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Geschäftskonto kündigen

- Vorbereitung: Ein neues Geschäftskonto eröffnen und die Kontokündigung strukturiert planen.
- Zahlungsverkehr: Daueraufträge, Lastschriften und eingehende Zahlungen schrittweise auf das neue Konto umstellen.
- Parallelphase: Beide Konten über mehrere Wochen oder Monate hinweg parallel nutzen, um Fehlbuchungen und Rücklastschriften zu vermeiden.
- Kommunikation: Kunden, Lieferanten, Behörden sowie interne Stellen rechtzeitig über die neue Bankverbindung informieren.
- Fristen und Verfahren: Kündigung schriftlich einreichen; je nach Bank gelten unterschiedliche Anforderungen und Regelungen zum Restguthaben.
- Dokumentation: Kontoauszüge und relevante Unterlagen nach der Schließung für die gesetzlich vorgeschriebenen 10 Jahre archivieren.
In meiner Arbeit mit Unternehmerinnen und Unternehmern habe ich oft erlebt, dass der Kontowechsel unterschätzt wird. Eine Kontokündigung wirkt auf den ersten Blick unkompliziert – wenn Zahlungsströme nicht sauber umgestellt oder Fristen übersehen werden, entstehen in der Praxis jedoch häufig Fehler. Für Sie als Unternehmer bedeutet ein sorgfältig vorbereiteter Wechsel weniger Aufwand, geringeres Risiko und bessere Kontrolle über Ihre Finanzen. Eine ausreichend lange Übergangsphase kann entscheidend sein – sie verhindert Rücklastschriften, Fristversäumnisse und vermeidbare Irritationen bei Kunden oder Behörden.
Geschäftskonto kündigen – am besten in 6 Schritten
Wenn Sie Ihr Geschäftskonto kündigen möchten, empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen. Die folgenden 6 Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
- Neues Geschäftskonto eröffnen.
- Geld auf das neue Geschäftskonto einzahlen und auf dem bisherigen Konto ausreichendes Guthaben belassen, damit offene Zahlungen, Lastschriften und Gebühren problemlos abgebucht werden können.
- Daueraufträge und Lastschriften im alten Konto löschen oder anpassen.
- Kunden, Lieferanten und weitere Zahlungspartner über die neue Bankverbindung informieren.
- Das neue Geschäftskonto umfassend testen, insbesondere für regelmäßige Buchungen, Kartenzahlungen und behördliche Abgaben.
- Das alte Geschäftskonto schließen.
Es ist sinnvoll, Ihr altes Geschäftskonto noch einige Monate parallel weiterzuführen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass keine Schwierigkeiten durch zurückgegangene Zahlungsaufträge entstehen und alle Geschäftspartner tatsächlich über den Kontowechsel informiert sind. Auf dem alten Konto sollten Sie dafür ein angemessenes Guthaben belassen, damit auch verspätete Abbuchungen oder Gebühren abgedeckt sind. Gleichzeitig gewinnen Sie Zeit, um zu prüfen, ob das neue Geschäftskonto Ihre Anforderungen ohne Einschränkungen erfüllt, und können, falls nötig, nach Alternativen suchen.
Die Löschung oder Änderung von Daueraufträgen und Lastschriften kann in der Regel online erfolgen. Falls Sie Ihr altes Geschäftskonto bei einer Filialbank führen, kann dafür jedoch auch ein Termin in einer Filiale erforderlich sein. Bei digitalen Geschäftskonten lassen sich diese Anpassungen meist vollständig im Onlinebanking oder in der App vornehmen.
Denken Sie außerdem daran, die neue Bankverbindung auf Ihrer Unternehmenswebsite, im Onlineshop, in E-Mails sowie auf allen relevanten Vorlagen und Unterlagen – etwa auf Rechnungen oder Briefpapier – einzutragen. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen im Zahlungsverkehr.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kontoauszüge und andere Kontounterlagen auch nach der Kündigung des Geschäftskontos für 10 Jahre aufzubewahren sind. Relevant sind sie insbesondere für Steuerangelegenheiten. Die Archivierung kann digital erfolgen.
Ein neues Konto finden
Bevor Sie Ihr altes Geschäftskonto kündigen, sollten Sie verschiedene Geschäftskonten recherchieren und vergleichen. Die Konditionen der Anbieter unterscheiden sich teilweise deutlich, und das neue Konto sollte die Anforderungen Ihres Unternehmens zuverlässig erfüllen.
Entscheidend für eine gute Kontoauswahl sind nicht nur die monatlichen Grundgebühren, sondern auch Freikontingente für beleglose Buchungen, Kosten pro Einzeltransaktion sowie integrierte Zusatzleistungen, die den Arbeitsalltag erleichtern können.
Leistungsstarke Business-Konten finden Sie bei Filialbanken, Direktbanken und FinTechs. Diese Anbietergruppen unterscheiden sich vor allem im Serviceumfang, in der Funktionstiefe und in den digitalen Tools, die Sie im Geschäftsalltag nutzen können.
Filialbanken
Filialbanken wie die Commerzbank, die Postbank sowie Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken punkten im Geschäftskundenbereich durch persönliche Beratung, individuelle Betreuung, ein breites Angebot an Finanzierungsmöglichkeiten sowie den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln. Bei Filialbanken können Unternehmen aller Rechtsformen ein Geschäftskonto eröffnen.
Empfehlenswert ist ein Filialbankkonto insbesondere dann, wenn Sie häufige Bargeldeinzahlungen oder beleghafte Buchungen vornehmen müssen.
Die tägliche Kontoführung erfolgt dennoch komfortabel über Online-Banking und mobile Apps. Auch klassische Filialbanken bieten ihre Geschäftskonten inzwischen als Online-Konten an.
Neobanken, FinTechs und Direktbanken
FinTechs und Neobanken haben in den vergangenen Jahren ein neues Marktsegment für Geschäftskunden geschaffen. Ihre Business-Konten sind in hohem Maße auf die Anforderungen von Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und kleinen Unternehmen zugeschnitten. Häufig gehören digitale Buchhaltungsfunktionen, Rechnungstools sowie weitere Automatisierungen zum Leistungsumfang.
Digitalfunktionen für Buchhaltung, Rechnungsstellung und Belegverwaltung sind ein wesentlicher Vorteil der Geschäftskonten von FinTechs und Neobanken. Filialbanken sowie klassische Direktbanken wie die ING oder die DKB fokussieren sich bei ihren Businesskonten stark auf reine Bankdienstleistungen. Zwar sind auch diese Konten in der Regel mit API- und DATEV-Schnittstellen ausgestattet; Buchhaltungssoftware und andere digitale Tools, die für Unternehmen nützlich sind, gehören jedoch nicht zu ihrem Leistungsumfang.
Die Online-Geschäftskonten einiger Anbieter – etwa von FYRST, Finom, Qonto oder Holvi – stehen Unternehmen fast aller gängigen Rechtsformen offen. Andere schränken den Zugang auf bestimmte Unternehmensformen ein: Bei N26 können ausschließlich Freiberufler und Solo-Selbstständige ein Geschäftskonto eröffnen; Kontist bietet seine Business-Konten auch für GbRs sowie für GmbHs und UGs an.
Im Unterschied zu Filialbanken bieten viele FinTechs und Neobanken auch ein kostenloses Firmenkonto oder ein Geschäftskonto ohne Schufa an.
Die Geschäftskonten dieser Anbieter werden vollständig online geführt. Support erhalten Sie per Live-Chat, E-Mail und meist auch telefonisch. Auf ihren Webseiten bieten diese Anbieter oft einen umfangreichen Hilfebereich an.
Bevor Sie Ihr altes Geschäftskonto schließen, sollten Sie sicherstellen, dass das neue Konto alle Funktionen bietet, die Ihr Unternehmen langfristig benötigt – sowohl im täglichen Zahlungsverkehr als auch hinsichtlich Digitalisierung, Buchhaltungsunterstützung und Service. Je besser das Konto zu Ihren operativen Abläufen passt, desto reibungsloser verläuft später auch der Kontowechsel.
Das alte Geschäftskonto kündigen – der Ablauf
Die Kündigung Ihres bisherigen Geschäftskontos muss in der Regel schriftlich erfolgen. Welche Form die Bank oder das FinTech dafür akzeptiert, ist in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
Filialbanken verlangen häufig eine klassische Kündigung in Papierform, während viele FinTechs und Neobanken eine digitale Kündigung per E-Mail, im Online-Banking oder direkt in der App ermöglichen. Oft steht dafür ein eigenes Kündigungsformular bereit; erforderlich ist dabei meist nur die hinterlegte E-Mail-Adresse zur Identifikation des Kontoinhabers.
Im Kündigungsschreiben müssen Sie außerdem die neue Bankverbindung (IBAN, BIC) angeben, damit das Restguthaben korrekt überwiesen werden kann.
Schriftliche Kündigung – gegebenenfalls mit Mustervorlage
Das Kündigungsschreiben für ein Geschäftskonto muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name/Firmenname und Anschrift des Kontoinhabers
- Name und Anschrift der kontoführenden Bank
- Angabe der bestehenden Bankverbindung (IBAN, BIC)
- Anschreiben mit der Bitte um fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und um eine schriftliche Bestätigung
- Angabe der neuen Bankverbindung
- Gegebenenfalls die Bitte, vorhandenes Restguthaben auf das neue Geschäftskonto zu überweisen
- Abschlussformel (etwa „mit freundlichen Grüßen“)
- Unterschriften aller Kontoinhaber oder zeichnungsberechtigten Personen
Die Bank können Sie auch mithilfe einer Mustervorlage über die Kontokündigung informieren. In dem vorformulierten Schreiben müssen lediglich die Daten des Kontoinhabers sowie die alte und neue Bankverbindung ergänzt werden.
Einige Banken bestehen trotz Mustervorlage auf einer handschriftlichen Originalunterschrift oder auf einer Legitimation im Online-Banking. Das gilt vor allem dann, wenn mehrere Personen zeichnungsberechtigt sind oder das Konto als Und-Konto geführt wird. In solchen Fällen genügt eine einfache E-Mail nicht – die Bank verlangt dann ein unterschriebenes Schreiben im Original oder einen Upload über das Kundenportal.
Kündigungsfristen
Nach § 675h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Geschäftskonten grundsätzlich jederzeit und ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.
Bei älteren Kontomodellen kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank jedoch noch eine Kündigungsfrist vorgesehen sein. In solchen Fällen sollten Sie die Kontoauflösung zum nächstmöglichen Termin verlangen, üblicherweise mit einer monatlichen Kündigungsfrist.
Kontoauflösung – durch den Kontoinhaber oder zeichnungsberechtigte Personen
Freiberufler und Einzelunternehmer führen ihr Business-Konto als alleinige Kontoinhaber. Das Konto kündigen können sie selbst, ohne weitere formale Vorgaben beachten zu müssen.
Bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften muss die Kontokündigung durch die vertretungsberechtigte Person des Unternehmens erfolgen. Das kann je nach Rechtsform ein zeichnungsberechtigter Gesellschafter, der Geschäftsführer oder ein Mitglied des Vorstands sein.
In der Praxis genügt es meist, wenn eine einzelvertretungsberechtigte Person die Kündigung ausspricht. Ausnahmen bestehen bei sogenannten Und-Konten, bei denen alle Zeichnungsberechtigten gemeinsam handeln müssen. Darüber hinaus können im Gesellschaftsvertrag abweichende Regelungen zur Befugnis der Kontokündigung festgelegt sein.
Grundsätzlich gilt: Nur Personen, die das Unternehmen gesetzlich vertreten dürfen – etwa Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder vertretungsberechtigte Gesellschafter – können ein Geschäftskonto eröffnen oder kündigen. Eine einfache Bankvollmacht reicht dafür nicht aus. Mitarbeitende mit Vollmacht dürfen das Konto daher nicht selbst kündigen.
Auflösungsberechtigungen abhängig von der Rechtsform
Abhängig von der Rechtsform dürfen die folgenden Personen als Kontoinhaber oder gesetzliche Vertreter des Unternehmens ein Geschäftskonto kündigen:
- Freiberufler und Einzelunternehmer: Kontoinhaber
- Personengesellschaften: vertretungsberechtigter Gesellschafter
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): vertretungsberechtigter Gesellschafter
- GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Geschäftsführer
- Aktiengesellschaft (AG): Mitglied des Vorstands oder eine von ihm ausdrücklich bevollmächtigte Person
Fazit zur Kontokündigung
Die Kündigung Ihres Geschäftskontos sollten Sie sorgfältig vorbereiten – am besten mit einer Übergangsphase, in der Sie das neue Konto testen und Ihre Zahlungsströme Schritt für Schritt umstellen.
Die Kontokündigung erfolgt in Schriftform. Eine Mustervorlage kann Ihnen den Prozess erleichtern. Kündigungsfristen sind bei Geschäftskonten nur selten vorgesehen; in Ihrem Schreiben können Sie mitteilen, dass Sie das Konto zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchten. In der Praxis entspricht das häufig einer sofortigen Auflösung.
Eine schriftliche Bestätigung der Kontokündigung erhalten Sie nicht automatisch. Ob Ihre Bank diese ausstellt, hängt von ihren internen Abläufen ab. Sie sollten dennoch ausdrücklich eine Bestätigung anfordern.
Wichtig ist vor allem, dass Sie alle Zahlungspartner rechtzeitig über die neue Bankverbindung informieren. Ihr bisheriges Geschäftskonto sollten Sie erst nach einer ausreichenden Übergangsfrist endgültig schließen, um Rücklastschriften, Verzögerungen und andere Komplikationen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Die Kündigung des Geschäftskontos und ein Kontowechsel können aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Häufig liegen unter anderem folgende Motive vor:
- Sie benötigen ein leistungsstärkeres oder flexibleres Geschäftskonto.
- Sie wünschen sich zusätzliche Funktionen oder digitale Tools.
- Ihre Bank hat die Preise erhöht oder wichtige Konditionen geändert.
- Ein kostenloses Geschäftskonto deckt Ihre Anforderungen künftig ausreichend ab.
- Sie geben Ihr Unternehmen auf oder verändern Ihre Geschäftsstruktur.
Die eigentliche Kontokündigung ist in der Regel kostenlos. Die Information Ihrer Kunden, Geschäftspartner und Behörden kann meist unkompliziert per E-Mail erfolgen und verursacht daher keine zusätzlichen Kosten. Ausgaben entstehen lediglich, wenn Sie Print-Unterlagen wie Rechnungs- oder Briefvorlagen anpassen und neu drucken lassen müssen.
Eine allgemeingültige Empfehlung dafür gibt es nicht. Leistungsstarke Geschäftskonten finden Sie sowohl bei Filialbanken als auch bei Direktbanken und FinTechs. Entscheidend ist immer, welche Anforderungen Ihr Unternehmen hat. Wenn Sie ein kostenloses Geschäftskonto bevorzugen, kommen fast ausschließlich Angebote von FinTechs und Neobanken infrage.
Am besten definieren Sie zunächst, welche Funktionen Ihr neues Konto erfüllen soll – beispielsweise im Zahlungsverkehr, bei digitalen Tools, bei Karten oder im Support. Auf dieser Grundlage können Sie die infrage kommenden Anbieter gezielt vergleichen. Eine hilfreiche Orientierung bietet Ihnen unser großer Geschäftskonto-Vergleich, der Ihnen einen umfassenden Überblick über Anbieter und Kontomodelle ermöglicht.
Über Ihre neue Bankverbindung müssen Sie alle Stellen informieren, mit denen Sie regelmäßig Zahlungen austauschen oder bei denen Ihr Geschäftskonto hinterlegt ist. Dazu gehören unter anderem:
- Intern: Buchhaltung sowie alle Mitarbeitenden, die mit Finanzen oder Zahlungsverkehr befasst sind
- Kunden
- Lieferanten
- Großhändler
- Vermieter
- Finanzamt
- Industrie- und Handelskammer (IHK), sofern relevant
- Steuerberater
- Versicherungsgesellschaften
- andere Banken, wenn Ihr altes Geschäftskonto dort als Referenzkonto hinterlegt war
Viele Anbieter von Geschäftskonten bieten neuen Kunden einen kostenlosen Kontowechselservice an. Die neue Bank oder das FinTech informiert dann eigenständig alle permanenten Zahlungspartner über die geänderte Bankverbindung. Daueraufträge und Lastschriften werden umgestellt. Ein Kontowechselservice spart Ihnen daher spürbar Zeit und reduziert den organisatorischen Aufwand.
Sie können Ihre bisherige Bank bitten, das Restguthaben auf Ihr neues Geschäftskonto zu überweisen, oder den Transfer selbst veranlassen. Einige FinTechs nehmen die Kontokündigung erst vor, wenn das alte Konto vollständig ausgeglichen ist und kein Guthaben mehr besteht. In solchen Fällen müssen Sie das Restguthaben vorab selbst auf das neue Konto übertragen.
