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Geschäftskonto für Nicht-EU-Ausländer: Voraussetzungen, Hürden & beste Anbieter

Auch Nicht-EU-Ausländer können in Deutschland ein Geschäftskonto eröffnen. Ob dies problemlos möglich ist, hängt jedoch vom Aufenthaltsstatus, dem Wohnsitz und den Anforderungen der jeweiligen Bank ab. Während viele Filialbanken bei Antragstellern aus Drittstaaten zurückhaltend sind, akzeptieren zahlreiche FinTechs und Neobanken häufig auch Kunden mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis.
Geschrieben von
Janine El-Saghir
Bearbeitet von
Sabine Zimmermann

Bei diesen Anbietern finden Nicht-EU-Ausländer ein Geschäftskonto

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Geschäftskonto Nicht-EU-Ausländer: Essentials
  • Ob Nicht-EU-Ausländer in Deutschland problemlos ein Geschäftskonto eröffnen können, hängt vor allem vom Aufenthaltsstatus ab. Mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist eine Kontoeröffnung in der Regel problemlos möglich.
  • Bei einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind Filialbanken häufig zurückhaltend. FinTechs und Neobanken akzeptieren Antragsteller mit gültigem Aufenthaltstitel dagegen oft deutlich unkomplizierter.
  • Kompliziert und aufwendig ist die Eröffnung eines deutschen Business-Kontos insbesondere für Ausländer aus Drittstaaten ohne deutschen Wohnsitz.

Notiz der Autorin

Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist für Nicht-EU-Ausländer oft mit mehr Hürden verbunden als für deutsche oder europäische Antragsteller. Deshalb habe ich bei diesem Vergleich besonders darauf geachtet, welche Voraussetzungen die einzelnen Banken tatsächlich stellen und für welche Aufenthaltsstatus und Rechtsformen ihre Geschäftskonten geeignet sind. Der Schwerpunkt liegt auf Personen mit einem Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland oder einem anderen EU-Land. Für Antragsteller ohne deutschen oder europäischen Wohnsitz bieten in Deutschland nur wenige Banken ein Geschäftskonto an.

Geschäftskonto Nicht-EU-Ausländer – Filialbanken eher restriktiv

Im Hinblick auf ein deutsches Geschäftskonto für Nicht-EU-Ausländer gibt es große Unterschiede. Während viele Filialbanken hier eine eher restriktive Strategie verfolgen, stehen Direktbanken und FinTechs Ausländern als Business-Kunden offener gegenüber. Allerdings setzen auch diese Anbieter für die Eröffnung eines Geschäftskontos fast immer einen Wohnsitz in Deutschland oder mindestens in der EU voraus.

Ein Geschäftskonto für Nicht-EU-Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland oder der EU bieten nur sehr wenige Banken an.

Voraussetzungen für ein Geschäftskonto für Nicht-EU-Ausländer

Die wichtigste Voraussetzung für das Geschäftskonto Nicht-EU-Ausländer ist ein gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland oder einen anderen EU-Mitgliedsstaat. Ohne diese Voraussetzungen ist eine Kontoeröffnung in Deutschland meist nicht möglich.

EU-Bürger haben normalerweise keine Probleme, wenn sie in Deutschland ein Konto eröffnen wollen, sofern sie in der Bundesrepublik wohnen und über eine offizielle Meldebestätigung verfügen. Zudem bieten einige FinTechs ihre Geschäftskonten auch Personen an, die ihren Wohn- und Geschäftssitz in einem unterstützten EU-Land haben.

Chancen auf ein Geschäftskonto – abhängig vom Aufenthaltsstatus

Ob Nicht-EU-Ausländer problemlos ein Geschäftskonto in Deutschland eröffnen können, richtet sich vorwiegend nach ihrem Aufenthaltsstatus. Wer neu nach Deutschland kommt, erhält zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie ist zweckgebunden und muss vor ihrem Ablauf verlängert werden.

Unbefristete Aufenthaltstitel sind die deutsche Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zu einem unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird ebenfalls von Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilt und erleichtert den langfristigen Aufenthalt in anderen EU-Staaten. Wird sie von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt, berechtigt sie jedoch nicht automatisch zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Hierfür muss innerhalb der gesetzlichen Frist eine deutsche Aufenthaltserlaubnis nach § 38a Aufenthaltsgesetz beantragt werden. Ausländer aus Drittstaaten mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis verfügen in Deutschland über weitreichende Rechte und können grundsätzlich auch ein Geschäftskonto eröffnen.

Beide Titel können erstmals nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland oder der EU erworben werden. Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer können bereits nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten und damit problemlos ein Konto in Deutschland eröffnen.

Mit einer Niederlassungserlaubnis sind Sie bei einer Kontoeröffnung in Deutschland also auf der sicheren Seite. Die meisten Banken sehen für diese Business-Kunden keine Restriktionen vor.

Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis müssen jedoch vor allem bei Filialbanken mit einer Ablehnung ihres Kontoantrags rechnen. Empfehlenswert ist, dass sie sich bei der Suche nach einem passenden Bankkonto von vornherein auf Direktbanken und FinTechs fokussieren.

Ein Geschäftskonto für Menschen aus Drittstaaten ohne deutschen oder europäischen Wohnsitz und einen entsprechenden Aufenthaltstitel bieten in Deutschland nur sehr wenige Banken an.

Auch die Eröffnung eines privaten Girokontos ist für Personen ohne deutschen oder europäischen Wohnsitz häufig nur eingeschränkt möglich. Zudem schließen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Banken eine geschäftliche Nutzung privater Girokonten ausdrücklich aus.

Wenn ein deutsches Bankkonto für geschäftliche Zwecke erforderlich ist, sollten Personen ohne Wohnsitz in Deutschland oder in der EU vorab mehrere Banken kontaktieren und individuell klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kontoeröffnung aus dem Ausland möglich ist. Die Chancen können sich erhöhen, wenn die Bank auch im Heimatland vertreten ist. Ein digitaler Geschäftskonto-Vergleich reicht in diesem Fall meist nicht aus, um die geeigneten Anbieter zu identifizieren.

Schufa-Prüfung als mögliche Hürde für die Kontoeröffnung

Eine wichtige Hürde für die Kontoeröffnung kann auch die Schufa-Prüfung sein. Alle Filialbanken und Direktbanken, aber auch diverse FinTechs fordern vor der Kontoentscheidung Schufa-Daten an. Ausländer aus Drittstaaten, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, müssen aufgrund der bisher fehlenden Schufa-Historie mit der Ablehnung ihres Kontoantrags rechnen.

Eine Alternative ist in solchen Fällen ein Schufa-freies Geschäfts-Girokonto, das von einigen FinTechs als reines Guthabenkonto angeboten wird. Wenn ein Kontokorrentkredit oder eine andere Finanzierung beantragt werden soll, wird grundsätzlich eine Bonitätsprüfung durchgeführt.

Business-Konten für Nicht-EU-Ausländer bei Direktbanken und FinTechs

Vor allem in den vergangenen Jahren haben sich im Geschäftskunden-Segment zahlreiche FinTechs etabliert. Die meisten von ihnen haben ihre Business-Konten stark auf die Anforderungen von Freiberuflern, Einzelunternehmern sowie kleinen und mittleren Firmen abgestimmt.

Zu ihren Leistungsangeboten gehören oft innovative Software-Features für Buchhaltung und Finanzverwaltung. Die FinTech Geschäftskonten werden ausschließlich online eröffnet und geführt.

FinTech Business-Konten eignen sich primär für Nutzer mit einem weitgehend digitalen Geschäftsmodell. Sie sind mit kostenlosen Debitkarten (VISA oder Mastercard) ausgestattet – echte Kreditkarten mit monatlicher Abrechnung gehören dagegen im FinTech-Segment meist nicht zum Leistungsumfang.

Beleglose Transaktionen inklusive Auslandsüberweisungen sind bei den FinTech-Konten kein Problem. Direkte Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen werden jedoch von den meisten Anbietern nicht unterstützt und können – gegen entsprechend hohe Gebühren – nur bei Fremdbanken vorgenommen werden.

Viele FinTechs haben neben kostenpflichtigen Kontomodellen auch ein kostenloses Geschäftskonto im Programm, das sich vorwiegend für Freiberufler und Einzelunternehmer eignet. Abhängig vom Anbieter und der individuellen Bonität sind teilweise auch ein Kontokorrentkredit und andere Finanzierungslösungen möglich.

Die meisten FinTechs akzeptieren Nicht-EU-Bürger als Business-Kunden, sodass die Kontoeröffnung in Deutschland problemlos möglich ist. Kontoeröffnung, Kontoführung und die direkte Kommunikation mit dem Anbieter sind meist auch auf Englisch möglich. Auch eine vorerst befristete Aufenthaltserlaubnis ist bei vielen FinTechs kein Problem. Ebenso werden Schufa-freie Business-Konten angeboten.

Allerdings setzen auch die FinTech-Anbieter meist voraus, dass ihre Geschäftskunden in Deutschland wohnen. Partiell wird auch ein europäischer Wohn- und Firmensitz akzeptiert.

Business-Konten für Nicht-EU-Ausländer bei Filialbanken

Ein Geschäftskonto bei Filialbanken ist die beste Wahl für Freiberufler, Solo-Selbstständige und Unternehmen, die sich neben leistungsstarkem Online-Banking auch die Service- und Beratungsleistungen einer Bankfiliale wünschen. Für die Kontoeröffnung ist grundsätzlich eine Schufa-Prüfung nötig.

Besondere Stärken dieser Banken liegen in individuellen Beratungen für Unternehmen und dem Zugang zu differenzierten Finanzierungsmöglichkeiten. Für Unternehmen, die in ihrer Geschäftstätigkeit auf häufige Bargeldtransaktionen angewiesen sind, ist ein Geschäfts-Girokonto bei einer Filialbank ebenfalls oft die optimale Wahl. Kostenloses Bargeldabheben ist bei so gut wie allen Filialbanken möglich, Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen werden zu günstigen Konditionen in den Filialen abgewickelt.

In der Realität haben Nicht-EU-Ausländer in Deutschland jedoch oft Schwierigkeiten, wenn sie bei einer Filialbank ein Konto eröffnen wollen. Explizite Ablehnungsgründe werden von den Banken gewöhnlich nicht genannt. Meistens spielen hier vorwiegend die folgenden Punkte eine Rolle:

  • Über Ausländer, die sich erst seit kurzer Zeit in Deutschland befinden, liegen meist keine oder nicht ausreichende Daten zur finanziellen Situation des Antragstellers vor. Eine aussagefähige Schufa-Prüfung kann daher nicht vorgenommen werden.
  • Viele Filialbanken akzeptieren Ausländer ohne europäischen Pass nur dann als Business-Kunden, wenn diese über eine Niederlassungserlaubnis oder den unbefristeten EU-Daueraufenthalt verfügen. Antragsteller mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis werden standardmäßig abgelehnt. Falls für die Kontoeröffnung auch ein befristeter Aufenthaltstitel akzeptiert wird, setzen die meisten Banken eine noch vorhandene Mindestgültigkeit von drei oder sechs Monaten voraus.
  • Unzureichende Kenntnisse der deutschen Sprache können bei einigen Banken ebenfalls zur Ablehnung des Kontoantrags führen, da viele Banken ihre AGB nur auf Deutsch publizieren.

Kontoeröffnung eines Business-Kontos für Nicht-EU-Ausländer mit deutschem Wohnsitz

Die Eröffnung eines Geschäftskontos von Nicht-EU-Ausländern bei Direktbanken und FinTechs wird online vorgenommen. Hierfür steht auf den Webseiten der Anbieter ein Anmeldungsbereich mit digitalen Formularen zur Verfügung. Alternativ kann die Kontoeröffnung bei vielen FinTechs auch in der mobilen App des Anbieters erfolgen.

Bei vielen Filialbanken ist ebenfalls eine Online-Kontoeröffnung möglich – stellenweise hängt sie jedoch von der Rechtsform des Unternehmens ab. Beispielsweise können Freiberufler und Einzelunternehmer das Geschäftskonto der Commerzbank auch online beantragen und eröffnen. Unternehmen anderer Rechtsformen müssen dafür einen Filialtermin vereinbaren, zu dem alle für die Kontoeröffnung erforderlichen Dokumente mitzubringen sind.

Ablauf der digitalen Kontoeröffnung für ein Business-Konto

Die Online-Eröffnung eines Business-Kontos geht in den folgenden Schritten vor sich:

  • Ausfüllen des digitalen Antragsformulars und Upload aller für die Kontoeröffnung notwendigen Unterlagen.
  • Ihre Identität bestätigen Sie durch das Videoident-Verfahren oder Postident-Verfahren. Die Legitimation durch das Videoident-Verfahren ist in wenigen Minuten abgeschlossen. Für das Postident-Verfahren legen Antragsteller ihre Ausweispapiere in einer Filiale der Deutschen Post vor und erhalten dort eine Identifikationsbestätigung – den sogenannten Postident-Coupon – die auf dem Postweg an die Bank geschickt wird.
  • Bei einer Video-Ident-Legitimation erfolgt die Freischaltung des Kontos oft unmittelbar danach oder innerhalb weniger Stunden. Die IBAN und weitere wichtige Kontoinformationen werden per E-Mail übermittelt. Das Konto ist dann direkt nach der Video-Ident-Legitimation einsatzfähig. Beim Postident-Verfahren kann es bis zur endgültigen Kontoeröffnung einige Arbeitstage dauern, da die Legitimation des Antragstellers von der Deutschen Post an die kontoführenden Banken weitergeleitet wird. Das Video-Ident-Verfahren ist im Vergleich zur Anwendung des Postident-Verfahrens somit der deutlich schnellere Weg, auf dem ein geschäftliches Konto eröffnet werden kann.
  • Karten und weitere Kontodaten werden nach der Freischaltung per Post versendet.
Hinweis zur Identitätsprüfung

Bei Nicht-EU-Ausländern gelten für die digitale Identitätsprüfung häufig strengere Anforderungen als für deutsche oder EU-Staatsangehörige. Viele Banken und FinTechs akzeptieren im Videoident-Verfahren nur den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Ein Visum oder Aufenthaltstitel als Aufkleber im Reisepass reicht häufig nicht aus. Zudem bieten einige Anbieter ausschließlich eine digitale Identitätsprüfung an und verzichten vollständig auf das Postident-Verfahren. Prüfen Sie deshalb bereits vor der Kontoeröffnung, welche Identifikationsverfahren und Ausweisdokumente der jeweilige Anbieter akzeptiert.

Dokumente für die Kontoeröffnung – Nicht-EU-Bürger mit deutschem Wohnsitz

An dieser Stelle geht es zunächst um Menschen aus Drittstaaten mit Wohnsitz in Deutschland, die in Deutschland ein Geschäftskonto eröffnen wollen. Auch die meisten FinTechs setzen dafür einen deutschen Wohn- und Firmensitz voraus.

Für die Kontoeröffnung sind ein gültiger Reisepass, eine aktuelle Meldebestätigung und ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Die meisten deutschen Banken verlangen als Wohnsitznachweis eine offizielle Meldebescheinigung. Einige internationale FinTechs akzeptieren in bestimmten Fällen alternativ auch eine aktuelle Stromrechnung oder einen Mietvertrag.

Problematisch kann es werden, wenn im Reisepass kein Geburtsort eingetragen ist – in einigen Ländern ist diese Praxis üblich. In diesem Fall müssen Antragsteller möglicherweise ihre Identität bestätigen, indem sie weitere Dokumente vorlegen, für die im Herkunftsland eine offizielle Beglaubigung durch Apostille oder Legalisation erfolgen muss.

Weitere einzureichende Dokumente richten sich nach der Rechtsform des Unternehmens:

Freiberufler und Soloselbstständige, die Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes mit deutschem Wohnsitz sind, benötigen neben ihren Personaldokumenten ihre Steuernummer sowie – bei einer gewerblichen Tätigkeit – ihre Gewerbeanmeldung. In der Regel wird die Bank außerdem eine Beschreibung der selbstständigen Tätigkeit verlangen.

Von Unternehmen fordern die Banken die folgenden Angaben und Unterlagen:

  • Firmenname und Rechtsform
  • Steuernummer
  • Gewerbeanmeldung
  • Bei registerpflichtigen Unternehmen: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag, aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Partnerschaftsregister
  • Bei UGs (haftungsbeschränkt) und GmbHs in Gründung: notariell beglaubigter Gründungs- oder Gesellschaftsvertrag (der Handelsregisterauszug wird nach dem Abschluss der Gründung nachgereicht)
  • Liste und Ausweispapiere aller Gesellschafter
  • Ausweispapiere aller weiteren Personen, die eine Kontovollmacht erhalten sollen.

Vor dem Kontoantrag empfiehlt sich eine Nachfrage beim Kundendienst der Bank, um zu klären, welche Dokumente nötig sind. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Hierfür gewähren die Banken eine Frist von bis zu 90 Tagen.

Kontoeröffnung für Nicht-EU-Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland

Komplizierter ist die Eröffnung eines deutschen Geschäftskontos für Nicht-EU-Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland – beispielsweise dann, wenn Unternehmer sich nicht in Deutschland befinden, aber in der Bundesrepublik eine Firma gründen wollen.

Ein EU-Wohnsitz ist meist unproblematisch, sofern die Bank ihn akzeptiert. Die Identifikation erfolgt ebenso wie bei einem deutschen Wohn- und Firmensitz durch Vorlage des Reisepasses, eines Aufenthaltstitels für das jeweilige Land und einer Meldebestätigung, sofern diese nach den jeweiligen nationalen Vorschriften erforderlich ist.

Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU gelten weitere Regelungen, die sich zwischen den einzelnen Ländern unterscheiden. Neben dem Reisepass und den regulären Geschäftsunterlagen werden oft zusätzliche Dokumente angefordert, um die Kontoeröffnung aus dem Ausland in die Wege zu leiten.

Welches Geschäftskonto passt zu Ihrem Aufenthaltsstatus?

• Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU
→ nahezu alle Geschäftskonten kommen infrage.

• Befristete Aufenthaltserlaubnis
→ FinTechs und digitale Anbieter sind häufig die bessere Wahl.

• Kein deutscher oder EU-Wohnsitz
→ nur wenige Banken eröffnen überhaupt ein Geschäftskonto. Eine individuelle Anfrage ist erforderlich.

Beglaubigungen für ausländische Dokumente – Apostille und Legalisation

Ausländische Papiere müssen ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden. Welche Beglaubigungsverfahren akzeptiert werden, hängt von der europäischen und deutschen Gesetzgebung in Relation zu den jeweiligen Herkunftsländern ab. Je nachdem kann es sich dabei um eine Beglaubigung per Apostille oder eine Legalisation durch zuverlässige Dritte handeln.

Apostille

Eine Apostille ist ein vereinfachtes Beglaubigungsverfahren, durch das die Echtheit der Unterschrift auf einem Dokument und die Befugnis zur Ausstellung einer Urkunde durch eine dafür zuständige Behörde des Heimatlandes bestätigt werden. Die Grundlage dafür bildet das Haager Abkommen, das dafür feste Regeln definiert.

Eine Beglaubigung von Dokumenten durch die zuständige deutsche Botschaft ist für eine Apostille nicht erforderlich.

Ausweispapiere aus Ländern, in denen eine Apostillierung möglich ist, werden in Deutschland meist anerkannt. Oft kann die Identifikation des Antragstellers dann auch aus dem Ausland im Videoident-Verfahren unter Vorlage des Reisepasses vorgenommen werden.

Wenn das Ausweisdokument keine Adresse enthält und das Heimatland keine Meldebescheinigungen ausstellt, kann der Wohnsitz durch aktuelle Steuerbescheide oder Versorgungsrechnungen (Strom, Gas, Wasser) nachgewiesen werden.

Falls die Angaben im Reisepass für eine zuverlässige Identifikation nicht ausreichen, werden zusätzliche Dokumente und Beglaubigungen nötig, die mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden müssen.

Legalisation durch „zuverlässige Dritte“

Länder, die dem Haager Abkommen nicht beigetreten sind, können keine Apostillen ausstellen. Die Apostillen weiterer Länder werden in Deutschland nicht anerkannt.

Für die meisten Staaten, die von der Apostillierung ausgeschlossen sind, sieht der Gesetzgeber eine Legalisationsmöglichkeit durch „zuverlässige Dritte“ vor.

Eine solche Legalisation kann für eine natürliche oder juristische Person – im zweiten Fall also für Unternehmen – und für verschiedene Arten von Dokumenten vorgenommen werden. Sie muss zusätzlich durch die deutsche Botschaft beglaubigt werden.

Als „zuverlässige Dritte“ gelten etwa Banken, Notare sowie vereidigte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Länder ohne Beglaubigungsmöglichkeiten

In einigen wenigen Ländern ist weder eine Beglaubigung durch Apostille noch durch Legalisation möglich – Staatsbürger dieser Länder ohne Wohnsitz in Deutschland können bei einer Bank in Deutschland grundsätzlich kein Geschäftskonto eröffnen.

Über Beglaubigungsmöglichkeiten und den Ausschluss einzelner Länder gibt die zuständige deutsche Botschaft Auskunft.

Auch Staatsbürger der sogenannten Hochrisikostaaten mit ausländischem Wohnsitz können in Deutschland kein Konto eröffnen. Derzeit zählen hierzu unter anderem Afghanistan, Iran, Nordkorea und Syrien.

Eine aktuelle Liste dieser Staaten ist beispielsweise auf der Webseite der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einsehbar. Die Liste wird durch die Europäische Kommission herausgegeben und fortlaufend aktualisiert.

Kontoeröffnung durch einen Bevollmächtigten

Nicht-EU-Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland können außerdem eine andere Person bevollmächtigen, in ihrem Namen ein Konto in Deutschland zu eröffnen.

Die Kontoeröffnung durch einen Bevollmächtigten ist nur bei Filialbanken möglich, wird allerdings nicht von allen Banken akzeptiert. Auch die Vollmacht muss durch Apostille oder Legalisation beglaubigt werden.

Geschäftskonten für Nicht-EU-Ausländer

Im Folgenden werden Geschäftskonten von Filialbanken und FinTechs vorgestellt, bei denen auch Nicht-EU-Ausländer ein Geschäftskonto eröffnen können.

Commerzbank

Commerzbank Klassik
Grundgebühr p. M.
15,90 €
Kosten / Buchung
0,20 €
Konto für alle Rechtsformen bei einer der führenden Banken
Gutes Konto, für sehr kleine Unternehmen
Kostenlos Geld abheben an über 10.000 Geldautomaten deutschlandweit
Keine kostenlose Kreditkarte inkludiert

Ein Geschäftskonto bei der Commerzbank können Personen aus Drittstaaten mit Wohnsitz in Deutschland und einem gültigen Aufenthaltstitel eröffnen. Vor der Kontoeröffnung führt die Bank eine Schufa-Prüfung durch.

Die Commerzbank bietet ihre Geschäftskonten in den Varianten Klassik, Premium und Premium Plus an. Die regulären Kontoführungsgebühren liegen bei 15,90 €, 34,90 € beziehungsweise 54,90 € pro Monat. Je nach Kontomodell sind zwischen 10 und 250 beleglose Buchungen pro Monat enthalten. Darüber hinaus profitieren Geschäftskunden von einer Guthabenverzinsung, Business-Debit- oder Kreditkarten sowie umfangreichen Leistungen für Online-Banking und Zahlungsverkehr.

Zu den Stärken der Commerzbank gehören die persönliche Beratung in den Filialen sowie vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen. Zusätzliche Leistungen wie Fremdwährungskonten oder digitale Zahlungsverkehrslösungen können bei Bedarf hinzugebucht werden.

FYRST

FYRST Base
Grundgebühr p. M.
ab
0 €
Kosten / Buchung
0,19 €
Kontoeröffnung in 7 Minuten mit sofortiger IBAN
Für Start-ups geeignet, alle gängigen Rechtsformen
Bargeldlösung und Kreditangebote
Support durch erfahrene Banker via Mail oder Telefon
Kontokorrentkredit nicht direkt verfügbar

FYRST ist eine FinTech-Marke der Deutschen Bank und richtet sich mit seinen Geschäftskonten an Freiberufler, Solo-Selbstständige sowie Unternehmen aller gängigen Rechtsformen. Vor der Kontoeröffnung führt FYRST eine Schufa-Prüfung durch. In der Regel setzt der Anbieter einen Wohn- und Firmensitz in Deutschland voraus.

Die Geschäftskonten FYRST Base, FYRST Complete und FYRST Premium unterscheiden sich vor allem bei den Kontoführungsgebühren, dem Leistungsumfang und den Buchungskosten. FYRST Base ist für Freiberufler und Einzelunternehmer dauerhaft kostenlos. Für andere Rechtsformen kostet dieser Tarif monatlich 6 €. Die monatliche Kontoführungsgebühr für FYRST Complete beträgt 10 € und für FYRST Premium 24 €. Je nach Tarif sind 50 oder 75 beleglose SEPA-Transaktionen pro Monat enthalten. Weitere Buchungen kosten 0,19 €, 0,08 € oder im Premium-Tarif (ohne monatliche Freiposten) 0,04 € pro Buchung. Zum Leistungsumfang gehören außerdem Online-Banking, Buchhaltungsfunktionen sowie die Nutzung der Filialservices der Postbank.

Für Fremdwährungsüberweisungen berechnet FYRST ein transaktionsabhängiges Entgelt. Je nach Bonität können Geschäftskunden außerdem Finanzierungslösungen und einen Kontokorrentkredit beantragen.

Qonto

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Qonto Basic
Grundgebühr p. M.
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9 €
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Kosten / Buchung
0,40 €
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Für alle gängigen Rechtsformen
30 kostenlose SEPA-Überweisungen & SEPA-Lastschriften pro Monat
Inkl. 1 Qonto One Mastercard
Integration von Buchhaltung, Stripe, Datev, Slack, etc.
Keine Bargeldeinzahlung

Qonto ist ein französischer Anbieter digitaler Geschäftskonten, der seine Business-Konten in Deutschland seit 2019 anbietet. Das Angebot richtet sich an Freiberufler, Solo-Selbstständige sowie Unternehmen aller gängigen Rechtsformen. Ein Geschäftskonto kann in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Belgien, den Niederlanden und Portugal eröffnet werden. Voraussetzung ist jeweils ein Wohn- und Firmensitz in dem Land, in dem das Konto geführt werden soll. Eine Schufa-Prüfung erfolgt bei der Kontoeröffnung in der Regel nicht.

Für Freiberufler und Einzelunternehmer steht mit Qonto Starter ein dauerhaft kostenloses Geschäftskonto zur Verfügung. Die Kontomodelle Basic, Smart und Premium für Freiberufler, Einzelunternehmer und kleinere Unternehmen kosten – je nach Zahlungsweise – zwischen 9 € und 39 € pro Monat bei jährlicher Zahlung sowie 11 € und 45 € pro Monat bei monatlicher Zahlung. Für wachsende Unternehmen bietet Qonto die Tarife Essential, Business und Enterprise an. Die Kontoführungsgebühren liegen hier zwischen 49 € und 199 € pro Monat bei jährlicher Zahlung sowie 59 € und 249 € pro Monat bei monatlicher Zahlung.

Alle Qonto Geschäftskonten verfügen über integrierte Funktionen für Buchhaltung, Rechnungsstellung und Finanzverwaltung. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Integrationen, unter anderem mit DATEV, Lexoffice, sevdesk und weiteren Anwendungen für die digitale Buchhaltung. Je nach Kontomodell stehen zusätzliche Teamfunktionen, automatisierte Workflows sowie Auswertungen für Finanzen und Liquidität zur Verfügung.

Zum Leistungsumfang gehört standardmäßig die Qonto One Card. Zusätzlich können weitere Debitkarten mit erweitertem Leistungsumfang und unterschiedlichen Transaktionskonditionen hinzugebucht werden. Geschäftskunden bietet Qonto außerdem Kontokorrentkredite, Kreditkarten mit einem Kreditrahmen von bis zu 15.000 € sowie weitere Finanzierungslösungen an. Die Verfügbarkeit richtet sich nach der Bonität und den individuellen Voraussetzungen des Unternehmens.

Finom

Finom Solo
Grundgebühr p. M.
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Kosten / Buchung
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Geschäftskonto für Freiberufler/Selbstständige
All-in-One: Rechnungsstellung & Buchhaltung
Kein Kontokorrentkredit

Das niederländische FinTech Finom bietet seine Geschäftskonten in Deutschland seit Ende 2020 an. Eine Kontoeröffnung ist für Unternehmer mit Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland oder Frankreich möglich.

Mit dem kostenlosen Tarif Finom Solo richtet sich der Anbieter an Freiberufler und Solo-Selbstständige. Für Unternehmen stehen die Kontomodelle Basic, Smart, Pro und Grow zur Verfügung. Die Kontoführungsgebühren liegen – je nach Tarif und Zahlungsweise – zwischen 8,99 € und 249 € pro Monat bei jährlicher Abrechnung sowie 10,99 € und 339 € pro Monat bei monatlicher Abrechnung.

Alle Finom Geschäftskonten verfügen über integrierte Funktionen für Rechnungsstellung, Buchhaltung und Finanzverwaltung. Je nach Kontomodell stehen zusätzliche Automatisierungen sowie Integrationen unter anderem mit DATEV, sevDesk, Billomat, FastBill und weiteren Anwendungen für die digitale Buchhaltung zur Verfügung.

Seit Ende 2025 bietet Finom seinen Geschäftskunden außerdem KI-gestützte Kreditlinien und KMU-Finanzierungen von bis zu 50.000 € an. Die Finanzierungslösungen werden in Kooperation mit einem spezialisierten Finanzierungspartner angeboten und stehen bonitätsabhängig zur Verfügung.

N26

N26 Business Standard
Grundgebühr p. M.
0 €
Kosten / Buchung
0 €
Geschäftskonto für Selbstständige & Freiberufler
2 kostenlose Abhebungen / Monat in Deutschland
0,1 % Cashback auf alle Einkäufe
Keine ausgehende SWIFT-Überweisungen
Nicht nutzbar, wenn schon ein Privatkonto bei N26 besteht

Die Geschäftskonten der Berliner N26 Bank stehen ausschließlich Freiberuflern und Einzelunternehmern offen. Die Kontoeröffnung ist für Personen mit Wohnsitz in den meisten EU-Ländern möglich. Für in Deutschland beantragte Konten führt N26 eine Schufa-Prüfung durch.

Zur Auswahl stehen die Kontomodelle Business Standard, Business Smart, Business Go und Business Metal. Business Standard ist dauerhaft kostenlos. Die Grundgebühr der kostenpflichtigen Tarife beträgt 4,90 €, 9,90 € beziehungsweise 16,90 € pro Monat. In allen kostenpflichtigen Kontomodellen sind bis zu 10 Spaces-Unterkonten enthalten. Hinzu kommen – je nach Tarif – Zusatzleistungen wie Cashback, kostenlose Abhebungen außerhalb der Eurozone sowie in den beiden Premium-Tarifen verschiedene Versicherungsleistungen.

Beleglose SEPA-Transaktionen können in unbegrenzter Anzahl ohne Preisaufschlag ausgeführt werden. Für Überweisungen in Fremdwährungen ist Wise in die N26 App integriert. Über externe Finanzierungspartner sind außerdem bonitätsabhängige Finanzierungslösungen möglich.

Fazit

Die Eröffnung eines Geschäftskontos in Deutschland ist selbstverständlich auch für Ausländer ohne EU-Staatsbürgerschaft möglich. Neben einem gültigen Aufenthaltstitel ist dafür bei den meisten Banken ein Wohnsitz in Deutschland nötig. Einige FinTechs akzeptieren auch Nicht-EU-Ausländer als Business-Kunden, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben.

Filialbanken stehen der Kontoeröffnung von Ausländern aus Drittstaaten oft eher zögerlich gegenüber – vorwiegend dann, wenn diese Kunden nicht über eine unbefristete Niederlassungserlaubnis verfügen.

Direktbanken und FinTechs akzeptieren deutlich häufiger auch Business-Kunden mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Zudem bieten viele FinTechs ihre Geschäftskonten ohne Schufa-Prüfung an, was für Ausländer wichtig ist, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben.

Schwierig gestaltet sich die Kontoeröffnung vorwiegend für Ausländer mit einem Wohnsitz außerhalb der EU. Diese Möglichkeit bieten generell nur wenige Banken an.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Nein. Für die Eröffnung eines Geschäftskontos genügt grundsätzlich auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Allerdings sind Filialbanken bei Antragstellern mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU häufig weniger zurückhaltend. FinTechs und Direktbanken akzeptieren dagegen oft auch Kunden mit einem befristeten Aufenthaltstitel.

Um ein Geschäftskonto zu eröffnen, benötigen Nicht-EU-Ausländer im Regelfall eine gültige Aufenthaltserlaubnis, eine deutsche Niederlassungserlaubnis oder – je nach Einzelfall – eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beziehungsweise eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis nach § 38a Aufenthaltsgesetz.

Eine Duldung oder eine Fiktionsbescheinigung gelten dagegen nicht als reguläre Aufenthaltstitel. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und die Eröffnung eines Geschäftskontos sind damit meist nicht möglich. Im Einzelfall können die Ausländerbehörden eine selbstständige Tätigkeit genehmigen. Die Banken sind jedoch nicht verpflichtet, einen Antrag auf ein Geschäftskonto anzunehmen.

Ja. Alle in Deutschland lebenden Personen haben einmal im Jahr das Recht auf eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft. Weitere Auskünfte erteilt die Schufa kostenpflichtig. Vor dem Kontoantrag ist es sinnvoll, eine solche Auskunft einzuholen, um später unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Fehlerhaften Angaben sollte umgehend widersprochen werden – die Schufa ist dann zur Korrektur verpflichtet.

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt Daten zur Kreditwürdigkeit privater Verbraucher und zum Teil auch von Unternehmen. Sie errechnet daraus einen Score, der Auskunft darüber gibt, welche Risiken sich für Banken und andere Anbieter von Dienstleistungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung ergeben. Erfasst werden hierfür etwa Bankkonten, Kreditkarten und laufende Kredite, aber auch Telekommunikationsverträge.

Bei fehlenden oder nicht ausreichenden Daten ist keine Schufa-Prüfung möglich. Betroffen sind hiervon Personen, die erst kurze Zeit in Deutschland leben, aber auch Deutsche nach längerem Auslandsaufenthalt. Die Alternative ist in solchen Fällen ein Business-Konto ohne Schufa-Prüfung.

Bei einem Wohnsitz in einem EU-Land ist die Eröffnung eines Business-Kontos bei einigen FinTechs möglich.

Ein Wohnsitz in Drittstaaten wird nur von wenigen Banken akzeptiert – das Gleiche gilt für Deutsche, die im Ausland leben und sich in Deutschland abgemeldet haben. Hier empfiehlt sich, mehrere Banken persönlich zu kontaktieren, um zu klären, ob die Kontoeröffnung möglich ist und welche Dokumente und gegebenenfalls Beglaubigungen dafür benötigt werden.

Das hängt von den Bedingungen der jeweiligen Bank ab. Einige Anbieter erlauben die Weiterführung eines bestehenden Geschäftskontos auch nach einem Umzug ins Ausland, andere verlangen dauerhaft einen Wohn- und Firmensitz in Deutschland oder einem unterstützten EU-Land. Vor einem Umzug sollten Sie daher unbedingt prüfen, welche Regelungen für Ihr Geschäftskonto gelten.

Weiterführende Informationen und offizielle Quellen

Über die Autorin
Janine El-Saghir Janine El Saghir ist bei gruendung.de die Spezialistin für die konkreten, praktischen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Sie hat das besondere Talent, trockene...
Sabine Zimmermann Die Finanzen im Griff – von der Gründung bis zum Wachstum Sabine Zimmermann ist im Finanz-Ressort bei gruendung.de. Als Expertin für Firmenkunden-Banking und Unternehmensfinanzierung weiß... Mehr erfahren