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Konten für Kleinunternehmer & Kleingewerbe
Kleinunternehmer & Gewerbetreibende Geschäftskonten
Grundgebühr bei monatlicher Zahlung: 9 € (10,71 € mit MwSt.)
Grundgebühr bei monatlicher Zahlung: 11 € (13,09 € mit MwSt.)
- Kleinunternehmer und Gewerbetreibende gelten rechtlich als natürliche Personen und unterliegen daher keiner gesetzlichen Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos. Dennoch empfiehlt es sich, bereits zu Beginn der Selbstständigkeit ein eigenes Firmenkonto zu eröffnen.
- Ein separates Geschäftskonto für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende schafft klare Trennlinien zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen, sorgt für Transparenz und erleichtert die Verwaltung aller finanziellen Vorgänge.
- Mit unserem Geschäftskonto-Vergleich finden Sie schnell das passende Konto. Nutzen Sie die praktischen Filterfunktionen, um Ihre Recherche und Kontoauswahl effizient zu gestalten.
Als Finanzjournalistin mit über 16 Jahren Erfahrung und umfangreicher Expertise zu Geschäftskonten, Gründungen und Unternehmensprozessen weiß ich, worauf es bei der Kontowahl für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende ankommt.
Meiner Meinung nach ist ein separates Geschäftskonto nicht nur eine Frage der Ordnung, sondern auch ein wichtiger Baustein für Transparenz, professionelle Außenwirkung und effiziente Finanzverwaltung.
Geschäftskonto für Selbstständige und Kleinunternehmer – Allgemeines
Geschäftskonten sind spezielle Girokonten, die Banken für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen verschiedener Rechtsformen anbieten. Sie dienen dazu, geschäftliche Zahlungsvorgänge klar von privaten Transaktionen zu trennen.
Rechtlich wird zwischen juristischen und natürlichen Personen unterschieden: Kapitalgesellschaften gelten als juristische Personen und sind gesetzlich verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Für Freiberufler, Selbstständige und Personengesellschaften ohne Handelsregistereintrag besteht diese Pflicht nicht, da sie als natürliche Personen gelten. Sie könnten ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr theoretisch auch über ein privates Girokonto abwickeln – empfehlenswert ist das jedoch nicht.
Auch wenn für Freiberufler und gewerbliche Einzelunternehmer keine gesetzliche Pflicht zur Eröffnung eines Geschäftskontos besteht, ist ein separates Business-Konto dringend zu empfehlen. Damit behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Unternehmensfinanzen, vereinfachen Buchhaltung und Steuererklärung und erfüllen bei Bedarf alle Anforderungen für eine transparente Finanzführung – ein klarer Vorteil auch bei Betriebsprüfungen. Viele Banken bieten heute Geschäftskonten mit Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse kleiner Unternehmen zugeschnitten sind.
Freiberufler oder Selbstständiger?
Einzelunternehmer sind alle Unternehmer, die ihr Unternehmen allein und eigenverantwortlich führen, sofern sie ihre Firma nicht als Kapitalgesellschaft – beispielsweise als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) gegründet haben und auch nicht im Rahmen einer Personengesellschaft zusammen mit weiteren Partnern geschäftlich tätig werden.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Freiberuflern und gewerbetreibenden Selbstständigen – einer selbstständigen Tätigkeit gehen beide nach.
- Freiberufler erzielen Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Den Status der Freiberuflichkeit können gegenüber dem Finanzamt verschiedene Berufsgruppen geltend machen. Neben den Angehörigen der klassischen „freien Berufe“ – etwa Ärzte, Apotheker, Anwälte oder Steuerberater – sind unter anderem Journalisten, Künstler, Texter oder Webdesigner.
- Als Gewerbetreibende gelten alle Unternehmer, die selbstständig, dauerhaft und auf eigene Rechnung ein Gewerbe betreiben und damit Gewinne erzielen wollen. Sie sind zur Gewerbeanmeldung verpflichtet und unterliegen der Gewerbesteuer. Die Rechtsgrundlage dafür bildet die Gewerbeordnung.
Bei Unklarheiten, ob eine unternehmerische Tätigkeit als Freiberuflichkeit oder als Gewerbe gilt, trifft das Finanzamt die Entscheidung.
Freiberufler und gewerbliche Einzelunternehmer können sich zu einer Personengesellschaft – etwa einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG, nur für Freiberufler) oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – zusammenschließen, die ebenfalls als natürliche Personen gelten.
Wer ist Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmer-Regelung nach Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist eine steuerliche und bürokratische Erleichterung für kleine Unternehmen. Kleinunternehmern wird hierdurch ermöglicht, wie Privatpersonen zu wirtschaften.
Kleinunternehmer nach Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Freiberufler und Selbstständige, die im vergangenen Geschäftsjahr Umsätze von weniger als 22.000 € erzielt haben und deren Umsatz im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich geringer als 55.000 € ist.
Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung vornehmen. Diese Regelung ist auch für ihre Kunden vorteilhaft, da sie hierdurch Umsatzsteuer sparen. Im Gegenzug sind Kleinunternehmer nicht zum sogenannten Vorsteuerabzug berechtigt und dürfen somit die Umsatzsteuer für eigene Einkäufe nicht gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegen Kleinunternehmer grundsätzlich nicht. Ihre Steuerpflicht weisen sie gegenüber dem Finanzamt durch eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung (EUR) nach.
Die Rechtsform spielt für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Rolle. Kleinunternehmer können Freiberufler oder Gewerbetreibende sein. Ausschlaggebend dafür sind ausschließlich die Umsatzgrenzen. Ob Unternehmer diese Regelung in Anspruch nehmen wollen, bleibt ihnen überlassen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur steuerlichen Anmeldung als Kleinunternehmer ist nicht vorgesehen.
Aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich: Egal, ob Sie als Freiberufler, gewerblicher Selbstständiger oder Kleinunternehmer tätig sind – ein separates Geschäftskonto ist unverzichtbar. Es schafft eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen, erleichtert die Buchhaltung und erfüllt steuerliche Anforderungen. Meiner Meinung nach lohnt es sich zudem, gezielt nach Kontomodellen mit Zusatzleistungen wie integrierten Buchhaltungstools oder Rabatten für Geschäftskunden zu suchen. So sparen Sie Zeit, senken Kosten und legen eine stabile Grundlage für Ihr Unternehmenswachstum.
Das richtige Geschäftskonto für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende finden
Geschäftskonten funktionieren wie jedes andere Girokonto. Standardfunktionen eines Firmenkontos sind Bargeldauszahlungen, Lastschriften, Überweisungen und Kartenservice. Mit einer echten Kreditkarte sind allerdings nicht alle Firmenkonten ausgestattet. Der Regelfall sind physische und virtuelle Debit Cards (VISA-Karte oder Master Card). Kreditkarten mit Überziehungsrahmen müssen, sofern beim jeweiligen Anbieter verfügbar, meist separat beantragt werden und sind kostenpflichtig. In der Praxis können Kleinunternehmer und Gewerbetreibende zwischen zahlreichen Kontomodellen wählen.
Kontoangebote für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende – bei Filialbanken, Direktbanken/Neo-Banken und FinTechs
Business-Konten für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende werden von Filialbanken, Online-Banken und FinTechs angeboten. FinTech-Unternehmen ohne Bankzulassung kooperieren für klassische Bankgeschäfte mit einer regulären Bank – in Deutschland meist mit der Berliner Solarisbank, die ursprünglich ebenfalls aus der FinTech-Szene stammt.
Viele FinTech-Konten wurden speziell für die Anforderungen von Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und KMU entwickelt. Oft sind sie mit innovativen Features für Buchhaltung, Rechnungsstellung und Finanzverwaltung ausgestattet, sodass Unternehmer Zeit für ihr Kerngeschäft gewinnen. Ein Geschäftskonto bei einer Direktbank oder einem FinTech ist ein reines Online-Konto.
Unabhängig vom Anbieter können Kleinunternehmer und Gewerbetreibende ihr Geschäftskonto fast immer online eröffnen. Bei Unternehmen anderer Rechtsformen sehen die Filialbanken dagegen teilweise die Kontoeröffnung in einer Bankfiliale vor. Die Kontoführung erfolgt ebenfalls grundsätzlich online. Transaktionen können mittels Online-Banking oder in einer mobilen App getätigt werden.
Als Kundenservice für das Online-Konto stehen bei allen Anbietern ein Support-Bereich auf ihrer Webseite, Live-Chats, schriftliche Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder Formular und in der Regel auch eine telefonische Hotline zur Verfügung. Kleinunternehmer und Gewerbetreibende, die ihr Geschäftskonto bei einer Filialbank führen, können zusätzlich persönliche Beratungen und andere Filialdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Teilweise große Unterschiede bei Kontoleistungen und Konditionen
Im Hinblick auf die Leistungen und Konditionen von Geschäftskonten bestehen zwischen den Anbietern zum Teil große Unterschiede. Beispielsweise müssen Kleinunternehmer und Gewerbetreibende eine Entscheidung darüber treffen, ob für ihre Anforderungen ein Business-Konto ohne monatliche Grundgebühren ausreicht oder ob sie ein kostenpflichtiges Konto mit höherem Leistungsumfang benötigen.
Zudem haben sich die etablierten Banken mit ihren Geschäftskonten lange vorwiegend auf mittelständische und größere Firmen fokussiert. Für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende waren diese Konten häufig überdimensioniert. Inzwischen haben so gut wie alle Banken auch ein Geschäftskonto im Programm, das sich für Einzelunternehmer und kleine Firmen eignet.
Dagegen haben sich FinTechs im Geschäftskunden-Segment von vornherein in hohem Maße auf die Bedürfnisse von Freiberuflern, Einzelunternehmern und KMU spezialisiert. Ihre Geschäftskonten bieten sie mit abgestuftem Leistungsumfang für unterschiedliche Unternehmensgrößen an. Kleinunternehmer und Gewerbetreibende finden bei vielen FinTechs auch leistungsstarke Basisversionen zu preiswerten Konditionen oder als kostenloses Geschäftskonto. Viele FinTech-Konten sind mit innovativen Features für Buchhaltung, Rechnungsstellung und Finanzverwaltung ausgestattet.
Aus meiner Sicht lohnt es sich für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende, bei der Kontoauswahl nicht nur auf die monatlichen Grundgebühren zu achten. Prüfen Sie vor allem, ob der Anbieter Ihre Geschäftsabläufe optimal unterstützt – etwa durch Buchhaltungs-Features, Schnittstellen zu Rechnungsprogrammen oder günstige Konditionen für Auslandszahlungen. Für bargeldintensive Geschäftsmodelle ist meist eine Filialbank die bessere Wahl, während digitale Unternehmer von den Zusatzleistungen moderner FinTech-Konten profitieren.
FinTech-Konten – vorrangig für digitale Unternehmer
Für die Wahl des richtigen Geschäftskontos für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende geben jedoch auch die Branche und das jeweilige Geschäftsmodell den Ausschlag. Einzelhändler oder Gastronomen benötigen teilweise andere Kontoleistungen als Unternehmer, die einen Online-Shop betreiben. Filialbanken bieten ihren Business-Kunden ein umfassendes Spektrum an Bankdienstleistungen an. Ihre besonderen Stärken liegen in individuellen Beratungen und differenzierten Finanzierungsangeboten.
Dagegen eignen sich die meisten FinTech-Konten vorwiegend für Unternehmen, die ihre Bankgeschäfte überwiegend online tätigen, und dabei nicht auf den Service einer Bankfiliale angewiesen sind und kein bargeldintensives Geschäftsmodell verfolgen. Beispielsweise werden Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen von diesen Anbietern häufig nicht unterstützt und müssen zu sehr hohen Kosten bei Fremdbanken getätigt werden. Ein Kontokorrentkredit (Dispokredit) und andere Finanzierungen werden ebenfalls nicht von allen FinTechs angeboten. Wichtige Vorteile der FinTech-Konten bestehen in innovativen Zusatzleistungen wie der Integration von Buchhaltungs-Software in das Konto und der Möglichkeit, ein Geschäftskonto ohne Schufa-Prüfung zu eröffnen. Die Kontoeröffnung ist bei diesen Anbietern oft in wenigen Minuten abgeschlossen.
Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 €
Guthaben auf einem Geschäftskonto für Freiberufler und gewerblich tätige Kleinunternehmer sind bei allen in Deutschland aktiven Anbietern durch die europaweite gesetzliche Einlagensicherung bis zur Höhe von 100.000 € abgesichert. Durch ihre freiwillige Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e. V. bieten einige Filialbanken für die Gelder ihrer Kunden deutlich höhere Sicherheiten. Verwahrentgelte für Einlagen auf dem Geschäftskonto wurden von allen Anbietern seit Mitte 2022 angesichts steigender Zinsen zurückgenommen.
Zur technischen Sicherheit der Konten tragen aktuelle Sicherheitsstandards wie 2-Faktor-Authentifizierung und 3D-Secure bei.
Vor- und Nachteile des Geschäftskontos für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende
Mit einem Geschäftskonto für Freiberufler und gewerblich tätige Kleinunternehmer sind im Business-Alltag verschiedene Vorteile verbunden:
- Strikte Trennung geschäftlicher und privater Zahlungsströme
- Transparenz und umfassender Überblick über die geschäftlichen Finanzen
- Geringerer Aufwand für Buchhaltung, Rechnungsstellung und Steuererklärung
- Online-Kontoeröffnung und Online-Kontoführung
- Kontoentscheidung und Verfügbarkeit des Kontos vorwiegend bei FinTech-Unternehmen oft schon nach wenigen Minuten
- Steuerliche Absetzbarkeit von Kontoführungsgebühren
- Einlagensicherung in Höhe von mindestens 100.000 €
Je nach Anbieter sind die folgenden Ausstattungen des Kontos möglich:
- Integration innovativer Features für Buchhaltung und Finanzverwaltung
- Zugang zu unternehmensbezogenen Finanzierungen (Kontokorrentkredit und Wachstumsfinanzierung)
- Kontoeröffnung ohne Schufa.
Nachteilig sind vorwiegend monatliche Grundgebühren für die Kontoführung, die für die meisten Geschäftskonten erhoben werden und aufgrund des größeren Transaktionsaufkommens meist höher sind als für ein privates Girokonto.
Geschäftskonten für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende – Kosten und Gebühren
In die Kosten und Gebühren für ein Business-Konto fließen zahlreiche Faktoren ein. Hierzu gehören:
- Kontoführungsgebühr pro Monat sowie jährlich
- Kosten pro Buchung
- Anzahl inkludierter belegloser SEPA-Transaktionen
- Kosten für zusätzliche beleglose Buchungen
- Gebühren für Debitkarten oder Kreditkarten
- Gebühren für Bargeldauszahlungen am Automaten (inklusive Auslandsabhebungen)
- Gebühren für Kartenzahlungen im In- und Ausland
- Gebühren für Unterkonten
- Kosten für Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen
- Kosten für Fremdwährungstransaktionen.
Im Hinblick auf die Kosten von Geschäftskonten gibt es zwischen den verschiedenen Anbietern große Unterschiede. Die Kontoführungsgebühr pro Monat liegt zwischen null und mehr als 150 €. Auch für andere Bankdienstleistungen – etwa beleglose und beleghafte Buchungen, Überweisungen, Bargeldabhebungen, Kartenzahlungen oder Auslandstransaktionen – gelten sehr unterschiedliche Konditionen.
Kostenlose Geschäftskonten
Ein kostenloses Geschäftskonto haben derzeit nur 9 Banken und FinTechs im Portfolio. Dabei handelt es sich um die folgenden Geschäftskonten, mit denen sich die Anbieter explizit an Freiberufler und gewerbliche Einzelunternehmer wenden. Selbstverständlich stehen diese Kontomodelle auch Kleinunternehmern offen:
- FYRST Base
- Finom Solo
- N26 Business Standard
- Kontist Free
- GRENKE Business
- ING Business, Tarif S
- Vivid Money
- Die internationalen Anbieter Revolut und Wise (vorwiegend für Nutzer mit internationalen Geschäftsmodellen und Zahlungstransaktionen)
Auch für ein Business-Konto ohne Grundgebühr pro Monat fallen jedoch Zusatzkosten für Bargeldabhebungen, Kartenzahlungen und andere Bankgeschäfte an. Zudem ist das Inklusiv-Volumen für beleglose Buchungen pro Monat bei diesen Geschäftskonten teilweise sehr knapp bemessen – danach fallen pro Buchung zusätzliche Kosten an.
Ausschlaggebend für die Kontowahl – das Preis-Leistungs-Verhältnis des Kontos
Für die Auswahl des passenden Geschäftskontos für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende sollte daher nicht allein der Preis den Ausschlag geben. Wichtig ist insbesondere, dass der Leistungsumfang des Kontos den Anforderungen des eigenen Unternehmens möglichst passgenau entspricht, um zusätzliche Kosten gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden. Ein kostenpflichtiges Business-Konto kann daher auch für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende gegenüber einem kostenlosen Konto die bessere Wahl sein.
Die Wahl des richtigen Geschäftskontos für Kleinunternehmer & Kleingewerbe hängt stark vom Geschäftsmodell ab.
- Einzelhändler und Gastronomen profitieren von Filialbanken oder Anbietern mit günstigen Bargeldeinzahlungen.
- Online-Dienstleister und digitale Unternehmer fahren mit FinTech-Konten oft besser, da diese innovative Buchhaltungs- und Rechnungstools integrieren.
- Unternehmen mit vielen Auslandstransaktionen sollten auf günstige Fremdwährungsgebühren und Partnerbanken im Ausland achten.
So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten und sichern sich genau die Leistungen, die Sie im Tagesgeschäft benötigen.
Interessante Kontoangebote für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende
Kleinunternehmer und Gewerbetreibende können bei so gut wie allen Banken und FinTech-Anbietern ein Geschäftskonto eröffnen. Restriktionen für die Kontoeröffnung gibt es in der Praxis kaum. Die folgenden sechs Kontoangebote bieten diesen Business-Kunden leistungsstarkes Online-Banking im Webbrowser oder auf dem Smartphone und ein auf ihre Anforderungen abgestimmtes Leistungsspektrum.
FYRST
FYRST ist im Jahr 2019 unter dem Dach der Deutschen Bank entstanden. Für seine Leistungen kooperiert das Unternehmen eng mit der Muttergesellschaft und der Postbank.
Die beiden Geschäftskonten FYRST Base und FYRST Complete unterscheiden sich lediglich im Hinblick auf die Zahl der inkludierten geschäftlichen SEPA-Transaktionen und die Gebühren für bestimmte Leistungen voneinander. Ansonsten bieten FYRST Base und FYRST Complete den gleichen Leistungsumfang. In beiden Konten ist Software für Buchhaltung und Finanzverwaltung integriert. Zu den Konten gehören eine EC-Karte und eine Mastercard-Debitkarte. Wer eine echte Kreditkarte mit Überziehungsrahmen wünscht, kann eine Postbank Business Mastercard erhalten.
Ein Kontokorrentkredit und andere Finanzierungen sind möglich, wenn das FYRST Geschäftskonto seit mindestens einem Jahr besteht. Vor der Eröffnung eines Geschäftskontos wird durch FYRST eine Schufa-Auskunft eingeholt.
Das Kontomodell FYRST Base können Kleinunternehmer und Gewerbetreibende dauerhaft als kostenloses Geschäftskonto nutzen. FYRST Complete kostet 10 € pro Monat. Als Gründer können Sie im ersten Jahr Ihrer Geschäftstätigkeit das FYRST Gründerkonto mit den gleichen Leistungen wie das Complete-Konto eröffnen und für 12 Monate ohne Kontoführungsgebühren nutzen.
Finom
Finom ist ein niederländisches FinTech und seit Ende 2020 auch auf dem deutschen Markt aktiv. Seinen Kunden bietet es insgesamt 5 Geschäftskonten an, die mit Buchhaltungssoftware und Features für eine effiziente Rechnungsstellung ausgestattet sind. Ein Kontokorrentkredit und andere Finanzierungslösungen werden für die Finom Geschäftskonten bisher nicht angeboten, auch Fremdwährungstransaktionen gehören nicht zum Leistungsumfang. Bargeld-Einzahlungen und beleghafte Buchungen werden durch die Finom Geschäftskonten ebenfalls nicht unterstützt. Eine Schufa-Auskunft ist für die Kontoeröffnung nicht erforderlich, sodass das Konto bereits nach wenigen Minuten zur Verfügung steht. Alle Finom Konten sind mit einer VISA-Debitkarte ausgestattet.
Als Kleingewerbe-Konto eignen sich vorwiegend das kostenlose Geschäftskonto Finom Solo sowie das Kontomodell Finom Start mit einer Kontoführungsgebühr von 9 € pro Monat. Bei Abschluss eines Jahrestarifs reduziert sich die Gebühr auf 7 € pro Monat. Finom Solo ist auf einen Nutzer ausgelegt, für Finom Start sind 2 Nutzer vorgesehen. Für beleglose Buchungen gibt es monatliche Freikontingente.
Neben Finom Solo und Finom Start gibt es die Finom Konten Premium, Corporate und Enterprise. Sie kosten bei monatlicher Zahlung 28 €, 149 € oder 339 €, bei jährlicher Zahlung 24 €, 119 € oder 249 €.
N26 Bank
Mit ihren insgesamt 4 Geschäftskonten wendet sich die Berliner N26 Bank ausschließlich an Freiberufler und gewerbliche Einzelunternehmer. Unternehmen anderer Rechtsformen können kein N26 Business-Konto eröffnen. Wer bereits ein N26 Privatkonto besitzt, ist von der Eröffnung eines Geschäftskontos ebenfalls ausgeschlossen.
Die N26 Geschäftskonten kosten zwischen 0 und 16,90 € pro Monat. Beleglose Buchungen sind unabhängig vom gewählten Kontomodell in unbegrenzter Menge ohne Aufpreis möglich. Überweisungen werden in Echtzeit ausgeführt. Als zusätzliche Features stehen ein Dashboard und eine Einnahmen-Ausgaben-Statistik zur Verfügung. Ein Kontokorrentkredit ist bei ausreichender Bonität erhältlich. Auslandsüberweisungen werden im Rahmen einer Kooperation mit dem belgischen Finanzdienstleister Wise zu günstigen Konditionen abgewickelt. Dafür ist ein Wise-Zugang in die N26 App integriert. Auch bei der N26 Bank ist das Geschäftskonto nach dem Kontoantrag bereits in wenigen Minuten nutzbar.
Für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende sind die Geschäftskonten N26 Business Standard und N26 Business Smart eine gute Wahl. N26 Business Standard ist ein kostenloses Geschäftskonto, N26 Business Smart kostet 4,90 € pro Monat. Unterschiede zwischen den beiden Konten finden sich nur in wenigen Punkten. Hierzu gehören die Ausstattung mit Unterkonten und die Anzahl kostenloser Bargeldabhebungen pro Monat. Die N26 Bank gibt für ihre Konten Mastercard-Debitkarten aus. Im Kontomodell N26 Standard ist nur eine virtuelle Karte inklusive, eine physische Karte kann bei Bedarf gegen eine einmalige Gebühr von 10 € geordert werden.
N26 behält sich eine Schufa-Prüfung vor, führt diese jedoch nicht automatisch bei jedem Kontoantrag durch.
Qonto
Grundgebühr bei monatlicher Zahlung: 11 € (13,09 € mit MwSt.)
Der FinTech-Anbieter Qonto verfügt über eine französische Vollbanklizenz. Auf dem deutschen Markt ist er mit seinen insgesamt sechs Geschäftskonten seit 2019 präsent.
Die Kontomodelle Qonto Basic, Smart und Premium kosten bei jährlicher Zahlung 9 €, 19 € und 39 € pro Monat. Für das Basic-Konto gilt im ersten Jahr ein nochmals reduzierter Grundpreis. Die Konten orientieren sich an den Bedürfnissen von Freiberuflern, Einzelunternehmern und kleinen gewerblichen Unternehmen. Daneben gibt es die Kontomodelle Essential, Business und Enterprise, die sich vorrangig an Start-ups und größere Unternehmen wenden. Die Eröffnung eines Qonto Geschäftskontos ist ohne Schufa-Prüfung möglich. Neue Kunden nutzen ihr Konto für 30 Tage kostenlos.
Für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende eignet sich vorwiegend das Geschäftskonto Qonto Basic, das auf einen Nutzer ausgelegt ist. Für Qonto Smart sind maximal fünf Nutzer vorgesehen, was die Anforderungen an ein Kleingewerbe-Konto bereits deutlich übersteigen dürfte.
In allen Qonto Geschäftskonten sind Tools für Buchhaltung und Rechnungsstellung integriert. Zu ihren Pluspunkten gehören transparente und im Anbietervergleich günstige Konditionen, die auch für Auslandstransaktionen gelten, sowie großzügig bemessene Freikontingente für beleglose Buchungen. Ein Kontokorrentkredit gehört bei Qonto nicht zum Leistungsangebot, individuell vereinbarte Finanzierungen sind für Darlehenssummen zwischen 1.000 € und 200.000 € möglich. Für Kartentransaktionen steht eine Debit Mastercard (One-Card) zur Verfügung. Allerdings werden keine Bargeldeinzahlungen und beleghaften Transaktionen unterstützt.
Kontist
Das deutsche FinTech Kontist bietet seine Geschäftskonten neben Freiberuflern und Einzelunternehmern auch Unternehmen einiger weiterer Rechtsformen an. Die Basisversion Kontist Free ist kostenlos. Allerdings wird bei monatlichen Kontoumsätzen von weniger als 300 € (ein- und ausgehende Transaktionen) eine Nutzungsgebühr von 2 € fällig. Die Kontomodelle Kontist Start und Kontist Plus kosten 11 € und 25 € pro Monat. In alle Konten sind Tools für Rechnungsstellung und Belegverwaltung, eine automatische Steuerschätzung und Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung integriert. Das Kontomodell Kontist Plus enthält umfassende Funktionen für Buchhaltung und Steuer, einschließlich Umsatzsteuervoranmeldung und betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA).
Je nach Kontomodell bleiben pro Monat 5, 30 oder 100 SEPA-Überweisungen kostenlos. Die Konten sind mit virtuellen und physischen VISA-Debitkarten ausgestattet. Bei Kontist Free kosten eine virtuelle Karte allerdings 2 € im Monat.
Für die Eröffnung eines Kontist Business-Kontos ist keine Schufa-Prüfung nötig, sofern kein Kredit beantragt wird. Finanzierungen stellt Kontist ausschließlich Freiberuflern zur Verfügung. Verfügbar sind ein Kontokorrentkredit bis zu 3.000 € und Unternehmenskredite bis 50.000 €. Der Dispo muss innerhalb von 3 Monaten und eine Unternehmensfinanzierung innerhalb von 6 Monaten nach der Kontoeröffnung beantragt werden. Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen werden auch von den Kontist Geschäftskonten nicht unterstützt.
Freiberufler und Kleinunternehmer, die sich für ein Kontist Geschäftskonto interessieren, sollten abwägen, ob für sie aufgrund der Ausstattung mit Buchhaltungs- und Steuersoftware eines der beiden kostenpflichtigen Kontoangebote infrage kommt.
Freiberufler und Kleinunternehmer, die ein Kontist Geschäftskonto in Betracht ziehen, sollten prüfen, ob sich die erweiterten Funktionen für Buchhaltung und Steuer lohnen. Besonders das Kontist Plus-Modell ist in diesem Bereich sehr leistungsstark und bietet umfangreiche und zum Teil KI-gestützte Tools für eine effiziente Steuerorganisation und Finanzverwaltung.
Fazit
Geschäftskonten für Freiberufler und Kleinunternehmer gibt es bei zahlreichen Banken und FinTechs – mit teils stark unterschiedlichen Konditionen und Leistungen. Ein gründlicher Vergleich ist daher unverzichtbar.
Auch wenn für Freiberufler und Kleinunternehmer keine gesetzliche Geschäftskontopflicht besteht, sollten diese Unternehmer nicht auf ein separates Geschäftskonto verzichten. Es trennt private und geschäftliche Zahlungen, sorgt für Transparenz und reduziert den Aufwand für Buchhaltung und Steuer. Zudem bieten viele Geschäftskonten Zusatzfunktionen, die für ein privates Girokonto nicht verfügbar sind.
Kostenlose Geschäftskonten lohnen sich vor allem bei geringem Transaktionsvolumen. Bei häufigen Bargeldabhebungen oder vielen beleglosen Buchungen können Zusatzkosten den Kostenvorteil schnell aufzehren. Gratis-Konten bieten außerdem oft nur eingeschränkte Buchhaltungs- und Finanzverwaltungstools. Entscheidend für die Kontowahl sollte daher nicht allein der Preis, sondern die Anforderungen des eigenen Unternehmens und der Leistungsumfang des Kontos sein.
Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen können mit Ausnahme von FYRST zu günstigen Konditionen ausschließlich über Filialbanken abgewickelt werden. Kleinunternehmer und Gewerbetreibende mit regelmäßigem Bedarf an diesen Leistungen sollten ihr Geschäftskonto daher bei einer Filialbank eröffnen. Geschäftskonten, die sich auch gut für diese Kundengruppe eignen, haben etwa die Postbank und die Commerzbank im Programm.
Häufige Fragen zum Konto für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende
Nein. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Eröffnung eines Geschäftskontos nur für juristische Personen. Kapitalgesellschaften wie eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH, aber auch eingetragene Genossenschaften und Vereine müssen grundsätzlich ein Geschäftskonto führen.
Freiberufler und Solo-Selbstständige – und daher auch Kleinunternehmer und Gewerbetreibende – gelten dagegen als natürliche Personen und können theoretisch auch ihr privates Girokonto für geschäftliche Zahlungen nutzen. Allerdings verzichten sie damit auf die Trennung von privaten und geschäftlichen Transaktionen und einige weitere Vorteile eines separaten Geschäftskontos. Zudem schließen viele Banken die geschäftliche Nutzung privater Konten in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aus und behalten sich in solchen Fällen das Recht zur Kündigung des Kontos vor. Mit unserem Geschäftskonto-Vergleich finden Sie als Kleinunternehmer oder Gewerbetreibender ein Firmenkonto, das optimal zu Ihrem Unternehmen passt.
Der wichtigste Vorteil eines separaten Geschäftskontos besteht auch für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende darin, dass sie damit ihre privaten und geschäftlichen Zahlungen sauber voneinander getrennt verwalten können. Buchhaltung und Steuererklärungen werden durch ein Geschäftskonto stark vereinfacht. Viele FinTechs und Neobanken statten ihre Firmenkonten standardmäßig mit Buchhaltungssoftware und anderen digitalen Tools für die Verwaltung der geschäftlichen Finanzen aus.
In unserem Geschäftskonto-Vergleich haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Filteroptionen auszuwählen, sodass Sie sehr gezielt nach einem Geschäftskonto für Freiberufler, Kleinunternehmer und Gewerbetreibende suchen können, das Ihre Bedürfnisse umfassend erfüllt.
Geschäftskonten, die auf dem deutschen Markt verfügbar sind, bieten ihren Nutzern umfassende Sicherheit.
Guthaben auf einem Firmenkonto sind durch die deutsche und EU-weite gesetzliche Einlagensicherung bis zur Obergrenze von 100.000 € abgesichert. Einige Banken bieten durch ihre freiwillige Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e. V. deutlich höhere Sicherheiten.
Technisch sind Konten und Karten mit aktuellen Sicherheitsstandards – unter anderem 3D-Secure, 2-Faktor-Authentifizierung und modernen TAN-Verfahren – ausgestattet.
Als Kleinunternehmer oder Gewerbetreibender eröffnen Sie Ihr Geschäftskonto ganz einfach online. Auf der Webseite oder in der mobilen App geben Sie dafür Ihre persönlichen Daten, Ihre E-Mail-Adresse und einige Eckdaten zu Ihrer Selbstständigkeit an. Als Unterlagen für die Kontoeröffnung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, Ihre Steuernummer und als gewerblich Selbstständiger außerdem Ihre Gewerbeanmeldung.
Die Legitimation erfolgt in der Regel durch das Video-Ident-Verfahren, einige Banken bieten alternativ auch das Post-Ident-Verfahren an, wodurch die Kontoeröffnung allerdings etwas länger dauert. Bei einer Video-Ident-Legitimation können Sie Ihr Konto oft bereits nach wenigen Minuten nutzen. Die IBAN Ihres Kontos wird Ihnen per E-Mail oder App-Nachricht zugeschickt.