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Mit E-Commerce selbständig machen: Das müssen Sie wissen

Die Idee klingt verlockend: Sie entwickeln einen Online-Shop und machen sich damit selbstständig. Sie nehmen an einem Wirtschaftsbereich mit guten Wachstumschancen teil und verdienen Ihr Geld vom heimischen PC aus. So dürfte eine Gründung sogar nebenberuflich kein Problem sein.
von Lisa Hofmann
E-Commerce gründen: Die wichtigsten Informationen & Tipps
E-Commerce gründen: Die wichtigsten Informationen & TippsFoto: iStock

Was sich im ersten Augenblick sehr reizvoll anhört, will bei genauem Hinsehen im Detail geplant werden: Die Gründung eines E-Commerce Unternehmens bzw. eines Online-Handels muss genauso sorgfältig vorbereitet werden wie jede andere Gründung auch. Wenn Sie die Stolpersteine kennen und aus dem Weg räumen, haben Sie gute Chancen, Ihr eigenes Unternehmen erfolgreich am Markt zu platzieren. Was also sollten Sie beachten, wenn Sie einen eigenen Online-Handel eröffnen möchten?

Warum scheitern viele E-Commerce-Firmen?

Bevor wir uns mit den Fragen beschäftigen, die vor der Gründung eines E-Commerce Unternehmens zu beantworten sind, lohnt sich ein Blick auf die häufigsten Fehler. Davon können Sie profitieren, denn niemand muss einen einmal gemachten Fehler wiederholen. Der häufigste Fehler eines Gründers lautet wohl, dass man den Aufwand unterschätzt hat. Viele gehen davon aus, dass es nicht so schwierig sein kann, sich als Online-Shop zu etablieren, um mit diesem Shop ein Produkt an den Markt zu bringen.

Shop Erstellung Online
Unterschätzen Sie nicht den Aufwand und die Kosten für Ihren Online-Handel.Foto: Elektronischer Handel / iStock

Doch genau diese Unterschätzung der Ausgangssituation führt leider häufig dazu, dass eine junge E-Commerce-Firma auf dem halben Weg zum Ziel scheitert. Eine falsche Einschätzung des Marktes mit einer ebenso falschen Einschätzung der Nachfrage sind nur zwei Gründe, warum ein Unternehmen sich im elektronischen Handel im Internet nicht behauptet.

Sehr häufig ist der Kapitalbedarf größer, als man ursprünglich geschätzt hatte. Nicht selten werden daher Vorhaben aufgrund von mangelndem Kapital eingestellt. Vielleicht sind im Gründerteam nicht die richtigen Kompetenzen vorhanden, vielleicht verfügen Sie selbst nicht über das nötige Know-how. Und auch eine falsche Kalkulation der Verkaufspreise in Verbindung mit einer sehr starken oder bereits etablierten Konkurrenz können das Leben für ein junges Onlinehandel-Unternehmen manchmal schwierig machen.

Business-Plan wichtiges Element bei der Gründung

Viele dieser Gründe umgehen Sie, indem Sie einen durchdachten Business-Plan aufstellen. Ein Business-Plan ist zwingend erforderlich, wenn Sie für Ihre Gründung einen Kredit bei einer Bank aufnehmen. Aber auch, wenn Sie keine Finanzierung in Anspruch nehmen, lohnt es sich, einen Business-Plan zu erarbeiten. Darin werden Sie unter anderem die Marktsituation beleuchten und die Konkurrenz bewerten. Sie kalkulieren das Potenzial für die Nachfrage und gehen auch auf die geplante Preisgestaltung ein. Die Zusammensetzung Ihres Teams gehört ebenso in einen Business-Plan wie die Bewertung der vorhandenen und der fehlenden Kompetenzen.

Wenn Sie den Business-Plan erstellen, werden Sie sich also gründlich mit vielen Fragen beschäftigen, die für die Gründung eines Online-Shops so wichtig sind. Damit haben Sie gute Chancen, diese Fehler zu umgehen und rechtzeitig Maßnahmen zur Steuerung zu ergreifen.

Ablauf der Gründung eines E-Commerces

Shop für Online Einkäufe
Für Ihren Online-Shop können Sie im Social Media werben.Foto: Dilok Klaisataporn / iStock

Die Gründung eines E-Commerce Unternehmens ist in der Regel schnell erledigt. Meist genügt es, Ihr Gewerbe bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt anzumelden. An dieser Stelle ist es wichtig, zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden zu unterscheiden. Viele IT-Spezialisten sind Freiberufler und müssen deshalb kein Gewerbe anmelden.

In Anlehnung daran mag der Gedanke naheliegen, dass Sie auch als Online-Händler zu den Freiberuflern gehören. Das ist allerdings so nicht richtig: Als Online-Shop-Betreiber verkaufen Sie Waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren eigenen Online-Shop entwickeln oder über einen der großen Marktplätze aktiv sind. Der Kauf und Verkauf von Waren hat allerdings eindeutig einen gewerblichen Charakter. Das gilt in jedem Fall, wenn Sie mit Ihrem Internetshop die Absicht haben, Gewinne zu erzielen. Das Finanzamt wird Sie deshalb in steuerlicher Hinsicht als Gewerbetreibenden einstufen, der für die Ausübung seiner Tätigkeit ein Gewerbe anmelden muss.

Anmeldung des Gewerbes

Denken Sie daran, Ihr Gewerbe von Anfang an anzumelden. Eine nachträgliche Gewerbeanmeldung (wenn Sie bereits einige Gewinne erzielt haben) kann von den Behörden sogar sanktioniert werden.

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie ein Formular Ihrer Gemeinde, das Sie meist auch online herunterladen und ausfüllen können. Überwiegend müssen Sie die Anmeldung bei der Behörde persönlich vornehmen, dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis. Abhängig von der Art Ihres Online-Shops kann es im Einzelfall sein, dass weitere Dokumente erforderlich sind.

Am besten informieren Sie sich vor Ihrem Besuch beim Gewerbeamt, welche Unterlagen Sie benötigen. Anderenfalls riskieren Sie, dass Ihre Anmeldung nicht vollständig durchgeführt werden kann und Sie einen zweiten Termin vereinbaren müssen.

Die Anmeldung des Gewerbes ist kostenpflichtig, der Betrag liegt je nach Gemeinde im niedrigen zweistelligen Bereich. Sobald Sie Ihre Gewerbeanmeldung vorliegen haben, ist Ihre Gründung E-Commerce Unternehmen auch schon abgeschlossen und Sie können mit Ihrer Tätigkeit beginnen.

Die passende Rechtsform finden

Die optimale Rechtsform hängt ein wenig vom voraussichtlichen Umfang Ihres Unternehmens ab: Starten Sie allein als Online-Händler und sind Ihr Kapitalbedarf und der anfänglich erzielte Umsatz noch überschaubar, ist es nicht nötig, Ihrem Unternehmen bereits eine eigene Rechtsform zu geben. Müssen Sie einen Kredit aufnehmen, sollten Sie daran denken, dass Sie als E-Commerce Unternehmer und Gewerbetreibender mit Ihrem gesamten privaten Vermögen für diesen Kredit und auch für Verpflichtungen haften, die Sie für Ihre kleine Firma eingehen.

Zeichnet sich also ab, dass Sie für Ihren Online-Handel eine größere Summe an Startkapital benötigen und eine Finanzierung brauchen, sollten Sie über eine Rechtsform nachdenken, mit der Sie die Haftung auf Ihr Firmenkapital beschränken.

UG als mögliche Rechtsform bei Unternehmensgründung

Eine typische Rechtsform für eine Firmengründung ist die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, sie sogenannte UG. Sie wird auch als Mini-GmbH bezeichnet, die Gründung ist bereits mit einem Stammkapital von einem Euro möglich.

Bei einer UG ist die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt, Sie haften als Inhaber also nicht mit Ihrem Privatvermögen. Allerdings wird es in der Praxis schwierig sein, einen Kredit für eine Unternehmergesellschaft aufzunehmen, wenn das Gründungskapital gerade bei einem Euro liegt.

Handel online
Für umsatzstarke Unternehmen ist die Rechtsform der GmbH sinnvoll.Foto: metamorworks / iStock

Sollte Ihre Unternehmen schon am Anfang höhere Umsätze erzielen oder ist ein größerer Kapitalbedarf nötig, kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine Option sein. Das Gründungskapital liegt zwar mit 25.000 Euro deutlich höher als bei einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, doch die Haftung ist ebenfalls auf das Unternehmenskapital beschränkt und die GmbH ist als geschäftlicher Partner bei Geschäftsbeziehungen aller Art äußerst anerkannt. Eine Gründung als GmbH kann deshalb eine vernünftige Variante sein.

Sowohl die UG als auch die GmbH sind Kapitalgesellschaften. Ihre Gründung muss vor einem Notar durchgeführt werden, er kümmert sich auch um die Eintragung ins Handelsregister.

Kosten beim Gründungsprozess

Die Kosten für den Aufbau eines Internetshops sind in der Regel recht überschaubar. Ein Baukastensystem lässt sich modular erweitern, sodass Sie es Schritt für Schritt an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Am Anfang sollte eines der etablierten Systeme ausreichen, um einen nutzerfreundlichen Internetshop aufzubauen. Auch die Einbindung eines Bezahlsystems ist damit häufig möglich. Entscheiden Sie sich für die Nutzung eines bekannten Marktplatzes, bleiben die Kosten ebenfalls niedrig. Anders sieht es aus, wenn Sie besondere Anforderungen an den Aufbau Ihres Online-Shops stellen, sodass Sie einen Fachmann mit der Programmierung und Gestaltung beauftragen müssen. In diesem Fall sind die Kosten deutlich höher.

Laufende Kosten im Auge behalten

Denken Sie auch an laufende Kosten wie Versand- und Lieferkosten, falls Sie diese selbst zu tragen haben. Hinzu kommen die üblichen Kosten für Internet oder Smartphone und auch für ein Geschäftskonto fallen häufig Gebühren an. Je nach Anbieter können Sie hier allerdings Geld sparen, denn einige Banken bieten recht günstige oder sogar kostenfreie Geschäftskonten an.

Ein Geschäftskonto sollten Sie auf jeden Fall einrichten, um Ihre Einnahmen und Ausgaben von Anfang an von Ihren privaten Geldgeschäften zu trennen.

Wollen Sie Ihren neuen Shop mit umfangreichen Marketingaktionen bewerben, um Ihre Online-Präsenz möglichst hochzuhalten, schalten Sie dafür idealerweise eine Agentur für Online-Marketing ein. Die Kosten für das Marketing müssen Sie auf jeden Fall in Ihren Business-Plan aufnehmen. Je nach Anbieter und Umfang können diese Kosten in einer nennenswerten Größenordnung ausfallen.

Steuern bei der Gründung eines Online-Shops

Einnahmen Online-Handel
Die Einnahmen eines Internet-Handels müssen versteuert werden.Foto: dragana991 / iStock

Die Einnahmen aus Ihrem E-Commerce-Geschäft unterliegen der Besteuerung. In erster Linie zahlen Sie Einkommenssteuer, als Gewerbetreibender kommt außerdem die Gewerbesteuer dazu. Allerdings haben Sie hier einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Sofern Ihr Gewinn unter diesem Betrag liegt, fällt keine Gewerbesteuer an. Ist Ihr Gewinn höher, wird der Freibetrag abgezogen, die verbleibende Summe unterliegt der Gewerbesteuer.

Eine Meldung Ihrer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt ist übrigens nicht nötig. Das Gewerbeamt gibt die Anmeldung Ihres Gewerbes an das Finanzamt weiter. Ein paar Wochen nach Ihrer Gewerbeanmeldung erhalten Sie von der Finanzbehörde eine Aufforderung, Ihre voraussichtlichen Einnahmen im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit zu schätzen. Geben Sie Ihre Einnahmen so realistisch wie möglich an. Sie bekommen dann einen Bescheid vom Finanzamt, aus, der Ihre Steuerzahlung im laufenden Jahr hervorgeht.

Die von Ihnen geleisteten Zahlungen werden im folgenden Jahr gegen Ihre tatsächliche Steuerschuld verrechnet. Schätzen Sie Ihre Einnahmen zu hoch ein, erhalten Sie eine Steuerrückzahlung. Setzen Sie sie zu niedrig an, droht eine Nachzahlung. Deshalb lohnt sich eine realistische Einschätzung Ihrer Einnahmen schon zu Beginn Ihrer Tätigkeit.

Fazit: Sorgfältige Planung erleichtert Ihre E-Commerce-Gründung

Die Gründung eines E-Commerce Unternehmens läuft im Wesentlichen genauso ab wie die Gründung einer Firma in einer anderen Branche auch. Sofern Sie am Anfang auf eine teure IT-Lösung für Ihren Shop verzichten, bleiben die Kosten überschaubar. Sollten Sie allerdings sofort mit einer GmbH starten, müssen Sie das Stammkapital berücksichtigen. Abgesehen davon erhöhen Sie mit einer sorgfältigen Planung und mit Durchhaltevermögen und mit einem gewissen Ehrgeiz Ihre Chancen, Ihren Online-Handel erfolgreich am Markt zu platzieren.

Häufige Fragen zu E-Commerce gründen

Unter der Bezeichnung „E-Commerce“ versteht man den Verkauf von Produkten im Internet. Dabei kann der Handel mit beliebigen Waren über einen eigenen Shop betrieben werden oder aber auch über einen Marktplatz. Zu den bekanntesten gehören hier Amazon und Ebay.

 

Möchten Sie einen eigenen Onlineshop eröffnen oder bereits bestehende Marktplätze nutzen? Welches die bessere Wahl ist, ist Typsache. Der eigene Shop bringt die Vorteile, dass man flexibler ist und sein eigener Chef bleibt. Gleichzeitig muss ein finanzieller und zeitlicher Aufwand eingerechnet werden, dieser steht den Kosten, die Sie an den Markplatz leisten müssen, gegenüber.

Nutzen Sie einen Marktplatz haben Sie eine größere Reichweite, vor allem wenn Sie sich an die Riesen Amazon oder Ebay halten. Hier müssen Sie allerdings bedenken, dass Sie zum einen Abgaben an die Betreiber des Marktplatzes haben und zum anderen wenig Entscheidungsfreiheit haben, wenn es um die Verkaufskonditionen Ihrer Ware geht.

Mit dem Baukastenprinzip können Sie relativ günstig und einfach einen Online-Shop erstellen. Es gibt inzwischen zahlreiche Anbieter, die unterschiedliche Shopsysteme anbieten. Nach dem Baukastenprinzip können Sie hier auch ohne Programmierkenntnis zu haben, einen Online-Shop aufbauen. Zur Auswahl erhalten Sie von den Anbietern vorgefertigte Module, die Sie nach Bedarf zusammenstellen können. Häufig sind auch die Zahlungsarten hier schon als Baukasten verfügbar und können entsprechend eingefügt und genutzt werden.

Die Alternative zum Baukastenprinzip ist eine professionelle Shop-Software, die entweder gekauft werden kann oder als Open-Source-Software zur Verfügung steht. Bei den kommerziellen Lösungen gibt es Produkte, die Sie per Einmalzahlung kaufen, aber auch Angebote, bei denen immer wieder laufende Kosten anfallen.

Es gibt einige Fehler, die besonders häufig gemacht werden, wenn ein Onlineshop gegründet wird. Folgende Fehler lassen sich allerdings einfach vermeiden:

  • Fehlerhaftes Impressum: Achten Sie auf ein vollständiges Impressum, das dem Telemediengesetzt § 5 entspricht.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unvollständig: Überprüfen Sie Ihre AGB auf Vollständigkeit, alle wichtigen Aspekte müssen berücksichtigt sein. Dazu gehören die Themen Haftung, Lieferbedingungen, Rückgaberecht, Datenschutz.
  • Kauf-Button falsch platziert: Der Kauf-Button muss sich in unmittelbarer Nähe zu den Details zum Produkt befinden, wie dem Preis und den Lieferkosten.
  • Verletzung von Markenrechten: Überprüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Domain keine Markenrechte Dritter verletzen.
  • Fehlende Nutzungsrechte: Überprüfen Sie, ob Sie im Besitz sämtlicher Nutzungsrechte sind. Diese betreffen im Wesentlichen Bilder und Texte von Dritten.
  • Fehlende / fehlerhafte Verlinkung: Sind Verlinkungen auf der Seite platziert? Wenn ja, funktionieren diese?

Bei der Eröffnung eines Onlineshops ist es wichtig, dass man zunächst beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragt. Damit ist es möglich ein Gewerbe zu betreiben. Das Gewerbeamt informiert übrigens automatisch Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Kammer über das Gewerbe.

Die passende Rechtsform ist abhängig vom Umfang und der Art des Unternehmens. Ein kleiner Shop, der nur nebenbei betrieben wird und geringe Gewinne abwirft, kann zunächst einmal ohne gesonderte Rechtsform betrieben werden. Möchten Sie gleich einen großen Shop aufziehen, für die Sie Kapital von Dritten brauchen, ist es sinnvoll, sich für eine Rechtsform zu entscheiden, bei der Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen für die Firma haften. Geeignete Formen sind beispielsweise UG oder GmbH.

Vor der Gründung Ihres Onlineshops müssen Sie einige rechtliche Aspekte berücksichtigen, damit Sie nicht Gefahr laufen, eine Abmahnung zu erhalten. Wichtige rechtliche Aspekte sind:

  • AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen)
  • Impressumspflicht
  • Datenschutz
  • Widerrufsrecht
  • Onlineschlichtung

 

Bevor der Shop eröffnet werden kann, sind einige Schritte erforderlich, damit man mit dem Vertrieb überhaupt beginnen kann. Die wichtigsten Schritte sind folgende:

  1. Namen für das Unternehmen überlegen, einfach und einprägsam
  2. Technische Infrastruktur: Server-Hosting, Softwareprogramm, Internetanschluss. Welche Kosten entstehen dafür?
  3. Analyse des Marktes (Preisentwicklung, Zielgruppe)
  4. Warenbestand: Wo werden Waren gelagert, wie läuft die Logistik (Verpackung, Versenden, Abrechnung)
  5. Ausführliche und gut verständliche Artikelbeschreibung erstellen. Dazu gehören auch gute und ausreichende Bilder

Im Zuge dieser ersten Schritte ist es auch sinnvoll einen Businessplan zu erstellen. Dieser ist zwar nur unter bestimmten Bedingungen vorgeschrieben, grundsätzlich können Sie aber davon profitieren, wenn Sie einen ausführlichen Businessplan erstellt haben.

Über die Autorin
Lisa Hofmann
Lisa Hofmann hat im Oktober 2020 ihren Bachelor of Arts in British American Studies mit Nebenfach Verwaltungswissenschaft erhalten und ist seit November 2020 Teil der qmedia-Redaktion. Im Oktober 2021 begann sie zusätzlich ein Masterstudium an der Universität zu Köln.