Transparenz

Börsennotierte Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaften sind eine kapitalmarktorientiere Rechtsform. Für die Gründung einer Aktiengesellschaft schreibt das Aktiengesetz ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro vor, das in Aktien zerlegt ist. Die Aktienausgabe ermöglicht der AG eine direkte und von Kreditinstituten unabhängige Eigenkapitalfinanzierung. Börsennotiert ist jedoch nur eine Minderheit der Aktiengesellschaften in Deutschland. Für den Börsengang müssen sie strikte gesetzliche Auflagen erfüllen.
Geschrieben von
Charlotte Ruzanski
Börsennotierte AG
Die Aktien einer börsennotierten AG können an der Börse gehandelt werden.Foto: Torsten Asmus / iStock

Voraussetzungen für den Börsengang einer Aktiengesellschaft

Für Aktiengesellschaften, die einen Börsengang planen, ist gesetzlich ein Mindestkapital von 730.000 Euro vorgeschrieben. Mit der Umsetzung des Börsengangs muss ein Finanzinstitut – in der Regel eine Investmentbank oder ein Bankenkonsortium – beauftragt werden.

Außerdem muss die Aktiengesellschaft einen Prospekt veröffentlichen, aus dem die wirtschaftliche Situation des Unternehmens in transparenter Form hervorgeht. Der Prospekt soll potenziellen Unternehmen eine realistische Einschätzung ermöglichen, ob sich der Aktienerwerb für sie lohnt.

Aufgaben der Bank beim Börsengang

Mit der Abwicklung des Börsengangs können eine oder mehrere Banken beauftragt werden. Als ersten Schritt führen die Aktiengesellschaft und die Bank ein internes Audit durch, um die wirtschaftliche Situation und die Ziele des Unternehmens zu ermitteln. Die Ergebnisse des Audits tragen zur Entscheidung bei, ob es zum aktuellen Zeitpunkt sinnvoll ist, das Unternehmen als börsennotierte Aktiengesellschaft zu positionieren. Zudem dienen diese Informationen zur Prospekterstellung.

Zu den Aufgaben der Bank gehört auch, den Preis der Aktien festzulegen, zu dem die Papiere am ersten Börsentag ausgegeben werden. Überdies sucht sie nach potenziellen Anlegern, die daran interessiert sind, in das Unternehmen zu investieren. Durch den Erwerb von Aktien werden sie automatisch zu Gesellschaftern des Unternehmens.

Festlegung des Aktienpreises

Der Ausgabepreis der Aktien am ersten Börsentag wird durch die am Börsengang beteiligten Kreditinstitute festgelegt. Dabei orientieren sie sich in der Regel an den Interessen großer Investoren, die voraussichtlich in größerem Umfang Anteile an der Aktiengesellschaft kaufen werden. Die Aktiengesellschaft selbst gibt vorab eine Spanne an, in deren Rahmen sich der Aktienpreis bewegt.

Performance direkt nach dem Börsengang

Ob börsennotierte Aktiengesellschaften mit Erfolg im Börsenhandel rechnen können, zeigt sich bereits am ersten Börsentag. Ab diesem Zeitpunkt können Anleger Anteile an der Gesellschaft erwerben – wenn sie an dieser Investition tatsächlich Interesse haben.

In den ersten Tagen nach dem Börsenstart ist allerdings auch ein Kursverfall nicht unwahrscheinlich. Vor allem große, bekannte Unternehmen und ihre Bankenpartner tendieren häufig dazu, die Firma selbst und folglich auch ihre Aktien zu großzügig zu bewerten, was nicht immer die Interessen potenzieller Aktionäre widerspiegelt. In diesem Fall kann der Aktienkurs bereits am ersten Handelstag rapide sinken.

Unterstützung durch die Bank in der ersten Zeit

Um solchen Entwicklungen entgegenzuwirken, stehen die Banken frisch börsennotierten Aktiengesellschaften meist noch für einige Zeit zur Seite. Zu ihren Aufgaben nach dem Börsengang gehört hauptsächlich, falls erforderlich, korrigierend auf die Aktienkurse einzuwirken.

Ein Instrument dafür sind beispielsweise Aktienrückkäufe, um die Anzahl der auf dem Markt verfügbaren Papiere zu reduzieren und damit den Aktienkurs zu stützen. Ob sein Einsatz sinnvoll ist, richtet sich nach der generellen Akzeptanz der Aktien durch potenzielle Käufer und den dafür anfallenden Kosten.

Emittieren neuer Aktien

Zu den Vorteilen von Aktiengesellschaften gehört, dass sie sich unabhängig von Banken und Darlehen durch die Herausgabe neuer Aktien relativ schnell und unkompliziert neues Kapital beschaffen können. Hierfür muss die Hauptversammlung der AG dem Vorstand die Erlaubnis zu einer Kapitalerhöhung erteilen. Anschließend werden durch den Vorstand der AG neue Aktien emittiert. Bei börsennotierten Aktien wird der Wert der neu herausgegebenen Papiere direkt im Börsenhandel realisiert.

Allerdings sinkt durch die Emittierung neuer Aktien der Wert der bereits im Umlauf befindlichen Papiere, wodurch die Beteiligungen bestehender Aktionäre „verwässert“ werden können.

Beispiel: Eine Aktiengesellschaft hat bisher eine Million Aktien ausgegeben – ein einzelner Aktionär hält daran 10 %. Bei einer Verdopplung der in Umlauf befindlichen Aktien verringert sich die Beteiligung dieses Aktionärs an der Gesellschaft auf nur noch 5 %.

Gesetzliche Anforderungen an börsennotierte Aktiengesellschaften

Anders als AGs ohne Börsennotierung haben börsennotierte Aktiengesellschaften zusätzliche gesetzliche Auflagen zu erfüllen. Hierzu gehört, einmal pro Quartal einen Geschäftsbericht zu publizieren und einen Bericht zur Corporate Governance vorzulegen, um die Erfüllung der Vorschriften des Corporate Governance Kodex zu dokumentieren. Börsennotierte Aktiengesellschaften, die Teile dieser Vorschriften nicht erfüllen, müssen dafür eine Begründung liefern.

Die Deutsche Börse AG überwacht die praktische Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an börsennotierte Unternehmen.

FAQ

Börsennotierte Unternehmen möchten die von ihnen emittierten Aktien an der Börse handeln. Hierfür muss das Unternehmen an der Börse angemeldet werden. Die Börsennotierung muss von einem Finanzinstitut vorgenommen werden.

Börsennotierte Unternehmen müssen grundsätzlich eine Kapitalgesellschaft sein. Eine Börsennotierung ist in Deutschland aktuell nur für drei Gesellschaftsformen möglich: Für einen Börsengang können sich Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) sowie Europäische Gesellschaften (Societas Europaea, SE) entscheiden.

Unternehmen können sich durch Eigenkapital oder Fremdkapital finanzieren. Fremdkapital stammt in der Regel von Kreditinstituten oder anderen Finanzierungspartnern. Allerdings sind vor allem mit hohen und langfristigen Finanzierungen einige Nachteile verbunden. Hierzu gehören regelmäßige Zinszahlungen und feste Rückzahlungstermine – unabhängig davon, ob die Firma sich gut entwickelt oder in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt. Eine Kapitalaufnahme über Aktien vergrößert dagegen das Eigenkapital und damit die finanzielle Flexibilität des Unternehmens.

Eine Aktiengesellschaft muss nicht zwangsläufig börsennotiert sein. Nicht börsennotierte Aktiengesellschaften werden auch als kleine AG bezeichnet. Die meisten Aktiengesellschaften in Deutschland sind nicht börsennotiert. Im Jahr 2020 waren in Deutschland 7.389 Aktiengesellschaften im Handelsregister verzeichnet. Die Gesamtzahl der börsennotierten Unternehmen belief sich jedoch nur auf 438 Kapitalgesellschaften.

Ob die Aktien einer AG an der Börse gehandelt werden, hängt von der Börsennotierung des Unternehmens ab. Auch nicht börsennotierte Aktiengesellschaften profitieren jedoch von der finanziellen Flexibilität, die sie durch die Ausgabe von Aktien gewinnen. Dabei werden die Aktien jedoch anders als im Börsenhandel nicht auf eine Vielzahl von Anlegern, sondern lediglich an bestimmte Personen oder Personengruppen verteilt.

Über die Autorin
Charlotte Ruzanski Charlotte hat Sprach- und Literaturwissenschaften studiert und sich dann für eine Karriere in der Wirtschaft entschieden. Sie ist eine erfahrene Rechercheurin und Autorin. Zur qmedia... Mehr erfahren
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