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GmbH, GbR & Co.: Diese Rechtsformen für Unternehmen gibt es

Geschrieben von
Janine El-Saghir
Rechtsformen, Personen- und Kapitalgesellschaften
Rechtsformen, Personen- und KapitalgesellschaftenFoto: YakobchukOlena / iStock

Geht es um die Unternehmensgründung, sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wie Sie bei diesem Vorhaben am besten vorgehen, kommt auf die gewünschte Unternehmensform an. Rufen Sie einen neuen Betrieb ins Leben, sollten Sie nichts überstürzen. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt und mit Bedacht vor.

Dieser Beitrag liefert Ihnen im Kontext der Gründung eine Hilfestellung. Sie erfahren hier, welche Unternehmensformen es gibt und auf welche Aspekte Sie bei der Gründung derselben achten müssen.

Unternehmensformen in Deutschland im Überblick

Folgende Rechtsformen kommen in Deutschland am häufigsten zur Anwendung, wenn es um Betriebsgründungen geht:

In den folgenden Abschnitten werden Sie über die wichtigsten Eigenschaften der Unternehmensformen informiert. Sie erfahren außerdem, wie Sie bei deren Gründung vorgehen müssen.

Einzelunternehmen: Der unkomplizierte Weg in die Selbstständigkeit

Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand beliebteste und am einfachsten zu gründende Rechtsform in Deutschland. Es wird immer von einer einzelnen natürlichen Person gegründet und eignet sich besonders für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute (e.K.). Da für die Gründung kein Mindestkapital erforderlich ist und meist keine notariellen Formalitäten anfallen, können Sie Ihre Geschäftstätigkeit schnell und kostengünstig aufnehmen.

Trotz der einfachen Struktur sollten Sie das finanzielle Risiko im Blick behalten:

  • Volle Haftung: Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt – nicht nur mit dem geschäftlichen, sondern auch mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
  • Kein Mindestkapital: Für die Gründung müssen Sie kein Stammkapital nachweisen oder hinterlegen.
  • Gewinne: Da es keine weiteren Gesellschafter gibt, stehen Ihnen 100 % der erwirtschafteten Gewinne allein zu.
  • Buchhaltung: Abhängig von Ihrem Umsatz und der genauen Rechtsformausprägung (z. B. als e.K.) reicht oft eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.

Die Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der bekanntesten Formen der Kapitalgesellschaft. Sie eignet sich in der Regel nur für große Unternehmen oder Start-ups mit extrem hohem Kapitalbedarf. Bei dieser Rechtsform wird das Grundkapital in Aktien aufgeteilt, die – je nach Ausrichtung – an der Börse frei gehandelt oder privat gehalten werden können. Auch eine Gründung als „Kleine AG“ für Selbstständige ist theoretisch möglich, erfordert jedoch einen sehr hohen administrativen Aufwand.

Die wichtigsten Merkmale der AG auf einen Blick:

  • Beschränkte Haftung: Die Haftung ist strikt auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt; Aktionäre haften lediglich in Höhe ihrer getätigten Einlagen, nicht jedoch mit dem Privatvermögen.
  • Hohes Grundkapital: Für die Gründung einer AG ist ein gesetzliches Mindestkapital von 50.000 Euro erforderlich.
  • Organstruktur: Eine AG wird streng verwaltet und zwingend durch drei Gremien kontrolliert: den Vorstand (Geschäftsführung), den Aufsichtsrat (Kontrollorgan mit mind. drei Mitgliedern) und die Hauptversammlung (die Aktionäre).
  • Prestige: Die Rechtsform strahlt höchste Professionalität und finanzielle Sicherheit aus, ist jedoch mit strengen Publizitäts- und Buchhaltungspflichten (Bilanzierung) verbunden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der GmbH handelt es sich um eine juristische Person. Sie gehört damit zu den Kapitalgesellschaften. Gegründet und vertreten wird die GmbH durch einen oder mehrere Gesellschafter. Es kann sich hierbei entweder um natürliche oder um juristische Personen handeln. Falls eine GmbH nur einen Gesellschafter hat, ist von einer Ein-Personen-GmbH die Rede.

Wichtig bei der Firmengründung einer GmbH

Noch vor der Unternehmensgründung schließen sämtliche Gesellschafter einen Vertrag miteinander ab. Es ist in diesem Fall wichtig, diesen notariell beurkunden zu lassen. Es ist des Weiteren mindestens eine Person als Geschäftsführer zu bestimmen. Dies geschieht im Zuge der Gründungsversammlung.

Stammeinlagen werden heutzutage nicht bar vom Geschäftsführer persönlich entgegengenommen, sondern von den Gesellschaftern direkt auf das neu eröffnete Geschäftskonto der GmbH in Gründung (i.Gr.) überwiesen. Der Geschäftsführer muss gegenüber dem Notar versichern, dass das Geld auf das Konto eingezahlt wurde und ihm zur freien Verfügung steht.

Die Gesellschafter sind zum Eröffnen eines Firmenkontos verpflichtet. Denn bei der GmbH handelt es sich um eine juristische Person, wodurch die Finanzen separat zu führen sind. Es ist im Vorfeld darauf zu achten, dass das betreffende Konto den Anforderungen der GmbH gerecht wird. Das Geschäftskonto muss daher über umfassende Funktionen verfügen.

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH liegt bei 25.000 EUR (§ 5 GmbHG). Zur Anmeldung beim Handelsregister reicht es jedoch aus, wenn die Hälfte davon (also 12.500 EUR) per Banküberweisung als Geldeinlage auf das Firmenkonto eingezahlt wird.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

An einer GbR sind zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen beteiligt. Es handelt sich um die Rechtsform einer Personengesellschaft. Sowohl Vermögensgegenstände als auch die Arbeitskraft lassen sich hier zum gemeinsamen Nutzen einbringen.

 Wichtig bei der Firmengründung einer GbR

Die Gründung einer GbR geht formlos vonstatten. Ein notariell beurkundeter Gesellschaftervertrag ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Durch das MoPeG (seit 01.01.2024 aktiv) wurde das Personengesellschaftsrecht jedoch grundlegend reformiert. Es gibt nun das neue Gesellschaftsregister und die eingetragene GbR (eGbR). Die Eintragung ist zwar weiterhin freiwillig, aber bei vielen Rechtsgeschäften (z. B. Grundstückskauf, Erwerb von GmbH-Anteilen) faktisch zwingend vorgeschrieben.

Es lohnt sich bei dieser Rechtsform aber mitunter trotzdem, auf einen Vertrag und ein separates Konto zu setzen. Auf diese Weise werden in Bezug auf die Anteile am Unternehmen klare Grenzen gesetzt. Auch ist es so möglich, einem Missbrauch des Vermögens entgegenzuwirken.

Einschränkungen bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Auch bei der GbR gibt es bezüglich der Gründung einzelne Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. Ein Vorteil dieser Unternehmensform besteht darin, dass Sie als  Gesellschafter im Zuge der Unternehmensgründung kein Mindestkapital aufbringen müssen. Es ist in diesem Fall ausreichend, dass diese ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen und einbringen.

Seit dem Inkrafttreten des bereits erwähnten MoPeG, ist die rechtsfähige GbR (Außengesellschaft) als eigenständige Rechtsträgerin im BGB verankert (§ 705 Abs. 2 BGB n.F.). Sie besitzt Rechtsfähigkeit, kann selbst klagen, eingeklagt werden, Vermögen halten (§ 713 BGB n.F.) und im neuen Gesellschaftsregister als „eGbR“ eingetragen werden. Das alte Gesamthandsprinzip ist komplett abgeschafft.

Haftung im Überblick

Alle Gesellschafter haften bei der GbR

  • mit Privat- und Betriebsvermögen
  • ohne Betragsbeschränkung
  • für die ganze Schuld
  • primär (ein Gläubiger kann konkret gegen eine bestimmte Person vorgehen)

Grundsätzlich besteht in Bezug auf alle Firmengesellschafter eine Alleingeschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis. Abweichende Bestimmungen lassen sich bei der Gründung der Rechtsform im Vertrag festlegen.

Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt

Bei der UG haftungsbeschränkt handelt es sich um die deutsche Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Ebendiese verfügt über einen eigenen Namen und wird durch einen Geschäftsführer vertreten. Es können auch mehrere Personen zum Geschäftsführer ernannt werden.

Wichtig für die UG-Gründung

Noch vor der Unternehmengründung sollten Sie klären, wem Sie die Geschäftsführung übertragen. Diesen Posten müssen nicht unbedingt die Firmengesellschafter übernehmen – auch Angestellte können hier zum Zug kommen. Es ist in diesem Fall von einem externen Geschäftsführer die Rede.

Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, die UG mit einem standardisierten Musterprotokoll oder einer individuell verfassten Satzung zu gründen. Das erstgenannte Protokoll kommt aber lediglich dann infrage, wenn das Unternehmen höchstens einen Geschäftsführer und drei Firmengesellschafter hat. Das Musterprotokoll spart nicht die Notarkosten, reduziert diese aber gesetzlich auf ca. 100 bis 150 €.

Auch um das Stammkapital müssen Sie sich bei der Gründung sorgen. Es sind hier Summen zwischen einem und 24.999 Euro gestattet. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass das Startkapital sämtliche Ausgaben in der ersten Phase der Unternehmensgründung deckt.

Einschränkungen bei der UG haftungsbeschränkt

Bevor Sie sich an die Gründung der UG haftungsbeschränkt heranwagen, müssen Sie sich mit den gängigen Einschränkungen bei der Unternehmensgründung vertraut machen. So ist es nicht immer möglich, bei der Gründung der UG haftungsbeschränkt das Musterprotokoll heranzuziehen. Dies gilt dann, wenn das Unternehmen mehr als drei Firmengesellschafter sowie mehrere Geschäftsführer hat.

Für die Unternehmensgründung müssen Sie sich bei der UG zu einem Notar begeben. Die Fachkraft beurkundet alle Gründungsunterlagen, sodass die Firma ins Handelsregister eingetragen werden kann. Auch ist es für die Unternehmensgründung unbedingt erforderlich, dass alle betroffenen Personen ihre Ausweise mitbringen, um ihre Identität zu bestätigen. Dies ist auch bei der Eröffnung des Bankkontos zu empfehlen.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG wird zum Betrieb eines Handelsgewerbes ins Leben gerufen. Bei dieser Gesellschaftsform haften alle Gesellschafter und Gläubiger unbeschränkt. Sie eignet sich insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Ein Handelsgewerbe wird in diesem Fall unter einer gemeinsamen Firma betrieben. Die Gründung einer OHG geht oftmals automatisch vonstatten. Die Umwandlung erfolgt, sobald die Gesellschaft ein „Handelsgewerbe“ betreibt (§ 1 Abs. 2 HGB), was durch eine Gesamtschau (Umsatz, Mitarbeiterzahl, Geschäftskomplexität) ermittelt wird. Die Grenze zum Istkaufmann ist fließend und die Buchführungspflicht greift seit 2024 erst ab 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn.
Aber Vorsicht: Eine Befreiung von der Buchführungspflicht gilt nur für Einzelkaufleute und die OHG ist immer buchführungspflichtig.

Voraussetzungen für die Gründung einer OHG

Damit die Unternehmensgründung für eine OHG erfolgen kann, muss diese mindestens über zwei Firmengesellschafter verfügen. Es kann sich hierbei um juristische oder natürliche Personen handeln. Außerdem ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrag erforderlich. Ein Vorteil der OHG besteht darin, dass Sie kein Mindestkapital brauchen, um diese ins Leben zu rufen.

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet die OHG in der Regel selbst. Für die Firmengesellschafter kommt die uneingeschränkte Haftung in Bezug auf ihr Privatvermögen zum Tragen. Die persönliche Haftung gilt auch für fünf weitere Jahre, nachdem ein Unternehmensgesellschafter ausgeschieden ist. Dass die persönliche Haftung sich über einen so langen Zeitraum erstreckt, sollte allen betroffenen Personen bei dieser Rechtsform klar sein.

Des Weiteren ist jeder Gesellschafter dazu befugt, Einzelgeschäftsführer zu sein oder diesen zu vertreten. Das hat jedoch ausschließlich für gewöhnliche Geschäfte – darunter fällt etwa der Wareneinkauf – Gültigkeit.

Mit diesen Einschränkungen ist zu rechnen

Bedenken Sie bei der Unternehmensgründung, dass die OHG ins Handelsregister eingetragen werden muss. Außerdem haben Sie die Pflicht zur Buchführung. Mit Ihrem Privatvermögen haften Sie bei der Rechtsform uneingeschränkt, weshalb auch bei den Gesellschaftern untereinander ein großes Vertrauen erforderlich ist.

Beschränkungen gibt es, wenn es um die Auflösung der OHG geht. Möglich ist dies nur durch einen einstimmigen Beschluss der Firmengesellschafter, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder nach dem Ablauf einer zeitlichen Befristung. Auch in diesem Fall ist die Entscheidung im Handelsregister einzutragen.

Fazit – informieren Sie sich vor der Unternehmensgründung über Ihre Rechte und Pflichten

Bevor Sie sich an die Unternehmensgründung heranwagen, sollten Sie sich über die gewählte Rechtsform im Klaren sein. Danach ist es notwendig, dass Sie sich über deren Eigenheiten und die Anforderungen für Gründer schlaumachen. Auf diese Weise können Sie die Firmengründung vorbereitet in Angriff nehmen.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich bezüglich der Unternehmensgründung von einer Fachkraft beraten lassen. Diese steht Ihnen auch bei Fragen zur Rechtsform zur Seite. Es ist Ihnen damit möglich, sich vorbereitet an Ihr Vorhaben heranzuwagen. Sind mehrere Personen an der Betriebsgründung beteiligt, sollten auch sie sich an einen Experten wenden. Dadurch sind alle Teilhaber auf demselben Stand, wodurch Sie Fehlern in der Unternehmensführung entgegenwirken.

Für die Beratung eignen sich unter anderem Fachkräfte wie ein Unternehmensberater, ein Rechtsanwalt sowie ein Steuerberater. Stellen Sie sicher, dass der Experte mit dem Thema „Unternehmensgründung“ bewandert ist.

Häufige Fragen zum Thema Rechtsformen

Bei Rechtsformen von Unternehmen handelt es sich um die Vorgaben darüber, in welchem rechtlichen Rahmen sich Unternehmen bewegen. Die Wahl der Rechtsform hat auf vieles eine Auswirkung: Zum einen regelt die Rechtsform das Haftungsrisiko der Gründer, außerdem legt sie den Steuersatz des Unternehmens fest und schreibt ein bestimmtes Stammkapital vor.

Die häufigsten Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland sind die GmbH, die GbR, die OHG sowie die UG. Ebenfalls eine sehr häufig genutzte Rechtsform in Deutschland sind eingetragene Kaufleute bzw. Einzelunternehmen. Ein Einzelunternehmen kann ganz unkompliziert gegründet werden und erfordert kein Stammkapital. Allerdings haften Einzelunternehmer mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden, die bei dem Unternehmen entstehen können.

 

Welche Unternehmensform am besten geeignet ist und somit die Wahl der Rechtsform, ist von mehreren Faktoren abhängig. So stellt sich zunächst einmal die Frage nach der Anzahl der Gründer, auch die Frage nach der Haftung ist elementar: soll im Ernstfall mit dem Privatvermögen gehaftet werden, oder ausschließlich mit dem Firmenvermögen? Daran schließt sich gleich auch die Frage an, ob es ein Stammkapital geben soll und in welcher Höhe dieses schon bei der Gründung verfügbar sein kann. An diesen Eckpfeilern können Sie sich entlangtasten, um die passende Unternehmensform zu finden.

Über die Autorin
Janine El-Saghir Janine El Saghir ist bei gruendung.de die Spezialistin für die konkreten, praktischen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Sie hat das besondere Talent, trockene...