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Abkürzungen richtig schreiben

Für zahlreiche Begriffe gibt es gängige, feststehende Abkürzungen, die allgemein verstanden werden. Das heißt: So gut wie jeder weiß, was diese bedeuten. Das liegt daran, dass diese gemäß Duden vorgegeben sind. Die DIN 5008 normiert diese Schreibweisen und Formatierungen (z. B. Leerzeichen, Zeilenumbruchschutz) im professionellen Schriftverkehr.
Während es in Büchern oder längeren Textbeiträgen üblich ist, Begriffe und auch Zahlen bis zu einer bestimmten Höhe auszuschreiben, soll geschäftliche Korrespondenz rasch auf den Punkt kommen, weshalb Abkürzungen nach DIN 5008 hilfreich sind.
Gängige Abkürzungen:
- beispielsweise – bspw.
- zum Beispiel – z. B. (hier wird seit 2020 das schmale geschützte Leerzeichen (Unicode U+202F, HTML  ) empfohlen, da es sich um zwei Wörter handelt)
- gegebenenfalls – ggf.
- eventuell – evtl.
- meines Erachtens – m. E.
- im Auftrag – i. A.
- und so weiter – usw.
- in der Regel – i. d. R.
- Stunde – Std.
- Minute – Min.
Beachten Sie: Werden Zeitangaben als physikalische/technische Maßeinheiten im Text verwendet, sieht das SI-Einheitensystem und auch die DIN 5008 die Einheitenzeichen h (Stunde) und min (Minute) vor – ohne Punkt.
Abkürzungen für feststehende Nomen und Unternehmensbezeichnungen:
- Zweites Deutsches Fernsehen – ZDF
- Europäische Union – EU
- United States of America – USA
- Lastkraftwagen – Lkw
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH
- Aktiengesellschaft – AG
- Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
Es gilt strikt, folgende Unterscheidung einzuhalten: Abkürzungen, die man beim Vorlesen als volles Wort spricht, erhalten Punkte. Abkürzungen, die buchstabenweise gesprochen werden, werden ohne Punkt geschrieben.
Steht die Abkürzung innerhalb eines Satzes, wird das folgende Wort kleingeschrieben, sofern es kein Nomen ist. Hierauf unbedingt achten, denn es gibt einige Autokorrekturprogramme, die das nicht selbstständig erkennen und daher automatisch das nächste Wort großschreiben.
Häufig treten Fehler bei der Bildung der Mehrzahl auf. So werden AGB zum Beispiel mit AGBs oder, noch schlimmer, mit AGB’s abgekürzt. Das angehängte „s“ ist überflüssig, denn „AGB“ ist bereits die Pluralform. Außerdem wird ein Mehrzahl-s grundsätzlich einfach an das Wort angehängt, ohne Apostroph, der als „Deppenapostroph“ in den Sprachgebrauch eingegangen ist.
Aber: Mittlerweile ist im Fall von AGB die Pluralform „AGBs“ laut Duden umgangssprachlich als etablierte Nebenform zulässig und wird im Alltag häufig verwendet, um Missverständnisse zu vermeiden. In der geschäftlichen Korrespondenz sollten Sie sich trotzdem strikt an AGB halten. Den Plural können Sie auch auf andere Weise verständlicher ausdrücken, z. B. durch „unsere AGB“.
Ebenfalls ohne Punkt abgekürzt werden:
- Maßeinheiten (m für Meter, cm für Zentimeter – jeweils mit einem geschützten Leerzeichen hinter der zugehörigen Zahl; Ausnahme: Bei Winkel-Gradangaben (z. B. 45°) wird direkt an die Zahl angeschlossen (kein Leerzeichen), während bei Temperaturangaben (z. B. 20 °C) ein geschütztes Leerzeichen zwingend vorgeschrieben ist.)
- Chemische Symbole und physikalische Einheiten (kWh für Kilowattstunde)
- Währungen (EUR für Euro, CHF für Schweizer Franken)
- Himmelsrichtungen (SW für Südwest, NO für Nordost etc.)
Vorsicht ist geboten bei selten verwendeten Abkürzungen. Wenn Sie Zweifel haben, ob der Adressat wirklich weiß, was gemeint ist, verzichten Sie lieber auf die Kurzform und schreiben Sie das Wort aus. Das gilt auch, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die korrekte Abkürzung kennen. Sofern Sie sich an die DIN 5008 für Abkürzungen halten, sollte dies künftig nicht mehr vorkommen.