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Transparenz

Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber

Was kostet ein neuer Mitarbeiter Ihr Unternehmen tatsächlich? Viele Gründer und Arbeitgeber kalkulieren fälschlicherweise nur mit dem Bruttogehalt – doch die tatsächlichen Personalkosten liegen deutlich höher. Neben dem Bruttolohn müssen Sie als Arbeitgeber nicht nur die klassischen Sozialversicherungsanteile tragen, sondern auch gesetzliche Umlagen (U1, U2, U3) und Beiträge zur Berufsgenossenschaft abführen. Unser Gehaltsrechner für Arbeitgeber verschafft Ihnen sofortige Kalkulationssicherheit: Berechnen Sie sekundenschnell das tatsächliche Arbeitgeber-Brutto, die exakten Lohnnebenkosten für das Jahr 2026 und sehen Sie direkt, wie viel Nettogehalt am Ende bei Ihrem Angestellten ankommt.
Geschrieben von
Charlotte Ruzanski
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Unser Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber berechnet für sie das Gehalt inklusive der Lohnnebenkosten.


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Warum bleibt mir so wenig Netto vom Brutto? Diese Frage beschäftigt einen Großteil der Berufstätigen. Denn egal, ob Sie Arbeitnehmer sind, in einem Angestelltenverhältnis tätig sind oder einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen – Sie sind sozialversicherungspflichtig. Wie setzen sich die Abgaben zusammen, was hat die Steuerklasse damit zu tun und welchen Beitrag leistet der Arbeitgeber?

Durch die zusätzliche Arbeitgeberabgabenberechnung ist unser Rechner nicht nur für Gehaltsempfänger, sondern auch für die gehaltszahlende Seite – den Arbeitgeber – praktisch. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner erhalten Sie einen konkreten Überblick und können den Nettolohn ganz einfach berechnen. Und Sie haben als Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihre Abgaben zu ermitteln und zu erfahren, wie viele Lohnnebenkosten Sie entrichten müssen.

Lohnnebenkosten: Abgaben vom Gehalt

Alle vom Bruttolohn abgeführten Abgaben werden unter dem Begriff Lohnnebenkosten zusammengefasst. Doch worum geht es dabei, und welche Nebenkosten führen dazu, dass das Nettogehalt deutlich unter dem Bruttogehalt liegt?

Die konkrete Berechnung des Betrags, den Sie am Monatsende ausbezahlt erhalten, ist nicht einfach. Hier hilft unser Gehaltsrechner, der neben der Steuerklasse auch alle Nebenkosten berücksichtigt. Wie viel Geld Ihnen bleibt, hängt in erster Linie von der Steuerklasse ab. Sind Sie alleinstehend und haben keine Kinder, zahlen Sie den in Deutschland höchsten Steuersatz und entrichten Ihre Abgaben ans Finanzamt in Steuerklasse I. Dazu kommen Ihre Beiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung. Als Kirchenmitglied zahlen Sie Kirchensteuer, und als Arbeitnehmer sind Sie beitragszahlendes Mitglied der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.

Einen Teilbetrag für die Kranken- und Rentenversicherung trägt Ihr Arbeitgeber, sofern Sie einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nachkommen.

Höhere Kosten für Selbstständige

Sind Sie selbstständig oder freiberuflich, zahlen Sie den vollen Beitrag und haben damit höhere Abgaben vom Bruttolohn. Dabei ist es unerheblich, ob Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind. Auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen Sie in diesem Fall allein.

All das sind Nebenkosten, die Ihren Lohn schmälern und die Sie im Brutto-Netto-Rechner detailliert berechnen und nachvollziehen können. Da die Berechnung die Arbeitgeberanteile umfasst, wissen Sie auch, mit welcher Summe sich Ihr Arbeitgeber an den Lohnnebenkosten beteiligt.

So nutzen Sie den Gehaltsrechner für Arbeitgeber

Der Gehaltsrechner ist einfach zu bedienen und verständlich aufgebaut. Stellen Sie im Brutto-Netto-Rechner ein, ob Sie die monatliche oder die jährliche Gehaltsabrechnung erstellen möchten. Anschließend tragen Sie Ihren Bruttolohn pro Monat ein und geben die Steuerklasse an. Für eine korrekte Berechnung geben Sie Ihr Bundesland und Ihr Geburtsjahr an. Wenn Sie Kinder haben, klicken Sie auf das entsprechende Feld und fahren anschließend mit Ihrem Monatsfreibetrag fort. Nun folgt der Kinderfreibetrag, anschließend sind die Angaben zu Ihren monatlichen Vorsorgeaufwendungen erforderlich. Bei der Renten- und Krankenversicherung muss angegeben werden, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.

Im rechten Feld sehen Sie das Ergebnis, das die aufgeschlüsselte Lohnsteuer sowie alle Sozialabgaben in Einzelbeträgen enthält. Wenn Sie wissen möchten, was Ihr Arbeitgeber zahlt, klicken Sie auf den entsprechenden Pfeil unter dem Ergebnis, um Einblick in die Arbeitgeberanteile zu erhalten.

Ein wichtiger Berechnungspunkt: die Steuerklasse

Die größte Abgabenposition auf Ihrem Gehaltszettel ist die Lohnsteuer. Um den Gehaltsrechner für Arbeitgeber zu nutzen, benötigen Sie Ihre Steuerklasse. Das deutsche Steuersystem gliedert sich in sechs Steuerklassen, von denen Steuerklasse I und VI am teuersten sind. Wer ledig und ohne Kinder, verwitwet oder geschieden ist, wird der Steuerklasse I zugeordnet.

Die meisten Arbeitnehmer gehen davon aus, dass die Steuerklasse I am ungünstigsten ist. Doch hier gibt es Freibeträge, die bei Steuerklasse VI nicht anrechenbar sind. Sollte sich Ihre Steuerklasse durch Heirat oder eine Kindesgeburt verändert haben, vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren und vorab beim Finanzamt die günstigere Steuerklasse zu beantragen.

So nutzen Sie den Jahresfreibetrag

Ausgenommen die Steuerklasse VI besteht die Möglichkeit, durch Freibeträge Steuern zu sparen und mehr Netto vom Brutto übrig zu haben. Arbeitnehmer können einen Jahresfreibetrag, der sich aus dem Kinderbetreuungsfreibetrag und den Wegekosten zur Arbeit zusammensetzt, in Höhe von 1.230 € geltend machen. Wird dieser Richtwert gravierend überschritten, lohnt es sich, beim Finanzamt einen Sonderfreibetrag zu beantragen und ihn eintragen zu lassen.

Neben diesem Freibetrag können Eltern einen Kinderfreibetrag erhalten. Achtung: Wer Kindergeld bezieht, ist davon ausgenommen. Man kann entweder den steuervergünstigten Kinderfreibetrag oder das Kindergeld erhalten. Hat das Finanzamt nach dem Günstiger-Prinzip für den Kinderfreibetrag entschieden, wird dieser im Brutto-Netto-Rechner ausgewiesen. Wichtig: In den Steuerklassen V und VI gibt es keinen Kinderfreibetrag.

Die Arbeitgeberanteile: Diese Kosten übernimmt die Firma

Die meisten Arbeitnehmer möchten natürlich wissen, mit welcher Summe sich der Arbeitgeber an den Sozialabgaben beteiligt. Unser Gehaltsrechner für Arbeitgeber verfügt über diese Zusatzfunktion und ermöglicht Ihnen, die Arbeitgeberanteile detailliert zu berechnen. Die Arbeitgeberbelastung ist aufgeschlüsselt in die Anteile an die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung.

Steuerliche Vorteile durch Kenntnis der Lohnnebenkosten sichern

Wo können Sie Steuern sparen? Wenn Sie sich, wie die meisten Arbeitnehmer, mit dieser Frage beschäftigen, sollten Sie Ihre monatlichen und jährlichen Lohnsteuern kennen. Hier bietet Ihnen der Brutto-Netto-Rechner eine ganze Reihe von Vorteilen, da Sie ohne Vorkenntnisse in der Gehaltsberechnung zum Ergebnis gelangen. Wichtig ist, dass Sie alle Angaben vollständig machen und alles eintragen, was Ihnen bekannt ist.

Steuererstattungen des Finanzamts beruhen immer auf Steuerzahlungen. Möchten Sie etwa eine größere Ausgabe steuerlich geltend machen, kann Ihnen der Brutto-Netto-Rechner dabei helfen. Denn wenn Sie Ihre jährliche Steuerlast kennen, können Sie abwägen, ob Sie die Anschaffung im aktuellen Wirtschaftsjahr tätigen, noch warten oder die Steuer aufteilen. In diesem Punkt können Ihnen ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die richtigen Tipps geben. Um Ihre Gehaltsabrechnung und die Höhe der abgeführten Steuern zu prüfen, ist unser Gehaltsrechner ein praktisches und leicht bedienbares Tool.

Wichtige Eingaben im Brutto-Netto-Rechner

Dass die Steuerklasse und die Angabe zu Kindern der Berechnung des Nettogehalts zugrunde liegen, ist den meisten Steuerpflichtigen bekannt. Doch warum wird im Brutto-Netto-Rechner das Geburtsjahr erfragt? Ab dem 64. Lebensjahr erhalten Sie einen zusätzlichen Altersfreibetrag, durch den sich Ihr Nettogehalt erhöht und somit weniger vom Bruttolohn abgezogen wird. Auch die Angabe, ob Sie in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung sind, spielt bei der Berechnung eine Rolle.

Sie möchten Steuern sparen und sind Mitglied in der Kirche? Dann kann sich Ihr Austritt lohnen. Wenn Sie den Gehaltsrechner einmal mit und einmal ohne Kirchensteuer nutzen, sehen Sie ohne Kirchenabgaben, wie viel mehr Netto Ihnen als Arbeitnehmer vom Bruttolohn bleibt.

Nicht sparen können Sie an der Arbeitslosenversicherung, die für jeden Arbeitnehmer eine Grundabsicherung darstellt. Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie hingegen frei entscheiden, ob Sie in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Denken Sie gerade über eine Heirat nach und möchten herausfinden, wie sich die Eheschließung auf Ihre Gehaltsabgaben auswirkt? Dann berechnen Sie Ihren Nettolohn einmal in Ihrer aktuellen und einmal in der zukünftigen Steuerklasse.

Tipp: Je mehr Informationen Sie im Brutto-Netto-Rechner eintragen, desto genauer ist das Ergebnis.

Fazit: Einfache Online-Gehaltsberechnung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Unser Brutto-Netto-Rechner ist eine praktische und leicht bedienbare Unterstützung für jeden, der sich über seine Lohnnebenkosten, die abgeführten Beträge für die Sozialversicherung und sein Nettogehalt informieren möchte. Sie können mit wenigen Eingaben berechnen, welchen Anteil der Arbeitgeber zahlt und wie viel Geld Ihnen vom Brutto abgezogen wird.

Probieren Sie es aus – der Gehaltsrechner für Arbeitgeber ist natürlich anonym nutzbar und erfordert keine Eingabe Ihrer persönlichen Daten. Wenn Sie Ihre Abzüge kennen, können Sie überlegen, wie Sie am meisten Steuern sparen und am Jahresende einen Vorteil erzielen können.

Tipp: Auch als Arbeitgeber können Sie den Brutto-Netto-Rechner verwenden und berechnen, wie hoch Ihr Anteil an den Sozialversicherungsabgaben ist und was Sie Ihrem Arbeitnehmer bezahlen.

FAQ: Gehaltsrechner für Arbeitgeber

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben die Wahl zwischen der Lohnsteuerklasse IV für beide Partner oder der Steuerklasse III für den einen und der Steuerklasse V für den anderen. Welche Steuerklasse besser ist, ist abhängig vom Einkommen der einzelnen Partner:

Verdienen Partner etwa gleichviel, ist die Einordnung ist Steuerklasse IV sinnvoll. Verdient einer der Eheleute deutlich mehr als der andere (> 60 % des Gesamteinkommens) ist eine Einordnung in Steuerklasse III und IV  sinnvoll. Wichtig bei dieser Kombination ist allerdings, dass es eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung am Ende des Jahres gibt und es bei dieser Kombination häufig zu Nachzahlungen kommt.

Die Angabe des Geburtsjahrs ist für die Berechnung des Brutto-Netto-Rechners wichtig, da Sie ab dem 64. Lebensjahr einen Altersfreibetrag erhalten, der Ihr Nettogehalt erhöht.

 

 

Ein Wechsel der Steuerklasse ist dann erforderlich, wenn sich die Familienverhältnisse des Arbeitnehmers ändern, beispielsweise durch Hochzeit, Scheidung oder der Geburt eines Kinders bei Alleinstehenden.

Über die Autorin
Charlotte Ruzanski Charlotte Ruzanski ist die führende Expertin bei gruendung.de für alle finanziellen und strategischen Aspekte der Unternehmensgründung. Mit ihrem volkswirtschaftlichen Hintergrund analysiert sie komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge...
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