Gründung
Empfehlung der Redaktion
  • Für Selbstständige, Startups und KMUs
  • Kostenlose Mastercard mit Business Classic Versicherungspaket
  • SEPA-Lastschriften (Zahlungen + Einzüge)

Vereinskonten-Vergleich

Vereine sind die wichtigste Organisationsform zivilgesellschaftlichen Engagements in Deutschland. Im April 2022 waren insgesamt 615.759 Vereine im Vereinsregister eingetragen. Die Anzahl nicht eingetragener Vereine wird statistisch nicht erfasst. Damit Vereine ihre Finanzen korrekt verwalten können, ist ein Vereinskonto unverzichtbar. Allerdings wird ein spezielles Girokonto für Vereine nicht von allen Banken angeboten. Eine Alternative zum Vereinskonto ist ein Geschäftskonto, das für den Zahlungsverkehr des Vereins günstige Konditionen bietet.
von Charlotte Ruzanski

Diese Banken bieten Konten für Vereine an

Für Start-ups geeignet, alle gängigen Rechtsformen
Bargeldlösung und Kreditangebote
Support durch erfahrene Banker via Mail oder Telefon
Grundgebühr / Monat
ab  0 €
Kosten / Buchung
ab  0,08 €
Guthabenzins
0 %
Allgemeine Informationen
Anbieter FYRST - ein Angebot der Deutsche Bank AG
Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Einlagensicherung 100.000 €
Bank mit Filialen NeinNein
Verifizierung
PostIdent JaJa
VideoIdent JaJa
eIdent NeinNein
FYRST Base Selbstständige und Freiberufler
FYRST Base
FYRST Complete
Anbieter FYRST - ein Angebot der Deutsche Bank AG FYRST - ein Angebot der Deutsche Bank AG FYRST - ein Angebot der Deutsche Bank AG
Kontobezeichnung FYRST Base Selbstständige und Freiberufler FYRST Base FYRST Complete
Grundgebühr p. M. 0 € 6 € 10 €
Inkl. Buchungen p. M. 50 50 75
Überweisung — Online 0,19 € 0,19 € 0,08 €
Echt­zeit­über­weisung 0,40 € 0,40 € 0,30 €
Inkl. Sofortüberweisung 0 0 0
Überweisung — beleghaft 5 € 5 € 4 €
Überweisung — Telefon Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Kontokorrentkredit 9,95 % 9,95 % 9,95 %
Geduldete Kontoüberziehung 14,95 % 14,95 % 14,95 %
Zinsen auf Guthaben 0 % 0 % 0 %
Anzahl inkludierter Unterkonten 0 0 0
Zusätzlich buchbare Unterkonten Unlimitiert Unlimitiert Unlimitiert
Je weiteres Unterkonto p. M. 6 €
Je Unterkonto sind 50 beleglose Buchungsposten pro Monat inkludiert.
6 €
Je Unterkonto sind 50 beleglose Buchungsposten pro Monat inkludiert.
6 €
Je Unterkonto sind 50 beleglose Buchungsposten pro Monat inkludiert.
IBAN je Unterkonten JaJa JaJa JaJa
Zur Bank Zur Bank Zur Bank
FYRST Base Selbstständige und Freiberufler
FYRST Base
FYRST Complete
Abhebungen inklusive p. M. 0 0 0
Kosten je Abhebung.
Gebühr am Geldautomaten 3 € 3 € 2,50 €
Gebühr am Bankschalter Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Gebühr bei Partnern Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Hinweis Je angefangene 5000 € werden 3 € berechnet Je angefangene 5000 € werden 3 € berechnet Je angefangene 5000 € werden 2,50 € berechnet
SEPA SEPA: JaSEPA: Ja SEPA: JaSEPA: Ja SEPA: JaSEPA: Ja
ApplePay ApplePay: NeinApplePay: Nein ApplePay: NeinApplePay: Nein ApplePay: NeinApplePay: Nein
GooglePay GooglePay: NeinGooglePay: Nein GooglePay: NeinGooglePay: Nein GooglePay: NeinGooglePay: Nein
FYRST Base Selbstständige und Freiberufler
FYRST Base
FYRST Complete
Freiberufler
Gewerbetreibende JaJa JaJa JaJa
Einzelunternehmer JaJa JaJa JaJa
Eingetragenen Kaufleute (eK) JaJa JaJa JaJa
GmbH NeinNein JaJa JaJa
Unternehmergesellschaft (UG) NeinNein JaJa JaJa
Aktiengesellschaft (AG) NeinNein JaJa JaJa
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) NeinNein NeinNein NeinNein
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) NeinNein JaJa JaJa
Offene Handelsgesellschaft (OHG) NeinNein JaJa JaJa
GmbH & Co. KG NeinNein JaJa JaJa
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) NeinNein JaJa JaJa
Verein NeinNein JaJa JaJa
Genossenschaften (eG) NeinNein JaJa JaJa
Kommanditgesellschaft (KG) NeinNein JaJa JaJa
GmbH in Gründung NeinNein JaJa JaJa
Unternehmergesellschaft (UG) in Gründung NeinNein JaJa JaJa
Aktion: Aktion: 6 Monate kein Kontoführungsentgelt
Konto für fast alle Rechtsformen bei einer der führenden Banken
Kostenlos an Cash Group Automaten Geld abheben
Beratungsservice durch Business Center und in Filialen
Grundgebühr / Monat
ab  9,90 €
Kosten / Buchung
ab  0,10 €
Guthabenzins
0 %
Allgemeine Informationen
Anbieter Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG
Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Einlagensicherung 100.000 €
Bank mit Filialen JaJa
Verifizierung
PostIdent JaJa
VideoIdent JaJa
eIdent NeinNein
Postbank Business Giro
Postbank Business Giro aktiv
Postbank Business Giro aktiv plus
Anbieter Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG
Kontobezeichnung Postbank Business Giro Postbank Business Giro aktiv Postbank Business Giro aktiv plus
Grundgebühr p. M. 9,90 € 12,90 € 16,90 €
Inkl. Buchungen p. M. 0 0 0
Überweisung — Online 0,22 € 0,14 € 0,10 €
Echt­zeit­über­weisung k.A. k.A. k.A.
Inkl. Sofortüberweisung Unlimitiert Unlimitiert Unlimitiert
Überweisung — beleghaft 2,50 € 2 € 1,50 €
Überweisung — Telefon Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Kontokorrentkredit ab 9,95 % ab 9,95 % ab 9,95 %
Geduldete Kontoüberziehung 14,95 % 14,95 % 14,95 %
Zinsen auf Guthaben 0 % 0 % 0 %
Anzahl inkludierter Unterkonten 0 0 0
Zusätzlich buchbare Unterkonten
Je weiteres Unterkonto p. M.
IBAN je Unterkonten NeinNein NeinNein NeinNein
Zur Bank Zur Bank Zur Bank
Postbank Business Giro
Postbank Business Giro aktiv
Postbank Business Giro aktiv plus
Kostenlose Abhebungen Inland JaJa JaJa JaJa
Gebühr am Geldautomaten 3 € 3 € 3 €
Gebühr am Bankschalter Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Gebühr bei Partnern Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Hinweis Je angefangene 5000 € werden 3 € berechnet Je angefangene 5000 € werden 3 € berechnet Je angefangene 5000 € werden 3 € berechnet
SEPA SEPA: JaSEPA: Ja SEPA: JaSEPA: Ja SEPA: JaSEPA: Ja
ApplePay ApplePay: NeinApplePay: Nein ApplePay: NeinApplePay: Nein ApplePay: NeinApplePay: Nein
GooglePay GooglePay: NeinGooglePay: Nein GooglePay: NeinGooglePay: Nein GooglePay: NeinGooglePay: Nein
Postbank Business Giro
Postbank Business Giro aktiv
Postbank Business Giro aktiv plus
Freiberufler
Gewerbetreibende JaJa JaJa JaJa
Einzelunternehmer JaJa JaJa JaJa
Eingetragenen Kaufleute (eK) JaJa JaJa JaJa
GmbH JaJa JaJa JaJa
Unternehmergesellschaft (UG) JaJa JaJa JaJa
Aktiengesellschaft (AG) NeinNein NeinNein NeinNein
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) JaJa JaJa JaJa
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) JaJa JaJa JaJa
Offene Handelsgesellschaft (OHG) JaJa JaJa JaJa
GmbH & Co. KG JaJa JaJa JaJa
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) JaJa JaJa JaJa
Verein JaJa JaJa JaJa
Genossenschaften (eG) JaJa JaJa JaJa
Kommanditgesellschaft (KG) JaJa JaJa JaJa
GmbH in Gründung JaJa JaJa JaJa
Unternehmergesellschaft (UG) in Gründung JaJa JaJa JaJa
Grundgebühr / Monat
ab  12,90 €
Kosten / Buchung
ab  0,06 €
Guthabenzins
0 %
Allgemeine Informationen
Anbieter Deutsche Bank AG
Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Einlagensicherung 100.000 €
Bank mit Filialen JaJa
Verifizierung
PostIdent JaJa
VideoIdent JaJa
eIdent NeinNein
Deutsche Bank Business BasicKonto
Deutsche Bank Business ClassicKonto
Deutsche Bank Business PremiumKonto
Anbieter Deutsche Bank AG Deutsche Bank AG Deutsche Bank AG
Kontobezeichnung Deutsche Bank Business BasicKonto Deutsche Bank Business ClassicKonto Deutsche Bank Business PremiumKonto
Grundgebühr p. M. 12,90 € 19,90 € 34,90 €
Inkl. Buchungen p. M. 0 0 0
Überweisung — Online 0,25 € 0,18 € 0,06 €
Echt­zeit­über­weisung 0,35 € 0,35 € 0,35 €
Inkl. Sofortüberweisung 0 0 0
Überweisung — beleghaft 2,50 € 2,50 € 2,50 €
Überweisung — Telefon Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Kontokorrentkredit 9,95 % 9,95 % 9,95 %
Geduldete Kontoüberziehung Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Zinsen auf Guthaben 0 % 0 % 0 %
Anzahl inkludierter Unterkonten 0 0 1
Zusätzlich buchbare Unterkonten Unlimitiert Unlimitiert Unlimitiert
Je weiteres Unterkonto p. M.
IBAN je Unterkonten NeinNein NeinNein NeinNein
Zur Bank Zur Bank Zur Bank
Deutsche Bank Business BasicKonto
Deutsche Bank Business ClassicKonto
Deutsche Bank Business PremiumKonto
Abhebungen inklusive p. M. 0 0 0
Kosten je Abhebung.
Gebühr am Geldautomaten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten 2,50 €
Gebühr am Bankschalter 2,50 € 2,50 € Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Gebühr bei Partnern k.A. k.A. Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Hinweis - 2 Bargeldeinzahlungen im Monat sind kostenlos. 4 Bargeldeinzahlungen im Monat sind kostenlos.
Deutsche Bank Business BasicKonto
Deutsche Bank Business ClassicKonto
Deutsche Bank Business PremiumKonto
Freiberufler
Gewerbetreibende JaJa JaJa JaJa
Einzelunternehmer JaJa JaJa JaJa
Eingetragenen Kaufleute (eK) JaJa JaJa JaJa
GmbH JaJa NeinNein JaJa
Unternehmergesellschaft (UG) JaJa JaJa JaJa
Aktiengesellschaft (AG) NeinNein NeinNein NeinNein
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) NeinNein NeinNein NeinNein
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) JaJa JaJa JaJa
Offene Handelsgesellschaft (OHG) JaJa JaJa JaJa
GmbH & Co. KG JaJa NeinNein JaJa
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) JaJa JaJa JaJa
Verein JaJa JaJa JaJa
Genossenschaften (eG) NeinNein NeinNein NeinNein
Kommanditgesellschaft (KG) JaJa JaJa JaJa
GmbH in Gründung JaJa JaJa JaJa
Unternehmergesellschaft (UG) in Gründung JaJa JaJa JaJa
Qonto
Aktion: 30 Tage kostenlos & unverbindlich testen
bis zu 30 Kreditkarten & beliebig viele virtuelle Karten
bis zu 25 Unterkonten inkludiert
Papierlose Belegverwaltung & Rechnungserstellung
Grundgebühr / Monat
ab  13,09 €
Kosten / Buchung
ab  0,25 €
Guthabenzins
0 %
Allgemeine Informationen
Anbieter Olinda SAS
Finanzaufsicht
Französische Aufsichtsbehörde,
Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR)
Einlagensicherung 100.000 €
Bank mit Filialen NeinNein
Verifizierung
PostIdent NeinNein
VideoIdent JaJa
eIdent NeinNein
Qonto Basic
Qonto Smart
Qonto Essential
Qonto Premium
Qonto Business
Qonto Enterprise
Anbieter Olinda SAS Olinda SAS Olinda SAS Olinda SAS Olinda SAS Olinda SAS
Kontobezeichnung Qonto Basic Qonto Smart Qonto Essential Qonto Premium Qonto Business Qonto Enterprise
Grundgebühr p. M. 11 € * 23 € * 34 € * 45 € * 119 € * 299 € *
Grundgebühr p. a. 108 € * 228 € * 348 € * 468 € * 1.188 € * 2.988 € *
Entspricht p. M. 9 € * 19 € * 29 € * 39 € * 99 € * 249 € *
Überweisung — Online 0,40 € * 0,40 € * 0,25 € * 0,40 € * 0,25 € * 0,25 € *
Echt­zeit­über­weisung 0,40 € * 0,40 € * 0,25 € * 0,40 € * 0,25 € * 0,25 € *
Inkl. Überweisungen 30 60 100 100 500 1000
Überweisung — beleghaft Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Überweisung — Telefon Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Kontokorrentkredit Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Geduldete Kontoüberziehung Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten Wird nicht angebotenWird nicht angeboten
Zinsen auf Guthaben 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 %
Anzahl inkludierter Unterkonten 0 1 4 4 9 24
Zusätzlich buchbare Unterkonten
Je weiteres Unterkonto p. M.
IBAN je Unterkonten NeinNein JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
Hinweis Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zur Bank Zur Bank Zur Bank Zur Bank Zur Bank Zur Bank
Qonto Basic
Qonto Smart
Qonto Essential
Qonto Premium
Qonto Business
Qonto Enterprise
Abhebungen inklusive p. M. 0 0 0 0 0 0
Kosten je Abhebung.
Bargeldeinzahlungen werden nicht angeboten. Bargeldeinzahlungen werden nicht angeboten. Bargeldeinzahlungen werden nicht angeboten. Bargeldeinzahlungen werden nicht angeboten. Bargeldeinzahlungen werden nicht angeboten. Bargeldeinzahlungen werden nicht angeboten.
Qonto Basic
Qonto Smart
Qonto Essential
Qonto Premium
Qonto Business
Qonto Enterprise
Freiberufler
Gewerbetreibende JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
Einzelunternehmer JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
Eingetragenen Kaufleute (eK) JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
GmbH JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
Unternehmergesellschaft (UG) JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
Aktiengesellschaft (AG) JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
Offene Handelsgesellschaft (OHG) JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
GmbH & Co. KG JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) NeinNein NeinNein NeinNein NeinNein NeinNein NeinNein
Verein JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
Genossenschaften (eG) NeinNein NeinNein NeinNein NeinNein NeinNein NeinNein
Kommanditgesellschaft (KG) JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
GmbH in Gründung JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa
Unternehmergesellschaft (UG) in Gründung JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa JaJa

Vereinskonto: Essentials
  • Transparenz: Ein Vereinskonto sorgt für eine transparente und rechtssichere Verwaltung der Vereinsfinanzen.
  • Gesetzliche Vereinskonto-Pflicht: Eingetragene Vereine gelten als juristische Personen und müssen laut Gesetz ein Vereinskonto eröffnen.
  • Spezielle Girokonten für Vereine: Nur wenige Banken – darunter die Deutsche Skatbank und die GLS-Bank – bieten ein spezielles Konto für Vereine an.
  • Geschäftskonto als Vereinskonto nutzen: Bei anderen Anbietern können Vereine ein reguläres Geschäftskonto als Vereinskonto eröffnen.

Eingetragene und nicht eingetragene Vereine

Das Vereinswesen in Deutschland hat eine lange Tradition. Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurde den preußischen Untertanen erstmals im Jahr 1794 zugestanden. Seitdem spielen Vereine im gesellschaftlichen Leben der Deutschen eine zentrale Rolle. Rechtlich gesehen sind Vereine ein freiwilliger und auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Menschen, die damit einen bestimmten Zweck verfolgen. Sie gelten als Körperschaften privaten Rechts. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen.

Eingetragene Vereine

Das zentrale Merkmal eines eingetragenen Vereins (e. V.) ist sein ideeller Zweck. Ein eingetragener Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Seiner Tätigkeit liegt keine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde. Er wird durch einen Vorstand vertreten. Die Vereinstätigkeit regelt eine Satzung.

Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich. Rechtlich gesehen wird ein Verein als Körperschaft privaten Rechts gegründet. Durch den Eintrag ins Vereinsregister erhält er den Status einer juristischen Person mit allen Rechten und Pflichten. Ebenso wie Unternehmen können eingetragene Vereine vor Gericht als Kläger und Beklagte auftreten, Vermögen aufbauen, Eigentum erwerben oder ins Grundbuch eingetragen werden. Für Verbindlichkeiten haften sie mit dem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung des Vorstands oder der Vereinsmitglieder sind hierdurch ausgeschlossen.

Nicht eingetragene Vereine

Ein nicht eingetragener Verein kann durch mindestens zwei volljährige Personen gegründet werden. Seine Gründung erfordert eine formlose Satzung ohne Gründungsprotokoll. Die spätere Umwandlung in einen eingetragenen Verein ist möglich, sofern für die Vereinstätigkeit ein ideeller Zweck gegeben ist.

Nicht eingetragene Vereine gelten nicht als juristische Personen und damit als nicht rechtsfähig. Eine Ausnahme bilden Gerichtsverfahren, in denen auch diese Vereine als Kläger und Beklagte agieren können. Jedoch können sie kein eigenes Vermögen aufbauen. Vorhandenes Vereinsvermögen steht den Mitgliedern gesamthänderisch zu. Für Verbindlichkeiten haften die Vereinsmitglieder gemeinsam.

Gemeinnützige Vereine

Gemeinnützige Vereine können eingetragene oder nicht eingetragene Vereine sein. Die Anerkennung als gemeinnütziger Verein kann auf Antrag erfolgen, wenn der Verein in selbstloser, materieller oder ideeller Form einen Beitrag zur Förderung der Allgemeinheit leistet.

In Deutschland besitzen so gut wie alle Vereine diesen Status. Vereine, die mit ihrer Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sind eine Ausnahmeerscheinung. Social Unternehmer entscheiden sich in der Regel nicht dafür, einen Verein zu gründen, sondern wählen die Rechtsformen der gemeinnützigen GmbH oder UG (gGmbH, gUG), für die spezielle Regelungen gelten.

Vereinskonto für die Verwaltung der Finanzen des Vereins

Ein Konto für Vereine ist eine Sonderform des Gemeinschaftskontos. Es erlaubt dem Vorstand, die Finanzen und den Zahlungsverkehr des Vereins effizient und transparent zu organisieren. Benötigt wird das Vereinskonto für die Abwicklung der folgenden Transaktionen:

  • Verwaltung der Mitgliedsbeiträge
  • Verwaltung von Sponsoren- und Fördergeldern
  • Spendenverwaltung und Ausstellung von Spendenquittungen
  • Abwicklung von Zahlungsvorgängen.

Vereinskonto eröffnen – nur für eingetragene Vereine Pflicht

Die Eröffnung eines Vereinskontos ist für nicht eingetragene Vereine nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings bewegen sich Vereine, die ein Privatkonto als Vereinskonto nutzen, damit in einer juristischen Grauzone, die im Zweifelsfall auch strafrechtliche Folgen haben kann. Bei Rechtsstreitigkeiten kann die Verwaltung des Vereinsvermögens auf einem privaten Konto nach § 246 StGB als Unterschlagung bewertet werden. Den Hintergrund dafür bildet die gesetzliche Vorgabe, dass der Vorstand eines Vereins dazu verpflichtet ist, das Vereinsvermögen im Sinne der Satzung zu verwalten.

Bei einer Vermischung von privaten Finanzen und Vereinsfinanzen ist in dieser Hinsicht keine Transparenz gegeben. Auch nicht eingetragene Vereine sollten somit auf ein Vereinskonto nicht verzichten.

Eingetragene Vereine gelten als juristische Personen und müssen daher grundsätzlich ein Vereinskonto eröffnen. Der Vorstand erhält hierdurch in transparenter Form Zugriff auf alle Informationen zu den Finanzen des Vereins, sodass er in der Lage ist, seiner gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschaftspflicht gegenüber den Vereinsmitgliedern umfassend nachzukommen.

Wichtige Argumente für die Eröffnung eines Vereinskontos

  • Gemeinnützige Vereine sind von allen gegebenenfalls relevanten Steuern (Ertrags-, Körperschafts-, Umsatz- und Vermögenssteuer) befreit. Ihr Recht auf Steuerbefreiung können sie jedoch nur auf der Grundlage einer transparenten Finanzverwaltung geltend machen. Auch die Ausstellung von Spendenquittungen ist nur mit einem auf den Namen des Vereins eröffneten Girokonto möglich.
  • Größere Vereine verfügen auch über höhere Einnahmen und zum Teil über ein beträchtliches Vermögen. Wenn ihr Zahlungsverkehr und ihre Finanzverwaltung über ein privates Girokonto abgewickelt werden, können hieraus steuerliche Verpflichtungen für den Kontoinhaber resultieren.

Eröffnung eines Vereinskontos: Vor Ort oder online

Ein spezielles Konto für Vereine kann nur bei wenigen Banken eröffnet werden. Alternativ haben Vereine die Möglichkeit, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Neben Filialbanken kommen hierfür auch Direktbanken im Internet sowie FinTech-Anbieter von Geschäftskonten infrage. Allerdings schließen viele Banken Vereine von der Kontoeröffnung aus.

Anbieter spezieller Girokonten für Vereine im Filialbanksegment sind vorwiegend Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen. Ob die Möglichkeit hierzu besteht, sollten Vereine bei den regionalen Filialen dieser Banken erfragen. Allerdings bieten Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen ihr Girokonto in der Regel nur Vereinen an, die sich in ihrem Geschäftsgebiet befinden. Unter anderem die Postbank sowie die Deutsche Bank ermöglichen Vereinen, ihre Geschäftskonten als Vereinskonto zu eröffnen.

Nur wenige Vereinskonto-Angebote bei Direktbanken und FinTech-Unternehmen

Im Internet sind Anbieter, die ihr Konto für Vereine aktiv bewerben, die optimale Anlaufstelle, bei einem digitalen Angebot können Sie Ihr Vereinskonto online verwalten und per Online-Banking Zahlungen vornehmen. Zwar geben Direktbanken und FinTechs häufig an, dass ihre Geschäftskonten allen Rechtsformen und damit zumindest theoretisch auch Vereinen offenstehen – in der Praxis wird die Eröffnung eines Vereinskontos jedoch häufig abgelehnt.

Unterlagen für die Kontoeröffnung

Sofern die Kontoeröffnung für den Verein grundsätzlich möglich ist, sind dafür die folgenden Unterlagen nötig:

  • Ein beglaubigter Auszug aus dem Vereinsregister
  • Ein Dokument – unter anderem die Satzung des Vereins oder das Protokoll der letzten Hauptversammlung – aus dem hervorgeht, welche Mitglieder derzeit als aktuelle Vertreter des Vereins agieren und seinem Vorstand angehören
  • Angabe der Bevollmächtigten für das Konto
  • Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) und persönliche Daten der Kontobevollmächtigte

Verifizierung durch Personalausweis oder Reisepass – von allen Vorstandsmitgliedern

Wenn das Konto bei einer Filialbank eröffnet wird, müssen alle gewählten Vorstandsmitglieder des Vereins anwesend sein. Ihre Legitimierung durch Ausweisdokumente erfolgt direkt in der Bankfiliale.

Bei Direktbanken und FinTechs kommt zur Legitimierung heute meist das Video-Ident-Verfahren zum Einsatz. Die für die Kontoeröffnung erforderlichen Dokumente werden auf der Webseite des Anbieters – bei Vereinen also die Ausweisdokumente der Kontobevollmächtigten, die Satzung oder das Protokoll der letzten Hauptversammlung – hochgeladen. Nach der Legitimation durch das Video-Ident-Verfahren wird das Konto meist direkt freigeschaltet. Die IBAN Ihres Vereinskontos erhalten Sie dann per E-Mail oder direkt in der Banking-Software. Karten sowie gegebenenfalls PINs und andere Kontounterlagen werden auf dem Postweg zugestellt.

Alternativ kann auch das Postident-Verfahren gefordert oder angeboten werden, hier wird die Verifizierung in einer Postfiliale vorgenommen. Anschließend werden die Unterlagen für den Kontoantrag per Post an die Bank versendet.

Wenn für den Verein kein spezielles Vereins-Girokonto, sondern ein Geschäftskonto eröffnet werden soll, sind dafür prinzipiell die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen. Auch hier tritt der Verein als Kontoinhaber auf.

Der Vorstand des Vereins oder andere bevollmächtige Vereinsmitglieder haben lediglich das Recht, das Konto für Vereine zu verwalten. In dieser Hinsicht sind Vereine den Kapitalgesellschaften gleichgestellt, die ebenfalls als Kontoinhaber agieren.

Und-Vereinskonto oder Oder-Vereinskonto

Bevor Sie ein Vereinskonto eröffnen, muss durch die Vereinsmitglieder oder den Vorstand eine grundsätzliche Entscheidung über die Kontoführung getroffen werden. Ein Konto für Vereine lässt sich als Und-Konto, aber auch als Oder-Konto führen:

  • Bei einem Und-Konto können die Kontobevollmächtigten Verfügungen ausschließlich gemeinschaftlich tätigen. Diese Regelung betrifft sämtliche Kontotransaktionen – also das Online-Banking ebenso wie Zahlungen mit einer Debit- oder Kreditkarte. Hieraus ergeben sich ein höherer interner Abstimmungsbedarf, aber auch größere Sicherheit für das Konto. Bei Vereinen ist die Führung eines Und-Kontos die Regel.
  • Bei einem Oder-Konto können alle Bevollmächtigten mittels Online-Banking, Debit- oder Kreditkarte unabhängig voneinander Kontotransaktionen in die Wege leiten. Hierfür wird allen Kontobevollmächtigten eine individuelle Debit- oder Kreditkarte ausgestellt.

Wenn Vereine sich für ein Oder-Konto entscheiden, ist es trotzdem möglich, in der Banking-Software für das Konto das Vier-Augen-Prinzip zu verankern, sodass Kontotransaktionen von mindestens zwei Personen bestätigt werden müssen. Beispielsweise sehen viele Sparkassen für ihre Vereinskonten optional eine Kontoführung nach dem Vier-Augen-Prinzip vor, um die Sicherheit von Transaktionen zu erhöhen.

Die wichtigsten Kosten für ein Vereinskonto

Vor allem für kleinere Vereine sind die Kosten für das Girokonto ein relevanter Kostenfaktor. Kosten für ein Vereins-Girokonto entstehen durch die folgenden Positionen:

  • Monatliche Kontoführungsgebühr
  • Kosten für beleglose Buchungen im Online-Banking und beleghafte Buchungen (etwa Bargeldeinzahlungen in einer Bankfiliale)
  • Kosten für Karten (Girocard, Debitkarte, Kreditkarte)
  • Kosten für Bargeldabhebungen an Geldautomaten
  • Kosten für Lastschriften und Daueraufträge
  • Weitere Konto-Nebenkosten (Kontoauszüge, Scheckeinreichungen, Rücklastschriften)

Wichtige Kriterien für die Auswahl eines Vereinskontos

Im Einzelnen bieten die Banken für ein Konto für Vereine oder ein Geschäftskonto für den Verein sehr unterschiedliche Konditionen. Vor der Kontenwahl sollte daher immer ein Anbietervergleich erfolgen. Die wichtigsten Auswahlkriterien des passenden Kontos für Vereine sind:

  • Kosten für die Kontoführung: Die Gebühren pro Monat für die Kontoführung gestalten sich zum Teil sehr unterschiedlich. Vereine sollten darauf achten, dass sie in einer sinnvollen Relation zum gewünschten Leistungsumfang des Kontos stehen.
  • Kosten für beleglose Buchungen in Online-Banking: Die meisten Konten sind hier mit einem unterschiedlich bemessenen Inklusiv-Volumen ausgestattet, dessen Umfang sich nach dem tatsächlichen monatlichen Aufkommen von Online-Buchungen richten sollte.
  • Kosten für Bargeldabhebungen am Geldautomaten: Die kontoführende Bank sollte über eigene Geldautomaten verfügen oder Mitglied des Automatennetzwerks eines Bankenverbundes sein – anderenfalls können Bargeldabhebungen an Geldautomaten zu einer beträchtlichen finanziellen Belastung werden.
  • Verfügbarkeit und Kosten für beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen: Beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen gehören nicht bei allen Vereins- und Geschäftskonten zum Leistungsumfang. Aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands der Banken sind sie grundsätzlich kostenpflichtig. Vereine, die ein höheres Aufkommen an solchen Buchungen haben, sollten in diesem Bereich besonders aufmerksam auf die Konditionen achten. Bei häufigen Bargeldeinzahlungen ist es in der Regel besser, das Vereinskonto bei einer Filialbank zu eröffnen, um die Kosten dafür auf einem niedrigen Niveau zu halten.

Kostenloses Konto für Vereine: Konto ohne Grundgebühr

Ein kostenloses Konto wird ohne monatliche Grundgebühr geführt – die Kosten für Banktransaktionen werden hiervon nicht berührt. Bei klassischen Geschäftskonten müssen Kunden bei einem kostenlosen Konto zum Teil mit höheren Gebühren für Überweisungen und andere Transaktionen sowie mit im Vergleich zu kostenpflichtigen Konten kleineren Freikontingenten für beleglose Buchungen rechnen, sofern für das gewählte Kontomodell überhaupt Freiposten vorgesehen sind.

Ein kostenloses Vereinskonto in zwei Varianten möglich:

  • Eingetragene gemeinnützige Vereine haben gute Chancen, ihr Vereinskonto bei Volks- und Raiffeisenbanken oder bei einer Sparkasse ohne Kontoführungsgebühr und zu insgesamt niedrigen Konditionen zu eröffnen.
  • Alternativ kann sich der Verein für ein kostenloses Geschäftskonto bei einer beliebigen Bank entscheiden, sofern die Kontoeröffnung für Vereine angeboten wird.

Auch kostenpflichtige Girokonten für Vereine werden häufig sehr preiswert angebunden. Ein Beispiel dafür ist das Vereinskonto der gemeinnützigen GLS-Bank, das pro Monat 3,80 € kostet.

Karten für Vereine: Debitkarten und Kreditkarten

Vereins- und Geschäftskonten sind standardmäßig mit mindestens einer kostenlosen Debitkarte ausgestattet. Bei einem Oder-Konto erhalten alle Kontobevollmächtigten eine separate Karte. Die Zubuchung weiterer Karten ist je nach Anbieter kostenpflichtig möglich. Eine Girocard oder EC-Karte gehört nicht bei jedem Konto zum Leistungsumfang – falls ja, ist sie bei den meisten Banken kostenlos.

Eine klassische Kreditkarte mit monatlicher Abrechnungsfunktion ist dagegen fast immer kostenpflichtig. Für Vereine lohnt sich ihre Beantragung jedoch nur bedingt. Sinnvoll kann eine Kreditkarte sein, wenn ein Verein oft im Ausland unterwegs ist oder häufig Ausrüstungsgegenstände und andere Materialien online einkauft. Allerdings werden diese Funktionen in der Regel auch durch Debitkarten zu günstigen Konditionen abgedeckt.

Vereinskonto – Alle Vorteile und Nachteile

Ein Konto für Vereine ist ein Gemeinschaftskonto, das eine transparente Verwaltung der Vereinsfinanzen garantiert. Hiermit sind zahlreiche Vorteile, aber auch einige Nachteile verbunden.

Vorteile eines Vereinskontos sind insbesondere:

  • Transparente Abwicklung von Überweisungen und allen anderen finanziellen Transaktionen
  • Umfassender Überblick über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins
  • Erfüllung aller gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen an die Finanzverwaltung des Vereins
  • Vereinfachung von Abrechnungsprocederes
  • Unkomplizierte Rechenschaftslegung gegenüber Vereinsmitgliedern, Spendern und Sponsoren
  • Zugangsverwaltung durch die Eröffnung eines Und- oder Oder-Kontos
  • Online-Banking mittels Banking-Software und mobilen Apps.

Mögliche Nachteile eines Vereinskontos lassen sich durch eine intelligente Kontenwahl und den Vergleich der Konditionen unterschiedlicher Anbieter vermeiden oder minimieren. Zu potenziellen Nachteilen zählen beispielsweise:

  • Monatliche Gebühren für die Kontoführung
  • Kosten für Online-Buchungen und die Kartennutzung
  • Kosten für Bargeldabhebungen an Geldautomaten
  • Gebühren für beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen

Ausgewählte Anbieter von Vereinskonten

Im Folgenden stellen wir zwei ausgewählte Anbieter von Konten für Vereine vor. Die Deutsche Skatbank hat für Vereine ein spezielles Vereinskonto im Portfolio. Dagegen hat die Postbank kein explizites Girokonto für Vereine im Programm, sondern bietet ihre Geschäftskonten auch Vereinen an.

Deutsche Skatbank

Das beste Girokonto für Vereine bietet die Deutsche Skatbank an. Das Institut ist eine Tochtergesellschaft der Volksbank Altenburger Land e. G. Ein Konto für Vereine kann bei der Deutschen Skatbank jedoch bundesweit eröffnet werden. Ihr Konto für Vereine bietet die folgenden Konditionen:

  • Kontoführung: Ein Vereinskonto frei, weitere Konten – jeweils 7,50 € pro Monat. Nicht eingetragene Vereine zahlen auch für ihr erstes Konto eine Grundgebühr von 7,50 € pro Monat.
  • Beleglose Online-Buchungen: bis zu 50 Überweisungen pro Monat frei, danach 0,10 €
  • Beleghafte Buchungen: 2 € pro Buchungsposten
  • Bargeldeinzahlungen: Keine Angabe

Ein Überziehungskredit wird für das Vereinskonto der Skatbank nicht gewährt. Für geduldete Überziehungen wird derzeit (Status Dezember 2023) ein Sollzins von 10,47 % pro Jahr berechnet.

Postbank

Eine hervorragende Kontooption für Vereine ist auch die Postbank, deren Geschäftskonto auch Vereine eröffnen können.

Das Girokonto für Vereine von der Postbank gibt es in drei unterschiedlichen Varianten mit entsprechend angepasstem Leistungsumfang. Der monatliche Grundpreis für die Kontoführung liegt bei 5,90 €, 12,90 € oder 1,90 €. Für die ersten sechs Monate wird grundsätzlich keine Kontoführungsgebühr erhoben.

Die Gebühren für Einzeltransaktionen werden in den verschiedenen Modellen an das Transaktionsaufkommen angepasst. Zu den Vorteilen dieses Kontos gehören die flächendeckende Bargeldversorgung und der Service der Postbank-Filialen, in denen auch beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen kostengünstig abgewickelt werden können. Zu allen Konten gehört eine kostenlose Debitkarte. Für die beiden höherpreisigen Kontomodelle kommt bei dieser Bank auch die Ausstellung einer VISA-Kreditkarte infrage. Im ersten Jahr bleibt die Karte entgeltfrei, danach werden dafür jährlich 30 € fällig.

Business-Kunden können für ihr Geschäftskonto bei der Postbank einen Kontokorrentkredit erhalten – ob die Einrichtung eines Überziehungsrahmens auch für Vereine erfolgen kann, ist individuell zu klären. Der Sollzins dafür beträgt derzeit (Status Dezember 2023) 9,95 % pro Jahr, für geduldete Überziehungen wird ein Sollzins von 14,95 % erhoben. Für den nicht beanspruchten Teil des Überziehungsrahmens berechnet die Postbank eine Bereitstellungsprovision von 2 %.

Fazit zum Konto für Vereine

Die Eröffnung eines Vereinskontos ist für eingetragene ebenso wie für nicht eingetragene Vereine sinnvoll. Das Vereinskonto ermöglicht eine effiziente und transparente Verwaltung der Finanzen des Vereins. Gleichzeitig gewinnen der Vorstand und die Vereinsmitglieder Sicherheit darüber, dass sie alle gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen an die Finanzverwaltung von Vereinen erfüllen.

Berücksichtigt werden muss allerdings, dass spezielle Girokonten für Vereine nicht von allen Banken angeboten werden. Für Vereine, die sich den Service einer Filialbank wünschen, kommen hier vorrangig die Volks- und Raiffeisenbanken in Betracht. Alternativ ist es möglich, ein klassisches Geschäftskonto als Vereinskonto zu eröffnen und zu führen, sofern der Anbieter die Rechtsform des Vereins für sein Girokonto akzeptiert.

Bevor Sie ein Vereinskonto eröffnen, sollten Sie verschiedene Angebote vergleichen, um ein Konto mit einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis auszuwählen. Leistungsstarke Girokonten für Vereine haben etwa die Deutsche Skatbank und die GLS-Bank im Programm. FYRST, Qonto, die Postbank und die Deutsche Bank bieten ihre Geschäftskonten auch für Vereine an.

Häufig gestellte Fragen zum Vereinskonto

Ein Konto für Vereine ist ein Konto, mit dem die Finanzen eines Vereins (eingetragen, nicht eingetragen) verwaltet werden. Das Konto ist ein Gemeinschaftskonto. Mit einem solchen Konto können sämtliche Finanzen des Vereins transparent und damit rechtssicher verwaltet werden.

Rechtlich sind Vereine Körperschaften privaten Rechts und juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Eingetragene Vereine müssen zwingend ein Vereinskonto eröffnen.

Tatsächlich ist das Angebot an expliziten Vereinskonten relativ gering. Angebote finden Sie vorwiegend bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. Direktbanken und Fintechs bieten kaum spezielle Konten für Vereine. Bei einigen Anbietern können Sie jedoch ein Geschäftskonto als Vereinskonto eröffnen.

Ein spezielles Girokonto für Vereine haben unter anderem die Deutsche Skatbank und die GLS-Bank im Programm. Die Geschäftskonten von FYRST, Qonto, der Postbank und der Deutschen Bank können Sie problemlos auch als Vereinskonto nutzen.

Ein Vereinskonto eröffnen können Sie als Und-Konto oder als Oder-Konto.

Bei einem Und-Konto können sämtliche Konto-Bevollmächtigte Verfügungen ausschließlich gemeinsam vornehmen. Das macht die Verwaltung des Kontos zwar komplizierter, erleichtert aber den Überblick über sämtliche Transaktionen.

Wird hingegen ein Oder-Konto eröffnet, können alle Bevollmächtigten unabhängig voneinander Transaktionen vornehmen. Mit einem Oder-Konto besteht weniger Organisations- und Verwaltungsaufwand, allerdings besteht auch das Risiko, dass der Überblick über die Finanzen schwieriger wird.

Unabhängig von der Entscheidung über diesen Aspekt der Kontoführung kann je nach Anbieter in der Banking-Software das Vier-Augen-Prinzip festgelegt werden, sodass alle Transaktionen von mindestens einer zweiten Person bestätigt werden müssen. Unter anderem sind die Vereinskonten der Sparkassen häufig mit dieser Sicherheitsoption ausgestattet.

Wenn Sie Ihr Vereins-Girokonto bei einer Filialbank führen wollen, können Sie das Konto direkt in einer Filiale der von Ihnen gewählten Bank oder Sparkasse eröffnen. Zum Teil bieten jedoch auch die Filialbanken eine Online-Kontoeröffnung an.

Bei Direktbanken oder FinTechs eröffnen Sie Ihr Vereinskonto online. Für den Kontoantrag stehen Ihnen auf den Webseiten der Banken digitale Formulare zur Verfügung, in denen auch alle erforderlichen Dokumente hochgeladen werden können. In der Regel legitimieren Sie sich bei einer Online-Kontoeröffnung im Video-Ident-Verfahren. Anschließend erhalten Sie per E-Mail oder in der Banking-Software die IBAN für Ihr Konto. PINs und Karten treffen innerhalb weniger Arbeitstage auf dem Postweg ein. Zum Teil haben Sie bei solchen Online-Konten auch die Möglichkeit, im Online-Banking Ihre Wunsch-PIN festzulegen.

Wenn Sie ein Vereinskonto eröffnen, benötigen Sie dafür zum einen die Personalausweise oder Reisepässe der Vorstandsmitglieder des Vereins und gegebenenfalls weiterer Kontobevollmächtigter, die Satzung des Vereins sowie einen Auszug aus dem Vereinsregister.

Liegt kein Auszug aus dem Vereinsregister vor, ist bei älteren Vereinen auch ein Protokoll der letzten Hauptversammlung als Nachweis möglich. Wichtig ist in diesem Fall, dass in der Satzung oder dem Protokoll der letzten Hauptversammlung die Namen der aktuellen Vereinsvertreter angegeben sind.

Über die Autorin
Charlotte Ruzanski
Charlotte Ruzanski hat nach ihrem Bachelor-Studium der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft / Skandinavistik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau im Sommersemester 2013 ihren Master der allgemeinen Sprachwissenschaft abgeschlossen. Seit Oktober 2013 ist sie Teil der Redaktion der qmedia GmbH.