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Darf ich ein Privatkonto als Geschäftskonto nutzen?

Nicht alle Unternehmer müssen gesetzlich ein Geschäftskonto eröffnen. Natürliche Personen wie Freiberufler und Einzelunternehmer können grundsätzlich auch ihr Privatkonto für geschäftliche Zahlungen nutzen. In der Praxis ist davon jedoch häufig abzuraten, da viele Banken die geschäftliche Nutzung privater Girokonten ausschließen und ein separates Geschäftskonto die Organisation der Finanzen erheblich erleichtern kann.
Geschrieben von
Janine El-Saghir
Privatkonto als Geschäftskonto nutzen
Privatkonto als Geschäftskonto nutzen – für Unternehmer nicht empfehlenswertFoto: jacoblund / iStock
Privatkonto als Geschäftskonto nutzen: Essentials
  • Rechtlich ist die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos für Freiberufler und Einzelunternehmer grundsätzlich möglich.
  • In der Praxis schließen viele Banken die geschäftliche Nutzung privater Girokonten aus.
  • Ein separates Geschäftskonto erleichtert die Verwaltung geschäftlicher Finanzen und reduziert den Aufwand bei Buchhaltung und Steuern.
  • Für GmbH, UG und andere Kapitalgesellschaften ist ein Geschäftskonto zwingend erforderlich und muss bereits während der Gründung eröffnet werden.

Notiz der Autorin

Ich begleite seit mehr als 15 Jahren Gründer, Freiberufler und Selbstständige bei Finanz- und Bankthemen. In der Praxis begegnen mir regelmäßig Unternehmer, die ihr Privatkonto zunächst weiter nutzen und erst bei einer Kontoprüfung, steuerlichen Rückfragen oder der Aufforderung zur Umstellung durch die Bank reagieren. Rechtlich ist die Nutzung eines Privatkontos in vielen Fällen zwar möglich. Im Geschäftsalltag führt die fehlende Trennung privater und geschäftlicher Zahlungen jedoch häufig zu zusätzlichem Aufwand in der Buchhaltung und bei steuerlichen Nachweisen. In vielen Fällen hätte ein separates Geschäftskonto von Anfang an die Buchhaltung vereinfacht und für eine klarere Trennung privater und geschäftlicher Finanzen gesorgt.

Geschäftskonto-Pflicht nach Rechtsform

Ob ein Privatkonto ausreicht oder ein Geschäftskonto erforderlich ist, hängt maßgeblich von der Rechtsform ab. Die folgende Übersicht zeigt, für welche Unternehmensformen ein Geschäftskonto gesetzlich vorgeschrieben ist und wann die Eröffnung zumindest dringend zu empfehlen ist.

Rechtsform Nutzung eines Privatkontos möglich? Geschäftskonto erforderlich oder empfohlen?
Freiberufler Ja Empfohlen
Einzelunternehmer Ja Empfohlen
Kleinunternehmer Ja Empfohlen
GbR Nein Erforderlich
e.K. Ja Dringend empfohlen
UG (haftungsbeschränkt) Nein Erforderlich
GmbH Nein Erforderlich
e.V. Nein Erforderlich
eG Nein Erforderlich

Das Privatkonto als Geschäftskonto nutzen – nur für natürliche Personen möglich

Ihr Privatkonto als Geschäftskonto zu nutzen, gestattet der Gesetzgeber ausschließlich natürlichen Personen. Neben privaten Konsumenten gehören hierzu Freiberufler, Solo-Selbstständige sowie die Gesellschafter von nicht registerpflichtigen Personengesellschaften, für die keine Geschäftskonto-Pflicht besteht. Ob sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen oder Kleinunternehmer sind, spielt dabei keine Rolle. Das Finanzamt toleriert für diese Gruppen die Nutzung des Privatkontos für geschäftliche Zwecke.

Anders sehen das jedoch die meisten Banken: In ihren AGB wird die geschäftliche Nutzung des Privatkontos so gut wie immer ausgeschlossen – wer dagegen verstößt, riskiert im schlimmsten Fall die Kontokündigung.

Zudem stellt diese Regelung nicht von der Nachweispflicht gegenüber dem Fiskus frei. Umsätze und Gewinne weist diese Gruppe durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus, auf deren Basis ihre Steuerlast berechnet wird. Voraussetzung dafür sind eine ordnungsgemäße Buchführung und entsprechend eine korrekte und lückenlose Buchhaltung des Unternehmens. Wenn Sie Ihr Privatkonto als Geschäftskonto nutzen, ist dafür deutlich größerer Aufwand als bei einem separaten Business-Konto nötig. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen wächst und die Anforderungen an Buchhaltung, Dokumentation und steuerliche Nachweise zunehmen.

Kapitalgesellschaften – etwa GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) – gelten dagegen als juristische Personen. Damit unterliegen sie der gesetzlichen Geschäftskonto-Pflicht. Der Grund dafür liegt darin, dass die Haftung von Kapitalgesellschaften auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist – die Gesellschafter haften im Regelfall für Verbindlichkeiten nicht mit ihrem persönlichen Vermögen.

Auch ihre vollständige Geschäftsfähigkeit erlangen Kapitalgesellschaften erst durch die Eröffnung eines Firmenkontos. Die Gründer zahlen zunächst das Stammkapital der Gesellschaft auf das Geschäftskonto ein. Der Eintrag ins Handelsregister und damit der Gründungsabschluss können erst beantragt werden, wenn dem Notar der Kontoauszug über diese Zahlung vorliegt.

Um Haftungsansprüche vollständig und juristisch korrekt zu bedienen, ist auch für eingetragene Genossenschaften und Vereine das Führen eines Geschäftskontos gesetzlich vorgeschrieben.

Eingetragene Kaufleute sind zwar Einzelunternehmer und unterliegen der unbegrenzten und persönlichen Haftung mit ihrem Privatvermögen; eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos besteht jedoch nicht. Aufgrund der Buchführungs- und Dokumentationspflichten sowie der Eintragung ins Handelsregister ist ein separates Geschäftskonto in der Praxis dennoch dringend zu empfehlen.

Warum Sie auch als Freiberufler oder Selbstständiger ein Geschäftskonto führen sollten

Existenzgründer, für die keine Geschäftskonto-Pflicht gilt, meinen oft, dass sie in relevantem Umfang Kosten sparen können, wenn sie ihr Privatkonto als Geschäftskonto nutzen – die Banken bieten für ein Privatkonto im Vergleich zu Geschäftskonten günstigere Konditionen. Hiermit verschenken sie jedoch wichtige Vorteile, die mit einem Geschäftskonto verbunden sind.

Zusätzliche Kosten für die Kontoführung sind kein sinnvoller Grund, um auf ein separates Geschäftskonto zu verzichten. Gründer und Unternehmer finden auf dem Markt zahlreiche Angebote für Geschäftskonten mit günstigen Konditionen. Unser Geschäftskonto-Vergleich hilft Ihnen, ein Firmenkonto mit einem für Ihr Unternehmen optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Vor allem für Freiberufler und Solo-Selbstständige mit einem digitalen Business, die pro Monat nur wenige geschäftliche Transaktionen tätigen, kommt auch ein kostenloses Geschäftskonto ohne Kontoführungsgebühren infrage, das von vielen FinTechs angeboten wird.

Zudem bietet ein Geschäftskonto im Vergleich zu einem Privatkonto deutlich größere Möglichkeiten, unternehmensbezogene Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Wenn ein separates Geschäftskonto vorhanden ist, fordert das Finanzamt dafür in vielen Fällen keine zusätzlichen Belege. Auch die Kosten für das Geschäftskonto sind in vollem Umfang von der Steuer absetzbar – inklusive der Zinsen für einen Kontokorrentkredit und andere Unternehmensfinanzierungen.

Vor allem FinTech-Geschäftskonten sind oft mit digitalen Tools für Buchhaltung, Rechnungsstellung und Steuern ausgestattet, die Unternehmer in ihrem Arbeitsalltag von administrativen Aufgaben entlasten.

Ein weiterer Aspekt betrifft den Datenschutz und die steuerliche Prüfungspraxis. Werden private und geschäftliche Zahlungen über dasselbe Konto abgewickelt, kann das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung Einsicht in sämtliche Kontobewegungen verlangen. Private Ausgaben lassen sich dann nicht ohne Weiteres von geschäftlichen Transaktionen trennen. Ein separates Geschäftskonto schafft hier klare Verhältnisse und erleichtert die Buchhaltung.

Hinzu kommt die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Sie betrifft auch viele Freiberufler, Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen. Geschäftskonten mit Schnittstellen zu Buchhaltungs- und Rechnungsprogrammen helfen dabei, elektronische Rechnungen effizient zu verarbeiten und administrative Abläufe zu vereinfachen.

Geschäftskonto für Freiberufler und Selbstständige – Vorteile und Nachteile im Überblick

Auch für Unternehmer, die nicht dazu verpflichtet sind, ein Geschäftskonto zu führen, sind mit einem separaten Business-Konto verschiedene Vorteile verbunden:

Vorteile
  • Saubere Trennung von geschäftlichen und privaten Zahlungstransaktionen
  • Effizientere Buchhaltung
  • Leichteres Erstellen der Steuererklärung
  • Budgetkontrolle
  • Transparenter Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens
  • Diskretion gegenüber dem Finanzamt im Hinblick auf Privatausgaben
  • Keine Probleme mit der Bank, weil das private Konto als Geschäftskonto genutzt wird.

Nachteile
  • Höhere Kontoführungsgebühren
  • Zeitlicher Aufwand, um passendes Geschäftskonto zu eröffnen

Unterschied zwischen Privatkonto und Geschäftskonto

Auf den ersten Blick gibt es keinen großen Unterschied zwischen einem Geschäftskonto und einem Privatkonto. In beiden Fällen handelt es sich um ein Girokonto, das mit einer Girocard, einer Debitkarte und gegebenenfalls mit einer Kreditkarte mit Verfügungsrahmen ausgestattet ist. Es ermöglicht Bargeldabhebungen, Bargeldeinzahlungen, Kartentransaktionen sowie die Buchung von Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen. Online-Banking im Browser oder mittels Smartphone-App wird von den Banken heute für alle Kontotypen unterstützt.

Unterschiede zwischen einem Geschäftskonto und einem privaten Girokonto betreffen vorwiegend die Einhaltung gesetzlicher Verbraucherschutzbestimmungen und die Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge.

Für ein privates Girokonto wird im Vergleich zu einem Geschäftskonto ein geringerer Grad an Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten vorausgesetzt. Für Geschäftskonten gelten steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, zu denen auch Kontoauszüge zählen. Seit einer gesetzlichen Anpassung wurde die Frist für viele dieser Unterlagen auf 8 Jahre verkürzt. Nur für bestimmte Unterlagen wie Handelsbücher, Bilanzen und Jahresabschlüsse gilt weiterhin die 10-Jahres-Frist.

Für das private Girokonto existiert grundsätzlich keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge. Dennoch wird empfohlen, Kontoauszüge für etwa 3 Jahre aufzubewahren, um bei Rückfragen oder Nachweisen gegenüber Banken oder Behörden handlungsfähig zu bleiben.

In bestimmten Fällen gelten jedoch auch für Privatpersonen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Bei Handwerkerleistungen oder anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder Gebäude (z. B. Renovierung oder Gartenarbeiten) müssen Rechnungen und Zahlungsbelege – einschließlich der entsprechenden Kontoauszüge – für 2 Jahre aufbewahrt werden, um Schwarzarbeit vorzubeugen. Zudem sind Privatpersonen mit positiven Überschusseinkünften von mehr als 500.000 € im Kalenderjahr verpflichtet, ihre Aufzeichnungen und Belege für 6 Jahre aufzubewahren.

Auch im Hinblick auf den Leistungsumfang unterscheiden sich ein privates Girokonto und ein Firmenkonto. Einige Leistungen, die Ihnen zur Verfügung stehen, sobald Sie Ihr Geschäftskonto eröffnet haben, werden für Privatkonten nicht angeboten. Hierzu gehören:

  • Lastschriften von Rechnungen und Kundenbeiträgen
  • Gutschriften an Kunden
  • Kartenzahlungen von Kunden
  • Gehaltszahlungen an Mitarbeiter
  • Integrierte digitale Tools für Buchhaltung und Steuer.

Höhere Kontoführungsgebühren für Geschäftskonten

Auch die Preisstrukturen von Business-Konten und Privatkonten unterscheiden sich. Die Kontoführungsgebühr für ein Geschäftskonto ist fast immer höher als für das private Girokonto. SEPA-Überweisungen sind auf einem Geschäftskonto oft nicht kostenlos – teilweise ist jede Buchung kostenpflichtig. Einige Banken erheben auch für Karten zusätzliche Gebühren.

Bei einem Privatkonto entstehen durch Überweisungen, Girocards und Debitkarten dagegen keine zusätzlichen Kosten, bei einigen Kontoangeboten sind auch echte Kreditkarten mit Verfügungsrahmen ohne Aufpreis in den Leistungsumfang integriert.

Die Gründe dafür, dass ein Geschäftskonto teurer als ein privates Girokonto ist, liegen vorwiegend in den folgenden Punkten:

  • Die Anzahl der Überweisungen und anderer Transaktionen auf einem Geschäftskonto ist fast immer höher als auf einem Privatkonto. Für die Banken ist somit der Aufwand für die Führung eines Geschäftskontos höher.
  • Einnahmen erzielen die Banken mit ihren Geschäftskonten meist erst dann, wenn der Kontoinhaber dafür eine Kontoführungsgebühr bezahlt, geschäftliche Transaktionen kostenpflichtig ausführt, einen Kontokorrentkredit in Anspruch nimmt oder weitere Finanzprodukte ordert.
  • Privatkonten sind für die Banken auch aufgrund des sogenannten Cross-Sellings rentabel: Viele private Kunden eröffnen bei ihrer Hausbank auch ein Anlagekonto oder ein Wertpapierdepot, schließen Sparverträge ab oder nehmen eine Versicherung in Anspruch. Der Verkauf solcher Zusatzleistungen ist bei einem Geschäftskonto eher unwahrscheinlich.
  • Neben den Kontoführungs- und Transaktionsgebühren sind für die Banken die Zinsen für einen Kontokorrentkredit oder andere Unternehmensfinanzierungen die wichtigsten Einnahmen, die sie mit ihren Geschäftskonten erzielen. Das Prüfverfahren für Kreditentscheidungen ist bei Firmenkunden jedoch deutlich aufwendiger als bei privaten Konsumenten.

Sehr unterschiedliche Konditionen für Firmenkonten

Im Einzelnen gelten für Geschäftskonten sehr unterschiedliche Konditionen. Durch einen Geschäftskonto-Vergleich und eine intelligente Kontowahl erhalten Sie nicht nur ein günstiges Business-Konto, sondern auch ein Leistungsprofil, das Ihren Anforderungen passgenau entspricht. Ein Vergleich verschiedener Kontoangebote kann auch sinnvoll sein, wenn Sie bereits ein Geschäftskonto eröffnet haben und mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis des Kontos nicht rundum zufrieden sind.

Beispielsweise ist bei vielen Geschäftskonten pro Monat eine bestimmte Anzahl kostenloser Transaktionen integriert. Weitere Kostenfaktoren, die Sie bei der Entscheidung für ein bestimmtes Business-Konto beachten sollten, sind die Gebühren für das Abheben von Bargeld am Automaten, Bargeldeinzahlungen sowie – falls für Ihr Unternehmen relevant – für Auslandstransaktionen.

Kostenlose Karten fallen im Hinblick auf die Kontokosten ebenfalls ins Gewicht. Angeboten werden sie von den meisten Banken. Ihre Anzahl sollte sich mit der geplanten Nutzeranzahl decken.

Generell gilt: Für Ihre Auswahl sollte nicht die Grundgebühr, sondern der Leistungsumfang des Geschäftskontos und die Anforderungen Ihres Unternehmens den Ausschlag geben. Ein Konto mit sehr geringer Kontoführungsgebühr oder ein kostenloses Business-Konto können sich in der alltäglichen geschäftlichen Nutzung als kostenintensiv erweisen, wenn hohe Transaktionskosten zu Buche schlagen.

Privatkonto als Geschäftskonto nutzen – was die Banken dazu sagen

Auch bei Unternehmern, die nicht dazu verpflichtet sind, ein Geschäftskonto zu führen, akzeptieren viele Banken die geschäftliche Nutzung privater Konten nicht und untersagen sie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich. Ausnahmen sind möglich, wenn über ein Privatkonto nur eine geringe Anzahl geschäftlicher Transaktionen abgewickelt wird – allerdings kann die geduldete geschäftliche Nutzung des Privatkontos von der Bank jederzeit und ohne Vorankündigung widerrufen werden.

Wer sein Privatkonto als Geschäftskonto nutzt, riskiert damit die Kündigung des Kontos. In anderen Fällen fordert die Bank die Umstellung auf ein Business-Konto oder nimmt diese sogar ohne Einwilligung des Kunden vor. Falls Sie mit den Leistungen und Konditionen des Geschäftskontos Ihrer Bank nicht zufrieden sind, bleibt in einem solchen Fall nur die Kontokündigung – Sie benötigen dann ein Business-Konto und ein Privatkonto bei einer anderen Bank.

So erkennen Banken die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos

Banken prüfen Konten nicht fortlaufend manuell. Auffälligkeiten ergeben sich häufig im Rahmen automatisierter Prüfungen oder bei der laufenden Kontoführung. Hinweise auf eine geschäftliche Nutzung können beispielsweise regelmäßige Zahlungseingänge von Kunden, Lastschriften für geschäftliche Zwecke, Firmenbezeichnungen im Verwendungszweck oder eine hohe Anzahl geschäftstypischer Transaktionen sein. Auch Compliance- und Geldwäscheprüfungen können dazu führen, dass Banken die Nutzung eines Privatkontos näher überprüfen.

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Ein Geschäftskonto können Sie bei Filialbanken, Direktbanken sowie FinTechs und Neobanken eröffnen. Während sich viele Direktbanken lange auf Privatkunden konzentriert haben, bieten inzwischen auch Anbieter wie die ING und die DKB Geschäftskonten an. Die ING unterstützt dabei mittlerweile neben Freiberuflern und Selbstständigen auch verschiedene Gesellschaftsformen wie GmbHs, UGs, OHGs und KGs. Dagegen steht das Geschäftskonto der DKB ausschließlich Freiberuflern, insbesondere den Angehörigen bestimmter Kammerberufe, offen. Eine Kontoeröffnung durch gewerbliche Selbstständige ist ausgeschlossen. Gleichzeitig haben sich die Business-Konten von FinTechs und Neobanken wie N26, Qonto oder Finom in den vergangenen Jahren zu einem eigenständigen Segment entwickelt und sprechen gezielt Gründer, Selbstständige und Unternehmen an.

Business-Konten bei Filialbanken

Bei den Filialbanken profitieren Business-Kunden von individueller Beratung und Betreuung sowie vom Zugang zu differenzierten Finanzierungsangeboten. Gründer und andere Unternehmer, die öffentliche Fördermittel – etwa einen Firmenkredit der KfW – in Anspruch nehmen wollen, sind von vornherein auf ein Geschäftskonto bei einer Filialbank angewiesen, da diese Darlehen von FinTechs bisher nicht vermittelt werden.

Empfehlenswert ist die Eröffnung des Geschäftskontos bei einer Filialbank auch bei häufigen Bargeldeinzahlungen und anderen beleghaften Buchungen – von FinTechs werden diese Leistungen oft nicht angeboten oder sie verursachen hohe Zusatzkosten.

Filialbanken bieten ihre Business-Konten Unternehmen aller Rechtsformen an. In ihren Basisversionen sind sie auch für Freiberufler und Solo-Selbstständige gut geeignet.

Leistungsstarke Geschäftskonten haben unter anderem die Deutsche Bank, die Postbank, die Commerzbank, aber auch die Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken im Programm. Vor der Kontoeröffnung wird grundsätzlich eine Schufa-Abfrage vorgenommen. Kostenlose Business-Konten gehören bei den Filialbanken nicht zum Leistungsangebot.

FinTechs und Neobanken

FinTechs und Neobanken, die ihre Wurzeln ebenfalls in der FinTech-Szene haben, fokussieren sich mit ihren Geschäftskonten stark auf die Anforderungen von Freiberuflern, Einzelunternehmern und KMUs. Oft sind in diese Konten Buchhaltungssoftware und andere digitale Tools für eine effiziente Finanzverwaltung integriert. Support leisten FinTech-Unternehmen für ihre Business-Konten per Telefon, Live-Chat oder E-Mail.

Die FinTech Geschäftskonten eignen sich besonders gut für Unternehmer, die ein digitales Geschäftsmodell verfolgen. Viele FinTechs und Neobanken – beispielsweise Finom, Kontist oder die N26 Bank – bieten neben kostenpflichtigen Kontomodellen auch ein kostenloses Business-Konto an. Teilweise handelt es sich bei den FinTech-Angeboten um Schufa-freie Konten. Ein Kontokorrentkredit und andere Finanzierungslösungen sind allerdings nicht bei allen Anbietern verfügbar.

Im Hinblick auf die unterstützten Rechtsformen verfolgen FinTechs und Neobanken unterschiedliche Strategien. Die Business-Konten von Qonto, FYRST, Finom und Holvi stehen Unternehmen aller Rechtsformen offen. Auch Kontist unterstützt inzwischen weitere Rechtsformen, darunter GmbHs, UGs und GbRs. Dagegen ist das N26 Business-Konto weiterhin ausschließlich Freiberuflern und Einzelunternehmern vorbehalten.

Geschäftskonto eröffnen: So gelingt der Wechsel
  1. Passendes Geschäftskonto auswählen und eröffnen.
  2. Geschäftliche Zahlungspartner über die neue Bankverbindung informieren.
  3. Daueraufträge und Lastschriften auf das Geschäftskonto umstellen.
  4. Neue Rechnungen und Angebote nur noch mit der geschäftlichen Bankverbindung erstellen.
  5. Das Privatkonto ausschließlich für private Zahlungen nutzen und beide Bereiche konsequent trennen.

Fazit

Freiberufler oder Einzelunternehmer sind nicht dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Auch für sie ist die Eröffnung eines separaten Geschäftskontos jedoch sinnvoll. Mit der Nutzung des Privatkontos für geschäftliche Zwecke verschenken Sie zahlreiche Vorteile, die mit einem Business-Konto verbunden sind. Zudem wird Ihre Bank die geschäftliche Nutzung eines privaten Girokontos im Regelfall nicht lange tolerieren.

Mithilfe eines separaten Geschäftskontos grenzen Sie private und geschäftliche Zahlungsvorgänge sauber voneinander ab. Sie gewinnen hierdurch einen transparenten Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens, schaffen die Voraussetzungen für eine effiziente Buchhaltung und gewinnen Zeit für Ihre eigentlichen Kernaufgaben. Ein Privatkonto als Geschäftskonto zu nutzen, ist grundsätzlich nicht empfehlenswert.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Freiberufler, Solo-Selbstständige und die Gesellschafter von Personengesellschaften müssen kein Geschäftskonto eröffnen. Der Gesetzgeber stellt diesen Unternehmern grundsätzlich frei, ob sie ein Privatkonto oder ein Geschäftskonto nutzen. Eingetragene Kaufleute (e.K.) unterliegen zwar umfangreichen Buchführungs- und Dokumentationspflichten, eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos besteht jedoch nicht. In der Praxis ist ein separates Geschäftskonto für eingetragene Kaufleute dennoch dringend zu empfehlen.

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sowie eingetragene Genossenschaften ist die Eröffnung eines Geschäftskontos erforderlich. Auch eingetragene Vereine benötigen in der Praxis ein separates Konto zur sauberen Trennung der Vereinsfinanzen.

Sofern keine gesetzliche Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos besteht, können Sie Ihr Privatkonto grundsätzlich auch als Geschäftskonto nutzen. In der Praxis schließen die meisten Banken die geschäftliche Nutzung privater Girokonten in ihren AGB jedoch ausdrücklich aus. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass die Bank das Konto kündigt oder die Umstellung auf ein Geschäftskonto verlangt.

Kleinunternehmer unterliegen keiner gesetzlichen Pflicht zur Eröffnung eines Geschäftskontos. Wie andere Freiberufler und Selbstständige können sie grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie ein Privatkonto oder ein Geschäftskonto nutzen.

Eine GbR kann kein Privatkonto auf ihren Namen eröffnen, da Privatkonten natürlichen Personen vorbehalten sind. In der Praxis werden geschäftliche Zahlungen kleiner GbRs manchmal über das Privatkonto eines Gesellschafters abgewickelt. Dies kann jedoch zu organisatorischen, steuerlichen und haftungsrechtlichen Problemen führen. Deshalb empfiehlt sich für eine GbR grundsätzlich die Eröffnung eines separaten Geschäftskontos, auch wenn hierfür keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht besteht.

Für Freiberufler und viele kleinere Einzelunternehmer reicht häufig eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aus. Gewerbliche Einzelunternehmer können jedoch buchführungspflichtig werden, wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden. Seit der Anhebung der Schwellenwerte gelten hierfür grundsätzlich 800.000 € Jahresumsatz oder 80.000 € Jahresgewinn. Spätestens mit zunehmender Unternehmensgröße wird die Trennung privater und geschäftlicher Finanzen durch ein separates Geschäftskonto daher besonders wichtig.

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos besteht, empfiehlt sich die Eröffnung häufig bereits zum Beginn der Selbstständigkeit. Ein separates Geschäftskonto erleichtert die Buchhaltung, schafft mehr Übersicht über geschäftliche Finanzen und kann Fehler bei der Steuererklärung vermeiden.

Über die Autorin
Janine El-Saghir Janine El Saghir ist bei gruendung.de die Spezialistin für die konkreten, praktischen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Sie hat das besondere Talent, trockene...