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Transparenz

Pendlerpauschale-Rechner

Der Pendlerpauschale-Rechner ist unser Tool für Ihre Steuerersparnis. Ermitteln Sie spielend leicht, wie viel Geld Ihnen für den Weg zum Arbeitsplatz zusteht.
Geschrieben von
Philipp Staedele
Bearbeitet von
Sabine Zimmermann

Powered by gruendung.de

So funktioniert unser Pendlerpauschale­-Rechner

Mit dem Pendlerpauschale-Rechner können Sie ganz einfach die jährlichen Fahrtkosten zwischen Ihrem Hauptwohnsitz und Ihrer Arbeitsstelle ermitteln. Diese Fahrtkosten bilden die Grundlage für Ihren steuerlichen Anspruch. In drei Schritten zu Ihrer Pendlerpauschale:

  • Pendelstrecke: Tragen Sie die tägliche Entfernung zur Arbeit (einfache Strecke) in Kilometern ein.
  • Autofahrten: Geben Sie nun die Anzahl der Arbeitstage an Ihrer Arbeitsstätte pro Jahr mit dem Auto an. Es zählen nur die Tage, an denen Sie tatsächlich am Arbeitsort waren (Homeoffice-Tage, Krankheits- und Feiertage sowie Wochenenden müssen abgezogen werden).
  • Andere Fahrten: Geben Sie zuletzt die Anzahl der Arbeitstage mit anderen Fahrten an.
Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale, auch als Entfernungspauschale bekannt, ist eine steuerliche Erleichterung für Berufspendler. Sie erlaubt es Arbeitnehmern, die Kosten für den Arbeitsweg teilweise von der Steuer abzusetzen. Die rechtliche Grundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Dabei wird nicht der tatsächliche Aufwand für die Fahrt berücksichtigt, sondern lediglich die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.

Abhängig von der zurückgelegten Strecke und der Häufigkeit der Fahrten kann die Pauschale zu erheblichen Steuererleichterungen führen.

So hoch fällt die Pendlerpauschale aus

Die Regelung für die Pendlerpauschale wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 eingeführt und blieb dem EStG zufolge bis 2025 in Kraft. Die Höhe der Pauschale hing von der Anzahl der Kilometer ab, die Sie für den Arbeitsweg zurücklegen, sowie von der Art des Verkehrsmittels. Es galten folgende Regelungen:

  • 30 Cent pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg bis zu 20 Kilometer.
  • 38 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke ab dem 21. Kilometer (gilt für längere Strecken).

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die Staffelung (30 Cent / 38 Cent) wurde durch das Steueränderungsgesetz 2025 abgeschafft.

Ein Kilometer wird erst berücksichtigt, wenn er vollständig erreicht ist – zum Beispiel gelten 24,5 oder 24,8 Kilometer jeweils als 24 Kilometer.

Die Pendlerpauschale wird für jeden Arbeitstag gewährt.

Beispiel der Berechnung der Pendlerpauschale 2026

Für einen Arbeitsweg von 25 km und 220 Arbeitstagen:

  • 25 km x 0,38 € x 220 Tage = 2.090 €

Insgesamt können Sie 2.090 € an Fahrtkosten als Pendlerpauschale ansetzen.

Obergrenze: So viel können Sie maximal absetzen

Grundsätzlich ist die Entfernungspauschale laut EStG auf einen Höchstbetrag von 4.500 € im Kalenderjahr begrenzt. Dieser Höchstbetrag gilt jedoch nicht, wenn für die Fahrten ein eigener oder zur Nutzung überlassener Pkw verwendet wird. Zudem gilt er für öffentliche Verkehrsmittel (ÖPNV) dann nicht, wenn die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für die Tickets höher waren als die Pauschale.

Diese Kosten können Sie nicht absetzen

Nicht alle Kosten im Kontext des Arbeitsweges können von der Steuer abgesetzt werden. Hier sind einige Ausgaben, die nicht durch die Pendlerpauschale abgedeckt sind:

  • Fahrtkosten für private Fahrten: Die Pendlerpauschale gilt nur für den Arbeitsweg. Private Fahrten oder Fahrten zu anderen Orten können nicht abgesetzt werden.

Gewöhnliche Reparatur- und Wartungskosten (Verschleiß) sind durch die Pendlerpauschale abgegolten und dürfen nicht zusätzlich abgesetzt werden. Lediglich außergewöhnliche Reparaturen infolge eines Unfalls auf dem Arbeitsweg (Wegeunfall) können zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

So setzen Sie die Pendlerpauschale ab

Um die Pauschale in Ihrer Steuererklärung abzusetzen, müssen Sie diese als Teil der Werbungskosten angeben. So funktioniert’s:

  1. Eintragen in die Steuererklärung: In der Steuererklärung tragen Sie die Pendlerpauschale unter den Werbungskosten ein (Zeile 31 der Anlage N).
  2. Pendlerpauschale-Rechner nutzen: Der Pendlerpauschale-Rechner hilft Ihnen dabei, die genaue Höhe der abzugsfähigen Fahrtkosten zu berechnen.
  3. Belege sammeln: Während Sie die Pendlerpauschale ohne weitere Belege geltend machen können, sollten Sie Fahrkarten oder andere Nachweise über Ihre Pendelstrecken aufbewahren. Diese könnten bei einer Steuerprüfung erforderlich sein.
  4. Einreichung bei der Steuererklärung: Tragen Sie den berechneten Betrag in das entsprechende Feld in Ihrer Steuererklärung ein, und reichen Sie diese beim Finanzamt ein.

Häufige Fragen

Prinzipiell haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf die Pendlerpauschale, wenn sie die Fahrtkosten zwischen ihrem Wohnort und ihrer ersten Arbeitsstätte selbst tragen. Auch Selbstständige und Freiberufler können die Pendlerpauschale in ihrer Steuererklärung geltend machen, sofern sie regelmäßig Fahrten zu ihrem Arbeitsort oder zu betrieblichen Tätigkeiten unternehmen.

Ausgenommen sind jedoch Personen, die keine Steuern zahlen müssen, wie Studierende oder Minijobber. Diese können jedoch von der Mobilitätsprämie profitieren, die seit 2021 verfügbar ist. Diese beträgt 14 Prozent der Pendlerpauschale und kann ebenfalls über die Steuererklärung in der Anlage „Mobilitätsprämie“ beantragt werden.
Aber: Die Mobilitätsprämie wird ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt (§ 101 EStG). Wer z. B. nur 15 km pendelt, erhält trotz der Erhöhung auf 38 Cent ab KM 1 keine Mobilitätsprämie.

Positiv ist allerdings, dass die Prämie ab 2026 entfristet wurde, also dauerhaft beibehalten wird.

Die Pauschale kann unabhängig davon genutzt werden, ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit pendeln. Auch wenn Sie in einer Fahrgemeinschaft fahren, dürfen Sie die Pauschale absetzen. Zusätzliche Kilometer, die durch Umwege entstehen, etwa um Mitfahrer abzuholen, werden jedoch nicht berücksichtigt.

Ausgeschlossen von der Entfernungspauschale sind Flugstrecken, wobei jedoch die An- und Abreise zum Flughafen weiterhin berücksichtigt werden. Zudem gilt die Pauschale laut EStG nicht für Strecken, die mit einem kostenlosen Firmenbus oder einem vom Arbeitgeber subventionierten ÖPNV-Monatsticket zurückgelegt werden.

Für die Berechnung gilt grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Arbeitsstätte als anrechenbare Fahrtstrecke. Sie können jedoch auch eine längere Strecke in Betracht ziehen, wenn diese nachweislich kostengünstiger ist – etwa weil sie weniger stauanfällig ist. Laut EStG müssen Sie diese alternative Strecke jedoch regelmäßig nutzen, um sie in die Berechnung einzubeziehen.

Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, wird für die Berechnung der Entfernungspauschale der Wohnsitz berücksichtigt, der den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen darstellt. Laut EStG ist dies der Wohnsitz, den Sie überwiegend nutzen und nicht nur gelegentlich aufsuchen. In der Regel handelt es sich dabei um Ihren Hauptwohnsitz.

Seit 2017 ist es nicht mehr erforderlich, alle Belege für steuerlich geltend gemachte Ausgaben einzureichen. Allerdings kann es sein, dass das Finanzamt in bestimmten Fällen Nachweise anfordert oder Rückfragen stellt. Daher gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht: Alle Kosten, die Sie steuerlich absetzen möchten, sollten Sie für ein Jahr mit den entsprechenden Belegen nachweisen können.

Über den Autor
Philipp Staedele
Sabine Zimmermann Die Finanzen im Griff – von der Gründung bis zum Wachstum Sabine Zimmermann ist im Finanz-Ressort bei gruendung.de. Als Expertin für Firmenkunden-Banking und Unternehmensfinanzierung weiß... Mehr erfahren