Vereinskonto eröffnen
Diese Banken bieten Vereinen Konten an
Allgemein | |
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Bank | FYRST - Deutsche Bank AG |
Kontobezeichnung | FYRST Base |
Jahresgebühr | 0,00 € |
Guthabenszins | |
Kontokorrentkredit | ab 7,99 % p.a. |
Schufaprüfung | |
Tolerated Debit Interest | 14,4 % p.a. |
Kosten pro Jahr | |
Kontoführungsgebühr p.a. | 0,00 € |
Kosten Cashcard p.a. | 0,00 € |
Kosten Buchungen | |
Kostenlose Online-Buchungen p.M. | 50 |
Online (Beleglose Buchung) | 0,19 € |
Papier (Beleghafte Buchung) | 5,00 € |
Telefonbanking | |
Kosten bei Bezahlung | |
Kosten pro Zahlung in Euro | 0 % |
Aufschlag Fremdwährung | 0 % |
Kosten bei Bargeldabhebung | |
Abheben Inland | 1,90 € Geld abheben an über 10.000 Automaten der Cash-Group in Deutschland für 1,90 € pro Abhebung. |
Abheben Euroraum | 1 % |
Aufschlag Fremdwährung | 0,00 € |
Einzelunternehmer & Selbstständige | |
Freiberufler | |
Gewerbetreibende | |
Einzelunternehmer | |
Einzelkaufleute (eK) | |
Kapitalgesellschaften | |
GmbH / KGaA / AG | |
UG (haftungsbeschränkt) | |
Limited (Ltd) | |
Personengesellschaften & Sonstige | |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | |
Kommanditgesellschaft (KG) | |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) | |
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | |
Verein | |
Genossenschaften |
Allgemein | |
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Bank | FYRST - Deutsche Bank AG |
Kontobezeichnung | Fyrst Complete |
Jahresgebühr | 120,00 € |
Guthabenszins | |
Kontokorrentkredit | ab 6,99 % p.a. |
Schufaprüfung | |
Tolerated Debit Interest | 14,4 % p.a. |
Kosten pro Jahr | |
Kontoführungsgebühr p.a. | 120,00 € |
Kosten Cashcard p.a. | 0,00 € |
Kosten Buchungen | |
Kostenlose Online-Buchungen p.M. | 75 |
Online (Beleglose Buchung) | 0,08 € |
Papier (Beleghafte Buchung) | 5,00 € |
Telefonbanking | 3,00 € |
Kosten bei Bezahlung | |
Kosten pro Zahlung in Euro | 0 % |
Aufschlag Fremdwährung | 1,85 % |
Kosten bei Bargeldabhebung | |
Abheben Inland | 0,90 € Geld abheben an über 10.000 Automaten der Cash-Group in Deutschland für 0,90 € pro Abhebung. |
Abheben Euroraum | 1 % |
Aufschlag Fremdwährung | 0,00 € |
Einzelunternehmer & Selbstständige | |
Freiberufler | |
Gewerbetreibende | |
Einzelunternehmer | |
Einzelkaufleute (eK) | |
Kapitalgesellschaften | |
GmbH / KGaA / AG | |
UG (haftungsbeschränkt) | |
Limited (Ltd) | |
Personengesellschaften & Sonstige | |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | |
Kommanditgesellschaft (KG) | |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) | |
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | |
Verein | |
Genossenschaften |
Allgemein | |
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Bank | Postbank – eine Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG |
Kontobezeichnung | Business Giro |
Jahresgebühr | 118,80 € |
Guthabenszins | |
Kontokorrentkredit | |
Schufaprüfung | |
Tolerated Debit Interest | 16,99 % p.a. |
Kosten pro Jahr | |
Kontoführungsgebühr p.a. | 118,80 € |
Kosten Kreditkarte p.a. | 30,00 € |
Kosten Cashcard p.a. | 0,00 € Mit der Postbank VPay-Card kann ebenfalls an über 10.000 Geldautomaten kostenlos Geld abgehoben werden. |
Kosten Buchungen | |
Online (Beleglose Buchung) | 0,22 € |
Papier (Beleghafte Buchung) | 2,50 € |
Telefonbanking | 3,00 € |
Kosten bei Bezahlung | |
Kosten pro Zahlung in Euro | 0,00 € |
Aufschlag Fremdwährung | 1,85 % |
Kosten bei Bargeldabhebung | |
Abheben Inland | 0,00 € |
Abheben Euroraum | 0,00 € |
Aufschlag Fremdwährung | 1,85 % |
Einzelunternehmer & Selbstständige | |
Freiberufler | |
Gewerbetreibende | |
Einzelunternehmer | |
Einzelkaufleute (eK) | |
Kapitalgesellschaften | |
GmbH / KGaA / AG | |
UG (haftungsbeschränkt) | |
Limited (Ltd) | |
Personengesellschaften & Sonstige | |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | |
Kommanditgesellschaft (KG) | |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) | |
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | |
Verein | |
Genossenschaften |
Allgemein | |
---|---|
Bank | Postbank – eine Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG |
Kontobezeichnung | Business Giro aktiv |
Jahresgebühr | 154,80 € |
Guthabenszins | |
Kontokorrentkredit | |
Schufaprüfung | |
Tolerated Debit Interest | 16,99 % p.a. |
Kosten pro Jahr | |
Kontoführungsgebühr p.a. | 154,80 € |
Kosten Kreditkarte p.a. | 30,00 € |
Kosten Cashcard p.a. | 0,00 € Mit der Postbank VPay-Card kann ebenfalls an über 10.000 Geldautomaten kostenlos Geld abgehoben werden. |
Kosten Buchungen | |
Kostenlose Online-Buchungen p.M. | Unlimitiert |
Online (Beleglose Buchung) | 0,00 € |
Papier (Beleghafte Buchung) | 2,00 € |
Telefonbanking | 3,00 € |
Kosten bei Bezahlung | |
Kosten pro Zahlung in Euro | 0,00 € |
Aufschlag Fremdwährung | 1,85 % |
Kosten bei Bargeldabhebung | |
Abheben Inland | 0,00 € |
Abheben Euroraum | 0,00 € |
Aufschlag Fremdwährung | 1,85 % |
Einzelunternehmer & Selbstständige | |
Freiberufler | |
Gewerbetreibende | |
Einzelunternehmer | |
Einzelkaufleute (eK) | |
Kapitalgesellschaften | |
GmbH / KGaA / AG | |
UG (haftungsbeschränkt) | |
Limited (Ltd) | |
Personengesellschaften & Sonstige | |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | |
Kommanditgesellschaft (KG) | |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) | |
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | |
Verein | |
Genossenschaften |
Allgemein | |
---|---|
Bank | Postbank – eine Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG |
Kontobezeichnung | Business Giro aktiv plus |
Jahresgebühr | 202,80 € |
Guthabenszins | |
Kontokorrentkredit | |
Schufaprüfung | |
Tolerated Debit Interest | 16,99 % p.a. |
Kosten pro Jahr | |
Kontoführungsgebühr p.a. | 202,80 € |
Kosten Kreditkarte p.a. | 30,00 € |
Kosten Cashcard p.a. | 0,00 € Mit der Postbank VPay-Card kann ebenfalls an über 10.000 Geldautomaten kostenlos Geld abgehoben werden. |
Kosten Buchungen | |
Online (Beleglose Buchung) | 0,10 € |
Papier (Beleghafte Buchung) | 1,50 € |
Telefonbanking | 3,00 € |
Kosten bei Bezahlung | |
Kosten pro Zahlung in Euro | 0,00 € |
Aufschlag Fremdwährung | 1,85 % |
Kosten bei Bargeldabhebung | |
Abheben Inland | 0,00 € |
Abheben Euroraum | 0,00 € |
Aufschlag Fremdwährung | 1,85 % |
Einzelunternehmer & Selbstständige | |
Freiberufler | |
Gewerbetreibende | |
Einzelunternehmer | |
Einzelkaufleute (eK) | |
Kapitalgesellschaften | |
GmbH / KGaA / AG | |
UG (haftungsbeschränkt) | |
Limited (Ltd) | |
Personengesellschaften & Sonstige | |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | |
Kommanditgesellschaft (KG) | |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) | |
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | |
Verein | |
Genossenschaften |
Eingetragene und nicht eingetragene Vereine
Das Vereinswesen in Deutschland hat eine lange Tradition. Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurde den preußischen Untertanen erstmals im Jahr 1794 zugestanden. Seitdem spielen Vereine im gesellschaftlichen Leben der Deutschen eine zentrale Rolle. Rechtlich gesehen sind Vereine ein freiwilliger und auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Menschen, die damit einen bestimmten Zweck verfolgen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereine.
Das zentrale Merkmal eines eingetragenen Vereins (e. V.). ist sein ideeller Zweck. Ein eingetragener Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Seiner Tätigkeit liegt keine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde. Er wird durch einen Vorstand vertreten. Die Vereinstätigkeit regelt eine Satzung.
Sieben Gründungsmitglieder für einen eingetragenen Verein erforderlich
Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich. Durch den Eintrag ins Vereinsregister erhält er den Status einer juristischen Person mit allen Rechten und Pflichten. Ebenso wie Unternehmen können eingetragene Vereine vor Gericht als Kläger und Beklagte auftreten, Vermögen aufbauen, Eigentum erwerben oder ins Grundbuch eingetragen werden. Für Verbindlichkeiten haften sie mit dem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung des Vorstands oder der Vereinsmitglieder ist hierdurch ausgeschlossen.
Ein nicht eingetragener Verein kann durch mindestens zwei volljährige Personen gegründet werden. Seine Gründung erfordert eine formlose Satzung ohne Gründungsprotokoll. Die spätere Umwandlung in einen eingetragenen Verein ist möglich, sofern für die Vereinstätigkeit ein ideeller Zweck gegeben ist. Nicht eingetragene Vereine gelten nicht als juristische Personen und damit als nicht rechtfähig. Eine Ausnahme bilden Gerichtsverfahren, in denen auch diese Vereine als Kläger und Beklagte agieren können. Jedoch können sie kein eigenes Vermögen aufbauen. Vorhandenes Vereinsvermögen steht den Mitgliedern gesamthänderisch zu. Für Verbindlichkeiten haften die Vereinsmitglieder gemeinsam.
Gemeinnützige Vereine
Gemeinnützige Vereine können eingetragene oder nicht eingetragene Vereine sein. Die Anerkennung als gemeinnütziger Verein kann auf Antrag erfolgen, wenn der Verein in selbstloser materieller oder ideeller Form einen Beitrag zur Förderung der Allgemeinheit leistet. In Deutschland besitzen so gut wie alle Vereine diesen Status. Vereine, die mit ihrer Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sind eine Ausnahmeerscheinung. Social Entrepreneurs entscheiden sich in der Regel nicht dafür, einen Verein zu gründen, sondern wählen die Rechtsformen der gemeinnützigen GmbH oder UG (gGmbH, gUG), für die spezielle Regelungen gelten.
Vereinskonto für die Verwaltung der Finanzen des Vereins
Ein Vereinskonto ist eine Sonderform des Gemeinschaftskontos. Es erlaubt dem Vorstand, die Finanzen und den Zahlungsverkehr des Vereins effizient und transparent zu organisieren. Benötigt wird das Vereinskonto für die Abwicklung der folgenden Transaktionen:
- Verwaltung der Mitgliedsbeiträge
- Verwaltung von Sponsoren- und Fördergeldern
- Spendenverwaltung und Ausstellung von Spendenquittungen
- Abwicklung von Zahlungsvorgängen.
Die Eröffnung eines Vereinskontos ist für nicht eingetragene Vereine nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings bewegen sie sich damit in einer juristischen Grauzone, die im Zweifelsfall auch strafrechtliche Folgen haben kann. Bei Rechtsstreitigkeiten kann die Verwaltung des Vereinsvermögens auf einem privaten Konto als Veruntreuung gewertet werden. Den Hintergrund dafür bildet die gesetzliche Vorgabe, dass der Vorstand eines Vereins dazu verpflichtet ist, das Vereinsvermögen im Sinne der Satzung zu verwalten.
Bei einer Vermischung von privaten Finanzen und Vereinsfinanzen ist in dieser Hinsicht keine Transparenz gegeben. Auch nicht eingetragene Vereine sollten somit auf ein Vereinskonto nicht verzichten. Eingetragene Vereine sollten als juristische Personen grundsätzlich ein eigenständiges Konto eröffnen. Der Vorstand erhält hierdurch in transparenter Form Zugriff auf alle Informationen zu den Finanzen des Vereins, so dass er in der Lage ist, seiner gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschaftspflicht gegenüber den Vereinsmitgliedern umfassend nachzukommen.
Wichtige Argumente für die Eröffnung eines Vereinskontos
- Gemeinnützige Vereine sind von allen gegebenenfalls relevanten Steuern (Ertrags-, Körperschafts-, Umsatz- und Vermögenssteuer) befreit. Ihr Recht auf Steuerbefreiung können sie jedoch nur auf der Grundlage einer transparenten Finanzverwaltung geltend machen. Auch die Ausstellung von Spendenquittungen ist nur mit einem auf den Namen des Vereins eröffneten Girokonto möglich.
- Größere Vereine verfügen auch über höhere Einnahmen und zum Teil über ein beträchtliches Vermögen. Wenn ihr Zahlungsverkehr und ihre Finanzverwaltung über ein privates Girokonto abgewickelt werden, können hieraus steuerliche Verpflichtungen für den Kontoinhaber resultieren.
Eröffnung eines Vereinskontos: Vor Ort oder online
Ein spezielles Vereinskonto kann nur bei wenigen Banken eröffnet werden. Alternativ haben Vereine die Möglichkeit, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Neben Filialbanken kommen hierfür auch Direktbanken im Internet oder FinTech-Anbieter von Geschäftskonten in Frage. Allerdings schließen viele Banken Vereine von der Kontoeröffnung aus.
Anbieter spezieller Vereinskonten im Filialbanksegment sind vor allem Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen. Ob die Möglichkeit hierzu besteht, sollten Vereine bei den regionalen Filialen dieser Banken erfragen. Allerdings bieten Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen ihr Girokonto in der Regel nur Vereinen an, die sich in ihrem Geschäftsgebiet befinden.
Nur wenige Vereins-Angebote bei Direktbanken und FinTech-Unternehmen
Im Internet sind Anbieter, die ihr Vereinskonto aktiv bewerben, die optimale Anlaufstelle, bei einem digitalen Angebot können Sie Ihr Vereinskonto online verwalten und per Online-Banking Zahlungen vornhemen. Zwar geben Direktbanken und FinTechs häufig an, dass ihre Geschäftskonten allen Rechtsformen und damit zumindest theoretisch auch Vereinen offenstehen – in der Praxis wird die Eröffnung eines Vereinskontos jedoch häufig abgelehnt.
Sofern die Kontoeröffnung für den Verein grundsätzlich möglich ist, sind dafür die folgenden Unterlagen nötig:
- Ein beglaubigter Auszug aus dem Vereinsregister
- Ein Dokument – beispielsweise die Satzung des Vereins oder das Protokoll der letzten Vereinssitzung – aus dem hervorgeht, welche Mitglieder derzeit als aktuelle Vertreter des Vereins agieren bzw. seinem Vorstand angehören
- Angabe der Bevollmächtigten für das Konto
- Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) und persönliche Daten der Kontobevollmächtigte
Verifizierung durch Personalausweis oder Reisepass
Wenn das Konto bei einer Filialbank eröffnet wird, müssen alle gewählten Vorstandsmitglieder des Vereins anwesend sein. Ihre Legitimierung durch Ausweisdokumente erfolgt direkt in der Bankfiliale. Bei Direktbanken und FinTechs kommt zur Legitimierung heute meist das Video-Ident-Verfahren zum Einsatz. Die für die Kontoeröffnung erforderlichen Dokumente werden auf der Webseite des Anbieters hochgeladen. Alternativ kann auch das Post-Ident-Verfahren gefordert oder angeboten werden, hier läuft die Verifizierung dann per Post.
Wenn für den Verein kein spezielles Vereinskonto, sondern ein Geschäftskonto eröffnet werden soll, sind dafür prinzipiell die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen. Auch hier tritt der Verein als Kontoinhaber auf.
Und-Vereinskonto oder Oder-Vereinskonto
Vor der Eröffnung des Kontos muss durch die Vereinsmitglieder oder den Vorstand eine grundsätzliche Entscheidung über die Kontoführung getroffen werden. Ein Vereinskonto lässt sich als Und-Konto, aber auch als Oder-Konto führen:
- Bei einem Und-Konto können die Kontobevollmächtigten Verfügungen ausschließlich gemeinschaftlich tätigen. Diese Regelung betrifft sämtliche Kontotransaktionen – also das Online-Banking ebenso wie Zahlungen mit einer Debit- oder Kreditkarte. Hieraus ergeben sich ein höherer interner Abstimmungsbedarf, aber auch größere Sicherheit für das Konto. Bei Vereinen ist die Führung eines Und-Kontos die Regel.
- Bei einem Oder-Konto können alle Bevollmächtigten mittels Online-Banking, Debit- oder Kreditkarte unabhängig voneinander Kontotransaktionen in die Wege leiten. Hierfür wird allen Kontobevollmächtigten eine individuelle Debit- oder Kreditkarte ausgestellt.
Die wichtigsten Kosten für ein Vereinskonto
Vor allem für kleinere Vereine sind die Kosten für das Girokonto ein relevanter Kostenfaktor. Kosten für das Konto entstehen durch die folgenden Positionen:
- Monatliche Kontoführungsgebühr
- Kosten für beleglose Buchungen im Online-Banking und beleghafte Buchungen (beispielsweise Bargeldeinzahlungen in einer Bankfiliale)
- Kosten für Karten (Girocard, Debitkarte, Kreditkarte)
- Kosten für Bargeldabhebungen an Geldautomaten
- Kosten für Lastschriften und Daueraufträge
- Weitere Konto-Nebenkosten (Kontoauszüge, Scheckeinreichungen, Rücklastschriften)
Wichtige Kriterien für die Auswahl eines Vereinskontos
Im Einzelnen bieten die Banken für ein Vereinskonto oder ein Geschäftskonto für den Verein sehr unterschiedliche Konditionen. Vor der Kontenwahl sollte daher immer ein Anbietervergleich erfolgen. Die wichtigsten Auswahlkriterien des passenden Kontos für Vereine sind:
- Kosten für die Kontoführung: Die Gebühren pro Monat für die Kontoführung gestalten sich zum Teil sehr unterschiedlich. Vereine sollten darauf achten, dass sie in einer sinnvollen Relation zum gewünschten Leistungsumfang des Kontos stehen.
- Kosten für beleglose Buchungen in Online-Banking: Die meisten Konten sind hier mit einem unterschiedlich bemessenen Inklusiv-Volumen ausgestattet, dessen Umfang sich nach dem tatsächlichen monatlichen Aufkommen von Online-Buchungen richten sollte.
- Kosten für Bargeldabhebungen am Geldautomaten: Die kontoführende Bank sollte über eigene Geldautomaten verfügen oder Mitglied des Automatennetzwerks eines Bankenverbundes sein – anderenfalls können Bargeldabhebungen an Geldautomaten zu einer beträchtlichen finanziellen Belastung werden.
- Verfügbarkeit und Kosten für beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen: Beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen gehören nicht bei allen Vereins- und Geschäftskonten zum Leistungsumfang. Aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands der Banken sind sie grundsätzlich kostenpflichtig. Vereine, die ein höheres Aufkommen an solchen Buchungen haben, sollten in diesem Bereich besonders aufmerksam auf die Konditionen achten. Bei häufigen Bargeldeinzahlungen ist es in der Regel besser, das Vereinskonto bei einer Filialbank zu eröffnen, um die Kosten dafür auf einem niedrigen Niveau zu halten.
Kostenloses Vereinskonto: Konto ohne Grundgebühr
Ein kostenloses Girokonto wird ohne monatliche Grundgebühr geführt – die Kosten für Banktransaktionen werden hiervon nicht berührt. Bei klassischen Geschäftskonten müssen Kunden bei einem kostenlosen Konto zum Teil mit höheren Gebühren für Überweisungen und andere Transaktionen rechnen.
Ein kostenloses Konto ist für Vereine in zwei Varianten möglich:
- Eingetragene gemeinnützige Vereine haben gute Chancen, ihr Vereinskonto bei Volks- und Raiffeisenbanken oder bei einer Sparkasse ohne Kontoführungsgebühr und zu insgesamt sehr günstigen Konditionen zu eröffnen.
- Alternativ kann sich der Verein für ein kostenloses Geschäftskonto bei einer beliebigen Bank entscheiden.
Karten für Vereine: Debitkarten und Kreditkarten
Vereins- und Geschäftskonten sind standardmäßig mit mindestens einer kostenlosen Debitkarte ausgestattet. Bei einem Oder-Konto erhalten alle Kontobevollmächtigten eine separate Karte. Die Zubuchung weiterer Karten ist je nach Anbieter kostenpflichtig möglich. Eine Girocard oder EC-Karte gehört nicht bei jedem Konto zum Leistungsumfang – falls ja, ist sie bei den meisten Banken kostenlos.
Eine klassische Kreditkarte mit monatlicher Abrechnungsfunktion ist dagegen fast immer kostenpflichtig. Für Vereine lohnt sich ihre Beantragung jedoch nur bedingt. Sinnvoll kann eine Kreditkarte sein, wenn ein Verein oft im Ausland unterwegs ist oder häufig Ausrüstungsgegenstände und andere Materialien online einkauft. Allerdings werden diese Funktionen in der Regel auch durch Debitkarten zu günstigen Konditionen abgedeckt.
Vereinskonto – Alle Vorteile und Nachteile
Ein Vereinskonto ist ein Gemeinschaftskonto, das eine transparente Verwaltung der Vereinsfinanzen garantiert. Hiermit sind zahlreiche Vorteile, aber auch einige Nachteile verbunden.
Vorteile eines Vereinskontos sind insbesondere:
- Transparente Abwicklung von Überweisungen und allen anderen finanziellen Transaktionen
- Umfassender Überblick über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins
- Erfüllung aller gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen an die Finanzverwaltung des Vereins
- Vereinfachung von Abrechnungsprozederes
- Unkomplizierte Rechenschaftslegung gegenüber Vereinsmitgliedern, Spendern und Sponsoren
- Zugangsverwaltung durch die Eröffnung eines Und- oder Oder-Kontos
Mögliche Nachteile eines Vereinskontos lassen sich durch eine intelligente Kontenwahl und den Vergleich der Konditionen unterschiedlicher Anbieter vermeiden oder minimieren. Zu potenziellen Nachteilen zählen beispielsweise:
- Monatliche Gebühren für die Kontoführung
- Kosten für Online-Buchungen und die Kartennutzung
- Kosten für Bargeldabhebungen an Geldautomaten
- Gebühren für beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen
Anbieter von Vereinskonten
Das beste Girokonto für Vereine bietet die Deutsche Skatbank an. Das Institut ist eine Tochtergesellschaft der Volksbank Altenburger Land e. G. . Ein Vereinskonto kann bei der Skatbank jedoch bundesweit eröffnet werden. Vereinskunden bietet sie die folgenden Konditionen:
- Kontoführung: Ein Vereinskonto frei, weitere Konten – jeweils 7,50 Euro pro Monat. Nicht eingetragene Vereine zahlen auch für ihr erstes Konto eine Grundgebühr von 7,50 Euro pro Monat.
- Beleglose Online-Buchungen: bis zu 50 Überweisungen pro Monat frei, danach 0,10 Euro
- Beleghafte Buchungen: Zwei Euro pro Buchungsposten
- Bargeldeinzahlungen: Keine Angabe
Ein Überziehungskredit wird für das Vereinskonto der Skatbank nicht gewährt. Für geduldete Überziehungen wird ein Sollzins von 7,93 % pro Jahr berechnet.
Vereinskonto bei der Postbank
Eine sehr gute Option für Vereine ist auch die Postbank, die ihr Geschäftskonto explizit auch Vereinen anbietet. Das Girokonto für Vereine von der Postbank gibt es in drei unterschiedlichen Varianten mit entsprechend angepasstem Leistungsumfang. Der monatliche Grundpreis für die Kontoführung liegt bei 5,90 Euro, 12,90 Euro oder 1,90 Euro. Für die ersten sechs Monate wird grundsätzlich keine Kontoführungsgebühr erhoben.
Die Gebühren für Einzeltransaktionen werden in den verschieden Modellen an das Transaktionsaufkommen angepasst. Zu den Vorteilen dieses Kontos gehören die flächendeckende Bargeldversorgung und der Service der Postbank-Filialen, in denen auch beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen kostengünstig abgewickelt werden können. Zu allen Konten gehört eine kostenlose Debitkarte. Für die beiden höherpreisigen Kontomodelle kommt bei dieser Bank auch die Ausstellung einer VISA-Kreditkarte in Frage. Im ersten Jahr bleibt die Karte entgeltfrei, danach werden dafür jährlich 30 Euro fällig.
Fazit zum Konto für Vereine
Die Eröffnung eines Vereinskontos ist für eingetragene ebenso wie für nicht eingetragene Vereine sinnvoll. Das Vereinskonto ermöglicht eine effiziente und transparente Verwaltung der Finanzen des Vereins. Gleichzeitig gewinnen der Vorstand und die Vereinsmitglieder Sicherheit darüber, dass sie alle gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen an die Finanzverwaltung von Vereinen erfüllen.
Berücksichtigt werden muss allerdings, dass spezielle Vereinskonten nicht von allen Banken angeboten werden. Für Vereine, die sich den Service einer Filialbank wünschen, kommen hier vor allem die Volks- und Raiffeisenbanken in Betracht. Alternativ ist es möglich, ein klassisches Geschäftskonto als Vereinskonto zu eröffnen und zu führen, sofern der Anbieter die Rechtsform des Vereins für sein Girokonto akzeptiert.
Vor der Kontoeröffnung sollten Vereine die Konditionen verschiedener Anbieter vergleichen. Leistungsstarke Girokonten für Vereine haben beispielsweise die Deutsche Skatbank und die Postbank im Programm.
Häufig gestellte Fragen zum Vereinskonto
Ein Konto für Vereine ist ein Konto, mit dem die Finanzen eines Vereins (eingetragen, nicht eingetragen) verwaltet werden. Bei dem Konto handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto. Mit einem solchen Konto können sämtliche Finanzen transparent und damit rechtssicher verwaltet werden.
Tatsächlich ist das Angebot an expliziten Vereinskonten relativ gering. Angebote finden Sie vor allem bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. Direktbanken und Fintechs bieten kaum spezielle Konten für Vereine, es gibt aber bei einigen Anbietern die Möglichkeit ein Geschäftskonto als Vereins-Konto zu eröffnen.
Bei einem Und-Konto können sämtliche Konto-Bevollmächtigte Verfügungen ausschließlich gemeinsam vornehmen. Das macht die Verwaltung des Kontos zwar komplizierter, erleichtert aber den Überblick über sämtliche Transaktionen.
Wird hingegen ein Oder-Konto eröffnet, können alle Bevollmächtigten unabhängig voneinander Transaktionen vornehmen. Mit einem Oder-Konto besteht weniger Organisations- und Verwaltungsaufwand, allerdings besteht auch das Risiko, dass der Überblick über die Finanzen schwieriger wird.
Erforderliche Unterlagen für die Kontoeröffnung sind zum einen die Personalausweise oder Reisepässe der Kontobevollmächtigten und Angaben der Bevollmächtigten sowie ein Auszug aus dem Vereinsregister. Liegt kein Auszug aus dem Vereinsregister vor, ist bei älteren Vereinen auch ein Protokoll der letzten Hauptversammlung als Nachweis möglich. Wichtig ist, dass auf diesem Protokoll die Namen der aktuellen Vereinsvertreter hervorgehen.