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Geschäftskonten für jede Rechtsform

Die Wahl des Geschäftskontos hängt maßgeblich von Ihrer Rechtsform ab. Wir zeigen Ihnen, welche Anbieter für Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften und Freiberufler geeignet sind und worauf Sie bei der Eröffnung achten müssen.
Geschrieben von
Janine El-Saghir
Essentials: Das richtige Geschäftskonto für jede Rechtsform
  • Die Rechtsform entscheidet: Ob GmbH, UG, GbR, Freiberufler oder Einzelunternehmer – die Wahl des richtigen Geschäftskontos hängt maßgeblich von den gesetzlichen Anforderungen und den praktischen Bedürfnissen ab.
  • Pflicht versus Empfehlung: Für Kapitalgesellschaften ist ein separates Geschäftskonto gesetzlich vorgeschrieben. Für Freiberufler und Selbstständige ist es zwar keine Pflicht, aber für Buchhaltung und professionelle Verwaltung der Finanzen dringend empfohlen.
  • Besonderheiten beachten: Einzahlungen von Stammkapital bei GmbH und UG, Zustimmung aller Gesellschafter bei einer GbR oder flexible Konditionen für Solo-Selbstständige – jede Rechtsform hat eigene Anforderungen.
  • Anbieter-Vielfalt: Zur Auswahl stehen Filialbanken, Direktbanken und spezialisierte FinTechs mit digitalen Business-Konten und modernen Online-Banking-Funktionen.
  • Zielgruppen im Überblick: Von Gründern über kleine Firmen bis zu etablierten Unternehmen finden alle die passende Lösung für ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr.

Warum die Rechtsform für die Kontenauswahl entscheidend ist

Die Wahl des passenden Geschäftskontos hängt direkt mit der Rechtsform Ihres Unternehmens zusammen.

Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG sind gesetzlich verpflichtet, ein separates Firmenkonto zu führen. Für nicht registrierte Personengesellschaften wie eine GbR sowie für Einzelunternehmer und Freiberufler besteht keine Geschäftskontopflicht – dennoch ist die Eröffnung eines Firmenkontos für die Buchhaltung, den Überblick über die Finanzen und einen professionellen Auftritt unverzichtbar.

Neben den gesetzlichen Vorgaben spielen auch die praktischen Anforderungen eine Rolle bei der Kontoauswahl. Digitale Unternehmen oder Freiberufler benötigen vorrangig effizientes Online-Banking und Mobile-Banking, flexible Kartenlösungen und die Möglichkeit, Buchhaltungssoftware in das Konto zu integrieren. Bargeldintensive Geschäftsmodelle wie Gastronomie oder Einzelhandel sind dagegen auf eine gute Infrastruktur für Ein- und Auszahlungen von Bargeld angewiesen. Auch Branchen und Unternehmen mit vielen internationalen Transaktionen stellen besondere Ansprüche an den Zahlungsverkehr und das Gebührenmodell des Kontos.

Insgesamt zeigt sich: Die Rechtsform gibt den rechtlichen Rahmen für das Firmenkonto vor, während die Branche und das Geschäftsmodell die praktischen Anforderungen bestimmen. Wer beides berücksichtigt, findet leichter das passende Geschäftskonto.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Es muss bereits während der Unternehmensgründung eröffnet werden, um das Stammkapital darauf einzuzahlen. Ohne ein solches Gründungskonto ist die Gesellschaft nicht eintragungsfähig. Nachdem die Bank die Einzahlungsbestätigung ausgestellt hat, kann der Notar die Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister anmelden. Viele Banken und FinTechs ermöglichen deshalb die Eröffnung eines Geschäftskontos ausdrücklich auch als Gründungskonto.

Umfassender Gründungsservice für UG und GmbH

Einige Banken bieten Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG in Gründung umfassende Unterstützung für den Start in die Selbstständigkeit an. Beispielsweise ermöglichen die Commerzbank und die französische Neobank Qonto diesen Rechtsformen eine vollständige digitale Gründung inklusive Beratung und anwaltlicher Unterstützung. Die Commerzbank hat außerdem ein breites Spektrum an Gründungsfinanzierungen inklusive der Vermittlung öffentlicher Fördermittel im Portfolio.

Der zentrale Punkt der Geschäftskontopflicht von Kapitalgesellschaften ist die strikte Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen, die für diese Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieses Trennungsprinzip ist die Grundlage für die auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung von GmbH, UG und AG. Wird es verletzt, drohen nicht nur der Verlust der Haftungsbeschränkung und eine persönliche Durchgriffshaftung der Gesellschafter, sondern im Extremfall auch strafrechtliche Konsequenzen – etwa wegen Untreue oder Insolvenzdelikten.

Eine weitere Besonderheit ergibt sich aus der Gesellschafterstruktur: Häufig müssen mehrere Geschäftsführer oder Prokuristen legitimiert und als Bevollmächtigte eingetragen werden. Banken prüfen die Unterlagen daher sehr genau und verlangen die persönliche oder digitale Legitimation aller wirtschaftlich Berechtigten.

Bei der Wahl des passenden Kontos für eine Kapitalgesellschaft spielt das Profil des Anbieters eine große Rolle. Filialbanken wie die Commerzbank oder die Deutsche Bank eignen sich für Kapitalgesellschaften, die Wert auf internationale Reichweite, Bargeldservices und persönliche Beratung legen. Für kleinere Gesellschaften sind Anbieter wie FYRST interessant, die ein auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Firmenkonto mit digitalen Services bieten. Unternehmen mit regionalem Schwerpunkt sind möglicherweise mit einem Konto bei einer Sparkasse oder Volksbank gut beraten. Digitale Neobanken und FinTechs wie Qonto oder Finom punkten dagegen mit besonders schneller Kontoeröffnung, einfacher Legitimation und integrierten Tools für Buchhaltung und Rechnungswesen.

Insgesamt gilt: Für Kapitalgesellschaften ist das Geschäftskonto ein zentrales Instrument, um die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und gleichzeitig ein effizientes Finanzmanagement sicherzustellen.

Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PartG)

Bei Personengesellschaften hängt die Geschäftskontopflicht von der Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister ab, die durch die Kaufmannseigenschaft begründet wird.

Gesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind – etwa die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – unterliegen keiner gesetzlichen Pflicht, ein Geschäftskonto zu führen. Dies gilt auch für die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die den klassischen freien Berufen (unter anderem Ärzten oder Anwälten) vorbehalten ist – die Eintragung ins Partnerschaftsregister begründet keine Geschäftskontopflicht. Sie sind nicht bilanzierungspflichtig – für die Ermittlung von Gewinnen und Steuern erstellen sie ebenso wie Freiberufler und Einzelunternehmer eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Anders verhält es sich bei Personengesellschaften wie der OHG (Offene Handelsgesellschaft) oder der KG (Kommanditgesellschaft). Unternehmer wählen diese Rechtsformen, wenn sie ein Handelsgewerbe gründen und betreiben wollen. Kraft ihrer Rechtsform sind sie Handelsgesellschaften und verfügen automatisch über die Kaufmannseigenschaft. Hierdurch sind sie zum Eintrag ins Handelsregister, zur doppelten Buchführung und Bilanzierung sowie zur Eröffnung eines Geschäftskontos verpflichtet. Allerdings gilt für diese Rechtsformen nicht die grundsätzlich beschränkte Haftung der Kapitalgesellschaften.

Auch für nicht registrierte Personengesellschaften empfiehlt sich jedoch die Eröffnung eines separaten Firmenkontos dringend, da es die Buchhaltung und die Erfüllung steuerlicher Anforderungen vereinfacht, indem es eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen sicherstellt.

Der Eröffnung eines Geschäftskontos für eine GbR oder eine Partnerschaftsgesellschaft müssen alle Gesellschafter zustimmen und sich im Eröffnungsprozess auch als wirtschaftlich Berechtigte legitimieren. Zudem müssen sie eine Entscheidung darüber treffen, ob sie ihr Firmenkonto als Und-Konto oder als Oder-Konto führen wollen.

Und-Konto versus Oder-Konto

Ein Und-Konto verlangt, dass die Gesellschafter alle Verfügungen gemeinsam treffen. Hieraus resultieren höhere Sicherheit, aber auch größerer Abstimmungsbedarf. Bei einem Oder-Konto dürfen die einzelnen Gesellschafter dagegen eigenständig Kontoverfügungen treffen. Auch individuelle Debit- oder Kreditkarten sind nur bei dieser Variante möglich. Vertrauen vorausgesetzt, ist ein Oder-Konto im Geschäftsalltag wesentlich praktikabler.

Für Personengesellschaften kommen ebenso wie für andere Unternehmensformen unterschiedliche Anbieter infrage. Digitale Angebote wie Finom oder Qonto eignen sich für Gesellschaften, die Wert auf schnelle Kontoeröffnung, unkomplizierte Kontoverwaltung und integrierte Buchhaltungssoftware legen. Dagegen sind die etablierten Geschäftsbanken, aber auch Anbieter mit Filialgeschäft und regionalem Schwerpunkt eine optimale Lösung für Gesellschaften mit analogen Geschäftsmodellen, die sich umfassenden Bargeldservice und einen persönlichen Ansprechpartner für ihre Bankgeschäfte wünschen.

Auch sehr kleine Gesellschaften werden in beiden Marktsegmenten fündig – für sie bieten sich etwa das Klassik-Konto der Commerzbank, die Kontomodelle Qonto Smart und Premium, das Finom Start-Konto oder die FYRST Geschäftskonten an. Das Kontomodell FYRST Base können nicht registrierte Personengesellschaften dauerhaft als kostenloses Geschäftskonto ohne Kontoführungsgebühren führen.

Einzelunternehmer & Kleingewerbetreibende

Einzelunternehmer sind natürliche Personen, die ein Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung führen. Rechtlich gelten sie nicht als eigene Gesellschaftsform, sondern als Unternehmer in der Rechtsform einer Einzelperson. Sie können als gewerbliche Solo-Selbstständige, Freiberufler oder Kaufleute tätig sein. Freiberufler haben jedoch im Hinblick auf den Charakter und die Inhalte ihrer Tätigkeit gegenüber gewerblichen Selbstständigen einen anderen Status. Für Verbindlichkeiten haften Einzelunternehmer uneingeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen.

Kleingewerbetreibende können sich für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entscheiden. Wer sich dafür entscheidet, muss keine Umsatzsteuer zahlen, kann jedoch im Gegenzug für betriebliche Anschaffungen keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Den Antrag darauf können gewerbliche Einzelunternehmer und Freiberufler stellen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr geringer als 25.000 € war und sie im aktuellen Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € Umsatz erzielen werden (Stand 2025).

Kleingewerbetreibende & Gewerbesteuer

Auch Kleingewerbetreibende, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, müssen ihr Gewerbe offiziell anmelden. Häufig fällt jedoch keine Gewerbesteuer an, da der aktuelle Freibetrag bei 24.500 € liegt (Stand 2025).

Für Einzelunternehmer und Kleingewerbetreibende besteht keine gesetzliche Geschäftskontopflicht. Zumindest theoretisch können sie ihr privates Girokonto auch für geschäftliche Transaktionen nutzen. Allerdings schließen viele Banken diese Praxis in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aus. Zudem sorgen sie durch ein Firmenkonto für Transparenz im Zahlungsverkehr und signalisieren auch hierdurch ihre Professionalität. Auch bestimmte steuerliche Vorteile können sie nur dann vollständig in Anspruch nehmen, wenn sie ein separates Geschäftskonto eröffnen.

Einige besondere Anforderungen an ein Geschäftskonto für Einzelunternehmer und Kleingewerbetreibende ergeben sich aus der Praxis: Viele dieser Unternehmer sind preissensitiv und legen Wert auf ein günstiges oder kostenloses Konto mit klaren Konditionen. Auch flexible Kartenlösungen, einfache Abwicklung von Transaktionen durch intuitives Online-Banking und Schnittstellen für Buchhaltungssoftware sind wichtige Kriterien für die Kontoauswahl. Optimal ist, wenn Funktionen für Buchhaltung, Rechnungsstellung und Belegverwaltung bereits standardmäßig in die Konten integriert sind.

Für diese Zielgruppe eignen sich vor allem digitale Anbieter wie N26, Finom, Kontist oder Qonto, die schnelle Kontoeröffnungen ohne Schufa-Prüfung, transparente Kostenmodelle und – außer N26 – integrierte Tools für Buchhaltung und Rechnungsmanagement bieten. Mit Ausnahme von Qonto haben diese FinTechs und Neobanken auch ein kostenloses Geschäftskonto im Programm. N26 bietet auch für sein kostenloses Konto eine unbegrenzte Anzahl von kostenlosen SEPA-Überweisungen an.

Kleinunternehmer, die auf häufige Bargeldeinzahlungen angewiesen sind, finden bei Filialbanken – etwa der Commerzbank – oder bei FYRST ein passendes Konto. FYRST kombiniert die digitalen Vorteile eines FinTechs und die Filialdienstleistungen der Postbank miteinander. Das Kontomodell FYRST Base ist für natürliche Personen kostenlos.

Freiberufler & Selbstständige

Freiberufler sind Solo-Selbstständige, die eine kreative, wissenschaftliche oder pädagogische Tätigkeit ausüben, die keinen gewerblichen Charakter trägt. Neben den klassischen freien Berufen – den sogenannten „Katalogberufen“ – ist diese Einstufung auch für verschiedene andere Berufsgruppen möglich.

Von gewerblichen Selbstständigen unterscheiden sich Freiberufler dadurch, dass sie kein Gewerbe anmelden müssen und keine Gewerbesteuer zahlen. Ihre Tätigkeit zeigen sie lediglich dem Finanzamt an, das auch die Entscheidung darüber trifft, ob jemand als Freiberufler gilt.

Auch bei Freiberuflern gibt es keine gesetzliche Geschäftskontopflicht. Dennoch ist für sie ein Business-Konto in der Praxis unerlässlich, um private und berufliche Einnahmen und Ausgaben zu trennen und die Buchhaltung übersichtlich zu gestalten. Ebenso wie bei anderen Einzelunternehmen spielt hier außerdem ein professioneller Auftritt eine Rolle.

Freiberufler und Selbstständige benötigen vor allem flexible Lösungen für Online-Banking und die mobile Kontoführung. Wichtig sind auch Schnittstellen für die Anbindung externer Software und – idealerweise – die direkte Integration von Buchhaltungssoftware und Tools für Rechnungsstellung und Belegverwaltung. Unterkonten können dabei helfen, Steuerrücklagen und Projektbudgets von anderen Zahlungsströmen zu separieren. Gerade in kreativen oder projektbasierten Berufen erleichtern solche Tools den Geschäftsalltag erheblich.

Digitale Anbieter wie Finom, Kontist oder Qonto haben sich unter anderem auf diese Zielgruppe spezialisiert und bieten Geschäftskonten mit integrierter Buchhaltungssoftware, umfangreichen digitalen Features und unkomplizierter Kontoeröffnung an. N26 Business wendet sich mit einem schlanken, mobilen Konto speziell an Freiberufler und andere Solo-Selbstständige – in einem Spektrum vom kostenlosen Standard-Konto bis zu Premium-Tarifen.

Bargeldeinzahlungen sind für viele Freiberufler von nachgelagerter Bedeutung. Wer auf umfassenden Bargeldservice oder persönliche Beratung in der Filiale Wert legt, sollte bei einem Geschäftskonto-Vergleich auch das Klassik-Konto der Commerzbank im Blick behalten.

Die DKB – eine der führenden Direktbanken in Deutschland – fokussiert sich mit ihrem Business-Konto stark auf die freien Berufe, bietet das Konto jedoch auch anderen Freelancern und Solo-Selbstständigen an. Bargeldeinzahlungen sind im Einzelhandel möglich, beleghafte Buchungen werden per postalischem Service unterstützt.

Sonderformen: Vereine und Start-ups

Ein Geschäftskonto, das ihren speziellen Anforderungen gerecht wird, benötigen auch Vereine und Start-ups.

Eingetragene Vereine (e. V.) gelten als juristische Personen und müssen ein eigenes Vereinskonto führen. Nicht eingetragene Vereine sind hierzu rechtlich nicht verpflichtet, ein separates Konto ist jedoch auch ihnen dringend zu empfehlen – für transparente Mittelverwendung (Mitgliedsbeiträge, Spenden), saubere Buchhaltung und eine zweifelsfrei nachvollziehbare Verwaltung des Vereinsvermögens durch den Vorstand.

In der Praxis wählen viele Vereine ein klassisches Geschäftskonto als Vereinskonto. Wichtig sind Funktionen wie Mehrpersonen-Freigaben (Vier-Augen-Prinzip), mehrere Karten und klare Rechteverwaltung. Allerdings ermöglichen nicht alle Banken eine Kontoeröffnung für Vereine – vor allem im FinTech-Segment sind solche Angebote rar. Spezielle Vereinskonten bieten unter anderem die Postbank, die GLS Bank sowie verschiedene Sparkassen und Volksbanken an. Die meisten Filialbanken sowie FYRST als FinTech-Ableger der Deutschen Bank haben ihre Geschäftskonten auch für Vereine und Stiftungen geöffnet.

Start-ups benötigen in der Startphase zunächst effiziente Unterstützung für eine zügige und reibungslose Gründung. Ein Gründungskonto können sie bei allen Filialbanken, aber auch bei vielen FinTechs und Neobanken eröffnen. Die Commerzbank und Qonto bieten Start-ups darüber hinaus persönliche Beratung und umfassende Gründungsunterstützung inklusive einer von Experten begleiteten Online-Gründung an. Auch der Zugang zu differenzierten Finanzierungsmöglichkeiten ist für diese Unternehmen besonders wichtig. Hier sind die etablierten Filialbanken, aber auch spezialisierte Online-Banken für den Mittelstand wie die GRENKE Bank besonders stark – inklusive der Vermittlung öffentlich geförderter Gründungs- und Wachstumskredite. Start-ups, die ein internationales Geschäftsmodell verfolgen, finden beispielsweise in der Deutschen Bank, der Commerzbank oder der HypoVereinsbank (HBV) optimale Banking-Partner.

Fazit: Das passende Geschäftskonto – abhängig von Rechtsform und Geschäftsmodell

Die Wahl des richtigen Geschäftskontos ist weit mehr als eine Formalität. Sie ergibt sich direkt aus den gesetzlichen Vorgaben Ihrer Rechtsform und den praktischen Anforderungen Ihres Geschäftsmodells. Für Kapitalgesellschaften ist das Geschäftskonto verpflichtend, für Personengesellschaften, Einzelunternehmer und Freiberufler ist es zwar nicht zwingend vorgeschrieben, in der Praxis jedoch unverzichtbar.

Wenn Sie Ihre Anforderungen klar definieren, die Unterschiede der Angebote kennen und die Konditionen sorgfältig vergleichen, vermeiden Sie nicht nur rechtliche und steuerliche Risiken. Sie schaffen auch die Grundlage für einen reibungslosen Zahlungsverkehr und eine effiziente Finanzorganisation im Unternehmen.


Mein Rat: Berücksichtigen Sie bei der Auswahl eines Geschäftskontos immer beide Seiten – die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Rechtsform und die praktischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens. So sichern Sie Ihr Unternehmen zuverlässig ab und verschaffen sich zugleich die nötige Flexibilität für den geschäftlichen Alltag.

Häufige Fragen — FAQ

Welche Anbieter von Geschäftskonten gibt es?

Zur Auswahl stehen 3 Gruppen, die jeweils spezifische Marktsegmente repräsentieren:

  • Filialbanken (z. B. Commerzbank, Deutsche Bank, Sparkassen, Volksbanken) – gut für Kapitalgesellschaften, Vereine und Unternehmen mit Bargeldservicebedarf.
  • Direktbanken (z. B. DKB) – schlankes Online-Angebot, passend für Freiberufler und Solo-Selbstständige.
  • FinTechs und Neobanken (z. B. Qonto, Finom, N26) – schnelle Eröffnung, digitale Tools, ideal für Gründer und Solo-Selbstständige.

So findet jede Rechtsform vom Einzelunternehmer bis zur GmbH das passende Konto.

Wo finde ich eine Übersicht der wichtigsten Geschäftskonten?

In unserem Ratgeber und im Geschäftskonto-Vergleich 2025 finden Sie eine Übersicht über die besten Geschäftskonten für verschiedene Rechtsformen – von GmbH und UG über GbR bis zu Einzelunternehmern, Freiberuflern und Vereinen.

Was kostet ein Geschäftskonto?

Im Durchschnitt liegen die monatlichen Kontoführungsgebühren für ein Geschäftskonto zwischen 5 und 30 €, Premium-Tarife für größere Unternehmen können deutlich teurer sein. Filialbankkonten kosten meist etwas mehr als ein Geschäftskonto bei einer Online-Bank. Einige FinTechs und Neobanken bieten neben kostenpflichtigen Kontomodellen auch ein kostenloses Geschäftskonto an.

Hinzu kommen Kosten für beleglose SEPA-Buchungen, die nicht durch Freikontingente abgedeckt sind, für Bargeldabhebungen an Geldautomaten, Bargeldeinzahlungen und Karten. Internationale Überweisungen und beleghafte Buchungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Viele Anbieter werben zudem mit einem Online-Bonus – etwa Startguthaben, Cashback oder Rabatten auf die Kontoführungsgebühren in den ersten Monaten.

Worin unterscheidet sich ein Geschäftskonto von einem privaten Bankkonto?

Ein Geschäftskonto ist speziell auf den Zahlungsverkehr von Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen zugeschnitten. Es bietet Funktionen wie SEPA-Kundenlastschriften, Sammelüberweisungen, mehrere Karten und Schnittstellen für externe Software. Viele FinTechs und Neobanken integrieren standardmäßig Tools für Buchhaltung und Rechnungsstellung.

Da viele Banken in ihren AGB die geschäftliche Nutzung von Privatkonten ausschließen, ist ein separates Geschäftskonto in der Praxis fast immer unverzichtbar. Zudem ist es die Grundvoraussetzung für eine effiziente geschäftliche Finanzverwaltung.

Welche Karten erhalte ich für mein Geschäftskonto?

Die Karten hängen vom Anbietertyp ab:

  • FinTechs und Neobanken geben meist Visa- oder Mastercard-Debitkarten aus, die weltweit nutzbar sind.
  • Filialbanken stellen standardmäßig eine Girocard bereit und ergänzen sie um Debit- oder Kreditkarten mit Überziehungsrahmen. Geschäftskunden der Commerzbank erhalten neben einer kostenlosen Girocard gegen Gebühr eine Business Card Premium Debit Mastercard und können zusätzlich zwischen 2 Business-Mastercards mit Überziehungsrahmen wählen.

Apple Pay und Google Pay sowie NFC sind bei allen Debit- und Kreditkarten für Geschäftskonten Standard.

 

Über die Autorin
Janine El-Saghir Janine El Saghir ist bei gruendung.de die Spezialistin für die konkreten, praktischen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Sie hat das besondere Talent, trockene...