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Vereinskonto-Vergleich: Die besten Banken für Vereine
Diese Banken bieten Konten für Vereine an
0 € / MonatJahresabo (Vorauszahlung):
108 € / Jahr (128,52 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 9 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
11 € / Monat (13,09 € mit MwSt.)
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatJahresabo (monatliche Zahlung):
10 € / Monat
Laufzeit 12 MonateFlex-Tarif (monatlich kündbar):
10 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
12,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
16,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
16,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
24,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 €
0 €
0 €
0 €
Einlagensicherung: 100.000 €
| Bank | Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG |
| Bankenart | Privatbank |
| Sicherheit | |
|---|---|
| Finanzaufsicht | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) |
| Einlagensicherung | 100.000 € |
| Bank mit Filialen | |
| Verifizierung | |
| PostIdent | |
| VideoIdent | |
| eIdent | |
|
Postbank Business Giro
|
Postbank Business Giro aktiv
|
Postbank Gründerkonto
|
Postbank Business Giro aktiv plus
|
|
| Grundgebühr p. M. |
12,90 € Aktionspreis (erste 6 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 12,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
16,90 € Aktionspreis (erste 6 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 16,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
16,90 € Aktionspreis (erste 12 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 16,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
24,90 € Aktionspreis (erste 6 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 24,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
| Kostenlos bis | — | — | — | — |
| SEPA-Gebühr | 0,28 € | 0,22 € | 0,22 € | 0,12 € |
| Sofortüberweisung | 0,28 € | 0,22 € | 0,22 € | 0,12 € |
| Deutschland | ab 5,00 € | ab 5,00 € | ab 5,00 € | ab 5,00 € |
| Eurozone | ab 5,00 € | ab 5,00 € | ab 5,00 € | ab 5,00 € |
|
Fremdwährung in EWR EWR:Europäischer Wirtschaftsraum besteht aus allen EU Mitgliedstaaten inklusive den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. |
ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung | ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung | ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung | ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung |
|
Außerhalb EWR / Weltweit Gebühr für die weltweite Nutzung, außerhalb der EU und EWR |
ab 5,00 € + 21,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung | ab 5,00 € + 21,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung | ab 5,00 € + 21,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung | ab 5,00 € + 21,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung |
| Deutschland | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Eurozone | — | — | — | — |
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Fremdwährung in EWR EWR:Europäischer Wirtschaftsraum besteht aus allen EU Mitgliedstaaten inklusive den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. |
ab 1,85 % | ab 1,85 % | ab 1,85 % | ab 1,85 % |
|
Außerhalb EWR / Weltweit Gebühr für die weltweite Nutzung, außerhalb der EU und EWR |
ab 1,85 % | ab 1,85 % | ab 1,85 % | ab 1,85 % |
| Hinweis zur Karteneinsatz: | — | — | — | — |
| Ausgehende SWIFT Überweisung |
0,8 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
0,8 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
0,8 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
0,8 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
| Eingehende SWIFT Überweisung |
0,5 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
0,5 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
0,5 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
0,5 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
| Gebühr Bargeldeinzahlung |
3 € Gebühr 3 € je angefangene 5.000 €. |
3 € Gebühr 3 € je angefangene 5.000 €. |
3 € Gebühr 3 € je angefangene 5.000 €. |
3 € Gebühr 3 € je angefangene 5.000 €. |
| Anzahl inkludierter Unterkonten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Preis je Unterkonto | 12,90 € | 16,90 € | 16,90 € | 24,90 € |
| Unterkonten mit eigener IBAN | ||||
| Kontokorrentkredit | ab 9,95 % | ab 9,95 % | ab 9,95 % | ab 9,95 % |
| Geduldete Kontoüberziehung | 14,95 % | 14,95 % | 14,95 % | 14,95 % |
| Zinsen auf Guthaben | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| Hinweis | — | — | — | — |
| Zum Anbieter | Zum Anbieter | Zum Anbieter | Zum Anbieter |
|
Postbank Business Giro
|
Postbank Business Giro aktiv
|
Postbank Gründerkonto
|
Postbank Business Giro aktiv plus
|
|
| DATEV Schnittstelle | 10 €p.M. | 10 €p.M. | 10 €p.M. | 10 €p.M. |
| Zugang für Buchhaltung | ||||
| Rechnungen erstellen | ||||
| SevDesk | ||||
| Easybill | ||||
| Fastbill | ||||
| LexOffice | ||||
| Stripe |
|
Postbank Business Giro
|
Postbank Business Giro aktiv
|
Postbank Gründerkonto
|
Postbank Business Giro aktiv plus
|
|
| Freiberufler | ||||
| Gewerbetreibende | ||||
| Einzelunternehmer | ||||
| Eingetragenen Kaufleute (eK) | ||||
| GmbH | ||||
| Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | ||||
| Aktiengesellschaft (AG) | ||||
| Unternehmergesellschaft (UG) | ||||
| Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | ||||
| Offene Handelsgesellschaft (OHG) | ||||
| Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | ||||
| GmbH & Co. KG | ||||
| Verein | ||||
| Genossenschaften (eG) | ||||
| Kommanditgesellschaft (KG) | ||||
| GmbH in Gründung | ||||
| UG in Gründung |
14,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
24,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
39,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 €
0 €
0 €
Einlagensicherung: 100.000 €
| Bank | Deutsche Bank AG |
| Bankenart | Privatbank |
| Sicherheit | |
|---|---|
| Finanzaufsicht | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) |
| Einlagensicherung | 100.000 € |
| Bank mit Filialen | |
| Verifizierung | |
| PostIdent | |
| VideoIdent | |
| eIdent | |
|
Deutsche Bank Business BasicKonto
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Deutsche Bank Business ClassicKonto
|
Deutsche Bank Business PremiumKonto
|
|
| Grundgebühr p. M. |
14,90 € Flex-Tarif (monatlich kündbar):14,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
24,90 € Flex-Tarif (monatlich kündbar):24,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
39,90 € Flex-Tarif (monatlich kündbar):39,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
| Kostenlos bis | — | — | — |
| SEPA-Gebühr | 0,30 € | 0,20 € | 0,10 € |
| Sofortüberweisung | 0,30 € | 0,20 € | 0,10 € |
| Deutschland | k.A. | k.A. | k.A. |
| Eurozone | k.A. | k.A. | k.A. |
|
Fremdwährung in EWR EWR:Europäischer Wirtschaftsraum besteht aus allen EU Mitgliedstaaten inklusive den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. |
k.A. | k.A. | k.A. |
|
Außerhalb EWR / Weltweit Gebühr für die weltweite Nutzung, außerhalb der EU und EWR |
k.A. | k.A. | k.A. |
| Ausgehende SWIFT Überweisung |
0,15 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 10 € |
0,15 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 10 € |
0,15 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 10 € |
| Eingehende SWIFT Überweisung |
— Der Empfang von SEPA-Überweisungen wird nicht unterstützt. |
— Der Empfang von SEPA-Überweisungen wird nicht unterstützt. |
— Der Empfang von SEPA-Überweisungen wird nicht unterstützt. |
| Gebühr Bargeldeinzahlung | 4 € | 4 € | 4 € |
| Kontokorrentkredit | ab 9,95 % | ab 9,95 % | ab 9,95 % |
| Geduldete Kontoüberziehung | — | — | — |
| Zinsen auf Guthaben | 0 % | 0 % | 0 % |
| Hinweis | — | — | — |
| Zum Anbieter | Zum Anbieter | Zum Anbieter |
|
Deutsche Bank Business BasicKonto
|
Deutsche Bank Business ClassicKonto
|
Deutsche Bank Business PremiumKonto
|
|
| DATEV Schnittstelle | |||
| Zugang für Buchhaltung | |||
| Rechnungen erstellen | |||
| SevDesk | |||
| Easybill | |||
| Fastbill | |||
| LexOffice | |||
| Stripe |
|
Deutsche Bank Business BasicKonto
|
Deutsche Bank Business ClassicKonto
|
Deutsche Bank Business PremiumKonto
|
|
| Freiberufler | |||
| Gewerbetreibende | |||
| Einzelunternehmer | |||
| Eingetragenen Kaufleute (eK) | |||
| GmbH | |||
| Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | |||
| Aktiengesellschaft (AG) | |||
| Unternehmergesellschaft (UG) | |||
| Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | |||
| Offene Handelsgesellschaft (OHG) | |||
| Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | |||
| GmbH & Co. KG | |||
| Verein | |||
| Genossenschaften (eG) | |||
| Kommanditgesellschaft (KG) | |||
| GmbH in Gründung | |||
| UG in Gründung |
- Transparenz: Ein Vereinskonto sorgt für eine transparente und rechtssichere Verwaltung der Vereinsfinanzen.
- Vereinskonto für eingetragene Vereine: Für eingetragene Vereine ist ein separates Vereinskonto in der Praxis unverzichtbar.
- Spezielle Girokonten für Vereine: Nur wenige Banken – darunter die Deutsche Skatbank und die GLS-Bank – bieten ein spezielles Konto für Vereine an.
- Geschäftskonto als Vereinskonto nutzen: Bei anderen Anbietern können Vereine ein reguläres Geschäftskonto als Vereinskonto eröffnen.
- Kontoangebote für Vereine: Spezielle Vereinskonten bieten unter anderem die Deutsche Skatbank, die GLS-Bank sowie FYRST und Qonto an. Die Postbank und die Deutsche Bank ermöglichen Vereinen die Nutzung ihrer Geschäftskonten. Jedoch akzeptieren FYRST und Qonto ausschließlich eingetragene Vereine. Auch die Deutsche Bank und die Postbank lehnen nicht eingetragene Vereine fast immer ab.
Die Anforderungen an ein Vereinskonto unterscheiden sich je nach Größe und Organisation des Vereins deutlich. Aus meiner Sicht lohnt es sich, nicht nur auf die Kontoführungsgebühr zu achten, sondern auch auf Funktionen wie Lastschrifteinzüge, mehrere Kontobevollmächtigte oder das Vier-Augen-Prinzip. Mit diesem Ratgeber möchte ich dabei helfen, die verschiedenen Kontoangebote besser einzuordnen und ein Vereinskonto zu finden, das zu den Anforderungen Ihres Vereins passt.
Eingetragene und nicht eingetragene Vereine
In Deutschland gibt es mehr als 620.000 eingetragene Vereine. Hinzu kommt eine große Zahl nicht eingetragener Vereine. Für eine geordnete Finanzverwaltung und die transparente Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist ein eigenes Vereinskonto für die meisten Vereine heute unverzichtbar.
Rechtlich gesehen sind Vereine ein freiwilliger und auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Menschen, die damit einen bestimmten Zweck verfolgen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen, die sich in ihrer Rechtsstellung unterscheiden.
Eingetragene Vereine
Das zentrale Merkmal eines eingetragenen Vereins (e. V.) ist sein ideeller Zweck. Er verfolgt keinen wirtschaftlichen Hauptzweck und dient nicht der Gewinnerzielung. Die Tätigkeit des Vereins richtet sich nach seiner Satzung und wird durch den Vorstand vertreten.
Für die Eintragung eines Vereins als eingetragener Verein (e. V.) in das Vereinsregister sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich, die die Satzung unterzeichnen. Durch den Eintrag ins Vereinsregister erhält der Verein den Status einer juristischen Person mit allen Rechten und Pflichten. Er kann Vermögen aufbauen, Eigentum erwerben, ins Grundbuch eingetragen werden sowie vor Gericht als Kläger und Beklagter auftreten. Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich das Vereinsvermögen.
Nicht eingetragene Vereine (MoPeG-konform)
Für die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins sind mindestens 2 Personen erforderlich. Die Gründung erfolgt auf Grundlage einer formlosen Satzung; ein Gründungsprotokoll ist nicht notwendig. Eine spätere Eintragung in das Vereinsregister und damit die Umwandlung in einen eingetragenen Verein ist möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und der Verein einen ideellen Zweck verfolgt.
Nicht eingetragene Vereine werden im Bürgerlichen Gesetzbuch weiterhin unter § 54 BGB als „Vereine ohne Rechtspersönlichkeit“ geführt. Sie sind keine eingetragenen juristischen Personen, sind jedoch nach § 54 Abs. 1 S. 1 BGB n. F. rechtsfähig und können am Rechtsverkehr teilnehmen sowie unter ihrem eigenen Namen handeln.
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurde die rechtliche Einordnung von vereins- und gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüssen weiter präzisiert. Für nicht eingetragene Vereine bedeutet dies insbesondere eine klarere Abgrenzung zwischen dem Vereinsvermögen und dem Privatvermögen der handelnden Personen sowie eine differenziertere Betrachtung der Verantwortlichkeiten im Außenverhältnis.
Im Rechtsverkehr tritt der nicht eingetragene Verein in der Regel über seine handelnden Personen auf. Diese können bei Vertragsschlüssen oder rechtlichen Verpflichtungen im Einzelfall auch persönlich haften, insbesondere wenn sie den Verein nach außen vertreten oder im Namen des Vereins handeln. Eine pauschale Haftung sämtlicher Mitglieder allein aufgrund der Mitgliedschaft besteht jedoch nicht.
Der nicht eingetragene Verein kann grundsätzlich am Rechtsverkehr teilnehmen und verfügt in der Praxis über eigenes Vereinsvermögen, das dem Verein zugeordnet wird und vom Privatvermögen der Mitglieder getrennt behandelt wird.
Gemeinnützige Vereine
Gemeinnützige Vereine können eingetragene oder nicht eingetragene Vereine sein. Die Anerkennung als gemeinnütziger Verein kann auf Antrag erfolgen, wenn der Verein in selbstloser, materieller oder ideeller Form einen Beitrag zur Förderung der Allgemeinheit leistet. Viele Vereine besitzen diesen Status.
Vereine, die mit ihrer Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sind eine Ausnahmeerscheinung. Sozialunternehmer entscheiden sich meistens nicht dafür, einen Verein zu gründen, sondern wählen die Rechtsformen der gemeinnützigen GmbH oder UG (gGmbH, gUG), für die spezielle Regelungen gelten.
Vereinskonto für die Verwaltung der Finanzen des Vereins
Ein Konto für Vereine ist eine Sonderform des Gemeinschaftskontos. Es erlaubt dem Vorstand, die Finanzen und den Zahlungsverkehr des Vereins effizient und transparent zu organisieren. Benötigt wird das Vereinskonto für die Abwicklung der folgenden Transaktionen:
- Verwaltung der Mitgliedsbeiträge
- Verwaltung von Sponsoren- und Fördergeldern
- Spendenverwaltung und Ausstellung von Spendenquittungen
- Abwicklung von Zahlungsvorgängen.
Vereinskonto eröffnen – für eingetragene Vereine praktisch unverzichtbar
Die Eröffnung eines Vereinskontos ist weder für eingetragene noch für nicht eingetragene Vereine ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Für eine transparente Verwaltung der Vereinsfinanzen und die Erfüllung der Pflichten des Vorstands ist ein separates Konto in der Praxis jedoch unverzichtbar. Vereine, die ein Privatkonto für den Zahlungsverkehr nutzen, bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Bei Rechtsstreitigkeiten kann die Verwaltung von Vereinsvermögen über ein Privatkonto im Einzelfall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bei einer Vermischung von privaten und Vereinsfinanzen fehlt zudem die notwendige Transparenz. Ein separates Vereinskonto erleichtert die Dokumentation gegenüber Mitgliedern, Förderern und dem Finanzamt und unterstützt den Vorstand dabei, seinen Organisations- und Rechenschaftspflichten nachzukommen.
Wichtige Argumente für die Eröffnung eines Vereinskontos
- Gemeinnützige Vereine sind im Rahmen ihrer ideellen Tätigkeit, Zweckbetriebe sowie der Vermögensverwaltung grundsätzlich von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gilt eine steuerliche Freigrenze von 50.000 € Bruttoumsatz pro Jahr. Eine generelle Umsatzsteuerbefreiung besteht nicht; es gelten die jeweiligen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes. Vermögenssteuer wird in Deutschland derzeit nicht erhoben.
- Größere Vereine verfügen auch über höhere Einnahmen und teilweise über ein beträchtliches Vermögen. Wenn ihr Zahlungsverkehr und ihre Finanzverwaltung über ein privates Girokonto abgewickelt werden, können hieraus steuerliche Verpflichtungen für den Kontoinhaber resultieren.
Eröffnung eines Vereinskontos: vor Ort oder online
Ein spezielles Vereinskonto bieten nur wenige Banken an. Alternativ können Vereine auch ein Geschäftskonto eröffnen. Neben Filialbanken kommen hierfür Direktbanken und FinTech-Anbieter infrage. Allerdings akzeptiert nicht jeder Anbieter Vereine oder jede Vereinsform. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung, ob Ihr Verein die Voraussetzungen erfüllt und welche Unterlagen für die Kontoeröffnung benötigt werden.
Anbieter spezieller Girokonten für Vereine im Filialbanksegment sind vorwiegend Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen. Ob die Möglichkeit hierzu besteht, sollten Vereine bei den regionalen Filialen dieser Banken erfragen. Allerdings bieten Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen ihr Girokonto in der Regel nur Vereinen an, die sich in ihrem Geschäftsgebiet befinden. Unter anderem die Postbank sowie die Deutsche Bank ermöglichen Vereinen, ihre Geschäftskonten als Vereinskonto zu eröffnen, akzeptieren in der Regel jedoch nur eingetragene Vereine.
Unterlagen für die Kontoeröffnung
Sofern die Kontoeröffnung für den Verein grundsätzlich möglich ist, sind dafür die folgenden Unterlagen nötig:
- Ein beglaubigter Auszug aus dem Vereinsregister (bei eingetragenen Vereinen)
- Ein Dokument (unter anderem die Satzung des Vereins oder das Protokoll der letzten Hauptversammlung), aus dem hervorgeht, welche Mitglieder derzeit als aktuelle Vertreter des Vereins agieren und seinem Vorstand angehören
- Angabe der Bevollmächtigten für das Konto
- Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) und persönliche Daten der Kontobevollmächtigten
- Nachweis der Eintragung im Transparenzregister (bei eingetragenen Vereinen)
Verifizierung durch Personalausweis oder Reisepass – von allen Vorstandsmitgliedern
Wenn das Konto bei einer Filialbank eröffnet wird, müssen alle gewählten Vorstandsmitglieder des Vereins anwesend sein. Ihre Legitimierung durch Ausweisdokumente erfolgt direkt in der Bankfiliale.
Bei Direktbanken und FinTechs kommt zur Legitimierung heute vorwiegend das VideoIdent-Verfahren zum Einsatz. Die für die Kontoeröffnung erforderlichen Dokumente werden auf der Webseite des Anbieters – bei Vereinen also die Ausweisdokumente der Kontobevollmächtigten, die Satzung oder das Protokoll der letzten Hauptversammlung – hochgeladen. Nach der Legitimation wird das Konto meist direkt freigeschaltet. Die IBAN Ihres Vereinskontos erhalten Sie per E-Mail oder direkt in der Banking-Software. Karten und weitere Kontounterlagen werden auf dem Postweg zugestellt.
Alternativ bieten einige Banken weiterhin das Postident-Verfahren an. Dabei wird die Verifizierung in einer Postfiliale durchgeführt, bevor die Unterlagen für den Kontoantrag an die Bank weitergeleitet werden. Bis zur Freischaltung des Kontos dauert es in diesem Fall meist einige Tage. Viele Direktbanken und FinTechs setzen inzwischen jedoch ausschließlich auf das VideoIdent-Verfahren.
Wenn für den Verein kein spezielles Vereins-Girokonto, sondern ein Geschäftskonto eröffnet werden soll, sind dafür prinzipiell die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen. Auch hier tritt der Verein als Kontoinhaber auf.
Der Vorstand des Vereins oder andere bevollmächtigte Vereinsmitglieder haben lediglich das Recht, das Konto für Vereine zu verwalten. In dieser Hinsicht sind Vereine den Kapitalgesellschaften gleichgestellt, die ebenfalls als Kontoinhaber agieren.
Auch wenn statt eines speziellen Vereins-Girokontos ein Geschäftskonto genutzt wird, bleibt der Verein selbst Kontoinhaber. Der Vorstand oder andere bevollmächtigte Mitglieder verwalten das Konto im Namen des Vereins – ähnlich wie bei Kapitalgesellschaften, bei denen das Unternehmen selbst als Kontoinhaber auftritt.
Und-Vereinskonto oder Oder-Vereinskonto
Bevor Sie ein Vereinskonto eröffnen, muss durch die Vereinsmitglieder oder den Vorstand eine grundsätzliche Entscheidung über die Kontoführung getroffen werden. Ein Konto für Vereine lässt sich als Und-Konto, aber auch als Oder-Konto führen:
- Bei einem Und-Konto können die Kontobevollmächtigten Verfügungen ausschließlich gemeinschaftlich tätigen. Diese Regelung betrifft sämtliche Kontotransaktionen – also das Online-Banking ebenso wie Zahlungen mit einer Debit- oder Kreditkarte. Hieraus ergeben sich ein höherer interner Abstimmungsbedarf, aber auch größere Sicherheit für das Konto. Bei Vereinen ist die Führung eines Und-Kontos die Regel.
- Bei einem Oder-Konto können alle Bevollmächtigten mittels Online-Banking, Debit- oder Kreditkarte unabhängig voneinander Kontotransaktionen in die Wege leiten. Hierfür wird allen Kontobevollmächtigten eine individuelle Debit- oder Kreditkarte ausgestellt.
Wenn Vereine sich für ein Oder-Konto entscheiden, ist es trotzdem möglich, in der Banking-Software für das Konto das Vier-Augen-Prinzip zu verankern, sodass Kontotransaktionen von mindestens zwei Personen bestätigt werden müssen. Beispielsweise sehen viele Sparkassen für ihre Vereinskonten optional eine Kontoführung nach dem Vier-Augen-Prinzip vor, um die Sicherheit von Transaktionen zu erhöhen.
Auch wenn sich ein Verein für ein Oder-Konto entscheidet, kann er durch das Vier-Augen-Prinzip in der Banking-Software zusätzliche Sicherheit schaffen. Dabei müssen alle Transaktionen von mindestens zwei autorisierten Personen freigegeben werden. Banken und Sparkassen bieten diese Option speziell für Vereinskonten an – eine einfache Möglichkeit, um Missbrauch vorzubeugen und die Kontrolle zu behalten.
Die wichtigsten Kosten für ein Vereinskonto
Vor allem für kleinere Vereine sind die Kosten für das Girokonto ein relevanter Entscheidungsfaktor. Kosten für ein Vereins-Girokonto entstehen durch die folgenden Positionen:
- Monatliche Kontoführungsgebühr
- Kosten für beleglose Buchungen im Online-Banking und beleghafte Buchungen (etwa Bargeldeinzahlungen in einer Bankfiliale)
- Kosten für Karten (Girocard, Debitkarte, Kreditkarte)
- Kosten für Bargeldabhebungen an Geldautomaten
- Kosten für Lastschriften und Daueraufträge
- Weitere Konto-Nebenkosten (Kontoauszüge, Scheckeinreichungen, Rücklastschriften)
Wichtige Kriterien für die Auswahl eines Vereinskontos
Im Einzelnen bieten die Banken für ein Konto für Vereine oder ein Geschäftskonto für den Verein sehr unterschiedliche Konditionen. Vor der Kontenwahl sollte daher immer ein Geschäftskonto-Vergleich erfolgen. Die wichtigsten Auswahlkriterien des passenden Kontos für Vereine sind:
- Kontoführungsgebühr: Monatliche Kosten sollten in einem sinnvollen Verhältnis zum Leistungsumfang stehen.
- Beleglose Buchungen: Inklusiv-Volumen prüfen und auf das tatsächliche Buchungsaufkommen abstimmen.
- Bargeldabhebungen: Eigene Geldautomaten oder Teilnahme an einem Automatenverbund vermeiden zusätzliche Gebühren.
- Beleghafte Buchungen & Bargeldeinzahlungen: Nicht immer im Leistungsumfang enthalten und meist kostenpflichtig. Bei häufigen Einzahlungen ist eine Filialbank oft die günstigere Wahl.
- SEPA-Lastschriften: Für viele Vereine gehört der Einzug von Mitgliedsbeiträgen per SEPA-Lastschrift zu den wichtigsten Funktionen eines Vereinskontos. Prüfen Sie deshalb vor der Kontoeröffnung, ob der Anbieter Lastschriften unterstützt und welche Kosten dafür anfallen.
Kostenloses Konto für Vereine: Konto ohne Grundgebühr
Ein kostenloses Konto wird ohne monatliche Grundgebühr geführt – die Kosten für Banktransaktionen werden hiervon nicht berührt. Bei klassischen Geschäftskonten müssen Kunden bei einem kostenlosen Konto teilweise mit höheren Gebühren für Überweisungen und andere Transaktionen sowie mit im Vergleich zu kostenpflichtigen Konten kleineren Freikontingenten für beleglose Buchungen rechnen, sofern für das gewählte Kontomodell überhaupt Freiposten vorgesehen sind.
Ein kostenloses Vereinskonto in 2 Varianten möglich:
- Eingetragene gemeinnützige Vereine haben gute Chancen, ihr Vereinskonto bei Volks- und Raiffeisenbanken oder bei einer Sparkasse ohne Kontoführungsgebühr und zu insgesamt niedrigen Konditionen zu eröffnen.
- Alternativ kann sich der Verein für ein kostenloses Geschäftskonto bei einer beliebigen Bank entscheiden, sofern die Kontoeröffnung für Vereine angeboten wird.
Die Kontoführungsgebühr ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Gebühren für Buchungen, Bargeldabhebungen, Karten oder Lastschriften können ein vermeintlich kostenloses Konto schnell verteuern. Achten Sie deshalb nicht nur auf die Grundgebühr, sondern auch auf die laufenden Kosten und den Leistungsumfang des Kontos.
Karten für Vereine: Debitkarten und Kreditkarten
Vereins- und Geschäftskonten sind häufig mit mindestens einer kostenlosen Debitkarte (Visa oder Mastercard) ausgestattet. Bei einem Oder-Konto erhalten alle Kontobevollmächtigten eine separate Karte. Die Zubuchung zusätzlicher Karten sowie von Girocards ist meist gegen zusätzliche Gebühren möglich.
Eine klassische Kreditkarte mit monatlicher Abrechnungsfunktion ist dagegen fast immer kostenpflichtig. Für Vereine lohnt sich ihre Beantragung jedoch nur bedingt. Sinnvoll kann eine Kreditkarte sein, wenn ein Verein oft im Ausland unterwegs ist oder häufig Ausrüstungsgegenstände und andere Materialien online einkauft. Allerdings werden diese Funktionen in der Regel auch durch Debitkarten zu günstigen Konditionen abgedeckt.
Vereinskonto – Vorteile und Nachteile
Ein Konto für Vereine ist ein Gemeinschaftskonto, das eine transparente Verwaltung der Vereinsfinanzen garantiert. Hiermit sind zahlreiche Vorteile, aber auch einige Nachteile verbunden, die sich durch eine intelligente Kontoauswahl und den Vergleich der Konditionen unterschiedlicher Anbieter jedoch vermeiden oder minimieren lassen.
- Transparente Abwicklung von Überweisungen und allen anderen finanziellen Transaktionen
- Umfassender Überblick über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins
- Erfüllung aller gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen an die Finanzverwaltung des Vereins
- Vereinfachung der Finanzverwaltung
- Unkomplizierte Rechenschaftslegung gegenüber Vereinsmitgliedern, Spendern und Sponsoren
- Zugangsverwaltung durch die Eröffnung eines Und- oder Oder-Kontos
- Online-Banking mittels Banking-Software und mobilen Apps.
- Monatliche Gebühren für die Kontoführung
- Kosten für Online-Buchungen und die Kartennutzung
- Kosten für Bargeldabhebungen an Geldautomaten
- Gebühren für beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen
Ausgewählte Anbieter von Vereinskonten
Im Folgenden stellen wir zwei ausgewählte Anbieter von Konten für Vereine vor. Die Deutsche Skatbank hat für Vereine ein spezielles Vereinskonto im Portfolio. Dagegen hat die Postbank kein explizites Girokonto für Vereine im Programm, sondern bietet ihre Geschäftskonten auch Vereinen an.
Postbank
Die Postbank bietet kein spezielles Vereinskonto an. Vereine können jedoch – abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen – ein Postbank-Geschäftskonto nutzen. Zur Auswahl stehen mehrere Kontomodelle mit unterschiedlichem Leistungsumfang. Besonders interessant ist das Angebot für Vereine, die Wert auf Filialservice, Bargeldversorgung und persönliche Beratung legen. Nicht eingetragene Vereine werden allerdings nur in Ausnahmefällen als Kunden akzeptiert.
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
12,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
16,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
16,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
24,90 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 €
0 €
0 €
0 €
Einlagensicherung: 100.000 €
| Bank | Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG |
| Bankenart | Privatbank |
| Sicherheit | |
|---|---|
| Finanzaufsicht | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) |
| Einlagensicherung | 100.000 € |
| Bank mit Filialen | |
| Verifizierung | |
| PostIdent | |
| VideoIdent | |
| eIdent | |
|
Postbank Business Giro
|
Postbank Business Giro aktiv
|
Postbank Gründerkonto
|
Postbank Business Giro aktiv plus
|
|
| Grundgebühr p. M. |
12,90 € Aktionspreis (erste 6 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 12,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
16,90 € Aktionspreis (erste 6 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 16,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
16,90 € Aktionspreis (erste 12 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 16,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
24,90 € Aktionspreis (erste 6 Monate):0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar): 24,90 € / Monat Monatliche Abrechnung |
| Kostenlos bis | — | — | — | — |
| SEPA-Gebühr | 0,28 € | 0,22 € | 0,22 € | 0,12 € |
| Sofortüberweisung | 0,28 € | 0,22 € | 0,22 € | 0,12 € |
| Deutschland | ab 5,00 € | ab 5,00 € | ab 5,00 € | ab 5,00 € |
| Eurozone | ab 5,00 € | ab 5,00 € | ab 5,00 € | ab 5,00 € |
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Fremdwährung in EWR EWR:Europäischer Wirtschaftsraum besteht aus allen EU Mitgliedstaaten inklusive den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. |
ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung | ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung | ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung | ab 5,00 € + 1,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung |
|
Außerhalb EWR / Weltweit Gebühr für die weltweite Nutzung, außerhalb der EU und EWR |
ab 5,00 € + 21,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung | ab 5,00 € + 21,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung | ab 5,00 € + 21,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung | ab 5,00 € + 21,85 % Auslandseinsatz + 0,50 % Umrechnung |
| Deutschland | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Eurozone | — | — | — | — |
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Fremdwährung in EWR EWR:Europäischer Wirtschaftsraum besteht aus allen EU Mitgliedstaaten inklusive den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. |
ab 1,85 % | ab 1,85 % | ab 1,85 % | ab 1,85 % |
|
Außerhalb EWR / Weltweit Gebühr für die weltweite Nutzung, außerhalb der EU und EWR |
ab 1,85 % | ab 1,85 % | ab 1,85 % | ab 1,85 % |
| Hinweis zur Karteneinsatz: | — | — | — | — |
| Ausgehende SWIFT Überweisung |
0,8 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
0,8 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
0,8 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
0,8 % Die minimale SWIFT-Sendegebühr: 6 €Die maximale SWIFT-Sendegebühr: 40 € |
| Eingehende SWIFT Überweisung |
0,5 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
0,5 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
0,5 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
0,5 % Die minimale SWIFT-Empfangsgebühr: 5 €Die maximale SWIFT-Empfangsgebühr: 30 € |
| Gebühr Bargeldeinzahlung |
3 € Gebühr 3 € je angefangene 5.000 €. |
3 € Gebühr 3 € je angefangene 5.000 €. |
3 € Gebühr 3 € je angefangene 5.000 €. |
3 € Gebühr 3 € je angefangene 5.000 €. |
| Anzahl inkludierter Unterkonten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Preis je Unterkonto | 12,90 € | 16,90 € | 16,90 € | 24,90 € |
| Unterkonten mit eigener IBAN | ||||
| Kontokorrentkredit | ab 9,95 % | ab 9,95 % | ab 9,95 % | ab 9,95 % |
| Geduldete Kontoüberziehung | 14,95 % | 14,95 % | 14,95 % | 14,95 % |
| Zinsen auf Guthaben | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| Hinweis | — | — | — | — |
| Zum Anbieter | Zum Anbieter | Zum Anbieter | Zum Anbieter |
|
Postbank Business Giro
|
Postbank Business Giro aktiv
|
Postbank Gründerkonto
|
Postbank Business Giro aktiv plus
|
|
| DATEV Schnittstelle | 10 €p.M. | 10 €p.M. | 10 €p.M. | 10 €p.M. |
| Zugang für Buchhaltung | ||||
| Rechnungen erstellen | ||||
| SevDesk | ||||
| Easybill | ||||
| Fastbill | ||||
| LexOffice | ||||
| Stripe |
|
Postbank Business Giro
|
Postbank Business Giro aktiv
|
Postbank Gründerkonto
|
Postbank Business Giro aktiv plus
|
|
| Freiberufler | ||||
| Gewerbetreibende | ||||
| Einzelunternehmer | ||||
| Eingetragenen Kaufleute (eK) | ||||
| GmbH | ||||
| Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | ||||
| Aktiengesellschaft (AG) | ||||
| Unternehmergesellschaft (UG) | ||||
| Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | ||||
| Offene Handelsgesellschaft (OHG) | ||||
| Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | ||||
| GmbH & Co. KG | ||||
| Verein | ||||
| Genossenschaften (eG) | ||||
| Kommanditgesellschaft (KG) | ||||
| GmbH in Gründung | ||||
| UG in Gründung |
Deutsche Skatbank
Aus unserer Sicht gehört die Deutsche Skatbank zu den besten Anbietern eines Girokontos für Vereine. Das Institut ist eine Tochtergesellschaft der Volksbank Altenburger Land e. G. Ein Konto für Vereine kann bei der Deutschen Skatbank jedoch bundesweit eröffnet werden. Ihr Vereinskonto bietet die folgenden Konditionen:
- Kontoführung: 1 Vereinskonto frei, weitere Konten jeweils 7,50 € pro Monat. Nicht eingetragene Vereine zahlen auch für ihr erstes Konto eine Grundgebühr von 7,50 € pro Monat.
- Beleglose Online-Buchungen: bis zu 50 Buchungsposten pro Monat frei, danach 0,10 € pro Buchungsposten
- Beleghafte Buchungen: 2 € pro Buchungsposten
- Karten: SkatbankCard (Girocard) 5 € pro Jahr; Basic Card (Prepaid-Karte) 30 € pro Jahr; Direct Card Vereine (Debitkarte mit direkter Abbuchung vom Vereinskonto und Haftungsausschlussversicherung) 30 € pro Jahr
- Bargeldeinzahlungen: Kostenlose Bargeldeinzahlungen bei der VR-Bank Altenburger Land eG; kostenpflichtige Einzahlungen über Fremdbanken
GLS Bank
Die GLS Bank bietet ein spezielles Vereinskonto für eingetragene Vereine an. Besonders geeignet ist das Angebot für gemeinnützige Organisationen, die Wert auf nachhaltiges Banking legen. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem Online-Banking, SEPA-Zahlungsverkehr sowie verschiedene Kartenlösungen. Neben der Kontoführungsgebühr ist jedoch der verpflichtende GLS-Beitrag zu berücksichtigen, sodass die tatsächlichen monatlichen Kosten über der reinen Grundgebühr liegen.
FYRST
FYRST bietet eingetragenen Vereinen ein digitales Vereinskonto mit umfangreichen Funktionen für den Zahlungsverkehr und die Vereinsverwaltung an. Das Konto unterstützt unter anderem SEPA-Überweisungen und Lastschrifteinzüge für Mitgliedsbeiträge. Mehrere Zugangsberechtigungen erleichtern die Zusammenarbeit von Vorstand und Kassenwart. Das Angebot richtet sich ausschließlich an eingetragene Vereine (e. V.).
Qonto
Qonto bietet ein digitales Vereinskonto für eingetragene Vereine (e. V.) an. Die Kontoeröffnung erfolgt vollständig online. Zum Leistungsumfang gehören eine deutsche IBAN, Unterkonten, virtuelle und physische Karten sowie zahlreiche Funktionen für die Zusammenarbeit im Vorstand. Darüber hinaus stehen Schnittstellen zu Buchhaltungsprogrammen und digitale Werkzeuge für das Ausgaben- und Rechnungsmanagement zur Verfügung. Nicht eingetragene Vereine können derzeit kein Konto bei Qonto eröffnen.
Fazit
Die Wahl des passenden Vereinskontos hängt vor allem von den Anforderungen Ihres Vereins ab. Während einige Banken spezielle Vereinskonten anbieten, können bei vielen Anbietern auch Geschäftskonten eine sinnvolle Alternative sein. Entscheidend sind nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern auch Funktionen wie Lastschrifteinzüge, mehrere Kontobevollmächtigte oder eine einfache Verwaltung des Zahlungsverkehrs.
Mit diesem Vergleich möchte ich dabei helfen, die verschiedenen Angebote besser einzuordnen und ein Konto zu finden, das die Vereinsarbeit zuverlässig unterstützt – heute und mit Blick auf die zukünftige Entwicklung Ihres Vereins.
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Ein Vereinskonto dient der transparenten Verwaltung der Vereinsfinanzen. Sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Vereine können ein Vereinskonto oder – sofern der Anbieter Vereine akzeptiert – ein Geschäftskonto nutzen. Ein separates Konto ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben, in der Praxis jedoch für eine ordnungsgemäße Finanzverwaltung unverzichtbar.
Tatsächlich ist das Angebot an expliziten Vereinskonten relativ gering. Angebote finden Sie vorwiegend bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. Direktbanken und Fintechs bieten kaum spezielle Konten für Vereine. Bei einigen Anbietern können Sie jedoch ein Geschäftskonto als Vereinskonto eröffnen.
Ein spezielles Girokonto für Vereine haben unter anderem die Deutsche Skatbank und die GLS-Bank im Programm. Die Geschäftskonten von FYRST, Qonto, der Postbank und der Deutschen Bank können Sie auch als Vereinskonto nutzen. FYRST und Qonto akzeptieren jedoch ausschließlich eingetragene Vereine (e. V.).
Ein Vereinskonto eröffnen Sie als Und-Konto oder als Oder-Konto.
Bei einem Und-Konto können sämtliche Kontobevollmächtigte Verfügungen ausschließlich gemeinsam vornehmen. Das macht die Verwaltung des Kontos zwar aufwendiger, erleichtert aber den Überblick über sämtliche Transaktionen.
Wird hingegen ein Oder-Konto eröffnet, können alle Bevollmächtigten unabhängig voneinander Transaktionen vornehmen. Mit einem Oder-Konto besteht weniger Organisations- und Verwaltungsaufwand, allerdings besteht auch das Risiko, dass der Überblick über die Finanzen schwieriger wird.
Unabhängig von der Entscheidung über diesen Aspekt der Kontoführung kann je nach Anbieter in der Banking-Software das Vier-Augen-Prinzip festgelegt werden, sodass alle Transaktionen von mindestens einer zweiten Person bestätigt werden müssen. Unter anderem sind die Vereinskonten der Sparkassen häufig mit dieser Sicherheitsoption ausgestattet.
Wenn Sie Ihr Vereins-Girokonto bei einer Filialbank führen wollen, können Sie das Konto direkt in einer Filiale der von Ihnen gewählten Bank oder Sparkasse eröffnen. Jedoch bieten auch viele Filialbanken eine Online-Kontoeröffnung an.
Bei Direktbanken oder FinTechs eröffnen Sie Ihr Vereinskonto online. Für den Kontoantrag stehen Ihnen auf den Webseiten der Banken digitale Formulare zur Verfügung, in denen auch alle erforderlichen Dokumente hochgeladen werden können. In der Regel legitimieren Sie sich bei einer Online-Kontoeröffnung im Video-Ident-Verfahren. Anschließend erhalten Sie per E-Mail oder in der Banking-Software die IBAN für Ihr Konto. PINs und Karten treffen innerhalb weniger Arbeitstage auf dem Postweg ein. Zum Teil haben Sie auch die Möglichkeit, im Online-Banking Ihre Wunsch-PIN festzulegen.
Wenn Sie ein Vereinskonto eröffnen, benötigen Sie dafür zum einen die Personalausweise oder Reisepässe der Vorstandsmitglieder des Vereins und gegebenenfalls weiterer Kontobevollmächtigter, die Satzung des Vereins sowie einen Auszug aus dem Vereinsregister.
Liegt kein Auszug aus dem Vereinsregister vor, ist bei älteren Vereinen auch ein Protokoll der letzten Hauptversammlung als Nachweis möglich. Wichtig ist in diesem Fall, dass in der Satzung oder dem Protokoll der letzten Hauptversammlung die Namen der aktuellen Vereinsvertreter angegeben sind.
Bei eingetragenen Vereinen verlangen viele Banken außerdem einen Nachweis der Eintragung im Transparenzregister oder prüfen die Angaben selbst.
Eingetragene Vereine werden grundsätzlich im Transparenzregister geführt. Anders als Kapitalgesellschaften müssen sie die Eintragung in der Regel jedoch nicht selbst veranlassen. Die erforderlichen Angaben werden auf Grundlage des Vereinsregisters übernommen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist eine eigene Mitteilung erforderlich, etwa wenn die automatisch übernommenen Daten unvollständig oder nicht aktuell sind. Bei der Eröffnung eines Vereinskontos prüfen Banken diese Angaben häufig oder verlangen einen entsprechenden Nachweis.
Nicht eingetragene Vereine werden nicht automatisch im Transparenzregister geführt. Welche Unterlagen ein nicht eingetragener Verein für die Kontoeröffnung vorlegen muss, hängt von den Vorgaben der jeweiligen Bank oder des jeweiligen FinTech-Anbieters ab.
Ändert sich der Vorstand oder die Kontovollmacht, muss die Bank informiert werden. In der Regel sind ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister oder ein entsprechender Nachweis über die Vertretungsberechtigung sowie die Legitimation der neuen Kontobevollmächtigten erforderlich. Erst nach der Aktualisierung können neue Vorstandsmitglieder über das Vereinskonto verfügen.
