum Beispiel Artikel für die Zahnpflege verkauft, gilt er als Gewerbetreibender. Man nennt diesen steuerlichen Effekt auch „Abfärbewirkung“ oder „Abfärberegelung“.
Auch die Aufnahme eines Arztes als Gesellschafter in eine bereits bestehende Praxis mit der Vereinbarung eines Honorars als Gewinnbeteiligung ändert die Eigenschaft in einem Gewerbebetrieb. Das Finanzgericht Düsseldorf hat zum Beispiel entschieden, dass die Zugehörigkeit eines Freiberuflers zu einem der Katalogberufe noch nicht als Beleg für den Status ausreicht. Freiberuflichkeit setzt vielmehr voraus, dass die Tätigkeit aufgrund von Fachkenntnissen auch in leitender und eigenverantwortlicher Funktion ausgeübt werden muss.
Risiko der nachträglichen Gewerbesteuerpflicht
Kommt das Finanzamt im Nachhinein zu dem Schluss, dass ein Freiberufler doch Gewerbetreibender ist, zieht das in der Regel eine nachträgliche Gewerbesteuerpflicht und damit auch eine entsprechende Steuernachzahlung nach sich.
Um dieses Risko zu umgehen, ist es am sinnvollsten, sich beim Finanzamt zu erkundigen, ob man als Freiberufler anerkannt ist, wenn man eine selbstständige Tätigkeit beginnt. Auch bei einer Änderung der geschäftlichen Tätigkeit ist ein Anruf beim Finanzamt ratsam, um hier von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein und einer hohen Nachzahlung der Gewerbesteuer zu entgehen.
Sonderregelungen bei der Gewerbesteuer für Freiberufler
Wenn Freiberufler Gewerbesteuer zahlen, müssen sie ihren erwarteten Gewinn Jahr für Jahr an das Finanzamt melden. Am Jahresende wird überprüft, ob ein Gewinn besteht, der der Gewerbesteuer unterliegt. Dabei gilt wie bei Gewerbetreibenden der Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr. Außerdem müssen Freiberufler ihre Beiträge zu den Sozialversicherungen selbst an die jeweiligen Träger der Sozialversicherung abführen.
Gewerbetreibender oder Kleingewerbetreibender – Unterschied in der Berechnung der Gewerbesteuer
Es gibt übrigens einen Unterschied zwischen Gewerbetreibendem und Kleingewerbetreibende: Ein Kleingewerbetreibender ist ein Unternehmer, dessen Umfang der Geschäftstätigkeit so gering ausfällt, dass er keinen professionell eingerichteten Betrieb benötigt.
Im Prinzip gibt es bei der Gewerbesteuer jedoch keinen Unterschied zwischen einem Gewerbetreibenden und dem Kleingewerbetreibenden. Beide unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer und müssen eine entsprechende Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Allerdings gilt auch für Kleingewerbetreibende der Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr. Vor diesem Hintergrund wird ein Kleingewerbetreibender in der Regel nicht so viel mit seinem Gewerbe verdienen, dass er den Freibetrag überschreitet.
Häufig gestellte Fragen zur Gewerbesteuer für Freiberufler
Nein, Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Allerdings ist diese Befreiung an die Bedingung geknüpft, dass die Tätigkeit ausschließlich als freiberufliche Tätigkeit gilt, dies wird vom Finanzamt geprüft. Werde Freiberufler zu Gewerbetreibenden, muss die Gewerbesteuer nachgezahlt werden.
Als Freiberufler gelten Selbstständige, für die besondere Regeln gelten. Freiberufler sind per Definition nicht in einem Angestelltenverhältnis. Außerdem sind Berufe, in denen man in einer freiberuflichen Tätigkeit arbeiten kann, genau definiert, es handelt sich hier um die freien Berufe. Die meisten davon sind als „Katalog Berufe“ definiert. Grundsätzlich setzen freie Berufe eine besondere Berufliche Qualifikation voraus und / oder eine schöpferische Tätigkeit (Künstler, Schriftsteller).
Auch wenn Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind, kann es dazu kommen, dass sie die Steuer zahlen müssen. Das ist dann der Fall, wenn Freiberufler beispielsweise Produkte verkaufen, weil dann ein Gewerbe betrieben wird. Ein Zahnarzt kann beispielsweise also als Freiberufler arbeiten, verliert diesen Status allerdings, wenn er Zahnpflegeprodukte verkauft. Allgemein gilt: Werden Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt, ist die Zahlung der Gewerbesteuer erforderlich.
Während ein Freiberufler unabhängig ist unterstehen Kleinegewerbe Verbänden wie der Industrie- und Handelskammer, die bestimmte Vorgaben macht. Freiberufler sind komplett von der Gewerbesteuer befreit, ein Gewerbe muss nicht angemeldet werden. Kleingewerbetreibende zahlen per se Steuern, haben allerdings einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr. Liegt der Gewinn nicht über dem Freibetrag, muss keine Gewerbesteuer entrichtet werden. Wichtig hierbei: Vor der Ermittlung des Gewinns können noch alle Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen werden.