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  • Die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer

Mit der Kleinunternehmerregelung Geld sparen

von Pauline Bodinek
Als angehender Unternehmer müssen Sie sich mit einigen steuerlichen Regelungen auseinandersetzen. Doch gerade für Unternehmen, die noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen, sowie für Selbstständige mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit hat der Gesetzgeber einige Erleichterungen vorgesehen. Darunter zählt etwa die Kleinunternehmerregelung. Welche finanziellen Erleichterungen mit der Kleinunternehmerreglung einhergehen und was Unternehmensgründer wissen müssen.
Kleinunternehmerregelung
Wer weniger als 22.000 Euro Umsatz pro Jahr macht, kann die Kleinunternehmerregelung anwenden.Foto: Choreograph / iStock

Definition der Kleinunternehmerregelung

Bei der Kleinunternehmerregelung handelt es sich um eine Sonderregelung für die Umsatzsteuer. Nach dieser Regelung können sich nämlich Unternehmen, die mit ihren Umsätzen unter einer festgelegten Grenze bleiben, von der Umsatzsteuer befreien lassen. Existenzgründer und Kleinunternehmer haben durch diese Regelung bei geringen Umsätzen keine zusätzlichen Abgaben durch die Umsatzsteuer.

Um von der Kleinunternehmerregelung profitieren zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Bruttojahresumsatz des vergangenen Jahres liegt unter 22.000 Euro
  2. Der Bruttojahresumsatz im laufenden Kalenderjahr wird die 50.000 Euro nicht überschreiten

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Der größte Pluspunkt der Kleinunternehmer-Regelung liegt darin, dass Sie sich als Unternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen dürfen. Das heißt, dass Sie Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer hinzurechnen. Ihr Kunde muss die Umsatzsteuer folglich auch nicht bezahlen, weshalb Sie Ihre Ware oder Dienstleistung im Vergleich zu größeren Unternehmen günstiger anbieten können.

Info

Auf Ihrer Rechnung muss dann ein Hinweis enthalten sein, der Ihrem Kunden anzeigt, dass Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer im Sinne des Paragrafen 19 des Umsatzsteuergesetzes ausweisen.

Da Sie keine Umsatzsteuer einnehmen, müssen Sie sie auch nicht an das Finanzamt zahlen. Somit entfällt für Sie die Verpflichtung, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Das ersparte eine Menge Verwaltungsaufwand, da die Voranmeldung der Umsatzsteuer regelmäßig monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden muss. Eine Umsatzsteuererklärung müssen Sie für das vergangene Jahr trotzdem einreichen, sie ist in der Regel ein Teil Ihrer Einkommenssteuererklärung.

Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie genau festgelegte Vorschriften erfüllen. Ist dies der Fall, kann jeder Selbstständige oder Freiberufler einen Antrag auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind.

Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, wer im vergangenen Kalenderjahr einen Umsatz von maximal 22.000 Euro erwirtschaftet hat und im kommenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz macht.

Die Umsatzsteuergrenze des vergangenen Jahres wurde erstmalig für die Steuererklärung 2019 erhöht. Bis zum Jahr 2018 durften Kleinunternehmer lediglich 17.500 Euro Umsatz im vergangenen Jahr und maximal 50.000 Euro im laufenden Jahr machen.

Gut zu wissen: Diese Summen muss einschließlich der Umsatzsteuer von in der Regel 19 % berechnet werden. Der Umsatz im vergangenen Jahr durfte also ohne Umsatzsteuer bei 18.487 Euro liegen. Rechnet man auf diesen Betrag noch die Umsatzsteuer von 19 % hinzu, ergibt sich ein Umsatz pro Jahr von 21.999 Euro.

Sofern Sie die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen wollen, sind Sie in den kommenden fünf Kalenderjahren dazu verpflichtet, sie für Ihre Steuererklärung anzuwenden.

Mögliche Nachteile bei der Kleinunternehmerregelung

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, müssen Sie sich in den kommenden fünf Jahren daran halten. Das heißt, dass Sie die Entwicklung Ihrer Firma möglichst realistisch einschätzen sollten. Zwar erscheint ein Umsatz von über 50.000 Euro für viele Start-ups zunächst sehr hoch, doch je nach Branche kann diese Grenze schnell erreicht sein. Wer hingegen nur im Nebenberuf selbstständig ist, bleibt vielleicht jahrelang problemlos unter dieser Grenze. Prüfen Sie Ihre Perspektiven deshalb sehr genau, bevor Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden.

Start-Ups sollten außerdem bedenken, dass potenzielle Kunden in manchen Branchen nicht bevorzugt mit einem Kleinunternehmer arbeiten möchten. Gelegentlich sagt man diesen Firmen weniger Erfahrung und Professionalität nach. Da Ihr Kunde keine Umsatzsteuer für Ihre Leistung zahlt, darf er sie zudem nicht von seiner Vorsteuer abziehen.

Vorsteuer abziehen – nicht möglich für Kleinunternehmer

Für Unternehmer, die für ihre Existenzgründung mit hohen Anlaufkosten rechnen und teure Investitionen tätigen müssen, lohnt es sich oft nicht, die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch zu nehmen. Als Kleinunternehmer dürfen Sie nämlich keine Vorsteuer abziehen, die Sie bei Ihren Investitionen allerdings gezahlt haben.

Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, die Kleinunternehmerregelung nicht zu nutzen und von Anfang an Umsatzsteuer auf den eigenen Rechnungen auszuweisen. Dann müssen Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, doch dieser Aufwand kann sich rentieren, wenn Sie dafür größere Vorsteuer-Summen abziehen dürfen.

Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung im Überblick

Vorteile
  • Befreiung von der Umsatzsteuer
  • keine Umsatzsteuervoranmeldung
  • unkomplizierte Buchhaltung
  • günstigere Kosten für die Kunden durch den Wegfall der Umsatzsteuer

Nachteile
  • Obergrenze von 22.000 Euro deckelt Umsätze
  • Vorsteuer kann nicht abgezogen werden
  • z. T. haben Kleinunternehmer keinen so guten Stand bei den Kunden

Fazit zur Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmer-Regelung hat Vor- und Nachteile. Insbesondere für Existenzgründer kann die Regelung eine deutliche Entlastung bedeuten. Eine Umsatzsteuervoranmeldung ist für einen Kleinunternehmer nicht erforderlich, da keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Allerdings kann ein Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen, außerdem befreit die Regelung nicht von der Pflicht Rechnungen zu erstellen. Die auf der Rechnung erforderlichen Angaben entsprechen den Vorgaben, die auch für alle anderen Unternehmer gilt – natürlich mit Ausnahme der Angabe der Umsatzsteuer.

Häufig gestellte Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Die Definition eines Kleinunternehmers läuft über den Umsatz des Unternehmens. So gelten Betriebe als Kleinunternehmen, wenn der Umsatz des vorangegangenen Jahres den Betrag von 22.000 Euro nicht überschritten hat. Zusätzlich darf der Umsatz im laufenden Jahr die 50.000 Euro-Marke nicht überschreiten. Wer eine unternehmerische Tätigkeit aufnimmt, muss den Umsatz für das Kalenderjahr schätzen, liegen die Schätzungen unter 22.000 Euro, kann man als Kleinunternehmer eingestuft werden. Wichtig dabei: Die Schätzungen müssen realistisch sein, sonst kann die Regelung nicht in Anspruch genommen werden.

Für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung darf der Umsatz eines Unternehmens nicht über 22.000 Euro liegen, pro Kalenderjahr. Eine einmalige Überschreitung der Regelung bis maximal 50.000 Euro ist allerdings möglich. Fällt auch im kommenden Jahr der Umsatz höher aus, kann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Die Regelung ist im Wesentlichen für Selbstständige sinnvoll, die dieser Selbstständigkeit nur in Teilzeit nachgehen. Das liegt daran, dass die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze von 22.000 Euro doch relativ schnell überschritten ist.

Ein freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung ist nicht vor Ablauf der fünf Jahre möglich, für die die Kleinunternehmerregelung gilt. Übersteigen die Einnahmen jedoch die Obergrenze von 22.000 Euro zwei Jahre in Folge, findet ein automatischer Wechsel zur Regelbesteuerung statt.

Unter Umständen kann es sich lohnen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Das gilt insbesondere für Selbstständige bzw., die ihr Unternehmen nicht nebenberuflich führen, sondern als Hauptberuf ausüben möchten. Denn hier können die Umsätze schnell die 22.000 Euro übersteigen bzw. ist es sinnvoll, dass diese Summe überschritten wird, damit ausreichend Einnahmen da sind. Auch wenn sich die Umsätze im ersten Jahr möglicherweise in den erforderlichen Grenzen halten, kann es schnell sein, dass in den Folgejahren ein höherer Umsatz generiert wird.

Auch das Ansehen von Kleinunternehmern ist manchmal nicht so gut, wie bei normalen Unternehmern. Das liegt daran, dass immer wieder fehlende Leistung und fehlende Professionalität mit dem Kleinunternehmer-Status in Verbindung gebracht werden.

Über die Autorin
Pauline Bodinek