Wie wir unser Geld verdienen
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Geschäftskonten für jede Rechtsform
Geschäftskonten für verschiedene Rechtsformen
107,88 € / Jahr (128,38 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 8,99 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
10,99 € / Monat (13,08 € mit MwSt.)
Monatliche Abrechnung
0 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / Monat
Monatliche AbrechnungHinweis: Für Gewerbetreibende und Freiberufler entfällt die Grundgebühr. Alle anderen Rechtsformen zahlen 6 € / Monat.
0 € / MonatJahresabo (Vorauszahlung):
108 € / Jahr (128,52 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 9 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
11 € / Monat (13,09 € mit MwSt.)
Monatliche Abrechnung
0 € / Monat
Monatliche AbrechnungHinweis: Für inaktive Konten werden 2 € / Monat berechnet. Ab 300 € monatlichen Transaktionen ist das Konto kostenlos. (eingehende und ausgehende Transaktionen gesamt)
8,90 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
34,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
- Die Rechtsform entscheidet: Ob GmbH, UG, GbR, Freiberufler oder Einzelunternehmer – die Wahl des richtigen Geschäftskontos hängt maßgeblich von den gesetzlichen Anforderungen und den praktischen Bedürfnissen ab.
- Pflicht versus Empfehlung: Für Kapitalgesellschaften ist ein separates Geschäftskonto gesetzlich vorgeschrieben. Für Freiberufler und Selbstständige ist es zwar keine Pflicht, aber für Buchhaltung und professionelle Verwaltung der Finanzen dringend empfohlen.
- Besonderheiten beachten: Einzahlungen von Stammkapital bei GmbH und UG, Zustimmung aller Gesellschafter bei einer GbR oder flexible Konditionen für Solo-Selbstständige – jede Rechtsform hat eigene Anforderungen.
- Anbieter-Vielfalt: Zur Auswahl stehen Filialbanken, Direktbanken und spezialisierte FinTechs mit digitalen Business-Konten und modernen Online-Banking-Funktionen.
- Zielgruppen im Überblick: Von Gründern über kleine Firmen bis zu etablierten Unternehmen finden alle die passende Lösung für ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr.
Warum die Rechtsform für die Kontenauswahl entscheidend ist
Die Wahl des passenden Geschäftskontos hängt direkt mit der Rechtsform Ihres Unternehmens zusammen.
Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG sind gesetzlich verpflichtet, ein separates Firmenkonto zu führen. Für nicht registrierte Personengesellschaften wie eine GbR sowie für Einzelunternehmer und Freiberufler besteht keine Geschäftskontopflicht – dennoch ist die Eröffnung eines Firmenkontos für die Buchhaltung, den Überblick über die Finanzen und einen professionellen Auftritt unverzichtbar.
Neben den gesetzlichen Vorgaben spielen auch die praktischen Anforderungen eine Rolle bei der Kontoauswahl. Digitale Unternehmen benötigen vorrangig effizientes Online-Banking und Mobile-Banking, flexible Kartenlösungen und die Möglichkeit, Buchhaltungssoftware in das Konto zu integrieren. Bargeldintensive Geschäftsmodelle wie Gastronomie oder Einzelhandel sind dagegen auf eine gute Infrastruktur für Ein- und Auszahlungen von Bargeld angewiesen.
Auch Branchen und Unternehmen mit vielen internationalen Transaktionen stellen besondere Ansprüche an den Zahlungsverkehr des Kontos.
Insgesamt zeigt sich: Die Rechtsform gibt den rechtlichen Rahmen für das Firmenkonto vor, während die Branche und das Geschäftsmodell die praktischen Anforderungen bestimmen. Beides muss bei der Kontowahl berücksichtigt werden.
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Es muss bereits während der Unternehmensgründung eröffnet werden, um das Stammkapital darauf einzuzahlen. Ohne ein solches Gründungskonto ist die Gesellschaft nicht eintragungsfähig. Nachdem die Bank die Einzahlungsbestätigung ausgestellt hat, kann der Notar die Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister anmelden. Viele Banken und FinTechs ermöglichen deshalb die Eröffnung eines Geschäftskontos ausdrücklich auch als Gründungskonto.
Einige Banken bieten Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG in Gründung umfassende Unterstützung für den Start in die Selbstständigkeit an. Beispielsweise ermöglichen die Commerzbank und die französische Neobank Qonto diesen Rechtsformen eine vollständige digitale Gründung inklusive Beratung und anwaltlicher Unterstützung.
Der zentrale Punkt der Geschäftskontopflicht von Kapitalgesellschaften ist die strikte Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen, die für diese Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieses Trennungsprinzip ist die Grundlage für die auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung von GmbH, UG und AG. Wird es verletzt, drohen nicht nur der Verlust der Haftungsbeschränkung und eine persönliche Durchgriffshaftung der Gesellschafter, sondern im Extremfall auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Untreue oder Insolvenzdelikten.
Eine weitere Besonderheit ergibt sich aus der Gesellschafterstruktur: Häufig müssen mehrere Geschäftsführer oder Prokuristen legitimiert und als Bevollmächtigte eingetragen werden. Banken prüfen die Unterlagen daher sehr genau und verlangen die persönliche oder digitale Legitimation aller wirtschaftlich Berechtigten.
Bei der Wahl des passenden Kontos für eine Kapitalgesellschaft spielt das Profil des Anbieters eine große Rolle. Filialbanken wie die Commerzbank oder die Deutsche Bank eignen sich für Kapitalgesellschaften, die Wert auf internationale Reichweite, Bargeldservices und persönliche Beratung legen.
Für kleinere Gesellschaften sind Anbieter wie FYRST interessant, die ein auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Firmenkonto mit digitalen Services bieten. Unternehmen mit regionalem Schwerpunkt sind möglicherweise mit einem Konto bei einer Sparkasse oder Volksbank gut beraten. Digitale Neobanken und FinTechs wie Qonto oder Finom punkten hingegen mit besonders schneller Kontoeröffnung, einfacher Legitimation und integrierten Buchhaltungstools.
Insgesamt gilt: Für Kapitalgesellschaften ist das Geschäftskonto essenziell, um die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und gleichzeitig ein effizientes Finanzmanagement sicherzustellen.
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PartG)
Bei Personengesellschaften hängt die Geschäftskontopflicht von der Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister ab, die durch die Kaufmannseigenschaft begründet wird.
Gesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind – etwa die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – unterliegen keiner gesetzlichen Pflicht, ein Geschäftskonto zu führen.
Dies gilt auch für die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die den klassischen freien Berufen (unter anderem Ärzten oder Anwälten) vorbehalten ist. Sie sind nicht bilanzierungspflichtig – für die Ermittlung von Gewinnen und Steuern erstellen sie ebenso wie Freiberufler und Einzelunternehmer eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Anders verhält es sich bei Personengesellschaften wie der OHG (Offene Handelsgesellschaft) oder der KG (Kommanditgesellschaft). Unternehmer wählen diese Rechtsformen, wenn sie ein Handelsgewerbe gründen wollen. Kraft ihrer Rechtsform sind sie Handelsgesellschaften und verfügen automatisch über die Kaufmannseigenschaft. Hierdurch sind sie zum Eintrag ins Handelsregister, zur doppelten Buchführung und Bilanzierung sowie zur Eröffnung eines Geschäftskontos verpflichtet. Allerdings gilt für diese Rechtsformen nicht die grundsätzlich beschränkte Haftung der Kapitalgesellschaften.
Auch für nicht registrierte Personengesellschaften empfiehlt sich jedoch die Eröffnung eines separaten Firmenkontos, da es die Buchhaltung und die Erfüllung steuerlicher Anforderungen vereinfacht, indem es für eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen sorgt.
Der Eröffnung eines Geschäftskontos für eine GbR oder eine Partnerschaftsgesellschaft müssen alle Gesellschafter zustimmen und sich im Eröffnungsprozess auch als wirtschaftlich Berechtigte legitimieren. Zudem müssen sie eine Entscheidung darüber treffen, ob sie ihr Firmenkonto als Und-Konto oder als Oder-Konto führen wollen.
Ein Und-Konto verlangt, dass die Gesellschafter alle Verfügungen gemeinsam treffen. Hieraus resultieren höhere Sicherheit, aber auch größerer Abstimmungsbedarf. Bei einem Oder-Konto dürfen die einzelnen Gesellschafter dagegen eigenständig Kontoverfügungen treffen. Auch individuelle Debit- oder Kreditkarten sind nur bei dieser Variante möglich. Vertrauen vorausgesetzt, ist ein Oder-Konto im Geschäftsalltag wesentlich praktischer.
Für Personengesellschaften kommen ebenso wie für andere Unternehmensformen unterschiedliche Anbieter infrage. Digitale Angebote wie die von Finom oder Qonto eignen sich für Gesellschaften, die Wert auf eine schnelle Kontoeröffnung und integrierte Buchhaltungssoftware legen. Dagegen sind die etablierten Geschäftsbanken, aber auch Anbieter mit Filialgeschäft und regionalem Schwerpunkt eine optimale Lösung für Gesellschaften mit analogen Geschäftsmodellen, die sich umfassenden Bargeldservice und persönliche Beratung für ihre Bankgeschäfte wünschen.
Auch sehr kleine Gesellschaften werden in beiden Marktsegmenten fündig – für sie bieten sich etwa das Klassik-Konto der Commerzbank, die Kontomodelle Qonto Smart und Premium, das Finom Start-Konto oder die FYRST Geschäftskonten an. Das Kontomodell FYRST Base können nicht registrierte Personengesellschaften dauerhaft als kostenloses Geschäftskonto ohne Kontoführungsgebühren führen.
Einzelunternehmer & Kleingewerbetreibende
Einzelunternehmer sind natürliche Personen, die ein Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung führen. Rechtlich gelten sie nicht als eigene Gesellschaftsform, sondern als Unternehmer in der Rechtsform einer Einzelperson. Sie können als gewerbliche Solo-Selbstständige, Freiberufler oder Kaufleute tätig sein. Freiberufler haben jedoch im Hinblick auf den Charakter ihrer Tätigkeit gegenüber gewerblichen Selbstständigen einen anderen Status. Für Verbindlichkeiten haften Einzelunternehmer uneingeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen.
Kleingewerbetreibende können sich für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entscheiden. In diesem Fall, muss keine Umsatzsteuer gezahlt werden, es kann jedoch im Gegenzug für betriebliche Anschaffungen keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
Auch Kleingewerbetreibende, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, müssen ihr Gewerbe offiziell anmelden. Häufig fällt jedoch keine Gewerbesteuer an, da der aktuelle Freibetrag bei 24.500 € liegt (Stand 2025).
Für Einzelunternehmer und Kleingewerbetreibende besteht keine gesetzliche Geschäftskontopflicht. Zumindest theoretisch können sie ihr privates Girokonto auch für geschäftliche Transaktionen nutzen. Allerdings schließen viele Banken diese Praxis in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aus. Zudem sorgen sie durch ein Firmenkonto für Transparenz im Zahlungsverkehr und signalisieren auch hierdurch ihre Professionalität. Bestimmte steuerliche Vorteile können ebenfalls nur dann vollständig in Anspruch genommen werden, wenn sie ein separates Geschäftskonto eröffnen.
Zu den besonderen Anforderungen an ein Geschäftskonto für Einzelunternehmer und Kleingewerbetreibende gehören:
- Geringe Kosten
- Flexible Kartenlösungen
- Einfache Abwicklung von Transaktionen
- integrierte Buchhaltung
Für diese Zielgruppe eignen sich vorwiegend digitale Anbieter wie N26, Finom oder Qonto, die schnelle Kontoeröffnungen ohne Schufa-Prüfung, transparente Kostenmodelle und – außer N26 – integrierte Tools für Buchhaltung und Rechnungsmanagement bieten. Mit Ausnahme von Qonto haben diese FinTechs und Neobanken auch ein kostenloses Geschäftskonto im Programm.
Kleinunternehmer, die auf häufige Bargeldeinzahlungen angewiesen sind, finden bei Filialbanken – etwa der Commerzbank – oder bei FYRST ein passendes Konto. FYRST kombiniert die digitalen Vorteile eines FinTechs und die Filialdienstleistungen der Postbank miteinander. Das Kontomodell FYRST Base ist für natürliche Personen kostenlos.
0 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
10 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
10 € / Monat
Monatliche Abrechnung
10 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 €
0 €
0 €
0 €
Einlagensicherung: 100.000 €
| Bank | FYRST - ein Angebot der Deutsche Bank AG |
| Bankenart | Neobank |
| Sicherheit | |
|---|---|
| Finanzaufsicht | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) |
| Einlagensicherung | 100.000 € |
| Bank mit Filialen | |
| Verifizierung | |
| PostIdent | |
| VideoIdent | |
| eIdent | |
|
FYRST Base
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FYRST Gründerkonto
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FYRST Vereinskonto
|
FYRST Complete
|
|
| Grundgebühr p. M. |
ab
0 € Flex-Tarif (monatlich kündbar):0 € / Monat Monatliche AbrechnungHinweis: Für Gewerbetreibende und Freiberufler entfällt die Grundgebühr. Alle anderen Rechtsformen zahlen 6 € / Monat. |
10 € Aktionspreis (erste 12 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 10 € / Monat Monatliche Abrechnung |
10 € Aktionspreis (erste 12 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 10 € / Monat Monatliche Abrechnung |
10 € Flex-Tarif (monatlich kündbar):10 € / Monat Monatliche Abrechnung |
| Kostenlos bis | 50 Transaktionen | 75 Transaktionen | 75 Transaktionen | 75 Transaktionen |
| SEPA-Gebühr | 0,19 € | 0,08 € | 0,08 € | 0,08 € |
| Sofortüberweisung | 0,19 € | 0,08 € | 0,08 € | 0,08 € |
| Deutschland |
0 € Kostenlos bei der Cash Group – Deutsche Bank, Commerzbank, HVB & Postbank. Sonst 1 %, mind. 5,99 €. |
k.A. | k.A. |
0 € Kostenlos bei der Cash Group – Deutsche Bank, Commerzbank, HVB & Postbank. Sonst 1 %, mind. 5,99 €. |
| Eurozone |
ab
1 % 1 %, mind. 5,99 € |
k.A. | k.A. |
ab
1 % 1 %, mind. 5,99 € |
|
Fremdwährung in EWR EWR:Europäischer Wirtschaftsraum besteht aus allen EU Mitgliedstaaten inklusive den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. |
ab
1,5 % 1 %, mind. 5,99 €, zzgl. 0,5 % zzgl. Fremdwährungsgebühr |
k.A. | k.A. |
ab
1,5 % 1 %, mind. 5,99 €, zzgl. 0,5 % zzgl. Fremdwährungsgebühr |
|
Ausserhalb EWR / Weltweit Gebühr für die weltweite Nutzung, ausserhalb der EU und EWR |
ab
1,5 % 1 %, mind. 5,99 €, zzgl. 0,5 % zzgl. Fremdwährungsgebühr |
k.A. | k.A. |
ab
1,5 % 1 %, mind. 5,99 €, zzgl. 0,5 % zzgl. Fremdwährungsgebühr |
| Deutschland | 0 € | — | — | 0 € |
| Eurozone | — | — | — | — |
|
Fremdwährung in EWR EWR:Europäischer Wirtschaftsraum besteht aus allen EU Mitgliedstaaten inklusive den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. |
ab 2,35 % | — | — | ab 2,35 % |
|
Ausserhalb EWR / Weltweit Gebühr für die weltweite Nutzung, ausserhalb der EU und EWR |
ab 2,35 % | — | — | ab 2,35 % |
| Hinweis zur Karteneinsatz: |
Bei Kartenzahlung in Fremdwährung: 1,85 %, zzgl. 0,5 % Fremdwährungsgebühr |
— | — |
Bei Kartenzahlung in Fremdwährung: 1,85 %, zzgl. 0,5 % Fremdwährungsgebühr |
| Ausgehende SWIFT Überweisung |
1,5 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
1,2 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
1,2 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
1,2 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
| Eingehende SWIFT Überweisung |
1,5 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
1,2 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
1,2 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
1,2 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
| Gebühr Bargeldeinzahlung |
3 € Gebühr 3 € je angefangene 5.000 €. |
2,50 € Gebühr 2,50 € je angefangene 5.000 €. |
2,50 € Gebühr 2,50 € je angefangene 5.000 €. |
2,50 € Gebühr 2,50 € je angefangene 5.000 €. |
| Einzahlungen per Kartenzahlung |
— Einzahlungen per Debit- oder Kreditkarte werden nicht unterstützt. |
— Einzahlungen per Debit- oder Kreditkarte werden nicht unterstützt. |
— Einzahlungen per Debit- oder Kreditkarte werden nicht unterstützt. |
— Einzahlungen per Debit- oder Kreditkarte werden nicht unterstützt. |
| Anzahl inkludierter Unterkonten | 0 | 0 | — | 1 |
| Preis je Unterkonto | 6 € | 6 € | k.A. | 6 € |
| Unterkonten mit eigener IBAN | ||||
| Kontokorrentkredit | 9,95 % | 9,95 % | k.A. | 9,95 % |
| Geduldete Kontoüberziehung | 14,95 % | 14,95 % | — | 14,95 % |
| Zinsen auf Guthaben | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| Hinweis | Je Unterkonto sind 50 beleglose Buchungsposten pro Monat inkludiert. | Je Unterkonto sind 50 beleglose Buchungsposten pro Monat inkludiert. | — | Je Unterkonto sind 50 beleglose Buchungsposten pro Monat inkludiert. |
| Zum Anbieter | Zum Anbieter | Zum Anbieter | Zum Anbieter |
|
FYRST Base
|
FYRST Gründerkonto
|
FYRST Vereinskonto
|
FYRST Complete
|
|
| DATEV Schnittstelle |
5 €p.M. DATEV-Schnittstelle – die ersten 12 Monate kostenfrei, danach monatlich 5 €. |
5 €p.M. DATEV-Schnittstelle – die ersten 12 Monate kostenfrei, danach monatlich 5 €. |
5 €p.M. |
5 €p.M. DATEV-Schnittstelle – die ersten 12 Monate kostenfrei, danach monatlich 5 €. |
| Zugang für Buchhaltung | ||||
| Rechnungen erstellen | ||||
| SevDesk | ||||
| Debitoor | ||||
| Easybill | ||||
| Fastbill | ||||
| LexOffice | ||||
| Stripe |
|
FYRST Base
|
FYRST Gründerkonto
|
FYRST Vereinskonto
|
FYRST Complete
|
|
| Freiberufler | ||||
| Gewerbetreibende | ||||
| Einzelunternehmer | ||||
| Eingetragenen Kaufleute (eK) | ||||
| GmbH | ||||
| Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | ||||
| Aktiengesellschaft (AG) | ||||
| Unternehmergesellschaft (UG) | ||||
| Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | ||||
| Offene Handelsgesellschaft (OHG) | ||||
| Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | ||||
| GmbH & Co. KG | ||||
| Verein | ||||
| Genossenschaften (eG) | ||||
| Kommanditgesellschaft (KG) | ||||
| GmbH in Gründung | ||||
| UG in Gründung |
Freiberufler & Selbstständige
Freiberufler sind Solo-Selbstständige, die eine kreative, wissenschaftliche oder pädagogische Tätigkeit ausüben, die keinen gewerblichen Charakter trägt. Neben den klassischen freien Berufen – den sogenannten „Katalogberufen“ – ist diese Einstufung auch für verschiedene andere Berufsgruppen möglich.
Von gewerblichen Selbstständigen unterscheiden sich Freiberufler dadurch, dass sie kein Gewerbe anmelden müssen und keine Gewerbesteuer zahlen. Ihre Tätigkeit zeigen sie lediglich dem Finanzamt an, das auch die Entscheidung darüber trifft, ob jemand als Freiberufler gilt.
Auch bei Freiberuflern gibt es keine gesetzliche Geschäftskontopflicht, aber eine klare Empfehlung für Transparenz, Übersicht und Professionalität.
Freiberufler und Selbstständige benötigen vorwiegend flexible Lösungen für Online-Banking und die mobile Kontoführung. Wichtig sind auch Schnittstellen für die Anbindung externer Software und die direkte Integration von Buchhaltungssoftware. Unterkonten können dabei helfen, Steuerrücklagen und Projektbudgets von anderen Zahlungsströmen zu separieren.
Digitale Anbieter wie Finom oder Qonto haben sich unter anderem auf diese Zielgruppe spezialisiert und bieten Geschäftskonten mit integrierter Buchhaltungssoftware, umfangreichen digitalen Features und unkomplizierter Kontoeröffnung an.
Bargeldeinzahlungen sind für viele Freiberufler zweitrangig, doch wer auf umfassenden Bargeldservice oder persönliche Beratung in der Filiale Wert legt, sollte bei einem Geschäftskonto-Vergleich auch das Klassik-Konto der Commerzbank im Blick behalten.
Die DKB – eine der führenden Direktbanken in Deutschland – fokussiert sich mit ihrem Business-Konto stark auf die freien Berufe, bietet das Konto jedoch auch anderen Freelancern und Solo-Selbstständigen an; Bargeldeinzahlungen sind im Einzelhandel möglich.
Sonderformen: Vereine und Start-ups
Ein Geschäftskonto, das ihren speziellen Anforderungen gerecht wird, benötigen auch Vereine und Start-ups.
Eingetragene Vereine (e. V.) gelten als juristische Personen und müssen ein eigenes Vereinskonto führen. Nicht eingetragene Vereine sind hierzu rechtlich nicht verpflichtet, ein separates Konto ist jedoch auch ihnen dringend zu empfehlen – für transparente Mittelverwendung (Mitgliedsbeiträge, Spenden), saubere Buchhaltung und eine zweifelsfrei nachvollziehbare Verwaltung des Vereinsvermögens durch den Vorstand.
Viele Vereine wählen ein klassisches Geschäftskonto als Vereinskonto. Wichtig sind Funktionen wie Mehrpersonen-Freigaben (Vier-Augen-Prinzip), mehrere Karten und eine klare Rechteverwaltung. Möglichst niedrige Kosten sind ebenfalls ein Auswahlkriterium. Allerdings ermöglichen nicht alle Banken eine Kontoeröffnung für Vereine – vor allem im FinTech-Segment sind solche Angebote selten. Spezielle Vereinskonten bieten unter anderem die Postbank, die GLS Bank sowie verschiedene Sparkassen und Volksbanken an.
Start-ups benötigen in der Startphase zunächst effiziente Unterstützung für eine zügige und reibungslose Gründung. Ein Start-up Konto kann bei allen Filialbanken, aber auch bei vielen FinTechs und Neobanken eröffnet werden. Die Commerzbank und Qonto bieten Start-ups darüber hinaus persönliche Beratung und Gründungsunterstützung an.
Auch der Zugang zu differenzierten Finanzierungsmöglichkeiten ist für diese Unternehmen besonders wichtig. Hier sind die etablierten Filialbanken, aber auch spezialisierte Online-Banken für den Mittelstand wie die GRENKE Bank besonders stark – inklusive der Vermittlung öffentlich geförderter Gründungs- und Wachstumskredite.
Start-ups, die ein internationales Geschäftsmodell verfolgen, finden in der Deutschen Bank oder der HypoVereinsbank (HBV) optimale Banking-Partner.
Fazit: Das passende Geschäftskonto – abhängig von Rechtsform und Geschäftsmodell
Die Wahl des richtigen Geschäftskontos ist weit mehr als eine Formalität. Sie ergibt sich direkt aus den gesetzlichen Vorgaben Ihrer Rechtsform und den praktischen Anforderungen Ihres Geschäftsmodells. Für Kapitalgesellschaften ist das Geschäftskonto verpflichtend, für Personengesellschaften, Einzelunternehmer und Freiberufler ist es zwar nicht zwingend vorgeschrieben, in der Praxis ist es jedoch unverzichtbar.
Wenn Sie Ihre Anforderungen klar definieren, die Unterschiede der Angebote kennen und die Konditionen sorgfältig vergleichen, vermeiden Sie nicht nur rechtliche und steuerliche Risiken. Sie schaffen auch die Grundlage für einen reibungslosen Zahlungsverkehr und eine effiziente Finanzorganisation im Unternehmen.
Mein Rat: Berücksichtigen Sie bei der Auswahl eines Geschäftskontos immer beide Seiten – die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Rechtsform und die praktischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens. So sichern Sie Ihr Unternehmen zuverlässig ab und verschaffen sich zugleich die nötige Flexibilität für den geschäftlichen Alltag.
Häufige Fragen — FAQ
Zur Auswahl stehen 3 Gruppen, die jeweils spezifische Marktsegmente repräsentieren:
- Filialbanken (z. B. Commerzbank, Deutsche Bank, Sparkassen, Volksbanken) – gut für Kapitalgesellschaften, Vereine und Unternehmen mit Bargeldservicebedarf.
- Direktbanken (z. B. DKB) – schlankes Online-Angebot, passend für Freiberufler und Solo-Selbstständige.
- FinTechs und Neobanken (z. B. Qonto, Finom, N26) – schnelle Eröffnung, digitale Tools, ideal für Gründer und Solo-Selbstständige.
So findet jede Rechtsform vom Einzelunternehmer bis zur GmbH das passende Konto.
In unserem Ratgeber und im Geschäftskonto-Vergleich finden Sie eine Übersicht über die besten Geschäftskonten für verschiedene Rechtsformen – von GmbH und UG über GbR bis zu Einzelunternehmern, Freiberuflern und Vereinen.
Im Durchschnitt liegen die monatlichen Kontoführungsgebühren für ein Geschäftskonto zwischen 5 und 30 €, Premium-Tarife für größere Unternehmen können deutlich teurer sein. Filialbankkonten kosten meist etwas mehr als ein Geschäftskonto bei einer Online-Bank. Einige FinTechs und Neobanken bieten neben kostenpflichtigen Kontomodellen auch ein kostenloses Geschäftskonto an.
Hinzu kommen Kosten für beleglose SEPA-Buchungen, die nicht durch Freikontingente abgedeckt sind, für Bargeldabhebungen an Geldautomaten, Bargeldeinzahlungen und Karten. Internationale Überweisungen und beleghafte Buchungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Viele Anbieter werben zudem mit einem Online-Bonus – etwa Startguthaben, Cashback oder Rabatten auf die Kontoführungsgebühren in den ersten Monaten.
Ein Geschäftskonto ist speziell auf den Zahlungsverkehr von Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen zugeschnitten. Es bietet Funktionen wie SEPA-Kundenlastschriften, Sammelüberweisungen, mehrere Karten und Schnittstellen für externe Software. Viele FinTechs und Neobanken integrieren standardmäßig Tools für Buchhaltung und Rechnungsstellung.
Da viele Banken in ihren AGB die geschäftliche Nutzung von Privatkonten ausschließen, ist ein separates Geschäftskonto in der Praxis fast immer unverzichtbar. Zudem ist es die Grundvoraussetzung für eine effiziente geschäftliche Finanzverwaltung.
Die Karten hängen vom Anbietertyp ab:
- FinTechs und Neobanken geben meist Visa- oder Mastercard-Debitkarten aus, die weltweit nutzbar sind.
- Filialbanken stellen standardmäßig eine Girocard bereit und ergänzen sie um Debit- oder Kreditkarten mit Überziehungsrahmen. Geschäftskunden der Commerzbank erhalten neben einer kostenlosen Girocard gegen Gebühr eine Business Card Premium Debit Mastercard und können zusätzlich zwischen 2 Business-Mastercards mit Überziehungsrahmen wählen.
Apple Pay und Google Pay sowie NFC sind bei allen Debit- und Kreditkarten für Geschäftskonten Standard.



