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Werkstudenten Krankenversicherung: Regelungen und Optionen

Krankenversicherung für Werkstudierende: Diese Optionen gibt es
Werkstudenten haben drei Möglichkeiten, eine Krankenversicherung abzuschließen. Zum einen gibt es die Familienversicherung über die Eltern, ist die Option nicht möglich, kann eine studentische Krankenversicherung abgeschlossen werden. Auch der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist möglich. Welche Option am besten geeignet ist und sich finanziell am meisten lohnt, sollte immer im Einzelfall betrachtet werden.
Werkstudierende sind von der Krankenversicherung befreit, insofern, als sie für ihr Gehalt nicht den regulären Versicherungsbeitrag in der Krankenversicherung zahlen müssen. Deshalb spricht man bei Werkstudierenden auch davon, dass sie im Hinblick auf die Sozialversicherung bevorzugt behandelt werden.
Diese Bevorzugung in der Sozialversicherung beruht auf dem „Erscheinungsbild“: Weil das Studium die Haupttätigkeit (Hauptsache) und die Arbeit die Nebentätigkeit (Nebensache) ist, gilt der Studierende nicht als regulärer Arbeitnehmer. Das Einkommen selbst kann theoretisch beliebig hoch sein, solange die Arbeitszeitgrenzen (20-Stunden-Regel) eingehalten werden.
Familienversicherung für Studierende
Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung greift für Studierende und Werkstudierende bis zum 25. Lebensjahr. Wenn die Eltern gesetzlich krankenversichert sind, sind die Kinder von Beginn an durch die Familienversicherung abgesichert.
Die Beiträge für die Familienversicherung zahlen die Eltern; die eigenen Kinder werden kostenfrei mitversichert. Dieser Versicherungsschutz kann bis zum 25. Geburtstag in Anspruch genommen werden. Sofern vor dem Studium Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienst geleistet wurde, ist es möglich, die Versicherung über die Eltern um den entsprechenden Zeitraum zu verlängern.
Familienversicherung über den Ehepartner
Werkstudierende, die bereits verheiratet sind, können sich auch über die gesetzliche Krankenversicherung des Ehepartners versichern. Auch in diesem Fall gilt die kostenlose Familienversicherung der Krankenkassen.
Damit die kostenlose Familienversicherung greift, darf ein Student mit einem Minijob nicht mehr als 603 € im Monat verdienen. Bei einer Werkstudentenstelle liegt die Grenze bei bis zu 667,50 € brutto (mit Werbungskostenpauschale).
Liegt das Einkommen darüber, ist eine kostenlose Familienversicherung grundsätzlich nicht mehr möglich. Unter Umständen lohnt es sich also, einen geringeren Verdienst als Werkstudent zu akzeptieren, um dafür kostenfrei in der Familienversicherung der Eltern zu bleiben.
Werkstudierende Krankenversicherung – Die Pflichtversicherung
Studierende ab 25 können sich günstig in der studentischen Pflichtversicherung versichern. Die Tarife sind hier günstiger als die regulären Krankenkassentarife für Berufstätige. Die studentische Pflichtversicherung kostet ca. 140 € bis 150 € im Monat, die Tarife unterscheiden sich je nach Krankenkasse.
Doch die Krankenversicherung für Studierende ist ebenfalls an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: So müssen etwa die für Werkstudierende geltenden Arbeitszeiten eingehalten werden. Diese belaufen sich auf höchstens 20 Stunden pro Woche, damit das Studium regulär und ohne Einschränkungen weitergeführt werden kann.
Außerdem kann dieser Tarif höchstens bis zum 30. Geburtstag in Anspruch genommen werden.
Regelungen der Arbeitszeit
Von der 20-Stunden-Grenze gibt es einige Ausnahmen, die von Kasse zu Kasse leicht variieren können. So muss die 20-Stunden-Grenze in den Semesterferien nicht eingehalten werden, und es kann bis zu 40 Wochenstunden gearbeitet werden. Eine weitere Ausnahme gilt für Jobs, die überwiegend abends, nachts und am Wochenende ausgeführt werden; auch hier können mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Wichtig ist jedoch, dass auch für diese Ausnahmen eine Obergrenze gilt. Hier kommt die sogenannte 26-Wochen-Regelung zum Tragen: Die Zeit, in der mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird, darf im Jahr insgesamt nicht mehr als 26 Wochen oder 182 Kalendertage betragen. Die Regelung bezieht sich dabei nicht auf ein Kalenderjahr, sondern auf ein Zeitjahr (also einen rollierenden 12-Monats-Zeitraum zurückblickend ab dem Prüfzeitpunkt).
Freiwillige Versicherung für Werkstudierende
Die freiwillige Versicherung kann privat oder gesetzlich abgeschlossen werden. Wer 30 Jahre alt ist, muss sich freiwillig versichern. Der Beitrag unterscheidet sich je nach Kasse und ist teilweise auch vom individuellen Leistungsbedarf der Versicherten abhängig.
Während des Studiums besteht auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Die Beiträge für eine private Krankenversicherung steigen mit zunehmendem Alter. Das bedeutet, dass du dich in jungen Jahren preiswert versichern kannst. Wenn du also voraussichtlich auch nach dem Abschluss des Studiums privat versichert sein möchtest, ist ein frühzeitiger Wechsel in die PKV sinnvoll.
Fazit: Werkstudierende sollten das Thema Krankenversicherung genau beleuchten
Auch für Studierende und Werkstudierende gilt eine Versicherungspflicht bei der Krankenkasse. Ob die Versicherung über die Familienversicherung oder die studentische Versicherung erfolgt oder ob sogar eine private Versicherung abgeschlossen wird, ist individuell zu entscheiden.
Die kostenfreie Familienversicherung greift bis zum 25. Geburtstag oder bis zu einem Verdienst von 603 € bei reinen Minijobs, bzw. 667,50 € bei Werkstudentenstellen im Monat. Danach müssen sich Studierende selbst versichern. Das geht bis zum 30. Geburtstag noch recht günstig über die studentische Krankenversicherung. Mit diesem Tarif kann ein Werkstudent gegenüber einem normalen Arbeitnehmer hohe Kosten einsparen.
Aufgrund des Höchstverdienstes lohnt es sich, das Einkommen als Werkstudent im Vorhinein sehr genau zu prüfen und sich bei Bedarf beraten zu lassen. Unter Umständen lohnt es sich nämlich nicht, mehr zu arbeiten, zum Beispiel, wenn der Mehrverdienst knapp über der 603 € Grenze liegt. In diesem Fall fallen so hohe Beiträge für die eigene Krankenversicherung an, dass sich der zusätzliche Arbeitsaufwand netto kaum lohnt.
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung bei Werkstudierenden
Ja, auch für Studierende und Werkstudenten gilt die Versicherungspflicht. Eine Krankenversicherung als Werkstudent ist allerdings relativ kostengünstig zu haben. Es gibt die Möglichkeit der Studentischen Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit vergünstigten Tarifen, die Familienversicherung über die Eltern, die für Studierende komplett kostenfrei ist oder auch die Versicherung in einer privaten Krankenversicherung.
Werkstudenten können sich bis zu ihrem 25. Geburtstag über die Familienversicherung bei den Eltern krankenversichern. Diese Möglichkeit besteht außerdem nur bis zu einem Verdienst von maximal 565 € Nettoeinkommen bzw. 667,50 € Bruttoeinkommen unter Berücksichtigung der Werbungskosten im Monat. Wer als Werkstudent mehr verdient oder älter ist, kann sich über die gesetzliche Krankenversicherung in einem Studierenden-Tarif versichern lassen, der deutlich günstiger ist, als die regulären Beiträge. Als dritte Option besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Eine freiwillige Versicherung wird spätestens ab dem 30. Lebensjahr nötig, weil dann nur noch in Ausnahmefällen eine Versicherung über den Studierenden-Tarif möglich ist.
Ein Verbleib in der Familienversicherung ist für Werkstudenten unter gewissen Voraussetzungen möglich. Entscheidend sind drei Faktoren:
- Alter: Die Familienversicherung ist nur bis zum 25. Geburtstag möglich.
- Verdienst: Nur wer nicht mehr als 667,50 € im Monat verdient, kann sich über seine Eltern versichern lassen.
- Arbeitszeit: Für Werkstudenten gilt eine Wochenarbeitszeit von maximal 20 Stunden. Wird diese überschritten, greift das Werkstudentenprivileg nicht mehr und die Befreiung bzw. Erleichterung bei den Sozialversicherungen wird hinfällig.
Wichtig zu wissen: Bei der Arbeitszeit gibt es Ausnahmeregelungen. So kann in den Semesterferien bis zu 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden und auch wer überwiegend am Abend und in den Nachtstunden oder am Wochenende arbeitet, darf mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dies ist jedoch pro Jahr nur für maximal 26 Wochen möglich.





