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Transparenz

Gründungskostenrechner

Mit dem Gründungskostenrechner berechnen Sie die gesetzlichen Notar- und Gerichtskosten für verschiedene Rechtsformen in Deutschland. Das Tool berücksichtigt unter anderem GmbH, UG, AG, eGbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG sowie Faktoren wie Stammkapital, Musterprotokoll oder zweisprachige Beurkundungen. Die Ergebnisse basieren auf den geltenden Gebührenvorschriften und zeigen die einzelnen Kostenpositionen transparent auf.
Geschrieben von
Janine El-Saghir


Unser Rechner berücksichtigt bereits das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025), das zum 01.06.2025 die GNotKG-Gebühren um rund 6 % erhöht hat.
Essentials: Gründungskostenrechner
  • Gesetzliche Notar- und Gerichtskosten für verschiedene Rechtsformen berechnen
  • GmbH, UG, AG, eGbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG vergleichen
  • Auswirkungen von Stammkapital, Einlagen und Gesellschafterzahl simulieren
  • Musterprotokoll, Sachgründung und zweisprachige Beurkundung berücksichtigen
  • Notarkosten, Registerkosten und Gesamtkosten transparent aufschlüsseln

Ergebnisse des Gründungskostenrechners richtig verstehen

Der Gründungskostenrechner weist die Kosten einer Gesellschaftsgründung getrennt in Notarkosten und Gerichtskosten aus. Dadurch wird nachvollziehbar, welche Gebühren für die notarielle Abwicklung der Gründung und welche Kosten für die Eintragung in die jeweiligen Register anfallen. Die Gesamtkosten ergeben sich aus beiden Kostenblöcken und variieren je nach Rechtsform und Gründungssituation.

Zusätzlich stellt der Rechner die Berechnungsgrundlage der Gebühren dar, beispielsweise den angesetzten Geschäftswert und die zugrunde liegenden Gebührensätze.

Notarkosten

Die Notarkosten entstehen für die gesetzlich vorgeschriebenen notariellen Tätigkeiten im Rahmen der Gründung. Welche Gebühren anfallen, hängt von der gewählten Rechtsform und den erforderlichen Gründungsschritten ab. Der Rechner berücksichtigt:

  • Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
  • Handelsregister- oder Gesellschaftsregisteranmeldung
  • Gesellschafterliste
  • XML-Strukturdaten für die elektronische Registeranmeldung
  • Auslagen für Post- und Telekommunikationsleistungen
  • Umsatzsteuer auf die Notargebühren

Gerichtskosten

Zusätzlich zu den Notarkosten fallen Gerichtsgebühren für die Eintragung in die jeweiligen Register an. Dazu gehören die Kosten für die Eintragung in das Handels- oder Gesellschaftsregister sowie die Gebühren für die Bereitstellung von Registerdaten.

Je nach Rechtsform können sich die Gerichtskosten unterscheiden. Während beispielsweise bei einer GmbH oder AG Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister anfallen, fallen bei einer eGbR Kosten für die Eintragung ins Gesellschaftsregister an. Der Gründungskostenrechner berücksichtigt die jeweils erforderlichen Registergebühren automatisch und weist sie getrennt von den Notarkosten aus.

Gesamtkosten

Der Rechner fasst Notar- und Gerichtskosten zu einer Gesamtsumme zusammen. Gleichzeitig werden die einzelnen Kostenpositionen transparent ausgewiesen, etwa für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Gesellschafterlisten, Registeranmeldungen, XML-Strukturdaten, Auslagen und Umsatzsteuer. Dadurch erhalten Gründer einen detaillierten Überblick über die Zusammensetzung der Gründungskosten und können diese für verschiedene Rechtsformen vergleichen.

Eingaben und Kostenfaktoren im Gründungskostenrechner

Für die Berechnung der Gründungskosten fordert der Rechner je nach Rechtsform unterschiedliche Angaben an. Dazu zählen das Stamm- oder Grundkapital, die Höhe der Einlagen, die Anzahl der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie besondere Konstellationen wie die Gründung mit Musterprotokoll, Sachgründungen, Gemeinnützigkeit oder zweisprachige Beurkundungen. Auf Basis dieser Eingaben berechnet der Rechner die Notar- und Gerichtskosten der jeweiligen Gründung.

Rechtsform

Die gewählte Rechtsform gehört zu den wichtigsten Kostenfaktoren bei der Gründung. Während beispielsweise eine UG oder GmbH eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erfordert, stehen bei einer eGbR, OHG oder KG die Registeranmeldung und die damit verbundenen Gebühren im Mittelpunkt. Notar- und Gerichtskosten unterscheiden sich je nach Rechtsform teilweise deutlich.

Stammkapital, Grundkapital oder Einlagen

Bei der Gründung fließen das Stammkapital, Grundkapital oder die eingebrachten Einlagen in die Kostenberechnung ein. Sie beeinflussen den Geschäftswert der Gründung, an dem sich die Notargebühren orientieren. Höhere Kapital- oder Einlagenbeträge können daher zu höheren Gründungskosten führen.

Anzahl der Gesellschafter

Auch die Anzahl der Gesellschafter beeinflusst die Gründungskosten. Mit zusätzlichen Gesellschaftern steigt der Aufwand für die Erstellung und Beurkundung der Gründungsunterlagen sowie für registerrelevante Dokumente. Hierdurch können sich die Notargebühren erhöhen.

Anzahl der Geschäftsführer

Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt) berücksichtigt der Rechner auch die Anzahl der Geschäftsführer. Diese Angabe fließt in die Berechnung der Notargebühren ein.

Musterprotokoll

Für die Gründung einer UG oder GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen das gesetzliche Musterprotokoll verwendet werden. Gegenüber einem individuell erstellten Gesellschaftsvertrag lassen sich dadurch Notarkosten sparen.

Sachgründung

Bei Kapitalgesellschaften berücksichtigt der Rechner auch Sachgründungen. Werden Vermögenswerte statt Bareinlagen in die Gesellschaft eingebracht, können Kosten für zusätzliche Prüfungen und notarielle Beurkundungen entstehen.

Gemeinnützige Gesellschaften

Gemeinnützigkeit führt nicht automatisch zu niedrigeren Notarkosten. Gebührenvergünstigungen sind nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich, insbesondere bei ausschließlich mildtätigen oder kirchlichen Zwecken. Zudem greifen entsprechende Ermäßigungen erst ab einem Geschäftswert von 25.000 €.

Zweisprachige Beurkundung

Bei internationalen Gründungen kann eine zweisprachige Beurkundung erforderlich sein, etwa auf Deutsch und Englisch. In diesen Fällen erhöht sich die Beurkundungsgebühr um 30 %. Der Gründungskostenrechner berücksichtigt diesen Kostenfaktor gesondert.

Gründungskosten nach Rechtsform

Für den Vergleich der Gründungskosten spielt die Rechtsform eine zentrale Rolle. Unterschiede bestehen unter anderem bei den Anforderungen an Stamm- oder Grundkapital, der Registereintragung sowie dem Aufwand für notarielle Tätigkeiten. Der Gründungskostenrechner berücksichtigt diese Besonderheiten automatisch.

GmbH gründen: Kosten 2026

Die GmbH gehört zu den beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Für die GmbH-Gründung ist ein Mindeststammkapital von 25.000 € erforderlich. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden.

In die Berechnung der Gründungskosten fließen insbesondere das Stammkapital, die Anzahl der Geschäftsführer sowie mögliche Sachgründungen ein.

UG gründen: Kosten 2026

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), häufig auch als Mini-GmbH bezeichnet, ist eine Sonderform der GmbH. Eine UG-Gründung ist bereits mit einem Stammkapital ab 1 € möglich. Sie eignet sich damit für Gründer mit vorerst geringer Kapitalausstattung.

Der Rechner berücksichtigt bei der UG unter anderem das Stammkapital und die Anzahl der Geschäftsführer. Sachgründungen sind bei einer UG nicht möglich.

GmbH & UG: Musterprotokoll und Gründungskosten

Bei GmbH und UG wirkt sich die Entscheidung für eine Gründung mit Musterprotokoll oder individueller Satzung unmittelbar auf die Gründungskosten aus. Der Rechner macht diese Unterschiede transparent und ermöglicht einen direkten Kostenvergleich.

GbR und eGbR gründen: Kosten 2026

Die GbR ist eine einfache Personengesellschaft, die von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet wird. Seit 2024 kann sie als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) ins Gesellschaftsregister eingetragen werden.

Während die Gründung einer GbR ohne Registereintragung möglich ist, fallen bei der eGbR zusätzliche Kosten für die notarielle Anmeldung beim Gesellschaftsregister sowie für die Registereintragung selbst an, die vom Gründungskostenrechner ausgewiesen werden.

GmbH & Co. KG gründen: Kosten 2026

Die GmbH & Co. KG kombiniert eine Kommanditgesellschaft (KG) mit einer GmbH, wobei die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) fungiert. Dadurch wird die Haftung der Gesellschaft faktisch auf das Vermögen der GmbH beschränkt und die Haftung natürlicher Personen ausgeschlossen.

Die Gründungskosten fallen höher aus als bei anderen Rechtsformen, da sowohl die GmbH als auch die KG zu berücksichtigen sind. Der Rechner berücksichtigt die Kosten beider Gesellschaften einschließlich der erforderlichen Registerverfahren bei der Berechnung.

AG gründen: Kosten 2026

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit einem gesetzlichen Mindestgrundkapital von 50.000 €. Aufgrund der höheren Kapitalanforderungen und der umfangreicheren Gründungsformalitäten liegen die Notar- und Gerichtskosten über denen einer GmbH oder UG. In die Kostenberechnung fließen insbesondere das Grundkapital sowie die für die AG erforderlichen Registerverfahren ein.

OHG und KG gründen: Kosten 2026

OHG und KG gehören zu den klassischen Personengesellschaften. Beide Rechtsformen erfordern eine Eintragung ins Handelsregister, verzichten jedoch auf die für Kapitalgesellschaften typischen Anforderungen an das Stamm- oder Grundkapital. Ihre Kostenstruktur ist hierdurch einfacher als bei einer GmbH oder einer AG. Der Rechner weist die Notar- und Gerichtskosten aus, die mit den erforderlichen Registeranmeldungen verbunden sind.

Welche Kosten der Rechner nicht berücksichtigt

Der Gründungskostenrechner konzentriert sich auf die gesetzlichen Notar- und Gerichtskosten bei der Gesellschaftsgründung. Weitere Gründungs- und Folgekosten sind nicht Bestandteil der Berechnung. Zu den nicht ausgewiesenen Kostenpositionen zählen:

  • Steuerberaterkosten
  • Gewerbeanmeldung
  • IHK- und Kammerbeiträge
  • Laufende Buchhaltungs- und Verwaltungskosten
  • Bewertungsgutachten bei Sachgründungen
  • Notarielle Beratung außerhalb der Beurkundung
  • AG-spezifische Sondergebühren (z. B. Gründungsbericht)

Fazit: Gründungskosten realistisch kalkulieren

Meiner Erfahrung nach werden die Gründungskosten häufig unterschätzt, weil Gründer primär auf die Geschäftsidee und die Finanzierung ihres Vorhabens schauen. In der Praxis können die Notar- und Gerichtskosten je nach Rechtsform jedoch spürbar variieren. Der Gründungskostenrechner schafft hier Transparenz und ermöglicht einen direkten Vergleich der wichtigsten Rechtsformen. So können Sie die Kosten einer Gründung bereits vor dem Notartermin realistisch einschätzen.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Wie genau sind die Ergebnisse des Gründungskostenrechners?

Die Ergebnisse basieren auf den gesetzlich festgelegten Notar- und Gerichtskosten für die jeweilige Rechtsform. Grundlage sind die aktuellen Gebührenregelungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) und der Registergerichte. Für die Berechnung verwendet der Rechner den jeweils maßgeblichen Gebührensatz.

Ist eine UG bei den Notarkosten günstiger als die Gründung einer GmbH?

Nein. Die größten Einsparungen ergeben sich bei der Verwendung des gesetzlichen Musterprotokolls. Wird eine UG mit individueller Satzung gegründet, fallen beim Notar dieselben Kosten an wie bei einer GmbH mit 25.000 € Stammkapital. Der Gründungskostenrechner zeigt die mögliche Ersparnis durch das Musterprotokoll direkt in der Kostenberechnung an.

Sind die Gebühren für Notar und Handelsregister gesetzlich festgelegt?

Ja. Notar- und Gerichtskosten sind gesetzlich geregelt und können nicht frei festgelegt werden. Die Berechnung erfolgt nach verbindlichen Gebührentabellen und gesetzlichen Vorgaben.

Welche Informationen bietet der Gründungskostenrechner?

Der Gründungskostenrechner stellt Informationen zu den gesetzlichen Notar- und Gerichtskosten für verschiedene Rechtsformen bereit. Die dargestellten Kosten können als Hilfe für die Planung einer Unternehmensgründung dienen.

Was sind XML-Strukturdaten bei einer Gesellschaftsgründung?

XML-Strukturdaten sind elektronische Datensätze für die digitale Anmeldung einer Gesellschaft beim Handels- oder Gesellschaftsregister. Ihre Nutzung gehört heute zum üblichen Verfahren bei Registeranmeldungen.

Über die Autorin
Janine El-Saghir Janine El Saghir ist bei gruendung.de die Spezialistin für die konkreten, praktischen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Sie hat das besondere Talent, trockene...