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  • Umsatzsteuer: Was Unternehmer & Verbraucher wissen müssen

Die wichtigsten Fakten zur Umsatzsteuer

von Pauline Bodinek
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer. Sie wird automatisch von Verbrauchern gezahlt, die eine Ware oder Dienstleistung erwerben. Unternehmer sind verpflichtet, die Umsatzsteuer auf ihre Waren und Dienstleistungen aufzuschlagen. Für sie ist die Umsatzsteuer ein sogenannter durchlaufender Posten, den sie an das Finanzamt abzuführen haben.
Umsatzsteuer USt.
Auf alle Waren und Dienstleistungen muss Umsatzsteuer gezahlt werden.Foto: Jirapong Manustrong / iStock
Umsatztsteuer: Essentials
  • Die Umsatzsteuer wird auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen erhoben. Sie ist eine indirekte Steuer, die durch den Endverbraucher getragen werden muss. Steuerschuldner ist jedoch der Unternehmer – er führt somit die Umsatzsteuer aus Verkäufen an das Finanzamt ab.
  • Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Umsatzsteuer ist das Umsatzsteuergesetz (UStG).
  • Die Umsatzsteuerpflicht kommt durch den Beginn der Selbstständigkeit zustande – umsatzsteuerpflichtig sind alle Unternehmer, die in Deutschland Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder ausführen.
  • Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen Sie am besten schon zum Gründungszeitpunkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Die Meldung der Umsatzsteuer erfolgt durch die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung sowie einmal pro Jahr durch eine Umsatzsteuererklärung als Bestandteil der allgemeinen Steuererklärung.
  • Die Umsatzsteuer für betriebliche Einkäufe können Unternehmen gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.
  • Auf Antrag können sich Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, sind im Rahmen der Kleinunternehmerregelung dann jedoch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Definition der Umsatzsteuer

Umsatzsteuer wird auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Ihre Höhe hängt vom Charakter des Produktes ab. Neben dem regulären Umsatzsteuersatz gibt es Produkte und Dienstleistungen, die mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz versteuert werden können. Für einige Lieferungen und Leistungen – etwa Versicherungen, Mieten, medizinische Leistungen oder die Vermittlung von Krediten – wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Die Umsatzsteuer wird durch das Unternehmen an das Finanzamt abgeführt – umsatzsteuerpflichtig sind in Deutschland alle Unternehmer, die sich nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben. Schnell und unkompliziert berechnen können Sie Ihre Umsatzsteuer mit unserem Umsatzsteuer-Rechner.

Umsatzsteuer – Eigenschaften

Aus steuerrechtlicher Sicht ist die Umsatzsteuer eine Steuer, die auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen erhoben und durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt wird. Sie besitzt die folgenden Eigenschaften:

  • Eine indirekte Steuer – Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist der Unternehmer, der sie jedoch an den Endkunden weitergibt, der die Steuerlast zu tragen hat.
  • Eine Verkehrssteuer, da sie aufgrund des Austauschs von Waren und Dienstleistungen auf die Umsätze von Unternehmen erhoben wird.
  • Eine Gemeinschaftsteuer, da die grundlegenden Regelungen für die Umsatzsteuer in allen EU-Staaten identisch ist.
  • Eine Verbrauchssteuer, weil sie durch den Endabnehmer von Produkten und Dienstleistungen getragen wird.

Umsatzsteuer für Verbraucher

Als Verbraucher zahlen Sie automatisch Umsatzsteuer. Wird Ihnen für den Bezug einer Ware oder einer Dienstleistung eine Rechnung gestellt, wird die Umsatzsteuer darauf meist separat ausgewiesen, sodass Sie genau wissen, wie viele Steuern Sie für Ihren Einkauf bezahlen.

Der Preis für ein Produkt exklusive Umsatzsteuer ist der Nettopreis. Auf diesen wird die Umsatzsteuer aufgeschlagen, woraus sich der Bruttopreis ergibt. Beim Einkauf im Supermarkt sind zum Beispiel alle Preise Nettopreise, da die Umsatzsteuern bereits einberechnet ist.

Umsatzsteuer für Unternehmer

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihren Produkten oder Dienstleistungen eine Umsatzsteuer aufzuschlagen. Die Umsatzsteuer zahlt derjenige, der Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung kauft. Deshalb gehört die Umsatzsteuer zu den indirekten Steuern, die über den Verbraucher eingenommen wird.

Die von Verbrauchern gezahlte Umsatzsteuer muss vom Unternehmen an das Finanzamt abgeführt werden. Abhängig von der Höhe des Umsatzes besteht in monatlichem, im vierteljährlichem oder jährlichem Abstand Zahlungspflicht.

Die Umsatzsteuerpflicht kommt durch den Beginn einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit zustande. Sie gilt für alle Unternehmer, die Leistungen erbringen, für die keine Umsatzsteuerbefreiung gilt.

Umsatzsteuer versus Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuer gehört in Deutschland zu den wichtigsten Steuereinnahmen und macht rund 30 % des gesamten Steueraufkommens aus. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer werden nach einem bestimmten Schlüssel und auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen aufgeteilt.

Umsatzsteuer Voranmeldung
Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um eine Art der Umsatzsteuer.Foto: Axel Bueckert / iStock

Umsatzsteuer – entweder Mehrwertsteuer oder Vorsteuer

Häufig wird die Umsatzsteuer (USt.) mit der Mehrwertsteuer (MwSt.) gleichgesetzt. Allerdings steht der Begriff der Umsatzsteuer übergreifend für die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer der privaten Endverbraucher und die Vorsteuer von Unternehmen

Im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer fast immer synonym genutzt, was in diesem Zusammenhang auch richtig ist, da es für den Verbraucher faktisch keinen Unterschied zwischen den beiden Steuerarten gibt.

Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer

Umsatz- und Vorsteuer lassen sich sehr einfach unterscheiden: Die Umsatzsteuer wird von einem Unternehmen auf eine verkaufte Ware oder Dienstleistung aufgeschlagen und vom Verbraucher gezahlt. Wenn Sie selbst als Unternehmer von einem Lieferanten etwas kaufen, zahlen Sie Vorsteuer.

Der Gesetzgeber definiert, dass Unternehmen durch die Umsatzsteuer keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen, sodass sie aus steuerlicher Perspektive ein sogenannter durchlaufender Posten ist: Der Unternehmer berechnet sie seinen Kunden und leitet sie an das Finanzamt weiter. Durch die Umsatzsteuer sollen jedoch ausschließlich private Konsumenten belastet werden.

Wenn Sie als Unternehmer von einer anderen Firma Waren oder Dienstleistungen kaufen, zahlen Sie darauf ebenfalls Umsatzsteuer, die in diesem Kontext als Vorsteuer bezeichnet und Ihnen abzüglich der Umsatzsteuer Ihrer Kunden vom Finanzamt erstattet wird.

Vorsteuer - Rechenbeispiel

Ein Unternehmen verkauft Küchenausstattungen an private Endverbraucher. Im Einkauf bezahlt es für eine Küchenausstattung netto 10.000 €, auf die 19 % Umsatzsteuer (1.900 €) aufgeschlagen werden. Ein Endverbraucher kauft diese Küchenausstattung für netto 14.000 € plus 2.660 € Umsatzsteuer. An das Finanzamt ist lediglich der Differenzbetrag zwischen der Umsatzsteuer auf den Einkaufspreis und dem Verkaufspreis – also 760 € – abzuführen.

Vorsteuerrückerstattung

Ihre Vorsteuer melden Sie im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung und in Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung an das Finanzamt. Wenn die von Ihnen gezahlte Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer, die Sie an das Finanzamt zahlen müssen, erhalten Sie den Differenzbetrag als Steuerrückerstattung. Ihre Umsatzsteuerpflicht bezieht sich auf die Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer.

Höhe der Umsatzsteuer

Im deutschen Steuergesetz gibt es drei verschiedene Sätze für die Umsatzsteuer. Nach § 12 Abs. 1 UStG liegt der Regelsteuersatz liegt bei 19 %. Er ist den meisten Verbrauchern bekannt.

Einige Waren und Leistungen werden mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert, wodurch die Verbraucher entlastet werden sollen. In § 12 Abs. 2 UStG werden diese Ausnahmen aufgelistet. Daneben gibt es Leistungen, für die eine Umsatzsteuer von 0 % gilt.

Welcher Steuersatz greift, hängt somit davon ab, welche Leistung erbracht wird. Nicht immer ist die Trennung durch den Gesetzgeber für den Verbraucher ganz verständlich, wie das folgende Beispiel zeigt: Getränke werden zum Beispiel mit 19 % und damit mit dem Regelsteuersatz besteuert. Milch hingegen gilt als Lebensmittel und wird deshalb nur in Höhe von 7 % besteuert. Mineralwasser ist eigentlich ein Grundnahrungsmittel und sollte deshalb ermäßigt besteuert werden. Trotzdem gilt hier der Steuersatz von 19 %.

Ermäßigter Steuersatz für grundlegende Leistungen

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt für grundlegende Lieferungen und Leistungen, wie:

  • Die meisten Lebensmittel inklusive von Take-aways in Restaurants
  • Take-aways in Restaurants
  • Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Beherbergung in Hotels oder auf Campingplätzen
  • Konzert- und Theaterkarten
  • Zahntechnische und orthopädische Leistungen

Lieferungen und Leistungen ohne Umsatzsteuer

0 % Umsatzsteuer erhebt der Fiskus auf die folgenden Lieferungen und Leistungen:

  • Immobilienverkäufe
  • Vermietung
  • Schul- und Bildungsleistungen
  • Heilbehandlungen von Ärzten, Krankenhäusern etc.
  • Bank- und Finanzgeschäfte
  • Auslandslieferungen
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen (Lieferungen innerhalb der EU)
  • Seeschifffahrt
  • Luftverkehr

Lieferungen innerhalb der EU-Staaten und ins Ausland

Warenlieferungen an ein Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union – sogenannte innergemeinschaftliche Lieferungen – bleiben umsatzsteuerfrei, wenn Empfänger in EU-Staaten über eine gültige Umsatzsteuer-ID verfügt. Zur Prüfung, Verifizierung und Identifikation ist in diesen Fällen eine Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern nötig. Die Umsatzsteuer ist durch den Empfänger abzuführen und kann von ihm als Vorsteuer abgezogen werden.

Für Verkäufe an private Konsumenten in Staaten der Europäischen Union gilt, dass der Verkäufer sich normalerweise umsatzsteuerlich im Bestimmungsland zu registrieren und dort die Umsatzsteuer abzurechnen hat. Alternativ kann er für das OSS (One-Stop-Shop)-Verfahren optieren, sich beim Bundeszentralamt für Steuern entsprechend registrieren und die Umsatzsteuer gebündelt abführen.

Der Import von Waren aus einem Drittland unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer, die durch den Zoll erhoben wird. Der Steuersatz entspricht den üblichen Umsatzsteuersätzen. Zum Teil kommen hier jedoch Sonderregelungen zum Tragen.

Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmer

Als Unternehmer sind Sie gleichzeitig Steuerschuldner. Sie sind verpflichtet, die Höhe der Steuer gegenüber Ihrem zuständigen Finanzamt zu erklären und an die Behörde abzuführen. Deshalb müssen Sie als Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben. Diese Regel gilt für alle Selbstständigen, wobei es keine Rolle spielt, ob Sie eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Die meisten Unternehmen melden die Umsatzsteuer monatlich an das Finanzamt. Diese Verpflichtung greift im ersten Jahr nach der Gründung und im darauffolgenden Jahr. Eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung ist (nicht im ersten Jahr und im Folgejahr nach der Gründung) möglich, wenn die Umsatzsteuerlast im Vorjahr zwischen 1.000 und 7.500 € lag. Eingereicht werden muss sie bei monatlicher Meldung bis zum 10. des Folgemonats und bei vierteljährlicher Meldung bis zum 10. des auf das Berichtsquartal folgenden Monats. Die Abgabe erfolgt normalerweise über das ELSTER-Portal. Außerdem reichen Sie einmal jährlich zusammen mit Ihrer Steuererklärung auch eine Umsatzsteuererklärung ein.

Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Unternehmen

Die Identifikationsnummer für die Umsatzsteuer – auch als USt-IdNr. bezeichnet – ist eine Kennzeichnung für Unternehmen, die ausschließlich für die Umsatzsteuer ausgegeben wird. Nicht zu verwechseln ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit der Steuernummer oder mit der Steuer-ID.

Die Erteilung einer Umsatzsteuer-ID beantragen Sie am besten bereits im Gründungsfragebogen für das Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Wenn Sie den Antrag darauf erst später stellen, ist die zuständige Stelle dafür das Bundeszentralamt für Steuern.

Umsatzsteuer für Kleinunternehmer: Besondere Regelungen

Freiberufliche und gewerbliche Kleinunternehmer mit einem Umsatz von unter 22.000 € im vergangenen Jahr sind nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit, sofern ihr Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € liegt.

Ein wesentlicher Nachteil der Kleinunternehmerregelung besteht darin, dass dann kein Vorsteuerabzug für betriebliche Anschaffungen geltend gemacht werden kann. Kleinunternehmer sollten sich daher gut überlegen, ob die Inanspruchnahme für sie sinnvoll ist, zudem sie dann für fünf Jahre daran gebunden sind.

Fazit

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die von den Endverbrauchern von Produkten und Dienstleistungen getragen wird. Für Unternehmen ist sie ein sogenannter durchlaufender Posten: Der Unternehmer stellt sie seinen Kunden in Rechnung. Da er im Hinblick auf die Umsatzsteuer Steuerschuldner ist, führt er sie anschließend an das Finanzamt ab. Die Umsatzsteuer auf eigene betriebliche Einkäufe kann er gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.

Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist nach dem Umsatzsteuergesetz für Kleinunternehmer möglich, sofern sie bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Kleinunternehmer, die sich dafür entscheiden, sind jedoch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird von Verbrauchern beim Kauf von Waren und der Nutzung von Dienstleistungen gezahlt. Im Alltagsgebrauch wird der Begriff „Umsatzsteuer“ auch synonym mit dem Begriff „Mehrwertsteuer“ verwendet.

Die Einnahmen der Umsatzsteuer fließen an den Bund, die Länder und die Kommunen. Für den Fiskus sind sie eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Die Mehrwertsteuer ist eine Umsatzsteuer, die beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf den Preis aufgeschlagen wird. Die Mehrwertsteuer entsteht beim Verkauf vom Händler an den Endkunden und ist damit eine Spezifizierung der Umsatzsteuer. Eine weitere Umsatzsteuer ist die Vorsteuer. Sie entsteht beim Bezug von Waren oder sonstigen Leistungen durch ein Unternehmen. Die Höhe der Vorsteuer und der Mehrwertsteuer sind identisch.

Im Englischen wird die Mehrwertsteuer als „Value added tax (VAT)“ bezeichnet.

Die Vorsteuer fällt für Unternehmer beim Einkauf an. Hierbei handelt es sich um die Umsatzsteuer, die der Unternehmer an den Lieferanten zahlt.

Die Vorsteuer kann beim Finanzamt geltend gemacht werden. Bei einem positiven Saldo wird sie abzüglich der Umsatzsteuer für Verkäufe des Unternehmens an Endverbraucher erstattet.

Vorsteuer und Mehrwertsteuer sind damit beide eine Umsatzsteuer, die jedoch jeweils an einem anderen Punkt der Verkaufskette erhoben wird.

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Konsumsteuer, da sie beim Konsum von Waren und Dienstleistungen anfällt. Gezahlt wird die Steuer grundsätzlich von den Endverbrauchern, steuerpflichtig ist jedoch der Anbieter der Leistungen.

Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen, da sie gegenüber dem Finanzamt umsatzsteuerpflichtig sind.

Finanzielle Belastungen entstehen Unternehmern durch die gezahlte Umsatzsteuer jedoch nicht. Sie schlagen den Steuerbetrag auf ihre Waren / Dienstleistungen auf. De facto zahlt also der Endverbraucher die Steuer, während sie durch den Unternehmer an das Finanzamt weitergeleitet wird.

Die Umsatzsteuer liegt bei 19 %, für einige Waren und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %.

Alle Regelungen im Hinblick auf die Steuersätze und Sonderregelungen finden sich in § 12 UStG.

Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist im Rahmen der Kleinunternehmerregelung möglich. Freiberuflich oder gewerblich Selbstständige, deren Umsätze im vergangenen Jahr weniger als 22.000 € betrugen und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € liegen, können die Anwendung der Kleinunternehmerregelung beantragen. Wer sie in Anspruch nimmt, kann jedoch gegenüber dem Finanzamt keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Außerdem sind einige Lieferungen und Leistungen von der Umsatzsteuer ausgenommen. Hierzu gehören unter anderem medizinische Leistungen, Bildungsleistungen, Vermietungen, Finanzgeschäfte sowie unter bestimmten Voraussetzungen Auslandslieferungen.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss entweder vierteljährlich oder einmal pro Monat vom Unternehmer vorgenommen werden. An das Finanzamt abzuführen ist die gezahlte Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer – die Verrechnung wird durch das Finanzamt überprüft.

Über die Autorin
Pauline Bodinek