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Geschäftskonto ohne Verwahrentgelt / Negativzinsen

von Lisa Hofmann
Geschäftskonto ohne Verwahrentgelt / Negativzinsen
Geschäftskonto ohne Verwahrentgelt / NegativzinsenFoto: iStock

ACHTUNG!

Verwahrentgelte/Negativzinsen für Geschäftskonten werden seit Mitte 2002 aufgrund steigender Marktzinsen nicht mehr erhoben. Aus informativen Gründen behalten wir den Artikel auf unserer Seite jedoch bei.

Geschäftskonto ohne Negativzinsen

Immer mehr Banken erheben für die Guthaben ihrer Kunden Negativzinsen. Betroffen sind davon Geschäftskunden ebenso wie private Kunden. Der Grund für das sogenannte Verwahrentgelt liegt in der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Geschäftsbanken, die kurzfristig auf einem EZB-Konto Gelder parken, müssen dafür bereits seit 2014 Negativzinsen zahlen.

Mit dem Verwahrentgelt geben die Banken diese Kosten an ihre Kunden weiter. Unternehmen sind von den negativen Zinsen besonders stark betroffen, da sie häufig über größere Guthaben verfügen und ihre Liquiditätspolster durch das Verwahrentgelt für ihre Geschäftskonten schwinden. Nur noch sehr wenige Banken bieten ein Geschäftskonto ohne Negativzinsen an – Unternehmen benötigen daher andere Strategien, um ihr Kapital zu schützen.

Strafzinsen für Firmenkonten

Bis vor wenigen Jahren konnten Bankkunden damit rechnen, auch in der Niedrigzinsphase für ihre Guthaben zumindest eine minimale Verzinsung zu erhalten. Inzwischen sind jedoch Negativzinsen auf Bankeinlagen – auch als Strafzinsen oder Verwahrentgelt bezeichnet – der Regelfall.

Aktuell (Status März 2022) erheben in Deutschland mindestens 500 Banken auf Guthaben Negativzinsen. Mit anderen Worten: Die Kunden sollen dafür zahlen, dass die Bank ihr Geld verwaltet. Hinzu kommt zumindest im Privatkundengeschäft eine hohe Dunkelziffer – als Alternative zu Negativzinsen erhöhen viele Banken die Gebühren für die Kontoführung oder stellen kostenlose Kontoangebote ein.

Geschäftskonten sind durch das Verwahrentgelt besonders stark betroffen – für Unternehmen wird es immer schwerer, überhaupt noch ein Business-Konto ohne Negativzinsen zu finden. Problematisch ist auch, dass sich immer mehr Banken gegen einen Freibetrag entscheiden, für den keine Negativzinsen fällig werden. Ursprünglich lag ein solcher Freibetrag bei den meisten Instituten bei 50.000 Euro oder 100.000 Euro. Inzwischen werden die Negativzinsen oft schon ab dem ersten Euro fällig.

Negativzinsen als folge der Niedrigzinspolitik

Zinsen sind im Normalfall die Kosten, die für das Leihen von Geld entstehen – wenn das liquide Vermögen von Unternehmen auf einem Firmenkonto liegt, hat die Bank die Möglichkeit, diese Gelder gewinnbringend anzulegen. Die Zinshöhe hängt vom allgemeinen Zinsniveau, der Anlageform (Girokonto, Tages- oder Festgeld), der Dauer einer Geldanlage und gegebenenfalls von der Höhe des Bankguthabens ab.

Als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2007 bis 2010 und vor allem auf die Schuldenkrise in Südeuropa verfolgt die EZB seit über einem Jahrzehnt eine Niedrigzinspolitik – das allgemeine Zinsniveau ist hierdurch stetig abgesunken. Die ursprüngliche Idee dahinter bestand darin, dass sich die Geschäftsbanken günstig Geld von der Zentralbank leihen können und diese Konditionen an Geschäftskunden und private Kreditnehmer weitergeben, um die Wirtschaft anzukurbeln.

Verwahrentgelt ist nichts anderes als Strafzins

Der Einlagenzins der EZB ist bereits 2014 seit 2014 in den Negativbereich und seit März 2019 auf einen Wert von – 0,5 % gefallen – die Banken geben Negativzinsen inzwischen mehrheitlich an ihre Kunden weiter. Das Verwahrentgelt beläuft sich meist auf 0,5 % der Kundeneinlagen. Ebenso wie über einen eventuellen Freibetrag können die Banken jedoch auch frei entscheiden, wie hoch die Negativzinsen sind, die ihre Kunden zahlen müssen.

Der Begriff Verwahrentgelt hat im Übrigen ausschließlich rechtliche Gründe. Nach deutschem Recht dürfen Banken weder auf Geschäftskonten noch auf Privatkunden Negativzinsen erheben – der Gesetzgeber sieht bisher vor, dass Zinsen nur natürliche oder juristische Personen zahlen müssen, die Schulden haben. Die Bezeichnung als Verwahrentgelt ist eine Möglichkeit, diese juristischen Vorgaben zu umgehen. Eine grundsätzliche gerichtliche Entscheidung, ob Negativzinsen zulässig sind oder nicht, steht bisher aus.

Negativzinsen und Freibetrag für Geschäftskonten im Überblick

Unternehmen müssen heute bei so gut wie allen Banken mit Negativzinsen rechnen. Die folgende Tabelle weist die Höhe der Verwahrentgelte und der Freibeträge aus. Sie zeigt auch, dass die Banken im Hinblick auf den Freibetrag inzwischen differenzierte Strategien verfolgen. Neben den lange üblichen 50.000 oder 100.000 Euro ohne negativen Zinssatz werden viele Geschäftskonten heute ohne Freibetrag oder mit deutlich geringeren Freigrenzen angeboten.

Negativzinsen berechnen

Sobald Sie die Konditionen der von Ihnen anvisierten Geschäftskonten kennen, können Sie das Verwahrentgelt dafür auch selbst berechnen. Die meisten Banken orientieren sich im Hinblick auf die Höhe ihrer Negativzinsen am EZB-Einlagenzins von derzeit – 0,5 %. Allerdings sind hier auch andere Regelungen möglich. Bereits im März 2021 hat beispielsweise die genossenschaftlich organisierte PSD Bank mit Sitz in Düsseldorf das Verwahrentgelt auf Tagesgeldguthaben von mehr als 500.000 Euro auf 1 % erhöht.

Die auf das Guthaben auf Ihrem Geschäftskonto anfallenden Negativzinsen berechnen Sie, indem Sie die Guthabensumme mit der Höhe des Verwahrentgelts multiplizieren. Bei einer Einlage von 50.000 Euro und einem Verwahrentgelt von -0,5 % werden pro Jahr Negativzinsen von 250 Euro fällig. Für ein Guthaben von 100.000 Euro zahlen Sie einen Minuszins in Höhe von 500 Euro. Für die Berechnung verwenden Sie die folgende Formel – ein bestehender Freibetrag wird von der Guthabensumme abgezogen:

Guthabenbetrag (z. B. 50.000 oder 100.000 Euro) x 0,5 %

Alternativ bieten wir Ihnen auf gruendung.de einen Negativzinsrechner an. In das Formular geben Sie das Guthaben auf Ihrem Business-Konto, den Negativzinssatz der Bank und – falls vorhanden – einen Freibetrag ein. Das Ergebnis erhalten Sie in wenigen Sekunden.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Der wichtigste Grund für die Einführung von Negativzinsen ist der Leitzins der EZB. Durch ihre Niedrigzinspolitik will die Europäische Zentralbank die Kreditaufnahme und damit vor allem die Investitionen von Unternehmen, aber auch die privaten Konsumausgaben fördern. Banken, die ihr Geld nicht als Kredit an ihre Kunden weitergeben, müssen für ihre Einlagen bei der EZB bereits seit 2014 Negativzinsen – also einen Strafzins – zahlen. Für die Banken ergibt sich daraus ein erhebliches Zinsänderungsrisiko: An ihre Kunden vergeben sie langfristige Kredite mit niedrigen Zinssätzen, müssen sich gleichzeitig jedoch refinanzieren. Daher geben sie die Negativzinsen als Verwahrentgelt oder in Form von Gebührenerhöhungen an ihre Kunden weiter. Das Verwahrentgelt wird von den Banken tagesgenau berechnet und am Ende einer Abrechnungsperiode vom vorhandenen Guthaben abgezogen.

Unterschieden werden muss außerdem zwischen negativen Realzinsen und Nominalzinsen. Negative Realzinsen entstehen dann, wenn die Inflationsrate höher ist als die Verzinsung einer Geldanlage. Im Februar 2022 lag die Inflationsrate in Deutschland bei + 5,1 % und damit sehr deutlich über den Zinssätzen für konventionelle Geldanlagen – die Liquidität von Unternehmen wird auch hierdurch maßgeblich reduziert. Negative Nominalzinsen kommen dagegen durch das Verwahrentgelt zustande.

Ein Geschäftskonto ohne Negativzinsen gibt es in Deutschland derzeit nur bei zwei Anbietern, die keine klassischen Banken, sondern FinTech-Unternehmen sind, die sich mit ihren Leistungen speziell an Unternehmen wenden. Das finnische FinTech Holvi und der französische Anbieter Qonto haben jeweils ein Geschäftskonto ohne Negativzinsen im Programm. Beide Konten bieten Geschäftskunden generell günstige Konditionen und eine deutsche IBAN. Sie wenden sich mit einem gestaffelten Leistungsangebot an Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen und sind mit diversen zusätzlichen Features wie integrierter Buchhaltungssoftware ausgestattet.

Um Negativzinsen zu berechnen, wird das Guthaben auf dem Geschäftskonto mit dem Negativzinssatz der Bank multipliziert. Bei einer Guthabensumme von 50.000 Euro und einem Negativzinsen von – 0,5 % kann mit folgender Formel der jährliche Strafzins zu berechnet werden:

50.000 Euro x 0,5 Prozent = 250 Euro

Wichtig: ein möglicher Freibetrag muss vorher von der Summe abgezogen werden. Die Berechnung des Verwahrentgeltes ist auch mit dem Negativzinsrechner möglich.

Bisher ergangene Gerichtsurteile zeigen, dass im Hinblick auf die Zulässigkeit von Negativzinsen zwischen Alt- und Neuverträgen unterschieden wird. Wenn Sie ein neues Geschäftskonto eröffnen, für das ein Verwahrentgelt erhoben wird, haben Sie keine Möglichkeit, den Strafzins abzulehnen. Bei einem bestehenden Konto darf die Bank nicht einseitig entscheiden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt Negativzinsen fällig werden. Da sich hierdurch die Vertragsbedingungen ändern, ist die individuelle und schriftliche Zustimmung des Kunden erforderlich. Ob die Bank bei einer Ablehnung von Negativzinsen ein Kündigungsrecht besitzt, ist gerichtlich nicht abschließend entschieden. Sie selbst können in diesem Fall dagegen jederzeit Ihr Kündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Ob Negativzinsen ein Grund sind, für Ihr Geschäftskonto die Bank zu wechseln, können Sie nur selbst entscheiden. Wenn Sie mit Ihrer Bank grundsätzlich zufrieden sind und beispielsweise, falls erforderlich, dort gute Chancen für eine Finanzierung Ihres Unternehmens haben, will dieser Schritt gut überlegt sein. Als Alternative bietet sich an, das Guthaben auf dem Firmenkonto umzuschichten. Je nach Anbieter werden Firmentagegeld und Firmenfestgeld auch heute noch zumindest minimal positiv verzinst. Ebenso können Sie prüfen, ob Sie Gelder oberhalb von Freibeträgen in Anschaffungen für Ihr Unternehmen oder in andere Anlageformen wie ETFs oder Aktien investieren. In vielen Fällen ist die Eröffnung eines oder mehrerer zusätzlicher Firmenkonten sinnvoll, auf denen dann jeweils Guthaben unterhalb der Freibeträge für die Negativzinsen liegen.

Über die Autorin
Lisa Hofmann
Lisa Hofmann hat im Oktober 2020 ihren Bachelor of Arts in British American Studies mit Nebenfach Verwaltungswissenschaft erhalten und ist seit November 2020 Teil der qmedia-Redaktion. Im Oktober 2021 begann sie zusätzlich ein Masterstudium an der Universität zu Köln.