Wie wir unser Geld verdienen
Die Leistungen von gruendung.de finanzieren wir durch Partnerprogramme mit Anbietern von Finanzprodukten und anderen unternehmensbezogenen Dienstleistungen.
Wenn Sie über gruendung.de z. B. ein Geschäftskonto eröffnen oder eine Kreditkarte beantragen, erhalten wir in einigen Fällen von den Anbietern eine Provision. Diese Vergütungen haben jedoch keinen Einfluss auf unsere Empfehlungen, Bewertungen und Platzierungen von Produkten.
In unserer redaktionellen Arbeit agieren wir nicht provisionsabhängig. Hiervon profitieren Sie als unsere Nutzer, jedoch auch die Anbieter von unternehmensbezogenen Leistungen – in jedem Fall erhalten Sie von uns als unabhängigem Bewertungsportal wichtige Hinweise auf die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit von unternehmensrelevanten Angeboten.
Vereinskonto eröffnen: Konto für den Verein in Gründung
0 € / MonatJahresabo (Vorauszahlung):
108 € / Jahr (128,52 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 9 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
11 € / Monat (13,09 € mit MwSt.)
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatJahresabo (monatliche Zahlung):
10 € / Monat
Laufzeit 12 MonateFlex-Tarif (monatlich kündbar):
10 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / Monat
Monatliche Abrechnung
Werbehinweis: Anbieter-Links in dieser Übersicht sind Werbelinks (Affiliate-Links) — für Abschlüsse darüber erhalten wir eine Provision vom Anbieter.
- Vor der Eintragung ist der Verein ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit: Rechtsfähig wird er nach § 21 BGB erst mit der Eintragung ins Vereinsregister, und wer vorher in seinem Namen handelt, haftet nach § 54 Abs. 2 BGB persönlich – das gilt auch für den Vorstand, der ein Konto eröffnet.
- Die digitalen Anbieter verlangen den Registerauszug: FYRST und Qonto eröffnen nur für eingetragene Vereine; Vivid nimmt daneben nicht eingetragene Vereine „mit klarer Struktur“ an; die Deutsche Skatbank führt das Vereinskonto für nicht eingetragene Vereine gegen 7,50 € im Monat.
- Gemeinnützigkeit kommt vom Finanzamt, nicht von der Bank: Der Feststellungsbescheid nach § 60a AO auf Antrag ist die Grundlage für Spendenbescheinigungen – und bei Qonto ein Dokument, das nur anerkannt gemeinnützige Vereine vorlegen.
- Das Transparenzregister erledigt sich für den e. V. von selbst: Nach § 20a GwG erstellt die registerführende Stelle die Eintragung aus dem Vereinsregister; FYRST ergänzt den Auszug im Antrag automatisch.
- „Kostenlos“ heißt beim Vereinskonto: kein Grundpreis – die Buchungen für Mitgliedsbeiträge per Lastschrift kosten trotzdem, sobald die Freiposten (FYRST 75, Skatbank 50, Qonto Basic 30) aufgebraucht sind.
Verein in Gründung: was vor der Eintragung gilt
Ein nicht wirtschaftlicher Verein „erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts“, § 21 BGB. Bis dahin ist er ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit, auf den nach § 54 Abs. 1 BGB die Vorschriften über den eingetragenen Verein entsprechend anzuwenden sind – mit einem entscheidenden Unterschied in Absatz 2: „Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, haften sie als Gesamtschuldner.“ Wer als Vorstand eines Vereins in Gründung einen Kontovertrag schließt, einen Raum mietet oder Trikots bestellt, steht dafür mit seinem eigenen Vermögen ein, bis der Verein eingetragen ist.
Die Eintragung selbst hat wenige Voraussetzungen: eine Satzung, die nach § 59 Abs. 3 BGB „von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet“ sein soll und den Tag der Errichtung nennt, die Bestellung des Vorstands und die Anmeldung durch den Vorstand beim Amtsgericht, mit Abschriften der Satzung und der Bestellungsurkunden. § 56 BGB verlangt für die Eintragung mindestens sieben Mitglieder. Wie lange das Gericht braucht, hängt vom Registergericht und von Rückfragen zur Satzung ab; in dieser Zeit ist der Verein handlungsfähig, aber ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Für das Konto folgt daraus eine klare Reihenfolge. Erstens: Vor der Gründungsversammlung gibt es keinen Verein und kein Vereinskonto – Beiträge, die schon eingesammelt werden, laufen über ein Privatkonto eines Gründers, und der sollte das schriftlich festhalten. Zweitens: Zwischen Gründungsversammlung und Eintragung können nur Anbieter helfen, die einen nicht eingetragenen Verein annehmen. Drittens: Mit dem Registerauszug stehen alle Konten offen, die ein Vereinskonto oder ein Geschäftskonto für Vereine führen – und das Konto wird dann auf den Verein als juristische Person eröffnet, nicht auf den Vorstand.
Ein Konto für den Verein in Gründung läuft rechtlich auf die handelnden Personen, auch wenn es den Vereinsnamen trägt. Wer es eröffnet, sollte in der Gründungsversammlung einen Beschluss dazu protokollieren, alle Zahlungen ausschließlich für den Verein verwenden und das Konto nach der Eintragung entweder auf den e. V. umschreiben lassen oder durch ein Vereinskonto ersetzen. Ohne diese Trennung wird aus der Vereinskasse ein Problem des Vorstands – bei der Kassenprüfung und beim Finanzamt.
Konten für Vereine: wer nimmt welchen Verein
Die Tabelle nennt die Konten, die auf ihren Seiten ausdrücklich Vereine ansprechen, mit dem Grundpreis aus unserer eigenen Produktdatenbank oder – wo es dort kein Produkt gibt – aus der Preisseite des Anbieters, den Bedingungen für nicht eingetragene Vereine und den Unterlagen, die der Anbieter verlangt.
| Konto | Grundpreis je Monat | Welche Vereine | Buchungen und Lastschrift | Unterlagen laut Anbieter |
|---|---|---|---|---|
| FYRST Vereinskonto | 10 € – im ersten Jahr 0 € | nur eingetragene Vereine (e. V.); auch als Mannschaftskonto, wenn ein e. V. es eröffnet | 75 beleglose Buchungen im Monat frei, danach 0,08 €; SEPA-Lastschriften für Mitgliedsbeiträge | aktueller Vereinsregisterauszug, bestätigte Satzung, Antrag gemäß Vertretungsregelung im Register, Legitimation der Vorstandsmitglieder per WebID; Transparenzregister-Auszug wird im Antrag automatisch ergänzt |
| Qonto Basic | 11 €*; Vereinsseite: „ab 9 €/Monat“ zzgl. USt. | nur eingetragene Vereine; „Nicht eingetragene Vereine können bei Qonto leider kein Konto eröffnen“ | Basic 30 Überweisungen und Lastschriften, Smart 100, Premium 200; Unterkonten mit eigener IBAN | Registerauszug, vollständige Satzung, Ausweise aller eingetragenen Vorstandsmitglieder, Mittelherkunftsnachweis, Freistellungsbescheid nur bei anerkannter Gemeinnützigkeit; Eröffnung per Vollmacht möglich |
| Vivid Business Free Start | 0 € | eingetragene Vereine, gGmbHs und „vergleichbare Organisationen“; nicht eingetragene Vereine „mit klarer Struktur“ können den Antrag stellen | SEPA-Überweisungen im Tarifkontingent, unbegrenzt viele deutsche IBANs, Unterkonten für Projekte und Spendenkampagnen, Vier-Augen-Freigabe | Registerauszug nicht älter als drei Monate, geltende Satzung, Vorstandsbeschluss zur Kontoeröffnung; alle Vertretungsberechtigten legitimieren sich online |
| Deutsche Skatbank Vereinskonto | eingetragene Vereine: erstes Konto ohne Grundpreis; nicht eingetragene Vereine 7,50 € (Stand: 24.09.2026) | eingetragene und nicht eingetragene Vereine, bundesweit | 50 Buchungen im Monat frei, danach 0,10 € je Posten; Bargeld an rund 13.800 Automaten der Volks- und Raiffeisenbanken | laut Preisseite; Unterlagen im Antrag |
| Postbank Business Giro und Deutsche Bank Business-Konten | Postbank 12,90 €; Deutsche Bank 14,90, 24,90 und 39,90 € laut Produktseite (Stand: 24.09.2026) | Geschäftskonten; die Rechtsform wird in der Antragsstrecke abgefragt, fehlende Rechtsformen verweist die Deutsche Bank an die Beratung | Postbank 0,28 € je beleglose SEPA-Buchung im Business Giro; Bargeld am Schalter | Antragsstrecke der Bank; für Vereine vor Ort nachfragen |
| Quelle: Vereinskonto-, Preis- und Produktseiten der Anbieter, gesichert am 24.09.2026 (FYRST Vereinskonto, Qonto Vereinskonto, Vivid Vereinskonto, Skatbank Vereinskonto, Deutsche Bank Geschäftskonto) und am 06.09.2026 (Postbank Kontomodelle), und unsere eigene Produktdatenbank, abgerufen am 24.09.2026. Wo am Grundpreis ein Sternchen steht, handelt es sich um einen Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer. Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken führen Vereinskonten mit Konditionen je Institut – dort vor Ort erfragen. | ||||
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
12,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
16,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
16,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
24,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 €
0 €
0 €
0 €
Einlagensicherung: 100.000 €
| Bank | Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG |
| Bankenart | Privatbank |
| Sicherheit | |
|---|---|
| Finanzaufsicht | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) |
| Einlagensicherung | 100.000 € |
| Bank mit Filialen | |
| Verifizierung | |
| PostIdent | |
| VideoIdent | |
| eIdent | |
|
Postbank Business Giro
|
Postbank Business Giro aktiv
|
Postbank Gründerkonto
|
Postbank Business Giro aktiv plus
|
|
| Grundgebühr p. M. |
12,90 € Aktionspreis (erste 6 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 12,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
16,90 € Aktionspreis (erste 6 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 16,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
16,90 € Aktionspreis (erste 12 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 16,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
24,90 € Aktionspreis (erste 6 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 24,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
| Kostenlos bis | — | — | — | — |
| SEPA-Gebühr | 0,28 € | 0,22 € | 0,22 € | 0,12 € |
| Sofortüberweisung | 0,28 € | 0,22 € | 0,22 € | 0,12 € |
| Deutschland | ab 5,00 € | ab 5,00 € | ab 5,00 € | ab 5,00 € |
| Eurozone | ab 5,00 € | ab 5,00 € | ab 5,00 € | ab 5,00 € |
|
Fremdwährung in EWR EWR:Europäischer Wirtschaftsraum besteht aus allen EU Mitgliedstaaten inklusive den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. |
ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Währungsumrechnung | ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Währungsumrechnung | ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Währungsumrechnung | ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Währungsumrechnung |
|
Außerhalb EWR / Weltweit Gebühr für die weltweite Nutzung, außerhalb der EU und EWR |
ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Währungsumrechnung | ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Währungsumrechnung | ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Währungsumrechnung | ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Währungsumrechnung |
| Deutschland | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Eurozone | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
|
Fremdwährung in EWR EWR:Europäischer Wirtschaftsraum besteht aus allen EU Mitgliedstaaten inklusive den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. |
ab 1,85 % | ab 1,85 % | ab 1,85 % | ab 1,85 % |
|
Außerhalb EWR / Weltweit Gebühr für die weltweite Nutzung, außerhalb der EU und EWR |
ab 1,85 % | ab 1,85 % | ab 1,85 % | ab 1,85 % |
| Hinweis zur Karteneinsatz: | — | — | — | — |
| Ausgehende SWIFT Überweisung |
0,08 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
0,08 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
0,8 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
0,08 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
| Eingehende SWIFT Überweisung |
0,05 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
0,05 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
0,5 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
0,05 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
| Gebühr Bargeldeinzahlung |
3 € Gebühr 3 € je angefangene 5.000 €. |
3 € Gebühr 3 € je angefangene 5.000 €. |
3 € Gebühr 3 € je angefangene 5.000 €. |
3 € Gebühr 3 € je angefangene 5.000 €. |
| Anzahl inkludierter Unterkonten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Preis je Unterkonto | k.A. | k.A. | 16,90 € | k.A. |
| Unterkonten mit eigener IBAN | ||||
| Kontokorrentkredit | ab 9,95 % | ab 9,95 % | ab 9,95 % | ab 9,95 % |
| Geduldete Kontoüberziehung | 14,95 % | 14,95 % | 14,95 % | 14,95 % |
| Zinsen auf Guthaben | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| Hinweis | Auf Anfrage | Auf Anfrage | — | Auf Anfrage |
| Zum Anbieter | Zum Anbieter | Zum Anbieter | Zum Anbieter |
|
Postbank Business Giro
|
Postbank Business Giro aktiv
|
Postbank Gründerkonto
|
Postbank Business Giro aktiv plus
|
|
| DATEV Schnittstelle | 10 €p.M. | 10 €p.M. | 10 €p.M. | 10 €p.M. |
| Zugang für Buchhaltung | ||||
| Rechnungen erstellen | ||||
| SevDesk | ||||
| Easybill | ||||
| Fastbill | ||||
| LexOffice | ||||
| Stripe |
|
Postbank Business Giro
|
Postbank Business Giro aktiv
|
Postbank Gründerkonto
|
Postbank Business Giro aktiv plus
|
|
| Freiberufler | ||||
| Gewerbetreibende | ||||
| Einzelunternehmer | ||||
| Eingetragenen Kaufleute (eK) | ||||
| GmbH | ||||
| Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | ||||
| Aktiengesellschaft (AG) | ||||
| Unternehmergesellschaft (UG) | ||||
| Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | ||||
| Offene Handelsgesellschaft (OHG) | ||||
| Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | ||||
| GmbH & Co. KG | ||||
| Verein | ||||
| Genossenschaften (eG) | ||||
| Kommanditgesellschaft (KG) | ||||
| GmbH in Gründung | ||||
| UG in Gründung |
14,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
24,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
39,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 €
0 €
0 €
Einlagensicherung: 100.000 €
| Bank | Deutsche Bank AG |
| Bankenart | Privatbank |
| Sicherheit | |
|---|---|
| Finanzaufsicht | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) |
| Einlagensicherung | 100.000 € |
| Bank mit Filialen | |
| Verifizierung | |
| PostIdent | |
| VideoIdent | |
| eIdent | |
|
Deutsche Bank Business BasicKonto
|
Deutsche Bank Business ClassicKonto
|
Deutsche Bank Business PremiumKonto
|
|
| Grundgebühr p. M. |
14,90 € Flex-Tarif (monatlich kündbar):14,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
24,90 € Flex-Tarif (monatlich kündbar):24,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
39,90 € Flex-Tarif (monatlich kündbar):39,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
| Kostenlos bis | — | — | — |
| SEPA-Gebühr | 0,30 € | 0,20 € | 0,10 € |
| Sofortüberweisung | 0,30 € | 0,20 € | 0,10 € |
| Deutschland | k.A. | k.A. | k.A. |
| Eurozone | k.A. | k.A. | k.A. |
|
Fremdwährung in EWR EWR:Europäischer Wirtschaftsraum besteht aus allen EU Mitgliedstaaten inklusive den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. |
k.A. | k.A. | k.A. |
|
Außerhalb EWR / Weltweit Gebühr für die weltweite Nutzung, außerhalb der EU und EWR |
k.A. | k.A. | k.A. |
| Ausgehende SWIFT Überweisung |
0,15 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 10 € |
0,15 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 10 € |
0,15 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 10 € |
| Eingehende SWIFT Überweisung |
— Der Empfang von SEPA-Überweisungen wird nicht unterstützt. |
— Der Empfang von SEPA-Überweisungen wird nicht unterstützt. |
— Der Empfang von SEPA-Überweisungen wird nicht unterstützt. |
| Gebühr Bargeldeinzahlung | 4 € | 4 € | 4 € |
| Kontokorrentkredit | ab 9,95 % | ab 9,95 % | ab 9,95 % |
| Geduldete Kontoüberziehung | — | — | — |
| Zinsen auf Guthaben | 0 % | 0 % | 0 % |
| Hinweis | — | — | — |
| Zum Anbieter | Zum Anbieter | Zum Anbieter |
|
Deutsche Bank Business BasicKonto
|
Deutsche Bank Business ClassicKonto
|
Deutsche Bank Business PremiumKonto
|
|
| DATEV Schnittstelle | |||
| Zugang für Buchhaltung | |||
| Rechnungen erstellen | |||
| SevDesk | |||
| Easybill | |||
| Fastbill | |||
| LexOffice | |||
| Stripe |
|
Deutsche Bank Business BasicKonto
|
Deutsche Bank Business ClassicKonto
|
Deutsche Bank Business PremiumKonto
|
|
| Freiberufler | |||
| Gewerbetreibende | |||
| Einzelunternehmer | |||
| Eingetragenen Kaufleute (eK) | |||
| GmbH | |||
| Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | |||
| Aktiengesellschaft (AG) | |||
| Unternehmergesellschaft (UG) | |||
| Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | |||
| Offene Handelsgesellschaft (OHG) | |||
| Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | |||
| GmbH & Co. KG | |||
| Verein | |||
| Genossenschaften (eG) | |||
| Kommanditgesellschaft (KG) | |||
| GmbH in Gründung | |||
| UG in Gründung |
Werbehinweis: Anbieter-Links in dieser Übersicht sind Werbelinks (Affiliate-Links) — für Abschlüsse darüber erhalten wir eine Provision vom Anbieter.
Was bei den Filialbanken für Vereine spricht, ist nicht der Preis, sondern der Schalter: Wer beim Vereinsfest Bargeld einnimmt, braucht eine Einzahlmöglichkeit, die Qonto und Vivid nicht haben; die Deutsche Skatbank löst das über die Automaten des Genossenschaftsverbunds, FYRST über die Filialen der Deutschen Bank. Welche Konten Bargeld annehmen und was sie dafür verlangen, steht im Geschäftskonto-Vergleich für Gründer.
Gemeinnützigkeit: Feststellungsbescheid, Freistellungsbescheid, Spendenquittung
Gemeinnützig ist ein Verein nicht, weil seine Satzung es sagt, sondern weil das Finanzamt es feststellt. § 52 AO nennt die Zwecke, die als Förderung der Allgemeinheit gelten – Wissenschaft, Bildung, Sport, Kultur, Jugend- und Altenhilfe und weitere –, und verlangt, dass die Tätigkeit „selbstlos“ ist und der geförderte Personenkreis nicht fest abgeschlossen. Ob die Satzung diesen Anforderungen genügt, stellt das Finanzamt nach § 60a AO gesondert fest, „auf Antrag der Körperschaft“ oder von Amts wegen im Veranlagungsverfahren; die Feststellung ist „für die Besteuerung der Körperschaft und der Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Körperschaft erbringen, bindend“. Für einen neuen Verein heißt das: Den Antrag auf Feststellung nach § 60a AO gleich mit der Satzung beim Finanzamt stellen – erst mit dem Bescheid darf der Verein Zuwendungsbestätigungen ausstellen, und erst dann sind die Beiträge und Spenden für die Mitglieder abziehbar. Der Freistellungsbescheid folgt später nach der ersten Steuererklärung.
Für das Konto spielt die Gemeinnützigkeit an zwei Stellen eine Rolle. Qonto verlangt den Freistellungsbescheid „nur bei anerkannter Gemeinnützigkeit“ – ein Verein in Gründung hat ihn noch nicht und braucht ihn für die Eröffnung nicht. Und das Finanzamt erwartet, dass Vereinsvermögen und Privatvermögen des Vorstands getrennt bleiben: Vivid schreibt, viele Satzungen schrieben das vor „und das Finanzamt erwartet die Trennung bei gemeinnützigen Organisationen“. Was der Verein mit seinem Geld tun darf, regelt die Abgabenordnung ebenfalls: Mittel sind zeitnah zu verwenden – spätestens in den zwei auf den Zufluss folgenden Kalenderjahren, wenn die Einnahmen 100.000 € im Jahr übersteigen –, und Rücklagen sind nur in den Grenzen des § 62 AO erlaubt. Wer Rücklagen verzinsen will, findet die Bedingungen der Banken für Vereine auf den Seiten Firmentagesgeld und Firmenfestgeld.
Vorstand, Vertretung, Vollmachten
„Der Verein muss einen Vorstand haben“, § 26 Abs. 1 BGB; er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich, und die Satzung kann den Umfang der Vertretungsmacht mit Wirkung gegen Dritte beschränken. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, „so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten“ – wenn die Satzung nichts anderes sagt. Genau das prüft die Bank: FYRST verlangt den Antrag „gemäß Vertretungsregelung im Vereinsregister“ und die Legitimation der danach erforderlichen Vorstandsmitglieder; Qonto will die Ausweise aller im Register eingetragenen Vorstandsmitglieder sehen, lässt die Eröffnung aber durch eine bevollmächtigte Person zu, wenn die eingetragenen Vorstandsmitglieder die Vollmacht unterschrieben haben; Vivid verlangt einen Vorstandsbeschluss zur Kontoeröffnung.
Für den laufenden Betrieb gilt eine andere Frage: Wer darf zahlen? Ein Vereinskonto ist ein Gemeinschaftskonto, und die Satzung oder ein Vorstandsbeschluss legt fest, ob der Kassenwart allein bis zu einem Betrag verfügt oder ob zwei Unterschriften nötig sind. Die digitalen Konten bilden das über Nutzerrollen und Freigaben ab – Vivid nennt das Vier-Augen-Prinzip im Online-Banking, bei dem größere Zahlungen Kassenführung und Vorstand gemeinsam freigeben, FYRST Zugänge für Vorstand und Kassenwart; bei Filialbanken heißt es Und-Konto (nur gemeinsam) oder Oder-Konto (jeder allein) mit Kontovollmachten. Beim Vorstandswechsel ist die Reihenfolge wichtig: erst die Änderung zum Vereinsregister anmelden, dann mit dem neuen Auszug die Kontovollmachten bei der Bank ändern – sonst bleibt der alte Vorstand zeichnungsberechtigt und der neue kommt nicht an das Konto.
Transparenzregister: für den e. V. automatisch
Ein eingetragener Verein muss dem Transparenzregister nichts aktiv mitteilen: Nach § 20a Abs. 1 GwG erstellt die registerführende Stelle die Eintragung „anhand der im Vereinsregister eingetragenen Daten“, und dabei werden „alle Mitglieder des Vorstands eines Vereins … als wirtschaftliche Berechtigte“ erfasst. Eine eigene Mitteilung ist nach Absatz 2 nur nötig, wenn eine Vorstandsänderung nicht unverzüglich zum Vereinsregister angemeldet wurde oder die Angaben dort nicht stimmen. Für die Kontoeröffnung heißt das: Der Nachweis, den Banken nach dem Geldwäschegesetz verlangen, lässt sich aus dem Register ziehen – FYRST ergänzt ihn nach eigener Angabe automatisch im Antragsprozess. Ein Verein in Gründung hat diesen Eintrag noch nicht, weil er noch nicht im Vereinsregister steht.
Was „kostenloses Vereinskonto“ wirklich heißt
Kein Grundpreis ist die halbe Rechnung. Ein Verein mit 200 Mitgliedern, der die Beiträge monatlich per Lastschrift einzieht, erzeugt 200 Buchungen im Monat – mehr als jedes Freikontingent in der Tabelle: FYRST enthält 75 Buchungen, danach 0,08 € je Posten; die Skatbank 50, danach 0,10 €; Qonto Basic 30 Überweisungen und Lastschriften, Smart 100, Premium 200. Bei 200 Lastschriften im Monat kostet das Vereinskonto bei FYRST nach dem ersten Jahr also 10 € Grundpreis plus 10 € für 125 Zusatzposten, bei der Skatbank 15 € für 150 Zusatzposten ohne Grundpreis (Stand: 24.09.2026). Wer die Beiträge jährlich einzieht, kommt mit jedem Kontingent aus. Die zweite Stellschraube ist die Umsatzsteuer: Qonto weist seine Preise „zzgl. MwSt.“ aus, und ein gemeinnütziger Verein ohne Vorsteuerabzug zahlt die 19 Prozent voll; auf das Kontoentgelt einer Bank fällt keine Umsatzsteuer an. Die dritte ist das Bargeld vom Vereinsfest – bei den digitalen Konten entweder nicht einzahlbar oder nur über Umwege. Welche Konten dauerhaft ohne Grundpreis bleiben und was dort trotzdem kostet, vergleicht die Seite Kostenloses Geschäftskonto.
Unterlagen für die Kontoeröffnung des Vereins
Die Listen der Anbieter decken sich weitgehend. Der Verein legt vor: den aktuellen Vereinsregisterauszug (Vivid: nicht älter als drei Monate), die geltende Satzung, das Protokoll über die Bestellung des aktuellen Vorstands oder einen Vorstandsbeschluss zur Kontoeröffnung, die Ausweise der Vorstandsmitglieder, die nach der Vertretungsregelung mitwirken müssen – bei Qonto aller eingetragenen –, und bei anerkannter Gemeinnützigkeit den Freistellungs- oder Feststellungsbescheid. Qonto verlangt zusätzlich einen Nachweis über die Herkunft der Vereinsmittel. Die Legitimation läuft bei FYRST per WebID, bei Vivid per Ausweis und Selfie, bei Qonto per Video-Identifizierung; bei Filialbanken erscheinen die Vorstandsmitglieder in der Filiale oder nutzen das Postident-Verfahren. Danach wird der Verein Kontoinhaber, der Vorstand verwaltet. Was nach dem Geldwäschegesetz bei jeder Kontoeröffnung geprüft wird, steht auf der Seite Geschäftskonto eröffnen.
Welches Konto zu welchem Verein passt
| Ihr Verein | Passt am ehesten | Vorher prüfen |
|---|---|---|
| Verein in Gründung, Eintragung beantragt | Deutsche Skatbank (nicht eingetragene Vereine 7,50 €), Vivid (Antrag „mit klarer Struktur“), Sparkasse oder Volksbank vor Ort | Beschluss der Gründungsversammlung; persönliche Haftung des Vorstands bis zur Eintragung; Umschreibung nach der Eintragung |
| Frisch eingetragener e. V., wenige Mitglieder | FYRST Vereinskonto (erstes Jahr ohne Grundpreis), Vivid Business Free Start, Skatbank | Registerauszug und Satzung; Vertretungsregelung; Preis ab dem zweiten Jahr |
| Gemeinnütziger Verein mit Spenden und Fördermitteln | Qonto (Unterkonten mit eigener IBAN), Vivid (Unterkonten für Spendenkampagnen), FYRST | Feststellungsbescheid nach § 60a AO beantragt?; Umsatzsteuer auf Nettopreise ohne Vorsteuerabzug |
| Großer Verein, monatliche Lastschriften | Qonto Smart oder Premium, FYRST, Skatbank | Freiposten gegen die Zahl der Lastschriften rechnen; SEPA-Firmenlastschrift oder Basislastschrift |
| Vereinsfest, Bareinnahmen | Skatbank, Sparkasse, Volksbank; FYRST über die Filialen der Deutschen Bank | Gebühr je Bareinzahlung; Automaten in der Nähe |
| Die Zuordnung folgt den Anbieterangaben zu Vereinen, Unterlagen und Gebühren; sie ist keine Rangfolge. Die Konditionen der Konten liefert der Vergleich am Seitenanfang. | ||
So nutzen Sie den Vergleich
Der Vergleich am Seitenanfang zeigt die Konten, die Vereine ausdrücklich ansprechen und in unserer eigenen Produktdatenbank geführt sind, mit Grundpreis, Freiposten und Karten; die Deutsche Skatbank und die regionalen Institute stehen nur in der Tabelle. Weder Rangfolge noch Bewertungspunkte stecken dahinter. Der Knopf „Zum Anbieter“ führt zum Antrag beim Anbieter; schließt der Verein darüber einen Vertrag, erhalten wir vom Anbieter eine Vergütung, die auf die gezeigten Konditionen keinen Einfluss hat.
Häufige Fragen zum Vereinskonto
Nur bei Anbietern, die einen nicht eingetragenen Verein annehmen. Bis zur Eintragung ins Vereinsregister ist der Verein nach § 21 BGB nicht rechtsfähig; wer in seinem Namen ein Konto eröffnet, haftet nach § 54 Abs. 2 BGB persönlich. FYRST und Qonto eröffnen nur für eingetragene Vereine mit Registerauszug; Vivid lässt nicht eingetragene Vereine „mit klarer Struktur“ den Antrag stellen; die Deutsche Skatbank führt das Vereinskonto für nicht eingetragene Vereine gegen 7,50 € im Monat; Sparkassen und Volksbanken entscheiden vor Ort. Nach der Eintragung wird das Konto auf den e. V. umgeschrieben oder durch ein Vereinskonto ersetzt (Stand: 24.09.2026).
Den aktuellen Vereinsregisterauszug (Vivid: nicht älter als drei Monate), die geltende Satzung, das Protokoll über die Vorstandsbestellung oder einen Vorstandsbeschluss zur Kontoeröffnung und die Ausweise der Vorstandsmitglieder, die nach der Vertretungsregelung mitwirken – bei Qonto aller im Register eingetragenen. Qonto verlangt zusätzlich einen Nachweis über die Herkunft der Vereinsmittel und bei anerkannter Gemeinnützigkeit den Freistellungsbescheid; FYRST ergänzt den Auszug aus dem Transparenzregister automatisch im Antrag. Die Legitimation läuft online per WebID, Video oder Ausweis und Selfie, bei Filialbanken in der Filiale.
So viele Vorstandsmitglieder, wie die Vertretungsregelung des Vereins verlangt. Nach § 26 Abs. 2 BGB vertritt bei mehreren Vorstandsmitgliedern die Mehrheit den Verein, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt; FYRST prüft den Antrag deshalb gegen die im Vereinsregister eingetragene Vertretungsregelung. Qonto will die Ausweise aller eingetragenen Vorstandsmitglieder, lässt die Eröffnung aber durch eine bevollmächtigte Person zu, wenn die Vorstandsmitglieder die Vollmacht unterschrieben haben. Wer im Alltag zahlen darf, regeln Vorstandsbeschluss und Kontovollmachten – digital über Nutzerrollen und Vier-Augen-Freigaben, bei Filialbanken über Und- oder Oder-Konto.
Nein. Qonto verlangt den Freistellungsbescheid ausdrücklich „nur bei anerkannter Gemeinnützigkeit“, FYRST und Vivid nennen ihn nicht als Voraussetzung. Die Gemeinnützigkeit selbst stellt das Finanzamt fest: nach § 60a AO auf Antrag, gebunden an die Anforderungen des § 52 AO an Zweck und Selbstlosigkeit. Erst mit dem Feststellungsbescheid darf der Verein Zuwendungsbestätigungen ausstellen; der Freistellungsbescheid kommt nach der ersten Steuererklärung. Für ein Vereinskonto zählt die Gemeinnützigkeit vor allem beim Preis, weil Nettopreise der Fintechs für Vereine ohne Vorsteuerabzug 19 Prozent teurer sind.
Ein eingetragener Verein nicht: Nach § 20a Abs. 1 GwG erstellt die registerführende Stelle die Eintragung aus den Daten des Vereinsregisters und erfasst alle Vorstandsmitglieder als wirtschaftlich Berechtigte. Eine eigene Mitteilung ist nach § 20a Abs. 2 GwG nur nötig, wenn eine Vorstandsänderung nicht unverzüglich zum Vereinsregister angemeldet wurde oder die Angaben dort nicht stimmen. Banken verlangen den Auszug bei der Kontoeröffnung; FYRST holt ihn nach eigener Angabe automatisch. Ein Verein in Gründung steht noch nicht im Vereinsregister und deshalb auch nicht im Transparenzregister.
Den Preis je Buchung über dem Freikontingent. FYRST enthält 75 beleglose Buchungen im Monat, danach 0,08 € je Posten, im ersten Jahr ohne Grundpreis, ab dem zweiten 10 € im Monat; die Deutsche Skatbank 50 Buchungen, danach 0,10 €, für eingetragene Vereine ohne Grundpreis; Qonto Basic 30 Überweisungen und Lastschriften, Smart 100, Premium 200, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Bei 200 Mitgliedern mit monatlicher Lastschrift kostet das Konto bei FYRST nach dem ersten Jahr rund 20 € im Monat, bei der Skatbank 15 €; wer die Beiträge jährlich einzieht, bleibt in jedem Kontingent (Stand: 24.09.2026).
Quellen und Rechtsgrundlagen (Stand: 24.09.2026)
Gesetze (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24.09.2026): § 21 BGB (Rechtsfähigkeit durch Eintragung) · § 26 BGB (Vorstand und Vertretung) · § 54 BGB (Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, Haftung des Handelnden) · § 56 BGB (Mindestmitgliederzahl) · § 59 BGB (Anmeldung zur Eintragung) · § 52 AO (gemeinnützige Zwecke) · § 55 AO (Selbstlosigkeit, zeitnahe Mittelverwendung) · § 60a AO (Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen) · § 62 AO (Rücklagen) · § 20a GwG (automatische Eintragung für Vereine).
Anbieter (eigene Seiten, abgerufen am 24.09.2026, Postbank-Kontomodelle 06.09.2026): FYRST – Vereinskonto · Qonto – Vereinskonto online eröffnen · Vivid – Vereinskonto eröffnen · Deutsche Skatbank – Vereinskonto · Deutsche Bank – Geschäfts- und Firmenkonto · Postbank – Preisverzeichnis Business Giro Kontomodelle (Stand 04/2026).
Grundpreise und Kontoeigenschaften im Vergleich: unsere eigene Produktdatenbank, abgerufen am 24.09.2026, gepflegt gegen die Preisverzeichnisse der Anbieter.