Wie wir unser Geld verdienen
Die Leistungen von gruendung.de finanzieren wir durch Partnerprogramme mit Anbietern von Finanzprodukten und anderen unternehmensbezogenen Dienstleistungen.
Wenn Sie über gruendung.de z. B. ein Geschäftskonto eröffnen oder eine Kreditkarte beantragen, erhalten wir in einigen Fällen von den Anbietern eine Provision. Diese Vergütungen haben jedoch keinen Einfluss auf unsere Empfehlungen, Bewertungen und Platzierungen von Produkten.
In unserer redaktionellen Arbeit agieren wir nicht provisionsabhängig. Hiervon profitieren Sie als unsere Nutzer, jedoch auch die Anbieter von unternehmensbezogenen Leistungen – in jedem Fall erhalten Sie von uns als unabhängigem Bewertungsportal wichtige Hinweise auf die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit von unternehmensrelevanten Angeboten.
Werkstudenten-Gehalt: So viel verdienen Werkstudenten

Was Werkstudierende zum Mindestlohn wissen müssen
Für Werkstudierende gilt die 20-Stunden-Regel. Das heißt, neben dem Studium dürfen maximal 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Wer nur 20 Stunden pro Woche arbeiten darf, möchte natürlich so viel wie möglich verdienen, um in dieser begrenzten Zeit ein maximales Einkommen zu erzielen. Der Mindestlohn 13,90 € gilt auch für Werkstudenten. Das bedeutet, dass auch ein Werkstudent Recht auf den Mindestlohn hat, unabhängig davon, in welcher Branche gearbeitet wird.
Beim Gehalt für Werkstudierende gibt es keine Obergrenze, und die Löhne variieren je nach Branche. In einigen Branchen werden bis zu 20 Euro pro Stunde gezahlt. Werkstudierende, die den Bachelor in Informatik abgeschlossen haben und während des Masters in einem IT-Unternehmen arbeiten, können in der Regel mit einem üppigen Gehalt rechnen, denn sie verfügen bereits über eine gute Ausbildung, von der sie im praktischen Berufsleben profitieren und die für die Firmen von großem Nutzen ist.
Allerdings steigen mit dem Einkommen auch die steuerlichen Abzüge. Für eine Werkstudierende mit einem Lohn von 13,90 € pro Stunde werden also bei einer Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche weniger Steuern fällig als für eine Werkstudierende mit gleicher Arbeitszeit und einem Lohn von 15 € pro Stunde.
Unterschiedliche Gehälter in den einzelnen Branchen
Generell gibt es einige Branchen, in denen Werkstudierende mit einem hohen Einkommen rechnen dürfen. In der Pharmazie oder der Wirtschaft werden in der Regel höhere Gehälter gezahlt als in den Geisteswissenschaften.
Bachelor-Werkstudierende müssen hingegen eher mit dem Mindestlohn rechnen. Das gilt unabhängig von der Branche und dem Unternehmen. Studierende im Masterstudium können hingegen mit einem höheren Gehalt rechnen, da ihnen bereits wichtige Grundkenntnisse im Berufsfeld vorliegen.
Die wichtigste Rolle spielt das Unternehmen, in dem jemand als Werkstudent arbeitet. Auch die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind ausschlaggebend für die Höhe des Verdienstes. In manchen Stellenausschreibungen ist die Rede von einer leistungsbezogenen Vergütung. Sie wird zum Beispiel im Vertrieb vergütet und kann dann von einer Beurteilung oder vom erzielten Umsatz pro Kunde abhängen. Hier besteht auch die Chance, dass das Einkommen bei einer leistungsbezogenen Vergütung deutlich steigt.
Wichtige Faktoren für die Höhe des Gehalts
Ein Job mit geringem Entwicklungspotenzial wird oft von Anfang an angemessen vergütet. Damit möchte man die Attraktivität einer Stelle für Studierende erhöhen. Auch Unternehmen, die durch die lokale Infrastruktur nicht optimal angebunden sind oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer erreichbar sind, zahlen meist gut.
Bei der Auswahl des Jobs sollte immer berücksichtigt werden, dass insbesondere Studierende davon profitieren und ihre Erfahrungen im Berufsleben Schritt für Schritt ausbauen möchten. Das Einkommen spielt hier immer wieder auch nur eine untergeordnete Rolle und ist in vielen Fällen nicht ausschlaggebend, bei der Wahl eines Werkstudierenden-Jobs.
Abzüge vom Gehalt bei Werkstudierenden
Für Studierende, die einem Job nachgehen, gilt das sogenannte Werkstudierendenprivileg, nach dem eine Befreiung von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung vorliegt.
Während die Arbeitslosenversicherung ganz entfällt, ist eine Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherung möglich, wenn sich Studierende über die gesetzliche Krankenkasse der Eltern familienversichern lassen. Ist das nicht möglich, weil der Werkstudent bereits über 25 ist oder mehr verdient, als es für die Familienversicherung zulässig ist, muss eine Versicherung in der studentischen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden. Diese bietet Studierenden bis zu ihrem 30. Geburtstag vergünstigte Tarife.
Wird mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet, verlieren Studierende ihren Werkstudierenden-Status und müssen sämtliche Steuern und Abgaben zahlen, die auch für normale Angestellte gelten.
Rentenversicherung und Lohnsteuer
Durch die Übergangsbereichregelung der Rentenversicherung zahlen Studierende außerdem häufig einen geringeren Beitrag. Erst ab einem Verdienst von 2.000 € pro Monat muss der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung entrichtet werden.
Die Lohnsteuer wird auch bei Werkstudierenden wie bei normalen Arbeitnehmern berechnet; es lohnt sich jedoch auf jeden Fall, eine Steuererklärung abzugeben, um gegebenenfalls eine Rückerstattung zu erhalten.
Mit einem Gehaltsrechner Nettogehalt ermitteln
Da das Gehalt als Werkstudent in den meisten Fällen über 603 € pro Monat liegt und damit über der Minijob-Grenze liegt, fällt auch für Studierende Lohnsteuer an. Diese wird vom Arbeitgeber direkt abgeführt und erscheint daher nur im Bruttogehalt. Gleiches gilt für die Kirchensteuer, die von allen Studierenden zu zahlen ist, die der Kirche angehören.
Wie hoch die Lohnsteuer und die Kirchensteuer ausfallen und wie groß der Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Nettoverdienst ist, lässt sich am einfachsten und schnellsten mit einem Gehaltsrechner ermitteln, der auf Werkstudierende zugeschnitten ist. Hier werden Studierenden genau aufgezeigt, welche Abgaben sie zu leisten haben, und Arbeitgeber eine Aufschlüsselung der für sie anfallenden Abgaben.
BAföG und Kindergeld für Werkstudierende
Manche Werkstudierende beziehen während ihrer Ausbildung Kindergeld oder BAföG. Der Anspruch auf Kindergeld oder BAföG geht nicht verloren, wenn ein Werkstudierenden-Job angenommen wird. Allerdings gilt eine Freigrenze für das Einkommen. Beim BAföG liegt der Freibetrag für das Jahr 2026 bei 603 Euro monatlich (bzw. 7.236 Euro jährlich) – er ist direkt an die Minijob-Grenze gekoppelt.
BAföG berechnet das Einkommen nicht monatsscharf, sondern als Gesamtsumme im Bewilligungszeitraum (7.236 € für 12 Monate). Ein punktuell höheres Monatsgehalt (z. B. 1.500 € in den Ferien) führt nicht zur Kürzung, solange das Jahreslimit eingehalten wird.
Wichtig ist außerdem: Wird mehr als die zulässige Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche gearbeitet, entfällt der Anspruch auf BAföG ebenfalls.
Werkstudierende unter 25 Jahren erhalten noch Kindergeld. Es wird unabhängig von den Einkünften gewährt. Somit bleibt das Kindergeld in voller Höhe erhalten, solange eine Immatrikulation vorliegt und auch hier die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschritten wird.
Fazit: Schon Werkstudierende können gut verdienen
Werkstudentenjobs bieten den Vorteil, dass einerseits studiert werden kann und gleichzeitig ein attraktives Einkommen erzielt werden kann.
Es lohnt sich, bei der Wahl des Jobs auf die Höhe des Stundenlohns zu achten und mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Bei den Gehaltsverhandlungen sollte auch das BAföG berücksichtigt werden. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Status als Werkstudent erhalten bleibt, indem die strengen Vorgaben zur Arbeitszeit eingehalten werden. Das Kindergeld bleibt von einer Tätigkeit als Werkstudent unbeeinflusst. Bis zum 25. Geburtstag erhalten Studierende Kindergeld.
Häufig gestellte Fragen zum Gehalt von Werkstudenten
Welches Gehalt als Werkstudent bezogen wird, ist von mehreren Faktoren abhängig. Entscheidend ist zunächst einmal die Branche. Hier gibt es zum Teil sehr große Unterschiede. Auch wichtig ist, wie weit Studierende bereits in ihrem Studium fortgeschritten sind. Studierende in einem Bachelorstudiengang verdienen weniger gut als Studierende in einem Masterstudiengang. Für Werkstudenten gilt aber natürlich auch der Mindestlohn.
Durch das gesetzliche Werkstudentenprivileg profitieren Studierende von deutlich reduzierten Abzügen und sind komplett von Beiträgen zur Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung über den Arbeitgeber befreit. Vom Bruttogehalt wird lediglich der Anteil zur Rentenversicherung abgezogen, der in dem Übergangsbereich zwischen 603 Euro und 2.000 Euro monatlich sogar nur ermäßigt anfällt. Verdient ein Werkstudent mehr als 667,50 Euro im Monat oder ist er bereits über 25 Jahre alt, muss er sich für 140 bis 150 Euro monatlich selbst studentisch krankenversichern. Eventuell einbehaltene Lohnsteuern können sich Studierende am Jahresende fast immer vollständig über eine einfache Steuererklärung zurückholen. Voraussetzung für diese steuerlichen Vorteile bleibt jedoch stets die strikte Einhaltung der maximalen Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche während des Semesters.
Ein Job als Werkstudent schließt den Bezug von BAföG nicht aus. Beim BAföG gibt es einen Freibetrag, bis zu dem man ohne Einschränkungen dazuverdienen kann, da sich die Höhe des Freibetrags immer wieder ändert, sollte der aktuelle Betrag beim zuständigen BAföG-Amt erfragt werden. Wird mehr verdient als der zulässige Freibetrag, wird der Mehrverdienst vom BAföG-Satz abgezogen.
Werkstudenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich beitragspflichtig, wobei die genaue Höhe des Abzugs von ihrem monatlichen Bruttoverdienst abhängt. Bei einem Minijob bis 603 Euro beträgt der Eigenanteil 3,6 Prozent, wovon sich Studierende jedoch auf Antrag komplett befreien lassen können. Liegt das Gehalt in der Gleitzone zwischen 603 Euro und 2.000 Euro, zahlen Werkstudenten einen ermäßigten, gleitend ansteigenden Beitragssatz. Erst bei einem Verdienst von über 2.000 Euro im Monat wird der reguläre, hälftige Arbeitnehmer-Beitragssatz von vollen 9,3 Prozent fällig.
Im Krankeitsfall erhalten Werkstudenten regulär sechs Wochen lang weiter ihr Gehalt. Ist einer Krankheit langwieriger wird nach Ablauf dieser sechs Wochen jedoch kein Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt, wie es bei normalen Angestellten der Fall ist.
Für Werkstudenten gilt eine klare Arbeitzeitenvorgabe: Pro Woche dürfen maximal 20 Stunden gearbeitet werden. Wer sich nicht an die 20-Stunden-Regel hält, verliert automatisch das Wertstudentenprivileg. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. So dürfen Studierende, die vor allem am Abend und in den Nachtstunden sowie am Wochenende arbeiten auch eine höheren Wochenstundenzahl aufweisen. Gleiches gilt in den Semesterferien: In der vorlesungsfreien Zeit kann bis zu 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Wichtig ist bei diesen Ausnahmen jedoch die 26-Wochen-Regel, nach dieser darf maximal an 26 Wochen pro Jahr oder 182 Kalendertagen mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden.






