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Marketing
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Vereinskonto eröffnen

von Charlotte Ruzanski
Vereine sind die wichtigste Organisationsform zivilgesellschaftlichen Engagements in Deutschland. Im April 2022 waren insgesamt 615.759 Vereine im Vereinsregister eingetragen. Die Anzahl nicht eingetragener Vereine wird statistisch nicht erfasst. Damit Vereine ihre Finanzen korrekt verwalten können, ist ein Vereinskonto unverzichtbar. Allerdings wird ein spezielles Girokonto für Vereine nicht von allen Banken angeboten. Eine Alternative zum Vereinskonto ist ein Geschäftskonto, das für den Zahlungsverkehr des Vereins günstige Konditionen bietet.

Diese Banken bieten Vereinen Konten an

FYRST Base
Benotung
1,6
Allgemein
Jahresgebühr 14 von 15
Onlinebanking & -gebühren 18 von 22
Telefonbanking & Beleghafte Buchungen 4 von 6
Überziehungskredit­möglichkeiten 5 von 5
Kreditkarte & Bankkarte
Geld abheben 8 von 14
Kartenzahlungen 16 von 20
Mobile Payment 0 von 3
Nuterfreundlichkeit & Internationalität
Flexibiltät bei Rechtsformen 12 von 12
Apps, Useraccounts & Einlagenversicherung 12 von 25
Internationalität 0 von 2
Buchhaltung-, Rechnungsstellung & mehr 6 von 10
Punktzahl 95 von 134
Note 1.6
Kontoeröffnung in 7 Minuten mit sofortiger IBAN
Für Start-ups geeignet, alle gängigen Rechtsformen
Bargeldlösung und Kreditangebote
Support durch erfahrene Banker via Mail oder Telefon
An über 10.000 Geldautomaten der Cash Group für nur 1,90 € Geld abheben
Bei diesem Konto haben Sie die Möglichkeit per Videoident schnell und einfach per Smartphone, Tablet oder PC App ihre Identität zu Bestätigen
Grundgebühr / Monat
0,00 €
Kosten / Buchung
0,19 €
50 Transaktionen pro Monat sind inkludiert
Kosten / Monat
0,00 €
Allgemein
Bank
FYRST - Deutsche Bank AG
Kontobezeichnung
FYRST Base
Jahresgebühr
0,00 €
Guthabenszins
Kontokorrentkredit
ab 7,99 % p.a.
Schufaprüfung
Tolerated Debit Interest
14,4 % p.a.
Kosten pro Jahr
Kontoführungsgebühr p.a.
0,00 €
Kosten Cashcard p.a.
0,00 €
Kosten Buchungen
Kostenlose Online-Buchungen p.M.
50
Online (Beleglose Buchung)
0,19 €
Papier (Beleghafte Buchung)
5,00 €
Telefonbanking
Kosten bei Bezahlung
Kosten pro Zahlung in Euro
0 %
Aufschlag Fremdwährung
0 %
Kosten bei Bargeldabhebung
Abheben Inland
1,90 €
Geld abheben an über 10.000 Automaten der Cash-Group in Deutschland für 1,90 € pro Abhebung.
Abheben Euroraum
1 %
Aufschlag Fremdwährung
0,00 €
Einzelunternehmer & Selbstständige
Freiberufler
Gewerbetreibende
Einzelunternehmer
Einzelkaufleute (eK)
Kapitalgesellschaften
GmbH / KGaA / AG
UG (haftungsbeschränkt)
Limited (Ltd)
Personengesellschaften & Sonstige
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kommanditgesellschaft (KG)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Verein
Genossenschaften
Fyrst Complete
Benotung
1,5
Allgemein
Jahresgebühr 14 von 15
Onlinebanking & -gebühren 21 von 22
Telefonbanking & Beleghafte Buchungen 2 von 6
Überziehungskredit­möglichkeiten 5 von 5
Kreditkarte & Bankkarte
Geld abheben 10 von 14
Kartenzahlungen 16 von 20
Mobile Payment 0 von 3
Nuterfreundlichkeit & Internationalität
Flexibiltät bei Rechtsformen 12 von 12
Apps, Useraccounts & Einlagenversicherung 12 von 25
Internationalität 0 von 2
Buchhaltung-, Rechnungsstellung & mehr 10 von 10
Punktzahl 102 von 134
Note 1.5
Kontoeröffnung in 7 Minuten mit sofortiger IBAN
Für Start-ups geeignet, alle gängigen Rechtsformen
Inkl. Auftragsmanagement
Bargeldlösung und Kreditangebote
Support durch erfahrene Banker via Mail oder Telefon
Bei diesem Konto haben Sie die Möglichkeit per Videoident schnell und einfach per Smartphone, Tablet oder PC App ihre Identität zu Bestätigen
Grundgebühr / Monat
10,00 €
Kosten / Buchung
0,08 €
75 Transaktionen pro Monat sind inkludiert
Kosten / Monat
10,00 €
Allgemein
Bank
FYRST - Deutsche Bank AG
Kontobezeichnung
Fyrst Complete
Jahresgebühr
120,00 €
Guthabenszins
Kontokorrentkredit
ab 6,99 % p.a.
Schufaprüfung
Tolerated Debit Interest
14,4 % p.a.
Kosten pro Jahr
Kontoführungsgebühr p.a.
120,00 €
Kosten Cashcard p.a.
0,00 €
Kosten Buchungen
Kostenlose Online-Buchungen p.M.
75
Online (Beleglose Buchung)
0,08 €
Papier (Beleghafte Buchung)
5,00 €
Telefonbanking
3,00 €
Kosten bei Bezahlung
Kosten pro Zahlung in Euro
0 %
Aufschlag Fremdwährung
1,85 %
Kosten bei Bargeldabhebung
Abheben Inland
0,90 €
Geld abheben an über 10.000 Automaten der Cash-Group in Deutschland für 0,90 € pro Abhebung.
Abheben Euroraum
1 %
Aufschlag Fremdwährung
0,00 €
Einzelunternehmer & Selbstständige
Freiberufler
Gewerbetreibende
Einzelunternehmer
Einzelkaufleute (eK)
Kapitalgesellschaften
GmbH / KGaA / AG
UG (haftungsbeschränkt)
Limited (Ltd)
Personengesellschaften & Sonstige
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kommanditgesellschaft (KG)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Verein
Genossenschaften
Business Giro
Benotung
2,1
Allgemein
Jahresgebühr 14 von 15
Onlinebanking & -gebühren 5 von 22
Telefonbanking & Beleghafte Buchungen 4 von 6
Überziehungskredit­möglichkeiten 5 von 5
Kreditkarte & Bankkarte
Geld abheben 14 von 14
Kartenzahlungen 11 von 20
Mobile Payment 0 von 3
Nuterfreundlichkeit & Internationalität
Flexibiltät bei Rechtsformen 12 von 12
Apps, Useraccounts & Einlagenversicherung 17 von 25
Internationalität 0 von 2
Buchhaltung-, Rechnungsstellung & mehr 0 von 10
Punktzahl 82 von 134
Note 2.1
Für alle gängigen Rechtsformen verfügbar
Aktion: 6 Monate kein Kontoführungsentgelt
Unlimitierte Anzahl an Nutzeraccounts
Vorteile einer Onlinebank & Filialbank in Einem
Telefonbanking & Telefonsupport
Bei diesem Konto haben Sie die Möglichkeit per Videoident schnell und einfach per Smartphone, Tablet oder PC App ihre Identität zu Bestätigen
Grundgebühr / Monat
9,90 €
Kosten / Buchung
0,22 €
Kosten / Monat
12,10 €
Allgemein
Bank
Postbank – eine Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG
Kontobezeichnung
Business Giro
Jahresgebühr
118,80 €
Guthabenszins
Kontokorrentkredit
Schufaprüfung
Tolerated Debit Interest
16,99 % p.a.
Kosten pro Jahr
Kontoführungsgebühr p.a.
118,80 €
Kosten Kreditkarte p.a.
30,00 €
Kosten Cashcard p.a.
0,00 €
Mit der Postbank VPay-Card kann ebenfalls an über 10.000 Geldautomaten kostenlos Geld abgehoben werden.
Kosten Buchungen
Online (Beleglose Buchung)
0,22 €
Papier (Beleghafte Buchung)
2,50 €
Telefonbanking
3,00 €
Kosten bei Bezahlung
Kosten pro Zahlung in Euro
0,00 €
Aufschlag Fremdwährung
1,85 %
Kosten bei Bargeldabhebung
Abheben Inland
0,00 €
Abheben Euroraum
0,00 €
Aufschlag Fremdwährung
1,85 %
Einzelunternehmer & Selbstständige
Freiberufler
Gewerbetreibende
Einzelunternehmer
Einzelkaufleute (eK)
Kapitalgesellschaften
GmbH / KGaA / AG
UG (haftungsbeschränkt)
Limited (Ltd)
Personengesellschaften & Sonstige
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kommanditgesellschaft (KG)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Verein
Genossenschaften
Business Giro aktiv
Benotung
1,9
Allgemein
Jahresgebühr 13 von 15
Onlinebanking & -gebühren 10 von 22
Telefonbanking & Beleghafte Buchungen 5 von 6
Überziehungskredit­möglichkeiten 5 von 5
Kreditkarte & Bankkarte
Geld abheben 13 von 14
Kartenzahlungen 11 von 20
Mobile Payment 0 von 3
Nuterfreundlichkeit & Internationalität
Flexibiltät bei Rechtsformen 12 von 12
Apps, Useraccounts & Einlagenversicherung 17 von 25
Internationalität 0 von 2
Buchhaltung-, Rechnungsstellung & mehr 0 von 10
Punktzahl 86 von 134
Note 1.9
Für alle gängigen Rechtsformen verfügbar
Aktion: 6 Monate kein Kontoführungsentgelt
Unlimitierte Anzahl an Nutzeraccounts
Vorteile einer Onlinebank & Filialbank in Einem
Telefonbanking & Telefonsupport
Bei diesem Konto haben Sie die Möglichkeit per Videoident schnell und einfach per Smartphone, Tablet oder PC App ihre Identität zu Bestätigen
Grundgebühr / Monat
12,90 €
Kosten / Buchung
0,14 €
Kosten / Monat
12,90 €
Allgemein
Bank
Postbank – eine Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG
Kontobezeichnung
Business Giro aktiv
Jahresgebühr
154,80 €
Guthabenszins
Kontokorrentkredit
Schufaprüfung
Tolerated Debit Interest
16,99 % p.a.
Kosten pro Jahr
Kontoführungsgebühr p.a.
154,80 €
Kosten Kreditkarte p.a.
30,00 €
Kosten Cashcard p.a.
0,00 €
Mit der Postbank VPay-Card kann ebenfalls an über 10.000 Geldautomaten kostenlos Geld abgehoben werden.
Kosten Buchungen
Kostenlose Online-Buchungen p.M.
Unlimitiert
Online (Beleglose Buchung)
0,00 €
Papier (Beleghafte Buchung)
2,00 €
Telefonbanking
3,00 €
Kosten bei Bezahlung
Kosten pro Zahlung in Euro
0,00 €
Aufschlag Fremdwährung
1,85 %
Kosten bei Bargeldabhebung
Abheben Inland
0,00 €
Abheben Euroraum
0,00 €
Aufschlag Fremdwährung
1,85 %
Einzelunternehmer & Selbstständige
Freiberufler
Gewerbetreibende
Einzelunternehmer
Einzelkaufleute (eK)
Kapitalgesellschaften
GmbH / KGaA / AG
UG (haftungsbeschränkt)
Limited (Ltd)
Personengesellschaften & Sonstige
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kommanditgesellschaft (KG)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Verein
Genossenschaften
Business Giro aktiv plus
Benotung
1,8
Allgemein
Jahresgebühr 13 von 15
Onlinebanking & -gebühren 12 von 22
Telefonbanking & Beleghafte Buchungen 5 von 6
Überziehungskredit­möglichkeiten 5 von 5
Kreditkarte & Bankkarte
Geld abheben 13 von 14
Kartenzahlungen 10 von 20
Mobile Payment 0 von 3
Nuterfreundlichkeit & Internationalität
Flexibiltät bei Rechtsformen 12 von 12
Apps, Useraccounts & Einlagenversicherung 17 von 25
Internationalität 0 von 2
Buchhaltung-, Rechnungsstellung & mehr 0 von 10
Punktzahl 87 von 134
Note 1.8
Für alle gängigen Rechtsformen verfügbar
Aktion: 6 Monate kein Kontoführungsentgelt
Unlimitierte Anzahl an Nutzeraccounts
Vorteile einer Onlinebank & Filialbank in Einem
Telefonbanking & Telefonsupport
Bei diesem Konto haben Sie die Möglichkeit per Videoident schnell und einfach per Smartphone, Tablet oder PC App ihre Identität zu Bestätigen
Grundgebühr / Monat
16,90 €
Kosten / Buchung
0,10 €
Kosten / Monat
17,90 €
Allgemein
Bank
Postbank – eine Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG
Kontobezeichnung
Business Giro aktiv plus
Jahresgebühr
202,80 €
Guthabenszins
Kontokorrentkredit
Schufaprüfung
Tolerated Debit Interest
16,99 % p.a.
Kosten pro Jahr
Kontoführungsgebühr p.a.
202,80 €
Kosten Kreditkarte p.a.
30,00 €
Kosten Cashcard p.a.
0,00 €
Mit der Postbank VPay-Card kann ebenfalls an über 10.000 Geldautomaten kostenlos Geld abgehoben werden.
Kosten Buchungen
Online (Beleglose Buchung)
0,10 €
Papier (Beleghafte Buchung)
1,50 €
Telefonbanking
3,00 €
Kosten bei Bezahlung
Kosten pro Zahlung in Euro
0,00 €
Aufschlag Fremdwährung
1,85 %
Kosten bei Bargeldabhebung
Abheben Inland
0,00 €
Abheben Euroraum
0,00 €
Aufschlag Fremdwährung
1,85 %
Einzelunternehmer & Selbstständige
Freiberufler
Gewerbetreibende
Einzelunternehmer
Einzelkaufleute (eK)
Kapitalgesellschaften
GmbH / KGaA / AG
UG (haftungsbeschränkt)
Limited (Ltd)
Personengesellschaften & Sonstige
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kommanditgesellschaft (KG)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Verein
Genossenschaften

Eingetragene und nicht eingetragene Vereine

Das Vereinswesen in Deutschland hat eine lange Tradition. Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurde den preußischen Untertanen erstmals im Jahr 1794 zugestanden. Seitdem spielen Vereine im gesellschaftlichen Leben der Deutschen eine zentrale Rolle. Rechtlich gesehen sind Vereine ein freiwilliger und auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Menschen, die damit einen bestimmten Zweck verfolgen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereine.

Das zentrale Merkmal eines eingetragenen Vereins (e. V.). ist sein ideeller Zweck. Ein eingetragener Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Seiner Tätigkeit liegt keine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde. Er wird durch einen Vorstand vertreten. Die Vereinstätigkeit regelt eine Satzung.

Sieben Gründungsmitglieder für einen eingetragenen Verein erforderlich

Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich. Durch den Eintrag ins Vereinsregister erhält er den Status einer juristischen Person mit allen Rechten und Pflichten. Ebenso wie Unternehmen können eingetragene Vereine vor Gericht als Kläger und Beklagte auftreten, Vermögen aufbauen, Eigentum erwerben oder ins Grundbuch eingetragen werden. Für Verbindlichkeiten haften sie mit dem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung des Vorstands oder der Vereinsmitglieder ist hierdurch ausgeschlossen.

Ein nicht eingetragener Verein kann durch mindestens zwei volljährige Personen gegründet werden. Seine Gründung erfordert eine formlose Satzung ohne Gründungsprotokoll. Die spätere Umwandlung in einen eingetragenen Verein ist möglich, sofern für die Vereinstätigkeit ein ideeller Zweck gegeben ist. Nicht eingetragene Vereine gelten nicht als juristische Personen und damit als nicht rechtfähig. Eine Ausnahme bilden Gerichtsverfahren, in denen auch diese Vereine als Kläger und Beklagte agieren können. Jedoch können sie kein eigenes Vermögen aufbauen. Vorhandenes Vereinsvermögen steht den Mitgliedern gesamthänderisch zu. Für Verbindlichkeiten haften die Vereinsmitglieder gemeinsam.

Gemeinnützige Vereine

Gemeinnützige Vereine können eingetragene oder nicht eingetragene Vereine sein. Die Anerkennung als gemeinnütziger Verein kann auf Antrag erfolgen, wenn der Verein in selbstloser materieller oder ideeller Form einen Beitrag zur Förderung der Allgemeinheit leistet. In Deutschland besitzen so gut wie alle Vereine diesen Status. Vereine, die mit ihrer Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sind eine Ausnahmeerscheinung. Social Entrepreneurs entscheiden sich in der Regel nicht dafür, einen Verein zu gründen, sondern wählen die Rechtsformen der gemeinnützigen GmbH oder UG (gGmbH, gUG), für die spezielle Regelungen gelten.

Vereinskonto für die Verwaltung der Finanzen des Vereins

Ein Vereinskonto ist eine Sonderform des Gemeinschaftskontos. Es erlaubt dem Vorstand, die Finanzen und den Zahlungsverkehr des Vereins effizient und transparent zu organisieren. Benötigt wird das Vereinskonto für die Abwicklung der folgenden Transaktionen:

  • Verwaltung der Mitgliedsbeiträge
  • Verwaltung von Sponsoren- und Fördergeldern
  • Spendenverwaltung und Ausstellung von Spendenquittungen
  • Abwicklung von Zahlungsvorgängen.

Die Eröffnung eines Vereinskontos ist für nicht eingetragene Vereine nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings bewegen sie sich damit in einer juristischen Grauzone, die im Zweifelsfall auch strafrechtliche Folgen haben kann. Bei Rechtsstreitigkeiten kann die Verwaltung des Vereinsvermögens auf einem privaten Konto als Veruntreuung gewertet werden. Den Hintergrund dafür bildet die gesetzliche Vorgabe, dass der Vorstand eines Vereins dazu verpflichtet ist, das Vereinsvermögen im Sinne der Satzung zu verwalten.

Bei einer Vermischung von privaten Finanzen und Vereinsfinanzen ist in dieser Hinsicht keine Transparenz gegeben. Auch nicht eingetragene Vereine sollten somit auf ein Vereinskonto nicht verzichten. Eingetragene Vereine sollten als juristische Personen grundsätzlich ein eigenständiges Konto eröffnen. Der Vorstand erhält hierdurch in transparenter Form Zugriff auf alle Informationen zu den Finanzen des Vereins, so dass er in der Lage ist, seiner gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschaftspflicht gegenüber den Vereinsmitgliedern umfassend nachzukommen.

Wichtige Argumente für die Eröffnung eines Vereinskontos

  • Gemeinnützige Vereine sind von allen gegebenenfalls relevanten Steuern (Ertrags-, Körperschafts-, Umsatz- und Vermögenssteuer) befreit. Ihr Recht auf Steuerbefreiung können sie jedoch nur auf der Grundlage einer transparenten Finanzverwaltung geltend machen. Auch die Ausstellung von Spendenquittungen ist nur mit einem auf den Namen des Vereins eröffneten Girokonto möglich.
  • Größere Vereine verfügen auch über höhere Einnahmen und zum Teil über ein beträchtliches Vermögen. Wenn ihr Zahlungsverkehr und ihre Finanzverwaltung über ein privates Girokonto abgewickelt werden, können hieraus steuerliche Verpflichtungen für den Kontoinhaber resultieren.

Eröffnung eines Vereinskontos: Vor Ort oder online

Ein spezielles Vereinskonto kann nur bei wenigen Banken eröffnet werden. Alternativ haben Vereine die Möglichkeit, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Neben Filialbanken kommen hierfür auch Direktbanken im Internet oder FinTech-Anbieter von Geschäftskonten in Frage. Allerdings schließen viele Banken Vereine von der Kontoeröffnung aus.

Anbieter spezieller Vereinskonten im Filialbanksegment sind vor allem Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen. Ob die Möglichkeit hierzu besteht, sollten Vereine bei den regionalen Filialen dieser Banken erfragen. Allerdings bieten Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen ihr Girokonto in der Regel nur Vereinen an, die sich in ihrem Geschäftsgebiet befinden.

Nur wenige Vereins-Angebote bei Direktbanken und FinTech-Unternehmen

Im Internet sind Anbieter, die ihr Vereinskonto aktiv bewerben, die optimale Anlaufstelle, bei einem digitalen Angebot können Sie Ihr Vereinskonto online verwalten und per Online-Banking Zahlungen vornhemen. Zwar geben Direktbanken und FinTechs häufig an, dass ihre Geschäftskonten allen Rechtsformen und damit zumindest theoretisch auch Vereinen offenstehen – in der Praxis wird die Eröffnung eines Vereinskontos jedoch häufig abgelehnt.

Sofern die Kontoeröffnung für den Verein grundsätzlich möglich ist, sind dafür die folgenden Unterlagen nötig:

  • Ein beglaubigter Auszug aus dem Vereinsregister
  • Ein Dokument – beispielsweise die Satzung des Vereins oder das Protokoll der letzten Vereinssitzung – aus dem hervorgeht, welche Mitglieder derzeit als aktuelle Vertreter des Vereins agieren bzw. seinem Vorstand angehören
  • Angabe der Bevollmächtigten für das Konto
  • Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) und persönliche Daten der Kontobevollmächtigte

Verifizierung durch Personalausweis oder Reisepass

Wenn das Konto bei einer Filialbank eröffnet wird, müssen alle gewählten Vorstandsmitglieder des Vereins anwesend sein. Ihre Legitimierung durch Ausweisdokumente erfolgt direkt in der Bankfiliale. Bei Direktbanken und FinTechs kommt zur Legitimierung heute meist das Video-Ident-Verfahren zum Einsatz. Die für die Kontoeröffnung erforderlichen Dokumente werden auf der Webseite des Anbieters hochgeladen. Alternativ kann auch das Post-Ident-Verfahren gefordert oder angeboten werden, hier läuft die Verifizierung dann per Post.

Wenn für den Verein kein spezielles Vereinskonto, sondern ein Geschäftskonto eröffnet werden soll, sind dafür prinzipiell die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen. Auch hier tritt der Verein als Kontoinhaber auf.

Und-Vereinskonto oder Oder-Vereinskonto

Vor der Eröffnung des Kontos muss durch die Vereinsmitglieder oder den Vorstand eine grundsätzliche Entscheidung über die Kontoführung getroffen werden. Ein Vereinskonto lässt sich als Und-Konto, aber auch als Oder-Konto führen:

  • Bei einem Und-Konto können die Kontobevollmächtigten Verfügungen ausschließlich gemeinschaftlich tätigen. Diese Regelung betrifft sämtliche Kontotransaktionen – also das Online-Banking ebenso wie Zahlungen mit einer Debit- oder Kreditkarte. Hieraus ergeben sich ein höherer interner Abstimmungsbedarf, aber auch größere Sicherheit für das Konto. Bei Vereinen ist die Führung eines Und-Kontos die Regel.
  • Bei einem Oder-Konto können alle Bevollmächtigten mittels Online-Banking, Debit- oder Kreditkarte unabhängig voneinander Kontotransaktionen in die Wege leiten. Hierfür wird allen Kontobevollmächtigten eine individuelle Debit- oder Kreditkarte ausgestellt.

Die wichtigsten Kosten für ein Vereinskonto

Vor allem für kleinere Vereine sind die Kosten für das Girokonto ein relevanter Kostenfaktor. Kosten für das Konto entstehen durch die folgenden Positionen:

  • Monatliche Kontoführungsgebühr
  • Kosten für beleglose Buchungen im Online-Banking und beleghafte Buchungen (beispielsweise Bargeldeinzahlungen in einer Bankfiliale)
  • Kosten für Karten (Girocard, Debitkarte, Kreditkarte)
  • Kosten für Bargeldabhebungen an Geldautomaten
  • Kosten für Lastschriften und Daueraufträge
  • Weitere Konto-Nebenkosten (Kontoauszüge, Scheckeinreichungen, Rücklastschriften)

Wichtige Kriterien für die Auswahl eines Vereinskontos

Im Einzelnen bieten die Banken für ein Vereinskonto oder ein Geschäftskonto für den Verein sehr unterschiedliche Konditionen. Vor der Kontenwahl sollte daher immer ein Anbietervergleich erfolgen. Die wichtigsten Auswahlkriterien des passenden Kontos für Vereine sind:

  • Kosten für die Kontoführung: Die Gebühren pro Monat für die Kontoführung gestalten sich zum Teil sehr unterschiedlich. Vereine sollten darauf achten, dass sie in einer sinnvollen Relation zum gewünschten Leistungsumfang des Kontos stehen.
  • Kosten für beleglose Buchungen in Online-Banking: Die meisten Konten sind hier mit einem unterschiedlich bemessenen Inklusiv-Volumen ausgestattet, dessen Umfang sich nach dem tatsächlichen monatlichen Aufkommen von Online-Buchungen richten sollte.
  • Kosten für Bargeldabhebungen am Geldautomaten: Die kontoführende Bank sollte über eigene Geldautomaten verfügen oder Mitglied des Automatennetzwerks eines Bankenverbundes sein – anderenfalls können Bargeldabhebungen an Geldautomaten zu einer beträchtlichen finanziellen Belastung werden.
  • Verfügbarkeit und Kosten für beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen: Beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen gehören nicht bei allen Vereins- und Geschäftskonten zum Leistungsumfang. Aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands der Banken sind sie grundsätzlich kostenpflichtig. Vereine, die ein höheres Aufkommen an solchen Buchungen haben, sollten in diesem Bereich besonders aufmerksam auf die Konditionen achten. Bei häufigen Bargeldeinzahlungen ist es in der Regel besser, das Vereinskonto bei einer Filialbank zu eröffnen, um die Kosten dafür auf einem niedrigen Niveau zu halten.

Kostenloses Vereinskonto: Konto ohne Grundgebühr

Ein kostenloses Girokonto wird ohne monatliche Grundgebühr geführt – die Kosten für Banktransaktionen werden hiervon nicht berührt. Bei klassischen Geschäftskonten müssen Kunden bei einem kostenlosen Konto zum Teil mit höheren Gebühren für Überweisungen und andere Transaktionen rechnen.

Ein kostenloses Konto ist für Vereine in zwei Varianten möglich:

  • Eingetragene gemeinnützige Vereine haben gute Chancen, ihr Vereinskonto bei Volks- und Raiffeisenbanken oder bei einer Sparkasse ohne Kontoführungsgebühr und zu insgesamt sehr günstigen Konditionen zu eröffnen.
  • Alternativ kann sich der Verein für ein kostenloses Geschäftskonto bei einer beliebigen Bank entscheiden.

Karten für Vereine: Debitkarten und Kreditkarten

Vereins- und Geschäftskonten sind standardmäßig mit mindestens einer kostenlosen Debitkarte ausgestattet. Bei einem Oder-Konto erhalten alle Kontobevollmächtigten eine separate Karte. Die Zubuchung weiterer Karten ist je nach Anbieter kostenpflichtig möglich. Eine Girocard oder EC-Karte gehört nicht bei jedem Konto zum Leistungsumfang – falls ja, ist sie bei den meisten Banken kostenlos.

Eine klassische Kreditkarte mit monatlicher Abrechnungsfunktion ist dagegen fast immer kostenpflichtig. Für Vereine lohnt sich ihre Beantragung jedoch nur bedingt. Sinnvoll kann eine Kreditkarte sein, wenn ein Verein oft im Ausland unterwegs ist oder häufig Ausrüstungsgegenstände und andere Materialien online einkauft. Allerdings werden diese Funktionen in der Regel auch durch Debitkarten zu günstigen Konditionen abgedeckt.

Vereinskonto – Alle Vorteile und Nachteile

Ein Vereinskonto ist ein Gemeinschaftskonto, das eine transparente Verwaltung der Vereinsfinanzen garantiert. Hiermit sind zahlreiche Vorteile, aber auch einige Nachteile verbunden.

Vorteile eines Vereinskontos sind insbesondere:

  • Transparente Abwicklung von Überweisungen und allen anderen finanziellen Transaktionen
  • Umfassender Überblick über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins
  • Erfüllung aller gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen an die Finanzverwaltung des Vereins
  • Vereinfachung von Abrechnungsprozederes
  • Unkomplizierte Rechenschaftslegung gegenüber Vereinsmitgliedern, Spendern und Sponsoren
  • Zugangsverwaltung durch die Eröffnung eines Und- oder Oder-Kontos

Mögliche Nachteile eines Vereinskontos lassen sich durch eine intelligente Kontenwahl und den Vergleich der Konditionen unterschiedlicher Anbieter vermeiden oder minimieren. Zu potenziellen Nachteilen zählen beispielsweise:

  • Monatliche Gebühren für die Kontoführung
  • Kosten für Online-Buchungen und die Kartennutzung
  • Kosten für Bargeldabhebungen an Geldautomaten
  • Gebühren für beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen

Anbieter von Vereinskonten

Das beste Girokonto für Vereine bietet die Deutsche Skatbank an. Das Institut ist eine Tochtergesellschaft der Volksbank Altenburger Land e. G. . Ein Vereinskonto kann bei der Skatbank jedoch bundesweit eröffnet werden. Vereinskunden bietet sie die folgenden Konditionen:

  • Kontoführung: Ein Vereinskonto frei, weitere Konten – jeweils 7,50 Euro pro Monat. Nicht eingetragene Vereine zahlen auch für ihr erstes Konto eine Grundgebühr von 7,50 Euro pro Monat.
  • Beleglose Online-Buchungen: bis zu 50 Überweisungen pro Monat frei, danach 0,10 Euro
  • Beleghafte Buchungen: Zwei Euro pro Buchungsposten
  • Bargeldeinzahlungen: Keine Angabe

Ein Überziehungskredit wird für das Vereinskonto der Skatbank nicht gewährt. Für geduldete Überziehungen wird ein Sollzins von 7,93 % pro Jahr berechnet.

Vereinskonto bei der Postbank

Eine sehr gute Option für Vereine ist auch die Postbank, die ihr Geschäftskonto explizit auch Vereinen anbietet. Das Girokonto für Vereine von der Postbank gibt es in drei unterschiedlichen Varianten mit entsprechend angepasstem Leistungsumfang. Der monatliche Grundpreis für die Kontoführung liegt bei 5,90 Euro, 12,90 Euro oder 1,90 Euro. Für die ersten sechs Monate wird grundsätzlich keine Kontoführungsgebühr erhoben.

Die Gebühren für Einzeltransaktionen werden in den verschieden Modellen an das Transaktionsaufkommen angepasst. Zu den Vorteilen dieses Kontos gehören die flächendeckende Bargeldversorgung und der Service der Postbank-Filialen, in denen auch beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen kostengünstig abgewickelt werden können. Zu allen Konten gehört eine kostenlose Debitkarte. Für die beiden höherpreisigen Kontomodelle kommt bei dieser Bank auch die Ausstellung einer VISA-Kreditkarte in Frage. Im ersten Jahr bleibt die Karte entgeltfrei, danach werden dafür jährlich 30 Euro fällig.

Fazit zum Konto für Vereine

Die Eröffnung eines Vereinskontos ist für eingetragene ebenso wie für nicht eingetragene Vereine sinnvoll. Das Vereinskonto ermöglicht eine effiziente und transparente Verwaltung der Finanzen des Vereins. Gleichzeitig gewinnen der Vorstand und die Vereinsmitglieder Sicherheit darüber, dass sie alle gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen an die Finanzverwaltung von Vereinen erfüllen.

Berücksichtigt werden muss allerdings, dass  spezielle Vereinskonten nicht von allen Banken angeboten werden. Für Vereine, die sich den Service einer Filialbank wünschen, kommen hier vor allem die Volks- und Raiffeisenbanken in Betracht. Alternativ ist es möglich, ein klassisches Geschäftskonto als Vereinskonto zu eröffnen und zu führen, sofern der Anbieter die Rechtsform des Vereins für sein Girokonto akzeptiert.

Vor der Kontoeröffnung sollten Vereine die Konditionen verschiedener Anbieter vergleichen. Leistungsstarke Girokonten für Vereine haben beispielsweise die Deutsche Skatbank und die Postbank im Programm.

Häufig gestellte Fragen zum Vereinskonto

Ein Konto für Vereine ist ein Konto, mit dem die Finanzen eines Vereins (eingetragen, nicht eingetragen) verwaltet werden. Bei dem Konto handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto. Mit einem solchen Konto können sämtliche Finanzen transparent und damit rechtssicher verwaltet werden.

Tatsächlich ist das Angebot an expliziten Vereinskonten relativ gering. Angebote finden Sie vor allem bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. Direktbanken und Fintechs bieten kaum spezielle Konten für Vereine, es gibt aber bei einigen Anbietern die Möglichkeit ein Geschäftskonto als Vereins-Konto zu eröffnen.

Bei einem Und-Konto können sämtliche Konto-Bevollmächtigte Verfügungen ausschließlich gemeinsam vornehmen. Das macht die Verwaltung des Kontos zwar komplizierter, erleichtert aber den Überblick über sämtliche Transaktionen.

Wird hingegen ein Oder-Konto eröffnet, können alle Bevollmächtigten unabhängig voneinander Transaktionen vornehmen. Mit einem Oder-Konto besteht weniger Organisations- und Verwaltungsaufwand, allerdings besteht auch das Risiko, dass der Überblick über die Finanzen schwieriger wird.

Erforderliche Unterlagen für die Kontoeröffnung sind zum einen die Personalausweise oder Reisepässe der Kontobevollmächtigten und Angaben der Bevollmächtigten sowie ein Auszug aus dem Vereinsregister. Liegt kein Auszug aus dem Vereinsregister vor, ist bei älteren Vereinen auch ein Protokoll der letzten Hauptversammlung als Nachweis möglich. Wichtig ist, dass auf diesem Protokoll die Namen der aktuellen Vereinsvertreter hervorgehen.

Über die Autorin
Charlotte Ruzanski
Charlotte Ruzanski hat nach ihrem Bachelor-Studium der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft / Skandinavistik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau im Sommersemester 2013 ihren Master der allgemeinen Sprachwissenschaft abgeschlossen. Seit Oktober 2013 ist sie Teil der Redaktion der qmedia GmbH.