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Shareholder einer Aktiengesellschaft

Die Anteilseigner einer Aktiengesellschaft werden als Aktionäre bezeichnet. Daneben hat sich für die Aktionäre heute auch im Deutschen der englische Begriff des Shareholders eingebürgert. Durch die Übernahme von Aktien werden sie zu Gesellschaftern des Unternehmens.
Shareholder sind Aktionäre eines Unternehmenes.
Shareholder sind Aktionäre eines Unternehmenes.Foto: gorodenkoff / iStock

Aktionär oder Shareholder – die Definition

Aktien werden von Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA) emittiert. Die Käufer von Aktien sind Aktionäre bzw. Shareholder. Sie erwerben mit dem Aktienkauf einen Anteil am Grundkapital der Kapitalgesellschaft.

Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft muss laut Aktiengesetz mindestens 50.000 Euro betragen. Ebenso sind eine höhere Festlegung des Grundkapitals sowie spätere Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe zusätzlicher Aktien möglich. Das Grundkapital wird in Aktien zerlegt, die von den Aktionären erworben werden können. Sie werden hierdurch zum Anteilseigner und somit zum Gesellschafter des Unternehmens.

Rechte und Pflichten der Shareholder der AG

Das deutsche Aktiengesetz regelt nicht nur die Rechte und Pflichten von Aktiengesellschaften, sondern auch die der Shareholder einer AG oder KgaA. Kleinanleger werden hier ausdrücklich einbezogen. Die Rechte der Shareholder lassen sich in Verwaltungsrechte und Vermögensrechte unterteilen.

Verwaltungsrechte der Shareholder

Die Verwaltungsrechte der Aktionäre bestehen insbesondere im sogenannten Mitgliedschaftsrecht – dem Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft – und dem Recht, im Rahmen der Hauptversammlung ihr Stimmrecht auszuüben. Der Umfang ihres Stimmrechts richtet sich  nach den von ihnen gehaltenen Aktien.

Aktiengesellschaften sind verpflichtet, ihre Aktionäre einmal jährlich zu einer ordentlichen Hauptversammlung einzuladen. Falls im Unternehmen dafür Gründe vorhanden sind, ist auch die Einberufung von außerordentlichen Hauptversammlungen möglich.

Einfluss auf Unternehmensentscheidungen durch Aktionäre

Durch die Ausübung ihres Stimmrechts können die Aktionäre auf bestimmte Unternehmensentscheidungen Einfluss nehmen. Hierzu gehören beispielsweise die Bestellung des Vorstands der AG, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Entscheidungen über die Gewinnverwendung oder über Kapitalmaßnahmen.

Im Rahmen der Hauptversammlung haben die Shareholder einer AG ein Auskunftsrecht im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft. Außerdem besitzen die Aktionäre einer Aktiengesellschaft das Recht, bestimmte Entscheidungen der Hauptversammlung anzufechten, um damit eigene Interessen zu schützen.

Vermögensrechte der Shareholder

Die Vermögensrechte der Aktionäre umfassen gegebenenfalls die Beteiligung an Gewinnausschüttungen für die Anteilseigner, das Recht auf einen Anteil am Abwicklungsvermögen bei der Auflösung einer Aktiengesellschaft sowie das allgemeine Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung. Zur Ausschüttung von Gewinnen an die Aktionäre ist eine Aktiengesellschaft grundsätzlich nicht verpflichtet – sie kann darauf verzichten, um Investitionen zu tätigen oder Rücklagen zu bilden. Vorstand und Aufsichtsrat machen einen Vorschlag, ob und in welcher Höhe eine Dividendenzahlung erfolgen soll.

Die endgültige Entscheidung über die Gewinnverwendung erfolgt durch einen Beschluss der Hauptversammlung. Wenn Dividenden ausgeschüttet werden, haben jedoch alle Aktionäre das Recht auf einen Gewinn entsprechend ihrem Aktienanteil.

Finanzielle Hauptpflicht und Treuepflicht der Aktionäre

Die finanzielle Hauptpflicht der Aktionäre besteht darin, gezeichnete Aktien entsprechend zu bezahlen. Außerdem unterliegen sie einer gesetzlich vorgeschriebenen Treuepflicht, die darin besteht, dass sie auf die Interessen der Gesellschaft und anderer Shareholder Rücksicht nehmen müssen. Weitere Pflichten für die Aktionäre liegen im Ermessen der Aktiengesellschaft. Beispielsweise kann sie für ihre Aktien nach einem Börsengang eine Haltepflicht verordnen, um Kurseinbrüche zu verhindern.

Wenn ein Shareholder alle Anteile an einer Aktiengesellschaft verkauft, endet damit seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft.

Einflussmöglichkeit der Shareholder auf die Gesellschaft

Welchen Einfluss ein Aktionär auf die Gesellschaft nehmen kann, hängt von der Menge der von ihm gehaltenen Gesellschaftsanteile und der Art der Aktien ab. Beispielsweise besitzen die Inhaber sogenannter Vorzugsaktien im Normalfall kein Stimmrecht in der Hauptversammlung der AG. Stammaktien sind dagegen Anteilsscheine, die ihrem Inhaber alle durch das Aktiengesetz vorgesehenen Aktionärsrechte gewähren. Alle Aktionäre sind nicht nur Shareholder, sondern auch Stakeholder des Unternehmens, die ein besonderes Interesse an einer positiven Geschäftsentwicklung haben.

Verschiedene Arten  von Aktionären der AG

Die Shareholder einer Aktiengesellschaft lassen sich in die folgenden Gruppen unterteilen:

  • Ein Hauptaktionär hält die Mehrheit der Gesellschaftsanteile. Wenn er mindestens 50 % der Stammaktien einer AG besitzt, ist er Mehrheitsaktionär des Unternehmens.
  • Großaktionäre halten eine im Vergleich zu anderen Anlegern hohe Zahl an Gesellschaftsanteilen verfügen in der Hauptversammlung über entsprechend großen Einfluss.
  • Kleinaktionäre besitzen nur wenige Anteile an einer Aktiengesellschaft. Um innerhalb Hauptversammlung durch die gebündelte Interessenvertretung größeren Einfluss zu erlangen, schließen sie sich häufig zu Aktionärsgemeinschaften zusammen. Die individuelle Aktionäre treten ihre Stimmrechte in diesem Fall an die Gemeinschaft ab.
  • Belegschaftsaktionäre sind Mitarbeiter der Aktiengesellschaft, die Aktien ihres Arbeitgebers besitzen. Belegschaftsaktien werden durch Gesellschaften häufig als Zusatzleistung an Mitarbeiter ausgegeben, um deren Motivation und Loyalität zu fördern.
  • Als Ankeraktionäre werden zum Teil Shareholder bezeichnet, die sich besonders stark für die Gesellschaft engagieren. Meist halten sie ihre Aktien über einen längeren Zeitraum.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Ihre Rechte innerhalb einer Aktiengesellschaft nehmen die Shareholder über ihre Stimm- und Auskunftsrechte in der Hauptversammlung wahr. Die Hauptversammlung der Aktionäre ist eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft. Nach den Vorgaben des Aktiengesetzes kann sie auf die Tätigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrates als den beiden anderen Organen der AG keinen direkten Einfluss nehmen. Die Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft obliegt ausschließlich dem Vorstand, der durch den Aufsichtsrat bestellt wird. In seiner Geschäftsführungstätigkeit ist der Vorstand nicht an Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung gebunden. Allerdings besitzen die Aktionäre das Recht, einem Vorstand durch einen Beschluss der Hauptversammlung ihr Misstrauen auszusprechen oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds des Aufsichtsrates zu verlangen.

Im Zusammenhang mit börsennotierten Unternehmen ist oft von ihrem Shareholder Value die Rede. Der Begriff bezeichnet den Wert eines Unternehmens für die Aktionäre, der sich aus dem aktuellen Kurswert und der Kursentwicklung seiner Aktien ergibt. Das Shareholder-Value-Prinzip ist eine Unternehmensstrategie, die sich auf die Erfüllung der Wünsche und Erwartungen der Aktionäre fokussiert und häufig in großen Unternehmen angewendet wird. Es zielt darauf ab, den Kurswert der Aktien und damit auch die Umsätze und Gewinne der Gesellschaft zu erhöhen.

Bei einem Stakeholder-Ansatz werden dagegen die Interessen aller Personen berücksichtigt, die in einer Beziehung zum Unternehmen stellen. Er ermöglicht eine langfristige, strategisch ausgerichtete Planung, die sich nicht in erster Linie an den Aktienwerden und damit an Quartals- und Jahresergebnissen orientiert. In vielen Firmen werden Shareholder-Ansatz und Stakeholder-Ansatz heute miteinander kombiniert.

Als Shareholder Activism werden im Englischen die Aktivitäten von Aktionären bezeichnet, die aktiv auf das Unternehmen einwirken wollen. Sie verfolgen damit primär das Ziel, den Wert ihrer Aktien zu steigern und versuchen, das Management in diesem Sinne zu beeinflussen. Beispielsweise üben sie im Rahmen der Hauptversammlung Kritik am Management des Unternehmens und versuchen, Veränderungen in der Geschäftsleitung durchzusetzen. In diesen Bereich fallen auch Forderungen von Aktionären nach Aktienrückkäufen oder einer Erhöhung der Gewinnausschüttung.

Bei dem Stakeholder und Shareholder Ansatz handelt es sich um unterschiedliche Verhaltensweisen eines Unternehmens. So richtet das Unternehmen beim Shareholder Ansatz sich auf die Wünsche und Vorstellungen der Anteilseigner aus. Die meisten Großunternehmen arbeiten nach diesem Ansatz.

Beim Stakeholder-Ansatz oder auch Stakeholder-Management orientieren sich die Unternehmen an den Interessen der Anspruchsgruppe. Dabei handelt es sich beispielsweise um Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner des Unternehmens.

Shareholder und Stakeholder sind zwei wichtige Begriffe für Unternehmen, die häufig verwechselt werden. Bei einem Shareholder handelt es sich um einen Aktionär, der als Anteilseigner eines Unternehmens fungiert und Anteile des Unternehmens in Form von Aktien hält. Ein Stakeholder hingegen ist ein Beteiligter an einem Unternehmen. Hier wird unterschieden zwischen „internen Stakeholdern“, wie Partner oder Angestellte und „externen Stakeholdern“, bei denen es sich beispielsweise um Kunden oder Lieferanten handelt.