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Business-Handytarif für Selbstständige: wann er sich lohnt
Handytarife für Selbstständige im Vergleich
Im Vergleich stehen Geschäftskunden-, Privat- und Prepaid-Tarife nebeneinander – so lässt sich prüfen, ob sich der Wechsel aus dem Privatvertrag lohnt. Der Schnellfilter „Business“ blendet alle anderen Tarife aus.
23,99 € in den ersten 24 Monaten, danach 29,99 €
31,99 € in den ersten 24 Monaten, danach 39,99 €
37,49 € in den ersten 24 Monaten, danach 49,99 €
44,99 € in den ersten 24 Monaten, danach 59,99 €
59,99 € in den ersten 24 Monaten, danach 79,99 €
0 € je 28 Tage
4,99 € je 28 Tage
9,99 € je 28 Tage
14,99 € je 28 Tage
19,99 € je 28 Tage
79,99 € je 28 Tage
4,95 € je 28 Tage
9,95 € je 28 Tage
14,95 € je 28 Tage
19,95 € je 28 Tage
99,95 € je 28 Tage
5 € je 28 Tage
7 € je 28 Tage
10 € je 28 Tage
12 € je 28 Tage
16 € je 28 Tage
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- Ein Selbstständiger braucht keinen Business-Vertrag, um das Handy abzusetzen – der betriebliche Anteil des Privatvertrags ist Betriebsausgabe. Der Geschäftskundenvertrag lohnt sich, wenn zweite Rufnummer, Mehrfach-SIM, Roaming in der Schweiz oder ein persönlicher Ansprechpartner gebraucht werden.
- Nachweis genügt, Handelsregister nicht nötig: 1&1 akzeptiert Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Umsatzsteuer-ID; Freiberufler belegen die Tätigkeit meist über Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID.
- Preise sind netto. Wer keine Vorsteuer abzieht, rechnet 19 Prozent dazu und vergleicht erst dann mit dem Privattarif.
- Ohne Bindung geht es bei drei von vier Anbietern: Telekom Business Mobil ohne Laufzeit, Vodafone Flex-Tarife, 1&1 mit 30 Tagen Kündigungsrecht; o2 bietet zwölf Monate Laufzeit und erlässt bei Sofortwechsel die Grundgebühr bis zu zwölf Monate.
- Als Kleinstunternehmen bleiben einem Selbstständigen Laufzeitgrenze und Störungsentschädigung aus dem TKG erhalten, solange er nicht ausdrücklich darauf verzichtet hat; nach einer Verlängerung kündigt er in jedem Fall mit einem Monat Frist.
Der Privatvertrag darf bleiben – und was er dem Selbstständigen voraus hat
Es gibt keine Pflicht, als Selbstständiger einen Geschäftskundenvertrag abzuschließen. Der Privatvertrag darf betrieblich genutzt werden; der betriebliche Anteil der Kosten ist Betriebsausgabe, der private nicht – das Einkommensteuergesetz kennt dafür keine Pauschale, der Anteil muss geschätzt und belegt werden. Der Privatvertrag hat dabei drei Rechte, die der Geschäftskundenvertrag nicht hat:
- das Recht, bei nachgewiesen zu geringer Geschwindigkeit das Entgelt zu mindern oder außerordentlich zu kündigen (§ 57 Absatz 4 TKG) – das Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur begründet den Anspruch nur für Verbraucher;
- den Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters (§ 312k BGB);
- das Klauselverbot für Laufzeiten über zwei Jahre und Kündigungsfristen über einen Monat (§ 309 Nr. 9 BGB), das gegenüber Unternehmern nicht gilt (§ 310 Absatz 1 BGB).
Was der Privatvertrag nicht hat, sind die Geschäftskundenleistungen: Nettopreise, Zusatzkarten mit derselben Nummer, eine zweite Rufnummer, Roaming in der Schweiz und Großbritannien bei drei von vier Netzbetreibern, Service-Hotlines für Geschäftskunden und bei Vodafone ein fester telefonischer Ansprechpartner („Personal Agent“), den Vodafone ausdrücklich für Selbständige, Freiberufler und kleine Firmen in den Business-Prime-Tarifen vorsieht. Vodafone führt daneben die Tarife „Vodafone Mobil“ für Selbständige ohne diese Extras – für alle, die selten ins Ausland telefonieren und keinen persönlichen Service brauchen.
Wer den Business-Tarif bekommt: Nachweis ohne Handelsregister
Geschäftskundentarife setzen einen Nachweis der selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit voraus. Bei 1&1 reicht dafür eines von drei Dokumenten: die Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ein Eintrag im Handelsregister ist also nicht nötig; Freiberufler, die keine Gewerbeanmeldung haben, legen üblicherweise Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID vor. Die Umsatzsteuer-ID vergibt das Bundeszentralamt für Steuern auch an Kleinunternehmer auf Antrag; wer sie noch nicht hat, nimmt die Gewerbeanmeldung oder die Steuernummer.
Eine Ausweisprüfung vor der Freischaltung verlangt das Gesetz nur bei Prepaid-Karten (§ 172 Absatz 2 TKG); für Laufzeitverträge erheben die Anbieter Name, Anschrift, Geburtsdatum und bei überlassenen Geräten die Gerätenummer. Wer als Einzelunternehmer bestellt, ist selbst Vertragspartner – anders als bei einer GmbH, bei der der Vertrag auf die Gesellschaft laufen sollte.
Geschäftskundenseiten dürfen Nettopreise zeigen – die Bruttopflicht der Preisangabenverordnung gilt nur für Angebote an Verbraucher. Für einen Kleinunternehmer heißt das: Nettopreis plus 19 Prozent ergeben den Betrag, der mit dem Privattarif zu vergleichen ist. Wer Vorsteuer abzieht (§ 15 UStG), trägt wirtschaftlich nur den Nettopreis. Mehr zur Kleinunternehmerregelung.
Die Geschäftsnummer aufs Handy: drei Wege ohne zweites Gerät
Die private Handynummer auf Website, Rechnung und Visitenkarte ist der häufigste Grund, über einen zweiten Vertrag nachzudenken. Drei Wege lösen das ohne zweites Telefon:
- Zwei Nummern, eine SIM. Geschäftskunden von 1&1 erhalten ohne Aufpreis eine zweite Rufnummer; Anrufe und SMS beider Nummern landen auf einem Gerät und lassen sich unterscheiden.
- Dual-SIM. Ein eSIM-fähiges Smartphone nutzt zwei Profile gleichzeitig: den bestehenden Privatvertrag auf der Plastikkarte, den neuen Business-Vertrag als eSIM. Telekom, Vodafone, o2 und 1&1 stellen jeden Tarif auch als eSIM aus – aktiviert wird über QR-Code, Code-Eingabe oder per Push aufs Gerät. So bleibt der Privatvertrag mit seinen Verbraucherrechten bestehen, und die Geschäftsnummer kommt dazu.
- Büronummer anzeigen. In den Business-Prime-Tarifen von Vodafone gibt es ohne Aufpreis die Option „My Office Number“, die bei ausgehenden Anrufen die Festnetznummer des Büros anzeigt.
Für Tablet, Laptop und Smartwatch gibt es die Mehrfach-SIM, die Nummer und Volumen des Hauptvertrags auf weitere Geräte bringt: bei der Telekom die MultiSIM mit bis zu sieben weiteren Karten, bei Vodafone OneNumber, das sich auch als eSIM in die Uhr laden lässt, bei o2 die Multicard für bis zu fünf Geräte. Wie viele davon im Tarif stecken, hängt an der Stufe – eine bis drei; die kleinste Telekom-Stufe enthält keine, bei Vodafone kostet jede weitere SIM ab 3,95 Euro netto im Monat, bei o2 fällt je Karte einmalig eine Anschlussgebühr an.
Ohne Bindung starten: Laufzeit, Kündigung, Wechsel
Ein Selbstständiger ist im Telekommunikationsgesetz „Endnutzer“ und als Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten ein Kleinstunternehmen nach der EU-Definition. Für ihn gilt nach § 71 Absatz 3 TKG ein Teil der Verbraucherrechte – höchstens 24 Monate Laufzeit samt Zwölf-Monats-Angebot des Anbieters (§ 56 Absatz 1), Entschädigung bei Störungen (§ 58) und Sperrschutz bei geringen Rückständen (§ 61) –, es sei denn, er hat dem Verzicht „ausdrücklich zugestimmt“. Ob die Geschäftskundenbedingungen einen solchen Verzicht enthalten, ist der erste Blick vor der Unterschrift. Unabhängig davon endet ein stillschweigend verlängerter Vertrag auf Kündigung einen Monat später – zu jedem Zeitpunkt, und der Anbieter muss vor der Verlängerung darauf hinweisen (§ 56 Absatz 3).
Wer sich im ersten Jahr nicht binden will, findet bei den Anbietern vier Wege:
- Telekom: Business Mobil in allen Stufen wahlweise ohne Vertragslaufzeit – ohne Aktionsrabatt und ohne Smartphone, mit Bereitstellungsentgelt.
- Vodafone: monatlich kündbare Flex-Tarife; bei den Datentarifen mit einem Monat Mindestlaufzeit und 14 Tagen Kündigungsfrist. Achtung bei den Nebenreihen: Smart Business Digital und Red Business Data nennen 24 Monate mit drei Monaten Kündigungsfrist.
- o2: die Business-Mobile-Tarife wahlweise mit 12, 24 oder 36 Monaten Laufzeit, dazu die Sofortwechsel-Option – hat der bisherige Vertrag eine Restlaufzeit von maximal zwölf Monaten, entfällt die Grundgebühr des neuen Tarifs bis zu zwölf Monate lang; Kündigungsfrist einen Monat, nach der Mindestlaufzeit jederzeit mit einem Monat (Produktinformationsblatt). Die beiden Bestellwege, die o2 Selbstständigen anbietet, stehen auf der Seite o2 für Selbstständige.
- 1&1: in den ersten 30 Tagen ohne Angabe von Gründen kündbar, Bereitstellungspreis und Grundgebühr werden erstattet; danach 24 Monate.
Die Rufnummer geht dabei nicht verloren: § 59 TKG erlaubt im Mobilfunk die Mitnahme zu jedem Zeitpunkt – auch während der Laufzeit, der Altvertrag läuft dann mit einer Ersatznummer aus –, kostenlos und noch einen Monat nach Vertragsende; die Bundesnetzagentur stellt klar, dass das für Geschäftskunden genauso gilt wie für Privatkunden.
Unterwegs beim Kunden: Netz, Datenvolumen, Ausland
Ob das Netz beim Kunden, auf der Baustelle oder im Coworking trägt, zeigt die Monitoring-Karte der Bundesnetzagentur (Gigabit-Grundbuch): Für Rasterzellen von 100 Metern ist dort abzulesen, welcher Betreiber im Freien mit 4G und 5G versorgt. 1&1 nutzt außerhalb des eigenen Netzes das Vodafone-Netz. Ein Selbstständiger, für den der Empfang an bestimmten Orten entscheidend ist, testet dort vorab mit einer laufzeitfreien Karte – das Minderungsrecht bei zu langsamem Netz hat er als Unternehmer nicht.
Beim Datenvolumen zählt, was nach dem Kontingent passiert: Bei Vodafone wandert nicht verbrauchtes Volumen über bis zu zwei Jahre mit (GigaDepot Business, enthalten in M und L), bei 1&1 lassen sich in den „GB+“-Tarifen jederzeit gratis Gigabyte nachladen, o2 rechnet mit Business Match nach dem tatsächlich verbrauchten Datenband ab – für einen Solo-Selbstständigen mit schwankendem Verbrauch die passende Mechanik –, und bei der Telekom entfällt das Kontingent ab Stufe L. Unbegrenzte Tarife knüpft Vodafone an einen Geschäftssitz im Inland und eine Nutzung „im üblichen Umfang“.
Im Ausland telefoniert und surft man innerhalb der EU und in Island, Liechtenstein und Norwegen zum Inlandstarif. Schweiz und Großbritannien enthalten die Telekom (alle Stufen von Business Mobil), Vodafone (Länderzone 1 des Global Standard) und o2 (alle Business-Mobile-Tarife, „EU+ Zone“); 1&1 nennt nur die EU. Für Kunden außerhalb Europas enthalten Telekom und Vodafone monatliche Datenpakete; wer selten reist, fährt mit einer Reise-eSIM günstiger.
Vertrag und Firmenhandy absetzen
Was der betrieblich genutzte Vertrag kostet – Grundgebühr, Bereitstellung, Optionen, Zusatzkarten –, mindert als Betriebsausgabe den Gewinn; wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, holt sich die Umsatzsteuer über § 15 UStG zurück. Der privat genutzte Teil eines Firmenvertrags gilt als Entnahme nach § 4 Absatz 1 EStG und ist zu schätzen. Für das Gerät gilt die 800-Euro-Grenze des § 6 Absatz 2 EStG: bis dahin Sofortabzug (netto gerechnet), darüber Abschreibung – für Mobilfunkendgeräte setzt die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums fünf Jahre an. Was für Firmenhandys von Angestellten gilt, steht auf der Seite zum Business-Handyvertrag.
Business-Vertrag für Solo-Selbstständige: Vorteile und Nachteile
- Zweite Rufnummer (1&1) oder Büronummer-Anzeige (Vodafone) ohne zweites Gerät
- Mehrfach-SIM für Tablet und Uhr in den meisten Stufen enthalten
- Schweiz und Großbritannien im Roaming enthalten (Telekom, Vodafone, o2)
- Persönlicher Ansprechpartner (Vodafone Personal Agent), Austauschservice binnen 24 Stunden (1&1)
- Nettopreise und Vorsteuerabzug; Einstieg ohne Laufzeit bei Telekom, Vodafone und 1&1
- TKG-Schutz als Kleinstunternehmen, wenn kein Verzicht vereinbart ist
- Weder Minderungsrecht bei langsamem Netz noch Kündigungsbutton oder Klauselverbot
- Verzichtsklauseln können die Kleinstunternehmer-Rechte aufheben
- Ohne Vorsteuerabzug ist der Nettopreis eine Rechengröße, keine Ersparnis
- Kündigungsfrist drei Monate in einzelnen Vodafone-Reihen
- 1&1 ohne Schweiz und Großbritannien im Roaming
- Aktionsrabatte sind befristet (Telekom: 8 beziehungsweise 12 Monate); der Grundpreis danach zählt
Welcher Weg zu welchem Selbstständigen passt
| Ausgangslage | Erster Prüfpunkt | Abschnitt |
|---|---|---|
| Nebenberuflich, Privatvertrag läuft | Privatvertrag behalten, Anteil absetzen; Geschäftsnummer per Dual-SIM oder zweiter Nummer | Privatvertrag, Geschäftsnummer |
| Freiberufler mit Tablet und Uhr | Mehrfach-SIM in der Tarifstufe enthalten? | Mehrfach-SIM |
| Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug | brutto vergleichen | Nachweis und Netto |
| Erstes Jahr, Standort und Umsatz unsicher | ohne Laufzeit starten (Telekom, Vodafone Flex, 1&1 30 Tage) | Ohne Bindung |
| Kunden in der Schweiz oder in Großbritannien | Telekom, Vodafone oder o2; nicht 1&1 | Unterwegs |
| Erste Mitarbeiter in Sicht | Teamkarten am eigenen Vertrag | Business-Handyvertrag: Team |
| Smartphone: Kauf oder Vertragsfinanzierung | Sofortabzug bis 800 Euro netto, sonst fünf Jahre AfA | Vertrag und Firmenhandy absetzen |
| Grundlage sind die Anbieterunterlagen und das TKG; die Tabelle ersetzt weder Steuerberatung noch das Angebot des Anbieters im Einzelfall. | ||
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Nein. Der Privatvertrag darf betrieblich genutzt werden, der betriebliche Anteil ist Betriebsausgabe, und der Vertrag behält seine Verbraucherrechte – Minderung bei zu langsamem Netz, Kündigungsbutton, Klauselverbot für Laufzeiten über zwei Jahre. Ein Geschäftskundenvertrag lohnt sich, wenn eine zweite Rufnummer, eine Mehrfach-SIM für Tablet oder Uhr, Roaming in der Schweiz und Großbritannien oder ein persönlicher Ansprechpartner gebraucht werden. Bei Vodafone ist der „Personal Agent“ ausdrücklich für Selbständige, Freiberufler und kleine Firmen vorgesehen (Stand: 04.10.2026).
Ein Dokument genügt: 1&1 nennt Gewerbeschein oder Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung belegen die Tätigkeit in der Regel über die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID, die das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag auch an Kleinunternehmer vergibt. Eine Ausweisprüfung vor der Freischaltung schreibt das Gesetz nur für Prepaid-Karten vor (§ 172 Absatz 2 TKG); welche Unterlagen Telekom, Vodafone und o2 im Einzelfall akzeptieren, zeigt der Bestellprozess.
Auf drei Wegen: 1&1 gibt Geschäftskunden eine kostenlose zweite Rufnummer auf derselben SIM; ein eSIM-fähiges Smartphone nutzt den Privatvertrag auf der Plastikkarte und den Business-Vertrag als eSIM parallel (Dual-SIM), wobei alle vier Netzbetreiber ihre Tarife als eSIM liefern; und Vodafone zeigt mit der kostenlosen Option „My Office Number“ in den Business-Prime-Tarifen die Büronummer bei ausgehenden Anrufen an. Für Tablet und Smartwatch gibt es die Mehrfach-SIM (Telekom MultiSIM, Vodafone OneNumber, o2 Multicard) mit derselben Nummer.
Ja, bei drei Anbietern direkt: Die Telekom bietet jede Stufe von Business Mobil ohne Vertragslaufzeit an (ohne Aktionsrabatt, ohne Smartphone), Vodafone hat monatlich kündbare Flex-Tarife, 1&1 lässt in den ersten 30 Tagen ohne Angabe von Gründen kündigen und erstattet Bereitstellungspreis und Grundgebühr. o2 bietet die Business-Mobile-Tarife mit 12, 24 oder 36 Monaten Laufzeit an und erlässt mit der Sofortwechsel-Option die Grundgebühr bis zu zwölf Monate, wenn der Altvertrag beim anderen Anbieter noch höchstens zwölf Monate läuft. Nach einer stillschweigenden Verlängerung ist jeder Vertrag mit einem Monat Frist kündbar (§ 56 Absatz 3 TKG).
Zum Teil. Als Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten behalten Sie nach § 71 Absatz 3 TKG die Höchstlaufzeit von 24 Monaten, die Pflicht des Anbieters zum 12-Monats-Angebot, die Störungsentschädigung und den Schutz vor Sperren – es sei denn, Sie haben im Vertrag ausdrücklich auf diese Bestimmungen verzichtet. Nicht übertragen sind das Minderungsrecht bei zu langsamem Netz (§ 57 Absatz 4 TKG), der Kündigungsbutton (§ 312k BGB) und das Klauselverbot des § 309 Nr. 9 BGB. Die Monatsfrist nach der Verlängerung und die kostenlose Rufnummernmitnahme gelten für jeden Endnutzer.
Ja. Grundgebühr, Bereitstellung, Optionen und Zusatzkarten eines betrieblich genutzten Vertrags sind Betriebsausgaben, die Umsatzsteuer ist bei Vorsteuerabzugsberechtigung als Vorsteuer abziehbar (§ 15 UStG). Der private Anteil der Nutzung ist eine Entnahme (§ 4 Absatz 1 EStG) und zu schätzen. Ein Smartphone bis 800 Euro netto wird im Anschaffungsjahr voll abgesetzt (§ 6 Absatz 2 EStG), teurere Geräte nach der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums über fünf Jahre. Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug setzen den Bruttobetrag an.
Quellen und Rechtsgrundlagen (Stand: 04.10.2026)
Gesetze (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24.09.2026): § 56 TKG (Vertragslaufzeit, Kündigung nach Verlängerung) · § 57 TKG (Minderung) · § 58 TKG (Entstörung) · § 59 TKG (Rufnummernmitnahme) · § 61 TKG (Sperre) · § 71 TKG (Geltung für Kleinstunternehmen) · § 172 TKG (Datenerhebung, Ausweisprüfung) · § 309 BGB, § 310 BGB, § 312k BGB · § 1 PAngV · § 4 EStG, § 6 EStG, § 15 UStG · AfA-Tabelle AV (Bundesfinanzministerium). EU-Definition der Kleinstunternehmen: Europäische Kommission. Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme, Mobilfunkversorgung.
Anbieterdokumente (abgerufen am 24.09.2026): Telekom Business Mobil, MultiSIM · Vodafone Business Prime, Handytarife für Geschäftskunden und Selbständige (04.10.2026), OneNumber, InfoDok 4615 (PDF) · o2 Business Mobile (04.10.2026), Business Match (04.10.2026), Multicard, Produktinformationsblätter (04.10.2026; Business Mobile und Match, Stand 09/2026) · 1&1 All-Net-Flat Business, Unlimited Business – sowie unsere eigene Produktdatenbank.