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Geschäftskonto-Wissen für Gründer und Unternehmen

Wer ein Unternehmen gründet oder bereits selbstständig ist, muss sich früher oder später mit Fragen rund um das Geschäftskonto beschäftigen. Welche Rechtsformen benötigen ein Firmenkonto, welche Funktionen sind im Geschäftsalltag wichtig und worauf kommt es bei Kosten, Sicherheit oder der Kontoeröffnung an? In unserer Wissensdatenbank beantworten wir die häufigsten Fragen von Gründern, Selbstständigen und Unternehmen – praxisnah, verständlich und auf dem aktuellen Stand 2026.
Geschrieben von
Janine El-Saghir
Geschäftskonto-Wissen
Geschäftskonto-Wissen: Wichtige Fragen & Antworten für GründerFoto: 1562984849 / iStock
Essentials – Wissen & Ratgeber rund ums Geschäftskonto
  • Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Geschäftskonto, Kontoeröffnung, Kosten und Funktionen
  • Informationen zu Geschäftskontopflicht, Rechtsformen und den Voraussetzungen für die Kontoeröffnung
  • Vergleich der wichtigsten Anbietergruppen: Filialbanken, Direktbanken sowie FinTechs und Neobanken
  • Praxistipps zu Buchhaltung, Unterkonten, Auslandsüberweisungen, Zahlungskarten und Finanzierung
  • Direkte Verlinkungen zu vertiefenden Ratgebern und Anbietervergleichen für spezielle Themen

Notiz der Autorin

Bei der Recherche zu Geschäftskonten stelle ich immer wieder fest, dass viele Gründer und Selbstständige dieselben Fragen haben – von der Geschäftskontopflicht über die Kontoeröffnung bis hin zu Kosten, Buchhaltungsfunktionen oder Zahlungskarten. Deshalb habe ich diese Wissensdatenbank als zentralen Einstieg aufgebaut. Sie soll Ihnen dabei helfen, die wichtigsten Grundlagen schnell zu verstehen und anschließend gezielt zu den Themen weiterzugehen, die für Ihr Unternehmen wirklich relevant sind.

Unsere Wissensdatenbank – Ihr Wegweiser durch den Finanz-Dschungel

Unsere Wissensdatenbank ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Geschäftskonten und die Kontoführung im beruflichen Umfeld. Sie vermittelt grundlegendes Wissen zu Anbietersegmenten und zu den Unterschieden zwischen Privat- und Geschäftskonten. Ergänzend finden sich praxisnahe Hinweise für Gründer, Selbstständige und Unternehmen. Zugleich werden die wichtigsten Kriterien für eine gezielte Kontoauswahl erläutert, die Sie bei der Suche nach einem passenden Geschäftskonto unterstützen.

Grundlagen und Eröffnung eines Geschäftskontos

Die Eröffnung eines Geschäftskontos wirft gerade für Gründer, Selbstständige und Freiberufler Fragen auf. In diesem Abschnitt geht es um die rechtlichen Vorgaben, die Bedeutung der Rechtsform sowie praktische Aspekte wie Unterlagen, Schufa-Prüfung und Kontowechsel. Damit entsteht ein kompaktes Fundament für die weitere Auswahl und Nutzung eines Geschäftskontos.

Ist ein Geschäftskonto Pflicht?

Ob ein Firmenkonto verpflichtend ist, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens und den damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen ab:

  • Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG müssen bereits während der Gründung ein Geschäftskonto eröffnen, damit das Stammkapital eingezahlt und die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden kann. In der Praxis ist ein separates Geschäftskonto für Kapitalgesellschaften unverzichtbar.
  • Nicht registerpflichtige Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie die Partnerschaftsgesellschaft unterliegen keiner gesetzlichen Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos. Seit Inkrafttreten des MoPeG kann sich eine GbR allerdings freiwillig als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) in das Gesellschaftsregister eintragen lassen. Auch dadurch entsteht keine gesetzliche Geschäftskontopflicht.
  • Für die meisten Freiberufler und Einzelunternehmer gelten dieselben Grundsätze: Sie müssen kein separates Geschäftskonto führen, profitieren in der Praxis jedoch von der klaren Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen.

Für Handelsgesellschaften wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) sowie für den eingetragenen Kaufmann (e. K.) besteht ebenfalls keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Eröffnung eines Geschäftskontos. Aufgrund der handelsrechtlichen Buchführungs- und Dokumentationspflichten nach § 238 HGB ist ein separates Geschäftskonto in der Praxis jedoch nahezu unverzichtbar, um private und geschäftliche Zahlungsströme sauber voneinander zu trennen.

Praxistipp

Bei einem Vergleich verschiedener Kontoangebote und der Kontoauswahl sollten Sie außerdem darauf achten, dass der jeweilige Anbieter Ihre Rechtsform unterstützt.

Kann ich mein Privatkonto geschäftlich nutzen?

Rein rechtlich gesehen dürfen Freiberufler, Solo-Selbstständige und nicht registerpflichtige Personengesellschaften für geschäftliche Transaktionen auch ein Privatkonto verwenden. Auf den ersten Blick erscheint dies als einfache Lösung. Langfristig bringt es jedoch Nachteile mit sich.

Der wichtigste Punkt: Private und geschäftliche Finanzen sollten strikt getrennt sein. Nur mit einem Gewerbekonto behalten Sie den Überblick über Einnahmen und Ausgaben und vermeiden Probleme bei der Steuererklärung. Zudem unterstreicht ein separates Geschäftskonto Ihren professionellen Auftritt gegenüber Geschäftspartnern und Kunden.

Weitere Vorteile eines Geschäftskontos bestehen in speziellen Funktionen, die Privatkonten nicht zu bieten haben. Hierzu gehören:

  • Je nach Anbieter und Kontomodell: integrierte Buchhaltungs- und Rechnungstools, Reporting-Funktionen, Schnittstellen für die Einbindung von Buchhaltungssoftware und externen Systemen (z. B. ERP oder CRM), DATEV-Schnittstellen
  • Firmen- und Mitarbeiterkarten
  • Sammelzahlungen
  • Kundenlastschriften, Annahme von Kartenzahlungen von Kunden
Hinweis

Viele Banken schließen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die geschäftliche Nutzung privater Girokonten ausdrücklich aus. Wenn Sie sich nicht daran halten, riskieren Sie die Kontokündigung.

Was ist ein Gründungskonto?

Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG benötigen ein Gründungskonto, das bereits während der Gründungsphase eröffnet werden muss. Auf dieses Konto wird das Stammkapital der Gesellschaft eingezahlt. Sie erhalten von Ihrer Bank einen Nachweis über die Zahlung, den der Notar benötigt, um die Gesellschaft für den Eintrag ins Handelsregister anzumelden und damit die Gründung abzuschließen. Anschließend führen Sie das Konto als reguläres Geschäfts-Girokonto weiter.

Vor allem Filialbanken bieten Gründern darüber hinaus individuelle Gründungsberatungen und aktive Unterstützung für die Unternehmensgründung an. Hierzu gehören auch maßgeschneiderte Finanzierungen für den Start in die Selbstständigkeit. KfW-Gründerkredite und andere öffentliche Fördermittel werden bisher fast ausschließlich von Filialbanken (inklusive Sparkassen und Volksbanken) vermittelt. Eine Ausnahme unter den Direktbanken ist die GRENKE Bank, zu deren Kerngeschäft die Vermittlung von privaten und öffentlichen Unternehmensfinanzierungen gehört.

Die Commerzbank, Qonto, Finom und Holvi bieten zusätzlich digitale Gründungsservices über spezialisierte Kooperationspartner an. Je nach Anbieter reichen diese von der vollständig digitalen Gründung einer GmbH oder UG über anwaltliche und notarielle Leistungen bis hin zu Finanzierungspaketen und der Unterstützung bei der Eintragung ins Handelsregister.

Praxistipp

Ein Gründungskonto für GmbHs und UGs haben viele Banken im Programm. Digitale Anbieter wie Qonto oder Finom punkten mit besonders schnellen Prozessen: Das Konto und der Nachweis über das eingezahlte Stammkapital stehen oft schon nach 1 bis 2 Arbeitstagen zur Verfügung. Klassische Direktbanken eignen sich für Gesellschaften in Gründung dagegen nur eingeschränkt. Die ING eröffnet Geschäftskonten für GmbHs und UGs in der Regel erst nach dem Handelsregistereintrag, während die DKB Geschäftskonten ausschließlich für Freiberufler, klassische freie Berufe und ausgewählte Selbstständige anbietet. Bei der GRENKE Bank können dagegen auch Gesellschaften in Gründung ein Geschäftskonto eröffnen. Generell gilt: Für GmbHs und UGs in Gründung kommen vor allem Filialbanken sowie FinTechs und Neobanken infrage.

Welche Anbieter für Geschäftskonten gibt es?

Der Markt für Firmenkonten ist breit aufgestellt. Grundsätzlich lassen sich 3 Anbietergruppen unterscheiden, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte setzen und damit jeweils spezifische Zielgruppen ansprechen. Wir beschreiben ihre wesentlichen Eigenschaften.

Filialbanken

  • Persönliche Beratung und Betreuung in der Filiale (inklusive Gründungsunterstützung)
  • Kontoangebote für alle Rechtsformen und Unternehmensgrößen
  • Online-Banking und Mobile-Banking verfügbar
  • Breites Portfolio an Bankdienstleistungen inklusive Finanzierungen
  • Skalierbare Kontomodelle
  • Bargeldservice zu günstigen Konditionen (Bargeldabhebungen häufig kostenlos)
  • Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen am Schalter
  • Umfassender Kartenservice (Girocard/ec-Karte, Debitkarten, Kreditkarten)
  • Einschränkungen: Zusatzleistungen wie Unterkonten oder Buchhaltungsintegration fast immer kostenpflichtig, keine kostenlosen Konten, Kontoführungsgebühren meist etwas höher als bei Digitalanbietern
  • Geeignet für: Unternehmen, die Wert auf direkte Betreuung legen, bargeldintensive Geschäftsmodelle
  • Beispiele: Deutsche Bank (ideal für Start-ups mit internationalem Fokus), Commerzbank, Postbank, TARGOBANK, Sparkassen und Volksbanken (mit regionalem Schwerpunkt)

Klassische Direktbanken

  • Günstige Konditionen durch schlanke Prozesse und Verzicht auf Filialen
  • Transparente Gebührenmodelle
  • Online- und Mobile-Banking
  • Bargeldeinzahlungen im Einzelhandel
  • Support per Telefon und E-Mail
  • Einschränkungen: wenig persönliche Betreuung, teilweise eingeschränkte Bargeldservices, begrenzte Ausstattung mit digitalen Zusatzfunktionen, nicht immer für alle Rechtsformen offen
  • Geeignet für: Freiberufler, Selbstständige und kleinere Unternehmen, die sich ein Online-Geschäftskonto mit schlanken Prozessen wünschen; je nach Anbieter jedoch teilweise Restriktionen bei den zugelassenen Rechtsformen
  • Beispiele: DKB (nur für Freiberufler, klassische freie Berufe und ausgewählte Selbstständige), ING (nicht für GbR und PartG)

FinTechs und Neobanken

  • Schnelle Online-Kontoeröffnung
  • Kontoführung per App und im Online-Banking
  • Skalierbare Kontomodelle, oft auch ein kostenloses Konto
  • API- und DATEV-Schnittstellen
  • Oft umfangreiche Zusatzfunktionen wie Software für Buchhaltung und Rechnungsstellung, kostenlose Unterkonten
  • Einschränkungen: keine direkten Bargeldeinzahlungen und beleghaften Buchungen (Ausnahme: FYRST, über die Postbank), teilweise kein Kontokorrentkredit oder andere Finanzierungen, nicht immer für alle Rechtsformen offen, Support teilweise ausschließlich per Live-Chat sowie E-Mail oder Kontaktformular
  • Geeignet für: Freelancer, Selbstständige und Unternehmen, die ein Geschäftskonto mit modernen digitalen Tools nutzen möchten, ideal für digitale Geschäftsmodelle
  • Beispiele: Qonto, Finom, Holvi, Kontist, N26 Business (nur für Freiberufler und Solo-Selbstständige), Vivid Money, Tide
Gut zu wissen

Der wesentliche Unterschied zwischen den einzelnen Anbietern liegt in ihrer Lizenzierung. Banken wie N26 verfügen über eine eigene Banklizenz und können Bankdienstleistungen eigenständig anbieten. Andere Anbieter wie Qonto oder Finom sind als Zahlungsinstitute oder E-Geld-Institute reguliert und unterliegen ebenfalls der staatlichen Finanzaufsicht. Bei ihnen werden Kundengelder im Rahmen des Safeguarding getrennt vom Firmenvermögen auf Konten bei Partnerbanken verwahrt.

Wie läuft die Kontoeröffnung ab?

Die Eröffnung eines Geschäftskontos läuft in den folgenden Schritten ab:

1. Online-Antrag oder Filialtermin

Bei FinTechs und Direktbanken erfolgt die Kontoeröffnung vollständig online. Bei Filialbanken ist sie auch in der Filiale möglich und dann oft mit einem Beratungsgespräch verbunden.

Auch Filialbanken bieten für gewöhnlich eine Online-Kontoeröffnung an, die aber häufig nur für Freiberufler, Solo-Selbstständige und teilweise für Personengesellschaften möglich ist.

2. Identitätsprüfung

Die Legitimation des Kontoinhabers erfolgt bei einer Online-Kontoeröffnung überwiegend per VideoIdent, teilweise wird auch das PostIdent-Verfahren angeboten.

Legitimieren müssen sich der Kontoinhaber und alle wirtschaftlich berechtigten Personen. Bei Kapitalgesellschaften betrifft dies beispielsweise alle Gesellschafter und Geschäftsführer.

3. Freischaltung und Zustellung der Kontounterlagen

Nach erfolgreicher Prüfung wird das Konto freigeschaltet. Die IBAN und weitere grundlegende Kontoinformationen erhalten Sie per E-Mail oder direkt in Ihrer Banking-App. Physische Karten und gegebenenfalls weitere Kontounterlagen gehen Ihnen auf dem Postweg zu.

Bei FinTechs und Neobanken dauert der Eröffnungsprozess teilweise nur wenige Minuten – das Konto kann danach direkt verwendet werden. Bei klassischen Banken oder bei Nutzung des PostIdent-Verfahrens müssen Sie mit Fristen von mehreren Arbeitstagen rechnen.

Checkliste: Geschäftskonto eröffnen
  • Passenden Anbieter auswählen und prüfen, ob Ihre Rechtsform unterstützt wird.
  • Bei GmbH oder UG: Sicherstellen, dass der Anbieter ein Gründungskonto anbietet.
  • Erforderliche Unterlagen bereitlegen (z. B. Ausweisdokumente, Gesellschaftsvertrag oder Gewerbeanmeldung).
  • Kontoantrag stellen – bei den meisten Anbietern online, alternativ in der Filiale.
  • Identitätsprüfung per VideoIdent, PostIdent oder in der Filiale durchführen.
  • Nach der Freischaltung Firmenkarten bestellen und das Geschäftskonto für den Zahlungsverkehr einrichten.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?

Die Anforderungen hängen von der Rechtsform ab. Grundsätzlich gilt: Je komplexer die Struktur, desto mehr Nachweise sind erforderlich. Die folgende Tabelle liefert hierzu eine Übersicht.

Unterlagen zur Kontoeröffnung – nach Rechtsform

Rechtsform Erforderliche Unterlagen
Einzelunternehmer & Freiberufler Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung; Steuernummer; Gewerbeanmeldung (bei Gewerbetreibenden)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Ausweisdokumente aller Gesellschafter; Gesellschaftervertrag; Gewerbeanmeldung; bei eingetragener GbR (eGbR) zusätzlich aktueller Auszug aus dem Gesellschaftsregister
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag; aktueller Handelsregisterauszug oder Gründungsdokumente (bei Gesellschaften in Gründung); Gesellschafterliste; Identitätsnachweise der Geschäftsführer und Gesellschafter (Aktiengesellschaften: alle wirtschaftlich Berechtigten, die Kontrolle über das Unternehmen ausüben)
Registrierte Personengesellschaften (OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft) Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister; Gesellschaftervertrag; Identitätsnachweise der Gesellschafter
Hinweis

Wir listen hier lediglich Unterlagen auf, die bei jeder Kontoeröffnung vorzulegen sind. Die Banken sind berechtigt, weitere Dokumente anzufordern, was vor allem bei Anträgen auf einen Kontokorrentkredit und andere Finanzierungen eine Rolle spielt. Wenn Sie Ihr Geschäftskonto online eröffnen, laden Sie alle Unterlagen in der App oder im Online-Banking hoch.

Kann ich trotz negativer Schufa ein Geschäftskonto eröffnen?

Filialbanken und klassische Direktbanken holen vor der Kontoeröffnung immer eine Schufa-Auskunft ein. Bei negativer Schufa wird der Antrag in den meisten Fällen abgelehnt. Dagegen bieten viele FinTechs und Neo-Banken Schufa-freie Konten an. Das Konto wird dann zunächst als reines Guthabenkonto geführt. Eine Schufa-Prüfung kann zu einem späteren Zeitpunkt nötig werden, falls ein Kredit beantragt wird. Alternativ nehmen einige Anbieter dafür eine interne Bonitätsbewertung vor.

Tägliche Nutzung & Funktionen

Im Alltag entscheidet sich, wie gut ein Geschäftskonto wirklich zu den Bedürfnissen Ihres Unternehmens passt. Neben der reinen Kontoführung spielen Zusatzfunktionen wie Unterkonten, internationale Überweisungen oder eine nahtlose Buchhaltungsintegration eine wichtige Rolle. Auch die Frage nach Finanzierungsmöglichkeiten wie einem Kontokorrentkredit sowie die Ausstattung der Konten mit Zahlungskarten sind in der täglichen Kontonutzung relevant.

Was sind Unterkonten und wofür benötige ich sie?

Unterkonten sind zusätzliche Konten mit eigener IBAN, die mit dem Hauptkonto verknüpft sind. Sie helfen dabei, Einnahmen und Ausgaben gezielt zu strukturieren – zum Beispiel für Steuerzahlungen, Rücklagen oder Projektbudgets. Für Unternehmen bedeutet das mehr Transparenz und Kontrolle über den Zahlungsverkehr.

Bei klassischen Filialbanken sind Unterkonten fast immer kostenpflichtig und oft genauso teuer wie das Hauptkonto. FinTechs und Neobanken setzen hier andere Maßstäbe: In vielen Kontomodellen ist mindestens 1 Unterkonto kostenlos enthalten, in höheren Tarifen steigt die Anzahl.

Für Selbstständige und Gründer sind Unterkonten attraktiv, da sie so ohne Mehrkosten ein klares Finanzmanagement aufbauen können. Bereits etablierte Unternehmen können ihre Finanzverwaltung damit beträchtlich optimieren.

Wie funktionieren Auslandsüberweisungen?

Auslandsüberweisungen beauftragen Sie online oder – bei Filialbanken – als beleghafte Buchung am Schalter, wodurch jedoch zusätzliche Gebühren entstehen.

Grundsätzlich wird zwischen 3 Kostenmodellen unterschieden:

  • SHARE: Sender und Empfänger teilen sich die Gebühren.
  • OUR: Der Sender übernimmt alle Kosten, der Empfänger erhält den vollen Betrag. Viele Banken bieten für OUR-Überweisungen Pauschalgebühren an.
  • BEN: Der Empfänger trägt die gesamten Gebühren.

FinTechs bieten oft günstigere Konditionen, beschränken sich jedoch häufig auf die SHARE-Variante. Für die Kosten spielt auch der Wechselkurs eine zentrale Rolle: Aufschläge können Transfers verteuern, auch wenn die eigentliche Überweisungsgebühr niedrig erscheint.

Ein Beispiel für moderne Lösungen ist die Kooperation von N26 mit Wise, bei der internationale Überweisungen direkt in der App angestoßen werden können – mit transparenten Gebühren und marktgerechten Wechselkursen.

Für Unternehmen mit regelmäßig hohem Überweisungsvolumen ins Ausland ist Revolut Business interessant: Die Neo-Bank bietet Freikontingente für internationale Zahlungen. Trotz vergleichsweise hoher Grundgebühren kann sich das Modell für solche Unternehmen lohnen.

Welche Vorteile bietet eine gute Buchhaltungsintegration?

Eine direkte Anbindung von Buchhaltungssoftware wie DATEV, sevDesk oder Lexware spart viel Zeit im Geschäftsalltag. Transaktionen werden automatisch übertragen, Belege können direkt zugeordnet und Steuerunterlagen einfacher erstellt werden. Fehleranfällige manuelle Eingaben entfallen, was sowohl die Kosten reduziert als auch die Zusammenarbeit mit Steuerberatern erleichtert.

Gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen ist die Integration ein echter Effizienzgewinn. Bei größeren Firmen wird sie fast unverzichtbar, da sie für eine konsistente Datenbasis zwischen Bank, Buchhaltung und Finanzamt sorgt. Insbesondere bei digitalen Geschäftsmodellen lässt sich durch die Integration von Buchhaltungssoftware die Finanzverwaltung fast vollständig automatisieren.

Im Vergleich zu anderen Anbietern sind FinTechs und Neobanken in diesem Bereich besonders leistungsstark. Oft entwickeln sie eigene Tools für Buchhaltung und Rechnungsstellung, die in die Konten standardmäßig integriert sind. Zudem sind ihre Geschäftskonten meist mit mehreren Datenschnittstellen und einer DATEV-Schnittstelle ausgestattet, um externe Software und Systeme (ERP, CRM) anzubinden.

Im Unterschied dazu bieten klassische Filialbanken und Direktbanken oft nur Basisschnittstellen an, sodass zusätzliche Softwarelösungen oder manuelle Arbeitsschritte erforderlich bleiben.

Was ist ein Kontokorrentkredit?

Ein Kontokorrentkredit ist ein flexibler Kreditrahmen, der an das Geschäftskonto gekoppelt ist. Er funktioniert ähnlich wie ein Dispo beim Privatkonto: Überziehungen innerhalb des vereinbarten Rahmens sind jederzeit möglich, Zinsen fallen nur auf den tatsächlich genutzten Betrag an.

Für Unternehmen bedeutet das zusätzliche Liquidität, um kurzfristige Engpässe zu überbrücken – etwa wenn Zahlungen von Kunden später eingehen als geplant. Die Konditionen unterscheiden sich stark nach Anbieter und der eigenen Bonität.

Während Filialbanken Kontokorrentkredite häufig standardmäßig anbieten, haben inzwischen auch zahlreiche FinTechs ihr Finanzierungsangebot ausgebaut. Je nach Anbieter stehen Kontokorrentkredite, Kreditlinien oder andere flexible Finanzierungslösungen zur Verfügung. Deren Vergabe hängt jedoch von einer Bonitätsprüfung ab.

Welche Zahlungskarten erhalte ich für mein Geschäftskonto?

Die Ausstattung von Geschäftskonten mit Zahlungskarten hängt stark vom gewählten Anbieter und Kontomodell ab:

  • FinTechs und Neobanken geben in der Regel Visa- oder Mastercard-Debitkarten aus, die weltweit für Zahlungen im Handel und online genutzt werden können. Viele Anbieter stellen zusätzlich virtuelle Karten für Online-Einkäufe, Teams oder Projektbudgets bereit. Einige Anbieter wie Qonto oder Holvi bieten darüber hinaus – abhängig von Bonität und Produkt – auch Kreditkarten mit Überziehungsrahmen an.
  • Filialbanken und Direktbanken statten Geschäftskonten heute überwiegend mit Debitkarten der internationalen Kartensysteme Visa oder Mastercard aus. Eine Girocard kann je nach Bank kostenlos enthalten oder als kostenpflichtige Zusatzkarte erhältlich sein. Klassische Kreditkarten mit Verfügungsrahmen gehören bei vielen Banken ebenfalls zum Angebot, sind jedoch häufig mit einer Jahres- oder Monatsgebühr verbunden.

Während FinTechs und Neobanken den Schwerpunkt auf digitale Kartenverwaltung, virtuelle Karten und flexible Teamlösungen legen, bieten klassische Banken häufig ein breiteres Spektrum an Debit-, Giro- und Kreditkarten. FYRST nimmt dabei eine Sonderstellung ein: Als digitale Marke der Postbank greift der Anbieter auf das Produktangebot einer klassischen Bank zurück. Kunden erhalten neben der FYRST Card (Mastercard Debitkarte) und der FYRST Service Card (Girocard) auf Wunsch auch die Business-Kreditkarten der Postbank.

Apple Pay und Google Pay werden von den meisten Business-Debit- und Kreditkarten unterstützt.

Kosten & Steuern

Für die Wahl des passenden Geschäftskontos spielen die Kosten für Kontoführung und Transaktionen eine zentrale Rolle. Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind erheblich.

Ausschlaggebend für die Kontoauswahl sollte jedoch nicht allein die Höhe der Gebühren sein – wichtig ist, dass das Konto zu den Anforderungen Ihres Unternehmens passt. Ein höher bepreistes Modell kann sinnvoll sein, wenn es umfangreiche Inklusivleistungen enthält, sodass Zusatz- und Transaktionskosten begrenzt bleiben. Umgekehrt können kostenlose oder preiswerte Konten durch hohe Einzelentgelte am Ende teurer werden.

Hinzu kommt der steuerliche Vorteil: Sämtliche Ausgaben für ein Geschäftskonto gelten als Betriebsausgaben und lassen sich steuerlich absetzen – ein zusätzlicher Grund, warum auch Freiberufler und Selbstständige ein separates Geschäftskonto führen sollten.

Was kostet ein Geschäftskonto wirklich?

Die Kosten für ein Geschäftskonto setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen, zu denen neben der monatlichen Grundgebühr zahlreiche Einzelposten zählen.

Kontoführungsgebühren

Geschäftskonten mit monatlicher Grundgebühr sind bei Filialbanken Standard. FinTechs und Neobanken bieten teilweise kostenlose Geschäftskonten an, die häufig jedoch nur Freiberuflern und Solo-Selbstständigen offenstehen.

Kostenlose Kontomodelle decken oft nur den klassischen Zahlungsverkehr ab. Zusatzfunktionen wie Tools für Buchhaltung und Rechnungsstellung sind, wenn überhaupt, nur eingeschränkt verfügbar. Zudem fallen trotzdem Kosten für Einzeltransaktionen an, die den Vorteil durch die kostenlose Kontoführung rasch übersteigen können. Eine vollständig kostenlose Kontoführung ist nur möglich, wenn Sie Ihr Geschäftskonto ausschließlich online nutzen.

Viele Anbieter werben mit einer kostenlosen Testphase oder Rabatten auf die Grundgebühr für die ersten Monate, um den Einstieg zu erleichtern.

Kosten für SEPA-Transaktionen

Freikontingente für beleglose SEPA-Buchungen (Überweisungen und Lastschriften) sind bei einigen Banken im Grundpreis enthalten, bei anderen wird jede Buchung einzeln berechnet. Falls Ihr Tarif Freiposten enthält, fallen nach der Überschreitung dieses Limits zusätzliche Kosten pro Einzelbuchung an.

Beim Geschäftskonto-Vergleich und der Auswahl Ihres Business-Kontos sollten Sie daher darauf achten, dass das Inklusivvolumen möglichst genau zu Ihrem monatlichen Transaktionsaufkommen passt.

Bargeldabhebungen

Bei Filialbanken sind Abhebungen an eigenen Geldautomaten oder in Automaten-Netzwerken wie der CashGroup (Commerzbank, Deutsche Bank, HVB) häufig kostenlos – allerdings oft nur mit der Girocard, nicht mit Debit- oder Kreditkarten. Direktbanken wie DKB oder ING ermöglichen ebenfalls kostenlose Bargeldabhebungen, oft auch im Ausland.

Bei FinTechs und Neobanken sind Bargeldabhebungen dagegen meist kostenpflichtig, allerdings schließen viele Kontomodelle einige Gratisabhebungen pro Monat ein.

Kosten für Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen

Filialbanken erlauben Bargeldeinzahlungen meist günstig oder kostenlos. Beleghafte Buchungen sind jedoch immer kostenpflichtig, da sie höheren Bearbeitungsaufwand verursachen. Einige klassische Direktbanken bieten ebenfalls Möglichkeiten zur Bargeldeinzahlung an. Beim ING Geschäftskonto erfolgen Bareinzahlungen jedoch ausschließlich über die ReiseBank zu deren regulären Gebührensätzen.

Bei FinTechs und Neobanken sind Bargeldeinzahlungen eher nicht vorgesehen; Einzahlungen und beleghafte Buchungen über Fremdbanken sind mit hohen Zusatzkosten verbunden. Ausnahmen im Hinblick auf Einzahlungen sind FYRST (günstig in den Postbank-Filialen möglich) und N26 (gegen eine geringe Gebühr bei Einzelhandelspartnern).

Kosten für Karten

Filialbanken statten ihre Business-Girokonten in der Regel mit einer kostenlosen Girocard aus. Kostenlose Bargeldabhebungen sind meistens nur mit dieser Karte möglich. Zusätzlich können Geschäftskunden gegen eine monatliche oder jährliche Gebühr Debit- und Kreditkarten bestellen. Kreditkarten mit Überziehungsrahmen sind in einigen Kontomodellen im ersten Jahr kostenlos, danach gilt die reguläre Jahresgebühr der Karte. Ihre Höhe richtet sich danach, ob und mit welchen Zusatzleistungen – insbesondere Reiseversicherungen – die Karte ausgestattet ist.

FinTechs und Neobanken stellen für ihre Konten meist mindestens eine kostenlose physische Debitkarte aus. Ausnahmen gelten für Basiskonten ohne Grundgebühr, bei denen teilweise nur eine virtuelle Karte für Online-Zahlungen inklusive ist. Generell richtet sich die Anzahl kostenloser Karten nach der Nutzeranzahl des Kontos. Zusatzkarten sind gegen Gebühr erhältlich. Qonto bietet neben einer kostenlosen Debitkarte 2 weitere kostenpflichtige Kartenmodelle mit günstigeren Transaktionskosten und einigen Zusatzleistungen an. Kreditkarten mit Überziehungsrahmen haben derzeit Qonto und Holvi im Programm.

Virtuelle Karten gehören bei so gut wie allen Digitalanbietern zum Leistungsumfang und werden je nach Kontomodell oft in größerer Anzahl ohne Aufpreis ausgegeben, sodass sie sich gut für Teams oder die Steuerung unterschiedlicher Zahlungsströme eignen.

Mögliche weitere Kostenpositionen

  • Fremdwährungsgebühren bei Kartenzahlungen (anbieterabhängig). Kartenzahlungen in Euro sind grundsätzlich kostenlos.
  • Software-Integrationen und Schnittstellen
  • Digitale Services (z. B. EBICS)
  • Unterkonten
  • Auslandsüberweisungen
  • Kontoauszüge in Papierform (online meist kostenlos)
  • Telefon-Banking

Kann ich die Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?

Ja. Alle Kosten rund um das Geschäftskonto – Kontoführungsgebühren, Transaktionsentgelte, Sollzinsen aus einem Kontokorrentkredit oder Gebühren für Zusatzleistungen – gelten als Betriebsausgaben und sind steuerlich absetzbar.

Für Freiberufler und Solo-Selbstständige ohne gesetzliche Geschäftskontopflicht sind steuerliche Aspekte generell ein wichtiges Argument für ein separates Geschäftskonto. Wenn Sie Ihr Privatkonto als Geschäftskonto nutzen, erkennt das Finanzamt häufig nur Pauschalbeträge an oder lehnt die vollständige Berücksichtigung betrieblicher Ausgaben ab. Ein eigenes Geschäftskonto sorgt somit nicht nur für Transparenz, sondern bringt auch steuerliche Vorteile mit sich.

Rechtliches & Sicherheit

Rechtliche Aspekte und Sicherheitsfragen können darüber entscheiden, ob Ihr Unternehmen im Ernstfall finanziell handlungsfähig bleibt. Auch ein reibungsloser Kontowechsel kann dafür wichtig sein. Wir erklären die wichtigsten Aspekte zu den Themen Pfändungsschutz, Sicherheit sowie Kontowechsel und Kontokündigung.

Gibt es einen Pfändungsschutz für Geschäftskonten?

Ja, aber nur eingeschränkt. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann ausschließlich für Konten natürlicher Personen eingerichtet werden. Geschäftskonten von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften können nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Freiberufler und Einzelunternehmer können dagegen ihr privates Girokonto als P-Konto führen, sofern sie dieses auch für geschäftliche Zwecke nutzen.

Wird ein reguläres Geschäftskonto gepfändet, sperrt die Bank alle Verfügungen; vorhandenes Guthaben und Zahlungseingänge werden an den Gläubiger abgeführt. Bei einem als P-Konto geführten Konto bleibt ein monatlicher Grundfreibetrag geschützt. Dieser Freibetrag kann bei Bedarf erhöht werden – etwa durch den Nachweis von Unterhaltspflichten oder durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht, damit laufende Betriebsausgaben bezahlt werden können.

Wichtig

Nicht alle Banken richten für Selbstständige ein P-Konto ein. Betroffene sollten parallel ein zweites Konto bei einem anderen Institut eröffnen und dort Einnahmen sowie wesentliche Zahlungen bündeln. Für die Durchführung einer Pfändung dürfen Banken keine gesonderten Gebühren verlangen.

Wie wechsle oder kündige ich mein Geschäftskonto?

Auf der sicheren Seite sind Sie bei einem Kontowechsel, wenn Sie zuerst Ihr neues Geschäftskonto eröffnen, alle Zahlungen darauf umstellen und erst dann das alte Konto kündigen. Wir empfehlen, dafür die folgenden Schritte:

  1. Neues Geschäftskonto eröffnen und für 4–8 Wochen parallel laufen lassen.
  2. Zahlungspartner systematisch umstellen: Kunden, Stamm-Lieferanten, Vermieter, Versicherungen, Finanzamt, Sozialversicherung, Marktplätze, Payment-Provider, Terminal- und Kassenanbieter, Buchhaltungs- und Shop-Integrationen, Steuerberatung.
  3. Daueraufträge, SEPA-Lastschriftmandate, Kartenzahlungen und Einzüge neu einrichten; Firmenkarten, Nutzerrechte und Limits sauber nachziehen.
  4. Datenexport sichern: Kontoauszüge, Buchungslisten, Belege und Zugänge revisionssicher ablegen.
  5. Altes Konto schriftlich kündigen, Restguthaben übertragen lassen, Karten und Geräte (etwa Kartenleser) zurückgeben und die Schließung bestätigen lassen.

Viele Banken bieten neuen Kunden einen Kontowechselservice. Dabei werden wiederkehrende Zahlungen automatisch auf das neue Konto umgestellt. Die neue Bank analysiert dazu die Kontobewegungen der letzten Monate, erstellt Benachrichtigungen für die Zahlungspartner, überweist ein Restguthaben und kann das alte Konto auf Wunsch schließen. Allerdings sollten Sie sich nicht zu 100 % darauf verlassen und die Umstellung der Transaktionen auch selbst überprüfen.

Hinweis

Die Kündigungsfrist für das Geschäftskonto ergibt sich aus den AGB des Anbieters; in der Regel ist eine ordentliche Kündigung kurzfristig möglich.

Wie sicher ist mein Geschäftskonto? – Einlagensicherung und technische Sicherheit

Guthaben auf einem Geschäftskonto sind bis 100.000 € pro Kunde und Bank durch die europäische und deutsche gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Viele Filialbanken leisten durch ihre freiwillige Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. deutlich höhere Garantien. Sparkassen, Volksbanken und öffentliche Banken nutzen dafür eigene Sicherungssysteme.

Bei E-Geld- und Zahlungsinstituten greift die gesetzliche Einlagensicherung nicht unmittelbar, da sie nur für Einlagen bei lizenzierten Banken gilt. Stattdessen werden Kundengelder im Rahmen des sogenannten Safeguarding getrennt vom Firmenvermögen auf Treuhand- oder Sammelkonten bei Partnerbanken verwahrt. Dadurch sind die Gelder im Insolvenzfall des Zahlungsinstituts geschützt, ohne dass ein unmittelbarer Entschädigungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Einlagensicherung besteht. Dieses Modell nutzen unter anderem Anbieter wie Qonto, Finom und Vivid Money.

Technische Sicherheitsmaßnahmen wie starke Kundenauthentifizierung (PSD2) mit 2-Faktor-Verfahren, 3D Secure bei Kartenzahlungen, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Gerätebindung, risikobasierte Betrugserkennung, Rollen- und Rechtekonzepte, Vier-Augen-Freigaben für Zahlungen sowie Echtzeit-Benachrichtigungen sind bei allen auf unseren Seiten präsentierten Anbietern und Konten Standard.

Fazit

Welches Geschäftskonto für Ihr Unternehmen passt, richtet sich nach Ihrer Rechtsform, Ihrem Geschäftsmodell, den benötigten Kontofunktionen und Ihren persönlichen Präferenzen. Bitte orientieren Sie sich bei der Kontoauswahl nicht nur an der Grundgebühr, sondern an den Gesamtkosten für das Konto inklusive Einzeltransaktionen (SEPA-Buchungen, Karten, Bargeld, Auslandszahlungen), den enthaltenen Leistungen und den konkreten Anforderungen Ihres Unternehmens.

Wenn Sie tiefer einsteigen möchten: In unseren verlinkten Ratgeber- und Anbietertexten finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und detaillierte Informationen zu Rechtsformen, Sicherheit und einzelnen Anbietern von Business-Konten.

Rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen

Dieser Beitrag berücksichtigt unter anderem die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Handelsgesetzbuchs (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG), des Geldwäschegesetzes (GwG), der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) sowie die Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem bei:

Über die Autorin
Janine El-Saghir Janine El Saghir ist bei gruendung.de die Spezialistin für die konkreten, praktischen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Sie hat das besondere Talent, trockene...