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Firmenfestgeld: Sichere Geldanlage für Unternehmen
Filter
| Zinsstaffel | |
| 50.000 € – 5.000.000 € · 3 Monate |
2,15 % Neukunden |
| 50.000 € – 5.000.000 € · 6 Monate |
2,30 % Neukunden |
| 50.000 € – 5.000.000 € · 12 Monate |
2,19 % Neukunden |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Vorzeitige Kündigung | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Gesetzliche Einlagensicherung |
| Höhe | 100.000 € |
| Sicherungsland | Deutschland |
| Länderrating (S&P) | AAA · Ausblick stabil S&P Global Ratings — Stand 2026-07 |
| Finanzaufsicht | BaFin |
| Zinsstaffel | |
| 0 € – 10.000 € |
4,00 % Neukunden · Zinsgarantie 4 Mon. |
| jede Summe |
2,00 % Bestandskunden |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Unterkonten | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Gesetzliche Einlagensicherung Anlagen sind durch das niederländische Anlegerentschädigungssystem (ICS) bis zu 20.000 € geschützt. |
| Höhe | 20.000 € |
| Sicherungsland | Niederlande |
| Länderrating (S&P) | AAA · Ausblick stabil S&P Global Ratings — Stand 2026-07 |
| Finanzaufsicht | andere EU-Aufsicht Niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (AFM) |
| Zinsstaffel | |
| 2.500 € – 250.000 € |
3,25 % Neukunden · Zinsgarantie 4 Mon. |
| jede Summe | 0,50 % |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Zinsgutschrift | Quartalsweise |
| Unterkonten | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Gesetzliche Einlagensicherung |
| Höhe | 100.000 € |
| Sicherungsland | Deutschland |
| Länderrating (S&P) | AAA · Ausblick stabil S&P Global Ratings — Stand 2026-07 |
| Finanzaufsicht | BaFin |
| Zinsstaffel | |
| 0 € – 1.000.000 € |
2,58 % − 0,40 % Gebühr = 2,18 % netto EZB-gekoppelt |
| 1.000.000 € – 3.000.000 € |
2,58 % − 0,30 % Gebühr = 2,28 % netto EZB-gekoppelt |
| 3.000.000 € – 7.000.000 € |
2,58 % − 0,25 % Gebühr = 2,33 % netto EZB-gekoppelt |
| 7.000.000 €+ |
2,58 % − 0,20 % Gebühr = 2,38 % netto EZB-gekoppelt |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Zinsgutschrift | Täglich |
| Unterkonten | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Wertpapier-Sondervermögen (kein €100k-DGS) Laut Anbieter: Beträge sind in voller Höhe als Sondervermögen geschützt (kein €100k-Deckel); zusätzlich gesetzliche Einlagensicherung über die Partnerbank. |
| Zinsstaffel | |
| 0 € – 1.000.000 € |
2,70 % − 0,40 % Gebühr = 2,30 % netto EZB-gekoppelt |
| 1.000.000 € – 3.000.000 € |
2,70 % − 0,30 % Gebühr = 2,40 % netto EZB-gekoppelt |
| 3.000.000 € – 7.000.000 € |
2,70 % − 0,25 % Gebühr = 2,45 % netto EZB-gekoppelt |
| 7.000.000 €+ |
2,70 % − 0,20 % Gebühr = 2,50 % netto EZB-gekoppelt |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Zinsgutschrift | Täglich |
| Vorzeitige Kündigung | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Wertpapier-Sondervermögen (kein €100k-DGS) Laut Anbieter: Beträge sind in voller Höhe als Sondervermögen geschützt (kein €100k-Deckel); zusätzlich gesetzliche Einlagensicherung über die Partnerbank. |
Angaben vor Steuern. Zinserträge unterliegen bei Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag) sowie ggf. der Gewerbesteuer.
- Firmenfestgeld eignet sich für Unternehmen, die freie Liquidität sicher und planbar für einen festen Zeitraum anlegen möchten.
- Festgeld bietet garantierte Zinsen über die gesamte Laufzeit und unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung.
- Die Angebote unterscheiden sich unter anderem bei Zinssätzen, Laufzeiten, Mindestanlagebeträgen und den unterstützten Rechtsformen.
- Zu den Anbietern von Firmenfestgeld gehören unter anderem FYRST und die GEFA Bank. Viele Banken bieten Geschäftsfestgeld jedoch nur für bestimmte Unternehmensformen an.
- Vor der Anlageentscheidung sollten Unternehmen neben der Verzinsung auch die Laufzeit, die Verfügbarkeit des Kapitals und die Einlagensicherung vergleichen.
Aus meiner Sicht sollten Unternehmen beim Firmenfestgeld nicht ausschließlich auf den Zinssatz achten. Ebenso wichtig sind eine passende Laufzeit, die Höhe der Mindestanlage und die Frage, ob das angelegte Kapital während der Laufzeit tatsächlich entbehrlich ist.
Allgemeines zu Firmenfestgeld
Die Funktionsweise von Fest- oder Termingeld für private Anleger und Unternehmen ist identisch: Eine vertraglich vereinbarte Summe wird für eine bestimmte Laufzeit mit einem festgesetzten Zinssatz angelegt. Zum Ende der Laufzeit werden die Anlagesumme plus Zinsen entweder auf das im Vertrag angegebene Referenzkonto ausgezahlt oder erneut angelegt. Teilweise verlängern sich die Verträge für Firmenfestgeld automatisch, sofern keine explizite Kündigung erfolgt.
Bei Festgeld handelt es sich um eine Form der Geldanlage, die vollständig von der Bank verwaltet wird. Anleger müssen sich während der Laufzeit des Vertrages somit nicht um ihr Anlagevermögen kümmern.
Legt ein Unternehmen 50.000 € für 12 Monate zu einem Zinssatz von 2,30 % p. a. an, ergibt sich ein Zinsertrag von 1.150 € vor Steuern.
Die tatsächliche Rendite hängt vom gewählten Anbieter, der Laufzeit und den aktuellen Konditionen ab. Zinserträge aus Firmenfestgeld müssen zudem je nach Rechtsform des Unternehmens steuerlich berücksichtigt werden.
Unterschiedliche Anlagehorizonte und flexible Laufzeiten
Durch Festgeld lassen sich unterschiedliche Anlagehorizonte bedienen. Im Vergleich zu Festgeld-Angeboten für private Konsumenten planen die Banken bei ihrem Firmenfestgeld in der Regel mit höheren Mindestanlagesummen, die meist zwischen 5.000 und 25.000 € liegen. Je nach Bank sind jedoch auch Anlagesummen von mehreren Millionen Euro möglich.
Die Laufzeiten für ihr Festgeld können Firmenkunden oft sehr flexibel wählen. In der Praxis wird Firmenfestgeld insbesondere für kurz- und mittelfristige Geldanlagen eingesetzt. Je nach Anbieter sind dabei Laufzeiten von 1 Monat bis zu 1 Jahr, aber auch von 2 bis 5 Jahren möglich.
Einige Banken bieten auch ihre Firmenfestgeldkonten mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren an. Allerdings werden solche Angebote von Unternehmen selten wahrgenommen, da bei einem derart langen Anlagehorizont Wertpapieranlagen deutlich attraktiver und renditestärker sind.
Potenziell nachteilig ist, dass Unternehmen über ihre Festgeldanlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages nicht verfügen können. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen oder wird von den Banken nur aus triftigem Grund gestattet. Auf ein Firmenfestgeldkonto dürfen daher nur Gelder fließen, die während des Anlagezeitraums sicher nicht benötigt werden.
Sicherheit von Festgeldkonten für Unternehmen
Festgeld gehört zu den sicheren und planbaren Geldanlagen. Der Zinssatz wird von der Bank für die gesamte Laufzeit garantiert. Zudem sind Einlagen durch die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland und der Europäischen Union bis zu 100.000 € je Kunde und Bank geschützt.
Viele private Banken sind darüber hinaus Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Für Unternehmen beträgt die freiwillige Sicherungsgrenze des Fonds derzeit 8,75 % der Eigenmittel der jeweiligen Bank, jedoch maximal 30 Mio. € je Kunde. Termineinlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als 12 Monaten fallen seit der Reform des Einlagensicherungsfonds nicht mehr unter diesen freiwilligen Schutz. Ab 2030 soll die freiwillige Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds auf 10 Mio. € je Kunde abgesenkt werden.
Keine Kontoführungsgebühren für das Festgeldkonto
Firmenfestgeld-Konten werden grundsätzlich als gebührenfreie Konten angeboten. Aufgrund der zwar steigenden, aber trotzdem moderaten Zinsen wäre kostenpflichtiges Business-Festgeld für Unternehmen unrentabel.
Steuerliche Behandlung von Firmenfestgeld
Anders als bei privaten Festgeld-Konten ist die Besteuerung von Unternehmensfestgeld nicht einheitlich geregelt, sondern hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab.
Von den Banken wird auch für Firmenfestgeld automatisch die Kapitalertragssteuer abgeführt. Damit ist für Unternehmen jedoch kein Abgeltungseffekt verbunden. Ebenso kommt für Business-Festgeld kein Sparerfreibetrag infrage.
Steuern auf Unternehmensfestgeld sind eine Vorauszahlung. Kapitalerträge aus Festgeld und anderen Geldanlagen zählen zu den Betriebseinnahmen und müssen in der Steuererklärung entsprechend ausgewiesen werden.
Bei Personengesellschaften werden sie mit der persönlichen Einkommensteuer der Gesellschafter versteuert, bei Kapitalgesellschaften fällt darauf Körperschaftsteuer an. Je nach Art des Unternehmens ist auf Kapitalerträge außerdem Gewerbesteuer zu zahlen.
Firmenfestgeld – unterstützte Rechtsformen
Firmenfestgeld eignet sich für alle Unternehmen, die für diese Form der Geldanlage über genügend freies Kapital verfügen. Zwar lassen sich hierdurch im Vergleich zu Kapitalmarktanlagen nur moderate Renditen erzielen – jedoch kann Festgeld ein wichtiger Sicherheitsbaustein innerhalb der Anlagestrategie des Unternehmens sein.
Von Vorteil sind bei Firmenfestgeld sichere und planbare Renditen sowie die flexible Laufzeitwahl. Firmen können sich mit Unternehmensfestgeld in gewissem Umfang gegen Inflationsverluste schützen, Abschreibungen entgegenwirken sowie Kapital für Investitionen oder Mitarbeiter-Boni ansparen.
Allerdings bieten viele Banken ihr Business-Festgeld nicht allen Unternehmen an. Im Fokus stehen dabei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind.
Banken und Versicherungen können grundsätzlich kein Firmenfestgeld in Anspruch nehmen.
Unproblematisches Business-Festgeld für Unternehmen mit Registereintrag (Handels- oder Gesellschaftsregister)
Ein Firmenfestgeld-Konto können hauptsächlich Unternehmen der folgenden Rechtsformen eröffnen:
- Eingetragene Einzelunternehmen
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Unternehmergesellschaften (UG, haftungsbeschränkt)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), GmbH & Co. KG.
Für Aktiengesellschaften (AG) ist diese Form der Geldanlage in der Regel nicht von Interesse.
Beschränkte Verfügbarkeit für Selbstständige, Freiberufler und Personengesellschaften
Problematisch ist Firmenfestgeld dagegen für Unternehmer, die ihre Geschäfte als natürliche Personen führen. Einzelunternehmer finden auf dem Markt für diese Form der Geldanlage nur wenige Angebote vor, Freiberufler sind von der Eröffnung eines geschäftlichen Festgeldkontos häufig ausgeschlossen.
Das Gleiche gilt bei vielen Banken für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Angehörige der sogenannten freien Berufe wie niedergelassene Ärzte, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte. Alternativ können diese Unternehmer auf Festgeldangebote für private Kunden zurückgreifen – mit dem Vorteil, dass ihnen hier ein deutlich breiteres Angebotsspektrum zur Verfügung steht.
Spezielle Voraussetzungen für Stiftungen und Vereine
Bei Firmenfestgeld für Stiftungen und gemeinnützige Vereine müssen besondere Voraussetzungen beachtet werden:
- Gemeinnützige Vereine dürfen ihre Gewinne nur für den Erhalt des Vereins und für Zwecke des Gemeinwohls nutzen. Investiert werden darf daher maximal ein Drittel des Vermögensüberschusses. Zudem müssen Vereinsmittel zeitnah ausgegeben werden, sodass für Vereine laut verschiedener Gerichtsurteile nur Business-Festgeld mit einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren infrage kommt.
- Stiftungen dürfen ihr Kapital ebenso wie Erträge aus Geldanlagen ausschließlich im Sinne des Stiftungszweckes verwenden. Geldanlagen müssen sicher und gewinnbringend getätigt werden. Angesichts steigender Zinsen entwickelt sich Festgeld heute wieder zu einer gewinnbringenden Geldanlage – allerdings sind die Renditen dafür derzeit geringer als die Inflation.
Vorteile und Nachteile von Firmenfestgeld
Mit Unternehmensfestgeld sind diverse Vorteile, aber auch einige Nachteile verbunden.
- Kostenloses Festgeldkonto, keine zusätzlichen Gebühren
- Risikofreie Geldanlage durch Festverzinsung und Einlagensicherung (gesetzlich 100.000 €)
- Zinseszinseffekt bei Wiederanlage (primär bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr)
- Je nach Anbieter flexibel wählbare Anlagesummen und Laufzeiten.
- Im Vergleich zur Inflationsrate und zu Kapitalmarktinvestitionen niedrige Renditen
- Mindestanlagesummen
- Keine steuerliche Abgeltung möglich
- Laufzeitbindung, in der Regel keine vorzeitige Kündigung
- Selbstständige und Freiberufler sind von Business-Festgeld häufig ausgeschlossen.
Diese Banken bieten Festgeldkonten für Unternehmen an
Das Angebot an Firmenfestgeld ist in Deutschland nach wie vor überschaubar, wächst derzeit jedoch. Zu den Banken mit entsprechenden Angeboten für Unternehmen gehören unter anderem FYRST (bis zu 2,30 % p. a.), die GEFA Bank (laufzeitabhängige Zinssätze auf Anfrage), die Commerzbank (bis zu 2,25 % p. a.), die DKB (bis zu 2,40 % p. a.) sowie die Volkswagen Bank (bis zu 3,00 % p. a.). Zu den jüngsten Markteintritten zählt das erst im Juli 2026 eingeführte Firmenfestgeld der ING (bis zu 2,20 % p. a.). Welche Bank die passende Lösung bietet, hängt insbesondere von der Rechtsform des Unternehmens, der gewünschten Laufzeit und dem Anlagebetrag ab. Die genannten Zinssätze beziehen sich auf Juli 2026.
Im Folgenden stellen wir mit FYRST, der GEFA Bank und der Commerzbank 3 Anbieter für Business-Festgeld exemplarisch vor.
FYRST
| Zinsstaffel | |
| 50.000 € – 5.000.000 € · 3 Monate |
2,15 % Neukunden |
| 50.000 € – 5.000.000 € · 6 Monate |
2,30 % Neukunden |
| 50.000 € – 5.000.000 € · 12 Monate |
2,19 % Neukunden |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Vorzeitige Kündigung | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Gesetzliche Einlagensicherung |
| Höhe | 100.000 € |
| Sicherungsland | Deutschland |
| Länderrating (S&P) | AAA · Ausblick stabil S&P Global Ratings — Stand 2026-07 |
| Finanzaufsicht | BaFin |
FYRST ist eine FinTech-Tochter der Deutschen Bank, die sich auf Geschäftskonten und Financial Services für KMUs spezialisiert hat. Für Geschäftskunden bietet FYRST neben seinem Business-Konto auch Firmenfestgeld an. Das Angebot richtet sich an Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen verschiedener Rechtsformen.
Unterstützte Rechtsformen:
Einzelunternehmer, Freiberufler, eingetragene Kaufleute, OHG, GbR, Partnergesellschaften (PartG), KG, UG, GmbH, GmbH & Co. KG, Gesellschaften in Gründung, stille Gesellschaften sowie eingetragene Vereine
Laufzeiten: 1 bis 12 Monate
Anlagebetrag: 50.000 € bis 5.000.000 €
Zinsen: Im Rahmen der aktuellen Fresh Money-Aktion sind bis zu 2,30 % p. a. möglich. Die tatsächliche Verzinsung richtet sich nach der gewählten Laufzeit sowie den jeweils gültigen Aktions- und Standardkonditionen.
Zinsausschüttung: zum Ende der Laufzeit
Thesaurierung: nein
Für die Teilnahme an der Fresh Money-Aktion muss sich die Anlagesumme in den letzten 30 Tagen vor der Einzahlung auf einem Konto außerhalb des Deutsche-Bank-Konzerns befunden haben. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Aktionsbedingungen von FYRST.
FYRST Firmenfestgeld: Vor- und Nachteile
- Attraktive Aktionszinsen von bis zu 2,30 % p. a. möglich
- Für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen vieler Rechtsformen verfügbar
- Gesetzliche Einlagensicherung und zusätzliche Absicherung über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- FYRST Geschäftskonto erforderlich
- Hohe Mindestanlagesumme von 50.000 €
- Aktionszinsen gelten nur für Fresh Money und einen begrenzten Zeitraum
GEFA Bank
Die Wuppertaler GEFA Bank ist seit vielen Jahren als Finanzpartner für mittelständische Unternehmen aktiv. Zu ihren Angeboten gehört auch das GEFA FestGeld Business für Unternehmen, die freie Liquidität für eine feste Laufzeit zu einem garantierten Zinssatz anlegen möchten.
Unterstützte Rechtsformen: OHG, KG, UG, GmbH, GmbH & Co. KG
Laufzeiten: 3 bis 60 Monate
Anlagebetrag: 10.000 € bis 10.000.000 €
Zinsen: laufzeitabhängig; aktuelle Zinssätze teilt die GEFA Bank auf Anfrage mit.
Zinsausschüttung: Auszahlung auf das GEFA TagesGeld Business-Konto oder Thesaurierung zum 31.12.
Thesaurierung: ja, auf Wunsch zum 31.12.
GEFA Bank Firmenfestgeld: Vor- und Nachteile
- Flexible Laufzeiten zwischen 3 und 60 Monaten
- Anlagebeträge von 10.000 € bis 10.000.000 €
- Thesaurierung mit Zinseszinseffekt zum Jahresende möglich
- Gesetzliche Einlagensicherung und zusätzliche Absicherung über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Nur für Unternehmen bestimmter Rechtsformen verfügbar
- Aktuelle Zinssätze werden nicht öffentlich ausgewiesen
Commerzbank
Die Commerzbank bietet Geschäftskunden mit ihrem Termingeld eine flexible Festgeldanlage für die kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanung. Unternehmen können ihre freien Mittel für feste Laufzeiten zu garantierten Zinssätzen anlegen. Neben Euro sind auch Anlagen in verschiedenen Fremdwährungen möglich.
Unterstützte Rechtsformen: Freiberufler, eingetragene Kaufleute (e. K.), GbR, OHG, KG, GmbH, UG, GmbH & Co. KG, AG sowie eingetragene Vereine
Laufzeiten: 1 Woche bis 60 Monate
Anlagebetrag: ab 10.000 € (je nach Laufzeit bis zu 60 Mio. €)
Zinsen: feste, laufzeitabhängige Zinssätze von derzeit bis zu 2,25 % p. a. (je nach Laufzeit und Anlagesumme)
Zinsausschüttung: zum Laufzeitende
Thesaurierung: automatische oder manuelle Prolongation möglich
Commerzbank Termingeld: Vor- und Nachteile
- Flexible Laufzeiten von 1 Woche bis 60 Monaten
- Anlagen in Euro sowie ausgewählten Fremdwährungen möglich
- Geeignet für zahlreiche Unternehmens- und Rechtsformen
- Automatische oder manuelle Prolongation möglich
- Gesetzliche Einlagensicherung und zusätzliche Absicherung über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- In der Regel Commerzbank-Geschäftskonto erforderlich
Kontoeröffnung und Kontoführung
Ebenso wie Festgeld-Konten für private Konsumenten können Konten für Unternehmensfestgeld fast immer online eröffnet werden. Gegebenenfalls ist mit der Bank zu klären, ob die Rechtsform des eigenen Unternehmens unterstützt wird. Da die verschiedenen Anbieter von Firmenfestgeld teilweise sehr unterschiedliche Konditionen bieten, ist vor der Anlageentscheidung grundsätzlich ein Vergleich mehrerer Angebote sinnvoll.
Um das Firmenfestgeld-Konto zu eröffnen, werden die gewünschte Anlagesumme und die Laufzeit ausgewählt. Informationen über erforderliche Dokumente zum Kontoinhaber und zur Rechtsform des Unternehmens finden sich auf den Webseiten der Banken. Je nach Anbieter lohnt sich vorab die Kontaktaufnahme zum Kundenservice, um zu klären, ob die Kontoeröffnung möglich ist und welche Konditionen dafür gelten.
Referenz-Girokonto und zum Teil ein Tagesgeldkonto erforderlich
Außerdem ist ein Referenzkonto zu hinterlegen, das für alle Ein- und Auszahlungen genutzt wird. Dabei muss es sich nicht um ein Konto bei der Anlagebank für das Festgeld handeln – im Regelfall werden auch Geschäftskonten bei anderen Banken akzeptiert.
Einige Anbieter für Firmenfestgeld verlangen zusätzlich die Eröffnung eines Tagesgeldkontos als Verrechnungskonto. Zusätzliche Gebühren werden dafür nicht erhoben. Ein- und Auszahlungen sowie Zinsgutschriften werden dann im Online-Banking über dieses Konto abgewickelt.
Festzins und einmalige Einzahlung der Anlagesumme
Nach der Kontoeröffnung wird ein fester, vertraglich vereinbarter Anlagebetrag einmalig auf das Firmenfestgeld-Konto überwiesen und dort für die gesamte Laufzeit des Vertrages zu garantierten und festen Zinsen angelegt. Spätere Einzahlungen sind nicht mehr möglich. Auch die vereinbarten Zinsen gelten für den gesamten Zeitraum – Veränderungen des Marktzinses haben darauf keinen Einfluss.
Zinsausschüttung
Bei längeren Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden die Zinsen für das Unternehmensfestgeld in der Regel thesaurierend angelegt und somit auf dem Anlagekonto gutgeschrieben, woraus sich ein Zinseszinseffekt ergibt. Bei kürzeren Anlagefristen werden die Zinsen dagegen bei Vertragsablauf auf das Referenzkonto für das Firmenfestgeld ausgezahlt.
Kontokündigung
Generell gilt, dass ein Firmenfestgeld-Konto normalerweise nicht vor dem Ablauf der Laufzeit gekündigt werden kann. Auch vorzeitige Entnahmen von Teilbeträgen sind nicht möglich.
Die meisten Business-Festgeldkonten enthalten eine Prolongationsklausel: Wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert er sich über die gleiche Laufzeit und mit dem gleichen Zinssatz automatisch. Kündigung und Kapitalentnahme sind dann erst wieder zum neuen Laufzeitende möglich.
Eine vorzeitige Kündigung von Firmenfestgeld ist in der Regel ausgeschlossen. Wenn überhaupt, erkennen die Banken dafür ausschließlich triftige Gründe an. Definiert werden sie durch die Bank. Jede vorzeitige Kündigung von Business-Festgeld wird individuell entschieden. Mögliche Gründe dafür sind der Tod oder die Insolvenz des Kontoinhabers sowie die Insolvenz der Bank.
Fazit zum Firmenfestgeld
Allerdings wird Firmenfestgeld nur von wenigen Banken angeboten, zudem werden dabei oft nicht alle Rechtsformen unterstützt. Vor allem Selbstständige und Freiberufler werden häufig von der Eröffnung eines Firmenfestgeld-Kontos ausgeschlossen. Vor dem Abschluss sollten Unternehmen deshalb nicht nur die Zinssätze, sondern auch die unterstützten Rechtsformen, die Laufzeiten, den Mindestanlagebetrag sowie die Einlagensicherung vergleichen. So finden sie das Firmenfestgeld, das am besten zu ihrem Liquiditätsbedarf passt.
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Generell handelt es sich bei Firmenfestgeld um eine sichere und planbare Form der Geldanlage. Die meisten Unternehmen nutzen sie, um freie Liquidität für einen festen Zeitraum anzulegen. Gute Firmenfestgeld-Angebote zeichnen sich darüber hinaus durch folgende Merkmale aus:
- Attraktive, laufzeitabhängige Zinssätze
- Flexible Auswahl an Laufzeiten
- Geringe Mindestanlagesummen
- Einfache Kontoeröffnung und digitale Verwaltung
- Keine Gebühren für Kontoeröffnung und Kontoführung
- Thesaurierung oder flexible Zinsauszahlung
Die Zinssätze für Firmenfestgeld hängen vom Anbieter, der Laufzeit und der Anlagesumme ab. Aktuell sind bei einigen Banken wieder Festgeldzinsen von bis zu 3,00 % p. a. möglich. Je nach Anbieter können diese Zinssätze an Aktionsangebote oder bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein. Vor dem Abschluss sollten Unternehmen deshalb stets die aktuellen Konditionen vergleichen.
Alternativen zu Firmenfestgeld sind Business-Tagesgeld sowie kapitalmarktorientierte Geldanlagen wie Geldmarktfonds, ETFs oder aktiv gemanagte Investmentfonds.
Business-Tagesgeld eignet sich für Unternehmen, die jederzeit auf ihre Liquiditätsreserven zugreifen möchten. Im Gegensatz zu Firmenfestgeld ist das Guthaben täglich verfügbar, die Verzinsung ist jedoch variabel oder gilt nur für einen begrenzten Aktionszeitraum. Einige Banken und FinTechs bieten hierfür spezielle Business-Tagesgeld- oder Zinskonten an.
Kapitalmarktorientierte Geldanlagen wie Geldmarktfonds, ETFs oder Aktienfonds bieten langfristig häufig höhere Renditechancen als Festgeld. Gleichzeitig unterliegen sie Wertschwankungen und bieten weder eine garantierte Verzinsung noch die hohe Planungssicherheit eines Festgeldkontos. Welche Anlageform geeignet ist, hängt vor allem vom Anlagehorizont, dem Liquiditätsbedarf und der Risikobereitschaft des Unternehmens ab.
Durch den garantierten Zinssatz während der gesamten Laufzeit zählt Firmenfestgeld zu den sichersten Geldanlagen für Unternehmen. Einlagen sind im Rahmen der gesetzlichen deutschen oder europäischen Einlagensicherung bis 100.000 € je Kunde und Bank geschützt. Einige Banken sind darüber hinaus Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Für Unternehmen beträgt die freiwillige Sicherungsgrenze grundsätzlich 8,75 % der Eigenmittel der jeweiligen Bank, maximal jedoch 30 Mio. € je Kunde. Unternehmen sollten jedoch beachten, dass Termineinlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als 12 Monaten seit der Reform des Einlagensicherungsfonds nicht mehr unter diesen freiwilligen Schutz fallen. Ab 2030 soll die freiwillige Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds auf 10 Mio. € je Kunde abgesenkt werden.
Zu den derzeit attraktivsten Angeboten für Firmenfestgeld gehört FYRST. Das Angebot richtet sich an Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen verschiedener Rechtsformen und kombiniert attraktive Aktionszinsen mit Laufzeiten zwischen 1 und 12 Monaten. Daneben bieten auch die GEFA Bank und die Commerzbank interessante Festgeldlösungen für Unternehmen an. Welches Angebot am besten geeignet ist, hängt vor allem von der gewünschten Laufzeit, dem Anlagebetrag und der Rechtsform des Unternehmens ab.
