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Anlagevermerk nach DIN 5008

Ist einer geschäftlichen Korrespondenz eine Anlage beigefügt (zum Beispiel eine Rechnung oder ein anderes Dokument), so sieht DIN 5008 vor, den Begriff „Anlage“ fett gedruckt mit einer Leerzeile unter den Namen ans Ende des Briefes zu setzen. Optional kann man dort vermerken, um welche Anlage es sich handelt.
In Zeiten von E-Mail Anhängen ist das allerdings überflüssig – der Empfänger sieht schon vor dem Öffnen der Mail, dass sie einen Anhang enthält. Und auch beim Brief ist der Vermerk kein Muss. Üblicher und sinnvoller ist es, im Brief- bzw. Mailtext darauf zu verweisen, mit einer Formulierung wie „siehe Anhang“ oder „siehe angehängte Rechnung“ oder „siehe beliegendes Dokument“.