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10 Fragen, die Du Dir vor Deiner Firmengründung stellen solltest

Du hast Dich entschieden, den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit zu wagen und eine eigene Firma zu gründen? Herzlichen Glückwunsch! Vermutlich hast Du auf dem Weg zu dieser Entscheidung bereits viel Zeit mit dem Abwägen von Pro- und Contra, dem Durchdiskutieren Deiner Entscheidung mit Freunden und Bekannten oder auch Deiner inneren Stimme verbracht und willst jetzt am liebsten endlich sofort loslegen. Aber Achtung: Bevor es wirklich richtig losgehen kann, musst Du einige organisatorische Fragen klären. Welche das sind, haben wir Dir im Folgenden aufgelistet.
von Lisa Hofmann
10 Fragen, die Du Dir vor Deiner Firmengründung stellen solltest
10 Fragen, die Du Dir vor Deiner Firmengründung stellen solltestFoto: Andrew Neel / Unsplash

1. Was ist meine Geschäftsidee und wie sieht mein Businessplan aus?

Klingt profan, ist aber für viele nicht so selbstverständlich, wie man denkt: Ist Deine Geschäftsidee bis ins Detail so durchdacht, dass Du sie in einem Businessplan beschreiben kannst? Vor allem wenn Du finanzielle Fördermittel für den Start beantragen willst, ist ein ausführlich ausgearbeiteter Businessplan unerlässlich und wird von den Banken und der Arbeitsagentur verlangt. Dieses To-Do mag auf den ersten Blick mühselig wirken, hilft Dir aber dabei, alles genau zu durchdenken. „Ich fange einfach mal an, irgendwie wird das dann schon“, ist als Motto hingegen nur semi gut geeignet – oder genauer gesagt, nur dann, wenn Du ein finanzielles Polster hast, das Dich in jedem Fall abfedert.

2. Haupt- oder Nebenerwerb?

Apropos finanzielles Polster: Erscheint Dir der Schritt in die Selbstständigkeit zu risikobelastet, kann es eventuell eine Lösung sein, diese zunächst nur im Nebenerwerb auszuführen. So kannst Du ausprobieren, wie gut Deine Geschäftsidee funktioniert und verlierst dennoch nicht eine gewisse Grundsicherheit. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass sich dies mit Deinen Arbeitszeiten vereinbaren lässt. In jedem Fall solltest Du die Entscheidung mit Deinem Arbeitgeber abklären; in vielen Arbeitsverträgen gibt es hierzu sogar klar verpflichtende Regeln. Ausschlaggebend dafür, ob Deine Selbstständigkeit dann auch kranken- und sozialversicherungstechnisch als Nebentätigkeit gilt, sind deine jeweiligen Arbeitszeiten und dein Einkommen.

3. Wie soll meine Firma heißen?

Sobald die Geschäfts- und/oder Produktidee steht, musst Du dem Kind natürlich noch einen Namen geben. Dabei sind der Kreativität (fast) keine Grenzen gesetzt – je nach Unternehmensform. Wenn Du beispielsweise ein Einzelunternehmen oder auch eine GbR gründest, müssen in der Regel Dein eigener Vor- und Familienname in der Bezeichnung auftauchen. Was ja nicht unbedingt das Schlechteste ist, um es nicht unnötig kompliziert zu machen – „Max Mustermann Hausmeisterservice“ funktioniert doch ziemlich gut, oder?

Wenn hingegen ein ganz bestimmter und eventuell kreativer Wunschname ein Must-have für Dich ist, solltest Du Dich zur Gründung einer Kapitalgesellschaft entscheiden. Das sind zum Beispiel die GmbH oder UG. Auch OHG, KG oder der eingetragene Kaufmann sind möglich. All diese Gesellschaftsformen werden zur Gründung im Handelsregister eingetragen.

So oder so gilt als Faustregel: Der Firmenname sollte klar und eindeutig sein. Zudem solltest Du abklären, ob ein Markenschutz für Deine Produkte und Dienstleistungen ratsam ist – oder ob vielleicht bereits andere Firmen den Namen nutzen und dadurch Probleme entstehen könnten.

4. Welche Unternehmensform ist die richtige für mich?

Wie eben schon angesprochen, kannst Du als Gründer aus einer ganzen Vielfalt von Unternehmensformen wählen. Welche die richtige für Dich ist, hängt dabei – neben der gewünschten Namensgebung – vor allem von zwei Faktoren ab. Erstens: Bist Du alleine, oder möchtest Du mit anderen gemeinsam gründen? Und zweitens: Welche Haftungsform kommt infrage – das heißt, möchtest Du im Schadensfall Dein Privatvermögen von der Haftung ausschließen?

  • Gründung als Einzelperson

    Bist Du allein und das Risiko eines Schadensfalls gering, kann die verbreitete Form des Einzelunternehmens oder auch eine Anmeldung als freiberufliche Tätigkeit für Dich in Frage kommen (Auskünfte darüber, welche Dienstleistungen als freiberuflich gelten, gibt z.B. das Institut für freie Berufe).

    Möchtest Du eine private Haftung ausschließen, kann ebenfalls die Gründung einer sogenannten „Ein-Mann (oder Frau!)-GmbH“ oder auch einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) eine Option sein.

  • Gründung zu mehreren

    Möchtest Du gemeinsam mit einer oder mehreren weiteren Personen gründen, erhöht sich die Auswahl der Optionen nochmals. Grundsätzlich unterscheiden lassen sich hier die Personengesellschaften GbR, OHG und KG oder auch Kapitalgesellschaften wie GmbH, Limited, UG oder AG.

Eine hilfreiche Übersicht mit Infos zu den einzelnen Unternehmensformen stellt hier zum Beispiel auch die IHK Hannover zur Verfügung. Nachdem Du die grundsätzlichen Fragen für Dich selbst geklärt hast, lohnt sich zur finalen Entscheidungsfindung nochmals das Gespräch mit einem Steuerberater – nicht zuletzt, weil je nach Unternehmensform unterschiedliche Buchführungs- und Steuerpflichten gelten. Auch das solltest Du bei der Gründung vor Augen haben.

5. Benötige ich spezielle Genehmigungen?

Das kann durchaus sein, also Achtung bitte: Je nachdem, in welchem Tätigkeitsfeld Du Dich selbstständig machen möchtest, können bestimmte Genehmigungen oder Nachweise nötig sein, bevor Du loslegen darfst. Für eine ganze Reihe von Handwerksberufen (u.a. Bäcker, Friseur, Fliesenleger) gilt zum Beispiel eine Meisterpflicht. Auch wenn Du eine Gaststätte oder auch „nur“ einen Imbiss eröffnen möchtest, ist zuerst ein kleiner Behördenmarathon nötig: Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht und eventuell sogar das Bauamt stehen dann auf Deiner Liste. Mit genauen Informationen hierzu hilft Dir erneut Deine örtliche IHK Gehe bei dem Thema unbedingt sorgsam vor, ansonsten drohen Bußgelder.

6. (Wo) Muss ich mein Gewerbe anmelden?

Generell zählen Gewerbeamt, das Finanzamt, die IHK sowie eventuell die Berufsgenossenschaft und auch das Handelsregister zu den wichtigsten Institutionen in dem Zusammenhang. Wohin genau und an wie viele Stellen Du Dich wenden musst, hängt von Rechtsform und Branche ab. Sicher ist in jedem Fall: Ohne Steuernummer vom Finanzamt kannst Du keine Rechnungen schreiben. Falls Du auch außerhalb von Deutschland Leistungen anbieten möchtest, brauchst Du obendrein eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Für die Vergabe solltest Du im Zweifelsfall einige Wochen Bearbeitungszeit einplanen. Das Gleiche gilt für den für Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Handelsregistereintrag.

7. Wo eröffne ich mein Geschäftskonto?

Diese Frage stand vielleicht bisher nicht allzu weit oben auf Deiner Agenda. Sollte sie aber! Denn ziemlich sicher ist das Ziel Deiner Gründung ja, Geld zu verdienen. Und das muss irgendwohin. Zwar sind nur Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG oder auch AG gesetzlich dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Trotzdem ist es auch für „einfache“ Personengesellschaften und Freiberufler extrem empfehlenswert, zwecks Übersichtlichkeit von Anfang an ein separates Konto für geschäftliche Buchungen zu führen. Als Einzelunternehmer steht es Dir sogar frei, hierfür ein normales, meist kostenfreies Girokonto zu nutzen. „Echte“ Geschäftskonten haben nicht wirklich andere Funktionen als diese, sind aber meist nicht ohne Kontoführungsgebühren zu haben. Diese fallen allerdings je nach Anbieter sehr unterschiedlich aus – ebenso wie die gekoppelten Beratungsangebote der Banken.

8. Benötige ich eine Buchhaltungssoftware oder einen Steuerberater?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Die Antwort kommt auf Deine buchhalterischen Vorkenntnisse an und das Maß an Beratung, das Du Dir wünschst. Sich selbst um die Buchhaltung zu kümmern, ist auf den ersten Blick kostengünstiger. Und sofern Du bereit bist, Dich mit dem Thema auseinanderzusetzen und zum Beispiel für Dein Einzelunternehmen nur eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) benötigst vielleicht auch durchaus realistisch. Allerdings solltest Du bedenken, dass die Buchhaltung viel Zeit benötigt – Zeit, die Du auch für wichtigere Dinge wie beispielsweise Auftragsbearbeitungen oder Akquise nutzen könntest. Spätestens, wenn Du durch eine bestimmte Gewinnhöhe oder auch als Kapitalgesellschaft eine doppelte Buchführung vorweisen musst, wird es kompliziert. Sofern Du Mitarbeiter beschäftigst, kommt obendrein die Lohnbuchhaltung Hier kann es durchaus sinnvoll sein, das Thema einem kompetenten Steuerberater in die Hände zu legen – oder Dir zumindest mittels Buchhaltungssoftware Entlastung zu verschaffen.

9. Welche Versicherungen muss ich abschließen?

Als Unternehmer findest Du Dich mit einem ganzen Bündel an Versicherungsangeboten konfrontiert. Und sicher solltest Du anhand Deiner individuellen Situation und Branche abwägen, welche Risiken und möglichen Schäden Du absichern solltest. Essenziell für alle Gründer ist in jedem Fall die Entscheidung über die Art der Krankenversicherung. Denn Du musst während der ersten drei Monate nach der Gründung entscheiden, ob Du eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen möchtest. Ratsam ist, die Kosten und Leistungen der privaten Krankenversicherungen zunächst zu vergleichen – und auch abzuwägen, welche Folgen der anfänglich meist günstige Wechsel eventuell im Alter für Dich haben könnte. Freiberufler sollten sich in dem Zusammenhang unbedingt auch mit der Künstlersozialkasse

Pauschal für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer ist zudem eine Unternehmenshaftpflichtversicherung absolut ratsam – sie haftet einerseits bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt andererseits unberechtigte Ansprüche ab. Bei der Entscheidung, welcher Tarif der beste für Dich ist, sind Vergleichsportale sehr hilfreich.

10. Wie trete ich nach außen auf – Website, Logo etc.?

Neben all den Behördengängen und organisatorischen To-Dos spielt auch die Planung Deines Außenauftritts eine wichtige Rolle in Deinen Gründungsvorbereitungen. Wie heißt es so schön: Der erste Eindruck zählt. Und da dieser heutzutage nun mal meistens im Internet zustande kommt, ist es extrem wichtig, hier seriös vertreten zu sein. Das betrifft im Kern eine eigene Website, aber ebenso Einträge in einschlägigen Branchenplattformen und je nachdem vielleicht auch aktualisierte Profile in Netzwerken wie Xing, LinkedIn & Co.

Wenn Du viel in persönlichem Kundenkontakt stehst, sollten auch klassische Dinge wie ansprechende Visitenkarten, Flyer und ähnliches auf Deiner Agenda stehen. Die Luxusvariante ist natürlich, zur Gestaltung all dieser Elemente eine professionelle Web-Agentur oder einen Grafiker zu beauftragen. Sieht Dein Budget in der Gründungsphase nicht ganz so üppig aus, kannst Du Dir mit einigem an Fleißarbeit aber gegebenenfalls auch selbstständig einen ansprechenden und fürs Erste völlig ausreichenden Webauftritt gestalten. Mittlerweile gibt es diverse Anbieter von „Website-Baukästen“ mit deren Hilfe Du Dir auch ohne große Vorkenntnisse einen ansprechenden Web-Auftritt gestalten kannst, sogar inklusive Web-Shop.

So, mit dieser Liste haben wir Dir doch immerhin schon einmal einiges an Arbeit abgenommen, oder? Auf die Plätze, fertig, los – jetzt geht es ans Abarbeiten. Falls Du das Gefühl hast, Du könntest dabei doch noch einiges an Unterstützung brauchen, kann eine professionelle Gründungsberatung eine gute Wahl sein. Anbieter gibt es viele und meist wird die Beratung sogar bezuschusst. Eine gute Anlaufstelle für unabhängige und zuverlässige Informationen zu diesem Thema ist erneut die IHK.

Viel Erfolg!

Über die Autorin
Lisa Hofmann
Lisa Hofmann hat im Oktober 2020 ihren Bachelor of Arts in British American Studies mit Nebenfach Verwaltungswissenschaft erhalten und ist seit November 2020 Teil der qmedia-Redaktion. Im Oktober 2021 begann sie zusätzlich ein Masterstudium an der Universität zu Köln.