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Unterschrift nach DIN 5008

Wie genau die Unterschrift unter einer geschäftlichen Korrespondenz anzubringen ist, regelt die DIN 5008 nicht, sie empfiehlt lediglich, sie wenigstens drei Leerzeilen unter die Grußformel zu setzen. Sinnvoll ist es in jedem Fall, nicht nur händisch zu unterzeichnen, sondern den vollen Namen der unterzeichnenden Person (ggf. mit Titel und Berufs- bzw. Positionsbezeichnung) maschinengeschrieben bzw. getippt hinzuzufügen, damit die Ansprache nicht an einer unleserlichen Signatur scheitert. Aber auch das ist optional – zumindest dann, wenn der Name dieser Person bereits im Briefkopf, der Absenderadresse oder im Informationsblock steht.