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Deutsches Geschäftskonto Nicht-EU-Ausländer - Chancen, Hürden, Kontoangebote

Auch Nicht-EU-Ausländer können in Deutschland ein Geschäftskonto eröffnen. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers liegen die Hürden dafür jedoch häufig höher. Grundsätzlich haben die Banken das Recht, Kontoanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei einem Geschäftskonto für Nicht-EU-Ausländer machen sie besonders oft davon Gebrauch.
von Charlotte Ruzanski
Als Nicht-EU-Ausländer ein deutsches Geschäftskonto eröffnen
Als Nicht-EU-Ausländer ein deutsches Geschäftskonto eröffnenFoto: iStock

Geschäftskonto Nicht-EU-Ausländer – Filialbanken eher restriktiv

In der Praxis gibt im Hinblick auf ein deutsches Geschäftskonto für Nicht-EU-Ausländer jedoch große Unterschiede. Während viele Filialbanken hier eine eher restriktive Strategie verfolgen, stehen Direktbanken und FinTechs Ausländern als Business-Kunden offener gegenüber. Allerdings setzen auch diese Anbieter für die Eröffnung eines Geschäftskontos fast immer einen Wohnsitz in Deutschland oder mindestens in der EU voraus.

Ein Geschäftskonto für Nicht-EU-Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland oder der EU bieten nur sehr wenige Banken an.

Deutsches Geschäftskonto für Nicht-EU-Ausländer – allgemeine Voraussetzungen

Die wichtigste Voraussetzung für das Geschäftskonto Nicht-EU-Ausländer ist eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder die EU. Ohne dieses Dokument ist eine Kontoeröffnung in Deutschland meist nicht möglich.

EU-Bürger haben in der Regel keine Probleme, wenn sie in Deutschland ein Konto eröffnen wollen, sofern sie in der Bundesrepublik wohnen und über eine offizielle Meldebestätigung verfügen. Zudem bieten einige FinTechs ihre Geschäftskonten auch Personen an, die ihren Wohn- und Geschäftssitz in einem EU-Land haben.

Chancen auf ein Geschäftskonto – auch abhängig vom Aufenthaltsstatus

Ob Nicht-EU-Ausländer problemlos ein Geschäftskonto in Deutschland eröffnen können, richtet sich vor allem nach ihrem Aufenthaltsstatus. Wer neu nach Deutschland kommt, erhält zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie ist zweckgebunden und muss vor ihrem Ablauf verlängert werden.

Unbefristete Aufenthaltstitel sind die deutsche Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU. Die Erlaubnis zum EU-Daueraufenthalt wird in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt. Ebenso wie die deutsche Niederlassungserlaubnis berechtigt sie europaweit zur dauerhaften Niederlassung. Ausländer aus Drittstaaten sind damit Inländern, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen sowie EU-Bürgern weitgehend gleichgestellt.

Beide Titel können erstmals nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland oder der EU erworben werden. Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer können bereits nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten und damit problemlos ein Konto in Deutschland eröffnen.

Mit einer Niederlassungserlaubnis wird es in der Regel keine Probleme mit der Kontoeröffnung in Deutschland geben. Die meisten Banken sehen für diese Business-Kunden keine Restriktionen vor.

Personen mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung müssen jedoch vor allem bei Filialbanken mit einer Ablehnung ihres Kontoantrags rechnen. Empfehlenswert ist, dass sie sich bei der Suche nach einem passenden Bankkonto von vornherein auf Direktbanken und FinTechs fokussieren.

Ein Geschäftskonto für Menschen aus Drittstaaten ohne deutschen oder europäischen Wohnsitz und einem entsprechenden Aufenthaltstitel bieten in Deutschland nur sehr wenige Banken an.

Zwar stellen Direktbanken wie die DKB-Bank oder die comdirect ihre privaten Girokonten auch Kunden mit einem Wohnsitz außerhalb der EU zur Verfügung. Allerdings lässt sich ein solches Bankkonto nicht als vollwertiges Geschäfts-Girokonto nutzen. Akzeptiert werden – wenn überhaupt – lediglich Zahlungseingänge aus einer freiberuflichen Tätigkeit, solange es sich dabei nur um ein geringes Transaktionsvolumen handelt.

Wenn ein deutsches Bankkonto für geschäftliche Zwecke erforderlich ist, sollten Personen ohne Wohnsitz in Deutschland oder in der EU vorab mehrere Banken kontaktieren und individuell besprechen, ob und unter welchen Bedingungen die Kontoeröffnung aus dem Ausland möglich ist. Die Kontoeröffnung gestaltet sich möglicherweise leichter, wenn die Bank auch im Heimatland Tochtergesellschaften unterhält. Ein digitaler Geschäftskonto-Vergleich reicht in diesem Fall im Regelfall nicht aus, um die Möglichkeiten für die Eröffnung eines deutschen Geschäftskontos zu recherchieren.

Schufa-Prüfung als mögliche Hürde für die Kontoeröffnung

Eine wichtige Hürde für die Kontoeröffnung kann auch die Schufa-Prüfung sein. Alle Filialbanken und Direktbanken, aber auch diverse FinTechs fordern vor der Kontoentscheidung Schufa-Daten an. Ausländer aus Drittstaaten, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, müssen aufgrund der bisher fehlenden Schufa-Historie mit der Ablehnung ihres Kontoantrags rechnen.

Eine Alternative ist solchen Fällen ein Schufa-freies Geschäfts-Girokonto, das von verschiedenen FinTechs und Neobanken angeboten wird. Beispielsweise führen das FinTech Finom, der französische Anbieter Qonto und die Berliner N26 Bank für ihre Geschäftskonten keine Schufa-Prüfung durch. Das Konto wird dann zunächst als reines Guthabenkonto geführt.

Wenn ein Kontokorrentkredit oder eine andere Finanzierung beantragt werden sollen, gelten dafür unterschiedliche Regeln: Einige Anbieter stellen dann eine Anfrage an die Schufa, andere nutzen interne Kriterien für die Bonitätsbewertung. Finom bietet seinen Kunden bisher grundsätzlich keine Finanzierungslösungen an.

Business-Konten für Nicht-EU-Ausländer bei Direktbanken und FinTechs

Vor allem in den vergangenen Jahren haben sich im Geschäftskunden-Segment zahlreiche FinTechs etabliert. Die meisten von ihnen haben ihre Business-Konten stark auf die Anforderungen von Freiberuflern, Einzelunternehmern sowie kleinen und mittleren Firmen abgestimmt.

Zu ihren Leistungsangeboten gehören oft innovative Software-Features für Buchhaltung und Finanzverwaltung. Die FinTech Geschäftskonten werden ausschließlich online eröffnet und geführt.

FinTech Business-Konten eignen sich primär für Nutzer mit einem weitgehend digitalen Geschäftsmodell. Sie sind mit kostenlosen Debit Cards (VISA oder Mastercard) ausgestattet – echte Kreditkarten mit monatlicher Abrechnung gehören dagegen im FinTech-Segment meist nicht zum Leistungsumfang.

Beleglose Transaktionen inklusive Auslandsüberweisungen sind bei den FinTech-Konten kein Problem. Direkte Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen werden jedoch von den meisten Anbietern nicht unterstützt und können – gegen entsprechend hohe Gebühren – nur bei Fremdbanken vorgenommen werden.

Viele FinTechs haben neben kostenpflichtigen Kontomodellen auch ein kostenloses Geschäftskonto im Programm, das sich vorwiegend für Freiberufler und Einzelunternehmer eignet. Abhängig vom Anbieter und der individuellen Bonität sind zum Teil auch ein Kontokorrentkredit und andere Finanzierungslösungen möglich.

Die meisten FinTechs akzeptieren Nicht-EU-Bürger als Business-Kunden, sodass die Kontoeröffnung in Deutschland problemlos möglich ist. Kontoeröffnung, Kontoführung und die direkte Kommunikation mit dem Anbieter sind meist auch auf Englisch möglich. Auch eine vorerst befristete Aufenthaltsgenehmigung ist bei den FinTechs kein Problem. Ebenso werden Schufa-freie Business-Konten angeboten.

Allerdings setzen auch die FinTech-Anbieter meist voraus, dass ihre Geschäftskunden in Deutschland wohnen. Zum Teil wird auch ein europäischer Wohn- und Firmensitz akzeptiert.

Business-Konten für Nicht-EU-Ausländer bei Filialbanken

Ein Geschäftskonto bei Filialbanken ist die beste Wahl für Freiberufler, Solo-Selbstständige und Unternehmen, die sich neben leistungsstarkem Online-Banking auch die Service- und Beratungsleistungen einer Bankfiliale wünschen. Für die Kontoeröffnung ist grundsätzlich eine Schufa-Prüfung nötig.

Besondere Stärken dieser Banken liegen in individuellen Beratungen für Unternehmen und dem Zugang zu differenzierten Finanzierungsmöglichkeiten. Auch für Unternehmen, die in ihrer Geschäftstätigkeit auf häufige Bargeldtransaktionen angewiesen sind, ist ein Geschäfts-Girokonto bei einer Filialbank oft die optimale Wahl. Kostenlos Bargeld abheben ist bei so gut wie allen Filialbanken möglich, Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen werden zu günstigen Konditionen in den Filialen abgewickelt.

In der Praxis haben Nicht-EU-Ausländer in Deutschland jedoch oft Schwierigkeiten, wenn sie bei einer Filialbank ein Konto eröffnen wollen. Explizite Ablehnungsgründe werden von den Banken in der Regel nicht genannt. In der Praxis spielen hier vorwiegend die folgenden Punkte eine Rolle:

  • Über Ausländer, die sich erst seit kurzer Zeit in Deutschland befinden, liegen meist keine oder nicht ausreichende Daten zur finanziellen Situation des Antragstellers vor. Eine aussagefähige Schufa-Prüfung kann daher nicht vorgenommen werden.
  • Viele Filialbanken akzeptieren Ausländer ohne europäischen Pass nur dann als Business-Kunden, wenn diese über eine Niederlassungserlaubnis oder den unbefristeten EU-Daueraufenthalt verfügen. Antragsteller mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung werden standardmäßig abgelehnt. Falls für die Kontoeröffnung auch ein befristeter Aufenthaltstitel akzeptiert wird, setzen die meisten Banken eine noch vorhandene Mindestgültigkeit von drei oder sechs Monaten voraus.
  • Auch unzureichende Kenntnisse der deutschen Sprache können bei einigen Banken zur Ablehnung des Kontoantrags führen, da die viele Banken ihre AGB nur auf Deutsch publizieren.

Kontoeröffnung eines Business-Kontos für Nicht-EU-Ausländer mit deutschem Wohnsitz

Die Eröffnung eines Geschäftskontos von Nicht-EU-Ausländern bei Direktbanken und FinTechs wird online vorgenommen. Hierfür steht auf den Webseiten der Anbieter ein Anmeldungsbereich mit digitalen Formularen zur Verfügung. Alternativ kann die Kontoeröffnung bei vielen FinTechs auch in der mobilen App des Anbieters erfolgen.

Bei vielen Filialbanken ist ebenfalls eine Online-Kontoeröffnung möglich – zum Teil hängt sie jedoch von der Rechtsform des Unternehmens ab. Beispielsweise können Freiberufler und Einzelunternehmer das Geschäftskonto der Commerzbank auch online beantragen und eröffnen. Unternehmen anderer Rechtsformen müssen dafür einen Filialtermin vereinbaren, zu dem alle für die Kontoeröffnung erforderlichen Dokumente mitzubringen sind.

Ablauf der digitalen Kontoeröffnung für ein Business-Konto

Die Online-Eröffnung eines Business-Kontos geht in den folgenden Schritten vor sich:

  • Ausfüllen des digitalen Antragsformulars und Upload aller für die Kontoeröffnung notwendigen Unterlagen.
  • Ihre Identität bestätigen Sie durch das Videoident-Verfahren oder Postident-Verfahren. Die Legitimation durch das Videoident-Verfahren ist in wenigen Minuten abgeschlossen. Für das Postident-Verfahren legen Antragsteller ihre Ausweispapiere in einer Filiale der Deutschen Post vor und erhalten dort eine Identifikationsbestätigung – den sogenannten Postident-Coupon – die auf dem Postweg an die Bank geschickt wird.
  • Bei einer Video-Ident-Legitimation erfolgt die Freischaltung des Kontos oft unmittelbar danach oder innerhalb weniger Stunden. Die IBAN und weitere wichtige Kontoinformationen werden per E-Mail übermittelt. Das Konto ist dann direkt nach der Video-Ident-Legitimation einsatzfähig. Beispielsweise können Überweisungen und Zahlungen mit virtuellen Karten getätigt werden, sobald das Konto eröffnet ist und die IBAN übermittelt wurde. Beim Postident-Verfahren kann es bis zur endgültigen Kontoeröffnung einige Arbeitstage dauern, da die Legitimation des Antragstellers von der Deutschen Post an die kontoführenden Banken weitergeleitet wird. Das Video-Ident-Verfahren ist im Vergleich zu Anwendung des Postident-Verfahrens somit der deutlich schnellere Weg, auf dem ein geschäftliches Konto eröffnet werden kann.
  • Karten und weitere Kontodaten werden nach der Freischaltung per Post versendet.

Wichtig: ⁣/strong> Eine Online-Kontoeröffnung ist ein automatisierter Prozess, bei dem es auch zu Fehlern oder einer nicht gerechtfertigten Ablehnung des Kontoantrags kommen kann. Nicht-EU-Ausländer sollten ebenso wie alle anderen Kunden in solchen Fällen den Kundensupport des Anbieters persönlich per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Oft lässt sich im persönlichen Kontakt doch noch eine Lösung finden, um das Geschäftskonto in Deutschland zu eröffnen.

Dokumente für die Kontoeröffnung – Nicht-EU-Bürger mit deutschem Wohnsitz

An dieser Stelle geht es zunächst um Menschen aus Drittstaaten mit Wohnsitz in Deutschland, die in Deutschland ein geschäftliches Konto eröffnen wollen. Auch die meisten FinTechs setzen dafür einen deutschen Wohn- und Firmensitz voraus.

Für die Kontoeröffnung sind ein gültiger Reisepass, eine aktuelle Meldebestätigung und ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Von bestimmten Banken werden als Wohnsitznachweis alternativ zur Meldebescheinigung auch eine aktuelle Stromrechnung oder ein Mietvertrag akzeptiert.

Problematisch kann es werden, wenn im Reisepass kein Geburtsort eingetragen ist – in einigen Ländern ist diese Praxis üblich. In diesem Fall müssen Antragsteller möglicherweise ihre Identität bestätigen, indem sie weitere Dokumente vorlegen, für die im Herkunftsland eine offizielle Beglaubigung durch Apostille oder Legalisation erfolgen muss.

Weitere einzureichende Dokumente richten sich nach der Rechtsform des Unternehmens:

Freiberufler und Soloselbstständige, die Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes mit deutschem Wohnsitz sind, benötigen neben ihren Personaldokumenten ihre Steuernummer sowie – bei einer gewerblichen Tätigkeit – ihre Gewerbeanmeldung. In der Regel wird die Bank außerdem eine Beschreibung der selbstständigen Tätigkeit verlangen.

Von Unternehmen fordern die Banken die folgenden Angaben und Unterlagen:

  • Firmenname und Rechtsform
  • Steuernummer
  • Gewerbeanmeldung
  • Bei registerpflichtigen Unternehmen: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag, aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Partnerschaftsregister
  • Bei UGs (haftungsbeschränkt) und GmbHs in Gründung: notariell beglaubigter Gründungs- oder Gesellschaftsvertrag (der Handelsregisterauszug wird nach dem Abschluss der Gründung nachgereicht)
  • Liste und Ausweispapiere aller Gesellschafter
  • Ausweispapiere aller weiteren Personen, die eine Kontovollmacht erhalten sollen.

Vor dem Kontoantrag empfiehlt sich eine Nachfrage beim Kundendienst der Bank, um zu klären, welche Dokumente nötig sind. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Hierfür gewähren die Banken eine Frist von bis zu 90 Tagen.

Kontoeröffnung für Nicht-EU-Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland

Komplizierter ist die Eröffnung eines deutschen Geschäftskontos für Nicht-EU-Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland – beispielsweise dann, wenn Unternehmer sich nicht in Deutschland befinden, aber in der Bundesrepublik eine Firma gründen wollen.

Ein EU-Wohnsitz ist in der Regel unproblematisch, sofern die Bank ihn akzeptiert. Die Identifikation erfolgt ebenso wie bei einem deutschen Wohn- und Firmensitz durch Vorlage des Reisepasses, eines Aufenthaltstitels für das jeweilige Land und einer Meldebestätigung. Bei legalem Aufenthalt wird EU-weit nach spätestens drei Monaten eine Meldebescheinigung ausgestellt.

Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU gelten weitere Regelungen, die sich zwischen den einzelnen Ländern unterscheiden. Neben dem Reisepass und den regulären Geschäftsunterlagen werden oft zusätzliche Dokumente angefordert, um die Kontoeröffnung aus dem Ausland in die Wege zu leiten.

Beglaubigungen für ausländische Dokumente – Apostille und Legalisation

Ausländische Papiere müssen ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden. Welche Beglaubigungsverfahren akzeptiert werden, hängt von der europäischen und deutschen Gesetzgebung in Relation zu den jeweiligen Herkunftsländern ab. Je nachdem kann es sich dabei um eine Beglaubigung per Apostille oder eine Legalisation durch zuverlässige Dritte handeln.

Apostille

Eine Apostille ist ein vereinfachtes Beglaubigungsverfahren, durch das die Echtheit der Unterschrift auf einem Dokument und die Befugnis zur Ausstellung einer Urkunde durch eine dafür zuständige Behörde des Heimatlandes bestätigt wird. Die Grundlage dafür bildet das Haager Abkommen, das dafür feste Regeln definiert.

Eine Beglaubigung von Dokumenten durch die zuständige deutsche Botschaft ist für eine Apostille nicht erforderlich.

Ausweispapiere aus Ländern, in denen eine Apostillierung möglich ist, werden in Deutschland in der Regel anerkannt. Oft kann die Identifikation des Antragstellers dann auch aus dem Ausland im Videoident-Verfahren unter Vorlage des Reisepasses vorgenommen werden.

Wenn das Ausweisdokument keine Adresse enthält und das Heimatland keine Meldebescheinigungen ausstellt, kann der Wohnsitz durch aktuelle Steuerbescheide oder Versorgungsrechnungen (Strom, Gas, Wasser) nachgewiesen werden.

Falls die Angaben im Reisepass für eine zuverlässige Identifikation nicht ausreichen, werden zusätzliche Dokumente und Beglaubigungen nötig, die mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden müssen.

Legalisation durch „zuverlässige Dritte“

Länder, die dem Haager Abkommen nicht beigetreten sind, können keine Apostillen ausstellen. Die Apostillen weiterer Länder werden in Deutschland nicht anerkannt.

Für die meisten Staaten, die von der Apostillierung ausgeschlossen sind, sieht der Gesetzgeber eine Legalisationsmöglichkeit durch „zuverlässige Dritte“ vor.

Eine solche Legalisation kann für eine natürliche oder juristische Person – im zweiten Fall also für Unternehmen – und für verschiedene Arten von Dokumenten vorgenommen werden. Sie muss zusätzlich durch die deutsche Botschaft beglaubigt werden.

Als „zuverlässige Dritte“ gelten etwa Banken, Notare sowie vereidigte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Länder ohne Beglaubigungsmöglichkeiten

In einigen wenigen Ländern ist weder eine Beglaubigung durch Apostille noch durch Legalisation möglich – Staatsbürger dieser Länder ohne Wohnsitz in Deutschland können bei einer Bank in Deutschland grundsätzlich kein Geschäftskonto eröffnen.

Über Beglaubigungsmöglichkeiten und den Ausschluss einzelner Länder gibt die zuständige deutsche Botschaft Auskunft.

Auch Staatsbürger der sogenannten Hochrisikostaaten mit ausländischem Wohnsitz können in Deutschland kein Konto eröffnen. Derzeit zählen hierzu unter anderem Afghanistan, Iran, Nordkorea und Syrien.

Eine aktuelle Liste dieser Staaten ist beispielsweise auf der Webseite der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einsehbar. Die Liste wird durch die Europäische Kommission herausgegeben und fortlaufend aktualisiert.

Kontoeröffnung durch einen Bevollmächtigten

Nicht-EU-Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland können außerdem eine andere Person bevollmächtigen, in ihrem Namen ein Konto in Deutschland zu eröffnen.

Die Kontoeröffnung durch einen Bevollmächtigten ist nur bei Filialbanken möglich, wird allerdings nicht von allen Banken akzeptiert. Auch die Vollmacht muss durch Apostille oder Legalisation beglaubigt werden.

Geschäftskonten für Nicht-EU-Ausländer

Im Folgenden werden Geschäftskonten von Filialbanken und FinTechs vorgestellt, bei denen auch Nicht-EU-Ausländer ein Geschäftskonto eröffnen können.

Commerzbank

Ein Geschäftskonto bei der Commerzbank können Personen aus Drittstaaten eröffnen, die über einen Wohnsitz in Deutschland und eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen. Vor der Kontoeröffnung wird eine Schufa-Prüfung durchgeführt.

Das Commerzbank Business-Konto gibt es in den Varianten Premium und Klassik zu einem monatlichen Grundpreis von 12,90 € oder 29,90 €. Gründer können das Premium-Konto in den ersten drei Jahren ihrer Selbstständigkeit zu einem reduzierten Monatspreis von 17,90 € nutzen. Das Klassik-Konto ist auch für die Anforderungen von Freiberuflern und Einzelunternehmern gut geeignet.

Zu den Leistungen der Commerzbank für Business-Kunden gehören individuelle Beratungen und differenzierte Finanzierungsangebote. Die Integration zusätzlicher Software-Tools kann individuell vereinbart werden.

FYRST

FYRST ist seit 2019 als FinTech-Tochter der Deutschen Bank auf dem Markt präsent. Bei den beiden Kontomodellen FYRST Base und FYRST Complete handelt es sich um Konten, bei denen vor der Kontoeröffnung die Schufa-Daten des Antragstellers abgerufen werden.

Im Regelfall setzt der Anbieter für die Kontoeröffnung einen Wohn- und Firmensitz in Deutschland voraus. Business-Kunden mit EU-Wohnsitz werden zum Teil auf der Basis individueller Absprachen akzeptiert.

Die FYRST Geschäftskonten gehören zu den leistungsstärksten Business-Konten auf dem Markt und stehen Unternehmen aller Rechtsformen offen. Ihr Leistungsumfang, der auch Software für Buchhaltung und Finanzverwaltung einschließt, ist weitgehend identisch. Freiberufler und Solo-Selbstständige können FYRST Base als kostenloses Business-Konto nutzen. Unternehmen zahlen für FYRST Base sechs Euro monatlich. Die Kontoführungsgebühr für FYRST Complete beträgt zehn Euro monatlich.

Wenn das Geschäftskonto seit mindestens einem Jahr besteht, sind ein Kontokorrentkredit und andere Finanzierungslösungen möglich. Deutsche Bank und Postbank kooperieren direkt mit dem Unternehmen. Für Bargeldeinzahlungen, beleghafte Buchungen und einige andere Bankdienstleistungen können FYRST Kunden die Filialdienstleistungen der Deutschen Bank in Anspruch nehmen.

Qonto

Qonto ist eine französische Neo-Bank, die in Deutschland seit 2019 aktiv ist. Ihre Geschäftskonten können von Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und Unternehmern mit einem Wohn- und Firmensitz in Deutschland, Frankreich und Italien eröffnet werden. Eine Schufa-Prüfung ist dafür nicht erforderlich. Da die Bank in Frankreich ihren Hauptsitz hat, unterliegt sie sowohl der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) als auch der französischen Finanzbehörden.

Die insgesamt sechs Qonto Business-Konten wenden sich an Firmen unterschiedlicher Größenordnungen. Die monatlichen Gebühren für die Kontoführung zwischen neun und 249 € monatlich. Ein kostenloses Geschäftskonto wird nicht angeboten.

Alle Qonto Business-Konten sind mit Tools für Buchhaltung und Rechnungsstellung ausgestattet. Ein Kontokorrentkredit gehört nicht zu ihrem Leistungsumfang. Wachstumsfinanzierungen können individuell vereinbart werden, wenn das Geschäftskonto seit mindestens drei Monaten besteht, der Kontoinhaber seinen Wohnsitz in Deutschland hat und der Umsatz pro Jahr größer als 22.000 € ist.

Finom

Das niederländische FinTech Finom bietet Business-Kunden insgesamt vier Kontomodelle mit abgestuftem Leistungsumfang an. Die Kontoeröffnung ist ohne Schufa-Prüfung möglich. Finom Kunden müssen ihren Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland oder Frankreich haben.

Die Finom Business-Konten stehen Unternehmern aller Rechtsformen offen. Freiberufler und Einzelunternehmer können das kostenlose Business-Konto Finom Solo nutzen. Der monatliche Grundpreis für die drei kostenpflichtigen Kontomodelle liegt bei neun Euro, 28 € und 110 €.

In alle Finom Geschäftskonten ist Software für Buchhaltung und Rechnungsstellung integriert. Ein Kontokorrentkredit und individuelle Finanzierungen werden bisher nicht angeboten.

Bei Finom sind bisher grundsätzlich keine Fremdwährungstransaktionen möglich.

N26

Die insgesamt vier Geschäftskonten der Berliner N26 Bank stehen ausschließlich Freiberuflern und Einzelunternehmern offen. Die Kontoeröffnung ist mit einem Wohnsitz in den meisten EU-Ländern möglich. Eine Schufa-Prüfung ist dafür nicht erforderlich.

Neben dem kostenlosen Kontomodell N26 Standard gibt es drei kostenpflichtige Kontoangebote mit einer monatlichen Grundgebühr von 4,90 €, 9,90 € oder 16,90 €. Beleglose SEPA-Transaktionen können in unbegrenzter Anzahl ohne Preisaufschlag getätigt werden.

Für günstige Überweisungen in Fremdwährungen ist ein Wise-Modul in die N26 App integriert. Ein Kontokorrentkredit und Wachstumsfinanzierungen werden – Bonität vorausgesetzt – auf individueller Basis angeboten.

Fazit

Die Eröffnung eines Geschäftskontos in Deutschland ist selbstverständlich auch für Ausländer ohne EU-Staatsbürgerschaft möglich. Neben einem gültigen Aufenthaltstitel ist dafür bei den meisten Banken ein Wohnsitz in Deutschland nötig. Einige FinTechs akzeptieren auch Nicht-EU-Ausländer als Business-Kunden, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben.

Filialbanken stehen der Kontoeröffnung von Ausländern aus Drittstaaten oft eher zögerlich gegenüber – vor allem dann, wenn diese Kunden nicht über eine unbefristete Niederlassungserlaubnis verfügen.

Direktbanken und FinTechs akzeptieren deutlich häufiger auch Business-Kunden mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung. Zudem bieten viele FinTechs ihre Geschäftskonten ohne Schufa-Prüfung an, was für Ausländer wichtig ist, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben.

Schwierig gestaltet sich die Kontoeröffnung vorwiegend für Ausländer mit einem Wohnsitz außerhalb der EU. Diese Möglichkeit bieten generell nur wenige Banken an.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Nein. Voraussetzung für die Kontoeröffnung ist ein regulärer Aufenthaltstitel, der auch befristet sein kann. Allerdings haben Kunden mit einer Niederlassungserlaubnis vor allem bei den Filialbanken bessere Chancen, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Bei Direktbanken und FinTechs ist die Kontoeröffnung mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung in der Regel kein Problem.

Um ein Geschäftskonto zu eröffnen, benötigen Nicht-EU-Ausländer im Regelfall eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, eine deutsche Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU.

Eine Duldung oder eine Fiktionsbescheinigung während der Prüfung, ob die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung möglich ist, gelten nicht als reguläre Aufenthaltstitel. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und die Eröffnung eines Geschäftskontos sind damit im Regelfall nicht möglich. Im Einzelfall erteilen die Ausländerbehörden individuelle Genehmigungen für eine Selbstständigkeit. Jedoch sind die Banken nicht verpflichtet, den Antrag auf ein Business-Konto zu akzeptieren.

Ja. Alle in Deutschland lebenden Personen haben einmal im Jahr das Recht auf eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft. Weitere Auskünfte erteilt die Schufa kostenpflichtig. Vor dem Kontoantrag ist es sinnvoll, eine solche Auskunft einzuholen, um später unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Fehlerhaften Angaben sollte umgehend widersprochen werden – die Schufa ist dann zur Korrektur verpflichtet.

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt Daten zur Kreditwürdigkeit privater Verbraucher und zum Teil auch von Unternehmen. Sie errechnet daraus einen Score, der Auskunft darüber gibt, welche Risiken sich für Banken und andere Anbieter von Dienstleistungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung ergeben. Erfasst werden hierfür etwa Bankkonten, Kreditkarten und laufende Kredite, aber auch Telekommunikationsverträge.

Bei fehlenden oder nicht ausreichenden Daten ist keine Schufa-Prüfung möglich. Betroffen sind hiervon Personen, die erst kurze Zeit in Deutschland leben, aber auch Deutsche nach längerem Auslandsaufenthalt. Die Alternative ist in solchen Fällen ein Business-Konto ohne Schufa-Prüfung.

Bei einem Wohnsitz in einem EU-Land ist die Eröffnung eines Business-Kontos bei einigen FinTechs möglich.

Ein Wohnsitz in Drittstaaten wird nur von wenigen Banken akzeptiert – das Gleiche gilt für Deutsche, die im Ausland leben und sich in Deutschland abgemeldet haben. Hier empfiehlt sich, mehrere Banken persönlich zu kontaktieren, um zu klären, ob die Kontoeröffnung möglich ist und welche Dokumente und gegebenenfalls Beglaubigungen dafür benötigt werden.

Nicht-EU-Ausländer, die Besitzer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens sind, können ihre Geschäftstätigkeit auch weiterführen, wenn sie nicht mehr im Besitz einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung sind. Um das Geschäftskonto zu erhalten, muss die Firma über eine ladefähige Adresse in Deutschland verfügen, unter der auch das Business-Konto geführt wird.

Über die Autorin
Charlotte Ruzanski
Charlotte Ruzanski hat nach ihrem Bachelor-Studium der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft / Skandinavistik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau im Sommersemester 2013 ihren Master der allgemeinen Sprachwissenschaft abgeschlossen. Seit Oktober 2013 ist sie Teil der Redaktion der qmedia GmbH.