Gründung
Empfehlung der Redaktion
  • Für Selbstständige, Startups und KMUs
  • Kostenlose Mastercard mit Business Classic Versicherungspaket
  • SEPA-Lastschriften (Zahlungen + Einzüge)
Marketing
Empfehlung der Redaktion
  • Für Selbstständige, Startups und KMUs
  • Kostenlose Mastercard mit Business Classic Versicherungspaket
  • SEPA-Lastschriften (Zahlungen + Einzüge)

Unterschrift nach DIN 5008

von gerrit.wustmann
Unterschrift nach DIN 5008
Unterschrift nach DIN 5008Foto: Pavel Abramov / iStock

Wie genau die Unterschrift unter einer geschäftlichen Korrespondenz anzubringen ist, regelt die DIN 5008 nicht, sie empfiehlt lediglich, sie wenigstens drei Leerzeilen unter die Grußformel zu setzen. Sinnvoll ist es in jedem Fall, nicht nur händisch zu unterzeichnen, sondern den vollen Namen der unterzeichnenden Person (ggf. mit Titel und Berufs- bzw. Positionsbezeichnung) maschinengeschrieben bzw. getippt hinzuzufügen, damit die Ansprache nicht an einer unleserlichen Signatur scheitert. Aber auch das ist optional – zumindest dann, wenn der Name dieser Person bereits im Briefkopf, der Absenderadresse oder im Informationsblock steht.

Über den Autor
gerrit.wustmann
Gerrit Wustmann hat Orientalistik, Geschichte und Politologie in Köln und Bonn studiert. Er ist freier Schriftsteller und Journalist, lebt in Köln und Istanbul und arbeitet für Verlage, Redaktionen, Agenturen. Seit Frühjahr 2013 ist er im Team der qmedia GmbH.