Geschäftskonto kündigen

Die Gründe, warum Unternehmer ihr Geschäftskonto kündigen, sind im Einzelnen sehr unterschiedlich sein. Möglicherweise wünschen Sie sich ein kostenloses Konto, besseren Service oder ein Firmenkonto mit größerem Leistungsumfang. Die Kündigung eines Geschäftskontos geht schnell und unkompliziert vonstatten. Trotzdem sind dabei einige Regeln zu beachten. Sinnvoll ist, wenn Sie auch das alte Geschäftskonto noch für einige Zeit behalten, bis Sie sicher sind, dass alle Transaktionen auf diesem Konto abgewickelt sind.
von Charlotte Ruzanski
Geschäftskonto kündigen
Geschäftskonto kündigen – so gehen Sie vorFoto: iStock

Geschäftskonto kündigen – am besten in sechs Schritten

Wenn Sie Ihr Geschäftskonto kündigen wollen, empfehlen wir die folgenden sechs Schritte:

  1. Neues Geschäftskonto eröffnen
  2. Geld auf das neue Firmenkonto einzahlen – jedoch ausreichend Guthaben auf dem bisherigen Konto belassen, um offene Zahlungen und Lastschriften zu bedienen
  3. Daueraufträge im bisherigen Firmenkonto löschen
  4. Kunden und alle anderen Zahlungspartner über die neue Bankverbindung informieren
  5. Das neue Geschäftskonto umfassend testen
  6. Das alte Geschäftskonto kündigen.

Sinnvoll ist somit, das bisherige Geschäftskonto noch einige Monate weiterzuführen. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass keine Schwierigkeiten durch zurückgegangene Zahlungsaufträge entstehen und alle Ihre Geschäftspartner über den Kontowechsel informiert sind. Auf dem alten Konto sollten Sie dafür ein angemessenes Guthaben belassen. Gleichzeitig gewinnen Sie Zeit, um herauszufinden, ob das neue Business-Konto Ihre Anforderungen ohne Abstriche erfüllt und können, falls erforderlich, nach Alternativen suchen.

Die Löschung oder Änderung von Lastschriften und Daueraufträgen können in der Regel online vorgenommen werden. Falls Sie Ihr bisheriges Geschäftskonto bei einer Filialbank führen, kann dafür jedoch auch ein Termin in einer Bankfiliale nötig sein.

Auf der Unternehmenswebseite, im Online-Shop, in E-Mails und allen anderen relevanten Unterlagen – beispielsweise Briefpapier oder Rechnungsvorlagen – muss die neue Bankverbindung selbstverständlich ebenfalls eingetragen werden.

Wichtig:

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kontoauszüge und andere Kontounterlagen auch nach der Kündigung des Geschäftskontos für zehn Jahre aufzubewahren sind. Von Bedeutung sind sie vorwiegend für Steuerangelegenheiten. Zulässig ist auch eine digitale Archivierung.

Ein neues Konto finden

Bevor Sie Ihr bisheriges Business-Konto kündigen, sollten Sie verschiedene Geschäftskonten recherchieren und vergleichen. Die Konditionen der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich zum Teil erheblich. Zudem sollte das neue Konto die Anforderungen Ihres Unternehmens optimal erfüllen. Relevante Punkte sind hier nicht nur die monatlichen Gebühren für das Geschäftskonto, sondern auch Freikontingente für beleglose Buchungen, Kosten für Einzeltransaktionen und Zusatzleistungen, die das Konto bietet.

Leistungsstarke Business-Konten finden Sie bei Filialbanken, Direktbanken und FinTechs. Zwischen diesen Anbietern finden sich einige Unterschiede im Hinblick auf den Leistungsumfang:

Filialbanken

Die Stärken von Filialbanken wie der Commerzbank, der Postbank, aber auch der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken im Geschäftskunden-Segment liegen in persönlicher Beratung und Betreuung sowie im Angebot differenzierter Finanzierungslösungen inklusive des Zugangs zu öffentlichen Fördermitteln. Bei Filialbanken können Unternehmen aller Rechtsformen ein Geschäftskonto eröffnen.

Empfehlenswert ist ein solches Konto auch, wenn Unternehmer auf häufige Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen angewiesen sind. Die alltägliche Kontoführung erfolgt durch browserbasiertes Online-Banking oder mit mobilen Apps.

Auch die Geschäftskonten der Filialbanken lassen sich heute problemlos als Online-Konto führen.

Neobanken, FinTechs und Direktbanken

Vor allem in den vergangenen Jahren haben Neobanken und FinTechs ein neues Marktsegment für Business-Konten geschaffen. Ihre Online-Konten sind in hohem Maße auf die Anforderungen von Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und kleinen Unternehmen zugeschnitten. Zu ihrem Leistungsumfang gehören häufig digitale Tools für Buchhaltung, Rechnungsstellung und Finanzverwaltung. Einige FinTechs – beispielsweise FYRST, Finom, Qonto oder Holvi – stellen ihre Angebote Unternehmen aller gängigen Rechtsformen zur Verfügung. Andere Anbieter wie Kontist oder die N26 Bank wenden sich mit ihrem Angebot ausschließlich an Freiberufler und Einzelunternehmer.

Anders als Filialbanken haben Neobanken und FinTechs zum Teil auch ein kostenloses Firmenkonto oder ein Geschäftskonto ohne Schufa im Programm.

Im Gegensatz zu Neobanken und FinTechs bieten klassische Direktbanken nur in wenigen Fällen ein Geschäftskonto an. Der Leistungsumfang dieser Konten beschränkt sich auf klassische Bankgeschäfte.

Ein Geschäftskonto bei Direktbanken, Neobanken und FinTechs ist ein reines Online-Konto. Support erhalten Sie per Kontaktformular oder E-Mail, telefonisch und in Life-Chats.

Das alte Geschäftskonto kündigen – der Ablauf

Die Kündigung Ihres bisherigen Geschäftskontos nehmen Sie schriftlich vor. In welcher Form Sie den Anbieter Ihres alten Geschäftskontos darüber in Kenntnis setzen müssen, legen die Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest. Filialbanken erwarten oft eine schriftliche Kündigung in Papierform, bei FinTechs ist oft auch eine Kündigung per E-Mail möglich. Zum Teil kann die Kontokündigung auch durch ein entsprechendes Formular im Online-Banking erfolgen. Im Rahmen der Kündigung ist auch die neue Bankverbindung anzugeben.

Schriftliche Kündigung – gegebenenfalls mit Mustervorlage

Das Kündigungsschreiben für ein Geschäftskonto muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Name/Firmenname und Anschrift des Kontoinhabers
  • Name und Anschrift der kontoführenden Bank
  • Angabe der bestehenden Bankverbindung (IBAN, BIC)
  • Anschreiben: Bitte um fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und schriftliche Bestätigung der Kontokündigung
  • Angabe der neuen Bankverbindung
  • Gegebenenfalls Bitte um Überweisung von Restguthaben auf das neue Firmenkonto
  • Abschlussformel („mit freundlichen Grüßen“)
  • Unterschriften aller Kontoinhaber/zeichnungsberechtigten Personen.

Über die Kontokündigung können Sie Ihre alte Bank problemlos auch mit einer Mustervorlage in Kenntnis setzen. In das vorformulierte Kündigungsschreiben müssen lediglich die Daten des Kontoinhabers sowie die alte und neue Bankverbindung eingetragen werden.

Kündigungsfristen

Laut Paragraf 675h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Geschäftskonten mit sofortiger Wirkung und ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Wenn Ihr altes Geschäftskonto bereits seit langer Zeit besteht, kann in den AGB der Bank jedoch noch eine Kündigungsfrist vorgesehen sein. In diesem Fall sollten Sie die Auflösung des Kontos mit monatlicher Kündigungsfrist verlangen.

Kontoauflösung – durch den Kontoinhaber oder zeichnungsberechtigte Personen

Freiberufler und Einzelunternehmer führen ihr Business-Konto als alleinige Kontoinhaber. Ihr Geschäftskonto kündigen können sie selbst, ohne die Beachtung weiterer Regeln.

Bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften muss der gesetzliche Vertreter des Unternehmens die Kontokündigung in die Wege leiten. Dabei kann es sich um zeichnungsberechtigte Gesellschafter, den Geschäftsführer oder ein Vorstandsmitglied handeln, die als Kontoinhaber agieren.

In der Regel reicht es aus, wenn die Kündigung durch eine zeichnungsberechtigte Person erfolgt. Ausnahmen bestehen bei sogenannten Und-Konten, bei denen sämtliche Kontoverfügungen nur durch alle zeichnungsberechtigten Personen gemeinsam vorgenommen werden können. Grundsätzlich ist es auch möglich, im Gesellschaftsvertrag abweichende Vereinbarungen über die Befugnis zur Kontokündigung zu treffen.

Generell gilt, dass bei Unternehmen für die Eröffnung oder die Kündigung von Business-Konten eine Prokura nach HGB erforderlich ist, über die etwa Gesellschafter und Geschäftsführer verfügen. Eine Bankvollmacht reicht dafür nicht aus, sodass die Kündigung nicht an Mitarbeiter übertragen werden kann.

Auflösungsberechtigungen abhängig von der Rechtsform

Abhängig von der Rechtsform dürfen die folgenden Personen als Kontoinhaber oder gesetzliche Vertreter des Unternehmens ein Geschäftskonto kündigen:

  • Freiberufler und Einzelunternehmer: Kontoinhaber
  • Personengesellschaften: vertretungsberechtigter Gesellschafter
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): vertretungsberechtigter Gesellschafter
  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Geschäftsführer
  • Aktiengesellschaft (AG): Vorstand, Direktor.

Fazit zur Kontokündigung

Die Kündigung Ihres Geschäftskontos sollten Sie gut vorbereiten – inklusive einer ausführlichen Testphase für das neue Konto und die neue Bank.

Die Kontokündigung muss in Schriftform erfolgen. Optional können Sie dafür eine Mustervorlage verwenden. Kündigungsfristen sind für Geschäftskonten nur selten vorgesehen. Im Kündigungsschreiben können Sie formulieren, dass Sie das Konto zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchten – in der Praxis geht es dabei fast immer um eine unmittelbare Kündigung.

Eine Bestätigung über die Kündigung erhalten Sie nicht in jedem Fall – ihre Ausstellung hängt von der diesbezüglichen Politik der Banken ab. In Ihrem Kündigungsschreiben sollten Sie eine solche Bestätigung trotzdem verlangen.

Wichtig ist vor allem, dass Sie alle Zahlungspartner über das neue Konto informieren. Ihr altes Geschäftskonto sollten Sie erst nach einer Übergangsphase endgültig schließen.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Kontokündigung und Kontowechsel können aus vielen Gründen sinnvoll sein – typische Gründe bestehen in den folgenden Punkten:

  • Sie benötigen ein leistungsstärkeres Konto.
  • Sie wünschen sich ein Geschäftskonto mit zusätzlichen Features.
  • Die kontoführende Bank hat die Preise erhöht.
  • Ein kostenloses Firmenkonto reicht für Ihre Zwecke aus.
  • Sie geben Ihre Firma auf.

Die Kontokündigung selbst ist kostenlos. Benachrichtigungen an Kunden, Geschäftspartner und Behörden können meist per E-Mail vorgenommen werden. Kosten entstehen dann, wenn die neue Bankverbindung auf Print-Unterlagen angegeben werden muss.

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Leistungsstarke Angebote für Geschäftskunden finden Sie bei Filialbanken ebenso wie bei Direktbanken und FinTechs. Ausschlaggebend für die Kontowahl sind die Anforderungen Ihres Unternehmens. Falls Sie an einem kostenlosen Firmenkonto interessiert sind, kommen dafür jedoch ausschließlich Konten beí Direktbanken und FinTechs in Betracht.

Am besten definieren Sie zunächst Ihre Erwartungen an das neue Konto. Anhand dieser Kriterien vergleichen Sie dann infrage kommende Angebote.

Über Ihr neues Konto müssen Sie die folgenden Personen und Institutionen informieren:

  • Intern: Buchhaltung, alle anderen für finanzielle Angelegenheiten zuständigen Mitarbeiter
  • Kunden
  • Lieferanten
  • Großhändler
  • Finanzamt
  • IHK
  • Steuerberater
  • Versicherungsgesellschaften
  • Andere Banken, sofern Sie Ihr altes Geschäftskonto dort als Referenzkonto angegeben haben.

Viele Anbieter von Geschäftskonten bieten neuen Kunden einen kostenlosen Kontowechselservice an. Die neue Bank oder das FinTech informiert dann eigenständig alle permanenten Zahlungspartner über die Änderung der Bankverbindung. Daueraufträge und Lastschriften werden umgestellt. Durch einen Kontowechselservice sparen Sie somit Zeit und Arbeitsaufwand.

Sie können Ihre bisherige Bank um die Überweisung von Restguthaben auf Ihr neues Business-Konto bitten oder den Transfer selbst vornehmen. FinTechs akzeptieren eine Kontokündigung oft erst dann, wenn sich auf dem alten Firmenkonto kein Restguthaben mehr befindet.

Über die Autorin
Charlotte Ruzanski
Charlotte Ruzanski hat nach ihrem Bachelor-Studium der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft / Skandinavistik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau im Sommersemester 2013 ihren Master der allgemeinen Sprachwissenschaft abgeschlossen. Seit Oktober 2013 ist sie Teil der Redaktion der qmedia GmbH.