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Geschäftskonto für die GbR: welche Banken sie annehmen
96 € / Jahr (114,24 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 8 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
7 € / Monat (8,33 € mit MwSt.)
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatJahresabo (Vorauszahlung):
108 € / Jahr (128,52 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 9 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
11 € / Monat (13,09 € mit MwSt.)
Monatliche Abrechnung
0 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
15,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
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- Die GbR entsteht durch den Gesellschaftsvertrag – ohne Notar, ohne Register, ohne Mindestkapital. Für das Konto verlangen die Anbieter trotzdem etwas Schriftliches, aus dem Gesellschafter und Vertretung hervorgehen.
- Gesetzlicher Regelfall ist die Gesamtvertretung: Alle Gesellschafter handeln gemeinsam (§ 720 Abs. 1 BGB). Wer allein überweisen können soll, regelt das im Gesellschaftsvertrag – und lässt es beim Anbieter hinterlegen.
- Seit 2024 können sich GbRs freiwillig ins Gesellschaftsregister eintragen lassen und heißen dann eGbR. Pflicht ist das nicht; für ein Grundstück im Grundbuch aber Voraussetzung.
- Qonto, Kontist, Finom, Holvi, FYRST und die Commerzbank nennen die GbR in ihren Rechtsformlisten. ING und N26 führen sie nicht, Tide nennt sie nicht.
- Alle Gesellschafter müssen sich identifizieren und gelten in der Regel als wirtschaftlich Berechtigte. Ein privates Gemeinschaftskonto ersetzt das Geschäftskonto nicht.
Zwei Menschen, eine gemeinsame Idee, ein Vertrag – mehr braucht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht, um zu entstehen. Genau diese Formlosigkeit macht das Konto zur ersten Stelle, an der es ernst wird: Der Anbieter will wissen, wer die Gesellschaft ist, wem sie gehört und wer für sie unterschreiben darf – und findet dazu kein Register, das ihm die Antwort liefert. Vorgeschrieben ist ein eigenes Konto nicht – aber die Bedingungen der meisten Privatkonten schließen geschäftliche Nutzung aus, und ohne getrennte Kasse wird die Gewinnverteilung unter den Gesellschaftern zur Rekonstruktionsarbeit. Ein Konto auf den Namen der GbR führen Qonto, Kontist, Finom, Holvi, FYRST und die Commerzbank (Stand: 07.10.2026).
Die GbR entsteht formlos – das Konto nicht
„Die Gesellschaft wird durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern“ (§ 705 Abs. 1 BGB). Dieser Vertrag braucht keine Form: Ein Handschlag genügt. Nach außen entsteht die Gesellschaft, sobald sie mit Zustimmung aller Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnimmt (§ 719 Abs. 1 BGB). Betreibt sie ein Unternehmen unter gemeinschaftlichem Namen, wird vermutet, dass sie am Rechtsverkehr teilnehmen soll und damit selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann (§ 705 Abs. 2 und 3 BGB).
Für das Konto folgt daraus ein Widerspruch, den Gründer regelmäßig unterschätzen: Die Gesellschaft ist rechtsfähig und kann deshalb Kontoinhaberin sein – aber es gibt kein Dokument, das sie ausweist, wenn sie nicht eingetragen ist. Der Anbieter behilft sich mit dem, was da ist: dem schriftlichen Gesellschaftsvertrag, den Gewerbeanmeldungen der Gesellschafter und deren Ausweisen. Ein mündlicher Vertrag mag zivilrechtlich wirksam sein; für den Kontoantrag ist er wertlos. Wer eine GbR gründet und ein Konto will, schreibt den Vertrag auf – mit Namen und Anschriften aller Gesellschafter, Zweck, Beteiligungen und Vertretungsregelung.
eGbR oder nicht: was die Eintragung ändert
Seit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts gibt es das Gesellschaftsregister. „Die Gesellschafter können die Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anmelden“ (§ 707 Abs. 1 BGB) – können, nicht müssen. Angemeldet werden Name, Sitz, Anschrift, alle Gesellschafter und die Vertretungsbefugnis. Mit der Eintragung ist die Gesellschaft verpflichtet, den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu führen (§ 707a Abs. 2 BGB).
Für das Konto ist die Eintragung kein Muss, macht den Antrag aber einfacher: Der Registerauszug beantwortet genau die Fragen, die der Anbieter sonst aus dem Gesellschaftsvertrag herauslesen muss. Pflicht wird sie an anderer Stelle – für eine GbR „soll ein Recht nur eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist“ (§ 47 Abs. 2 GBO). Wer als GbR ein Grundstück kaufen oder eine Immobilie halten will, kommt an der eGbR nicht vorbei; dasselbe gilt für Anteile an anderen registrierten Gesellschaften. Und es gibt einen Rückweg nicht: Nach der Eintragung ist eine Löschung nur nach den allgemeinen Vorschriften möglich (§ 707a Abs. 4 BGB).
Wer die Eintragung ohnehin plant, meldet sie vor dem Kontoantrag an. Sonst ändert sich mit der Eintragung der Name der Gesellschaft – aus „Müller & Schmitt GbR“ wird „Müller & Schmitt eGbR“ –, und der Kontoinhaber muss nachgezogen werden. Das ist kein Drama, aber ein zweiter Vorgang mit denselben Unterlagen.
Wer unterschreibt: Gesamtvertretung ist der Regelfall
Das Gesetz stellt die GbR auf gemeinsames Handeln: „Zur Vertretung der Gesellschaft sind alle Gesellschafter gemeinsam befugt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes“ (§ 720 Abs. 1 BGB); für die Geschäftsführung im Innenverhältnis gilt dasselbe (§ 715 Abs. 3 BGB). Ohne abweichende Regelung müsste also jede Überweisung von allen Gesellschaftern freigegeben werden. In einer GbR mit drei Beteiligten ist das im Alltag nicht praktikabel – deshalb steht in fast jedem schriftlichen Gesellschaftsvertrag eine Einzelvertretungsbefugnis oder eine Betragsgrenze, bis zu der jeder allein handeln darf.
Beim Konto bildet sich das in zwei Varianten ab. Beim Und-Konto müssen alle gemeinsam verfügen; es ist die sichere, aber langsame Variante und passt zur gesetzlichen Gesamtvertretung. Beim Oder-Konto darf jeder allein verfügen – schnell, aber mit dem Risiko, dass ein Gesellschafter das Konto ohne Rücksprache leerräumt und die anderen das erst im Auszug sehen. Viele Anbieter lösen das heute über Nutzerrollen und Freigabegrenzen statt über die alte Und-Oder-Frage: Jeder hat einen eigenen Zugang, kleine Beträge gehen allein durch, größere brauchen eine zweite Freigabe. Wichtig ist, dass die Einstellung im Konto mit dem Gesellschaftsvertrag zusammenpasst – und dass bei einer eGbR beides zur eingetragenen Vertretungsbefugnis passt, denn eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsbefugnis ist Dritten gegenüber ohnehin unwirksam (§ 720 Abs. 3 BGB).
Warum die Haftung bis auf den Kontoauszug durchschlägt
„Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich“ (§ 721 BGB). Eine Vereinbarung, die das ausschließt, wirkt gegenüber Dritten nicht. Das unterscheidet die GbR grundlegend von GmbH und UG – und macht die saubere Trennung von privatem und geschäftlichem Geld nicht überflüssig, sondern besonders wichtig. Denn das Vermögen der Gesellschaft ist trotz der persönlichen Haftung ein eigenes: Zur Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen braucht ein Gläubiger einen Titel gegen die Gesellschaft, und aus einem Titel gegen die Gesellschaft findet die Vollstreckung gegen die Gesellschafter nicht statt (§ 722 BGB). Wer Einnahmen und Ausgaben der GbR über ein privates Gemeinschaftskonto laufen lässt, verwischt genau diese Grenze – mit Folgen für die Gewinnermittlung, die Umsatzsteuer und im Streitfall für die Frage, wem das Geld gehörte.
Dazu kommt ein banaler Grund: Die Bedingungen der meisten Privatkonten beschränken das Konto auf private Zwecke. Was eine Bank tun darf, wenn sie gewerbliche Umsätze entdeckt, steht auf der Seite Privatkonto als Geschäftskonto nutzen.
Wer ein Konto für die GbR führt
Die GbR ist die Rechtsform, bei der sich die Anbieterlisten am deutlichsten unterscheiden. Die folgende Übersicht gibt wieder, was die Anbieter selbst schreiben.
| Anbieter | GbR zugelassen? | Einstiegstarif | Grundpreis je Monat |
|---|---|---|---|
| Kontist | ja – eigene Produktseite für „GmbH-, UG- und GbR-Inhaber“ | Free | 0 € |
| Finom | ja – die GbR steht in der Rechtsformliste des Hilfezentrums | Solo | 0 € |
| Holvi | ja – eigene Produktseite „Geschäftskonto für GbR“ | Flex | 0 € |
| FYRST | ja – „Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)“ in der Rechtsformliste; im Preissinn zählt FYRST die GbR zu den eingetragenen Gesellschaften, der Grundpreis ist deshalb sechs Monate 0 Euro und danach 6 Euro | Base | 0 € |
| Commerzbank | ja – alle Rechtsformen einschließlich Personengesellschaften | KlassikGeschäftskonto | 15,90 € |
| Qonto | ja – (e)GbR in der Rechtsformliste der Preisseite, eigene GbR-Kontoseite | Basic | 11 €* |
| Tide | nicht genannt: Der Anbieter zählt Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmer, KMU, UG und GmbH auf, die GbR fehlt | – | 0 € |
| ING | nein – die GbR gehört zu den Rechtsformen, für die die ING kein Geschäftskonto anbietet | – | 0 € |
| N26 | nein – die Business-Konten sind Selbstständigen und Freelancern unter eigenem Namen vorbehalten | – | 0 € |
| Rechtsformlisten, Preisseiten, Hilfezentren und Rechtsdokumente der Anbieter, gesichert am 06./07.09.2026, Zulassung der GbR am 07.10.2026 nachgeprüft; Grundpreise aus unserer eigenen Produktdatenbank, abgerufen am 07.10.2026. Ein Sternchen am Preis heißt: zuzüglich Umsatzsteuer. | |||
Zwei Einträge dieser Tabelle verdienen eine Erläuterung. Dass Tide die GbR nicht nennt, heißt nicht, dass sie abgelehnt wird – der Anbieter legt sich öffentlich nur nicht fest; eine Anfrage vor dem Antrag klärt das schneller als ein abgebrochenes Verfahren. Bei FYRST ist die Einordnung eine reine Preisfrage: Der Anbieter zählt die GbR in seiner Preisliste zu den eingetragenen Gesellschaften, obwohl sie rechtlich eine Personengesellschaft ist. Maßgeblich für den Grundpreis ist die Einordnung des Anbieters.
Die Tarife der Anbieter, die die GbR annehmen
Zwei Fragen entscheiden über die Kosten einer GbR: Wie viele Buchungen fallen an, und wie viele Personen brauchen einen eigenen Zugang? Beides wächst mit der Zahl der Gesellschafter.
FYRST bringt die meisten Freiposten mit – 50 im Tarif Base, 75 im Tarif Complete – und ist als Marke der Deutsche Bank AG das einzige dieser Konten mit Schalter und Bargeldeinzahlung. Für die GbR gilt der Grundpreis für eingetragene Gesellschaften: sechs Monate ohne, danach 6 Euro.
0 € / Monat
Monatliche Abrechnung
10 € / Monat
Laufzeit 12 MonateFlex-Tarif (monatlich kündbar):
10 € / Monat
Monatliche Abrechnung
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Qonto steigt für Gesellschaften bei Basic ein und staffelt danach nach Buchungen, Unterkonten und Nutzerrollen; jeder weitere Adminzugang kostet 10 Euro im Monat – für eine GbR mit drei Gesellschaftern also ein Posten, der in die Rechnung gehört.
0 € / MonatJahresabo (Vorauszahlung):
108 € / Jahr (128,52 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 9 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
11 € / Monat (13,09 € mit MwSt.)
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatJahresabo (Vorauszahlung):
228 € / Jahr (271,32 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 19 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
23 € / Monat (27,37 € mit MwSt.)
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatJahresabo (Vorauszahlung):
588 € / Jahr (699,72 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 49 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
59 € / Monat (70,21 € mit MwSt.)
Monatliche Abrechnung
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Finom führt die GbR ausdrücklich in seiner Rechtsformliste und beginnt mit dem Tarif Solo; die höheren Stufen bringen mehr Nutzer und mehr Funktionen für die Rechnungsstellung mit. Bareinzahlungen bietet Finom nicht an.
0 € / Jahr
Entspricht ca. 0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
0 € / Monat
Monatliche Abrechnung
96 € / Jahr (114,24 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 8 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
7 € / Monat (8,33 € mit MwSt.)
Monatliche Abrechnung
228 € / Jahr (271,32 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 19 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
17 € / Monat (20,23 € mit MwSt.)
Monatliche Abrechnung
119 € / Monat (141,61 € mit MwSt.)
Laufzeit 12 MonateFlex-Tarif (monatlich kündbar):
149 € / Monat (177,31 € mit MwSt.)
Monatliche AbrechnungHinweis: Bei einer jährlichen Abrechnung reduziert sich der monatliche Preis auf 119 €.
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Commerzbank: Wer eine Filiale, eine Kasse und einen Ansprechpartner will, findet hier die Bandbreite von zehn freien Buchungen im Klassik-Konto bis zu 250 im größten Modell. Für Neukunden ist das Klassik-Konto zwölf Monate ohne Grundpreis.
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
15,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
8,90 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
34,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
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Was die Anbieter von einer GbR sehen wollen
Weil es keinen Registerauszug gibt, ersetzt ihn ein Bündel: der schriftliche Gesellschaftsvertrag mit Gesellschaftern, Zweck und Vertretungsregelung; die Gewerbeanmeldungen, soweit die Tätigkeit gewerblich ist; die Ausweise aller Gesellschafter; die Steuernummer der Gesellschaft, sobald das Finanzamt sie vergeben hat; und bei einer eGbR der Auszug aus dem Gesellschaftsregister. Dazu kommen die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten – bei einer GbR mit zwei oder drei gleichberechtigten Gesellschaftern sind das üblicherweise alle, weil jeder über 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte hält.
Der praktische Engpass ist die Identifizierung: Jeder Gesellschafter muss sich selbst legitimieren, per Video-Ident, eID oder in der Filiale. Solange einer fehlt, ruht der Antrag. Wer zu dritt gründet, stimmt die Termine deshalb vorher ab und legt die Ausweise bereit – das ist der einzige Teil des Verfahrens, den die Gründer selbst beschleunigen können. Wie die Eröffnung insgesamt abläuft und wie lange sie dauert, steht auf der Seite Geschäftskonto eröffnen.
Entnahmen, Steuern, Rücklagen: was über das Konto läuft
Die GbR zahlt selbst keine Einkommensteuer. Ihr Gewinn wird einmal für die Gesellschaft ermittelt und dann den Gesellschaftern zugerechnet: Sind an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und werden sie diesen steuerlich zugerechnet, stellt das Finanzamt sie gesondert und einheitlich fest (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO). Jeder Gesellschafter versteuert danach seinen Anteil in der eigenen Einkommensteuererklärung – auch dann, wenn das Geld noch auf dem Geschäftskonto liegt. Genau hier entsteht der häufigste Fehler junger GbRs: Der Kontostand sieht gut aus, und niemand hat für die Steuer zurückgelegt.
Zwei Dinge helfen dagegen, und beide gehören in die Kontowahl. Erstens ein getrennter Topf für Steuern – ein Unterkonto oder ein zweites Konto, auf das nach jeder Zahlung ein fester Prozentsatz wandert. Zweitens klare Entnahmen: Was ein Gesellschafter privat braucht, geht als Entnahme vom Geschäftskonto auf sein Privatkonto, mit Verwendungszweck und in gleicher Höhe für alle, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Wer stattdessen privat mit der Geschäftskarte zahlt, macht die Gewinnverteilung am Jahresende zur Rekonstruktionsarbeit.
Ist die GbR gewerblich tätig, kommt die Gewerbesteuer dazu. Für Personengesellschaften kürzt das Gesetz den Gewerbeertrag um einen Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG) – eine GbR aus zwei Freiberuflern zahlt sie gar nicht, eine gewerbliche GbR erst oberhalb dieser Grenze, dann aber vierteljährlich per Vorauszahlung. Auch das ist ein Dauerauftrag, den das Konto tragen muss. Welche Konten Unterkonten mit eigener IBAN führen, zeigt die Seite zu Unterkonten.
Welches Konto zu welcher GbR passt
| Die GbR ist … | Kommt in Betracht | Vorher klären |
|---|---|---|
| zwei Freiberufler mit wenigen Rechnungen | Kontist Free, Finom Solo, Holvi Flex | Zahl der Freiposten; ob jeder Gesellschafter einen eigenen Zugang braucht |
| drei Gesellschafter mit gemeinsamer Kasse | FYRST Base oder Complete, Commerzbank Klassik | Kosten je Bareinzahlung; Freigabegrenzen für einzelne Gesellschafter |
| eine eGbR mit Grundbesitz | FYRST, Commerzbank, Finom | Registerauszug beim Antrag vorlegen; Kontoinhaber mit dem Zusatz „eGbR“ |
| projektbezogen und auf Zeit angelegt | Kontist Free, Holvi Flex | Kündigungsfristen; bei Holvi die Inaktivitätsgebühr ab dem 13. Monat |
| wachsend und auf dem Weg zur GmbH | Qonto Basic, Finom Basic | Was beim Rechtsformwechsel mit Konto und IBAN passiert – Details auf der Seite zum Geschäftskonto für GmbH und UG |
| Die Zuordnung folgt den Rechtsform- und Leistungsangaben der Anbieter und ist keine Bewertung. Alle Konditionen im Einzelnen stehen im Geschäftskonto-Vergleich für Gründer. | ||
Ein Punkt gehört an den Anfang statt ans Ende: Was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigt? Ohne Regelung im Vertrag kann jeder Gesellschafter seine Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres kündigen (§ 725 Abs. 1 BGB). Für das Konto heißt das: neue Gesellschafterliste beim Anbieter, geänderte Verfügungsberechtigung, gegebenenfalls angepasste Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten – und bei einer eGbR zusätzlich die Anmeldung der Änderung zum Gesellschaftsregister. Wer das im Gesellschaftsvertrag vorbereitet, spart sich den Streit über ein Konto, auf das plötzlich jemand zugreift, der nicht mehr dabei ist.
Häufige Fragen zum Geschäftskonto für die GbR
Vorgeschrieben ist es nicht. Praktisch führt an einem eigenen Konto trotzdem kein Weg vorbei: Der Gewinn der Gesellschaft wird einmal für alle ermittelt und dann den Gesellschaftern zugerechnet (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO) – das setzt voraus, dass sich die Einnahmen und Ausgaben der GbR von den privaten trennen lassen. Dazu kommt, dass die Bedingungen der meisten Privatkonten geschäftliche Nutzung ausschließen. Ein privates Gemeinschaftskonto der Gesellschafter ist deshalb keine Lösung.
An die Stelle eines Registerauszugs tritt ein Bündel: der schriftliche Gesellschaftsvertrag mit allen Gesellschaftern, dem Zweck und der Vertretungsregelung, die Gewerbeanmeldungen bei gewerblicher Tätigkeit, die Ausweise aller Gesellschafter und die Steuernummer der Gesellschaft. Ein mündlich geschlossener Gesellschaftsvertrag ist zivilrechtlich wirksam, für den Kontoantrag aber unbrauchbar. Wer eine eGbR gründet, legt stattdessen den Auszug aus dem Gesellschaftsregister vor.
Das hängt am Gesellschaftsvertrag. Gesetzlicher Regelfall ist die Gesamtvertretung: Alle Gesellschafter handeln gemeinsam (§ 720 Abs. 1 BGB), was einem Und-Konto entspricht. Wer im Alltag zügig zahlen will, vereinbart Einzelvertretung oder Betragsgrenzen – dann passt ein Oder-Konto oder, moderner, ein Konto mit eigenen Zugängen und Freigabegrenzen je Gesellschafter. Entscheidend ist, dass die Einstellung im Konto zu dem passt, was im Gesellschaftsvertrag und bei einer eGbR im Register steht.
Die Gesellschaft führt dann den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ (§ 707a Abs. 2 BGB), und der Kontoinhaber muss diesen Namen tragen. Die Eintragung ist freiwillig (§ 707 Abs. 1 BGB), aber Voraussetzung dafür, dass ein Recht im Grundbuch für die Gesellschaft eingetragen wird (§ 47 Abs. 2 GBO). Für den Kontoantrag ist sie ein Vorteil, weil der Registerauszug Gesellschafter und Vertretungsbefugnis belegt. Rückgängig machen lässt sie sich nur nach den allgemeinen Vorschriften.
Qonto, Kontist, Finom, Holvi, FYRST und die Commerzbank führen die GbR in ihren Rechtsformlisten. Die ING schließt die GbR ausdrücklich aus, N26 führt Business-Konten nur für Selbstständige unter eigenem Namen, und Tide nennt die GbR in seiner Aufzählung nicht, ohne sie abzulehnen.
Ja. Das Geldwäschegesetz verlangt, die Gesellschaft und ihre Eigentums- und Kontrollstruktur zu erfassen, bevor die Geschäftsbeziehung beginnt. Bei einer GbR mit zwei oder drei gleichberechtigten Gesellschaftern hält jeder mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte und gilt damit als wirtschaftlich Berechtigter. Jeder legitimiert sich selbst – per Video-Ident, eID oder in der Filiale. Solange ein Gesellschafter fehlt, ruht der Antrag; das ist der häufigste Grund für Verzögerungen.