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Was ist ein Werkstudent?

Werkstudenten können sich über zahlreiche Privilegien freuen. Der Verdienst ist in vielen Bereichen gut und man kann als Studierender bereits als Arbeitnehmer in einem Unternehmen tätig sein und erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln. Gleichzeitig ist genug Zeit, um das Studium in der Regelstudienzeit zu schaffen und einen guten Abschluss zu machen. Für Werkstudenten gelten bestimmte Sonderregelungen, die sowohl Studierende als auch Arbeitgeber kennen sollten, um alle (finanziellen) Vorteile voll ausschöpfen zu können.
Geschrieben von
Jochen Rabe
Bearbeitet von
Sabine Zimmermann
Werkstudent, Definition, Rechte, Privilegien
Werkstudent, Definition, Rechte, PrivilegienFoto: Halfpoint / iStock

Definition Werkstudent: Die wichtigsten Merkmale und Vorgaben

Ein Job als Werkstudent ist eine gute Alternative zum Minijob. Das Gehalt ist in der Regel höher, und Arbeitende erhalten wichtige Privilegien. Idealerweise hat die Tätigkeit als Werkstudent einen inhaltlichen Bezug zum Studium. So können Studierende einerseits bereits erste wichtige berufliche Erfahrungen in der Branche sammeln und andererseits Kontakte zu einem potenziellen Arbeitgeber knüpfen.

Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten an der Universität höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit darf das Stundenpensum aufgestockt werden, eine Wochenarbeitszeit von bis zu 40 Stunden ist in dieser Zeit möglich.

Durch die Begrenzung auf 20 Stunden pro Woche wird sichergestellt, dass weiterhin genügend Zeit für das Studium bleibt, sodass es in der Regelstudienzeit beendet werden kann.

Strikte Vorgaben bei der Arbeitszeit

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch während des Semesters mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Das gilt beispielsweise für Jobs, bei denen primär abends, nachts und am Wochenende gearbeitet wird. Wichtig ist aber auch hier: Wer mehr als 26 Wochen in 12 Monaten über 20 Stunden arbeitet, verliert den Status als Werkstudent. In diesem Fall werden die vollen Beiträge der Sozialversicherung fällig, die andernfalls nur bedingt zu zahlen sind.

Das Gehalt für eine Werkstudentenstelle ist entsprechend höher als bei einem Minijob, weil die Anzahl der Stunden oft höher ist. Somit ist klar, dass der finanzielle Vorteil von großer Bedeutung ist, wenn es um die Entscheidung für oder gegen einen Job als Werkstudent geht. Doch welche Vor- und Nachteile hat diese Tätigkeit sonst noch?

Vor- und Nachteile des Werkstudentenjobs

Ein Werkstudentenjob bringt viele Vorteile mit sich, aber auch ein paar Nachteile.

Vorteile als Werkstudent:

  • Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen
  • höheres Gehalt als bei Minijob
  • Arbeitserfahrung und erstes Arbeitszeugnis
  • Möglichkeit auf Übernahme nach dem Studium

Zu den wichtigsten Vorteilen eines Werkstudentenjobs gehört die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitgeber muss keine Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung leisten. Studierende verdienen während des Studiums daher recht gut und sammeln – anders als bei den meisten Minijobs – gleichzeitig erste Arbeitserfahrungen in der Branche.

Für Studenten ist so eine Stelle nicht zuletzt auch für das anschließende Berufsleben sinnvoll. Nicht zu unterschätzen ist auch die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses, das der Arbeitgeber ausstellt. Hinzu kommt, dass wichtige Beziehungen zu einem potenziellen Arbeitgeber aufgebaut werden. Manche Werkstudenten haben sogar die Möglichkeit, nach Beendigung des Studiums in eine feste Anstellung übernommen zu werden. Gleichzeitig lässt sich so bereits frühzeitig ein Netzwerk aufbauen und wichtige Kontakte für die berufliche Zukunft knüpfen.

Nachteile als Werkstudent:

  • ⁣Nur eingeschränkte Befreiung von der Rentenversicherung
  • Auswirkung auf BAföG-Bezug
  • weniger Zeit für Studium

Auch für Werkstudenten ist ein Beitrag zur Rentenversicherung verpflichtend.
Zu den Nachteilen gehört die eingeschränkte Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Eine Pflicht mit der Option auf Befreiung auf Antrag (Eigenanteil bei Nichtbefreiung 3,6 % statt 9,3 %) gilt, wenn regelmäßig unter 603 € verdient wird. Allerdings ist eine Beschäftigung unter 603 € (Minijob-Grenze 2026) rechtlich kein Werkstudentenjob, sondern eine geringfügige Beschäftigung.

Aber: Die Rentenversicherungspflicht ist für Werkstudenten zwar ein Abzug vom Bruttogehalt, sie ist jedoch kein reiner Nachteil. Durch die Beiträge bauen Studenten bereits während des Studiums vollwertige Rentenansprüche und Wartezeitmonate für die spätere Altersvorsorge auf. Zudem profitieren sie im Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 € monatlich im Jahr 2026) von reduzierten Beitragsanteilen bei vollem Erwerb von Rentenpunkten.

Echte Werkstudenten verdienen über 603 € und zahlen im Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 €) progressiv reduzierte RV-Beiträge statt 9,3 %.

Wenn das Gehalt 565 € im Monat übersteigt, ist eine Mitversicherung in der Familienversicherung nicht mehr möglich. Stattdessen müssen sich Studenten dann günstig über die studentische Krankenversicherung selbst versichern.

Solange das Werkstudentenprivileg greift (max. 20 Std./Woche), tritt keine reguläre, vom Gehalt prozentual abhängige Pflichtversicherung als Arbeitnehmer ein.

Außerdem kann sich die Arbeit als Werkstudent auf den BAföG-Bezug auswirken.
Sofern maximal 603 € pro Monat verdient wird, bleibt der Anspruch auf BAföG in voller Höhe erhalten. Bei höheren Verdiensten wird die Ausbildungsunterstützung gekürzt oder vollständig gestrichen. Beachten Sie, dass die Grenze als Durchschnitt des gesamten Bewilligungszeitraums (in der Regel 12 Monate, also insgesamt 7.236 €) berechnet wird.

Berücksichtigt werden sollte auch, dass durch die berufliche Tätigkeit trotz gesetzlich begrenzter Arbeitszeit weniger Zeit für das Studium bleibt. Letztlich wird sich der Job auch auf die gesamte zeitliche Verfügbarkeit in der Freizeit und während der Lernphasen auswirken. Auch ist zu berücksichtigen, dass manche Studiengänge Pflichtpraktika umfassen. Während dieser Zeit ist ein zusätzlicher Job eventuell nicht möglich.

Die Versicherungspflicht für Werkstudenten

Werkstudierende sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Wer mehr als 565 € monatlich verdient, kann sich nicht mehr kostenfrei in der Familienversicherung mitversichern. Das gilt bereits ab dem ersten Monat. Ist das der Fall, müssen sich Werkstudenten gesetzlich oder privat versichern.

Beachten Sie aber auch: Bei Werkstudenten wird hiervon monatlich die Werbungskostenpauschale (102,50 €) abgezogen. Ein Werkstudent darf daher bis zu 667,50 € brutto verdienen. Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 603 €.

In welchem Rahmen Werkstudenten Steuern (Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer) zahlen müssen, hängt von der Höhe des Gehalts und von der Steuerklasse ab. Muss Lohnsteuer gezahlt werden, sollte unbedingt auch eine Steuererklärung abgegeben werden, damit überzahlte Steuern vom Finanzamt erstattet werden können. Für das Jahr 2026 gelten der steuerliche Grundfreibetrag von 12.348 Euro sowie die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro.

BAföG‑Bezug für Werkstudenten

Studenten, die BAföG beziehen, dürfen pro Jahr maximal 7.236 € verdienen. Pro Monat entspricht das 603 €. Wird mehr verdient, wird das BAföG um diesen Mehrverdienst gekürzt.

Auf die Auszahlung des Kindergeldes hat ein Job als Werkstudent keine Auswirkungen.

Für Studierende im Erststudium (Erstausbildung) gibt es beim Kindergeld keine Arbeitszeitgrenze und keine Einkommensgrenze. Selbst wenn sie über 20 Stunden arbeiten und den Werkstudentenstatus im Job verlieren, bleibt der Kindergeldanspruch bis zum 25. Geburtstag unberührt. Die 20-Stunden-Grenze ist nur im Zweitstudium schädlich für das Kindergeld.

Attraktive Jobangebote meist ab dem zweiten Semester

Die besten Chancen auf einen Posten als Werkstudent haben Studierende ab dem zweiten Semester. Interessierte Studenten setzen sich am besten mit dem Career-Service ihrer Universität in Verbindung. Dort kann man oft aktuelle Stellenangebote erhalten. Alternativ dazu kann man natürlich auch online suchen.
Manche Arbeitgeber ermöglichen es sogar, von zu Hause aus zu arbeiten. Eine Kombination aus einem Minijob und einem Werkstudentenjob ist übrigens auch möglich, sofern pro Woche 20 Stunden nicht überschritten werden.

Fazit: Werkstudentenjobs als gute Alternative zum Minijob

Ein Job als Werkstudent bietet unter anderem den Vorteil eines attraktiven Gehalts sowie einer spannenden Tätigkeit in einer Branche, die Bezug zum Studium hat. Gleichzeitig erhalten Studenten einen Vorteil in Form geringerer Abzüge im Vergleich zu normalen Arbeitnehmern. Deshalb ist ein Werkstudentenjob eine interessante Alternative zum Minijob, mit einem höheren Gehalt und wertvollen Berufserfahrungen.

Häufig gestellte Fragen zu Werkstudenten

Als Werkstudenten gelten Studierende, die neben dem Studium noch arbeiten und dabei die Vorgaben für Werkstudenten einhalten. Dazu gehört eine maximale Wochenarbeitszeit von 20 Stunden. Wichtige Voraussetzung für eine Tätigkeit als Werkstudent ist eine gültige Immatrikulation als Vollzeitstudent, Studierende im Urlaubssemester können keinen Job als Werkstudent annehmen.

Ein Job als Werkstudent bietet viele Vorteile. So können Studierende zum einen mit einer solchen Anstellung ein ganz gutes Gehalt erreichen. Außerdem ist eine Anstellung als Werkstudent dann besonders attraktiv, wenn bereits in der Branche gearbeitet werden kann, in die auch nach dem Studium gegangen werden soll. So können bereits zu einem frühen Zeitpunkt erste Erfahrungen im späteren Berufsfeld gesammelt und auch wichtige Kontakte geknüpft werden. Werkstudenten sind außerdem von der Sozialversicherung befreit, was sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zu geringeren Abgaben und somit zu einem höheren Gehalt führt.

Für Werkstudenten gilt die 20-Stunden-Grenze. Diese besagt, dass während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf. Ausnahmeregelungen gelten für Studierende, die vorwiegend abends und nachts sowie am Wochenende arbeiten, wenn an der Uni keine Veranstaltungen stattfinden, in diesem Fall darf auch mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Hierbei gilt allerdings die 26-Wochen-Regelung, die besagt, dass ein Überschreiten der 20 Wochenstunden nur für maximal 26 Wochen pro Jahr möglich ist. In den Semesterferien bzw. der vorlesungsfreien Zeit ist ein Aufstocken der Stundenzahl möglich, dann können Studierende bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Wer die 20-Stunden-Regel nicht beachtet, verliert das sogenannte Werkstudentenprivileg und muss sämtliche Steuern und Abgaben leisten, die jeder reguläre Angestellte zu zahlen hat.

Über den Autor
Jochen Rabe
Sabine Zimmermann Die Finanzen im Griff – von der Gründung bis zum Wachstum Sabine Zimmermann ist im Finanz-Ressort bei gruendung.de. Als Expertin für Firmenkunden-Banking und Unternehmensfinanzierung weiß... Mehr erfahren
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