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Kartenzahlung annehmen: Geräte, Kosten und Anbieter

Mehr als die Hälfte der Einkäufe wird inzwischen bargeldlos bezahlt. Wer Kartenzahlung anbieten will, entscheidet zuerst über die Technik: Tap to Pay auf dem eigenen Handy, ein kleiner Kartenleser oder ein eigenständiges Terminal. Dazu die Fragen dahinter: Welche Gebühren fallen je Zahlung an, welche Geräte nehmen die girocard an, wann wird aus dem Lesegerät eine Kasse mit Aufzeichnungspflichten – und was gilt in Gastronomie, Taxi und Verein.
Geschrieben von
Janine El-Saghir
Geprüft von
Erkan Boga
Bearbeitet von
Sabine Zimmermann

Im Jahr 2025 haben die Menschen in Deutschland ihre Einkäufe erstmals häufiger bargeldlos als mit Bargeld bezahlt – 55 % aller erfassten Einkäufe liefen ohne Scheine und Münzen, sagt die Zahlungsverhaltensstudie der Deutschen Bundesbank vom Juni 2026. Ein Viertel der Befragten berichtete zugleich, im Monat davor mindestens einmal nicht wie gewünscht bargeldlos bezahlt haben zu können. Wer heute damit anfängt, braucht dafür nicht zwingend ein Gerät: Für die erste Kartenzahlung genügt oft das Smartphone, das ohnehin in der Tasche steckt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Bargeldlos ist der Normalfall geworden. Bei 86 % der Einkäufe vor Ort war 2025 eine bargeldlose Zahlung möglich – fünf Prozentpunkte mehr als zwei Jahre zuvor (Bundesbank, Stand: 17.06.2026).
  • Der Einstieg braucht kein Terminal. Mit Tap to Pay liest das Smartphone die Karte selbst; nötig sind ein NFC-fähiges Gerät und die App eines Zahlungsanbieters.
  • Die girocard kann auch das Smartphone annehmen – aber nur mit der passenden App. Welche Karten laufen, entscheidet die Kombination aus Gerät und Anbieter, nicht die Technik an sich.
  • Bei kleinen Rechnungsbeträgen entscheidet der Fixbetrag je Zahlung, nicht der Prozentsatz. Der durchschnittliche girocard-Bon lag im ersten Halbjahr 2026 bei 36,12 €.
  • Ein reines Kartenlesegerät ist keine Kasse. Erst wenn das Gerät oder die App Artikel und Bons verwaltet, gelten die Kassenvorschriften – für Taxis gelten eigene Fristen.

Kostenlos testen: Wer die Aktion nutzen kann

Wer bisher ausschließlich Bargeld annimmt, kann Kartenzahlung derzeit ein Jahr lang ohne Grundgebühr ausprobieren: Ein Anbieter erstattet den Kaufpreis eines kleinen Kartenlesegeräts, sobald die Registrierung vollständig abgeschlossen ist, und erlässt zwölf Monate lang die Transaktionsgebühren für die teilnehmenden Kartensysteme bis zu einem Umsatz von 50.000 €. Die Bedingungen sind eng gefasst: Das Unternehmen muss seit mindestens zwölf Monaten bestehen und darf in diesem Zeitraum keine Kartenzahlung angeboten haben (Stand: 20.09.2026).

Werbehinweis: Anbieter-Links in dieser Übersicht sind Werbelinks (Affiliate-Links) — für Abschlüsse darüber erhalten wir eine Provision vom Anbieter.

Welche Geräte gibt es?

Drei Wege führen zur ersten Kartenzahlung, und sie unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Technik Sie zusätzlich brauchen. Beim Tap to Pay übernimmt Ihr eigenes Smartphone die Rolle des Terminals – ohne Zusatzgerät, aber auch ohne Papierbeleg. Ein mobiles Kartenlesegerät ist ein kleiner Kartenleser, der per Bluetooth am Handy oder Tablet hängt und dessen Bildschirm mitbenutzt. Ein eigenständiges Terminal arbeitet allein: eigener Bildschirm, eigene Verbindung, meist ein Belegdrucker.

Welcher Einstieg zu welchem Betrieb passt
Situation Was sich anbietet Worauf es ankommt
Dienstleistung beim Kunden, Marktstand, Lieferung Smartphone mit Tap to Pay oder kleiner Kartenleser Mobilfunkempfang am Einsatzort, Akku für den ganzen Tag
Laden mit fester Theke Eigenständiges Terminal am Kassenplatz Belegdruck, Anbindung an die Kasse, Ersatzgerät bei Ausfall
Restaurant, Café, Biergarten Mobiles Terminal für die Zahlung am Tisch Trinkgeldfunktion, Rechnungen teilen, WLAN-Abdeckung im Gastraum
Wenige Zahlungen im Monat Smartphone mit Tap to Pay Tarif ohne Grundgebühr und ohne Mindestlaufzeit
Vereinsfest, Pop-up, Saisongeschäft Mehrere Smartphones oder Leihgeräte parallel Gerät mit eigener SIM-Karte, weil Gäste-WLAN unter Last einbricht
Welche Modelle es je Anbieter gibt und was sie kosten, steht im Kartenlesegerät-Vergleich.

Verbindung: WLAN, Mobilfunk – und das Ende von 2G

Jede Kartenzahlung wird online autorisiert, ein Gerät ohne Verbindung nimmt kein Geld an. WLAN reicht im Ladengeschäft, versagt aber im Biergarten und auf dem Wochenmarkt; Geräte mit eingebauter SIM-Karte funktionieren überall dort, wo Mobilfunk verfügbar ist.

Für ältere Terminals kommt ein Stichtag hinzu. Die Netzbetreiber schalten das 2G-Netz ab, über das viele Bestandsgeräte ihre Daten schicken: Die Telekom nennt dafür Ende Juni 2028, Vodafone Ende September 2028 und Telefónica Ende 2028, nur einzelne kritische Anwendungen sollen bis Ende 2030 weiterlaufen (Bundesnetzagentur, Stand: 20.09.2026). Betroffen ist jedes Gerät, das ausschließlich 2G oder 3G nutzen kann. Wer ein gebrauchtes Terminal übernimmt oder ein sehr günstiges Angebot prüft, sollte deshalb im Datenblatt nachsehen, ob das Modell auch LTE beherrscht.

Belege: Drucker, QR-Code oder E-Mail

Ein Belegdrucker ist bequem, aber kein Muss: Die meisten Anbieter schicken den Beleg als E-Mail, SMS oder QR-Code aufs Kundenhandy. Für Kundschaft, die einen Papierbeleg erwartet, ist das ein Thema – im Restaurant und im Einzelhandel gehört der Bon zum Ablauf, bei einer Dienstleistung mit anschließender Rechnung kaum.

Was Sie außer dem Gerät brauchen

Die Anmeldung läuft bei allen Anbietern nach demselben Muster: Registrierung, Angaben zum Unternehmen, Identitätsprüfung der vertretungsberechtigten Person per Video oder Ausweis-App, dazu ein Konto für die Auszahlung. Gewerbeanmeldung oder Registerauszug liegen meist ohnehin vor. Für die girocard gilt eine Besonderheit: Sie brauchen dafür laut EURO Kartensysteme, dem Betreiber des Verfahrens, einen geeigneten Netzbetreiber und ein NFC-fähiges Terminal – die Akzeptanz kommt also nicht automatisch mit jedem Gerät.

Was kostet Kartenzahlung?

Von jeder Kartenzahlung behält der Zahlungsdienstleister einen Prozentsatz ein, bei einigen Anbietern zusätzlich einen festen Betrag je Zahlung. Wie stark dieser Fixbetrag wiegt, hängt allein an der Höhe des Bons. Bei einem Rechnungsbetrag von 36 € entsprechen 30 Cent gut 0,8 Prozentpunkten, bei einem Bon von 5 € sind es 6 Prozentpunkte. Für Bäckereien, Kioske und Friseursalons ist der Fixbetrag deshalb der wichtigere Posten – der durchschnittliche girocard-Bon lag im ersten Halbjahr 2026 bei 36,12 € und sinkt seit Jahren (EURO Kartensysteme, Stand: 25.08.2026). Die Sätze aller Anbieter und drei durchgerechnete Betriebe stehen auf der Seite Kartenzahlung Gebühren.

Dazu kommen Posten, die auf keiner Preisseite ganz oben stehen: Zubehör wie Ladestation, Halterung und Bonrollen, Gebühren für Rückbuchungen, Aufschläge für eine sofortige Auszahlung statt der regulären, und bei einzelnen Anbietern eine Gebühr, wenn das Gerät monatelang keine Zahlung verarbeitet. Wer ein Konto beim selben Anbieter eröffnen muss, rechnet dessen Kontogebühr mit ein.

In Euro rechnen, nicht in Prozent

Prozentsätze lassen sich schlecht vergleichen, solange unklar ist, worauf sie sich beziehen. Nehmen Sie stattdessen Ihren geschätzten Kartenumsatz eines durchschnittlichen Monats, ziehen Sie die Gebühr in Euro ab und stellen Sie den Betrag den Kosten gegenüber, die Ihnen Bargeld verursacht: Wechselgeld beschaffen, Kasse zählen, Einzahlung zur Bank. Die Kostenrechnung für alle Anbieter nimmt Ihnen den ersten Teil ab.

Anbieter im Kurzvergleich

Die Übersicht rechnet für den Kartenumsatz, den Sie über den Regler einstellen, die Monatskosten je Anbieter – und nennt den Tarif, der bei diesem Umsatz am wenigsten kostet.

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Bei 5.000 € Kartenumsatz zahlen Sie je nach Anbieter zwischen 60 € und 84,50 € pro Monat.

6 Anbieter · sortiert nach Kosten pro Monat

Qonto Kartenlese­gerät
Platz 1 bei Ihrem Umsatz
Kosten pro Monat bei 5.000 € Kartenumsatzgünstigster Tarif: Standard inkl. Qonto Basic 11 €/Monat 60 €
69 €99 €
Gerät ab · Pocket, einmalig
0,8 %
Transaktionsgebühr · Premium- und Auslandskarten 2,6 %
Konto erforderlichgirocardTap to Pay ohne Gerät
Tarife
Standard keine Grundgebühr · Inlandskarten 0,8 % · Premium- und Auslandskarten 2,6 % · girocard 0,8 % · keine Vertragsbindung
Geräte (Preise netto, einmalig)
Pocket 69 €99 € · benötigt ein Smartphone · Bluetooth + WLAN
Pro 139 €199 € · mit Drucker
Auszahlung & Konto
KontoKonto beim Anbieter erforderlich – Qonto Basic, 11 € pro Monat
SumUp
Platz 2 bei Ihrem Umsatz
Kosten pro Monat bei 5.000 € Kartenumsatzgünstigster Tarif: Zahlungen Plus (19 € Grundgebühr) 61,50 €
34 €
Gerät ab · Solo Lite, einmalig
0,79 %
Transaktionsgebühr · Premium- und Auslandskarten 1,39 %
nächster Tag bis 7 Uhr
Auszahlung
Konto inklusiveTap to Pay ohne Gerät
Tarife
Standard keine Grundgebühr · Inlandskarten 1,39 % · keine Vertragsbindung
Zahlungen Plus 19 € pro Monat · Inlandskarten 0,79 % · Premium- und Auslandskarten 1,39 % · keine Vertragsbindung
Geräte (Preise netto, einmalig)
Solo Lite 34 € · benötigt ein Smartphone · Bluetooth
koppelt per Bluetooth mit dem Smartphone
Solo 79 € · WLAN + SIM
eigenständiges Gerät
Terminal 169 € · mit Drucker · WLAN + SIM
Auszahlung & Konto
Auszahlung aufs Anbieterkontonächster Tag bis 7 Uhr
Auszahlung auf ein Fremdkonto1–3 Werktage
KontoKonto inklusive, optional
PAYONE
Platz 3 bei Ihrem Umsatz
Kosten pro Monat bei 5.000 € Kartenumsatzgünstigster Tarif: All Time Flex (Mischsatz) 63,95 €
19 €
Gerät ab · Kartenlesegerät (All Time Flex), einmalig
1,21 %
Transaktionsgebühr · Premium- und Auslandskarten 1,9 %
girocardTap to Pay ohne Gerät
Tarife
All Time Flex (Mischsatz) keine Grundgebühr · Inlandskarten 1,21 % · Premium- und Auslandskarten 1,9 % · girocard 0,89 % · 24 Monate Mindestlaufzeit
HinweisMischsatz: PAYONE berechnet für girocard und Debitkarten 0,89 %, für jede Kreditkarte 1,9 % – auch für inländische. Den Satz für Inlandskarten rechnen wir mit PAYONEs eigener Annahme aus dem Tarifrechner (62 % girocard, 6 % Debitkarten, 32 % Kreditkarten) als 1,21 %; mit mehr girocard-Zahlungen wird es günstiger, mit mehr Kreditkarten teurer. Tap on Mobile (Smartphone statt Gerät): 0,89 % bzw. 1,9 %, mindestens 0,15 € je Zahlung, keine girocard. Pauschaltarif All Card Flat und PAYONE Classic sind nicht eingerechnet. PAYONE nennt auf den Tarifseiten weder netto noch brutto. Stand: 30.09.2026.
Geräte (Preise netto, einmalig)
Kartenlesegerät (All Time Flex) 19 € · mit Drucker · WLAN + SIM
einmalig ab 19 € für 24 Monate Miete, kein Kauf · stationär per LAN oder tragbar mit WLAN und SIM · generalüberholtes Gerät · PAYONE macht keine Netto-/Brutto-Angabe
Auszahlung & Konto
Auszahlung auf ein FremdkontoTerminal-Tarife: keine Angabe des Anbieters · Tap on Mobile: wöchentlich montags
Kontokein Konto beim Anbieter nötig
PayPal POS
Platz 4 bei Ihrem Umsatz
Kosten pro Monat bei 5.000 € Kartenumsatzgünstigster Tarif: Standard 69,50 €
29 €
Gerät ab · Kartenlesegerät, einmalig
1,39 %
Transaktionsgebühr
in Minuten
Auszahlung
Konto erforderlichTap to Pay ohne Gerät
Tarife
Standard keine Grundgebühr · Inlandskarten 1,39 %
HinweisManuelle Karteneingabe 2,9 % + 0,35 €.
Geräte (Preise netto, einmalig)
Kartenlesegerät 29 € · benötigt ein Smartphone · Bluetooth
erstes Gerät; jedes weitere 79 €
Terminal 199 € · WLAN + SIM
mit Barcode-Scanner 239 €, optional mit Printer & Dock zzgl. 99 € Standby – bis zu 48 Stunden Betriebsbereit – bis zu 12 Stunden
Auszahlung & Konto
Auszahlung aufs Anbieterkontoin Minuten
Auszahlung auf ein Fremdkontoper Abbuchung aufs Bankkonto
KontoKonto beim Anbieter erforderlich
myPOS
Platz 5 bei Ihrem Umsatz
Kosten pro Monat bei 5.000 € Kartenumsatzgünstigster Tarif: One 71,50 €
55 €69 €
Gerät ab · myPOS Flex, einmalig
1,29 %
Transaktionsgebühr · Premium- und Auslandskarten 2,69 %
sofort
Auszahlung
Konto erforderlichgirocard
Tarife
One keine Grundgebühr · Inlandskarten 1,29 % · Premium- und Auslandskarten 2,69 %
Plus 19 € pro Monat · Inlandskarten 0,89 % · Premium- und Auslandskarten 2,49 %
Pro 39 € pro Monat · Inlandskarten 0,79 % · Premium- und Auslandskarten 2,49 %
Geräte (Preise netto, einmalig)
myPOS Flex 55 €69 € · WLAN + SIM
Aktionspreis
myPOS Ultra GC 179 € · mit Drucker · Bluetooth + WLAN + SIM
Auszahlung & Konto
Auszahlung aufs Anbieterkontosofort
Auszahlung auf ein Fremdkontoper Überweisung
KontoKonto beim Anbieter erforderlich
Vivid Business Terminal
Platz 6 bei Ihrem Umsatz
Kosten pro Monat bei 5.000 € Kartenumsatzgünstigster Tarif: Free Start inkl. 20 € Mindestumsatzgebühr – unter 10.000 € Kartenumsatz 84,50 €
0 €299,99 €
Gerät ab · Vivid Terminal, einmalig
1,29 %
Transaktionsgebühr
nächster Werktag
Auszahlung
Konto erforderlichgirocard
Tarife
Free Start keine Grundgebühr · Inlandskarten 1,29 % · Mindestumsatz 10.000 €, sonst 20 € pro Monat · 12 Monate Mindestlaufzeit
Basic 6,90 € pro Monat · Inlandskarten 1,19 % · Mindestumsatz 10.000 €, sonst 20 € pro Monat · 12 Monate Mindestlaufzeit
Pro 18,90 € pro Monat · Inlandskarten 0,99 % · Mindestumsatz 10.000 €, sonst 20 € pro Monat · 12 Monate Mindestlaufzeit
HinweisUnter 10.000 € Kartenumsatz im Monat 20 € Mindestumsatzgebühr (Bedingungen für die Zahlungsabwicklung, Fassung 13.03.2026)
Geräte (Preise netto, einmalig)
Vivid Terminal 0 €299,99 € · WLAN + SIM
12 Monate Mindestlaufzeit, danach monatlich, Miete 0 €, ca. 8 Stunden Akku
Auszahlung & Konto
Auszahlung aufs Anbieterkontonächster Werktag
Auszahlung auf ein Fremdkonto–
KontoKonto beim Anbieter erforderlich

Kosten pro Monat = Monatsgebühr des Tarifs + Kartenumsatz × Transaktionsgebühr; für Premium-, Firmen- und Auslandskarten gilt der höhere Satz des Anbieters. Je Anbieter zeigen wir den Tarif, der bei Ihrem Umsatz am günstigsten ist. Setzt ein Anbieter sein eigenes Geschäftskonto voraus, ist die Gebühr des günstigsten dafür nötigen Kontotarifs eingerechnet – abschaltbar, falls Sie das Konto schon haben. Verlangt ein Tarif einen Mindestumsatz, ist die Mindestumsatzgebühr eingerechnet, solange Ihr Umsatz darunter liegt. Der Gerätepreis fällt einmalig an und ist nicht eingerechnet. Alle Preise netto zzgl. MwSt.

Die Liste ist nach Kosten sortiert. Bezahlte Platzierungen stehen ausschließlich im gekennzeichneten Anzeigen-Block und verändern die Reihenfolge nicht.

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Gebühren je Kartenart, Auszahlungszeiten und die Frage, bei welchen Anbietern Konto und Terminal zusammengehören, stehen im Kartenlesegerät-Vergleich; welche Geschäftskonten ein Terminal mitbringen, im Vergleich Geschäftskonto mit Kartenlesegerät.

POS-Anbieter: Netzbetreiber, Acquirer und Zahlungs-FinTechs

Der Markt für POS-Systeme wird von zwei Gruppen geprägt, und sie verkaufen sehr unterschiedlich. Die etablierten Netzbetreiber und Acquirer – PAYONE, Nexi, Worldline oder TeleCash – wickeln Kartenzahlungen für Banken, Filialisten und große Händler ab. Ihre Geräte kommen meist über einen Miet- oder Leasingvertrag mit fester Laufzeit ins Haus, dafür sind Service, Austausch und telefonischer Support eingeschlossen. Die Konditionen werden individuell vereinbart, oft über die Hausbank als Vermittlerin.

Die Zahlungs-FinTechs – SumUp, PayPal POS, myPOS oder viva.com – verkaufen ihre Geräte stattdessen im eigenen Online-Shop zu veröffentlichten Preisen, ohne Mindestlaufzeit und ohne Vertragsverhandlung. Der Support läuft überwiegend über Chat, App und Hilfeseiten. Für kleine Betriebe ist das der schnellere Weg, für Filialbetriebe mit vielen Standorten bleibt der Rahmenvertrag oft die einfachere Verwaltung. Wie sich myPOS und SumUp bei Gebühren, Geräten und Auszahlung unterscheiden, steht im Vergleich myPOS oder SumUp.

Quer dazu liegen zwei Gerätekategorien, die in Angeboten häufig auftauchen: SmartPOS meint ein Android-Terminal, das Kartenleser, Touchscreen und Kassensoftware in einem Gehäuse vereint. SoftPOS meint dasselbe ohne eigene Hardware – die Kassenfunktion läuft als App auf einem Smartphone, das die Karte selbst ausliest. Beide Begriffe beschreiben die Bauart, nicht den Preis.

Kartenzahlung mit dem Handy: Tap to Pay

Für den Einstieg ohne Gerät gibt es Tap to Pay: Ihre Kundschaft hält Karte, Handy oder Uhr an Ihr Smartphone, und die App eines Zahlungsanbieters wickelt die Zahlung ab. Apple setzt dafür ein iPhone Xs oder neuer voraus, unter Android legt jede App ihre Mindestversion selbst fest. Die girocard nennen bislang nicht alle Apps für das Handy – bei überwiegend girocard zahlender Kundschaft gehört dieser Punkt vor die Anmeldung. Welche Handys geeignet sind, welche Anbieter Tap to Pay in Deutschland anbieten, was es kostet und wie die Einrichtung abläuft, steht im Ratgeber Tap to Pay.

Kartenzahlung für Kleinunternehmer

Für Betriebe, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, gibt es beim Einstieg zwei Punkte, die sonst niemanden betreffen.

Der erste betrifft den Beleg. Kleinunternehmer weisen in Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Stellen Sie die Kassen-App deshalb vor der ersten Zahlung entsprechend ein – Standardvorlagen drucken gern einen Steuersatz mit. Wer Umsatzsteuer ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet den ausgewiesenen Betrag nach § 14c Abs. 2 UStG; die Berichtigung ist möglich, aber aufwendig (Rechtsstand: 20.09.2026). Diese Einordnung ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Der zweite betrifft die Umsatzgrenze. Kartenumsätze zählen wie Bareinnahmen zum Gesamtumsatz, der über die Kleinunternehmerregelung entscheidet – sie fallen nur stärker auf, weil jede Zahlung dokumentiert ist. Praktisch heißt das: Tarife ohne Grundgebühr und ohne Mindestlaufzeit passen hier am besten, und die Gebühren je Zahlung sind Betriebsausgaben. Welche Konten dazu passen, steht auf unserer Seite zum Geschäftskonto für Kleinunternehmer.

Gastronomie: Trinkgeld, Beleg und Zahlung am Tisch

In der Gastronomie entscheidet der Ablauf, nicht der Gerätepreis. Ein Terminal, das mit an den Tisch kommt, spart den Weg zur Kasse und macht das Teilen einer Rechnung zur Sache von Sekunden. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Gerät mehrere Teilzahlungen auf eine Rechnung zulässt und ob die Trinkgeldabfrage vor der Kartenfreigabe erscheint – nachträglich lässt sich ein Trinkgeld auf einer Kartenzahlung nicht mehr aufschlagen.

Steuerlich bleibt Trinkgeld auch dann steuerfrei, wenn es über die Karte läuft: Nach § 3 Nr. 51 EStG sind Trinkgelder steuerfrei, die einem Arbeitnehmer von dritter Seite freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich zum Rechnungsbetrag gegeben werden (Rechtsstand: 20.09.2026). Entscheidend ist die Weitergabe: Der Betrag landet zunächst auf dem Konto des Betriebs und muss von dort an die Beschäftigten fließen, nachvollziehbar dokumentiert. Für Inhaberinnen und Inhaber selbst gilt die Steuerbefreiung nicht – ihr Trinkgeld ist Betriebseinnahme.

Setzen Sie ein elektronisches Kassensystem ein, gilt außerdem die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Jedem Gast ist ein Beleg zur Verfügung zu stellen, in Papierform oder mit seiner Zustimmung elektronisch. Mitnehmen muss ihn niemand.

Taxi: Kartenzahlung und das Fiskaltaxameter

Im Taxi hängt die Kartenzahlung an der Frage, wie der Fahrpreis erfasst wird. Anders als ein Ladengeschäft können Taxibetriebe die Kassenvorschriften nicht umgehen, indem sie auf ein Kassensystem verzichten: Nach § 1 Abs. 2 KassenSichV gelten EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ausdrücklich als elektronische Aufzeichnungssysteme – und damit auch app-basierte Systeme, die deren Funktion übernehmen. Sie brauchen also eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung.

Zwei Fristen sind dabei aktuell. Für Taxameter, die vor 2021 mit der INSIKA-Technik ausgerüstet wurden, gelten die Anforderungen des § 7 KassenSichV seit dem 1. Januar 2026 (§ 9 KassenSichV). Für Wegstreckenzähler mit digitaler Schnittstelle, die nicht nach dem 30. Juni 2024 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, greifen die Anforderungen ab dem 1. Januar 2027 (§ 10 KassenSichV, Rechtsstand: 20.09.2026). Wer ein Fahrzeug bis dahin neu ausrüstet, sollte Taxameter und Kartenzahlung in einem Zug planen.

Beim Gerät selbst zählt die Mobilfunkverbindung: Ein Terminal im Auto ist dauerhaft unterwegs, Gäste-WLAN gibt es nicht. Ein Belegdrucker ist nicht zwingend – verfügt ein EU-Taxameter über keinen, besteht nach § 7 Abs. 4 KassenSichV insoweit keine Belegausgabepflicht, der Beleg kann dann anders ausgegeben werden.

Verein: Kartenzahlung bei Festen und im Vereinsheim

Vereine nehmen Geld an Ständen ein, bei denen niemand Wechselgeld dabeihat – Sommerfest, Turnier, Weihnachtsmarkt. Kartenzahlung löst das und hat einen zweiten Vorteil: Jede Einnahme ist dokumentiert, die Kassenprüfung am Jahresende wird kürzer.

Steuerlich laufen solche Einnahmen über den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Solange die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, im Jahr zusammen 50.000 € nicht übersteigen, fällt darauf nach § 64 Abs. 3 AO weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer an (Rechtsstand: 20.09.2026). An dieser Grenze ändert die Zahlungsart nichts.

Für die Anmeldung brauchen Sie einen aktuellen Vereinsregisterauszug, die Daten der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder und ein Konto auf den Namen des Vereins – welche Anbieter Vereine aufnehmen, zeigt unser Vereinskonto-Vergleich. Wird beim Fest ein Kassensystem eingesetzt, gelten dieselben Aufzeichnungspflichten wie für Unternehmen; eine Bierkasse mit Geldschublade fällt nicht darunter.

Friseur, Kosmetik und Handwerk: kleine Beträge und Termine

Salons und kleine Dienstleistungsbetriebe treffen zwei Besonderheiten zugleich. Die Rechnungsbeträge liegen häufig unter dem Durchschnitt, weshalb ein Fixbetrag je Zahlung hier schwerer wiegt als ein halber Prozentpunkt Unterschied im Prozentsatz. Und Trinkgeld ist Teil des Geschäfts: Wenn das Terminal danach fragt, bleibt es auch bei Kartenzahlung erhalten – wenn nicht, verschwindet es mit dem Bargeld.

Der zweite Punkt betrifft die Software. Ein Terminplanungsprogramm, das nur Termine verwaltet, ist unkritisch. Sobald dasselbe Programm Leistungen und Preise abrechnet und Bons erzeugt, ist es ein Kassensystem mit allen Pflichten, die dazugehören. Klären Sie das mit dem Anbieter, bevor Sie Kasse und Kartenzahlung verbinden.

Im Handwerk kommt die Abrechnung beim Kunden hinzu. Wer direkt nach dem Auftrag kassiert, spart sich Rechnung, Mahnung und Nachlauf – dafür braucht das Gerät Mobilfunkempfang im Keller, im Treppenhaus und auf der Baustelle.

Kann man ein Kartenlesegerät privat nutzen?

Dauerhaft nicht. Die Anbieter verlangen bei der Registrierung ein Unternehmen; in den Geschäftsbedingungen eines großen Anbieters heißt es, man bestätige mit der Zustimmung, „ein Unternehmer, Freiberufler oder Geschäftsinhaber“ zu sein und die Dienste „ausschließlich für geschäftliche Zwecke“ zu nutzen. Ein Konto ohne Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit bleibt damit gesperrt oder wird nachträglich geschlossen.

Dahinter steht keine Willkür, sondern die Rechtslage. Wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist Unternehmer im Sinne von § 14 BGB; wer ein stehendes Gewerbe selbständig beginnt, muss das nach § 14 GewO der zuständigen Behörde anzeigen (Rechtsstand: 20.09.2026). Wer regelmäßig gegen Geld verkauft, ist deshalb keine Privatperson mit Kartenlesegerät, sondern ein Betrieb ohne Anmeldung.

Für den einmaligen Fall – der verkaufte Schrank, die Sammelbestellung im Freundeskreis – gibt es einfachere Wege: eine Überweisung, ein Zahlungslink oder ein QR-Code aus einer Banking-App. Für wiederkehrende Einnahmen aus einem Hobby führt der Weg über die Gewerbeanmeldung, danach steht jedes Gerät offen.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Drei Dinge: ein Gerät oder ein Smartphone mit NFC, einen Vertrag mit einem Zahlungsdienstleister und ein Konto für die Auszahlung. Die Anmeldung läuft online – Angaben zum Unternehmen, Identitätsprüfung der vertretungsberechtigten Person per Video oder Ausweis-App, Bankverbindung. Bei den Anbietern, die ihre Geräte selbst verkaufen, vergehen zwischen Registrierung und erster Zahlung meist nur wenige Tage; bei klassischen Netzbetreibern kommt ein individueller Vertrag hinzu. Wer die girocard annehmen möchte, braucht zusätzlich einen geeigneten Netzbetreiber und ein NFC-fähiges Terminal.

Ja. Bei Tap to Pay liest das Smartphone die Karte über seine NFC-Antenne, ein zusätzliches Gerät ist nicht nötig – nur die App eines Zahlungsanbieters, bei dem Sie als Händler registriert sind. Auf dem iPhone ist das die von Apple bereitgestellte Funktion, die nur über freigegebene Händler-Apps läuft; unter Android bringt jeder Anbieter sie in seiner eigenen App mit. Ihre Kundschaft hält Karte, Handy oder Smartwatch an die Rückseite Ihres Telefons, die PIN gibt sie ab einem bestimmten Betrag auf Ihrem Bildschirm ein. Belege gibt es nur digital.

Mit der passenden App ja. Seit September 2024 lässt sich die girocard über Tap to Pay auf dem iPhone annehmen; die Sparkassen-Finanzgruppe hat das als erste Institutsgruppe mit ihrer Händler-App ermöglicht. Bei anderen Anbietern taucht die girocard in der Liste der Zahlungsarten für das Smartphone dagegen oft nicht auf, obwohl ihre Kartenterminals sie annehmen. Die Akzeptanz hängt also an der Kombination aus App, Anbieter und Gerät – und gehört vor der Anmeldung geprüft, wenn Ihre Kundschaft überwiegend mit der girocard zahlt.

Das hängt weniger am Prozentsatz als am festen Betrag, den manche Anbieter zusätzlich je Zahlung berechnen. Bei einem Bon von 36 Euro macht ein Fixbetrag von 30 Cent gut 0,8 Prozentpunkte aus, bei einem Bon von 5 Euro sind es 6 Prozentpunkte. Für Bäckereien, Kioske und Salons ist deshalb ein Tarif ohne Fixbetrag meist die bessere Wahl. Dagegen zu rechnen ist, was Bargeld kostet: Wechselgeld beschaffen, Kasse zählen, Einzahlung zur Bank – und die Kundschaft, die ohne Kartenzahlung gar nicht erst kauft.

Nicht automatisch. Ein Gerät, das ausschließlich Zahlungen abwickelt, ist keine Kasse. Sobald dasselbe Gerät oder die zugehörige App Artikel, Preise und Bons verwaltet, handelt es sich um ein elektronisches Aufzeichnungssystem – dann ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nötig, Belege sind auszugeben und das System ist dem Finanzamt zu melden. Für Taxis gilt eine Sonderregel: EU-Taxameter und Wegstreckenzähler zählen nach der Kassensicherungsverordnung ausdrücklich als solche Systeme, auch als App. Rechtsstand: 20.09.2026.

Dauerhaft nicht. Die Anbieter verlangen bei der Registrierung ein Unternehmen und lassen sich in ihren Geschäftsbedingungen bestätigen, dass die Dienste ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Dahinter steht die Rechtslage: Wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, und wer ein Gewerbe selbständig beginnt, muss das nach § 14 GewO anzeigen. Für einmalige Privatverkäufe reichen eine Überweisung, ein Zahlungslink oder ein QR-Code aus der Banking-App.

Für Beschäftigte ja. Nach § 3 Nr. 51 EStG sind Trinkgelder steuerfrei, die einem Arbeitnehmer von dritter Seite freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich zum Rechnungsbetrag gegeben werden – auf die Zahlungsart kommt es dabei nicht an. Wichtig ist die Weitergabe: Der Betrag geht zunächst auf dem Konto des Betriebs ein und muss von dort nachvollziehbar an die Beschäftigten fließen. Für Inhaberinnen und Inhaber gilt die Befreiung nicht, ihr Trinkgeld ist Betriebseinnahme. Damit überhaupt etwas ankommt, muss das Terminal vor der Kartenfreigabe nach einem Trinkgeld fragen.

Das hängt davon ab, welche Netze es unterstützt. Die Netzbetreiber schalten das 2G-Netz ab: Die Telekom nennt Ende Juni 2028, Vodafone Ende September 2028 und Telefónica Ende 2028, einzelne kritische Anwendungen sollen bis Ende 2030 weiterlaufen. Geräte, die ausschließlich 2G oder 3G nutzen können, nehmen danach keine Zahlungen mehr an. Im Datenblatt oder beim Anbieter lässt sich klären, ob Ihr Modell auch LTE beherrscht. Bis dahin besteht kein Handlungsdruck, wohl aber beim Kauf gebrauchter Geräte.

Quellen und Rechtsgrundlagen (Stand: 20.09.2026)

Gesetze und Behörden (abgerufen am 20.09.2026): § 14c UStG (unberechtigter Steuerausweis) · § 3 Nr. 51 EStG (steuerfreie Trinkgelder) · § 146a AO (Belegausgabepflicht) · § 1 KassenSichV (Taxameter und Wegstreckenzähler als Aufzeichnungssysteme) · §§ 7, 9 und 10 KassenSichV (Belege im Taxi, Übergangsfristen) · § 64 AO (Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe) · § 14 BGB (Unternehmer) · § 14 GewO (Gewerbeanzeige) · Bundesnetzagentur: Zeitraum der 2G-Abschaltung.

Studien und Statistiken (abgerufen am 20.09.2026): Deutsche Bundesbank, Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“ und Pressemitteilung vom 17.06.2026 · EURO Kartensysteme, Halbjahreszahlen 2026 vom 25.08.2026 (Durchschnittsbon der girocard).

Anbieterdokumente (abgerufen am 20.09.2026): EURO Kartensysteme, Häufig gestellte Fragen von Unternehmen (Voraussetzungen der girocard-Akzeptanz) und Mitteilung vom 03.09.2024 (girocard über Tap to Pay auf dem iPhone) · Apple Developer, Tap to Pay on iPhone (Voraussetzungen) und Countries and Regions (Zahlungsdienstleister für Deutschland).

Über die Autoren
Janine El-Saghir Janine El Saghir ist bei gruendung.de die Spezialistin für die konkreten, praktischen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Sie hat das besondere Talent, trockene...
Erkan Boga Als Gründer der qmedia GmbH und Initiator von gruendung.de ist Erkan Boga die treibende Kraft hinter dem Portal. gruendung.de entstand aus seiner eigenen unternehmerischen Erfahrung... Mehr erfahren
Sabine Zimmermann Die Finanzen im Griff – von der Gründung bis zum Wachstum Sabine Zimmermann ist im Finanz-Ressort bei gruendung.de. Als Expertin für Firmenkunden-Banking und Unternehmensfinanzierung weiß... Mehr erfahren