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Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft

Gründer haben die freie Wahl, welche Rechtsform sie ihrem Unternehmen geben wollen. Für Freiberufler und Einzelgründer bietet sich vor allem die Rechtsform des Einzelunternehmers an, die in Deutschland bei Unternehmensgründungen mit großem Abstand überwiegt. Gründungen im Team können in Form einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft erfolgen.
von Charlotte Ruzanski
Unterschied zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft
Unterschied zwischen Personengesellschaft und KapitalgesellschaftFoto: iStock

Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft: Die wichtigsten Unterschiede

Die Bezeichnungen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft sind jeweils Oberbegriffe, die verschiedene Rechtsformen zusammenfassen. Der wesentliche Unterschied zwischen ihnen besteht darin, dass bei einer Personengesellschaft die daran beteiligten Gesellschafter, bei einer Kapitalgesellschaft dagegen die von ihnen eingebrachten Kapitaleinlagen im Fokus stehen.

Aus dieser unterschiedlichen Fokussierung ergeben sich weitere Unterschiede im Hinblick auf den Gründungsprozess, die Gründungskosten, die Beziehungen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung sowie der Gesellschafter untereinander, die Besteuerung des Unternehmens, vor allem aber im Hinblick auf die Haftung der Gesellschaft.

Definition der Personengesellschaft

Die Gründung einer Personengesellschaft erfordert den Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen, die ein gemeinsames geschäftliches Ziel verfolgen. Die Rechtsstellung von Personengesellschaften wird sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Auf Personenhandelsgesellschaften werden außerdem die Vorgaben des Handelsgesetzbuches angewendet.

Der konstituierende Faktor einer Personengesellschaft sind die Beziehungen der Gesellschafter untereinander. Als Grundlage ihrer Zusammenarbeit und der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft dient ein Gesellschaftsvertrag, der formfrei abgeschlossen werden kann. Zumindest theoretisch kann der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft auch durch mündliche Absprachen oder das schlüssige Handeln der Gesellschafter zustande kommen.

Geschäftsführung einer Personengesellschaft

Die Gesellschafter einer Personengesellschaft übernehmen die Geschäftsführung gemeinschaftlich und persönlich. Zwar werden Entscheidungen gemeinsam getroffen, jedoch besitzt jeder Gesellschafter auch das alleinige Entscheidungs- und Vertretungsrecht. Im Gesellschaftsvertrag können – allerdings innerhalb gesetzlich eng gefasster Grenzen – von diesen Grundsätzen abweichende Regelungen getroffen werden, die jedoch ausschließlich für das Innenverhältnis der Gesellschafter von Bedeutung sind. Ebenso ist es möglich, einen Fremdgeschäftsführer einzusetzen, der allerdings den Weisungen der Gesellschafter unterliegt. Gewinne und Verluste werden unter den Gesellschaftern aufgeteilt – entweder zu gleichen Teilen oder nach einem im Gesellschaftsvertrag definierten Schlüssel.

Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, woraus sich Konsequenzen für die Besteuerung und die Haftung der Gesellschafter ergeben. Personengesellschaften gelten somit nicht als eigenständige Rechtssubjekte, die entsprechende Rechte und Pflichten geltend machen können – dieser Status ist den individuellen Gesellschaftern vorbehalten. Jedoch gesteht der Gesetzgeber Personengesellschaften eine sogenannte Teilrechtsfähigkeit zu, so dass sie ebenso wie Kapitalgesellschaften über Vertragsfähigkeit verfügen, Rechte und Eigentum erwerben und veräußern sowie eigenständig vor Gericht agieren können.

Rechtsformen von Personengesellschaften

In Deutschland können Personengesellschaften mit den folgenden Rechtsformen gegründet werden:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR
  • Partnergesellschaft PartG
  • Offene Handelsgesellschaft OHG
  • Kommanditgesellschaft KG
  • Sonderformen, bei denen eine Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) als Gesellschafter auftritt, um die persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter einer Personengesellschaft auf die Haftung der Kapitalgesellschaft zu begrenzen. Beispiele für solche Rechtsformen sind die GmbH & Co. KG, die UG & Co. KG und die AG & Co. KG. Ebenso können Kapitalgesellschaften als Gesellschafter einer OHG agieren

Die am häufigsten gewählte Rechtsform einer Personengesellschaft in Deutschland ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR. Sie ist eng mit der OHG verwandt. Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR eine bestimmte Umsatzgröße erreicht oder ihr Geschäftsmodell in Richtung auf eine Personenhandelsgesellschaft verändert, wird sie automatisch in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) umgewandelt.

Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft PartG ist den Angehörigen der sogenannten Freien Berufe wie beispielsweise Ärzten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, Journalisten und verschiedenen kreativen Freiberuflern vorbehalten.

Haftung einer Personengesellschaft

Die Gesellschafter einer Personengesellschaft haften für Verbindlichkeiten persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Diese Haftungsregelung ergibt sich daraus, dass Personengesellschaft nicht als juristische Personen gelten und somit für alle Haftungsansprüche die Gesellschafter als natürliche Personen herangezogen werden.

Die Etablierung einer Haftungsbeschränkung ist möglich, wenn als Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft eine Kapitalgesellschaft auftritt, die die Rolle des geschäftsführenden und haftenden Komplementärs der Gesellschaft übernimmt.

Bei der Partnergesellschaft gilt die gemeinschaftliche, solidarische, persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter nur für gemeinsame Verbindlichkeiten wie beispielsweise Mietzahlungen oder die Bedienung eines gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehens. Für geschäftliche Vorgänge ist die persönliche Haftung auf den jeweils handelnden Gesellschafter beschränkt.

Buchführung, Bilanzierung und Besteuerung von Personengesellschaften

Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR, die nicht zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet sind, kann zur Gewinnermittlung eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfolgen. Alle anderen Personengesellschaften unterliegen der Pflicht zur doppelten Buchführung und müssen eine Bilanz sowie einen Jahresabschluss erstellen. Eine Veröffentlichungspflicht für das Reporting von Personengesellschaften ist im Regelfall nicht vorgeschrieben, allerdings kann sie für Sonderformen mit Beteiligung einer Kapitalgesellschaft gelten.

Für eine Personengesellschaft sind die folgenden Steuerarten relevant:

  • Einkommenssteuer der Gesellschafter zur Gewinnbesteuerung
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer der Gesellschafter für Einkünfte dieser Art
  • Umsatzsteuer, zu der die Gesellschaft direkt veranlagt wird
  • Gewerbesteuer als Mischform: Im Hinblick auf die Gewerbesteuer gilt für Personengesellschaften eine eigenständige Steuerpflicht. Die Höhe der Steuer wird jedoch anhand der individuellen Gewinnanteile der Gesellschafter festgesetzt. Gewerbesteuerpflichtig sind Personengesellschaften nur dann, wenn sie ein gewerbliches Geschäftsmodell praktizieren. Gewerblich tätige Personengesellschaften können einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro geltend machen

Gründung einer Personengesellschaft

Die Gründung einer Personengesellschaft geht in den folgenden Schritten vor sich:

1. Beschlussfassung über die Gründung der Gesellschaft. Die Erstellung eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages ist sinnvoll, jedoch nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmen gelten, wenn der Gesellschaft Immobilieneigentum übertragen werden soll oder eine Kapitalgesellschaft als Gesellschafter beteiligt ist – in diesem Fall ist auch eine notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages nötig. An der Gründung einer Personengesellschaft müssen grundsätzlich zwei Personen beteiligt sein – Einzelgründungen mit diesen Rechtsformen sind nicht möglich.

2. Falls erforderlich, notarielle Anmeldung zum Eintrag ins Handelsregister (OHG, KG, Sonderformen) oder ins Partnerschaftsregister (PartG). Wenn eine solche Eintragungspflicht besteht, sind dafür notariell beglaubigte Anmeldungsdokumente zu erstellen.

3. Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist für Personengesellschaften nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch dringend zu empfehlen, um die geschäftlichen Finanzen und das private Vermögen der Gesellschafter sauber voneinander abzugrenzen. Gründer schaffen hierdurch finanzielle Transparenz, gleichzeitig ist diese Abgrenzung in Bezug auf Haftungsfragen wichtig.

4. Anmeldung beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Die verpflichtende Anmeldung bei der zuständigen IHK oder HWK wird durch die Gewerbeämter automatisch vorgenommen. Weitere behördliche Anmeldungen betreffen die Berufsgenossenschaft sowie – bei der Beschäftigung angestellter Mitarbeiter – die Bundesagentur für Arbeit.

Der Eintrag ins Handelsregister ist für Personenhandelsgesellschaften verpflichtend. Anders als bei Kapitalgesellschaften ist er jedoch keine unmittelbare Voraussetzung dafür, dass die Gründung wirksam wird.

Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist die Unternehmensgründung unaufwändig und kostengünstig. Ein Mindestkapital ist dafür nicht erforderlich. In die Gründungskosten fließen die Gebühren für die Gewerbeanmeldung, den Eintrag ins Handelsregister sowie gegebenenfalls für den Notar oder anwaltliche Beratungen ein.

Definition der Kapitalgesellschaft

Auch die Gründung einer Kapitalgesellschaft erfordert mindestens zwei natürliche oder juristische Personen. Bei den Rechtsformen der UG (haftungsbeschränkt) und der GmbH als Varianten einer Kapitalgesellschaft sind auch Einzelgründungen möglich, so dass der Gründer sowohl die Rolle des alleinigen Gesellschafters als auch des Geschäftsführers übernimmt.

Die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften bringen ihre Kapitaleinlagen in die Gesellschaft ein. Für die verschiedenen Rechtsformen einer Kapitalgesellschaft hat der Gesetzgeber jeweils ein Mindestkapital vorgesehen. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Beziehungen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung, die Geschäftsführungsbefugnisse sowie die Beziehungen zu Dritten im Außenverhältnis werden durch einen Gesellschaftsvertrag geregelt, der grundsätzlich notariell beglaubigt werden muss.

Ein Wechsel der Gesellschafter ist bei einer Kapitalgesellschaft unkompliziert durch Anteilsübertragung möglich, ohne dass hierdurch der grundsätzliche Bestand der Gesellschaft gefährdet ist. Die Bedingungen für das Ausscheiden oder den Wechsel von Gesellschaftern werden ebenfalls durch den Gesellschaftsvertrag definiert. Jede Veränderung der Gesellschafterstruktur erfordert eine entsprechende Änderung des Handelsregistereintrags.

Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft

Zu den Unterschieden zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gehört, dass eine Trennung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung grundsätzlich möglich ist – die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sind nicht zur aktiven Geschäftsführung verpflichtet. Bei einer Aktiengesellschaft besitzen weder die Gesellschafter noch der Aufsichtsrat eine Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung – bei dieser Rechtsform also gegenüber dem Vorstand.

Kapitalgesellschaften gelten als juristische Personen, die über uneingeschränkte Rechtsfähigkeit und eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Juristische Personen sind rechtliche Konstrukte, die durch den Zusammenschluss von Menschen, juristischen Personen oder durch ein Zweckvermögen entstehen. Beispielsweise ist das Stammkapital einer GmbH oder AG ein solches Zweckvermögen, das nicht mehr zum Privatvermögen der Gesellschafter gehört, eigenständig Einkünfte erwirtschaftet und als Haftungskapital für Verbindlichkeiten dient. Eine Kapitalgesellschaft tritt als eigenständige Trägerin von Rechten und Pflichten auf.

Geschäftsfähigkeit von Kapitalgesellschaften

Die Geschäftstätigkeit von Kapitalgesellschaften ist im Vergleich zu Personengesellschaften stärker reguliert. Sie unterliegen den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB). Je nach Rechtsform müssen sie außerdem die Anforderungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) oder des Aktiengesetzes (AktG) erfüllen.

Anders als bei Personengesellschaften müssen Kapitalgesellschaften formale Organe bilden, um ihre Geschäftstätigkeit rechtskonform auszuführen. Die Organe einer Kapitalgesellschaft sind die Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung, die Geschäftsführung oder – bei einer Aktiengesellschaft – der Vorstand sowie gegebenenfalls ein Aufsichtsrat. Für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien ist die Bestellung eines Aufsichtsrats verpflichtend. GmbHs mit mindestens 500 Mitarbeitern müssen ebenfalls einen Aufsichtsrat bestellen.

Rechtsformen von Kapitalgesellschaften

Rechtsformen von Kapitalgesellschaften in Deutschland sind:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH – Mindestkapital: 25.000 Euro in Bar- oder Sacheinlagen. Mindestens 12.500 Euro müssen zum Gründungszeitpunkt vorhanden sein. Der Anteil der Bareinlagen am Stammkapital muss mindestens 25 Prozent betragen.
  • Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) – Mindestkapital: ein Euro, keine Sacheinlagen. Für diese Rechtsform gilt eine Rücklagenpflicht von mindestens 25 Prozent der jährlichen Gewinne, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Danach kann optional die Umwandlung in eine GmbH erfolgen.
  • Aktiengesellschaft AG – Mindestkapital: 50.000 Euro in Bar- oder Sacheinlagen. Der Anteil der Bareinlagen muss mindestens 25 Prozent (12.500 Euro) betragen.
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) – Mindestkapital: 50.000 Euro in Bar- oder Sacheinlagen, mindestens 25 Prozent als Bareinlage.
  • Limited (Ltd.). – Mindestkapital: ein Britisches Pfund, zusätzliche britische Geschäftsadresse

Außerdem gehören eingetragene Genossenschaften und die Societas Europaea (SE) zu den Kapitalgesellschaften. Die Unternehmensgründung in Form einer SE ist nur in einem internationalen Kontext und mit einem Mindestkapital von 120.000 Euro möglich. Gründer mit einem gemeinnützigen Geschäftsmodell können die Rechtsformen der gemeinnützigen UG oder GmbH (gUG haftungsbeschränkt, gGmbH) wählen.

Haftung von Kapitalgesellschaften

Aufgrund ihres rechtlichen Status als juristische Person ist die Haftung einer Kapitalgesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen wird hierdurch ausgeschlossen. In bestimmten Konstellationen – beispielsweise durch die Vermischung geschäftlicher und privater Vermögenswerte oder bei einer Insolvenzverschleppung – ist jedoch eine persönliche Haftung der Geschäftsführung möglich.

Die auf das Stammkapital der Gesellschaft beschränkte Haftung greift erst dann, wenn der Gründungsprozess durch den Eintrag ins Handelsregister abgeschlossen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt haften die Gesellschafter für bereits vorhandene Verbindlichkeiten mit ihrem Privatvermögen. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter gilt außerdem, wenn eine GmbH zunächst nicht mit dem vollen Stammkapital von 25.000 Euro gegründet wurde.

Buchführung, Bilanzierung und Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind zur doppelten Buchführung sowie mindestens zur Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung, einer Bilanz und eines Jahresabschlusses verpflichtet. Für größere Gesellschaften gelten zum Teil deutlich umfangreichere Berichtspflichten. Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Relevante Steuerarten für Kapitalgesellschaften sind:

  • Körperschaftssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Kapitalertragssteuer für Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter oder Aktionäre

Gründung einer Kapitalgesellschaft und Handelsregistereintrag

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft umfasst die folgenden Phasen:

1. Vorbereitung- und Konzeptphase
2. Errichtung der Vorgründungsgesellschaft – Erstellung des Gesellschafsvertrages, Bestellung der Organe der Gesellschaft
3. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, Übergang zur Gesellschaft in Gründung
4. Eröffnung eines Geschäftskontos – für Kapitalgesellschaften als juristische Personen ist die Führung eines Geschäftskontos gesetzlich vorgeschrieben
5. Einzahlung des Stammkapitals, bei AGs Übernahme der Aktien und offizielle Einbringung des Grundkapitals
6. Eintragung ins Handelsregister und ins Transparenzregister
7. Anmeldung beim Finanzamt, beim Gewerbeamt, bei den lokalen Kammern (über das Gewerbeamt), bei der Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit

Der Eintrag ins Handelsregister ist für Kapitalgesellschaften verpflichtend sowie eine Voraussetzung dafür, dass die Unternehmensgründung abgeschlossen werden kann und die auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung eintritt.

Aktiengesellschaften müssen vor dem Eintrag ins Handelsregister einen Gründungsbericht erstellen, der dem zuständigen Registergericht als Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Gründungsprüfung dient.

Die Gründungskosten von Kapitalgesellschaften variieren je nach Rechtsform. Der größte Kostenpunkt ist – mit Ausnahme der UG (haftungsbeschränkt) das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital.

Mehr zu Kapital- und Personengesellschaften

Vorteile und Nachteile von Personen- und Kapitalgesellschaften

Mit der Wahl der Rechtsform als Personen- oder Kapitalgesellschaft sind jeweils Vorteile, aber auch verschiedene Nachteile verbunden.

Zu den Vorteilen von Personengesellschaften gehören insbesondere ein unaufwändiger und kostengünstiger Gründungsprozess ohne die Anforderung eines Mindestkapitals sowie geringerer Buchhaltungs- und Verwaltungsaufwand. Zu ihren Nachteilen zählen das hohe unternehmerische Risiko der Gesellschafter, die für Verbindlichkeiten persönlich und uneingeschränkt mit ihrem privaten Vermögen haften. Zudem besitzen Personengesellschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften oft eine geringere Reputation am Markt.

Vorteile von Kapitalgesellschaften sind vor allem die auf das Gesellschaftskapital beschränkte Haftung, eine günstigere Besteuerung und die je nach Rechtsform höhere Reputation. Nachteile bestehen beispielsweise im höheren organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Gründung, mit Ausnahme der UG (haftungsbeschränkt) der Notwendigkeit eines Mindestkapitals, stärkerer gesetzlicher Regulierung sowie höheren Anforderungen an Buchhaltung und Reporting.

Wesentliche Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften bestehen im Hinblick auf den rechtlichen Status der Gesellschaft, die jeweils gültigen Haftungsregelungen sowie die Besteuerung des Unternehmens.

FAQ: Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft

Personengesellschaften lassen sich relativ einfach gründen und führen, die Gesellschafter können jedoch mit ihrem eigenen Vermögen in Haftung genommen werden. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft setzt einen hohen formalen Aufwand voraus. Wichtig ist hier allerdings das die Haftung sich auf das Gesellschaftsvermögen der Kapitalgesellschaft beschränkt. Eine Kapitalgesellschaft gilt als juristische Person.

Eine Personengesellschaft kann in einem relativ simplen Gründungprozess vergleichsweise günstig gegründet werden, ein formfreier Gesellschaftsvertrag ist ausreichend. Aufgrund der Haftung durch die Gesellschafter ist ein Mindeststammkapital nicht erforderlich. Eine einfache Buchführung ist ausreichend. Für die Gewinnermittlung ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen (gilt für die GbR). Personengesellschaften müssen Gewerbesteuer zahlen, hier gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro.

Eine Kapitalgesellschaft genießt eine hohe Reputation am Markt. Der Gründungsprozess ist jedoch aufwändig und zeit- sowie kostenintensiv. Dafür genießen die Gesellschafter eine Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaft die sich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und können nicht mit ihrem Privatvermögen zur Kasse gebeten werden. Wichtig ist dafür eine strikte Trennung vom Vermögen der Gesellschaft und dem Vermögen der Gesellschafter.

Über die Autorin
Charlotte Ruzanski
Charlotte Ruzanski hat nach ihrem Bachelor-Studium der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft / Skandinavistik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau im Sommersemester 2013 ihren Master der allgemeinen Sprachwissenschaft abgeschlossen. Seit Oktober 2013 ist sie Teil der Redaktion der qmedia GmbH.