
Auf fast alle Waren und Dienstleistungen wird Umsatzsteuer erhoben. Vereinfacht gesagt wird sie auf alles aufgeschlagen, was Sie gegen die Zahlung eines Entgelts erhalten. Die Höhe der Umsatzsteuer kann dabei variieren.
Die Steuer ist bereits im Endpreis enthalten, so dass Sie als Verbraucher automatisch Umsatzsteuern zahlen. Wird Ihnen für den Bezug einer Ware oder einer Dienstleistung eine Rechnung gestellt, ist die Umsatzsteuer darauf häufig separat ausgewiesen, so dass Sie genau wissen, wie hoch die Steuern ausfallen.
Definition der Umsatzsteuer
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihren Produkten oder Dienstleistungen eine Umsatzsteuer aufzuschlagen. Die Umsatzsteuer zahlt derjenige, der das Produkt oder die Dienstleistung kauft. Deshalb gehört die Umsatzsteuer zu den indirekten Steuern, die über den Verbraucher eingenommen wird. Beim Einkauf im Supermarkt sind zum Beispiel alle Preise Nettopreise, da die Umsatzsteuern bereits einberechnet ist.
Die Umsatzsteuer, die Sie als Verbraucher zahlen, muss vom Unternehmen an das Finanzamt abgeführt werden. Die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt besteht abhängig von der Höhe des Umsatzes im monatlichen, im vierteljährlichen oder im jährlichen Abstand.
Der Unterschied zwischen der Umsatzsteuer und der Mehrwertsteuer
Die Umsatzsteuer gehört in Deutschland zu den wichtigsten Steuereinnahmen und macht rund 30 % des gesamten Steueraufkommens aus.
Häufig wird die Umsatzsteuer mit der Mehrwertsteuer gleichgesetzt. Allerdings steht der Begriff der Mehrwertsteuer übergreifend für die Vorsteuer und die Umsatzsteuer. Im täglichen Sprachgebrauch wird Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer synonym genutzt und ist in diesem Zusammenhang auch richtig, da es für den Verbraucher faktisch keinen Unterschied zwischen den beiden Steuerarten gibt.
Umsatzsteuer als steuerlich korrekte Bezeichnung
In steuerlicher Hinsicht korrekt und präzise ist die Bezeichnung Umsatzsteuer, um sie von der Vorsteuer abzugrenzen. Auch auf Rechnungen wird häufig noch die Abkürzung MwSt ausgewiesen, wobei die Bezeichnung USt korrekt wäre.
Umsatz- und Vorsteuer lassen sich sehr einfach unterscheiden: Die Umsatzsteuer wird von einem Unternehmen auf eine verkaufte Ware oder Dienstleistung aufgeschlagen und vom Verbraucher gezahlt. Wenn Sie selbst als Unternehmer von einem Lieferanten etwas kaufen, zahlen Sie Vorsteuer.
19 Prozent oder sieben Prozent? Die Höhe der Umsatzsteuer
Im deutschen Steuergesetz gibt es drei verschiedene Sätze für die Umsatzsteuer. Der Regelsteuersatz liegt bei 19 % und ist den meisten Verbrauchern bekannt. Einige Waren und Leistungen werden mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 % verkauft. Der niedrigere Steuersatz kommt daher, dass man den Endverbraucher bei bestimmten Käufen entlasten will. Einige Betriebe arbeiten außerdem mit einer weiteren Form der Umsatzsteuer, dem Durchschnittssteuersatz.
Uneinheitliche Regelung bei der Wahl des Steuersatzes
Welcher Steuersatz greift, hängt davon ab, welche Leistung erbracht wird. Nicht immer ist die Trennung durch den Gesetzgeber für den Verbraucher ganz verständlich, wie das folgende Beispiel zeigt:
Getränke werden zum Beispiel mit 19 % und damit mit dem Regelsteuersatz besteuert. Milch hingegen gilt als Lebensmittel und wird deshalb nur in Höhe von 7 % besteuert. Mineralwasser ist eigentlich ein Grundnahrungsmittel und sollte deshalb ermäßigt besteuert werden. Trotzdem gilt hier der Steuersatz von 19 %.
Der verringerte Steuersatz von 7 % gilt etwa für
- Milch
- Mischgetränke
- Lebensmittel
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Bücher
- Personennahverkehr
- Unterbringung in Hotels oder auf Campingplätzen
- Konzert- und Theaterkarten
Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmer
Als Unternehmer sind Sie gleichzeitig Steuerschuldner. Sie sind verpflichtet, die Höhe der Steuer gegenüber Ihrem zuständigen Finanzamt zu erklären und an die Behörde abzuführen. Deshalb müssen Sie als Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben. Diese Regel gilt für alle Selbständigen, wobei es keine Rolle spielt, ob Sie eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Die meisten Unternehmen melden die Umsatzsteuer monatlich an das Finanzamt. Diese Verpflichtung greift im ersten Jahr nach der Gründung und im darauffolgenden Jahr. Außerdem müssen Unternehmer zum Jahresende eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Als Teil der Einkommenssteuererklärung funktioniert sie wie eine Schlussrechnung für das Finanzamt, in der die bereits abgeführte Umsatzsteuer mit der insgesamt zu zahlenden Steuer verrechnet wird.
Umsatzsteuer-ID: Identifikationsnummer für Unternehmen
Die Identifikationsnummer für die Umsatzsteuer – auch als Ust-ID bezeichnet – ist eine Kennzeichnung für Unternehmen, die ausschließlich für die Umsatzsteuer nötig ist. Nicht zu verwechseln ist die Umsatzsteuer-ID mit der Steuernummer oder mit der Steuer-ID.
Umsatzsteuer für Kleinunternehmer: Besondere Regelungen
Kleinunternehmer mit einem Umsatz von unter 22.000 Euro im letzten Jahr sind nach dem Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit, sofern ihr Umsatz im laufenden Jahr unter 50.000 Euro liegt. Diese Unternehmen bezeichnet man als Kleinunternehmen. Im Januar 2020 wurde die Grenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben.
Häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird von Verbrauchern beim Kauf von Waren und der Nutzung von Dienstleistungen gezahlt. Im Alltagsgebrauch wird der Begriff „Umsatzsteuer“ auch synonym mit dem Begriff „Mehrwertsteuer“ verwendet. Die Einnahmen der Umsatzsteuer gehen an den Bund und sind eine der wichtigsten Einnahmequellen.
Die Mehrwertsteuer ist eine Umsatzsteuer, die beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf den Preis aufgeschlagen wird. Die Mehrwertsteuer entsteht beim Verkauf vom Händler an den Endkunden und ist damit eine Spezifizierung der Umsatzsteuer, denn auch die Vorsteuer ist eine Umsatzsteuer, diese entsteht jedoch wenn die Ware vom Lieferanten an den Händler verkauft wird. Dabei sind die Höhe der Vorsteuer und der Mehrwertsteuer identisch.
Die Vorsteuer fällt für Unternehmer beim Einkauf an. Hierbei handelt es sich um die Umsatzsteuer, die der Unternehmer an den Lieferanten zahlt. Die Vorsteuer kann beim Finanzamt geltend gemacht werden. Die Erstattung erfolgt dann in der Verrechnung mit der Mehrwertsteuer, die der Unternehmer beim Verkauf seiner Waren erhalten hat. Vorsteuer und Mehrwertsteuer sind damit beide eine Umsatzsteuer, die jedoch jeweils an einem anderen Punkt der Verkaufskette erhoben wird.
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Konsumsteuer, da sie immer beim Konsum von Waren und Dienstleistungen anfällt. Gezahlt wird die Steuer folgerichtig auch von den Konsumenten.
Die Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind verpflichtet, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, denn Unternehmer sind diejenigen, die umsatzsteuerpflichtig sind. Eine finanzielle Belastung entsteht für ihn allerdings nicht, da er den Steuerbetrag auf die Kosten für seine Waren / Dienstleistungen aufgeschlagen hat, de facto bezahlt also der Verbraucher die Steuer, während sie durch den Unternehmer an das Finanzamt weitergeleitet wird.
Die Umsatzsteuer liegt bei 19 %, für einige Waren und Dienstleistungen fällt der verminderte Steuersatz von 7 % an. Der ermäßigte Steuersatz wird beispielsweise auf Grundlebensmittel sowie auf Bücher gewährt.
Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist im Rahmen der Kleinunternehmerregelung möglich. Da Kleinunternehmer nur geringe Umsätze machen und ihre Gewinne nicht über einen festgelegten Rahmen hinausgehen dürfen, müssen sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Außerdem gibt es gesetzlich festgelegte steuerbefreite Umsätze wie beispielsweise medizinische Heilbehandlungen, Einnahmen öffentlicher Kulturbetriebe oder die Vermietung / Verpachtung von Grundstücken. Hier gelten jedoch konkrete Voraussetzungen, damit die Steuerfreiheit greift.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss entweder vierteljährlich oder einmal pro Monat vom Unternehmer vorgenommen werden. Hierbei wird die eingenommene Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnet. Der Unternehmer erhält dadurch eine Erstattung oder muss eine Nachzahlung leisten.