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Krankenversicherung für Selbstständige und Gründer

- Selbstständige und Freiberufler können grundsätzlich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
- Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen; die private Krankenversicherung nach Alter, Gesundheitszustand und Tarifumfang.
- Für Selbstständige gelten 2026 aktuelle Mindestbeiträge, Zusatzbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge.
- Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hat langfristige Folgen, etwa für Familienmitglieder, Krankengeld und einen späteren Wechsel.
In Gesprächen mit Gründern und Selbstständigen zeigt sich immer wieder, dass die Entscheidung für die gesetzliche oder private Krankenversicherung unterschätzt wird. Während die Beiträge zu Beginn der Selbstständigkeit oft im Vordergrund stehen, werden Themen wie Familienversicherung, Krankengeld, spätere Wechselmöglichkeiten oder die langfristige Entwicklung der Beiträge häufig erst Jahre später relevant. Deshalb lohnt es sich, die verschiedenen Optionen bereits vor der Gründung sorgfältig zu vergleichen und nicht ausschließlich auf die aktuellen Kosten zu achten.
Gesetzliche und private Krankenversicherung im Überblick
In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Auch Selbstständige und Freiberufler müssen daher über einen Krankenversicherungsschutz verfügen. Gleichzeitig ist der Abschluss einer Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Anders als Arbeitnehmer können Selbstständige grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Beide Systeme unterscheiden sich im Hinblick auf Beiträge, Leistungen und die langfristigen Folgen dieser Entscheidung. Gleichzeitig tragen Selbstständige ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge grundsätzlich allein, während Arbeitnehmer von einem Arbeitgeberzuschuss profitieren.
Welche Krankenversicherung besser geeignet ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Neben den Kosten spielen unter anderem Alter, Familienstand, Gesundheitszustand sowie die individuellen Anforderungen an den Versicherungsschutz eine wichtige Rolle.
Für selbstständige Künstler und Publizisten gelten Sonderregelungen, sofern sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind. Die KSK übernimmt – ähnlich wie ein Arbeitgeber bei Angestellten – einen Teil der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch reduziert sich die finanzielle Belastung sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.
Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) basiert auf dem Solidarprinzip. Die Beiträge orientieren sich grundsätzlich am Einkommen der versicherten Person. Die Leistungen sind weitgehend gesetzlich geregelt und unterscheiden sich nur durch Zusatzangebote der gesetzlichen Krankenkassen.
Grundprinzip der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) basiert auf dem Äquivalenzprinzip. Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten zum Eintrittszeitpunkt, dem Leistungsumfang des gewählten Tarifs und gegebenenfalls einem vertraglich vereinbarten Selbstbehalt. PKV-Versicherte können ihren Versicherungsschutz im Vergleich zur GKV individueller gestalten und den Leistungsumfang an ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.
Familienversicherung
Ein wichtiger Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung. Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Maßgeblich ist dabei das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen. Im Jahr 2026 liegt die allgemeine Einkommensgrenze bei 565 € monatlich. Für Personen mit einem Minijob gilt die höhere Minijob-Grenze von 603 € monatlich. Kinder können bis zum 25. Lebensjahr familienversichert bleiben, solange sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Auszubildende in einer dualen Berufsausbildung sind selbst krankenversicherungspflichtig und können nicht über die Familienversicherung versichert werden.
In der privaten Krankenversicherung gibt es dagegen keine Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag.
Wechselmöglichkeiten zwischen GKV und PKV
Selbstständige können jederzeit und unabhängig von Einkommensgrenzen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Der umgekehrte Weg ist deutlich schwieriger. In der Praxis gelingt die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur, wenn die Selbstständigkeit aufgegeben oder nur noch nebenberuflich ausgeübt und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird.
Voraussetzung für die Rückkehr in die GKV als Arbeitnehmer ist, dass das Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, die 2026 bei 77.400 € pro Jahr oder 6.450 € monatlich liegt. Eine weitere Möglichkeit besteht über die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Ehepartners, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht mehr möglich.
GKV und PKV im Vergleich
| Kriterium | Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) |
|---|---|---|
| Grundprinzip | Solidarprinzip | Äquivalenzprinzip |
| Beiträge | Abhängig vom Einkommen | Abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Tarif |
| Leistungen | Gesetzlich festgelegt | Vertraglich vereinbart |
| Familienversicherung | Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden | Für jede versicherte Person ist ein eigener Beitrag erforderlich |
| Gesundheitsprüfung | Nein | Ja, vor Vertragsabschluss |
| Krankengeld | Optional für Selbstständige wählbar | Je nach Tarif vereinbar |
| Wechselmöglichkeiten | Wechsel in die PKV unter bestimmten Voraussetzungen möglich | Rückkehr in die GKV häufig nur eingeschränkt möglich |
| Pflegeversicherung | Gesetzliche Pflegeversicherung | Private Pflegepflichtversicherung |
| Beitragsentwicklung | Orientierung am Einkommen und den Beitragssätzen der Krankenkassen | Abhängig von Tarifentwicklung, Alterungsrückstellungen und Kostenentwicklung |
Selbstständige und Freiberufler in der Krankenversicherung
Die Krankenversicherung gehört zu den wichtigsten persönlichen Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Viele Gründer achten zunächst vor allem auf die monatlichen Beiträge. Langfristig spielen jedoch auch Faktoren wie Familienversicherung, Krankengeld, Beitragsentwicklung sowie spätere Wechselmöglichkeiten eine wichtige Rolle.
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die Beiträge sind einkommensabhängig und steigen oder sinken entsprechend der längerfristigen wirtschaftlichen Entwicklung der selbstständigen Tätigkeit. Gerade bei schwankenden oder schwer planbaren Einkünften kann dies ein Vorteil sein. Darüber hinaus profitieren gesetzlich Versicherte von der Familienversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung eignet sich insbesondere für Selbstständige mit Familie, für Gründer mit noch unsicheren Einkommensverhältnissen sowie für Personen, die Wert auf eine einkommensabhängige Beitragsberechnung legen.
Bei kontinuierlich hohem Einkommen müssen Selbstständige jedoch auch mit hohen Beiträgen rechnen, die nicht durch einen Arbeitgeberanteil abgefedert werden.
- Einkommensabhängige Beiträge
- Familienversicherung für Ehepartner und Kinder möglich
- Keine Gesundheitsprüfung vor Versicherungsbeginn
- Höhere Beiträge bei dauerhaft hohem Einkommen
- Keine individuellen Gestaltungsmöglichkeiten
- Zusätzliche Leistungen nur über private Zusatzversicherungen
Private Krankenversicherung für Selbstständige
Die private Krankenversicherung ermöglicht eine individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes und bietet eine große Tarifvielfalt. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich die Beiträge nicht am laufenden Einkommen. Dadurch können insbesondere Selbstständige mit höheren Einkünften von kalkulierbaren Beiträgen profitieren.
Die private Krankenversicherung eignet sich für dauerhaft gut verdienende Selbstständige, Alleinstehende oder Personen, die besonderen Wert auf individuelle Leistungen und Tarifgestaltung legen.
Vor einem Wechsel sollten jedoch die langfristigen Folgen der Entscheidung berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere die eingeschränkten Wechselmöglichkeiten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, die Absicherung von Familienangehörigen über eigene Verträge sowie die langfristige Finanzierbarkeit der Beiträge.
- Individuell gestaltbarer Versicherungsschutz
- Große Tarifvielfalt
- Umfangreiche Leistungsoptionen
- Beiträge unabhängig vom laufenden Einkommen
- Gesundheitsprüfung vor Versicherungsbeginn
- Keine Familienversicherung
- Erschwerte Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
- Langfristige Finanzierbarkeit der Beiträge muss berücksichtigt werden
Krankenversicherung und Rechtsform
Die Rechtsform hat grundsätzlich keinen Einfluss darauf, ob eine selbstständige Person gesetzlich oder privat krankenversichert sein kann.
Freiberufler, Einzelunternehmer, die Gesellschafter von Personengesellschaften wie GbR oder OHG sowie von Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG gelten grundsätzlich als Selbstständige und haben Wahlfreiheit zwischen den beiden Versicherungssystemen.
Kosten für Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sollten bei der Planung einer Selbstständigkeit berücksichtigt werden. Die Höhe der Beiträge hängt vom gewählten Versicherungssystem und insbesondere in der privaten Krankenversicherung auch von den persönlichen Voraussetzungen des Versicherten ab.
Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen setzen sich die Beiträge aus dem allgemeinen Beitragssatz, dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse sowie den Beiträgen zur Pflegeversicherung zusammen.
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 14,6 %. Selbstständige können alternativ den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % wählen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag.
Zusätzlich erheben die gesetzlichen Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %.
Für die Berechnung der Beiträge gelten Mindest- und Höchstgrenzen. Die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage liegt 2026 bei einem Einkommen von 1.318,33 € monatlich. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestbeitrag zur Krankenversicherung von rund 223 € bis 236 €, abhängig von Krankenkasse und Krankengeldanspruch.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 € monatlich. Daraus ergeben sich Höchstbeiträge zur Krankenversicherung von rund 982 € bis 1.017 € monatlich.
GKV-Beitragsberechnung für Selbstständige
Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen orientieren sich die Beiträge an den tatsächlichen Einkünften. Zu Beginn einer Selbstständigkeit liegen häufig noch keine aktuellen Steuerbescheide vor. In diesem Fall setzt die Krankenkasse die Beiträge zunächst vorläufig fest. Als Grundlage für diese vorläufige Einstufung dienen bei Gründern häufig die Angaben im Businessplan.
Sobald ein Steuerbescheid vorliegt, erfolgt eine Überprüfung der Beitragsberechnung. Dadurch kann es sowohl zu Nachzahlungen als auch zu Erstattungen kommen.
Kosten der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine einkommensabhängigen Mindest- oder Höchstbeiträge. Die Beitragshöhe wird individuell berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss
- Leistungsumfang des gewählten Tarifs
- Vereinbarter Selbstbehalt
- Besondere berufliche oder private Risikofaktoren
Je nach Tarif und persönlicher Situation können die Beiträge sowohl unter als auch über den Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
Pflegeversicherung für Selbstständige
Auch die Pflegeversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Selbstständige müssen daher unabhängig von ihrer Krankenversicherung eine Pflegeversicherung abschließen und die Beiträge vollständig selbst tragen.
Gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen die Beiträge zur Pflegeversicherung einkommensabhängig. Der allgemeine Beitragssatz liegt 2026 bei 3,6 % des beitragspflichtigen Einkommens. Für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr gilt ein zusätzlicher Beitragszuschlag von 0,6 %, sodass sich ein Gesamtbeitrag von 4,2 % ergibt.
Für Eltern mit mindestens 2 Kindern unter 25 Jahren gelten in der gesetzlichen Pflegeversicherung Beitragsabschläge. Der Beitragssatz reduziert sich ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Der maximale Abschlag wird ab dem fünften Kind erreicht. Die folgende Tabelle zeigt die Beitragssätze nach Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.
| Anzahl der Kinder | Beitragssatz 2026 |
|---|---|
| Kinderlos (ab 23 Jahren) | 4,2 % |
| 1 Kind | 3,6 % |
| 2 Kinder | 3,35 % |
| 3 Kinder | 3,10 % |
| 4 Kinder | 2,85 % |
| 5 oder mehr Kinder | 2,6 % |
Für privat Krankenversicherte besteht die Pflicht zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Die Leistungen entsprechen grundsätzlich dem gesetzlichen Leistungsniveau. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern werden individuell kalkuliert.
Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Wer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus gründet, verliert mit Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit die bisherige Pflichtversicherung über die Agentur für Arbeit. Gründer müssen sich anschließend selbst gesetzlich oder privat krankenversichern.
Bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe weiterhin nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dabei wird nicht nur der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt. Auch der ALG-I-Anteil des Gründungszuschusses zählt als beitragspflichtige Einnahme. Die zusätzliche Pauschale von 300 € monatlich für die soziale Absicherung bleibt dagegen beitragsfrei.
Zusatzversicherungen für Selbstständige
Neben der Kranken- und Pflegeversicherung können weitere gesundheitsbezogene Versicherungen sinnvoll sein. Welche Absicherung benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation, dem Einkommen und dem individuellen Risiko ab.
Krankentagegeldversicherung
Für viele Selbstständige gehört die Krankentagegeldversicherung zu den wichtigsten Ergänzungen des Krankenversicherungsschutzes. Sie soll Einkommensausfälle ausgleichen, wenn die selbstständige Tätigkeit aufgrund einer längeren Krankheit nicht ausgeübt werden kann.
Gesetzlich versicherte Selbstständige können zwischen einer Krankenversicherung mit oder ohne Krankengeldanspruch wählen. Beim allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % besteht Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag. Dieses beträgt maximal 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Der Höchstsatz liegt 2026 bei 135,63 € pro Tag (rund 4.068 € pro Monat). Wer den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % wählt, hat keinen Anspruch auf Krankengeld.
Eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung ermöglicht eine frühere Absicherung bei längerer Krankheit – je nach Tarif beispielsweise ab dem 8. oder 15. Krankheitstag. Ab dem 43. Krankheitstag kann sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen.
In der privaten Krankenversicherung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Krankengeld. Einkommensausfälle können daher nur über eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abgesichert werden. Zwar enthalten einzelne PKV-Tarife diesen Baustein bereits, der Regelfall ist jedoch ein separater Abschluss. Die Höhe des Krankentagegeldes kann innerhalb bestimmter Grenzen individuell vereinbart werden und orientiert sich am tatsächlichen Einkommen.
Weitere Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte können ihren Versicherungsschutz bei Bedarf durch private Zusatzversicherungen erweitern. Von Bedeutung sind hier insbesondere:
- Ambulante Zusatzversicherung: Ergänzt den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung im ambulanten Bereich. Je nach Tarif können beispielsweise alternative Heilmethoden, zusätzliche Vorsorgeleistungen, Zuschüsse für Sehhilfen oder Leistungen auf Privatpatientenniveau eingeschlossen sein.
- Zahnzusatzversicherung: Ergänzt Leistungen für Zahnersatz, Implantate oder hochwertige Zahnbehandlungen.
- Krankenhauszusatzversicherung: Ermöglicht die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
- Private Pflegezusatzversicherung: Schließt Versorgungslücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und kann die finanzielle Belastung im Pflegefall reduzieren.
- Wie hoch sind die voraussichtlichen Einkünfte aus der Selbstständigkeit?
- Besteht bereits eine Familie oder ist Familienplanung ein Thema?
- Ist die beitragsfreie Familienversicherung wichtig?
- Welche Leistungen werden tatsächlich benötigt?
- Wie wichtig sind kalkulierbare Beiträge im Alter?
- Soll die Möglichkeit einer späteren Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erhalten bleiben?
- Besteht Bedarf an zusätzlichen Absicherungen wie Krankentagegeld oder Berufsunfähigkeitsschutz?
Fazit
Ob für Selbstständige und Gründer die gesetzliche oder die private Krankenversicherung besser geeignet ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation, den Einkommensverhältnissen und dem gewünschten Leistungsumfang ab.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet insbesondere bei Familien, schwankenden Einkünften und dem Wunsch nach einkommensabhängigen Beiträgen Vorteile. Die private Krankenversicherung kann dagegen für dauerhaft gut verdienende Selbstständige und Personen mit hohen Ansprüchen an den Versicherungsschutz interessant sein.
Meiner Erfahrung nach wird die Entscheidung häufig zu stark auf die aktuellen Beiträge reduziert. Für die langfristige Zufriedenheit mit der gewählten Krankenversicherung sind jedoch oft andere Faktoren entscheidend, etwa die Familienversicherung, der gewünschte Leistungsumfang oder spätere Wechselmöglichkeiten. Deshalb sollte die Entscheidung möglichst frühzeitig und auf Basis der persönlichen Situation getroffen werden.
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Ja. Selbstständige und Freiberufler können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Anders als Arbeitnehmer unterliegen sie dabei grundsätzlich keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer können nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen die jeweils geltende Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
Die Kosten hängen vom gewählten Versicherungssystem ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge grundsätzlich nach dem Einkommen. In der privaten Krankenversicherung spielen für die Kosten primär Alter und Gesundheitszustand zum Eintrittszeitpunkt sowie die Tarifwahl eine Rolle.
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In der Regel ist dafür die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erforderlich. Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung meist nicht mehr möglich.
Grundsätzlich ja. Bei Selbstständigen führen längere Krankheitsphasen automatisch zu Einkommensausfällen. Gesetzlich Versicherte erhalten Krankengeld frühestens ab dem 43. Krankheitstag. Privatversicherte müssen Krankentagegeld in der Regel gesondert absichern.
Neben der Kranken- und Pflegeversicherung kann insbesondere eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Je nach Tätigkeit kommen außerdem Versicherungen wie eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung infrage. Welche Absicherungen benötigt werden, hängt von der individuellen beruflichen Situation ab.



