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Geschäftskonto ohne EU-Pass: Voraussetzungen der Anbieter
Bei diesen Anbietern finden Nicht-EU-Ausländer ein Geschäftskonto
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Entspricht ca. 9 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
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- Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland ist bei den digitalen Konten die Regel: Kontist verlangt „Wohnsitz in Deutschland mit offizieller Anmeldung“ und Steuerpflicht in Deutschland, Tide einen Geschäftssitz in Deutschland mit Steuernummer, FYRST eine deutsche Geschäftsadresse; Finom eröffnet Unternehmenskonten nur für deutsche Rechtsformen.
- Vivid ist der Anbieter mit der weitesten Länderliste: Geschäftsführer dürfen im EWR, in der Schweiz, in Großbritannien, Hongkong, Singapur, Serbien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten wohnen, das Unternehmen muss in einem von 26 europäischen Ländern sitzen.
- Der Aufenthaltstitel entscheidet bei den Filialbanken: Die Niederlassungserlaubnis gibt es nach § 9 AufenthG nach fünf Jahren, für Selbstständige nach § 21 Abs. 4 AufenthG schon nach drei Jahren erfolgreicher Tätigkeit.
- Ohne Schufa-Historie helfen Konten ohne Bonitätsprüfung: Kontist, Tide und Vivid eröffnen nach eigenen Angaben ohne Schufa-Prüfung; N26 übermittelt Daten über die Beantragung an die Schufa.
- Für Staatsangehörige von Drittstaaten mit hohem Risiko gilt kein Kontoverbot, sondern die verstärkten Sorgfaltspflichten des § 15 GwG – mehr Nachweise, längere Prüfung, Einzelfallentscheidung der Bank (Stand: 24.09.2026).
Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist für Nicht-EU-Ausländer oft mit mehr Hürden verbunden als für deutsche oder europäische Antragsteller. Deshalb habe ich bei diesem Vergleich besonders darauf geachtet, welche Voraussetzungen die einzelnen Banken tatsächlich stellen und für welche Aufenthaltsstatus und Rechtsformen ihre Geschäftskonten geeignet sind. Der Schwerpunkt liegt auf Personen mit einem Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland oder einem anderen EU-Land. Für Antragsteller ohne deutschen oder europäischen Wohnsitz bieten in Deutschland nur wenige Banken ein Geschäftskonto an.
Geschäftskonto Nicht-EU-Ausländer – Filialbanken eher restriktiv
Im Hinblick auf ein deutsches Geschäftskonto für Nicht-EU-Ausländer gibt es große Unterschiede. Während viele Filialbanken hier eine eher restriktive Strategie verfolgen, stehen Direktbanken und FinTechs Ausländern als Business-Kunden offener gegenüber. Allerdings setzen auch diese Anbieter für die Eröffnung eines Geschäftskontos fast immer einen Wohnsitz in Deutschland oder mindestens in der EU voraus.
Ein Geschäftskonto für Nicht-EU-Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland oder der EU bieten nur sehr wenige Banken an.
Voraussetzungen für ein Geschäftskonto für Nicht-EU-Ausländer
Die wichtigste Voraussetzung für das Geschäftskonto Nicht-EU-Ausländer ist ein gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland oder einen anderen EU-Mitgliedsstaat. Ohne diese Voraussetzungen ist eine Kontoeröffnung in Deutschland meist nicht möglich.
EU-Bürger haben normalerweise keine Probleme, wenn sie in Deutschland ein Konto eröffnen wollen, sofern sie in der Bundesrepublik wohnen und über eine offizielle Meldebestätigung verfügen. Zudem bieten einige FinTechs ihre Geschäftskonten auch Personen an, die ihren Wohn- und Geschäftssitz in einem unterstützten EU-Land haben.
Chancen auf ein Geschäftskonto – abhängig vom Aufenthaltsstatus
Ob Nicht-EU-Ausländer problemlos ein Geschäftskonto in Deutschland eröffnen können, richtet sich vorwiegend nach ihrem Aufenthaltsstatus. Wer neu nach Deutschland kommt, erhält zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie ist zweckgebunden und muss vor ihrem Ablauf verlängert werden.
Unbefristete Aufenthaltstitel sind die deutsche Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zu einem unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird ebenfalls von Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilt und erleichtert den langfristigen Aufenthalt in anderen EU-Staaten. Wird sie von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt, berechtigt sie jedoch nicht automatisch zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Hierfür muss innerhalb der gesetzlichen Frist eine deutsche Aufenthaltserlaubnis nach § 38a Aufenthaltsgesetz beantragt werden. Ausländer aus Drittstaaten mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis verfügen in Deutschland über weitreichende Rechte und können grundsätzlich auch ein Geschäftskonto eröffnen.
Beide Titel können erstmals nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland oder der EU erworben werden. Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer können bereits nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten und damit problemlos ein Konto in Deutschland eröffnen.
Mit einer Niederlassungserlaubnis sind Sie bei einer Kontoeröffnung in Deutschland also auf der sicheren Seite. Die meisten Banken sehen für diese Business-Kunden keine Restriktionen vor.
Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis müssen jedoch vor allem bei Filialbanken mit einer Ablehnung ihres Kontoantrags rechnen. Empfehlenswert ist, dass sie sich bei der Suche nach einem passenden Bankkonto von vornherein auf Direktbanken und FinTechs fokussieren.
Ein Geschäftskonto für Menschen aus Drittstaaten ohne deutschen oder europäischen Wohnsitz und einen entsprechenden Aufenthaltstitel bieten in Deutschland nur sehr wenige Banken an.
Auch die Eröffnung eines privaten Girokontos ist für Personen ohne deutschen oder europäischen Wohnsitz häufig nur eingeschränkt möglich. Zudem schließen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Banken eine geschäftliche Nutzung privater Girokonten ausdrücklich aus.
Wenn ein deutsches Bankkonto für geschäftliche Zwecke erforderlich ist, sollten Personen ohne Wohnsitz in Deutschland oder in der EU vorab mehrere Banken kontaktieren und individuell klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kontoeröffnung aus dem Ausland möglich ist. Die Chancen können sich erhöhen, wenn die Bank auch im Heimatland vertreten ist. Ein digitaler Geschäftskonto-Vergleich reicht in diesem Fall meist nicht aus, um die geeigneten Anbieter zu identifizieren.
Schufa-Prüfung als mögliche Hürde für die Kontoeröffnung
Eine zweite Hürde ist die Bonität – oder besser: das Fehlen von Daten über sie. Wer erst seit Kurzem in Deutschland lebt, hat bei der Schufa keine Historie, und ein Score ohne Daten sagt einer Bank nichts. Banken mit Kreditrahmen prüfen die Bonität vor der Eröffnung; die Deutsche Bank ordnet die Auskunfteiabfrage in ihrem Datenschutzhinweis dem Kreditgeschäft zu, N26 übermittelt Daten „über die Beantragung“ des Kontos an die Schufa. Konten ohne Kreditrahmen brauchen diese Prüfung nicht: Kontist, Tide und Vivid sagen auf ihren Seiten zu, ohne Schufa-Prüfung zu eröffnen. Welche Konten das im Einzelnen sind, steht auf der Seite Geschäftskonto ohne Schufa.
Eine Alternative ist in solchen Fällen ein Schufa-freies Geschäfts-Girokonto, das von einigen FinTechs als reines Guthabenkonto angeboten wird. Wenn ein Kontokorrentkredit oder eine andere Finanzierung beantragt werden soll, wird grundsätzlich eine Bonitätsprüfung durchgeführt.
Business-Konten für Nicht-EU-Ausländer bei Direktbanken und FinTechs
Vor allem in den vergangenen Jahren haben sich im Geschäftskunden-Segment zahlreiche FinTechs etabliert. Die meisten von ihnen haben ihre Business-Konten stark auf die Anforderungen von Freiberuflern, Einzelunternehmern sowie kleinen und mittleren Firmen abgestimmt.
Zu ihren Leistungsangeboten gehören oft innovative Software-Features für Buchhaltung und Finanzverwaltung. Die FinTech Geschäftskonten werden ausschließlich online eröffnet und geführt.
FinTech Business-Konten eignen sich primär für Nutzer mit einem weitgehend digitalen Geschäftsmodell. Sie sind mit kostenlosen Debitkarten (VISA oder Mastercard) ausgestattet – echte Kreditkarten mit monatlicher Abrechnung gehören dagegen im FinTech-Segment meist nicht zum Leistungsumfang.
Beleglose Transaktionen inklusive Auslandsüberweisungen sind bei den FinTech-Konten kein Problem. Direkte Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen werden jedoch von den meisten Anbietern nicht unterstützt und können – gegen entsprechend hohe Gebühren – nur bei Fremdbanken vorgenommen werden.
Viele FinTechs haben neben kostenpflichtigen Kontomodellen auch ein kostenloses Geschäftskonto im Programm, das sich vorwiegend für Freiberufler und Einzelunternehmer eignet. Abhängig vom Anbieter und der individuellen Bonität sind teilweise auch ein Kontokorrentkredit und andere Finanzierungslösungen möglich.
Die meisten FinTechs akzeptieren Nicht-EU-Bürger als Business-Kunden, sodass die Kontoeröffnung in Deutschland problemlos möglich ist. Kontoeröffnung, Kontoführung und die direkte Kommunikation mit dem Anbieter sind meist auch auf Englisch möglich. Auch eine vorerst befristete Aufenthaltserlaubnis ist bei vielen FinTechs kein Problem. Ebenso werden Schufa-freie Business-Konten angeboten.
Allerdings setzen auch die FinTech-Anbieter meist voraus, dass ihre Geschäftskunden in Deutschland wohnen. Partiell wird auch ein europäischer Wohn- und Firmensitz akzeptiert.
Business-Konten für Nicht-EU-Ausländer bei Filialbanken
Ein Geschäftskonto bei Filialbanken ist die beste Wahl für Freiberufler, Solo-Selbstständige und Unternehmen, die sich neben leistungsstarkem Online-Banking auch die Service- und Beratungsleistungen einer Bankfiliale wünschen. Für die Kontoeröffnung ist grundsätzlich eine Schufa-Prüfung nötig.
Besondere Stärken dieser Banken liegen in individuellen Beratungen für Unternehmen und dem Zugang zu differenzierten Finanzierungsmöglichkeiten. Für Unternehmen, die in ihrer Geschäftstätigkeit auf häufige Bargeldtransaktionen angewiesen sind, ist ein Geschäfts-Girokonto bei einer Filialbank ebenfalls oft die optimale Wahl. Kostenloses Bargeldabheben ist bei so gut wie allen Filialbanken möglich, Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen werden zu günstigen Konditionen in den Filialen abgewickelt.
In der Realität haben Nicht-EU-Ausländer in Deutschland jedoch oft Schwierigkeiten, wenn sie bei einer Filialbank ein Konto eröffnen wollen. Explizite Ablehnungsgründe werden von den Banken gewöhnlich nicht genannt. Meistens spielen hier vorwiegend die folgenden Punkte eine Rolle:
- Über Ausländer, die sich erst seit kurzer Zeit in Deutschland befinden, liegen meist keine oder nicht ausreichende Daten zur finanziellen Situation des Antragstellers vor. Eine aussagefähige Schufa-Prüfung kann daher nicht vorgenommen werden.
- Viele Filialbanken akzeptieren Ausländer ohne europäischen Pass nur dann als Business-Kunden, wenn diese über eine Niederlassungserlaubnis oder den unbefristeten EU-Daueraufenthalt verfügen. Antragsteller mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis werden standardmäßig abgelehnt. Falls für die Kontoeröffnung auch ein befristeter Aufenthaltstitel akzeptiert wird, setzen die meisten Banken eine noch vorhandene Mindestgültigkeit von drei oder sechs Monaten voraus.
- Unzureichende Kenntnisse der deutschen Sprache können bei einigen Banken ebenfalls zur Ablehnung des Kontoantrags führen, da viele Banken ihre AGB nur auf Deutsch publizieren.
Kontoeröffnung eines Business-Kontos für Nicht-EU-Ausländer mit deutschem Wohnsitz
Die Eröffnung eines Geschäftskontos von Nicht-EU-Ausländern bei Direktbanken und FinTechs wird online vorgenommen. Hierfür steht auf den Webseiten der Anbieter ein Anmeldungsbereich mit digitalen Formularen zur Verfügung. Alternativ kann die Kontoeröffnung bei vielen FinTechs auch in der mobilen App des Anbieters erfolgen.
Bei vielen Filialbanken ist ebenfalls eine Online-Kontoeröffnung möglich – stellenweise hängt sie jedoch von der Rechtsform des Unternehmens ab. Beispielsweise können Freiberufler und Einzelunternehmer das Geschäftskonto der Commerzbank auch online beantragen und eröffnen. Unternehmen anderer Rechtsformen müssen dafür einen Filialtermin vereinbaren, zu dem alle für die Kontoeröffnung erforderlichen Dokumente mitzubringen sind.
Ablauf der digitalen Kontoeröffnung für ein Business-Konto
Die Online-Eröffnung eines Business-Kontos geht in den folgenden Schritten vor sich:
- Ausfüllen des digitalen Antragsformulars und Upload aller für die Kontoeröffnung notwendigen Unterlagen.
- Ihre Identität bestätigen Sie durch das Videoident-Verfahren oder Postident-Verfahren. Die Legitimation durch das Videoident-Verfahren ist in wenigen Minuten abgeschlossen. Für das Postident-Verfahren legen Antragsteller ihre Ausweispapiere in einer Filiale der Deutschen Post vor und erhalten dort eine Identifikationsbestätigung – den sogenannten Postident-Coupon – die auf dem Postweg an die Bank geschickt wird.
- Bei einer Video-Ident-Legitimation erfolgt die Freischaltung des Kontos oft unmittelbar danach oder innerhalb weniger Stunden. Die IBAN und weitere wichtige Kontoinformationen werden per E-Mail übermittelt. Das Konto ist dann direkt nach der Video-Ident-Legitimation einsatzfähig. Beim Postident-Verfahren kann es bis zur endgültigen Kontoeröffnung einige Arbeitstage dauern, da die Legitimation des Antragstellers von der Deutschen Post an die kontoführenden Banken weitergeleitet wird. Das Video-Ident-Verfahren ist im Vergleich zur Anwendung des Postident-Verfahrens somit der deutlich schnellere Weg, auf dem ein geschäftliches Konto eröffnet werden kann.
- Karten und weitere Kontodaten werden nach der Freischaltung per Post versendet.
Bei Nicht-EU-Ausländern gelten für die digitale Identitätsprüfung häufig strengere Anforderungen als für deutsche oder EU-Staatsangehörige. Viele Banken und FinTechs akzeptieren im Videoident-Verfahren nur den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Ein Visum oder Aufenthaltstitel als Aufkleber im Reisepass reicht häufig nicht aus. Zudem bieten einige Anbieter ausschließlich eine digitale Identitätsprüfung an und verzichten vollständig auf das Postident-Verfahren. Prüfen Sie deshalb bereits vor der Kontoeröffnung, welche Identifikationsverfahren und Ausweisdokumente der jeweilige Anbieter akzeptiert.
Dokumente für die Kontoeröffnung – Nicht-EU-Bürger mit deutschem Wohnsitz
An dieser Stelle geht es zunächst um Menschen aus Drittstaaten mit Wohnsitz in Deutschland, die in Deutschland ein Geschäftskonto eröffnen wollen. Auch die meisten FinTechs setzen dafür einen deutschen Wohn- und Firmensitz voraus.
Für die Kontoeröffnung sind ein gültiger Reisepass, eine aktuelle Meldebestätigung und ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Die meisten deutschen Banken verlangen als Wohnsitznachweis eine offizielle Meldebescheinigung. Einige internationale FinTechs akzeptieren in bestimmten Fällen alternativ auch eine aktuelle Stromrechnung oder einen Mietvertrag.
Problematisch kann es werden, wenn im Reisepass kein Geburtsort eingetragen ist – in einigen Ländern ist diese Praxis üblich. In diesem Fall müssen Antragsteller möglicherweise ihre Identität bestätigen, indem sie weitere Dokumente vorlegen, für die im Herkunftsland eine offizielle Beglaubigung durch Apostille oder Legalisation erfolgen muss.
Weitere einzureichende Dokumente richten sich nach der Rechtsform des Unternehmens:
Freiberufler und Soloselbstständige, die Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes mit deutschem Wohnsitz sind, benötigen neben ihren Personaldokumenten ihre Steuernummer sowie – bei einer gewerblichen Tätigkeit – ihre Gewerbeanmeldung. In der Regel wird die Bank außerdem eine Beschreibung der selbstständigen Tätigkeit verlangen.
Von Unternehmen fordern die Banken die folgenden Angaben und Unterlagen:
- Firmenname und Rechtsform
- Steuernummer
- Gewerbeanmeldung
- Bei registerpflichtigen Unternehmen: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag, aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Partnerschaftsregister
- Bei UGs (haftungsbeschränkt) und GmbHs in Gründung: notariell beglaubigter Gründungs- oder Gesellschaftsvertrag (der Handelsregisterauszug wird nach dem Abschluss der Gründung nachgereicht)
- Liste und Ausweispapiere aller Gesellschafter
- Ausweispapiere aller weiteren Personen, die eine Kontovollmacht erhalten sollen.
Vor dem Kontoantrag empfiehlt sich eine Nachfrage beim Kundendienst der Bank, um zu klären, welche Dokumente nötig sind. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Hierfür gewähren die Banken eine Frist von bis zu 90 Tagen.
Kontoeröffnung für Nicht-EU-Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland
Komplizierter ist die Eröffnung eines deutschen Geschäftskontos für Nicht-EU-Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland – beispielsweise dann, wenn Unternehmer sich nicht in Deutschland befinden, aber in der Bundesrepublik eine Firma gründen wollen.
Ein EU-Wohnsitz ist meist unproblematisch, sofern die Bank ihn akzeptiert. Die Identifikation erfolgt ebenso wie bei einem deutschen Wohn- und Firmensitz durch Vorlage des Reisepasses, eines Aufenthaltstitels für das jeweilige Land und einer Meldebestätigung, sofern diese nach den jeweiligen nationalen Vorschriften erforderlich ist.
Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU gelten weitere Regelungen, die sich zwischen den einzelnen Ländern unterscheiden. Neben dem Reisepass und den regulären Geschäftsunterlagen werden oft zusätzliche Dokumente angefordert, um die Kontoeröffnung aus dem Ausland in die Wege zu leiten.
• Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU
→ nahezu alle Geschäftskonten kommen infrage.
• Befristete Aufenthaltserlaubnis
→ FinTechs und digitale Anbieter sind häufig die bessere Wahl.
• Kein deutscher oder EU-Wohnsitz
→ nur wenige Banken eröffnen überhaupt ein Geschäftskonto. Eine individuelle Anfrage ist erforderlich.
Beglaubigungen für ausländische Dokumente – Apostille und Legalisation
Ausländische Papiere müssen ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden. Welche Beglaubigungsverfahren akzeptiert werden, hängt von der europäischen und deutschen Gesetzgebung in Relation zu den jeweiligen Herkunftsländern ab. Je nachdem kann es sich dabei um eine Beglaubigung per Apostille oder eine Legalisation durch zuverlässige Dritte handeln.
Apostille
Eine Apostille ist ein vereinfachtes Beglaubigungsverfahren, durch das die Echtheit der Unterschrift auf einem Dokument und die Befugnis zur Ausstellung einer Urkunde durch eine dafür zuständige Behörde des Heimatlandes bestätigt werden. Die Grundlage dafür bildet das Haager Abkommen, das dafür feste Regeln definiert.
Eine Beglaubigung von Dokumenten durch die zuständige deutsche Botschaft ist für eine Apostille nicht erforderlich.
Ausweispapiere aus Ländern, in denen eine Apostillierung möglich ist, werden in Deutschland meist anerkannt. Oft kann die Identifikation des Antragstellers dann auch aus dem Ausland im Videoident-Verfahren unter Vorlage des Reisepasses vorgenommen werden.
Wenn das Ausweisdokument keine Adresse enthält und das Heimatland keine Meldebescheinigungen ausstellt, kann der Wohnsitz durch aktuelle Steuerbescheide oder Versorgungsrechnungen (Strom, Gas, Wasser) nachgewiesen werden.
Falls die Angaben im Reisepass für eine zuverlässige Identifikation nicht ausreichen, werden zusätzliche Dokumente und Beglaubigungen nötig, die mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden müssen.
Legalisation durch „zuverlässige Dritte“
Länder, die dem Haager Abkommen nicht beigetreten sind, können keine Apostillen ausstellen. Die Apostillen weiterer Länder werden in Deutschland nicht anerkannt.
Für die meisten Staaten, die von der Apostillierung ausgeschlossen sind, sieht der Gesetzgeber eine Legalisationsmöglichkeit durch „zuverlässige Dritte“ vor.
Eine solche Legalisation kann für eine natürliche oder juristische Person – im zweiten Fall also für Unternehmen – und für verschiedene Arten von Dokumenten vorgenommen werden. Sie muss zusätzlich durch die deutsche Botschaft beglaubigt werden.
Als „zuverlässige Dritte“ gelten etwa Banken, Notare sowie vereidigte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Länder ohne Beglaubigungsmöglichkeiten
In einigen wenigen Ländern ist weder eine Beglaubigung durch Apostille noch durch Legalisation möglich – Staatsbürger dieser Länder ohne Wohnsitz in Deutschland können bei einer Bank in Deutschland grundsätzlich kein Geschäftskonto eröffnen.
Über Beglaubigungsmöglichkeiten und den Ausschluss einzelner Länder gibt die zuständige deutsche Botschaft Auskunft.
Für Staatsangehörige von Drittstaaten, die die Europäische Kommission als Länder mit hohem Risiko der Geldwäsche einstuft, gilt kein gesetzliches Kontoverbot. Die Bank muss nach § 15 Abs. 3 GwG verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllen: zusätzliche Informationen zum Kunden, zur Herkunft der Mittel und zum Zweck der Geschäftsbeziehung, Zustimmung der Führungsebene, intensivere Überwachung. In der Praxis bedeutet das längere Prüfungen, mehr Unterlagen und häufiger eine Ablehnung – eine Entscheidung im Einzelfall, keine Regel.
Die Liste dieser Drittstaaten führt die Europäische Kommission in einer delegierten Verordnung und ändert sie mehrmals im Jahr; die BaFin veröffentlicht die jeweils geltende Fassung. Vor dem Antrag lohnt der Blick hinein, weil die Bank die Prüfung nicht abkürzen darf.
Kontoeröffnung durch einen Bevollmächtigten
Nicht-EU-Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland können außerdem eine andere Person bevollmächtigen, in ihrem Namen ein Konto in Deutschland zu eröffnen.
Die Kontoeröffnung durch einen Bevollmächtigten ist nur bei Filialbanken möglich, wird allerdings nicht von allen Banken akzeptiert. Auch die Vollmacht muss durch Apostille oder Legalisation beglaubigt werden.
Geschäftskonten für Nicht-EU-Ausländer: was die Anbieter selbst nennen
Die folgenden Angaben stammen von den Preis-, Hilfe- und Rechtsseiten der Anbieter. „Keine Angabe“ heißt: Der Anbieter nennt auf diesen Seiten keine Bedingung zu Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz – nachfragen vor dem Antrag ist dann der schnellste Weg.
| Anbieter | Wohn- oder Geschäftssitz | Rechtsformen | Bonitätsprüfung laut Anbieter |
|---|---|---|---|
| Vivid | Unternehmen in einem von 26 europäischen Ländern (darunter Deutschland, Österreich, Schweiz); Geschäftsführer mit Wohnsitz im EWR, in der Schweiz, Großbritannien, Hongkong, Singapur, Serbien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten | alle gängigen deutschen Rechtsformen, auch GmbH und UG in Gründung | „Kontoeröffnung ohne Bonitätsabfrage“ |
| Kontist | „Wohnsitz in Deutschland mit offizieller Anmeldung“, Steuerpflicht in Deutschland, gültiger Ausweis, Mindestalter 18 | Freiberufler, Kleinunternehmer, GmbH, UG, GbR, Unternehmen in Gründung; „wenn du die Erlaubnis hast, in Deutschland selbstständig tätig zu sein“ | „keine SCHUFA-Prüfung“; Kredite nur mit Schufa-Auskunft |
| Tide | Geschäftssitz in Deutschland mit Steuer-ID und Steuernummer; Gewerbeschein bei Einzelunternehmen | Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmer, KMU, UG, GmbH | „Es gibt keine SCHUFA-Prüfung“ |
| FYRST | „lediglich, dass ein deutscher Unternehmenssitz bzw. eine deutsche Geschäftsadresse vorhanden ist“ | Gewerbetreibende, Freiberufler, e. K., UG, GmbH, GbR, OHG, KG, e. V., Gesellschaft in Gründung | Datenschutzhinweis der Deutsche Bank AG: Auskunfteiabfrage „im Kreditgeschäft“ |
| Finom | Unternehmenskonten „derzeit nur auf Deutschland beschränkt“ (Rechtsformen); deutsche IBAN | AG, e. K., eG, GmbH, GbR, KG, OHG, UG, GmbH i. G., UG i. G. und weitere | keine Angabe; keine Kredite und keine Kreditkarten |
| Qonto | keine Angabe auf der Preisseite; Antrag mit deutscher IBAN für in Deutschland ansässige Unternehmen | Starter nur e. K., Einzelunternehmer, Freiberufler; ab Basic GbR, GmbH, UG und Gesellschaften in Gründung | Datenschutzerklärung nennt die Schufa nur für die Ratenzahlung PayLater |
| N26 | keine Angabe auf der Geschäftskontoseite | nur Freiberufler und Selbstständige „unter ihrem eigenen Namen“ | übermittelt Daten „über die Beantragung“ an die Schufa; Einwilligung zur Bonitätsprüfung |
| Commerzbank | keine Angabe auf der Geschäftskontoseite; Antrag online oder in der Filiale | alle Rechtsformen einschließlich Kapitalgesellschaften | keine Angabe; Kreditlinie nach Bonität |
| Quelle: Hilfezentrum und Business-Seiten von Vivid (24.09.2026), Preisseiten von Kontist und Tide, FYRST-Produktseite und Datenschutzhinweis, Finom-Hilfezentrum, Qonto Preisseite und Datenschutzerklärung, N26 Geschäftskontoseite und Datenschutzerklärung, Commerzbank Geschäftskonten-Seite (alle 06./07.09.2026). Grundpreise und Konditionen der Konten: unsere eigene Produktdatenbank, abgerufen am 24.09.2026. | |||
Commerzbank
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Die Commerzbank nennt auf ihrer Geschäftskonten-Seite keine Bedingung zur Staatsangehörigkeit; Freiberufler und Einzelunternehmer beantragen das Konto online, für andere Rechtsformen führt der Weg über die Filiale. Für Gründer aus Drittstaaten heißt das: Der Aufenthaltstitel wird im Gespräch geprüft, und eine Kreditlinie gibt es nur nach Bonität. Dafür bietet die Bank, was digitale Anbieter nicht haben – Bargeld am Automaten und am Schalter, Beratung und Finanzierung –, und wirbt für Gründer mit der Kapitaleinzahlung für GmbH und UG in 48 Stunden.
FYRST
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FYRST, die Digitalmarke der Deutschen Bank, verlangt nach eigener Angabe „lediglich, dass ein deutscher Unternehmenssitz bzw. eine deutsche Geschäftsadresse vorhanden ist“, und führt in ihrer Rechtsformliste vom Freiberufler bis zur Gesellschaft in Gründung alle gängigen Formen. Zur Schufa macht FYRST keine Zusage; der Datenschutzhinweis der Deutsche Bank AG ordnet die Auskunfteiabfrage dem Kreditgeschäft und dem Basiskonto zu. Das Base-Konto kostet für natürliche Personen keinen Grundpreis, für Gesellschaften nach sechs Freimonaten 6 € im Monat; Bargeld läuft über die Filialen der Deutschen Bank.
Qonto
0 € / MonatJahresabo (Vorauszahlung):
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Entspricht ca. 9 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
11 € / Monat (13,09 € mit MwSt.)
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Qonto ist ein von der französischen ACPR zugelassenes Zahlungsinstitut mit Berliner Zweigniederlassung und vergibt deutsche IBANs. Zu Staatsangehörigkeit und Wohnsitz nennt die Preisseite keine Bedingung; die Rechtsformliste beginnt beim Freiberufler und reicht bis zur Gesellschaft in Gründung, der Tarif Starter ohne Grundpreis gilt nur für eingetragene Kaufleute, Einzelunternehmer und Freiberufler. Die Datenschutzerklärung nennt die Schufa nur für die Prüfung der Ratenzahlung PayLater – eine Bonitätsprüfung zur Kontoeröffnung beschreibt sie nicht. Bargeld nimmt Qonto nicht an.
Finom
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0 € / Monat
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Finom ist nach eigener Angabe ein lizenziertes E-Geld-Institut mit nationalen IBANs in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Für Unternehmen gilt laut Hilfezentrum: „Für Unternehmen sind die unterstützten Rechtsformen derzeit nur auf Deutschland beschränkt“ – ein in Deutschland gegründetes Unternehmen eines Nicht-EU-Bürgers ist damit möglich, ein ausländisches Unternehmen nicht. Zur Schufa macht Finom keine Aussage; Kredite und Kreditkarten bietet Finom nach eigener Angabe nicht an, das Konto ist ein Guthabenkonto. Bareinzahlungen sind nicht möglich.
N26
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Die Geschäftskonten der N26 Bank SE stehen nur Freiberuflern und Selbstständigen offen, die „unter ihrem eigenen Namen arbeiten“; ein Firmenkonto für UG und GmbH ist angekündigt, aber nicht gestartet. Wohnsitzländer nennt die Geschäftskontoseite nicht. Nach der Datenschutzerklärung übermittelt N26 Daten „über die Beantragung“ des Kontos an die Schufa und holt eine Einwilligung zur Bonitätsprüfung ein – für Gründer ohne Schufa-Historie ist das die Hürde, die Kontist, Tide und Vivid nicht haben. Business Standard kostet keinen Grundpreis, Bargeld läuft über CASH26 im Einzelhandel.
Vivid
0 € / Monat
Monatliche Abrechnung
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Vivid ist der einzige Anbieter im Vergleich, der seine Länderliste veröffentlicht: Das Unternehmen muss in einem von 26 europäischen Ländern sitzen – neben Deutschland etwa Österreich, die Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande und Polen –, die Geschäftsführer dürfen im EWR, in der Schweiz, in Großbritannien, Hongkong, Singapur, Serbien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten wohnen; gemeinnützige Organisationen müssen in Deutschland registriert sein. Die Kontoeröffnung läuft „ohne Bonitätsabfrage“, mit deutscher IBAN und beliebig vielen Unterkonten; das Guthaben liegt bei der Vivid Money S.A. unter Aufsicht der luxemburgischen CSSF als getrennt verwahrtes Kundengeld.
Fazit
Die Eröffnung eines Geschäftskontos in Deutschland ist selbstverständlich auch für Ausländer ohne EU-Staatsbürgerschaft möglich. Neben einem gültigen Aufenthaltstitel ist dafür bei den meisten Banken ein Wohnsitz in Deutschland nötig. Einige FinTechs akzeptieren auch Nicht-EU-Ausländer als Business-Kunden, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben.
Filialbanken stehen der Kontoeröffnung von Ausländern aus Drittstaaten oft eher zögerlich gegenüber – vorwiegend dann, wenn diese Kunden nicht über eine unbefristete Niederlassungserlaubnis verfügen.
Direktbanken und FinTechs akzeptieren deutlich häufiger auch Business-Kunden mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Zudem bieten viele FinTechs ihre Geschäftskonten ohne Schufa-Prüfung an, was für Ausländer wichtig ist, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben.
Schwierig gestaltet sich die Kontoeröffnung vorwiegend für Ausländer mit einem Wohnsitz außerhalb der EU. Diese Möglichkeit bieten generell nur wenige Banken an.
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Nein. Für die Eröffnung eines Geschäftskontos genügt grundsätzlich auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Allerdings sind Filialbanken bei Antragstellern mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU häufig weniger zurückhaltend. FinTechs und Direktbanken akzeptieren dagegen oft auch Kunden mit einem befristeten Aufenthaltstitel.
Um ein Geschäftskonto zu eröffnen, benötigen Nicht-EU-Ausländer im Regelfall eine gültige Aufenthaltserlaubnis, eine deutsche Niederlassungserlaubnis oder – je nach Einzelfall – eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beziehungsweise eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis nach § 38a Aufenthaltsgesetz.
Eine Duldung oder eine Fiktionsbescheinigung gelten dagegen nicht als reguläre Aufenthaltstitel. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und die Eröffnung eines Geschäftskontos sind damit meist nicht möglich. Im Einzelfall können die Ausländerbehörden eine selbstständige Tätigkeit genehmigen. Die Banken sind jedoch nicht verpflichtet, einen Antrag auf ein Geschäftskonto anzunehmen.
Ja. Alle in Deutschland lebenden Personen haben einmal im Jahr das Recht auf eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft. Weitere Auskünfte erteilt die Schufa kostenpflichtig. Vor dem Kontoantrag ist es sinnvoll, eine solche Auskunft einzuholen, um später unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Fehlerhaften Angaben sollte umgehend widersprochen werden – die Schufa ist dann zur Korrektur verpflichtet.
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt Daten zur Kreditwürdigkeit privater Verbraucher und zum Teil auch von Unternehmen. Sie errechnet daraus einen Score, der Auskunft darüber gibt, welche Risiken sich für Banken und andere Anbieter von Dienstleistungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung ergeben. Erfasst werden hierfür etwa Bankkonten, Kreditkarten und laufende Kredite, aber auch Telekommunikationsverträge.
Bei fehlenden oder nicht ausreichenden Daten ist keine Schufa-Prüfung möglich. Betroffen sind hiervon Personen, die erst kurze Zeit in Deutschland leben, aber auch Deutsche nach längerem Auslandsaufenthalt. Die Alternative ist in solchen Fällen ein Business-Konto ohne Schufa-Prüfung.
Bei einem Wohnsitz in einem EU-Land ist die Eröffnung eines Business-Kontos bei einigen FinTechs möglich.
Ein Wohnsitz in Drittstaaten wird nur von wenigen Banken akzeptiert – das Gleiche gilt für Deutsche, die im Ausland leben und sich in Deutschland abgemeldet haben. Hier empfiehlt sich, mehrere Banken persönlich zu kontaktieren, um zu klären, ob die Kontoeröffnung möglich ist und welche Dokumente und gegebenenfalls Beglaubigungen dafür benötigt werden.
Das hängt von den Bedingungen der jeweiligen Bank ab. Einige Anbieter erlauben die Weiterführung eines bestehenden Geschäftskontos auch nach einem Umzug ins Ausland, andere verlangen dauerhaft einen Wohn- und Firmensitz in Deutschland oder einem unterstützten EU-Land. Vor einem Umzug sollten Sie daher unbedingt prüfen, welche Regelungen für Ihr Geschäftskonto gelten.
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Gesetzestext zu Aufenthaltstiteln und Niederlassungserlaubnis.
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Informationen zu Aufenthaltstiteln, Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – Informationen zur Bankenaufsicht sowie zu geldwäscherechtlichen Vorgaben und Hochrisikostaaten.
- SCHUFA – Informationen zur Bonitätsprüfung und zur kostenlosen Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.
- KfW – Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer und Unternehmen.
