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Business-Internet: der erste Anschluss für Ihr Unternehmen
Business Internet Vergleich: Tarife für DSL, Kabel und Glasfaser
Der Vergleich zeigt Geschäftskundentarife für DSL, Kabel und Glasfaser; über die Filter lassen sich Verbindungsart, Geschwindigkeit und Preis eingrenzen. Ob ein Anschluss an Ihrer Adresse verfügbar ist, prüft der Anbieter vor dem Vertragsschluss.
Werbehinweis: Anbieter-Links in dieser Übersicht sind Werbelinks (Affiliate-Links) — für Abschlüsse darüber erhalten wir eine Provision vom Anbieter.
- Der Anschluss kann vor der Gewerbeanmeldung bestellt werden – aber nicht als Geschäftskundenvertrag: Dafür verlangen die Anbieter einen Nachweis wie Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bis dahin bleibt der Privatanschluss, den ein Betrieb anteilig absetzen kann.
- Geschäftskundentarife sind netto ausgezeichnet. Wer als Kleinunternehmer keine Vorsteuer abzieht, rechnet die Umsatzsteuer dazu, bevor er mit einem Privattarif vergleicht.
- Drei Zusagen unterscheiden den Business-Anschluss: eine Entstörfrist (acht Stunden bei Telekom und 1&1, bei o2 je nach Ausbaustufe acht oder 24, bei Vodafone zwölf und mit Zusatzpaket acht), eine feste IP-Adresse und mehrere Sprachkanäle.
- Gründer sind Kleinstunternehmen – für sie gelten die 24-Monats-Grenze und die Störungsentschädigung des Telekommunikationsgesetzes, sofern der Vertrag keinen Verzicht enthält. Das Minderungsrecht bei zu langsamem Anschluss gilt nur für Verbraucher.
- Zwischen Bestellung und Schaltung liegen bei DSL und Glasfaser mehrere Wochen – Vodafone rechnet bei DSL mit drei bis sechs –, beim Kabelanschluss meist Tage. Wer eröffnet, bestellt vor dem Einzug.
Für diesen Vergleich habe ich die Preislisten, Leistungsbeschreibungen und Produktinformationsblätter von Telekom, Vodafone, o2 und 1&1 gelesen (Stand: 04.10.2026) und die Rechte nachgeschlagen, die das Telekommunikationsgesetz einem jungen Unternehmen einräumt – und die es ihm nicht einräumt. Tarifpreise stehen im Vergleich oben; im Text stehen die Regeln, die sich nicht monatlich ändern.
Anschluss vor der Gewerbeanmeldung: Was geht und was nicht
Einen Geschäftskundenvertrag bekommt, wer die unternehmerische Tätigkeit belegt. 1&1 nennt die Dokumente ausdrücklich: Gewerbeschein oder Gewerbeanmeldung, Auszug aus dem Handelsregister oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – ein Nachweis genügt. Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung belegen die Tätigkeit in der Regel über die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID; welche Unterlagen Telekom, Vodafone und o2 im Einzelfall akzeptieren, zeigt der Bestellprozess, nicht die Tarifseite.
Wer vor der Anmeldung schon einen Anschluss braucht, hat zwei Wege. Der erste ist der Privatanschluss am künftigen Betriebsort: Er läuft auf die Person, gilt rechtlich als Verbrauchervertrag mit allen Verbraucherrechten und lässt sich später in einen Geschäftskundentarif überführen – die Telekom beschreibt den Wechsel vom Privatkunden- in den Businesstarif auf ihren Geschäftskundenseiten als eigenen Vorgang. Der zweite Weg ist die Vorbestellung: Ein Anschluss, der erst nach der Anmeldung geschaltet wird, kann mit dem Nachweis beantragt werden, sobald er vorliegt; die Schaltung dauert bei DSL und Glasfaser ohnehin Wochen (unten).
Für Gesellschaften kommt ein dritter Punkt hinzu: Der Vertragspartner. Läuft der Anschluss auf den Gründer persönlich, bleibt er es auch nach der Eintragung der GmbH oder UG; ein Wechsel des Vertragspartners ist eine Vertragsübernahme, der der Anbieter zustimmen muss. Wer die Gesellschaft gründet, bestellt den Anschluss deshalb möglichst auf die Gesellschaft oder wartet die Eintragung ab. Das Gesetz sieht für juristische Personen und Personengesellschaften als Nachweis den Handelsregisterauszug oder die Gründungsdokumente vor.
Geschäftskundenpreise stehen ohne Umsatzsteuer, weil die Pflicht zum Gesamtpreis aus der Preisangabenverordnung nur gegenüber Verbrauchern gilt. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt und keine Vorsteuer abzieht, zahlt den Nettopreis plus 19 Prozent – und vergleicht deshalb brutto mit brutto. Wie die Regelung funktioniert, steht auf der Seite zur Kleinunternehmerregelung.
Homeoffice oder Büro: Wann der Privatanschluss reicht
Viele Gründungen beginnen am Küchentisch, mit einem Anschluss, der auf die Person läuft. Das ist rechtlich in Ordnung und steuerlich handhabbar: Der betrieblich genutzte Anteil der Kosten ist Betriebsausgabe, der private nicht – der Anteil ist zu schätzen und zu dokumentieren, eine gesetzliche Pauschale für Selbstständige gibt es nicht. Der Privatanschluss hat zudem Rechte, die der Business-Anschluss nicht hat: Verbraucher dürfen bei nachgewiesen zu geringer Geschwindigkeit das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen (§ 57 Absatz 4 TKG), sie haben einen Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters (§ 312k BGB) und beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht (§ 60 TKG).
Der Business-Anschluss lohnt sich, sobald eines von drei Dingen dazukommt: ein Zugriff von außen (VPN, Server, Kasse, Kamera – dafür braucht es die feste IP-Adresse), Telefonie mit mehreren gleichzeitigen Gesprächen oder ein Betrieb, der einen Ausfall nicht bis zum übernächsten Tag aushält – dann zählt die Entstörfrist. Wer nur E-Mail, Cloud-Software und Videokonferenzen braucht, kommt mit dem Privatanschluss aus, bis das Team wächst.
DSL, Kabel oder Glasfaser: Was am Standort liegt
Die Technik entscheidet die Adresse, nicht der Anbieter. Ende 2025 liefen in Deutschland 22,7 Millionen Anschlüsse über DSL, 8,5 Millionen über das Kabelnetz und 6,4 Millionen über Glasfaser; für Glasfaser waren 27,1 Millionen Anschlüsse vorbereitet, aber nur rund 24 Prozent davon gebucht (Bundesnetzagentur, Jahresbericht Telekommunikation 2025).
| Technik | Stärke | Schwäche | Anbieter im Vergleich |
|---|---|---|---|
| DSL | fast überall verfügbar; Telekom-Netz, das Vodafone, o2 und 1&1 mitnutzen | Upload bis 40 oder 50 Mbit/s; Bandbreite sinkt mit der Leitungslänge | Telekom, Vodafone, o2, 1&1 |
| Kabel | hohe Downloads in Städten; Schaltung oft in Tagen, weil kein Techniker kommen muss | Upload bis 75 Mbit/s; das Segment wird mit Nachbarn geteilt, der minimale Upload liegt im Produktinformationsblatt von o2 bei 15 Mbit/s | Vodafone, o2 |
| Glasfaser | Upload bis 500 Mbit/s (Telekom, o2 Basic) oder symmetrisch (o2 F1, 1&1); stabil, weil Leitungslänge und Nachbarn keine Rolle spielen | Hausanschluss nötig; Vorlauf von Wochen; nicht überall ausgebaut | Telekom, Vodafone (über Partnernetze), o2, 1&1 |
| Mobilfunk als Festnetzersatz | sofort verfügbar, auch auf Baustellen und in Übergangsräumen; o2 mit festen IP-Adressen und Außenmodul | abhängig vom Empfang am Standort; Volumen oder Fair-Use-Grenzen | o2 (Mobile Access), Vodafone (GigaCube Business) |
| Quellen: Geschäftskundenseiten, Preislisten und Produktinformationsblätter von Telekom, Vodafone, o2 und 1&1 (geprüft am 04.10.2026); Bundesnetzagentur, Jahresbericht Telekommunikation 2025 (Stichtag 31.12.2025). | |||
Ein Gründerbetrieb sendet mehr Daten, als er empfängt: Backups in die Cloud, Videokonferenzen, Produktfotos in den Shop, Telefonie über das Internet. Deshalb ist der Upload die Zahl, die zuerst zu prüfen ist – und dort liegen Kabel und DSL weit hinter Glasfaser. Vodafone ordnet die drei Techniken auf seiner Übersicht selbst so ein: Kabel als günstiger Schnellstarter, Glasfaser als die stabilste Verbindung zu etwas höheren Kosten, DSL als Lösung, wenn Geschwindigkeit nicht das Wichtigste ist. Wo Glasfaser noch nicht liegt, hilft die Vorregistrierung beim Anbieter; Vodafone und 1&1 übernehmen nach eigener Angabe die Kosten der Verlegung bis ins Gebäude, Mieter brauchen dafür die Zustimmung des Eigentümers.
Was Business-Tarife zusagen: Entstörfrist, feste IP, Sprachkanäle, Backup
Die Leitung ist dieselbe wie im Privattarif. Was der Geschäftskunde kauft, sind Zusagen – und die stehen bei den vier Anbietern unterschiedlich im Vertrag.
| Anbieter | Entstörfrist | Feste IP-Adresse | Telefonie | Ausfallschutz |
|---|---|---|---|---|
| Telekom Business DSL / Glasfaser / Vario | 8 Stunden in allen Business-Tarifen; in den Premium-Paketen proaktiv | in den Pro-Tarifen enthalten, in Start nicht | 2 Sprachkanäle und 3 Rufnummern; Glasfaser Pro bis zu 8 Kanäle | Premium-Pakete mit 5G-Backup-Modul, Router und Installation; Hybrid bündelt DSL und 5G |
| Vodafone Business Internet | 12 Stunden im Standard, 8 Stunden mit „Standard Advanced“ gegen Aufpreis, jeweils „in der Regel“; DSL-Anschlussverfügbarkeit 99 % im Jahr | Kabel ab 600 Mbit/s enthalten, sonst monatliche Option | Kabel: 4 Leitungen (2 in der kleinsten Stufe) | Mobile Backup als Zusatzvertrag; im Kabelnetz nur mit FRITZ!Box 6690/6670 |
| o2 Business All-IP | 8 Stunden in den Ausbaustufen F1 und F2, 24 Stunden im Einstieg F3 | feste öffentliche IPs als Baustein; bleibt beim Backup erhalten | Sprachkanäle flexibel als Baustein | Mobile Backup 12 bis 60 Monate; Mobile Access als Hauptanschluss |
| 1&1 DSL / Glasfaser Business | „innerhalb von maximal 8 Stunden“ | über einen kostenlos freigeschalteten virtuellen Server mit fester IP, nicht am Anschluss selbst | BusinessServer als Router mit Telefonanlage | – |
| Legende: – = auf den gesicherten Geschäftskundenseiten nicht ausgewiesen. Quellen: Telekom Business DSL, Vario, DSL Premium, Hybrid, Glasfaser-Produktflyer (ab 26.02.2026); Vodafone Leistungsbeschreibungen Business Internet DSL (03/2024) und Glasfaser (10/2025), Preisliste Red Business Internet & Phone Cable (07/2026); o2 Festnetzseiten und Produktinformationsblätter; 1&1 Geschäftskundenseiten – alle geprüft am 04.10.2026. | ||||
Zwei Lesehinweise zur Tabelle. Die Entstörfristen sind Zusagen, keine Garantien: Vodafone schreibt „in der Regel“, und eine Gutschrift für überschrittene Fristen nennt keiner der vier. Und die Bandbreite, mit der ein Unternehmen rechnen darf, steht nicht in der Werbung, sondern im Produktinformationsblatt als normalerweise verfügbarer und als Mindestwert. Für den o2-Kabelanschluss mit 1.000 Mbit/s nennt das Blatt 800 und 400 Mbit/s im Download, 35 und 15 Mbit/s im Upload; für die Glasfaser-1000-Anschlüsse von o2 und Vodafone 850 und 700 Mbit/s bei durchgehend 500 Mbit/s Upload. Weil ein Unternehmen das Minderungsrecht der Breitbandmessung nicht hat, sind diese Werte der einzige Hebel – sie gehören in den Vertrag.
Mindestlaufzeit, Kündigung, Umzug: Die Regeln für Kleinstunternehmen
Das Telekommunikationsgesetz unterscheidet Verbraucher, Endnutzer und – dazwischen – Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen. Ein Gründerbetrieb mit weniger als zehn Beschäftigten ist nach der EU-Definition ein Kleinstunternehmen, und für ihn gilt nach § 71 Absatz 3 TKG ein Teil der Verbraucherrechte: die anfängliche Laufzeit von höchstens 24 Monaten und die Pflicht des Anbieters, auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anzubieten (§ 56 Absatz 1), die Störungsentschädigung ab dem dritten Ausfalltag (§ 58), das Umzugsrecht (§ 60) und der Schutz vor Sperren wegen kleiner Rückstände (§ 61). Der Haken steht im selben Absatz: Das gilt nur, wenn das Unternehmen dem Verzicht nicht „ausdrücklich zugestimmt“ hat. Eine Verzichtsklausel in den Geschäftskundenbedingungen ist deshalb der erste Punkt, den ein Gründer vor der Unterschrift sucht.
Zwei Rechte bleiben jedem Unternehmen, auch nach einem Verzicht: Läuft der Vertrag stillschweigend weiter, endet er auf Kündigung einen Monat später – jederzeit, und der Anbieter muss vor der Verlängerung darauf hinweisen (§ 56 Absatz 3 TKG). Und wer eine einseitige Vertragsänderung des Anbieters nicht hinnehmen will, kündigt innerhalb von drei Monaten fristlos (§ 57 Absatz 1). In den Preislisten steht dazu: 24 Monate bei Telekom, Vodafone und 1&1; bei o2 im Festnetz wahlweise 24, 36, 48 oder 60 Monate, je länger, desto günstiger der Monatspreis; bei der Telekom mit Business Vario ein Monat ohne Aktionsrabatt.
Vom Coworking ins erste Büro, vom Büro in die Halle: Das Umzugsrecht des § 60 TKG (Leistung am neuen Standort ohne Änderung der Laufzeit, sonst Kündigung mit einem Monat) gilt für Verbraucher und über § 71 Absatz 3 für Kleinstunternehmen ohne Verzicht. Wer sich dessen nicht sicher ist, wählt für den ersten Standort die kurze Laufzeit – Telekom Business Vario oder einen Mobilfunk-Router – und bindet sich erst am Standort, der bleibt. Bei Vodafone Glasfaser lässt sich die Bandbreite während der Mindestlaufzeit erhöhen, aber nicht senken.
Bestellung, Schaltung, Wechsel: Der Zeitplan
Der Anschluss ist nicht am Tag der Bestellung da. Bei Vodafone vergehen bis zur Schaltung eines Business-DSL-Anschlusses nach eigener Angabe meist drei bis sechs Wochen, bei DSL und Glasfaser rund 15 Werktage, bis der Router eingerichtet werden kann; Kabel ist in wenigen Tagen aktiv, weil in der Regel kein Techniker kommen muss. o2 verkauft gegen Aufpreis eine Expressbereitstellung, 1&1 richtet den Router auf Wunsch vor Ort ein. Für die Eröffnung heißt das: bestellen, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, und für die ersten Wochen einen Mobilfunk-Router einplanen.
Für den späteren Anbieterwechsel gilt § 59 TKG – für Endnutzer, also auch für jedes Unternehmen: Die Regie liegt beim aufnehmenden Anbieter, der abgebende versorgt weiter, bis umgeschaltet ist, und länger als einen Arbeitstag darf der Anschluss nicht ausfallen; danach werden je Arbeitstag 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts fällig. Die Mitnahme der Rufnummer kostet nichts – das gilt laut Bundesnetzagentur für Privat- wie Geschäftskunden – und kann noch bis einen Monat nach Vertragsende beantragt werden. Praktisch heißt das: nicht selbst kündigen, sondern den neuen Anbieter mit Kündigung und Portierung beauftragen.
Betriebsausgabe, Vorsteuer, gemischte Nutzung
Die laufenden Kosten eines betrieblich genutzten Anschlusses sind Betriebsausgaben; enthält die Rechnung Umsatzsteuer und ist der Betrieb zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist sie als Vorsteuer abziehbar (§ 15 UStG). Bei gemischter Nutzung – dem Privatanschluss im Homeoffice, über den auch die Familie streamt – ist nur der betriebliche Anteil abziehbar; die private Nutzung eines betrieblichen Anschlusses durch den Unternehmer selbst ist eine Entnahme (§ 4 Absatz 1 EStG). Eine gesetzliche Pauschale für den betrieblichen Anteil gibt es für Selbstständige nicht; die Aufteilung ist zu schätzen und mit dem Steuerberater festzulegen. Router und Hardware, die der Anbieter mitliefert, gehören zum Vertrag; gekaufte Geräte bis 800 Euro netto können im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden (§ 6 Absatz 2 EStG). Wie Betriebsausgaben insgesamt geltend gemacht werden, steht auf der Seite Betriebsausgaben absetzen.
Vorteile und Nachteile eines Business-Anschlusses für Gründer
- Zugesagte Entstörfrist statt eines bloßen „unverzüglich“
- Feste IP-Adresse für VPN, Server und Kasse – enthalten oder als Option
- Mehrere gleichzeitige Gespräche und Rufnummern am Anschluss
- Mobilfunk-Ersatzweg bei Leitungsausfall, bei o2 mit gleichbleibender IP-Adresse
- Nettopreise und Vorsteuerabzug für umsatzsteuerpflichtige Betriebe
- Kleinstunternehmen behalten die 24-Monats-Grenze und die Störungsentschädigung, wenn kein Verzicht vereinbart ist
- Weder Minderungsrecht bei zu langsamem Anschluss noch Kündigungsbutton
- Verzichtsklauseln können die Kleinunternehmerrechte aushebeln – Vertrag lesen
- Die Entstörfrist ist eine Zusage ohne Gutschrift, bei Vodafone ausdrücklich „in der Regel“
- Feste IP-Adresse, kürzere Entstörfrist und Backup sind bei Vodafone und o2 Zusatzoptionen
- Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug zahlen den Nettopreis plus Umsatzsteuer
- Schaltung bei DSL und Glasfaser dauert Wochen; Aktionspreise laufen nach sechs bis neun Monaten aus
Welcher Anschluss zu welcher Gründung passt
| Situation | Worauf es ankommt | Wo es steht |
|---|---|---|
| Solo-Gründung im Homeoffice, nur Cloud und E-Mail | Privatanschluss behalten, betrieblichen Anteil absetzen | Homeoffice, Steuern |
| Erstes Büro mit Kasse, Kamera oder VPN | feste IP-Adresse, Entstörfrist im Vertrag | Zusagen |
| Standort steht noch nicht fest | kurze Laufzeit (Telekom Vario) oder Mobilfunk-Router, Umzugsrecht prüfen | Laufzeit |
| Agentur, Entwickler, Videoproduktion | Upload: Glasfaser, wenn verfügbar, sonst Vorregistrierung | Technik, Business-Glasfaser |
| Eröffnung in vier Wochen | Kabel, wenn vorhanden; sonst Mobilfunk-Router als Überbrückung | Zeitplan |
| Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug | brutto vergleichen; Privattarif kann günstiger sein | Kleinunternehmerregelung |
| Mobilfunk für das Firmenhandy | Zusatzkarten, zweite Rufnummer, Laufzeit | Business-Handyvertrag |
| Konto für die Abbuchung | Geschäftskonto vor dem ersten Vertrag | Geschäftskonto eröffnen |
| Die Zuordnung folgt den Anbieterdokumenten und dem Telekommunikationsgesetz; sie ersetzt nicht die Verfügbarkeitsprüfung an der Adresse und das Angebot des Anbieters im Einzelfall. | ||
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Einen Geschäftskundenvertrag erst mit Nachweis: 1&1 nennt Gewerbeschein oder Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wovon ein Dokument genügt; Freiberufler belegen die Tätigkeit meist über Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID. Vorher bleibt der Privatanschluss am künftigen Betriebsort, der später in einen Geschäftskundentarif überführt werden kann, oder die Vorbestellung, die mit dem Nachweis abgeschlossen wird. Für GmbH und UG sieht das Gesetz als Nachweis den Handelsregisterauszug oder die Gründungsdokumente vor (Stand: 04.10.2026).
Für E-Mail, Cloud-Software und Videokonferenzen ja. Der betrieblich genutzte Anteil der Kosten ist Betriebsausgabe, der private Anteil nicht – eine gesetzliche Pauschale für Selbstständige gibt es nicht, der Anteil ist zu schätzen. Der Privatanschluss behält zudem Verbraucherrechte, die ein Geschäftskundenvertrag nicht hat: Minderung bei nachgewiesen zu geringer Geschwindigkeit, Kündigungsbutton, Sonderkündigung beim Umzug. Ein Business-Anschluss lohnt sich, sobald eine feste IP-Adresse, mehrere gleichzeitige Gespräche oder eine zugesagte Entstörfrist gebraucht werden.
Ja, wenn es ein Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen ist – nach der EU-Definition weniger als zehn beziehungsweise fünfzig Beschäftigte – und der Vertrag keinen ausdrücklichen Verzicht enthält. § 71 Absatz 3 TKG erstreckt die 24-Monats-Grenze, die Pflicht zum 12-Monats-Angebot, die Störungsentschädigung und das Umzugsrecht auf diese Betriebe, „es sei denn, diese haben ausdrücklich dem Verzicht der Anwendung dieser Bestimmungen zugestimmt“. Unabhängig von der Betriebsgröße endet ein stillschweigend verlängerter Vertrag auf Kündigung einen Monat später (§ 56 Absatz 3 TKG). o2 bietet Geschäftskunden im Festnetz 24 bis 60 Monate an, die Telekom mit Business Vario einen Monat.
Vodafone nennt für Business Internet DSL eine Bereitstellung „in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Wochen“ und für DSL und Glasfaser eine Vorlaufzeit von etwa 15 Werktagen bis zur Router-Installation; ein Kabelanschluss ist „in nur wenigen Tagen“ geschaltet, weil meist kein Techniker kommen muss. o2 bietet gegen Aufpreis eine Expressbereitstellung. Für eine Eröffnung heißt das: bestellen, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, und einen Mobilfunk-Router für die ersten Wochen einplanen – o2 Business Mobile Access oder Vodafone GigaCube Business sind dafür gedacht.
Die drei Werte aus dem Produktinformationsblatt oder der Leistungsbeschreibung: maximal, normalerweise zur Verfügung stehend und minimal. Beim o2 Business All-IP Basic Cable 1000 sind das 1.000, 800 und 400 Mbit/s im Download und 50, 35 und 15 Mbit/s im Upload; beim Glasfaseranschluss 1000 von o2 und Vodafone 1.000, 850 und 700 Mbit/s im Download bei 500 Mbit/s im Upload (Dokumente vom 31.07.2024, 03.12.2025 und 10/2025). Weil das Minderungsrecht aus § 57 Absatz 4 TKG nur Verbrauchern zusteht, gehören diese Werte in den Geschäftskundenvertrag.
Ja. Die laufenden Kosten eines betrieblich genutzten Anschlusses sind Betriebsausgaben, die enthaltene Umsatzsteuer ist bei Vorsteuerabzugsberechtigung als Vorsteuer abziehbar (§ 15 UStG). Bei gemischter Nutzung zählt nur der betriebliche Anteil; die private Nutzung eines betrieblichen Anschlusses durch den Unternehmer ist eine Entnahme (§ 4 Absatz 1 EStG). Gekaufte Router oder andere Geräte bis 800 Euro netto je Stück können im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden (§ 6 Absatz 2 EStG). Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug setzen den Bruttobetrag als Betriebsausgabe an.
Quellen und Rechtsgrundlagen (Stand: 04.10.2026)
Gesetze (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24.09.2026): § 56 TKG (Vertragslaufzeit, Kündigung nach Verlängerung) · § 57 TKG (Vertragsänderung, Minderung) · § 58 TKG (Entstörung, Entschädigung) · § 59 TKG (Anbieterwechsel, Rufnummernmitnahme) · § 60 TKG (Umzug) · § 71 TKG (Geltung für Kleinst- und kleine Unternehmen) · § 172 TKG (Datenerhebung, Nachweise) · § 312k BGB (Kündigungsbutton) · § 1 PAngV (Preisangaben gegenüber Verbrauchern) · § 4 EStG (Gewinn, Entnahmen) · § 6 EStG (geringwertige Wirtschaftsgüter) · § 15 UStG (Vorsteuerabzug). EU-Definition der Kleinst- und kleinen Unternehmen: Europäische Kommission.
Bundesnetzagentur: Jahresbericht Telekommunikation 2025 (PDF, Stichtag 31.12.2025) · Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme · Störung und Entschädigung.
Anbieterdokumente (abgerufen am 24.09.2026): Telekom Business DSL, Business Glasfaser, Business Vario, Business DSL Premium · Vodafone Preisliste und Leistungsbeschreibung Red Business Internet & Phone Cable (07/2026), Leistungsbeschreibung Business Internet DSL (03/2024), Leistungsbeschreibung Business Internet Glasfaser (10/2025), Preisliste Business Internet Glasfaser (06/2026), Technikvergleich · o2 Festnetz und Internet für Geschäftskunden, DSL-Tarife F2 und F3 (04.10.2026), Produktinformationsblätter Festnetz, Mobiles Festnetz · 1&1 DSL Business, Glasfaser Business, Nachweise für Geschäftskunden – sowie unsere eigene Produktdatenbank.
