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Vorteile und Nachteile der Aktiengesellschaft

von Charlotte Ruzanski
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine strukturell komplexe Form der Kapitalgesellschaft. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen genießt sie hohe Reputation im Markt. Mit der Gründung einer Aktiengesellschaft sind verschiedene Vorteile, aber auch einige Nachteile verbunden, die unter anderem aus dem höheren Gründungs- und Verwaltungsaufwand resultieren.
Vorteile und Nachteile einer AG
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft.Foto: Dilok Klaisataporn / iStock

Vorteile und Nachteile der Aktiengesellschaft im Überblick

Vorteile einer AG
  • Hohe Reputation und Vertrauenswürdigkeit
  • Bankenunabhängige Kapitalbeschaffung
  • Einfacher Wechsel der Anteilseigner
  • Dezentralisierung, Aufgabenteilung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand
  • Weisungsunabhängige Geschäftsführung
  • Fortbestehen unabhängig von Gesellschafterwechseln
  • Einflussnahme durch den Besitz von Aktien
  • Haftungsbeschränkung

Nachteile einer AG
  • Hohe Gründungskosten
  • Hoher Gründungsaufwand
  • Hoher Organisationsaufwand / hoher Verwaltungsaufwand
  • Umfangreiche Publizitätspflichten
  • Strikte Beachtung der Vorgaben des Aktiengesetzes

Vorteile der Aktiengesellschaft

Hohe Reputation und Vertrauenswürdigkeit

Im Vergleich zu anderen Rechtsformen kann eine Aktiengesellschaft einen wesentlichen Vorteil für sich geltend machen: Die Rechtsform der AG gilt als professionell, sicher und vertrauenswürdig. Im Markt genießt sie eine besonders hohe Reputation.

Die Grundlage für diese hohe Reputation bildet das Grundkapital in Höhe von mindestens 50.000 Euro. Zum Vergleich: Für die Gründung einer GmbH wird durch den Gesetzgeber ein Mindestkapital von 25.000 Euro gefordert. Zudem können Investoren, die durch ihre Aktien Anteile an einer AG erwerben, bei einem Jahresüberschuss mit einer Dividendenzahlung rechnen.

Bankenunabhängige Kapitalbeschaffung

Ein weiterer wichtiger Vorteil von Aktiengesellschaften besteht darin, dass sich diese Unternehmen ihr Kapital unabhängig von Kreditinstituten beschaffen können. Bereits das Grundkapital wird eingebracht, indem die Gründer oder andere Investoren Aktien der Gesellschaft zeichnen. Gezeichnete Aktienwerte gehören zum Eigenkapital der Gesellschaft.

Die Finanzierung börsennotierter AGs erfolgt zum Teil ausschließlich über den Börsenhandel. Zudem kann sich eine Aktiengesellschaft durch eine Kapitalerhöhung – die Ausgabe neuer Aktien – unkompliziert frisches Kapital beschaffen.

Einfacher Wechsel der Anteilseigner

Die Übertragung von Aktien und somit der Gesellschafteranteile der AG ist auf unkomplizierte Art und Weise möglich. Eine bestimmte Form oder eine notarielle Beurkundung müssen dafür nicht eingehalten werden. Auf die Bedingungen der Übertragung nehmen jedoch die unterschiedlichen Aktienarten Einfluss.

Inhaberaktien sind keinem bestimmten Eigentümer zugeordnet und können völlig formlos übertragen werden.

Personen, die Namensaktien halten, müssen sich dagegen ins Aktienregister der Gesellschaft eintragen, um ihre Rechte als Aktionäre wahrzunehmen. Für ihre Übertragung ist eine Umschreibung des Eintrags erforderlich.  Vinkulierte Aktien sind eine Sonderform der Namensaktien, für deren Übertragung die Zustimmung der Gesellschaft nötig ist.

Aufgabenteilung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand

Eine Aktiengesellschaft besteht aus drei Organen – dem geschäftsführenden Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung der Aktionäre mit jeweils spezifischen Funktionen. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch den Vorstand übernommen, der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan einer AG. Auf wichtige Entscheidungen kann die Hauptversammlung durch entsprechende Beschlussfassungen Einfluss nehmen.

Durch die dezentralisierte Führung und die damit verbundene Gewaltenteilung werden für die Gesellschafter und Geschäftspartner einer AG sowie für eine positive Entwicklung des Unternehmens zusätzliche Sicherheiten geschaffen. Vorstand und Aufsichtsrat müssen in ihrer Tätigkeit die unternehmerische Sorgfaltspflicht erfüllen.

Die Abberufung oder Neubestellung von Vorständen und Aufsichtsräten erfordert ebenso wie Satzungsänderungen einen entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung.

Weisungsunabhängige Geschäftsführung

Anders als beispielsweise bei einer GmbH ist der Vorstand nicht an die Weisungen des Aufsichtsrates oder der Hauptversammlung gebunden. Seine Geschäftsführungsaufgaben nimmt er grundsätzlich weisungsungebunden wahr. Geschäftliche Entscheidungen muss er gegenüber dem Aufsichtsrat verantworten und begründen.

Ein Mitspracherecht der Hauptversammlung durch Beschlussfassung ist lediglich bei wesentlichen Geschäftsführungsentscheidungen wie beispielsweise Kapitalmaßnahmen, Auslagerungen von Geschäftsbereichen, Umwandlung der Rechtsform oder der Auflösung der Gesellschaft vorgesehen.

Fortbestehen unabhängig von Gesellschafterwechseln

Ein wichtiger Vorteil der AG besteht darin, dass Gesellschafterwechsel keinen Einfluss auf das Bestehen der Gesellschaft haben. Durch die Gründung einer AG ist somit grundsätzlich Unternehmenskontinuität gegeben.

Gesellschafterwechsel können durch den Verkauf von Aktien oder durch den Tod von Gesellschaftern zustande kommen. In beiden Fällen werden die Aktien an neue Gesellschafter übertragen. Auf diesem Weg lässt sich auch eine Unternehmensnachfolge auf unkompliziertem Wege regeln.

Die Gesellschafter einer AG besitzen im Rahmen der Hauptversammlung zwar das Recht, Kontroll-, Informations- und Beschlussrechte wahrzunehmen – auf das operative Geschäft der Gesellschaft können sie jedoch keinen Einfluss nehmen. Neue Aktionäre sind somit nicht in der Lage, die Geschäftsführung des Unternehmens zu verändern.

Einflussnahme durch den Besitz von Aktien

Unternehmer können sich durch den Besitz von Aktien dauerhaften Einfluss auf das Unternehmen sichern und zur Unternehmensfinanzierung gleichzeitig externes Kapital akquirieren. Dieser Aspekt ist vor allem für kleine, nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften von Bedeutung. Beispielsweise können Familienunternehmen durch eine entsprechende Aktienverteilung und Begrenzungen des Aktionärskreises sicherstellen, dass die Gesellschaft dauerhaft im Familienbesitz verbleibt.

Haftungsbeschränkung

Nach dem Eintrag ins Handelsregister beschränkt sich die Haftung einer Aktiengesellschaft auf ihr Gesellschaftsvermögen. Bei der Aktiengesellschaft handelt es sich um eine juristische Person. Neben dem AG-Grundkapital in Höhe von mindestens 50.000 Euro zählen auch Eigenkapitalreserven, Gewinnrücklagen sowie immaterielle Werte wie Patente oder Markenrechte zum Vermögen der Gesellschaft. Die Haftung der Aktionäre ist somit auf den Wert der von ihnen gehaltenen Aktien beschränkt. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen ist bei einer Aktiengesellschaft ausgeschlossen.

Nachteile einer AG

Hohe Gründungskosten, hoher Gründungsaufwand

Zu den Nachteilen der Aktiengesellschaft gehören die im Vergleich zu anderen Rechtsformen hohen Gründungskosten. Laut Aktiengesetz muss sich das Grundkapital einer Aktiengesellschaft auf mindestens  50.000 Euro als Bar- oder Sacheinlage belaufen. Zudem werden höhere Gründungskosten fällig, da während des Gründungsprozesses nicht nur die Satzung der AG, sondern verschiedene weitere Dokumente und Prozesse eine notarielle Beurkundung erfordern.

Als Voraussetzung für die AG-Gründung ist außerdem die Erstellung eines Gründungsberichts erforderlich. Die Prüfung des Berichts erfolgt intern durch den Vorstand und den Aufsichtsrat. Zusätzlich muss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine andere sachkundige Stelle eine Gründungsprüfung vorgenommen werden.

Hoher Organisationsaufwand und hoher Verwaltungsaufwand

Ein weiterer Nachteil der Aktiengesellschaft besteht in ihrer Komplexität und dem daraus resultierenden hohen Organisations- und Verwaltungsaufwand.

Einerseits ist die Aufteilung in drei Organe ein Vorteil der AG, da sie deren Zuständigkeiten klar voneinander abgrenzt. Für die Entwicklung der Gesellschaft resultiert hieraus höhere Sicherheit. Andererseits erfordert die dreigeteilte Führung eine effektive Gestaltung von Informations-, Kommunikations- und Abstimmungsprozessen, um die Entscheidungswege innerhalb der Gesellschaft möglichst kurz zu halten.

Ebenso muss einen Aktiengesellschaft im Hinblick auf ihren Verwaltungsaufwand hohe Anforderungen erfüllen, die durch das Aktiengesetz vorgegeben werden. Hierzu gehören beispielsweise die Führung eines Aktienregisters und die regelmäßige Durchführung der Hauptversammlung.

Umfangreiche Publizitätspflichten

Die Publizitäts- und Offenlegungspflichten von Aktiengesellschaften werden ebenfalls durch das Aktiengesetz geregelt. Grundsätzlich müssen Aktiengesellschaften pro Geschäftsjahr einen Jahresabschluss und einen Lagebericht erstellen. Die Publizitätspflichten von AGs sollen sicherstellen, dass den Aktionären und potenziellen Investoren transparente Informationen über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zur Verfügung stehen.

Die Fristen für die Erstellung des Reportings richten sich danach, ob es sich bei der Gesellschaft um ein börsennotiertes Unternehmen oder eine sogenannte kleine AG ohne Börsennotierung handelt.

Börsennotierte Aktiengesellschaften sind dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten zur Registrierung im Handelsregister anzumelden. Die Veröffentlichung des Berichts muss innerhalb von vier Monaten erfolgen.  Zusätzlich müssen sie kursrelevante Informationen unabhängig von den vorgeschriebenen Berichtsfristen unverzüglich melden.

Für die Abschlussberichte kleiner AGs gilt abhängig von Kapitalstärke und Unternehmensgröße eine Aufstellungspflicht zwischen drei und sechs Monaten. Für die Veröffentlichung ihres Reportings haben diese Unternehmen bis zu zwölf Monaten Zeit.
Börsennotierte Aktiengesellschaften unterliegen außerdem der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung. Kleine AGs müssen diese Pflicht nach der neuen europäischen Corporate Sustainability Directive (CSRD) dann erfüllen, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse über 40 Millionen Euro
  • Beschäftigung von mehr als 250 Millionen Mitarbeitern.

Strikte Beachtung der Vorgaben des Aktiengesetzes

Gründung und Geschäftstätigkeit von Aktiengesellschaften werden durch das Aktiengesetz exakt und detailliert geregelt. Diese gesetzlichen Vorgaben müssen strikt beachtet werden. Hierdurch ist die AG eine sehr komplexe Rechtsform. Hierzu gehören Form- und Satzungsstrenge, Publizitätspflichten und vorgegebene Fristen.

Insgesamt umfasst das Aktiengesetz mehr als 400 Paragrafen. Die Aktiengesellschaft ist in Deutschland damit die am stärksten regulierte Kapitalgesellschaft. Pflichtverletzungen können mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Durch eine Novellierung des Aktiengesetzes im Jahr 1994 hat der Gesetzgeber durch die Einführung der sogenannten kleinen AG ohne Börsennotierung zwar eine flexiblere Alternative zu großen börsennotierten Aktiengesellschaften geschaffen – auch dann sind Gründung und Führung einer Aktiengesellschaft jedoch eine komplexe Angelegenheit.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Ursprünglich war die Rechtsform der Aktiengesellschaft ausschließlich für börsennotierte Unternehmen mit einer großen Zahl von Aktionären vorgesehen. Durch eine Novellierung des Aktiengesetzes ist es seit 1994 möglich, auch eine sogenannte kleine AG zu gründen, die grundsätzlich nicht börsennotiert ist. Kleine AGs sind heute die Hauptform der Aktiengesellschaft in Deutschland. Börsennotierte Aktiengesellschaften sind demgegenüber in der Minderheit.

Zu den wichtigsten Vorteilen der Aktiengesellschaft gehören ihre hohe Reputation im Markt, die Haftungsbeschränkung der Aktionäre sowie der einfache Gesellschafterwechsel durch Aktienübertragung.

Ein Vorteil der Aktiengesellschaft ist, dass ein Gesellschafterwechsel unkompliziert durch die Übertragung von Aktien an neue Anteilseigner vorgenommen werden kann. Der Bestand der Gesellschaft wird hierdurch nicht gefährdet. Beispielsweise ist es auf dieser Basis einfach, die Unternehmensnachfolge in Familienbetrieben zu regeln.

 

Wesentliche Nachteile der Aktiengesellschaft im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften bestehen in hohem Gründungs-, Organisations- und Verwaltungsaufwand sowie in hohen Gründungskosten.

Über die Autorin
Charlotte Ruzanski
Charlotte Ruzanski hat nach ihrem Bachelor-Studium der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft / Skandinavistik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau im Sommersemester 2013 ihren Master der allgemeinen Sprachwissenschaft abgeschlossen. Seit Oktober 2013 ist sie Teil der Redaktion der qmedia GmbH.